Parlamentskorrespondenz Nr. 113 vom 04.02.2022
Härtefallfonds für Selbstständige: Auszahlungsberichte des Wirtschaftsministeriums
Wien (PK) – Dem Wirtschaftsausschuss liegen die Berichte des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds für Oktober (III-500 d.B.), November (III-523 d.B.) und Dezember 2021 (III-560 d.B.) sowie für Jänner (III-589 d.B.), Februar (III-610 d.B.), März (III-641 d.B.), April (III-659 d.B.), Mai (III-682 d.B.), Juni (III-713 d.B.), Juli (III-738 d.B.), August (III-760 d.B.), September (III-786 d.B.), Oktober (III-812 d.B.), November (III-833 d.B.) und Dezember 2022 (III-862 d.B.) vor. Eingelangt sind auch die Berichte für Jänner (III-895 d.B.), Februar (III-913 d.B.), März (III-940 d.B.), April (III-958 d.B.), Mai (III-975 d.B), Juli und August (III-1029 d.B.) sowie Dezember 2023 (III-1105 d.B.) vor.
Demnach sind für den Härtefallfonds für Selbstständige seit Beginn der Maßnahmen bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 2.059.827 Anträge eingelangt. Positiv erledigt waren davon 1.787.012, mit Auszahlungen an Fördernehmer:innen von 2,17 Mrd. €. Bis Ende September 2022 waren es 2.362.484 eingelangte, davon 2.057.632 positiv erledigte Anträge mit Auszahlungen von rund 2,4 Mrd. €. Zum Stichtag 31. März 2023 waren es 2.362.484 eingelangte Anträge, davon wurden 2.057.453 positiv erledigt, mit Auszahlungen an Fördernehmer:innen von rund 2,42 Mrd. €. Von April bis August sowie im Dezember 2023 sind keine Auszahlungen erfolgt.
Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Im Oktober und November 2021 gab es dafür keine Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, im Dezember 2021 waren es 178,5 Mio. €.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 entfielen die meisten Anträge auf die Auszahlungsphase II. Es wurden 1.743.291 Förderungsanträge in dieser Phase eingereicht. Von diesen waren bis Ende März 2023 1.503.492 Anträge positiv erledigt und 218.161 Anträge abgelehnt. Darüber hinaus wurden 14.691 Anträge zurückgezogen und 6.947 Anträge rückabgewickelt.
Die Förderungsrichtlinie für die Auszahlungsphase III wurde am 29. Juli 2021 erlassen. Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (1. bis 31. August 2021) entsprechend dieser Richtlinie konnten bis längstens 31. Oktober 2021 eingebracht werden. Bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 wurden in dieser Phase insgesamt 122.619 Förderungsanträge eingereicht. Davon wurden 108.093 Anträge positiv erledigt und 13.372 Anträge abgelehnt, die restlichen zurückgezogen oder rückabgewickelt. 16 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. Mit Stand Ende März 2023 waren 108.041 Anträge positiv erledigt und 13.362 Anträge abgelehnt. 934 Anträge wurden zurückgezogen und 282 Anträge rückabgewickelt.
In der Auszahlungsphase IV wurden bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 49.610 Anträge eingebracht. Davon waren 42.287 Anträge positiv erledigt, 872 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. Anträge für diese Phase konnten seit Dezember 2021 für einen Förderzeitraum bis 31. März 2022 gestellt werden. Mit Stichtag 31. März 2023 wurden in der Auszahlungsphase IV 352.272 Anträge eingebracht. Davon waren 313.335 Anträge positiv erledigt und 36.228 Anträge abgelehnt. Zudem wurden 2.136 Anträge zurückgezogen und 573 Anträge rückabgewickelt.
Die Fördernehmer:innen in Phase I bis IV sind den Berichten zufolge vor allem den Branchen Gewerbe/Handwerk, Tourismus/Gastronomie, Handel sowie Soziales/Gesundheit/Pflege zuzuordnen.
Um eine ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Härtefallfonds zu gewährleisten, ist die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) mit der systemischen Prüfung der Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKO beauftragt. Mit einem im Dezember 2021 angeschlossenen Prüfbericht zu Stichproben legt die Buchhaltungsagentur in der Zusammenfassung unter anderem dar, dass bei keiner der gezogenen Geschäftsfälle Abweichungen in der systemischen Abwicklung festgestellt werden konnte. Alle automatisierten Prüfschritte entsprachen demnach den Vorgaben der Richtlinie oder dem Prüfkonzept der WKO. Aufgrund der Einführung der Phase IV wurde mit 28. Februar 2022 ein weiterer Zusatz zum Werkvertrag abgeschlossen, ist dem Bericht für Februar zu entnehmen. Im Jänner 2022 erfolgten Auszahlungen in Höhe von 61.000 €. Von März bis August sowie von Oktober bis Dezember 2022 erfolgten keine Auszahlungen. Im September 2022 wurden 101.000 € ausbezahlt. Im Jänner 2023 erfolgte die Auszahlung für den Gesamtprüfbericht exkl. der Zusatzmodule 1 und 2 in Höhe von 2.000 €. Von Februar bis August sowie im Dezember 2023 erfolgte keine Auszahlung.
