Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 28.01.2022

Neu im Sozialausschuss

ÖVP und Grüne mit zahlreichen Gesetzesinitiativen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne schlagen mehrere Gesetzesänderungen vor. So wollen sie bäuerliche Kleinstpensionen verbessern, einen Teuerungsausgleich auch für pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen erwirken und Bestimmungen in den Sozialversicherungsgesetzen angleichen. Mit einer Änderung des Mutterschutzgesetzes wollen die Koalitionsfraktionen ein Redaktionsversehen beseitigen (2216/A).

Fiktives Ausgedinge soll bäuerliche Pensionen in geringerem Umfang schmälern

Eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (2192/A) soll eine Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen bringen. ÖVP und Grüne schlagen vor, dass das sogenannte "fiktive Ausgedinge" die Pensionen künftig nur noch um 7,5% schmälern soll. Wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft oder verpachtet wird, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlichen Einkünfte (etwa Pachtzins, Verkaufspreis) angerechnet, sondern ein Pauschalbetrag, das "fiktive Ausgedinge". Man geht dabei davon aus, dass die Person, die den Betrieb übergeben hat, nach wie vor Sachleistungen von dem/der neue/-n BetreiberIn zur Verfügung gestellt bekommt, etwa Brennholz. Das verringert die Ausgleichszulage derzeit um 10% des jeweiligen Richtsatzes. Künftig sollen nur noch 7,5% auf die Ausgleichszulage angerechnet werden, die BezieherInnen also mehr Pension erhalten. Durch eine Übergangsbestimmung sollen neu entstandene Ansprüche auf die Ausgleichszulage bereits ab 1. Jänner 2022 gebühren, wenn der Antrag im Jahr 2022 gestellt wird.

Änderungen in Sozialversicherungsgesetzen

Im Sinne der Leistungsharmonisierung sollen zwei Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) angeglichen werden (2214/A). So kann nach dem BSVG die Krankenordnung eine Gebrauchsdauer für unentbehrlichen Zahnersatz festlegen. Das soll in Zukunft auch im GSVG verankert werden. Eine Regelung des BSVG wiederum soll an das GSVG angeglichen werden: Der Kostenanteil für Sachleistungen soll künftig nur noch dann direkt von den VertragspartnerInnen eingehoben werden, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung besteht. Ansonsten ist er vom Versicherungsträger einzuheben. Durch die Zusammenlegung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zur BVAEB halten ÖVP und Grüne außerdem eine legistische Anpassung im Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für notwendig. Sie betrifft die Aufrechnung von Geldleistungen. Im ASVG kommt es zudem zu einer grammatikalischen Berichtigung.

Teuerungsausgleich auch für pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen

Der im Dezember 2021 im Nationalratsplenum beschlossene Teuerungsausgleich soll laut einem weiteren Antrag von ÖVP und Grünen allen pensionierten ErgänzungszulagenbezieherInnen zustehen (2217/A). Die Einmalzahlung in der Höhe von 150 € soll insbesondere ein Zuschuss zu den Heizkosten in der Heizsaison 2021/2022 sein. Sie soll auch ehemaligen Bundestheaterbediensteten gebühren, die Anspruch auf eine Ergänzungszulage haben. Insgesamt belaufen sich die Kosten laut Antrag auf 200.000 €. (Schluss) kar