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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

147. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 23. März 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

147. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                       Mittwoch, 23. März 2022

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 23. März 2022: 9.06 – 18.57 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 2314/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energie­kosten­aus­gleichsgesetz 2022)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 2313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 2315/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 2033/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparente Evaluierung der Wirtschaftshilfen

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Über­nahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichts­gesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungs­gesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverstän­digen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbrin-


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gungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvollzugs­ge­setz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienzeitbonusgesetz geändert wer­den (Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021)

10. Punkt: Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten König­reich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisie­rung des Schulunterrichts geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 2304/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Si­bylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungs­systems

13. Punkt: Bericht über den Antrag 2277/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusive Bildung

14. Punkt: Bericht über die Petition Nr. 63/PET: Petition betreffend „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“

15. Punkt: Bericht über den Antrag 2305/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Maria The­resia Niss, MBA, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen­förderung im MINT-Bereich

16. Punkt: Bericht über den Antrag 2330/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 2328/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Antrag 2193/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Studie, um Auswirkun­gen der Pandemie auf Bildungschancen von Studierenden zu erheben

19. Punkt: Bericht über den Antrag 652/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Fachhochschul-Fördersätze jetzt!

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungs­gesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz)

21. Punkt: Bericht über den Antrag 2345/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freilassung von türkischen Journalist*innen

22. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Evalu­ierung der Symbole-Bezeichnungs-Verordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2020, 82/E XXVII. GP

23. Punkt: Bericht über den Antrag 2146/A der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird


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24. Punkt: Bericht über den Antrag 2222/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

25. Punkt: Bericht über den Antrag 2223/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      38

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a GOG (Verzicht auf Vorberatung der Regie­rungsvorlage 1419 d.B.) ...........................................................................................      62

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      63

Aktuelle Stunde (31.)

Thema: „Wohnen, Heizen, Tanken und Essen werden immer teurer – Teue­rungsbremse jetzt, Herr Bundeskanzler!“ ...........................................................      38

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................      39

Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc ...................................................................      41

August Wöginger ....................................................................................................      44

Rainer Wimmer .......................................................................................................      46

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................      48

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................      49

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      51

Tanja Graf ................................................................................................................      52

Alois Schroll ............................................................................................................      53

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................      55

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................      57

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................      59

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      38

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG im Zusammenhang mit dem Antrag 2360/A betreffend Gebarungsüberprüfung ...........................................................................    235

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      60

Verhandlungen


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Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2314/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Ener­giekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022) (1377 d.B.)      63

2. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (1378 d.B.) ................................................................................................................      63

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2313/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (1376 d.B.) .........................................................................................      63

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2315/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird (1379 d.B.) ......................      63

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2033/A(E) der Abge­ordneten Dipl.­Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparente Evaluierung der Wirtschaftshilfen (1375 d.B.) ...................................      63

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................      64

Karlheinz Kopf .........................................................................................................      64

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      72

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................      83

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................      84

Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................      91

Maximilian Lercher .................................................................................................      92

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................      93

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................      94

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................      96

Gabriel Obernosterer ..............................................................................................      98

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      99

Franz Hörl ................................................................................................................    100

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    102

Andreas Ottenschläger ..........................................................................................    106

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    107

Michael Bernhard ....................................................................................................    110

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“ – Ablehnung ...................................................................................................  74, 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Aktionsplan für den Ausstieg aus russischem Gas“ – Ablehnung .......................................................................................  86, 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „umfassende Maßnahmen gegen die Teuerung – jetzt!“ – Ablehnung .................................................................................................  103, 124

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1377, 1378, 1376 und 1379 d.B. ..................    123

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1375 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 2033/A(E) ...........................................................................................................    125


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Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1375 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Evaluierung der Wirtschaftshilfen und Lehren aus der Krise“ (240/E) ......................................................................................................................    125

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1329 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Über­nahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (1372 d.B.) ................................................................................................................    111

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Ver­siche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zah­lungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1374 d.B.) ................................................................................................................    111

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    111

Peter Haubner .........................................................................................................    112

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................    113

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    115

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1372 und 1374 d.B. .................................    125

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1363 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungs­ge­setz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (1373 d.B.) ............    116

RednerInnen:

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................    117

Angela Baumgartner ..............................................................................................    118

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................    119

Clemens Stammler .................................................................................................    120

MMag. DDr. Hubert Fuchs (tatsächliche Berichtigung) .........................................    121

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................    122

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    123

Annahme des Gesetzentwurfes in 1373 d.B. ...........................................................    125

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverstän­digen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienzeitbonus­gesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021) (1400 d.B.) .......    126

RednerInnen:

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    126

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    127

Mag. Harald Stefan .................................................................................................    128

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    129

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    130

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    133

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    134

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    135


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Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neukodifikation der Zivilprozessordnung“ – Ablehnung ......  131, 142

Annahme des Gesetzentwurfes in 1400 d.B. ...........................................................    141

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1296 d.B.): Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar (1401 d.B.) ..........    137

RednerInnen:

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................    137

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    137

Christian Lausch .....................................................................................................    138

Bettina Zopf .............................................................................................................    141

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haft­ver­büßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“ – Ablehnung ..........        139, 142

Genehmigung des Staatsvertrages in 1401 d.B. .....................................................    142

11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1362 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird (1366 d.B.) ...............................    142

RednerInnen:

Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................    142

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    143

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    146

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    147

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    148

Bundesminister Dr. Martin Polaschek .................................................................    151

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................    153

MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................    154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassendes Unterstützungspaket in Schulen und Kin­dergärten für Kinder aus Kriegsgebieten“ – Ablehnung ...........................  145, 176

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Bildung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine“ – Ablehnung ................................................................................  149, 176

Annahme des Gesetzentwurfes in 1366 d.B. ...........................................................    176

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2304/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems (1367 d.B.) ..........................    155

13. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2277/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusive Bildung (1368 d.B.) ....................................................................................    156


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14. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Petition Nr. 63/PET: Petition betreffend „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“, überreicht von den Abgeord­neten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum (1369 d.B.) ........................................................................    156

RednerInnen:

Petra Vorderwinkler ................................................................................................    156

Kira Grünberg ..........................................................................................................    160

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    161

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    162

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    163

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    164

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorrang für die Volksschule“ – Ablehnung .............  158, 176

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1367 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen För­derbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems“ (241/E) .....    176

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1368 und 1369 d.B. ......................    176

15. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2305/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Sibylle Hamann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung im MINT-Bereich (1370 d.B.) ....    165

RednerInnen:

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ......................................................................    165

Klaus Köchl .............................................................................................................    167

Rosa Ecker, MBA ....................................................................................................    167

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    168

Alexander Melchior .................................................................................................    169

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1370 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Frauenförderung im MINT-Bereich“ (242/E) .......................    176

16. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2330/A der Abge­ordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird (1371 d.B.) ...............................................................    170

RednerInnen:

Nurten Yılmaz ..........................................................................................................    170

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ......................................................................    173

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    174

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Aussetzen der MIKA-D-Tests“ – Ablehnung ...................  172, 177

Annahme des Gesetzentwurfes in 1371 d.B. ...........................................................    177

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2328/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervor­schrif-


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ten an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen auf­grund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (1385 d.B.) ................................................................................................................    177

18. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2193/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Studie, um Auswirkungen der Pandemie auf Bildungschancen von Studierenden zu erheben (1386 d.B.) ...............................................................    177

RednerInnen:

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................    177

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    178

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    179

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    180

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    181

Philip Kucher ...........................................................................................................    182

Rosa Ecker, MBA ....................................................................................................    183

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1385 und 1386 d.B. ......................    189

19. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 652/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhö­hung der Fachhochschul-Fördersätze jetzt! (1387 d.B.) ..........................................    184

RednerInnen:

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................    185

Nico Marchetti .........................................................................................................    185

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    186

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    187

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    188

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1387 d.B. ................................................    189

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungs­gesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz ge­ändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz) (1402 d.B.) .......................    189

RednerInnen:

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    189

Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................    190

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    191

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................    192

Bundesminister Dr. Martin Polaschek .................................................................    194

Melanie Erasim, MSc ..............................................................................................    196

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    197

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    199

Carina Reiter ............................................................................................................    200

Annahme des Gesetzentwurfes in 1402 d.B. ...........................................................    201

21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2345/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Freilassung von türkischen Journalist*innen (1380 d.B.) .................................    201

RednerInnen:

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................    201


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Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    203

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................    204

Michel Reimon, MBA ..............................................................................................    205

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    206

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    208

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1380 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Freilassung von türkischen JournalistInnen“ (243/E) .........    209

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Evaluierung der Symbole-Bezeich­nungs-Verordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2020, 82/E XXVII. GP (III-491/1420 d.B.) ..........................................................................................................    209

RednerInnen:

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................    209

Sabine Schatz ..........................................................................................................    211

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................    212

Dipl.-Ing. Olga Voglauer .........................................................................................    213

Dr. Stephanie Krisper .............................................................................................    214

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    215

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    216

Kenntnisnahme des Berichtes III-491 d.B. ...............................................................    234

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 2146/A der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Han­nes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschafts­ge­setz 1985 geändert wird (1421 d.B.) .........................................................................................    217

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 2222/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbür­gerschaftsgesetz 1985 geändert wird (1422 d.B.) ...................................................    217

RednerInnen:

Mag. Martin Engelberg ...........................................................................................    217

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................    220

Sabine Schatz ..........................................................................................................    220

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    221

Dr. Stephanie Krisper .............................................................................................    222

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................    225

Nurten Yılmaz ..........................................................................................................    226

