Parlamentskorrespondenz Nr. 266 vom 14.03.2022

Neu im Sozialausschuss

Anträge von ÖVP und Grünen im Zusammenhang mit COVID-19

Wien (PK) – Die Koalition schlägt Änderungen zur Kurzarbeit sowie im Gesundheitstelematikgesetz und im COVID-19-Zweckzuschussgesetz vor.

Verlängerung bei Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen

Mit einer Anpassung des Arbeitsmarktservicegesetzes wollen ÖVP und Grüne die Dauer der Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen verlängern (2334/A). Derzeit darf eine Kurzarbeitsbeihilfe zunächst nur für sechs Monate gewährt werden, wobei Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten möglich sind. Verlängerungen, die darüber hinaus gehen, sind nur unter besonderen Umständen erlaubt. Weil die Kurzarbeit für einige Betriebe im Übergang zur wirtschaftlichen Erholung noch nötig ist, sollen Beihilfen bei pandemiebedingter Kurzarbeit auch ohne besondere Begründung über 24 Monate hinaus gewährt werden können. Das soll bis längstens 31. Mai 2022 möglich sein. Wer darüber hinaus Kurzarbeit in Anspruch nimmt, kann sie nur noch unter besonderen Umständen über 24 Monate hinaus verlängern. 

Redaktionelle Anpassungen im Gesundheitstelematikgesetz und im COVID-19-Zweckzuschussgesetz

Durch eine Änderung im Gesundheitstelematikgesetz (2344/A) soll eine nicht mehr verwendete Abkürzung entfallen. Im COVID-19-Zweckzuschussgesetz wollen ÖVP und Grüne redaktionelle Anpassungen vornehmen (2350/A). (Schluss) kar