Parlamentskorrespondenz Nr. 125 vom 11.02.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Initiativantrag der NEOS für Änderung des Öffnungszeitengesetzes

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Öffnungszeitengesetzes wollen die NEOS die Lieferung von Waren des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs auch sonntags ermöglichen. Außerdem geht es ihnen um eine schärfere Überwachung der Einhaltung demokratischer Grundsätze bei Wahlen in der Wirtschaftskammer.

NEOS für Liefermöglichkeit von Alltagsprodukten auch sonntags

Österreich sei im internationalen Vergleich sehr restriktiv bei der Regulierung des Warenverkaufs an Sonntagen, werfen die NEOS mit einem Initiativantrag zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes 2003 auf (2194/A). Technische Möglichkeiten, Geschäftsmodelle und damit auch das Konsumentenverhalten haben sich demzufolge aber innerhalb von fast 20 Jahren sehr stark verändert. Außerdem würden zahlreiche Ausnahmen bestehen, die den aktuellen Rechtsrahmen noch zweifelhafter erscheinen lassen, wie etwa am Andrang auf Supermärkte am Sonntag in Bahnhöfen oder auf Flughäfen zu bemerken sei. In der Digitalisierung, hin zu Online-Bestellungen, sei nicht nachvollziehbar, warum gewisse Lebensmittel nur in zubereiteter Form bestellt werden können, und bei anderen eine Lieferung an jedem Tag erlaubt ist. So darf sich jede/r "die Pizza liefern lassen, aber die Zutaten für eine Pizza nicht", so die NEOS. Auch Non-Food-Produkte wie Drogeriefachmarktartikel oder Waschmittel können nur an gewissen Orten auch am Sonntag erworben, aber nicht geliefert werden.

Die in dem Antrag vorgeschlagene Änderung des Öffnungszeitengesetzes soll daher die Lieferung von Waren des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs auch sonntags ermöglichen. Die Eingrenzung der lieferbaren Waren auf Lebensmittel und etwa Drogeriewaren richte sich danach, was bereits heute an Sonntagen in den zahlreichen von den Ausnahmen erfassten Betriebseinrichtungen erworben werden kann. Ziel dieser Änderung ist es den NEOS zufolge, die Digitalisierung insofern im Öffnungszeitengesetz zu berücksichtigen, dass eine Gleichbehandlung des stationären und des Online-Handels bei der Art des Erwerbs von Waren des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs gewährleistet wird.

NEOS mit Reformforderungen für Wirtschaftskammern

Zum Thema "Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl 2020" beziehen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag unter anderem auf eine ihnen zufolge rechtskräftige Verurteilung eines Kandidaten des ÖVP-Wirtschaftsbundes wegen Fälschung von Stimmzetteln und orten schwere Verletzungen der Grundsätze fairer Wahlen (2198/A(E)). Außer einer verhältnismäßig geringen Strafe von 3.600 € habe das jedoch keine weiteren Konsequenzen gehabt. Dazu kritisieren die NEOS eine mangelhafte Aufsicht und ein "Schweigen der Wirtschaftsministerin und der Regierungsparteien". Es gelte, Konsequenzen aus der rechtskräftigen Verurteilung zu ziehen, für die Abberufung der "Wahlfälscher" zu sorgen und eine Regelung zur schärferen Überwachung der Einhaltung demokratischer Grundsätze bei Wahlen in den Wirtschaftskammern sicherzustellen, so die Forderung. NEOS verlange hier endlich Reformen, die das Wahlsystem einfach, transparent und demokratischer machen - samt einer Direktwahl des/der KammerpräsidentenIn. Die Bundesregierung sei angehalten, diesbezüglich in Gespräche mit VertreterInnen der Kammer einzutreten. (Schluss) mbu


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