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    226

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung ausreichender Mittel für das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten“ – An­nahme (245/E) ...........................................................................................  218, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Vollzugs der neuen Bestimmung im Staatsbürgerschaftsgesetz“ – Ablehnung .................................................  224, 234


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 10

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1421 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Berücksichtigung der Kosten, die im Vollzug des Staats­bürgerschaftsgesetz wegen der Novellierung des § 58c Staatsbürgerschafts­ge­setz entstehen wird“ (244/E) ............................................................................................    234

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1421 und 1422 d.B. .................................    234

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 2223/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheits­poli­zeigesetz geändert wird (1423 d.B.) .........................................................................    228

RednerInnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    228

Andreas Minnich .....................................................................................................    229

Christian Ries ..........................................................................................................    230

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................    231

Dr. Christian Stocker ..............................................................................................    232

Maximilian Köllner, MA ..........................................................................................    233

Annahme des Gesetzentwurfes in 1423 d.B. ...........................................................    235

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ........................................................................................................      61

Bürgerinitiative betreffend „Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)“ (Ordnungsnummer 41)

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      61

1403: EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 – EU-BAG-GB 2022

1419: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Berichte ....................................................................................................................      61

III-592: Bericht betreffend Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes – Reihe BUND 2022/8; Rechnungshof

III-596: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Februar 2022; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-597: 8. Bericht gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Um­welt­ver­träglichkeitsprüfung in Österreich; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-598: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 34 Inno­vation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie

III-599: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 41 Mobi­lität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 11

III-600: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-601: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar 2022; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-602: Bericht betreffend WasserCluster Lunz – Biologische Station GmbH des Bundes – Reihe BUND 2022/9; Rechnungshof

III-603: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Februar 2022; BM f. Arbeit

III-604: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2022; BM f. Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport

III-605: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis Februar 2022); BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-607: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2022; BM f. Bildung, Wissen­schaft und Forschung

Anträge der Abgeordneten

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffend die Aufgabenerfüllung und Ein­satzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade (2360/A)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Gasheizungen in Neubauten (2361/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pen­sionist*innen (2362/A)(E)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (2363/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungssteuergesetz 1953 geändert wird (2364/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2365/A)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (2366/A)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen umsetzen statt Aktionspläne vertagen (2367/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeseinheitliche Pflege­bedingungen (2368/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 12

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegereform auf Schiene brin­gen (2369/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Befugnisse der militärischen Nachrichtendienste zur Aufklärung und Abwehr an die Internet-Ära (2370/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept zur effizienten Nutzung von Mitteln aus dem Landesverteidigungsbudget (2371/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gutachten im Maßnah­menvollzug (2372/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfacheres Verfahren zur Einführung von Zonen mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet (2373/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inlandsantragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für aus der Ukraine vertriebene Drittstaatsangehörige aus der Ukraine (2374/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende (2375/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidarische Luftbrücken“ für Schutzsuchende aus der Ukraine in Staaten mit Ressourcen für adäquate Versor­gung (2376/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wo bleibt die Reform des Maßnahmenvollzugs? (2377/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von Ver­sicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem (2378/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Waffenscheinabgabe bei längerfristiger psychischer Erkrankung (2379/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiekosten: Entlastung durch Senkung der Kammerumlagen (2380/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatisches Pensions­splitting (2381/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Rehabili­ta­tionsgeldes (2382/A)(E)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Euro­paratsbeitrages (2383/A)(E)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines unab­hängigen Bundesstaatsanwaltes als Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden (2384/A)(E)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Korruptions­bekämpfung durch personelle Aufstockung der Wirtschafts- und Korruptionsstaats­an­waltschaft (2385/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 13

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschuldigung, Rehabilitation und Entschädigung für die Opfer homophober Strafgesetze (2386/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an ältere Menschen (2387/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an ältere Menschen (2388/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg der Industrie aus fossilem Gas unterstützen (2389/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rasche Integration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen (2390/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Echte Maß­nah­men zum Schutze der psychischen Gesundheit der Schüler_innen (2391/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte für Lehrlinge (2392/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Unterhaltssicherung sicherstellen (2393/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindern gesundes Mittagessen ermöglichen (2394/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenbedingungen für un­begleitete minderjährige Flüchtlinge (2395/A)(E)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenübernahme von Exkur­sio­nen zu Gedenkstätten (2396/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Die Pandemie ist nicht zu Ende – Kulturhilfen sind weiter nötig“ (2397/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Nachteilen im Künstler-Sozialversicherungsfonds aufgrund pandemiebedingter Einnah­menausfälle (2398/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geothermie­poten­tiale entfesseln (2399/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket Landwirtschaft zur Absicherung der internationalen Versorgungssicherheit (2400/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung JETZT – Elektrizitätsabgabe herabsetzen (2401/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunft des Haus der Geschichte Österreichs (2402/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Italianisierung der Verwaltung in Südtirol Einhalt gebieten (2403/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung der Südtiroler Vereine (2404/A)(E)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Studierendenwohnheimförderung“ (2405/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 14

Anfragen der Abgeordneten

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend „Kostenübernahme des Bundes beim SchülerInnen­transport“ (10094/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz (10095/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz (10096/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Schwulen, bi­sexuellen Männern und Transpersonen bei der Blutspende (10097/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Unternehmens­werbung (10098/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Unter­nehmenswerbung (10099/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Unternehmens­werbung (10100/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Unternehmenswerbung (10101/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Maßnahmen zur Rechtsextremismusprävention bei Jugendlichen“ (10102/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend COVID-Kontrollen der Arbeitsinspektion nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz (10103/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend PCR Gurgeltest in Österreichs Schulen (10104/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend PCR Gurgeltest in Österreichs Schulen (10105/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pilotprojekt Betreuung durch Community Nurses (10106/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­vertei­digung betreffend Genehmigung militärischer Überflüge (10107/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10108/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10109/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 15

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Auf­tragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10110/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10111/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10112/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Re­search & Identity GmbH (10113/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10114/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10115/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10116/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10117/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10118/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10119/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10120/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10121/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (10122/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Festnahme Franco Albrecht am 3.2.2017 (10123/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Wem nutzt eine blinde Investitions­kontroll­behörde? (10124/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 16

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufträge des Bundeskanzleramts an Sabine Beinschab, MA, MBA und MMag. Dr. Sophie Karmasin (10125/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Interne Revision im BMSGPK (10126/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend Interne Revision im BMLV (10127/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Interne Revision im BMA (10128/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Interne Revision im BMBWF (10129/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Interne Revision im BMDW (10130/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­pä­ische und internationale Angelegenheiten betreffend Interne Revision im BMEIA (10131/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Interne Revision im BMEUV (10132/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Interne Revision im BMF (10133/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Interne Revision im BMFIM (10134/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Interne Revision im BMI (10135/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Interne Revision im BMJ (10136/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Interne Revision im BMK (10137/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Interne Revision im BMLRT (10138/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge des Bundeskanzleramts an Sabine Beinschab, MA, MBA und MMag. Dr. So­phie Karmasin (10139/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfnebenwirkungen nach Covid-19 Impfungen (10140/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung von Betäubungsmittel (10141/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Offenkundige Zahlungsunfähigkeit und bisherige Anzahl der Fälle (10142/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 17

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ladenhüter Novavax? (10143/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Offenkundige Zahlungsunfähigkeit und bisherige Anzahl der Fälle (10144/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Innenrevisionsprüfung der Be­schaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und Corona-Förde­rungen (10145/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Integration und Medien betreffend Probleme bei Beantragung von Familienbeihilfe und Familienbonus Plus bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (10146/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend qualitative Untersuchung der Frauenmorde (10147/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Familienbeihilfebezug von Kindern in Heim­erziehung bei Tragung überwiegender Unterhaltskosten (10148/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfebezug von Kindern in Heimerziehung bei Tragung überwie­gender Unterhaltskosten (10149/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Lohntransparenz in Firmen war laut Studie erfolglos (10150/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Probleme bei Beantragung von Familienbeihilfe und Familienbonus Plus bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (10151/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe (10152/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ökologischer Fußab­druck von Diesel, Benzin und Elektroautos (10153/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bewachungs- und Sicherungsmaßnahmen durch die Exekutive bei ehemaligen Regierungsmitgliedern (10154/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-GegnerInnen (CMG): Gefähr­dungs­prognose und Vollzug aufseiten der Exekutive (10155/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 18

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den aktuellen Stand des Umbaus der künftigen Polizeistation in Braunau (10156/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Feindesliste von Impfgegner*innen im Internet (10157/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 28. Februar 2022 (10158/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 31. Jänner 2022 (10159/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 31. Dezember 2021 (10160/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Aktivitäten von Staatsverweigerern im Jahr 2021 (10161/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zu wenig Fokus auf Frauen­ge­sundheit (10162/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10163/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10164/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10165/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­vertei­di­gung betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10166/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10167/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10168/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10169/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschwer­den wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10170/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10171/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10172/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10173/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 19

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10174/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10175/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschwerden wegen Ungleich­behandlung in Ihrem Ministerium (10176/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Reinfektionen von Covid-Gene­senen (10177/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium (10178/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zugang zu Archivdaten für historische Aufarbeitung von Verbrechen (10179/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beseitigung von bürokratischen Schikanen bei alternativen Geschlechtseinträge (10180/J)

Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Wiener Gastronomie- und Tourismusgespräch: Wer war der Veranstalter? (10181/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Indexierte Familienbeihilfe (Folgeanfrage) (10182/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufträge des BMKÖS an Sabine Beinschab, MA, MBA und MMag. Dr. Sophie Karmasin (10183/J)

Ing. Josef Hechenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Lebens­mittelverschwendung in Österreich (10184/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Memorandum of Understanding mit den VAE (10185/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Memo­randum of Understanding mit den VAE (10186/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Memorandum of Understan­ding mit den VAE (10187/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfe (10188/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderdschungel AWS: Umsetzung Reform­vorschläge? (10189/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 20

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Zeit genug für den Hauptberuf? (10190/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Graz Köflacher Bahn (10191/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschaffung von Fleisch in den Küchen der Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen im Jahr 2021 (10192/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend rechtswidrige Rekrutierung von Kämp­fern durch die ukrainische Botschaft in Wien (10193/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschaffung von Fleisch in den Küchen der Justizanstalten im Jahr 2021 (10194/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Beschaffung von Fleisch in den Großküchen des Österreichischen Bundes­heeres im Jahr 2021 (10195/J)

Mag. (FH) Kurt Egger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Bahn­strecke Pyhrn-Schober-Achse (10196/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Anwerbung für den militä­rischen Dienst anderer Staaten in Österreich (10197/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die immer noch bestehenden Covid-Kontrollposten an den Grenzen Salzburgs (10198/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalt (10199/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schutz vor Menschenhandel und Zuhälterei (10200/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Interventionen des ÖVP-Kabinetts betreffend Sobotka-Institut (10201/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Neubestellung der österreichischen Delega­tion der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) (10202/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personenschutz für ehemalige Regierungsmitglieder (10203/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Preisentwicklung an Tankstellen und Kontrollen durch das BMDW nach dem Preisgesetz? (10204/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Cyberbedrohungen und öffentliche Sicherheit infolge des Krieges in der Ukraine (10205/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 21

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Cyberbedrohungen infolge des Krieges in der Ukraine (10206/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regierung Nehammer: Neuordnung der Landesverteidigung (10207/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Unterneh­mensentlastung: Carbon Leakage & Härtefall-Regelung – Maßnahmen mit vielen Frage­zeichen (10208/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reaktion auf die Veröffentlichung von Sidelettern und das dort dokumentierte geplante gesetzwidrige Verhalten (10209/J)

*****

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Na­tionalrates betreffend Auftragsvergaben an die Karmasin Research & Identity GmbH (45/JPR)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend Auslandsreise am 7./8. März 2022 (46/JPR)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufträge des Bundeskanzleramts an Sabine Beinschab, MA, MBA und MMag. Dr. Sophie Karmasin (10125/J) (Zu 10125/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (Zu 8993/AB zu 9170/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (9064/AB zu 9264/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9065/AB zu 9347/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9066/AB zu 9430/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9067/AB zu 9239/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9068/AB zu 9245/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (9069/AB zu 9246/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 22

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9070/AB zu 9233/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (9071/AB zu 9242/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (9072/AB zu 9252/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (9073/AB zu 9243/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (9074/AB zu 9259/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9075/AB zu 9253/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (9076/AB zu 9260/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9077/AB zu 9263/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (9078/AB zu 9244/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9079/AB zu 9237/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9080/AB zu 9235/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9081/AB zu 9236/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9082/AB zu 9238/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9083/AB zu 9249/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (9084/AB zu 9262/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9085/AB zu 9251/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9086/AB zu 9234/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (9087/AB zu 9261/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 23

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (9088/AB zu 9257/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9089/AB zu 9286/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (9090/AB zu 9254/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9091/AB zu 9271/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9092/AB zu 9287/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (9093/AB zu 9258/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (9094/AB zu 9256/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (9095/AB zu 9240/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9096/AB zu 9288/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9097/AB zu 9272/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (9098/AB zu 9302/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (9099/AB zu 9276/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (9100/AB zu 9278/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9101/AB zu 9250/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (9102/AB zu 9268/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 24

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (9103/AB zu 9270/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9104/AB zu 9292/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9105/AB zu 9293/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen (9106/AB zu 9274/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9107/AB zu 9294/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9108/AB zu 9290/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (9109/AB zu 9279/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9110/AB zu 9289/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (9111/AB zu 9267/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (9112/AB zu 9301/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9113/AB zu 9311/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9114/AB zu 9310/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9115/AB zu 9309/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (9116/AB zu 9269/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (9117/AB zu 9454/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9118/AB zu 9308/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen (9119/AB zu 9280/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (9120/AB zu 9266/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (9121/AB zu 9265/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 25

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (9122/AB zu 9300/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (9123/AB zu 9296/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (9124/AB zu 9295/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9125/AB zu 9298/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9126/AB zu 9285/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9127/AB zu 9297/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9128/AB zu 9273/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9129/AB zu 9283/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9130/AB zu 9284/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolle­ginnen und Kollegen (9131/AB zu 9299/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (9132/AB zu 9303/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kolle­gen (9133/AB zu 9304/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (9134/AB zu 9305/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (9135/AB zu 9306/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (9136/AB zu 9307/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9137/AB zu 9281/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 26

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (9138/AB zu 9282/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9139/AB zu 9291/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (9140/AB zu 9277/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (9141/AB zu 9275/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kolle­gen (9142/AB zu 9283/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (9143/AB zu 9299/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9144/AB zu 9315/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9145/AB zu 9341/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (9146/AB zu 9534/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (9147/AB zu 9536/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9148/AB zu 9372/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9149/AB zu 9363/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9150/AB zu 9410/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (9151/AB zu 9455/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 27

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9152/AB zu 9319/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (Zu 9152/AB zu 9319/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9153/AB zu 9520/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (9154/AB zu 9320/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (9155/AB zu 9339/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (9156/AB zu 9458/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9157/AB zu 9399/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9158/AB zu 9532/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9159/AB zu 9453/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9160/AB zu 9348/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9161/AB zu 9344/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9162/AB zu 9312/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9163/AB zu 9370/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (9164/AB zu 9313/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen (9165/AB zu 9314/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kolle­gen (9166/AB zu 9316/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (9167/AB zu 9333/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (9168/AB zu 9338/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9169/AB zu 9361/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 28

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9170/AB zu 9368/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9171/AB zu 9389/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9172/AB zu 9400/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9173/AB zu 9413/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9174/AB zu 9447/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9175/AB zu 9432/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (9176/AB zu 9501/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (9177/AB zu 9502/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9178/AB zu 9528/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9179/AB zu 9527/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9180/AB zu 9429/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9181/AB zu 9401/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9182/AB zu 9507/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (9183/AB zu 9499/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9184/AB zu 9378/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9185/AB zu 9356/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9186/AB zu 9354/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9187/AB zu 9375/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9188/AB zu 9385/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 29

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9189/AB zu 9420/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9190/AB zu 9438/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (9191/AB zu 9332/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9192/AB zu 9474/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9193/AB zu 9376/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9194/AB zu 9514/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (9195/AB zu 9460/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (9196/AB zu 9533/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9197/AB zu 9442/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kolle­gen (9198/AB zu 9337/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (9199/AB zu 9340/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9200/AB zu 9350/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9201/AB zu 9353/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9202/AB zu 9360/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9203/AB zu 9365/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9204/AB zu 9374/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9205/AB zu 9377/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9206/AB zu 9382/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9207/AB zu 9393/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 30

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9208/AB zu 9394/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9209/AB zu 9440/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9210/AB zu 9395/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9211/AB zu 9396/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9212/AB zu 9380/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9213/AB zu 9408/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9214/AB zu 9412/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9215/AB zu 9423/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9216/AB zu 9424/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (9217/AB zu 9425/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9218/AB zu 9434/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9219/AB zu 9449/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9220/AB zu 9450/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9221/AB zu 9452/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (9222/AB zu 9521/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kolle­gen (9223/AB zu 9523/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolle­ginnen und Kollegen (9224/AB zu 9524/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 31

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (9225/AB zu 9529/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9226/AB zu 9404/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9227/AB zu 9441/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9228/AB zu 9419/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9229/AB zu 9397/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9230/AB zu 9411/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9231/AB zu 9445/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9232/AB zu 9428/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9233/AB zu 9379/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9234/AB zu 9386/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9235/AB zu 9358/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (9236/AB zu 9317/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9237/AB zu 9505/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (9238/AB zu 9510/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9239/AB zu 9513/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9240/AB zu 9398/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9241/AB zu 9359/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 32

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (9242/AB zu 9342/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9243/AB zu 9352/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9244/AB zu 9384/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9245/AB zu 9431/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9246/AB zu 9439/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9247/AB zu 9427/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9248/AB zu 9418/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9249/AB zu 9383/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9250/AB zu 9448/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9251/AB zu 9477/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9252/AB zu 9437/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (9253/AB zu 9530/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9254/AB zu 9476/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9255/AB zu 9473/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (9256/AB zu 9512/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9257/AB zu 9349/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9258/AB zu 9345/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9259/AB zu 9472/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolle­ginnen und Kollegen (9260/AB zu 9435/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 33

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9261/AB zu 9403/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (9262/AB zu 9531/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (9263/AB zu 9526/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (9264/AB zu 9343/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9265/AB zu 9357/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9266/AB zu 9484/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9267/AB zu 9480/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9268/AB zu 9481/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9269/AB zu 9371/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9270/AB zu 9478/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (9271/AB zu 9518/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (9272/AB zu 9500/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9273/AB zu 9443/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9274/AB zu 9436/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9275/AB zu 9422/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (9276/AB zu 9457/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9277/AB zu 9496/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9278/AB zu 9479/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9279/AB zu 9405/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 34

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9280/AB zu 9392/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9281/AB zu 9369/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9282/AB zu 9381/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9283/AB zu 9391/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9284/AB zu 9483/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9285/AB zu 9407/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9286/AB zu 9402/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9287/AB zu 9421/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9288/AB zu 9475/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9289/AB zu 9414/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9290/AB zu 9426/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9291/AB zu 9494/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9292/AB zu 9482/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (9293/AB zu 9515/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (9294/AB zu 9519/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9295/AB zu 9493/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (9296/AB zu 9318/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9297/AB zu 9390/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9298/AB zu 9415/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9299/AB zu 9444/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 35

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9300/AB zu 9486/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9301/AB zu 9487/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9302/AB zu 9485/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9303/AB zu 9489/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9304/AB zu 9488/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9305/AB zu 9492/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9306/AB zu 9491/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9307/AB zu 9490/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9308/AB zu 9495/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9309/AB zu 9409/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (9310/AB zu 9504/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen (9311/AB zu 9336/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (9312/AB zu 9351/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (9313/AB zu 9367/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (9314/AB zu 9517/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (9315/AB zu 9511/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (9316/AB zu 9433/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (9317/AB zu 9456/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (9318/AB zu 9516/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 36

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9319/AB zu 9417/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9320/AB zu 9388/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (9321/AB zu 9509/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kol­leginnen und Kollegen (9322/AB zu 9406/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kol­leginnen und Kollegen (9323/AB zu 9446/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kol­leginnen und Kollegen (9324/AB zu 9366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kol­leginnen und Kollegen (9325/AB zu 9355/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (9326/AB zu 9498/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (9327/AB zu 9522/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9328/AB zu 9497/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (9329/AB zu 9334/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (9330/AB zu 9322/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (9331/AB zu 9462/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (9332/AB zu 9463/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (9333/AB zu 9461/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9334/AB zu 9506/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9335/AB zu 9535/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (9336/AB zu 9335/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9337/AB zu 9362/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 37

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (9338/AB zu 9525/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (9339/AB zu 9508/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9340/AB zu 9346/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (9341/AB zu 9503/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9342/AB zu 9693/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (9343/AB zu 9682/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9344/AB zu 9641/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9345/AB zu 9640/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9346/AB zu 9902/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9347/AB zu 9321/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (Zu 9347/AB zu 9321/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (9348/AB zu 9459/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (9349/AB zu 9537/J)

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 38

09.06.38Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures.

09.06.39*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Ich darf Sie recht herzlich zur 147. Sitzung begrüßen, die damit eröffnet ist.

Ich begrüße ganz herzlich den Herrn Bundeskanzler und die Frau Bundesministerin, freue mich über den Besuch der Journalistinnen und Journalisten und begrüße die Da­men und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten. – Herzlich willkommen!

Die Amtlichen Protokolle der 145. und der 146. Sitzung vom 8. März 2022 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Martina Kaufmann, MMSc BA, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Bettina Rausch, Mag. Corinna Scharzenberger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Petra Bayr, MA MLS, Julia Elisabeth Herr, Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Gerald Hauser, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Heike Grebien, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Henrike Brandstötter, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Mag. Julia Seidl und Präsident Ing. Norbert Hofer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht: Abends wird Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA durch Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr auf ORF 2 übertragen wird, ORF III überträgt dann bis 19.15 Uhr. Anschließend wird die Sitzung kommentiert in der TVthek übertragen. Auch andere, private Fernsehstationen übernehmen unsere Sitzung in Teilen.

09.08.24Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Wohnen, Heizen, Tanken und Essen werden immer teurer – Teuerungsbremse jetzt, Herr Bundeskanzler!“

Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. – Sie wissen, 20 Minuten ist die Erstredezeit. (Abg. Rendi-Wagner – auf dem Weg zum Rednerpult –: 10 Minuten! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.) – Entschuldigung, 10 Minu­ten, nicht 20 Minuten. Ich hätte Ihnen mehr zugeteilt. – Bitte, Frau Klubobfrau.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 39

9.08.50

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir machen heute das Thema Teuerung, steigende Preise – leider, muss ich sagen – wieder zum Thema in diesem Hohen Haus, weil es eben das aktuelle Thema, das aktuelle Prob­lem sehr, sehr vieler Menschen in Österreich ist, weil die Preise für das tägliche Leben eigentlich seit Monaten, nicht erst seit gestern durch die Decke gehen: beim Wohnen, beim Heizen, beim Einkaufen im Supermarkt, beim Tanken.

Das spüren viele Menschen, für viele ist das existenzbedrohend. Darunter sind viele Familien, Pensionistinnen und Pensionisten, AlleinerzieherInnen, die nicht wissen, schon vor der Teuerung, wie sie finanziell durchs Leben kommen, aber auch viele junge Menschen, die noch an der Universität oder in der Lehre in ihrer Ausbildung stehen und diesbezüglich Probleme haben.

Diese Menschen können es sich nicht aussuchen, sie haben keine Wahl, denn jeder und jede muss heizen, jeder braucht Strom, jeder muss essen. Sehr viele sind auf das Auto angewiesen, weil die Öffis nicht überall ausgebaut sind – das ist nun einmal der Fall –, und jeder muss wohnen.

Deshalb ist es wichtig, dass nicht irgendwann geholfen wird, dass nicht nur angekündigt wird, sondern dass jetzt rasch geholfen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre neuerlichen Ankündigungen vom letzten Sonntag waren aus meiner Sicht und aus Sicht vieler aber einfach eine vergebene Chance, da zu helfen. Ich denke, der ehemalige Chefredakteur einer großen österreichischen Tageszeitung brachte es gestern auf den Punkt, als er von einem wie ein bunter Luftballon aufgeblasenem Antiteuerungspaket gesprochen hat. So beschreibt er Ihre Maßnahmen, die Sie am Sonntag gegen die Teuerung vorgestellt haben. Es ist eine vergebene Chance, den Menschen in dieser Zeit so hoher Preise, die seit Jahrzehnten nicht in dieser Dimension da waren, zu helfen, den Menschen in dieser Zeit wieder festen Boden unter den Füßen zu geben. Es ist nämlich alles andere als sofort, was Sie präsentiert haben. Es ist alles andere als treffsicher, wenn nach Ihrer Rechnung jetzt ein Besserverdiener, ein Filialleiter, der 6 000 Euro verdient, doppelt so viel Pendlerpauschale wie seine Assistentin bekommt, die ein Drittel verdient, nämlich 2 000 Euro. Sie bekommt nur die Hälfte. Das ist nicht treffsicher, das ist nicht sozial. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist insgesamt einfach nicht ausreichend. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist viel Propaganda und wenig Entlastung. Dabei wäre es gar nicht so schwierig. Sie müssten nur schauen, was andere europäische Länder seit Monaten (Abg. Wöginger: Ja, genau, Deutschland!), nicht erst seit Sonntag, seit Monaten machen, Herr Wöginger. (Abg. Wöginger: Ja, Deutschland! – Zwischenruf bei den Grünen.)

In Slowenien tanken die Menschen, übrigens auch viele Österreicherinnen und Öster­reicher, denselben Sprit wie wir in Österreich. Wissen Sie, was der dort kostet? – 1,50 Euro der Liter – 1,50 Euro! (Ruf bei den Grünen: Deswegen fahren ja so viele ...!) Wissen Sie warum? – Weil die Regierung dort einen Deckel, einen Höchstpreis für Benzin und für Diesel festgesetzt hat. Dort konnte man schon gleich und sofort helfen. Das ist auch der Grund dafür, warum in Slowenien Mineralölkonzerne jetzt gerade weniger Gewinne am Rücken der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler machen als in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist aber nicht nur Slowenien: Es sind insgesamt sieben EU-Länder, wo die Ener­giepreise gedeckelt, reguliert wurden, wo es Obergrenzen gibt, damit die Menschen sich das eben noch leisten können. In elf EU-Ländern wurde die Steuer auf Sprit, Gas oder


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Strom gesenkt, so wie wir, die Gewerkschaft, viele Experten das seit Monaten fordern und vorschlagen.

Wissen Sie, was der Unterschied zwischen diesen Ländern, die gehandelt haben, die den Menschen, dem Volk in dieser schwierigen Zeit helfen, und der österreichischen Bundesregierung ist? – Dort wurde von der Regierung das Problem erkannt, dort gibt es einen politischen Willen und dort wurde gehandelt und geholfen. Das wäre die Aufgabe jedes Regierenden – auch in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

In einer Zeit wie dieser, in der die Preise rasant steigen und die Menschen von Tag zu Tag einfach nicht mehr wissen, wie es sich hinten und vorn ausgehen soll, ist nämlich alles gut, was sofort hilft. Warum geht das alles nicht in Österreich? Das fragen sich wirklich viele, die vor allem in Slowenien sehen, wie niedrig die Preise dort sind. Warum gibt es von Ihnen seit Monaten nur Ankündigungen? Das Problem mit Ankündigungen und mit heißer Luft in bunten Luftballons ist, dass man mit Ankündigungen keine Gas­rechnungen, keine Stromrechnungen bezahlen kann, keine Tanks füllen kann; und man kann auch keinen Einkaufswagen im Supermarkt damit füllen und den Inhalt bezahlen.

Wie schaut aber die Realität denn jetzt, nach diesem Sonntag aus? Ist das Tanken jetzt durch Sie günstiger geworden? – Nein. Wird die Miete jetzt günstiger? – Nein, das Gegenteil ist der Fall. Ist das Einkaufen im Supermarkt günstiger? – Nein. (Abg. Hörl: Wann waren Sie das letzte Mal im Supermarkt?) Wird die Gas- und Stromrechnung für die Menschen in Österreich spürbar – spürbar! – günstiger? – Nein. Die Wahrheit ist, alles bleibt teuer – und das ist ein Riesenproblem. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundeskanzler, Sie wissen es, denn – wie ich glaube – Sie haben genug Exper­tinnen und Experten, die Ihnen das tagtäglich sagen: Die aktuelle Inflation liegt bei fast 6 Prozent. Ab 1. April werden die Mieten, die Richtwertmieten in Österreich um 6 Prozent angehoben. Wissen Sie warum? – Weil Sie sich geweigert haben, da unserer Forderung, der Forderung vieler Experten nachzukommen, diese Anhebung heuer wieder aus­zusetzen, um einer Million Menschen, die in diesen Mietwohnungen leben, wirklich eine Entlastung zu bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)

Die Gesamtbelastung – und es wird mehr werden, das sagen alle, diese Inflation stoppt ja nicht heute – liegt für eine Durchschnittsfamilie jetzt schon bei etwa 2 000 Euro im Jahr. Das ist sehr viel. Wissen Sie, was Ihr Paket ausmacht? – Ein paar Hundert Euro, die Sie den Menschen – wie ein Tropfen auf den heißen Stein – quasi wie Almosen zuwerfen. (Ruf bei der FPÖ: Gleichzeitig ... bei den Steuern!)

Wenn es jetzt darum geht, in dieser schwierigen Zeit Millionen Menschen in Österreich zu helfen, dann wird von dieser Bundesregierung plötzlich sehr lang diskutiert. Plötzlich wird gefragt: Ist es sozial treffsicher? Wochen-, monatelang wird mit diesen Schein­diskussionen, so würde ich es nennen, zugebracht. Es wird gefragt, ob es EU-rechtlich in Ordnung ist. Plötzlich ist alles schwierig. Plötzlich ist alles teuer, wenn es um Millionen von Menschen geht.

Wissen Sie, was ich vermisst habe? – Dass Sie dieselbe Diskussion geführt und diesel­ben Fragen gestellt haben, als es vor ein paar Monaten und Jahren um Steuer­erleich­terungen für einzelne Ihnen nahestehende Persönlichkeiten gegangen ist. (Beifall bei der SPÖ.) Ich habe auch Ihre Sorge und die Diskussion in Ihrer Bundesregierung ver­misst, als es um die raschen Steuersenkungen auf Aktiengewinne gegangen ist. (Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!) Ich habe diese Sorge und diese Diskussion von Ihnen vermisst, als es um die Senkung der Konzernbesteuerung gegangen ist. Da ging es sehr schnell. Da wurde nicht monatelang diskutiert, sondern da wurde gehandelt. Das sind Ihre Prioritäten, sehr geehrter Herr Bundeskanzler.


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Man muss die Menschen jetzt auch breiter entlasten – deswegen: rasche Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen. Vorgezogene Pensionsanpassung ist das Gebot der Stunde, denn die Pensionistinnen und Pensionisten müssen die Rekordinflation jetzt und nicht erst nächstes Jahr abgegolten bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wirken hier hilflos, willenlos und planlos. Egal, ob bei der Pandemie, bei der Teue­rung, überall zeigt sich dasselbe Bild. So werden wir aus dieser Krise nicht heraus­kommen.

Wissen Sie, was eine Frau, die ich gestern in einer Bäckerei gehört habe, als sie sich mit der Verkäuferin unterhalten hat (Zwischenruf des Abg. Loacker), über die Bundes­regierung gesagt hat? – Sie hat gesagt: Die leben ja auf dem Mond!

Wissen Sie was? – Diese Frau hat recht. Sie leben auf dem Mond (Beifall bei der SPÖ), Sie leben weit von der Realität der Menschen weg, Sie leben weit von den wahren Problemen weg. Das ist abgehoben und das ist empathielos. (Zwischenruf des Abg. Fürlinger.) Das ist eine Politik im Elfenbeinturm – und die ist grundsätzlich ein Problem, aber in einer Krise umso mehr. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Eines ist sicher, Herr Bundeskanzler: Die Österreicherinnen und Österreicher werden Ihnen dafür eine Rech­nung präsentieren – und auch die wird von Tag zu Tag teurer. (Beifall bei der SPÖ.)

9.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. – Bitte sehr.


09.18.40

Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher und Menschen, die in Österreich leben! (Ruf bei der SPÖ: Herr Bundeskanzler! – Abge­ordnete der SPÖ zeigen Tafeln mit der roten Aufschrift „Wohnen, Heizen, Tanken, Essen ... so teuer wie noch nie!“ sowie Tafeln mit der roten Aufschrift „Echte Teuerungs­bremse jetzt!“) Es sind tatsächlich schwere Zeiten. Es sind tatsächlich Zeiten, die dazu angetan sind, darüber nachzudenken, wie wir den Menschen wirklich helfen können. Wir sind dazu angetreten und angehalten, auch tatsächlich auf das zu reagieren, was in der Welt passiert. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP – in Richtung SPÖ –: Es reicht!)

Sie haben recht, die Energiepreise waren schon zu Jahresbeginn ein Problem. Das war sichtbar und spürbar für die Menschen. Zu all dem kam noch ein Krieg dazu. Das ist tatsächlich eine unglaubliche Katastrophe für Europa, aber vor allem für die Menschen in der Ukraine. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Aus den Kriegsfolgen heraus ent­stehen große Herausforderungen für die europäische Wirtschaft wie die Weltwirtschaft. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung SPÖ –: Es reicht!)

Wie komme ich zu dem Punkt? (Abg. Hafenecker: Das weiß ich auch nicht!) Das Thema, das uns alle beschäftigt, ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): Was sind die Konse­quenzen des Krieges? (Abg. Belakowitsch: Nein, das ist nicht das Thema!), und die Konsequenzen des Krieges sind unter anderem hohe Energiepreise und Zulieferer­ausfälle (Abg. Belakowitsch: Nein, Sie haben gerade gesagt ...!), die noch weit über das Maß hinausgehen, das Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner angesprochen hat. (Abg. Kassegger: Beides falsch!) Die Ukraine ist einer der größten Autozulieferer (Abg. Belakowitsch: Falsche Analyse, keine Lösung!), und der Einmarsch der Russischen Föderation und der Krieg führen dazu, dass die Produktion ausfällt, das führt dazu, dass BMW nicht produziert, und das führt dazu, dass in Oberösterreich Autozuliefererbetriebe nicht mehr produzieren können und bereits wieder Kurzarbeit beantragt haben. (Abg. Belakowitsch: Na, genau!)


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Die Ukraine ist darüber hinaus einer der größten Weizenexporteure. Diese Weizen­liefe­rungen werden dieses Mal ausfallen. Das heißt, dass die Welt sich bereits Sorgen macht, wie das kompensiert werden kann. (Ruf bei der SPÖ: Was machen Sie?! – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) Das Zynische an all dem ist noch (Abg. Belakowitsch: Was ist daran zynisch?), der nächst größere Weizenproduzent nach der Ukraine ist die Russische Föderation.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen (in Richtung SPÖ), die Taferln runterzugeben? Wir haben ausgemacht, dass das nach einer halben Minute geschehen soll, und Sie haben sie schon eine Minute oben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)


Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc (fortsetzend): Darüber hinaus geht es auf der einen Seite nicht nur um die Industrie, auf der anderen Seite nicht nur um die Frage der Weizenversorgung der Welt, sondern darüber hinaus geht es auch darum, was es be­deutet, wenn einer der größten Düngemittelproduzenten ausfällt – auch das ist die Ukraine. Das alles, was ich Ihnen jetzt beschrieben habe, sind Folgen des Krieges und nicht – weil hier dann oft die Diskussion vermischt wird – Folgen der Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weil sie einen Angriffskrieg führt.

Was hat das jetzt mit Österreich zu tun, könnte Ihre Frage sein. (Ruf bei der SPÖ: Was machen Sie?!) Sehr viel: Die Kurzarbeit in Oberösterreich habe ich schon erwähnt, und das ist erst der Anfang (Zwischenruf des Abg. Matznetter); die steigenden Energie­preise, die hohe Inflation und die Frage, was es auch für die Lebensmittelproduktion bedeutet – große Herausforderungen, große Themen. (Ruf: Überschusslüge!)

Die Bundesregierung hat jeweils darauf reagiert, auf jede Herausforderung. (Abg. Belakowitsch: Auf was denn?!) Die Energiekosten waren wie gesagt schon zum Jah­resanfang hoch, und ja, gerade die BezieherInnen von kleinen Pensionen haben sich große Sorgen gemacht. Die Seniorinnen- und Seniorenvertreter haben bei der Bundes­regierung für die Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten vorgesprochen. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch.)

Und ja, auch die sozial Schwachen sind besonders von den hohen Energiekosten be­troffen. Die Bundesregierung hat reagiert. (Abg. Belakowitsch: Nichts hat sie gemacht!) Wir haben das erste Antiteuerungspaket in diesem Jahr beschlossen – das erste –, mit einem Wert von 1,7 Milliarden Euro. Was heißt das für die Betroffenen? – Für die Be­troffenen heißt das, wenn sie einkommensschwach sind (Abg. Kickl – mit den Händen einen sich öffnenden Kreis formend –: Puff!), eine Entlastung von 800 Euro im Jahr bei den Energiekosten – 800 Euro im Jahr! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt hat die Regierung das zweite Antiteuerungspaket beschlossen, und wir reden noch immer davon, dass das erste Quartal in diesem Jahr noch nicht einmal vorbei ist. Drei Monate in diesem Jahr sind noch nicht vorbei, und die Regierung hat an die 3,7 Mil­liarden Euro Entlastung für die Menschen beschlossen (Zwischenruf bei der SPÖ), weil wir tatsächlich in schwierigen Zeiten leben. (Abg. Leichtfried: Angekündigt!) Was heißt das aber, was ist das zweite Paket mit über 2 Milliarden Euro wert? (Abg. Leichtfried: Ah geh!) Was ist da drinnen? (Abg. Leichtfried: Nichts!) – Auf der einen Seite haben wir das Pendlerpauschale deutlich erhöht. Menschen, die mit dem Auto fahren müssen, kriegen mehr Geld. Auch der Pendlereuro wurde erhöht, weil sich die oft nicht aussuchen können, ob sie das öffentliche Verkehrsmittel wählen oder das Auto brauchen, um in die Arbeit zu kommen. Das heißt direkte Hilfe unmittelbar dort, wo sie gebraucht wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.)


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Wir haben vorhin auch davon gesprochen, dass die Folgen des Krieges in der Ukraine – diese Krise, die Energiepreise – umfassend sind und große Teile der Bevölkerung treffen. Das heißt, wenn wir Entlastungsschritte setzen müssen, ist es das eine, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, genauso wichtig ist es aber, dass wir vor Ort den Menschen, die auch Unternehmen betreiben, die intensiv von der Energie­preiserhöhung betroffen sind, weil eine kleine Tischlerei oder eine mittlere Tischlerei drei, vier, fünf Fahrzeuge hat, helfen. Auch die sind von den Treibstoffkosten betroffen und würden von der Pendlereuro- und der Pendlerpauschaleerhöhung nicht profitieren. (Zwi­schenruf des Abg. Kassegger. – Ruf bei der FPÖ: Genau!) Da gibt es die Treibstoff­kostenrückvergütung, 120 Millionen Euro. Das ist die Chance, diese Differenz für die Unternehmen auszugleichen, durch die sie jetzt mehr belastet sind. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Darüber hinaus senken wir die Abgabe für Erdgas und Elektrizität. Das klingt technisch, was heißt das in der Auswirkung? (Abg. Belakowitsch: Null! 140 Euro!) – Mit 900 Mil­lionen Euro werden Unternehmen durch diese Senkung entlastet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Leichtfried: Ja die Thermenhotels und die Seilbahnen! Der Herr Hörl freut sich drauf!) – Meine Damen und Herren, Sie werden vor den Fernsehgeräten die Zwischenrufe nicht hören können, aber es ist ja geradezu so: Je lauter oft die Opposition kritisiert, desto richtiger handelt die Regierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl – erheitert –: Das ist heute aber auch sehr laut!)

Also: Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Entlastung der Wirtschaft, Entlastung auch derer, die für unsere Lebensmittel sorgen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), für die Bäuerinnen und Bauern. Auch da wurde Vorsorge getroffen, indem eine Reduzierung beim Agrardiesel auf ein Jahr erreicht worden ist. Das ist übrigens eine Maßnahme, die deutlich weiter geht als die Maßnahmen der so oft erwähn­ten Nachbarstaaten. Weil Sie schon so oft über die Nachbarstaaten reden, Frau Abge­ordnete und Klubobfrau (in Richtung Abg. Rendi-Wagner): Danke für die Gelegenheit, es hilft auch immer wieder der Blick in die internationalen Medien! Wenn die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sagt, Österreich hilft zehnmal mehr als die Bundesrepublik Deutsch­land, dann wird sie das nicht tun, weil sie ein Sprachrohr der österreichischen Bundes­regierung ist. Das ist der Faktenbeweis, dass diese Bundesregierung gegen die Krise investiert und den Menschen tatsächlich hilft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir reden über Entlastung und über Milliarden Euro: Was bedeutet das für die Menschen konkret? (Abg. Greiner: Das fragen sich viele!) – Wir haben uns zwei Fälle aus einer durchschnittlichen Familie herausgenommen, in der beide arbeiten gehen; der eine verdient 3 000 Euro brutto, die andere 2 000 Euro brutto. Das ist der berühmte Mittel­stand, von dem immer alle reden, den alle entlasten wollen, weil er dazu beiträgt, dass Wohlstand in unserem Land herrscht (Zwischenruf der Abg. Greiner), denn die Men­schen zahlen Lohnsteuer, sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge und ermöglichen uns den sozialen Wohlfahrtsstaat, von dem wir oft und so gerne und viel reden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Was schreien Sie denn so?)

Diese betroffene Gruppe wird jetzt besonders entlastet, und zwar spürbar, das heißt bei der Pendlerpauschale bis zu 1 200 Euro, und da ist egal, ob die in Kärnten leben und weit fahren müssen – mit dem kleinen Pauschale – oder sogar das große Pauschale brauchen, weil sie im Waldviertel sind. Das Entscheidende ist, dass die Menschen ent­lastet werden, und zwar spürbar und nicht irgendwie theoretisch. Beim kleinen Pau­schale reden wir von 1 200 Euro im Jahr, beim großen Pendlerpauschale – das hängt immer von der Entfernung ab (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch– von 1 600 Euro im Jahr. Das heißt also auch da konkrete und tatsächliche Hilfe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Frau Klubobfrau Rendi-Wagner hat vollkommen recht, es sind ernste Zeiten, und wir nehmen sie auch sehr ernst. Sie treffen vor allem auch die Wirtschaft, und die Wirtschaft ist wiederum wichtig für Arbeitsplätze. Dort, wo Arbeitsplätze sind, entsteht Wachstum und Wohlstand für die Menschen, dort ist ein Sozialstaat möglich, und deshalb ist auch da die Entlastung wichtig und wesentlich.

Wir haben uns auch da ein Beispiel herausgerechnet. Ein Hotel in Schladming mit 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresverbrauch von 800 000 kWh Strom und 154 000 Kubikmeter Gas wird mit einem Wert von 11 000 Euro durch die Senkung der Elektrizitätsabgabe und um 8 500 Euro durch Senkung der Erdgasabgabe deutlich entlastet. Das heißt bis zu 20 000 Euro Entlastung für einen Betrieb, der Arbeits­plätze schafft, aber der von den Verteuerungen am Energiemarkt unmittelbar betroffen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch ein klares Wort: Es sind tatsächlich ernste Zeiten, und die Wortwahl in diesen Zeiten ist auch besonders wichtig. Warum? – Wir haben heute auch schon darüber ge­sprochen, dass es die Inflation gibt. Was treibt die Inflation und was treibt die Ener­giepreise? – Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen. Die Bundesrepublik Deutschland hat angekündigt, aufgrund der Energiesituation und der Abhängigkeit vom russischen Gas Flüssiggas am Markt anzuschaffen und zu kaufen. Das hat sie um 1,5 Milliarden Euro getan. Alleine die Ankündigung hat dazu geführt, dass sie zum gleichen Preis um ein Drittel weniger Menge Flüssiggas bekommen hat – nur, damit man eine Vorstellung hat, wovon da gesprochen wird.

Jede Frage eines Eingriffes in den Energiesektor, jede Ankündigung von Notmaß­nahmen, Einlagerungen, Reservenbildungen – all das ist notwendig und richtig, zu tun. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Man muss es nur richtig machen, denn wenn man zu viel darüber spricht und es nicht tut, ist das Einzige, was passiert: Der Energiepreis steigt, die Gas- und Ölpreise steigen und die Spekulanten profitieren. (Abg. Kickl: ... international! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Das heißt, für uns alle gilt: Das wird nicht das letzte Mal sein, Frau Klubobfrau Rendi-Wagner, dass wir uns über das Thema Teuerung unterhalten, das wird nicht das letzte Mal sein, dass wir uns über das Thema Inflation unterhalten, aber entscheidend ist, prä­zise gegen dieses Phänomen vorzugehen, nicht durch falsche Maßnahmen die Infla­tion weiterzutreiben, damit noch weniger dafür zu sorgen, dass die Menschen tatsächlich etwas davon haben.

Es braucht jetzt verantwortungsvolle Politik, konkrete Maßnahmen und tatsächlich spür­bare Entlastungen. Dieses Paket, das jetzt innerhalb von drei Monaten beschlossen wird – in Summe 3,7 Milliarden Euro in nicht einmal drei Monaten –, steht genau dafür, dass die Menschen dieser Bundesregierung nicht egal sind. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

9.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobmann Wöginger. – Bitte sehr.


09.31.22

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Parteivorsitzende Rendi-Wagner, wissen Sie, wo Sie diese Aktuelle Stunde und Ihre Rede hätten halten sollen? – Im Deutschen Bun­destag, wo ein roter Kanzler regiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Geh!) Dort hätte sie hingehört, weil wir zehnmal so viel – zehnmal so viel! – an Teuerungsausgleich und an notwendiger Unterstützung für die Menschen beschließen und schon beschlossen haben, als es in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die haben 4,5 Milliarden Euro und


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wir haben 3,7 Milliarden Euro liegen. 1,7 Milliarden Euro sind beschlossen, und zwar für die sozial Schwächsten in unserer Gesellschaft. (Abg. Loacker: Die ÖVP sind die bes­seren Sozis!)

