Parlamentskorrespondenz Nr. 272 vom 15.03.2022
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) - Einem gemeinsamen Initiativantrag von ÖVP und Grünen zufolge soll eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vollzogen werden (2222/A). Demnach soll einem Fremden die Staatsbürgerschaft zu verleihen sein, wenn er diese spätestens drei Jahre nach dem Eintritt der Volljährigkeit – und nicht wie bisher zwei Jahre – beantragt. Mit dieser Novelle werde das Gesetz an die im Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vorgegebene Frist angepasst, wie es in der Begründung heißt.
Eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zielt auf dessen sprachliche Anpassung nach dem Vorbild anderer Materiengesetze ab (2223/A). Hier soll künftig nicht mehr von "Männern und Frauen", sondern von "allen Geschlechtern" die Rede sein.
FPÖ fordert frühere Vorlage des jährlichen Sicherheitsberichtes
Eine weitere Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes beantragen die Freiheitlichen (2356/A). Ihnen geht es um den jährlichen Sicherheitsbericht des Innenministeriums, der Auskunft über die Kriminalstatistik und kriminalpolitisch wesentlichen Entwicklungen des betreffenden Jahres gibt. Aus Sicht der FPÖ erfolgte dessen bisherige Vorlage - frühestens im Herbst des Folgejahres – zu spät und sei daher "nur mehr für Historiker interessant".
Die AntragstellerInnen beziehen sich auf den Innenminister, der erklärt habe, dass die späte Vorlage des im Sicherheitsbericht enthaltenen Berichts über die Tätigkeit der Strafjustiz ein wesentlicher Grund für die verzögerte Übermittlung des Gesamtberichts sei. Deshalb fordern sie, den Bericht über die Tätigkeiten der Strafjustiz aus dem Sicherheitsbericht herauszulösen, damit dieser zu einem eigenständigen Bericht wird und im Justizausschuss behandelt werden kann, wo er laut Freiheitlichen auch hingehörte. (Schluss) wit