Parlamentskorrespondenz Nr. 302 vom 23.03.2022

Nationalrat beschließt Verwaltungsvereinfachungen bei Steuerpauschale für LandwirtInnen

Weitere Beschlüsse: Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht, EU-Rechtsanpassungen bei Finanzdienstleistungen

Wien (PK) – Der Nationalrat befasste sich heute auch mit einer Novelle der Berechnungsmethode der Einheitswerte von LandwirtInnen sowie der Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht (FMA).

Neue Einheitswertberechnung bei LandwirtInnen

Die bisher alle neun Jahre durchgeführte Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft soll künftig automatisiert erfolgen. Im Kern wird damit das bisherige System der Bewertung der Erträge der LandwirtInnen geändert. Klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Der Einheitswert gilt als Ausgangspunkt für die Bemessung der Steuerschuld der LandwirtInnen.

Die Vereinfachungen werden in drei Stufen umgesetzt. Zunächst soll die Ermittlung der Einheitswerte zum regulären Termin auf Basis eines Temperatur/Niederschlagsindex sowie der Betriebsgröße durchgeführt werden. In einer zweiten Stufe werden bei der Überarbeitung des Klimarahmens der Bodenschätzung aktuelle Klimadaten herangezogen und neu berechnet. Dieser Klimarahmen wird im Wege der Bodenschätzung festgelegt. Eine Evaluierung der Grundlagen der Bodenschätzung ist bis 31. Dezember 2027 erforderlich. In einer dritten Stufe soll an Stelle der periodisch durchzuführenden Hauptfeststellung der Einheitswerte ab 2032 eine "rollierende Bewertung" treten. Die Novelle wurde mehrheitlich beschlossen.

Opposition für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung statt Steuerpauschalierung

Christoph Matznetter (SPÖ) ortete in der Steuerpauschale unfaire Wettbewerbsverhältnisse. Die SPÖ trete für gleiche Prinzipien bei der Gewinnermittlung für alle SteuerzahlerInnen ein, betonte Matznetter. Dies würde den kleinen Bauern und Bäuerinnen helfen, und großen Betrieben keine Wettbewerbsvorteile bringen, unterstrich er. Damit werde ein bewährtes System für viele kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe fortgesetzt, entgegnete Angela Baumgartner (ÖVP) und sprach sich für weitere Entlastungen der Landwirtschaft von den Teuerungen aus.

Ziel der Gesetzesnovelle sei eine Verwaltungsvereinbarung und eine Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten, hob Hubert Fuchs (FPÖ) die Zustimmung seiner Fraktion hervor. Ziel der Novelle sei aber auch eine Entlastung der BäuerInnen durch eine Steuerreduktion und eine Reduktion der SV-Beiträge, die im Zuge der neuen Einheitswerte entstehen werde, führte er aus und erntete dafür Kritik der Regierungsparteien. Mittelfristig forderte auch Fuchs, das bestehende System durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ersetzen.

Die Klimaveränderungen würden sich bei der Landwirtschaft massiv zeigen, betonte Clemens Stammler (Grüne) mit Blick auf den niederschlagsarmen Monat März. Die Ukraine-Krise verschwende auch Ackerland, sagte er. Der Krieg werde auch in Österreich spürbar sein.

Breite Zustimmung für finanzielle Absicherung der FMA

Die Finanzmarktaufsicht erhält weitere Aufgaben und mehr Budget. Einstimmig stimmte der Nationalrat für die Betrauung der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der Funktion als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien (central counterparty, CCP). Im Zuge dessen erhält sie Sanktionsbefugnisse, die zur Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen oder Geldstrafen ermächtigen. Selma Yildirim (SPÖ) betonte die Bedeutung der Kontrolle durch die FMA.

Eine EU-Rechtsumsetzung erfordert überdies Anpassungen im sogenannten Alternatives Investmentfonds Managergesetz, im Bankwesengesetz, dem Börsegesetz 2018 und anderen Gesetzen. Auch an dieser Stelle erhält die Finanzmarktaufsicht (FMA) weitere Befugnisse. Im Zuge dessen wird auch die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht sichergestellt. Durch die Rechtsanpassung werden ausreichend Personal-Ressourcen für den Vollzug des Gesetzes oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der FMA in anderen Bereichen geschaffen, erklärte Peter Haubner (ÖVP). Im Kern der Novelle stehe die Umsetzung von EU-Recht mit Anpassungen bei der Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen, so der ÖVP-Politiker.

Laut Jakob Schwarz (Grüne) bedarf es starke Aufsichtsbehörden, um "Greenwashing" zu vermeiden. Daher sei es notwendig, die FMA mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten. Während die SPÖ aufgrund von Bedenken beim Konsumentenschutz und der kurzen Begutachtungsfrist nicht zustimmte, befürworteten die NEOS die Novelle. Karin Doppelbauer (NEOS) trat für eine unabhängige Finanzmarktaufsicht ein und befürwortete auch die Aufstockung der Finanzierung der FMA. Im internationalen Vergleich ortete Doppelbauer Verbesserungspotential, insbesondere aufgrund von Doppelgleisigkeiten zwischen Nationalbank und FMA.

Im Rahmen der Debatte brachten die Regierungsparteien einen Abänderungsantrag mit Klarstellungen im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ein. Darin wird festgehalten, dass Marketingmitteilungen den europarechtlichen Vorschriften entsprechen müssen und auch von den Strafbestimmungen umfasst sind. Der Abänderungsantrag wurde ebenfalls wie die Novelle mit Mehrheit beschlossen. (Fortsetzung Nationalrat) gla

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.