Ich möchte nur das Beispiel einer MindestpensionistIn, von denen wir 240 000, 250 000 in Österreich haben, bringen: 150 Euro wurden bereits überwiesen, mit der Februar­pension ausbezahlt – der erste Teil. Weitere 150 Euro kommen; es sind noch einmal 150 Euro in diesem Paket vorgesehen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Dann kommt die Ökostrompauschale mit 100 Euro, die sich da zu Buche schlägt. Die Länder haben einen Heizkostenzuschuss zwischen 170 und 270 Euro beschlossen und wir haben einen Gutschein für den Stromausgleich, für die steigenden Kosten im Strom­bereich, der dann bei der nächsten Stromabrechnung abgezogen wird. Wissen Sie, was das ist, Frau Kollegin Rendi-Wagner? – Wenn man das zusammenzählt, dann ist das eine 15. Pension für eine MindestpensionistIn – eine 15. Pension! Die Mindestpension liegt bei 1 000 Euro und inklusive des Heizkostenzuschusses durch das jeweilige Bundesland kommt diese MindestpensionistIn auf eine 15. Monatspension. So hilft man den Menschen, die das auch brauchen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mit dem zweiten Paket, das am Sonntag präsentiert wurde, geht man sehr zielgerichtet auf jene betroffenen Gruppen ein, die darunter leiden, dass der Benzinpreis, der Diesel­preis sehr hoch ist; die Unternehmerinnen und Unternehmer haben natürlich auch darun­ter zu leiden. Was sind die Maßnahmen? Reden wir einfach konkret darüber, was in diesen Paketen beinhaltet ist: Die wichtigste Maßnahme ist für jene, die das Auto brauchen, weil sie am Land leben und in die Arbeit fahren müssen. Der Pendler braucht das Auto, der Bauer einen Traktor und der Unternehmer braucht seinen Lieferwagen und einen Lkw. Das ist die Realität, und da unterstützen wir auch, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn wir schon beim Pendlerpauschale und beim Pendlereuro sind, den wir im Übrigen mit der SPÖ vor zehn Jahren eingeführt haben: Das ist ein Paket mit 400 Millionen Euro. Nimmt man ein Ehepaar, eine Partnerschaft mit 2 800 Euro brutto und großem Pendler­pauschale und 1 000 Euro brutto her, wo jetzt eine Negativsteuer von 100 Euro wirksam wird, dann bekommt dieses Ehepaar 1 008 Euro alleine durch die Erhöhung des Pend­lerpauschales und durch den Pendlereuro. Der Pendlereuro: Wenn man 30 Kilometer fährt, hat man 60 Euro pro Jahr bekommen, und jetzt bekommt man das Vierfache, nämlich 240 Euro. Das ist Hilfe, die bei den Pendlerinnen und Pendlern ankommt. Im Übrigen fordern das auch der ÖGB und die AK, also bräuchten Sie eigentlich nur mit­zutun, weil das eine Maßnahme ist, die von dort auch gefordert wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Senkung der Elektrizitätsabgabe und der Gasverbrauchsabgabe – das hat der Bun­deskanzler schon geschildert –: Das geht natürlich in Unternehmen, die energieinten­siver sind. Auch von der Höhe her wird dort natürlich mehr rückvergütet und es schlägt sich stärker nieder. In einem normalen Haushalt sind es in etwa 100, 150 Euro, aber na­türlich sind das in einem energieintensiven Betrieb Tausende von Euro. (Abg. Belakowitsch: Wo leben Sie eigentlich? – Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Insgesamt sind das 900 Mil­lionen Euro. Das ist das größte Paket von diesen 2 Milliarden Euro.

Die Treibstoffrückvergütung für KMUs und auch für die Bäuerinnen und Bauern, ein Paket zum Umstieg auf E-Mobilität für unsere Betriebe, eine Liquiditätshilfe für die Unternehmerinnen und Unternehmer durch Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, der Ausgleich für steigende Energiekosten im öffentlichen Verkehr und zusätzlich 250 Millionen Euro für Windkraft- und Fotovoltaik­projekte: Das ist dieses Paket – 2 Milliarden Euro! Wir werden das heute und morgen einbringen, damit wir es möglichst rasch im parlamentarischen Prozess beschließen können. (Abg. Belakowitsch: In der Zwischenzeit ...!)


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Was kommt dazu? – Frau Kollegin Rendi-Wagner, weil Sie von einer breiten Entlastung gesprochen haben: Dazu kommt eine ökosoziale Steuerreform mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro – von 18 Milliarden Euro! (Abg. Leichtfried: Was ist an einer Körper­schaftsteuersenkung ökologisch oder sozial?) Nur, um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Eine Familie mit einem Kind – Verdienst 1 489 Euro netto und 1 544 Euro netto; das ist die breite Bevölkerung –: eine Entlastung von über 1 500 Euro für diese Familie mit einem Kind. Das ist spürbar! (Abg. Belakowitsch: Da wird ...!) Das Geld kommt in den Geldtaschen der Menschen auch an. Das haben wir beschlossen, das ist in Um­setzung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Meine Damen und Herren, jetzt geht es um die Verantwortung, die diese Regierung wahrnimmt. Es geht nicht um Populismus, den können Sie hintanstellen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war jetzt eine der schwächeren Wöginger-Reden!)

9.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wimmer. – Bitte sehr.


09.37.02

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist schon angesprochen worden: Wir haben die höchste Inflationsrate seit 1984, also seit 38 Jahren. Den Menschen zerrinnt förmlich das Geld in den Händen und Sie haben in Wirklichkeit viel zu lange zugeschaut, geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung.

Lieber August Wöginger, lieber Klubobmann, auch wenn du das jetzt schönreden willst: Ihr habt zu lange zugeschaut und darum hat sich die Situation noch einmal zusätzlich zu dem verschärft, was sowieso draußen um uns herum passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun zu Ihren angekündigten Maßnahmen: Sie kom­men zu spät, sie sind zu wenige und sie treffen vor allen Dingen die Falschen. Wir als ÖGB, als Arbeiterkammer und vor allen Dingen unsere Pensionistinnen und Pensionis­ten haben immer darauf hingewiesen, dass da schnell gehandelt gehört, dass da massiv gehandelt gehört, weil die Situation der Menschen fatal ist und immer dramatischer wird. Man muss sich einmal vorstellen, was zurzeit abgeht: Alleine im Februar hat die Teuerung bei Wohnen 8 Prozent, bei Nahrung 5 Prozent, bei Heizen/Strom 25 Prozent betragen, die Spritpreise sind um 29 Prozent gestiegen. Wir müssen einfach merken, die Menschen verzweifeln, weil sie nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen, meine geschätzten Damen und Herren. Da braucht es Maßnahmen, die wirklich greifen, und nicht nur Überschriften!

Auf der anderen Seite – sprechen wir es ganz deutlich an! – gibt es Profiteure dieser Krise. Gerade der fürchterliche Krieg in der Ukraine und in Russland hat ja gezeigt, dass die Situation noch einmal verstärkt wird. Reden wir ganz offen darüber! Wie schaut es aus mit unseren Energie- und Erdölkonzernen? – Die OMV ist davon betroffen, da spru­deln die Einnahmen. Der Finanzminister sitzt da selber als Eigentümervertreter und hat seine Leute in der Öbag drinnen sitzen, da hat er die Möglichkeit, Lenkungsmaßnahmen umzusetzen.

Wie schaut es beim Verbund aus? (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Wir haben erst vorige Woche vernommen, dass der zuständige Generaldirektor verkündet hat, dass er 846 Millionen Euro Gewinn für das Jahr 2021 festschreibt. Da muss für die Menschen etwas drinnen sein, da muss Geld zurückfließen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des


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Abg. Kassegger.) Der Verbund macht im heurigen Jahr 1,4 bis 2 Milliarden Euro Gewinn – das ist echt ein Kriegsgewinner, Kolleginnen und Kollegen! –, und wenn man da nicht gegensteuert, wenn man da nicht darauf schaut, dass Geld zu den Menschen zurückkommt, dann sind wir selber schuld. Lassen Sie die Menschen da bitte nicht im Stich! (Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir ja auch wissen, dass es nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb, im eigenen Kreis, Profiteure gibt – der Finanzminister bekommt da bis zum jetzigen Zeitpunkt schon 1,5 Milliarden Euro mehr –, ist das alles, was du gesagt hast, lieber Klubobmann, ein bisschen relativiert; es ist dann einfach notwendig, dass das jetzt so schnell wie möglich über die Bühne geht.

Jetzt zu Ihrer Ankündigungspolitik – wir kennen das schon, das ist die super Masche bei euch, da seid ihr wirklich Weltmeister. Wenn wir das mit dem Teuerungsausgleich wissen: Ich weiß gar nicht mehr, wann ihr das angekündigt habt, es ist ja so, als ob dieser schon lang stattgefunden hätte. – Nein, den gibt es noch gar nicht!

Dann aber – schauen wir einmal, ob die Briefe, die Sie jetzt wegschicken, überhaupt ankommen; da bin ich auch nicht ganz sicher, ob das so über die Bühne geht – für jeden Haushalt einen Energiegutschein auszugeben, den aber nicht jeder einlösen darf: Ich schaue mir an, wie das funktioniert. Das ist eine Vorgehensweise, ein Reglement, zu dem man wirklich sagen muss: Alle Achtung, na viel habt ihr euch dabei nicht gedacht, liebe geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung! (Beifall bei der SPÖ.)

Pendlerpauschale: Jawohl, super Geschichte, eine Herabsetzung beziehungsweise 50 Prozent mehr Pendlerpauschale – aber da trifft es wieder die Falschen. Es muss doch möglich sein, dass jene, die dieselbe Anzahl von Kilometern fahren, egal wie viel man verdient, ob mehr oder weniger, denselben Beitrag von diesem Staat bekommen (Beifall bei der SPÖ), anstatt schon wieder so mit der Gießkanne herumzugehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt natürlich Maßnahmen, die schnell greifen wür­den: Senkung der Mineralölsteuer, Mehrwertsteuersenkung auf Strom, Gas und Sprit. Vor allen Dingen die Mietpreiserhöhung, die schon angesprochen worden ist: Es muss doch möglich sein, dass diese gebremst und hintangehalten wird. Wir haben in diesem Haus die Möglichkeit, das umzusetzen!

