Parlamentskorrespondenz Nr. 195 vom 02.03.2022

Förderpaket soll Schulen in der Corona-Krise helfen

COVID-19-Bericht des Bildungsministeriums stellt Maßnahmen 2022 vor

Wien (PK) – Im ersten Bericht (III-585 d.B.) zu Corona-Hilfen für 2022 präsentiert das Bildungsministerium Maßnahmen, die Schulen weiter durch die Pandemie helfen sollen. Neben regelmäßigen PCR- und Antigentests an allen Schulen ist das ein Förderstundenpaket für das Schuljahr 2021/22. Damit sollen an sämtlichen Standorten pandemiebedingte Lernrückstände nachgeholt werden. Budgetiert sind für das laufende Schuljahr insgesamt 218,547 Mio. € für Förderstunden (2022: 174,837 Mio. €) sowie 4,5 Mio. € für zusätzliche Vorbereitungsmöglichkeiten auf die abschließenden Prüfungen heuer. Aus dem COVID19-Krisenbewältigungsfonds kommen davon 65,560 Mio. €.

Der Förderunterricht in den Hauptgegenständen wird in geteilten beziehungsweise kleinen Gruppen stattfinden, zusätzlich soll es individuelle Fördermaßnahmen geben. Weiters stellt das Bildungsmittel speziell zur Krisenbewältigung im Schulbetrieb COVID-Mittel zur Verfügung. So ist mehr psychosoziale Unterstützung für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, eine Kampagne für Bewegung und Sport ist geplant und Maßnahmen zur Förderung der Klassengemeinschaft sollen gesetzt werden.

Für flächendeckende Corona-Testungen an Schulen bezahlte das Ministerium 2022 bis Ende Jänner 25,388 Mio. €. Bis Ende Februar erhöhten sich die Ausgaben für Tests auf 41,025 Mio. € (III-607 d.B.).Die engmaschigen Testungen von Schülerinnen und Schülern und Lehr- und Verwaltungspersonal brächten Klarheit über das Infektionsgeschehen am Standort, so das Bildungsressort, um den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Insgesamt stehen heuer 238,0 Mio.€ für Tests zur Verfügung.

Studienbeihilfe: Nachweis des Studienerfolgs wurde verschoben

Damit BezieherInnen von Studienbeihilfe trotz des durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Studienbetriebs ihren Beihilfeanspruch nicht verlieren, wurde das Sommersemester 2020 für den Bezug von Studienbeihilfe nicht gewertet. Normalerweise ist für den Bezug der Studienbeihilfe ein Nachweis des Studienerfolgs innerhalb der Anspruchsdauer vorzulegen. Als besondere Unterstützung einkommensschwacher Studierender wurde in der Corona-Krise die Förderungsdauer um ein Semester verlängert und der im Wintersemester erforderliche Studiennachweis um ein Semester nach hinten verlegt.

Da diese Verlängerung immer erst nach Ablauf der gesetzlichen Studiendauer plus einem Semester, vulgo Anspruchsdauer, eintritt, wirken sich die Mehrbelastungen ab 2021 über mehrere Jahre aus, erklärt das Ministerium. Derzeit rechne man zur Deckung dieser Mehrkosten mit 31,35 Mio. € aus dem Studienförderungsbudget 2022 von insgesamt 306,35 Mio. €. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würden sich jedoch erst nach einer gesamthaften Abrechnung im Dezember 2022 zeigen, so das Ressort. (Schluss) rei


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