Parlamentskorrespondenz Nr. 78 vom 26.01.2022

ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss beschließt erste Ladungen und sechs ergänzende Beweisanforderungen

Start der Befragungen am 2. März 2022

Wien (PK) – Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss hat heute Abend in einer Geschäftsordnungssitzung erste Ladungen und sechs ergänzende Beweisanforderungen beschlossen. Konkret haben die Oppositionsparteien eine Ladungsliste mit 24 Auskunftspersonen sowie die ÖVP eine Ladungsliste mit einer Auskunftsperson eingebracht. Anträge auf Veröffentlichung der Ladungslisten auf der Parlamentswebsite liegen nicht vor. Begonnen werden die Befragungen wie geplant am 2. März 2022.

Die zwei von der Opposition eingebrachten ergänzenden Beweisanforderungen betreffen das Justizministerium und das Innenministerium, jene vier von der ÖVP das Justizministerium, die KommAustria und den Rechnungshof.

Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist, inwiefern Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt wurden. Insbesondere soll jene Zeit beleuchtet werden, in der Sebastian Kurz Bundeskanzler war. Der Untersuchungsgegenstand wird dabei in vier Beweisthemen gegliedert: die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, die mutmaßliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie etwaige Begünstigungen bei der Personalauswahl. (Schluss) keg