Parlamentskorrespondenz Nr. 86 vom 28.01.2022
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Die NEOS berufen sich in einem Entschließungsantrag auf Aussagen des Direktors des Verfassungsschutzes, der laut Medienberichten in der Szene der Corona-Maßnahmen-GegnerInnen die derzeit größte Sicherheitsbedrohung sieht (2211/A(E)). Sie konstatieren eine zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft bei deren Demonstrationen, die auch von extremistischen Gruppierungen als Bühne zur Verbreitung ihrer Ideologien genutzt würden. Dies stelle die Sicherheitskräfte vor spezielle Herausforderungen, da Vereinnahmungsversuche der radikalen Rechten den einzelnen ExekutivbeamtInnen besondere Achtsamkeit abverlangen würden. Die NEOS verweisen dabei auf Berichte und Bildmaterial von PolizistInnen gemeinsam mit DemonstrantInnen, ohne die vorgeschriebenen Schutzmasken und warnen vor einem dadurch drohenden Vertrauensverlust in die Sicherheitsbehörden und einer Stärkung extremistischer Narrative. Diesen Entwicklungen sei laut Antrag durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen für ExekutivbeamtInnen zu extremistischen Strömungen und deren Erscheinungsbild sowie zum vorbeugenden Schutz vor Radikalisierung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.
NEOS für eine einfachere Antragstellung auf Familienzusammenführung
Eine weitere Initiative der NEOS zielt auf eine vereinfachte Antragstellung auf Familienzusammenführung ab (2209/A(E)). Mit Hinblick auf die sich seit August 2021 verschärfende politische Lage in Afghanistan, plädieren sie dafür, dass schriftliche Anträge künftig ausnahmslos an das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) weitergeleitet werden. In der gegenwärtigen Praxis seien diese bei der zuständigen österreichischen Verwaltungsbehörde, sprich Botschaft oder bestimmten Konsulaten im Ausland, persönlich einzubringen, wobei für die Anträge auf Familienzusammenführung in Österreich von in Afghanistan lebenden Personen die österreichischen Botschaften in Islamabad bzw. Teheran zuständig seien. Dadurch brächten die Anforderung einer persönlichen Antragstellung eine lange und gefährliche Reise mit sich, die aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan unzumutbar sei. Zudem seien die Grenzen Pakistans und des Iran fast ausschließlich für Personen mit den erforderlichen Pässen und Visa geöffnet, wie die NEOS unter Berufung auf einen dementsprechenden UNHCR-Bericht argumentieren. Schriftlich gestellte Anträge würden laut NEOS in der Regel nicht an das BFA weitergeleitet, was angesichts der beschriebenen Umstände korrigiert werden müsse, so die NEOS. (Schluss) wit