Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (1364 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 491/BNR
Dafür: V, F, G, A. Dagegen: S
Beschlossen im Nationalrat 491/BNR, Dafür: V, F, G, N. Dagegen: S

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (1364 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Entfall der Bestimmungen zur Aufsicht über die Datenbereitstellungsdienste im Börsegesetz 2018 sowie Verweisanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018;
  • Einführung einer Verpflichtung zum Informationsaustausch im Zulassungsverfahren sowie bei Verschlechterung der Finanzlage, anderen auftretenden Risiken oder Bedenken in Bezug auf den Verbraucherschutz;
  • Vorsehen eines Rechts der FMA, die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden durch die EIOPA zu beantragen;
  • Vorsehen eines Rechts der FMA, die EIOPA um technische Unterstützung bei der Entscheidung über Anträge zur Verwendung von internen Modellen zur Solvenzkapitalberechnung zu ersuchen;
  • Betrauung der FMA mit einer bei nationalen Aufsichtsbehörden verbleibenden Aufsichtskompetenz im Bankwesengesetz.

Stand: 23.02.2022

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen