Parlamentskorrespondenz Nr. 190 vom 01.03.2022

Neu im Finanzausschuss

Vorausvergütungen von Energieabgaben werden vereinfacht

Wien (PK) – ÖVP und Grüne legen eine Initiative vor, die Vorausvergütungen von Energieabgaben vereinfacht. Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Sie können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt zurückbekommen. Dieses System wird nun für die Jahre 2022 und 2023 ausgeweitet und vereinfacht, um die Liquidität der Betriebe zu verbessern. Zugleich sollen die Bedingungen für Vorausvergütungen klargestellt und präzisiert werden (2313/A).

Liquidität von Produktionsbetrieben soll gesichert werden

Eine Vorausvergütung kann derzeit für jeden Produktionsbetrieb geltend gemacht werden, für den nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz nicht nur für den vorangegangenen, sondern auch für den nachfolgenden Vergütungszeitraum ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht. Sie wird gewährt, wenn für das vergangene Jahr bereits eine Energieabgabenvergütung durchgeführt wurde. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5% der Vergütung des letzten Jahres. Ein Antrag auf Vorausvergütung kann derzeit frühestens sechs Monate nach Beginn des nächsten Jahres gestellt werden, erklären Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) in dem Gesetzesvorschlag.

Laut dem Initiativantrag kann der Zeitabstand zwischen der Zahlung der Energieabgaben und der Energieabgabenvergütung die in Zeiten hoher Energiepreise oft angespannte Liquidität eines Betriebes zusätzlich mindern. Daher soll die Vorausvergütung auf 25% angehoben werden.

Die Antragstellung auf Vorausvergütung soll bereits gemeinsam mit dem Antrag auf Energieabgabenvergütung für das Vorjahr zulässig sein. Die Neuregelung soll erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein. Die erhöhte Vorausvergütung soll für Zeiträume zwischen 2022 und letztmalig 2023 in Anspruch genommen werden können. (Schluss) gla