Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 02.03.2022

Neu im Wissenschaftsausschuss

Wien (PK) — Die SPÖ tritt für mehr Mittel im Wissenschaftsbudget für Long-COVID-Forschung ein. FPÖ und NEOS haben neue Vorschläge für den Bereich der Hochschulen vorgelegt. Die FPÖ sieht die COVID-19-Vorschriften an Hochschulen als Grundrechtseingriff und fordert ihr sofortige Aufhebung. Die NEOS wollen, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der Pandemie, einen elektronischen Studierendenausweis.

SPÖ fordert mehr Mittel für die Erforschung von Long-COVID

Die SPÖ-Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, Rudolf Silvan und Philip Kucher weisen darauf hin, dass viele Personen auch nach einer überstandenen COVID-19-Infektion für längere Zeit Gesundheitsprobleme mit unterschiedlichster Symptomatik haben, ein Phänomen, das unter der Bezeichnung "Long-COVID" bekannt ist. Da aus Sicht der SPÖ-Abgeordneten die Datenlage und das Wissen um die Behandlung der Long-COVID-Erkrankung noch weitgehend unzureichend ist, fordern sie mehr Forschung in diesem Bereich. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Martin Polaschek solle Mittel für einen eigenen Call für Projekte zur Erforschung von Long-COVID bereitstellen sowie die interdisziplinäre Forschung forcieren und unterstützen, heißt es in einem SPÖ-Entschließungsantrag (2306/A(E)). Darüber hinaus will die SPÖ den Wissenschaftsminister auffordern, alle Rahmenbedingungen zu schaffen, um die wissenschaftliche Datenlage zu Long-COVID zu verbessern.

FPÖ fordert sofortige Beendigung der COVID-19-Sondervorschriften an Hochschulen

Die FPÖ fordert eine Änderung der hochschulrechtlichen Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz) und hat einen entsprechenden Initiativantrag vorgelegt (2328/A). Laut diesem soll das Gesetz nicht, wie derzeit vorgesehen, mit 30. September 2022, sondern bereits mit 28. Februar 2022, also mit Ende des Wintersemesters 2021/22 außer Kraft treten. Als Begründung gibt FPÖ Mandatar Martin Graf an, dass die Universitäten auf Basis der bestehenden Regelungen Studierenden den Zugang zur Bildung verwehren und somit das Grundrecht auf Bildung einschränken könnten. So könnten etwa Ungeimpfte auf Basis des Gesetzes vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden, was laut Abgeordnetem Graf ein in der 2. Republik noch nie dagewesener Grundrechtseingriff wäre. Als nächster Schritt sollten die Sonderbestimmungen für Legislative und Exekutive außer Kraft treten und Regierungen und Parlamente auf allen Ebenen wieder in den verfassungsrechtlichen Normalbetrieb zurückkehren, fordert Graf in der Begründung seines Antrags außerdem.

NEOS für elektronischen Studierendenausweis

Martina Künsberg Sarre (NEOS) greift eine Empfehlung der Ombudsstelle für Studierende auf, die sich in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht 2020/21 findet, nämlich die flächendeckende Einführung eines elektronischen Studierendenausweises an österreichischen Hochschulen. Während der Pandemie sei es vermehrt zu Problemen mit der Identitätsfeststellung der Studierenden bei Prüfungssituationen gekommen. Eine digitale Ausweismöglichkeit würde es den hochschulischen Bildungseinrichtungen künftig administrativ erleichtern, die Identität der jeweiligen Studierenden eindeutig festzustellen, argumentiert NEOS-Abgeordnete Künsberg Sarre. Zudem wäre es auch im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung der Hochschulen wünschenswert (2254/A(E)). (Schluss) sox

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