Betriebliche COVID-19-Testungen
Für betriebliche COVID-19-Testungen wurden bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 6.068 Förderungsanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von rund 72 Mio. € eingebracht. Von diesen wurden 5.932 Anträge mit einem Genehmigungsvolumen von rund 69 Mio. € positiv erledigt und 73 Anträge abgelehnt. 63 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.
Bis zum Berichtsstichtag 31. Juli 2022 waren es insgesamt 8.848 eingebrachte Förderungsanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von 137,6 Mio. €. Positiv erledigt wurden davon 8.673 Anträge mit einem Genehmigungsvolumen von 133 Mio. €, 89 Anträge wurden abgelehnt. 175 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2022 betrug der Stand der positiv erledigten Anträge 8.681 mit einem Genehmigungsvolumen von 134 Mio. €. 94 Anträge wurden abgelehnt, 73 Anträge wurden außer Evidenz genommen bzw. betrafen Verzichte seitens der Unternehmen. Bis zum Stichtag 31. Juli 2023 wurden im Rahmen des Testangebots "Sichere Gastfreundschaft" 174 Mio. € ausbezahlt.
Für den Start des Programms "Bekämpfung von Infektionserkrankungen" im Rahmen der FFG-Gesamtbeauftragung 2021 wurden aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 5 Mio. € für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Zur Weiterführung dieses FFG-Förderschwerpunkts sollten ab 2022 laut Bericht vom Oktober 2021 aus dem Budget zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Tourismus: Ende von Corona-Testangeboten und -Veranstaltungshilfen
Nachdem im Zuge der Regierungsumbildungen im Frühsommer 2022 das Wirtschafsministerium für die Tourismusagenden zuständig wurde, finden sich ab Juni 2022 Informationen über Umfang und Verwendung von Fördergeldern aus dem Corona-Krisenfonds im heimischen Fremdenverkehr im COVID-19-Bericht aus dem Ressort von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Für Juni und Juli 2022 lieferte allerdings noch das formal zuständige Landwirtschaftsministerium die Zahlen. Konkret handelt es sich dabei um das freiwillige Testangebot "Sichere Gastfreundschaft", das im Rahmen der reduzierten allgemeinen Teststrategie mit 31. März 2022 endete. Bis zu diesem Stichtag waren seit Beginn der Initiative am 1. Juli 2020 insgesamt rund 2,53 Mio. PCR-Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 bei Beschäftigten im Tourismus durchgeführt worden. Von der Förderung umfasst waren die Probeentnahme, die Aufbereitung der Proben, die Durchführung des PCR-Tests, die Befundung sowie die Einmeldung der Testergebnisse. Ausbezahlt wurden dafür bis 30. November 2022 insgesamt 174 Mio. €. Im April 2023 gab es eine Auszahlung von 210 €.
Keine neuen Mittel weist der Juni-Bericht 2022 für die beiden Veranstaltungsrettungsschirme aus. Als Hintergrund der 2021 gestarteten Fördermaßnahmen für Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – beschreibt der Bericht die Planungsrisiken, mit denen Veranstalter:innen während der Pandemie und daraus resultierenden Einschränkungen konfrontiert waren. Zum Ersatz finanzieller Nachteile bei COVID-19-bedingten Absagen von Veranstaltungen wurden mit Stand 31. August 2023 für den Schutzschirm I insgesamt 12.737.200 € aus dem Corona-Krisenfonds an die Abwicklungsstelle überwiesen, für den Schutzschirm II insgesamt € 3.390.700 €. Die mit Stand 31. August 2023 insgesamt zahlungswirksam gewordenen Kosten für die Abwicklung des Schutzschirms für Veranstaltungen I betrugen rund 1.859.100 €, für jene bis Stand 31. Oktober 2022 für die Abwicklung des Schutzschirms für Veranstaltungen II waren es 806.966,66 €. An Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen wurde bis zum Stichtag 30. November 2022 ein Kostenersatz in Höhe von 13,3 Mio. € ausbezahlt. Insgesamt waren laut Bericht für November 2022 9.200 Ansuchen mit einem Haftungsvolumen von über 1,3 Mrd. € positiv entschieden worden.
Für Maßnahmen, die der Berichtspflicht unterliegen, wurden im August 2022 folgende Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewälti-gungsfonds getätigt: Ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag für die Österreich Werbung (15 Mio. €) sowie je eine Deckung der COVID-19-bedingten Einnahmenverluste der Schönbrunner Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (10 Mio. €) und der Schönbrunner Tiergarten Ges.m.b.H. im Wirtschaftsjahr 2021 (2,6 Mio. €). Im Dezember 2023 wurden 3.000 € an Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Abwicklungskosten zu Haftungsübernahmen für Reiseveranstalter verbucht. (Schluss) mbu
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- III-812 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Oktober 2022
- III-895 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Jänner 2023
- III-1029 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023
- III-641 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2022
- III-682 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2022
- III-786 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für September 2022
- III-833 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2022
- III-913 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2023
- III-975 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2023
- III-560 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2021
- III-589 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Jänner 2022
- III-610 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2022
- III-958 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für April 2023
- III-523 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2021
- III-500 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Oktober 2021
- III-713 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juni 2022
- III-862 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2022
- III-940 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2023
- III-659 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für April 2022
- III-738 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli 2022
- III-760 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für August 2022
- III-1105 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023