Parlamentskorrespondenz Nr. 74 vom 26.01.2022

Neu im Umweltausschuss

SPÖ-Initiative zum CO2-Preis und FPÖ-Maßnahmenpaket gegen "grüne Inflation"

Wien (PK) – Der CO2-Preis soll auf Rechnungen von EnergielieferantInnen im Sinne der KonsumentInnen verpflichtend ausgewiesen werden, fordern die SozialdemokratInnen. Die FPÖ schlägt ein Maßnahmenpaket gegen die "grüne Inflation" vor.

SPÖ fordert Ausweisung des CO2-Preises auf Energierechnungen

Energielieferanten sollen künftig die Kosten, die auf die C02-Bepreisung entfallen, auf ihren Rechnungen an die EndkundInnen verpflichtend ausweisen, fordert SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr in einem Entschließungsantrag (2225/A(E)). Dies soll die CO2-Steuer konsumentenfreundlicher und sozial treffsicherer machen. Das Konzept der C02-Bepreisung gehe von einer Lenkungswirkung durch den höheren Preis aus. Ein C02-Preis, der aufgrund mangelnder Kennzeichnung in den Rechnungen der EnergielieferantInnen unterzugehen drohe, könne keinen Lenkungseffekt erzielen, kritisiert die Antragstellerin. Ebenso bleibe dieser Lenkungseffekt beim Heizen oft aus, da MieterInnen keinen Einfluss auf das Heizsystem hätten und für VermieterInnen es keinen Anreiz gebe, alte, klimaschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen.

FPÖ: Freiheitliches Maßnahmenpaket gegen die "grüne Inflation"

Die Preise von Rohstoffen, die verstärkt für Projekte zur Dekarbonisierung benötigt werden, würden derzeit massiv steigen. ExpertInnen würden inzwischen vor einer verhängnisvollen Spirale von knappem Angebot und hoher Nachfrage warnen, die eine "grüne Inflation" auslösen könne, führen die FPÖ-Abgeordneten Erwin Angerer und Walter Rauch in einem Entschließungsantrag (2236/A(E)) an. Es drohe, dass die ökonomischen Effekte dieses Rohstoffmangels die weltweite Klimapolitik entgleisen lassen. Es brauche daher einen Maßnahmenmix, um die grüne Teuerung zu stoppen, schlägt die Fraktion ein freiheitliches Maßnahmenpaket vor. So soll ein Warenkorb geschaffen werden, der die Preise für Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Mieten, Heizkosten, Sprit und den öffentlichen Verkehr beinhaltet. Wenn einzelne Preise mehr als 10% von einem Preisband abweichen, soll der Konsumentenschutzminister einen befristeten Preisstopp (zwischen 30 und 120 Tage) für einzelne Waren und Dienstleistungen erlassen. Zudem soll in Form einer Abgabenreduktion eine Preisdeckelung für Treibstoffe eingeführt werden. (Schluss) pst