Parlamentskorrespondenz Nr. 112 vom 04.02.2022

AQ Austria konnte 2020 Umfang der Qualitätssicherungsverfahren unter COVID-19-Bedingungen aufrechterhalten

Wien (PK) — Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), die nach dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) für die externe Qualitätssicherung der österreichischen Hochschulen zuständig ist, hatte 2020 vielfältige Herausforderungen zu bewältigen. Angesichts der COVID-19-Pandemie galt es, in kürzester Zeit eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung von Verfahren auch unter den veränderten Bedingungen zu gewährleisten. Zudem musste die Agentur in ihrer Arbeitsweise auf eine Reihe von neuen gesetzlichen Vorgaben reagieren, wie dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 zu entnehmen ist (III-474 d.B.). Dabei sei die Zahl der Qualitätssicherungsverfahren im Berichtsjahr in etwa auf dem Niveau des Vorjahres geblieben, zudem habe es keine auffälligen Verzögerungen beim Abschluss der Verfahren gegeben, merkt die AQ Austria an.

Umstellung der Arbeit der AQ Austria auf Pandemie-Bedingungen

Das Berichtsjahr 2020 war für die Hochschulen in Österreich sowie für die AQ Austria in vielerlei Hinsicht durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Spätestens mit der bundesweiten Umstellung des Präsenzunterrichts an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen auf Distance Learning Anfang März 2020 sei deutlich geworden, dass auch eine rasche Anpassung der externen Qualitätssicherung an die Pandemie-Situation notwendig war. Soweit es möglich war, wurden Online-Instrumentarien eingesetzt und die Arbeit der MitarbeiterInnen der AQ Austria im Homeoffice weitergeführt. Neben den geschäftsordnungsmäßigen mussten dafür auch die technischen und personalrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese flexiblen, kurzfristigen Umstellungen seien nur aufgrund des starken Engagements der MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle möglich gewesen, hält der Bericht fest.

Die AQ Austria unterstreicht auch, dass die Koordination und Implementierung der virtuellen Begutachtungsverfahren nicht nur für sie selbst einen hohen Mehraufwand bedeuteten, sondern auch für Hochschulen und GutachterInnen. Nachdem im Sommer 2020 eine teilweise Rückkehr zu regulären Prozessen möglich schien und einige Vor-Ort-Besuche bei institutionellen Reakkreditierungs- und Evaluierungsverfahren wieder in Präsenz erfolgen konnten, habe sich ab Mitte September gezeigt, dass dies mit einem hohen Planungsrisiko einherging. Ein wesentlicher Grund war der recht hohe Anteil von ausländischen GutachterInnen in Verfahren der AQ Austria. Im Kontext der wieder verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie habe das Board im Oktober 2020 daher die Fortführung der bereits beschriebenen Maßnahmen bis in das Jahr 2021 hinein beschlossen.

Im Rückblick auf die Erfahrungen des ersten Pandemiejahrs kommt die AQ Austria zum Schluss, dass die Anforderungen an ihre MitarbeiterInnen wie auch an die Hochschulen sowie der Bedarf an personellen und zeitlichen Ressourcen für die Umstellungen auf online-basierte Instrumentarien zu Beginn unterschätzt wurde. Ebenso habe sich gezeigt, dass online-basierte Begutachtungen zwar in vielen Fällen ein adäquater Ersatz für reguläre Formen der Qualitätssicherung sein können. Als Instrument der Qualitätsentwicklung würden sie jedoch suboptimal bleiben. Es fehle ihnen der direkte, extensive Austausch zwischen Peers und Hochschulangehörigen und die genuine Erfassung einer Hochschule als Organisation mit ihren menschlichen, räumlichen und kulturellen Aspekten von Qualität. Diese Erfahrungen teile die AQ Austria dabei mit anderen europäischen Agenturen und Verbänden, hält sie in ihrem Jahresbericht fest.

Arbeitsschwerpunkte der AQ Austria 2020

Neben der Pandemie hatten auch mehrere weitreichende Gesetzesnovellen im Hochschulbereich Auswirkungen auf die Arbeit der AG Austria im Jahr 2020. So wurden die öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen in das System der externen Qualitätssicherung aufgenommen. Die Weiterentwicklungen des Fachhochschul-Studiengesetzes und des Hochschulgesetzes machten die Überarbeitung der Geschäftsordnungen der Gremien erforderlich. So galt es etwa, eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen betreffend Audits, Meldungen, Jahresberichte und Akkreditierungen zu überarbeiten. Die größten Herausforderungen ergaben sich für die AQ Austria bei der Weiterentwicklung der Akkreditierungsverordnungen für den Sektor der Fachhochschulen und Privathochschulen. Das neue Privathochschulgesetz, mit dem das bisherige Privatuniversitätengesetz ablöst wurde, habe zudem eine umfassende Überarbeitung der Richtlinien erforderlich gemacht, um der zunehmenden Ausdifferenzierung dieses Sektors gerecht zu werden, hält der Bericht fest.

Ein Thema, mit dem sich die AQ Austria seit längerer Zeit beschäftigt, ist die Studierbarkeit an öffentlichen Universitäten. Die 2020 eingeleitete Novellierung des Universitätsgesetzes enthalte mehrere Elemente zur Förderung der Studierbarkeit, stellt die Agentur dazu fest. Die AQ Austria gehe davon aus, dass angesichts der Bedeutung, welche die Zahl prüfungsaktiver Studierender für die Finanzierung der öffentlichen Universitäten gewonnen hat, das Thema Studierbarkeit weiterhin aktuell bleiben wird. Daher habe die Qualitätssicherungsagentur das Thema in ihr erweitertes Beratungsportfolio aufgenommen und werde künftig Beratungsformate zu Fragen der Studierbarkeit anbieten, die auf den Bedarf der Universitäten abgestimmt sind.

Ein weiterer Themenbereich, mit dem sich die Agentur seit 2014 beschäftigt, ist die Anerkennung und Abrechnung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen. Hier war die AQ Austria 2020 im Rahmen eines Projekts in beratender Funktion bei der Implementierung von Verfahren an den österreichischen Hochschulen tätig. 2021 wurden gesetzliche Schritte in diesem Bereich umgesetzt, dabei wurde im HS-QSG auch die Aufgabe der Agentur festgeschrieben, Information und Beratung zu Fragen der Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen anzubieten.

Die AQ Austria ist laut HS-QSG die Meldestelle für Studien ausländischer Bildungseinrichtungen mit Durchführung in Österreich. 2020 verfasste das Board ein Positionspapier, das eine Bestandsbeschreibung und Analyse sowie eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung der geltenden Richtlinien enthält und übermittelte es Anfang 2021 an den Wissenschaftsminister. In weiterer Folge waren Gespräche mit den Stakeholdern geplant.

Eine Zielsetzung der AQ Austria ist es laut dem aktuellen Jahresbericht, eingeführte Verfahren und Prozesse regelmäßig auf ihre Funktionalität für die Qualitätssicherung der Hochschulen zu prüfen und gegebenenfalls auch die erforderlichen Reformen einzuleiten. Im Jahr 2020 befasste sich die Agentur vor allem mit den Meldungen ausländischer Studiengänge nach § 27 HS-QSG. Sie übermittelte dazu dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Positionspapier, in dem dargelegt wird, wie diese Meldungen aus Sicht der Agentur optimiert werden können. (Schluss) sox

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