Parlamentskorrespondenz Nr. 258 vom 10.03.2022
Fachstelle für Verbraucherinteressen in der Normung soll im BMSGPK angesiedelt werden
Wien (PK) – Der Konsumentenschutzminister hat seinen Bericht zur Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten vorgelegt (III-586 d.B.). Der Nationalrat hat im Dezember 2021 einen dementsprechenden Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen einstimmig angenommen (2090/A(E)). Die Einrichtung soll unter Berücksichtigung einer Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei der Normungsorganisation Austrian Standards International (ASI) erfolgen. Europäische Normungsorganisationen hätten die nationalen Institute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst. Die Europäische Normenverordnung mahne eine größere Diversität bei der Normerarbeitung ein, insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung sollen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden, heißt es in dem Entschließungsantrag.
Laut dem Bericht ist das Büro des Verbraucherrates aktuell dem Verein für Konsumenteninformation provisorisch zugeordnet, dieser könne aber selbst keine stärkere Rolle im Normungsbereich einnehmen. Im Zuge personeller Änderungen sei eine Neuorganisation anzustreben. Die Analyse habe gezeigt, dass VerbraucherInnen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Normung mit denselben Problemen konfrontiert seien; weshalb es großes Potential für fachliche und organisatorische Synergien gebe.
Im Bericht werden vier Optionen zur künftigen Organisation des Büros des Verbraucherrates erwogen, wobei die Einrichtung einer Fachstelle direkt im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) als "effiziente und rasch umsetzbare Lösung" favorisiert wird. Diese würde dem BMSGPK direkt rechenschafts- und berichtspflichtig sein und keine weiteren Aufsichtsgremien erfordern. Außerdem sei so die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards sichergestellt. Für die legistische Umsetzung wird ein eigenes Bundesgesetz anstatt der Verankerung im Produktsicherheitsgesetz vorgeschlagen, da dieses ausschließlich auf die Sicherheit von Produkten abziele. Die Finanzierung soll aus Mitteln des BMSGPK erfolgen.
Die Tätigkeit der Fachstelle habe sich an den Interessen der VerbraucherInnen und hinsichtlich Barrierefreiheit an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen zu orientieren, heißt es in dem Bericht weiter. Zur Entsendung in Normungsausschüsse soll sich die Fachstelle eines Pools geeigneter ExpertInnen bedienen, was eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen und auch mit den im Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten vertretenen NGOs erfordere. Inhaltlich wäre die Fachstelle dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten beim ASI berichtspflichtig und müsste mit diesem ein periodisches Arbeitsprogramm abstimmen. Darüber hinaus soll die Fachstelle jedoch weitgehend unabhängig, selbständig und gegenüber dem BMSGPK fachlich weisungsfrei agieren können, so der Bericht. Damit seien die Kriterien für eine Aufnahme in die Europäische Dachorganisation ANEC (Europäische Vereinigung zur Koordinierung der Verbrauchervertretung in der Normung) erfüllt. (Schluss) med