Was die Pensionistinnen und Pensionisten anbelangt, 1,8 Prozent Erhöhung der Pensio­nen, aber gleichzeitig 6 Prozent Inflationsrate: Kolleginnen und Kollegen, das ist unge­recht, da gehört gegengesteuert (Beifall bei der SPÖ), den Pensionistinnen und Pen­sionisten gehört ein Ausgleich dazugegeben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr viele Dinge, die ich gerne ansprechen würde (Zwischenruf des Abg. Loacker), ich möchte aber zum Schluss kommen und Ihnen sagen: Wir als Gewerkschaft haben das anders gemacht (Zwischenruf des Abg. Haubner) – Sie (in Richtung ÖVP) stellen das ja immer ein bisschen anders und sehr kritisch dar. Es geht aber auch anders! Wir haben gestern die Lohnverhandlungen und Gehaltsverhandlungen in der Elektroindustrie begonnen, in einem Bereich, der pfeift und gut geht, in dem viel Geld verdient wird; sie waren auch bei den Dividenden gar nicht so zimperlich – es wurde sehr viel ausgeschüttet. Wir fordern 6 Prozent. Da sehen Sie, dass wir uns für die Menschen auf die Schienen hauen. Auf uns ist Verlass, während Sie als Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen im Stich lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Belakowitsch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 48

09.43.07

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Na ja, wenn man sich das so anhört, Herr Bundeskanzler, was Sie uns heute erzählt haben, nämlich: Die Energiepreise sind ja schon seit Jahresbeginn hoch! – Ja, das ist richtig, das ist nämlich die Folge Ihrer Wahnsinnspolitik der letzten beiden Jahre. Sie glauben jetzt, Sie können das alles einem Krieg umhängen. Zu Jahresbeginn gab es diesen Krieg aber noch gar nicht, Herr Bundeskanzler, also gehen Sie einmal ein bisschen in sich!

Natürlich, dass das jetzt ein weiterer Preistreiber sein wird, das ist nicht auszuschließen. Aber selbstverständlich: Die Ursache liegt in den völlig verfehlten Maßnahmen der letz­ten beiden Jahre – das hat zu einer Verteuerung geführt. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Verteuerung war in Wahrheit schon Ende letzten Jahres sichtbar, und zu diesem Zeitpunkt hat dann diese Bundesregierung den Pensionisten ab 1 300 Euro brutto 1,8 Prozent Erhöhung gegeben. – Ich meine, Herr Bundeskanzler, das ist alles, aber sicherlich nicht sozial, denn schon damals war nämlich klar, dass die Inflationsrate höher ist – sie lag schon zu Jahreswechsel bei über 3 Prozent –, und es war auch klar, dass sie weiter steigen wird. Heute haben wir eine Inflationsrate von 6 Prozent und die Min­dest­pensionisten müssen mit ihren maximal 3 Prozent bis hinunter zu den 1,8 Prozent daheim darben.

Dazu kommt, das alles teurer wird. Es ist heute schon angesprochen worden: Es ist die Stromrechnung! Das ist das, was den Leuten unter den Nägeln brennt, nicht irgendwo irgendwelche Milliarden da und Millionen dort – was Sie uns da alles erzählt haben. Was konkret hat der Einzelne davon, der jetzt eine Stromnachzahlung über ein paar 100 Euro bekommt, die sich gewaschen hat? Die Leute wissen nicht mehr, wie sie das denn bezahlen sollen, wo sie noch dazu effektiv weniger Geld im Börsel haben, weil die Erhöhungen eben nicht mit der Inflationsrate Schritt gehalten haben. Das sind die Fragen, die den Bürgern unter den Nägeln brennen, und da haben Sie keinerlei Ant­worten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Klubobmann Wöginger stellt sich hierher und sagt: Na ja, 150 Euro haben sie mit der Februarpension eh schon bekommen! – Na bravo, die werden eine Freude haben, wenn sie 500 Euro, 600 Euro Nachzahlung haben. Na, da sind die 150 Euro ver­pufft wie nichts!

Es ist ja nicht nur der Strom, der massiv teurer wird, sondern das wirkt sich ja auf alles aus. Es ist natürlich der Treibstoff – das habe ich schon gesagt –, während die OMV im letzten Jahr eine Verdreifachung ihrer Gewinne eingefahren hat. Das ist das, was die Bürger zahlen müssen! Das sind die, die sich dann sozusagen reich machen, das sind quasi die Krisengewinnler: Das ist die OMV, das sind die Energieunternehmen und, Herr Bundeskanzler, es ist die Republik, es ist der Finanzminister. Sie haben heute in Ihrer Rede erzählt: Also die Regierung zahlt da Millionen und da Milliarden, 3 Milliarden Euro sollen jetzt rausgehen! – Wie viel haben Sie denn alleine durch diesen hohen Spritpreis, durch diese hohen Energiepreise an Mehreinnahmen? Das haben Sie nicht gesagt, das haben Sie unter den Tisch fallen lassen! Wie viele Milliarden Euro Mehreinnahmen haben Sie nur durch diese Erhöhungen?

Das heißt, die Bürger zahlen sich diesen Teuerungsausgleich ohnehin selber. Das ist doch die Wahrheit (Beifall bei der FPÖ), und während vor wenigen Monaten noch über die Cofag 13 Milliarden Euro ausgeschüttet worden sind, von denen niemand weiß, wer wie viel bekommen hat, weil das jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen ist, ist für die Bürger nichts da. (Abg. Egger: Geh bitte!) Für die Bürger gibt es keinen Teue­rungs­ausgleich. Da wird nur das, was sie sich eh selbst bezahlt haben, ein bisschen weiter­gegeben, so irgendwie homöopathisch.


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Lebensmittelpreise? – Ich habe nichts von ihnen vernommen. Jeder muss essen. Das trifft sozial Schwache, das trifft Pensionisten, das trifft Familien mit Kindern. Was machen Sie bei den Lebensmittelpreisen? Da gibt es nichts, keinen Ansatz, keine Halbierung der Mehrwertsteuer oder ein Aussetzen der Mehrwertsteuer auf die Grundnahrungsmittel, auf einen Warenkorb, der definiert werden müsste, keinerlei Maßnahmen dieser Bundes­regierung!

Die Menschen werden im Stich gelassen, meine Damen und Herren, und das ist das Versagen dieser Bundesregierung. Sie stellen Sie sich hierher und sagen: Wir sollten jetzt keine falschen Maßnahmen setzen! – Sie machen lieber gar keine, bevor Sie die falschen setzen!

Daher jetzt sofort: runter mit der Mehrwertsteuer auf die Grundnahrungsmittel, runter mit der Mehrwertsteuer auf die Energiekosten! Gleichzeitig hätte man – und das ist etwas, das muss ich schon auch in Richtung SPÖ sagen, Frau Kollegin Rendi-Wagner – die Mieterhöhungen aussetzen können. Man hätte das Valorisierungsgesetz in Wien aus­setzen können, Wien hätte da mit gutem Beispiel vorangehen können. Nichts der­gleichen ist passiert! Die Wohnungsmieten in Wien sind genauso angestiegen, die Gebühren in Wien sind genauso angestiegen. Was werden Sie gegen die Gebühren tun? Was werden Sie mit den steigenden Müllgebühren, mit den steigenden Abwasser­gebühren machen? Wo sind da Ihre Vorschläge und Initiativen? Auch da gehört endlich gehandelt, denn das Leben und das Wohnen wird für die Bürger in unserem Land immer unleistbarer, und von Ihnen kommt da kein Ansatz.

Herr Bundeskanzler, kommen Sie ins Handeln! Hören Sie auf, mit irgendwelchen Zahlen herumzujonglieren! Sagen Sie dem Einzelnen konkret: Was kann er sich von dieser Bundesregierung erwarten, dass er sich die Stromrechnung leisten kann, dass er sich seine warme Wohnung leisten kann und dass er sich die Lebensmittel auch in Zukunft noch leisten kann?

Es ist eine Schande, dass es in Österreich tatsächlich immer mehr Menschen aus dem Mittelstand werden, die da schon betroffen sind, die nicht mehr wissen, wie sie das Heizen bezahlen sollen, die überlegen müssen, ob sie die Wohnung warm halten oder doch schauen sollen, dass sie genügend Lebensmittel zu Hause haben. Ich meine, wir leben doch bitte in einem der reichsten Länder, Herr Bundeskanzler!


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (fortsetzend): Das wäre Ihre Aufgabe, Herr Bundeskanzler, und nicht, mit irgendwelchen Zahlen zu jonglieren und den Leuten weiter Sand in die Augen zu streuen! (Beifall bei der FPÖ.)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Maurer. – Bitte sehr.


9.48.53

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Herr Kanzler! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie wissen, ich bin eine leidenschaftliche Parlamen­tarierin und halte die parlamentarische Debatte für extrem wichtig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Schnedlitz.) Selbstverständlich haben Abgeordnete jedes Recht, alles zu sagen, was sie wollen, auch jeden Blödsinn. (Abg. Kickl: Sonst dürften Sie eh nicht reden!) Allerdings muss ich an dieser Stelle schon feststellen: So faktenbefreit, wie diese Debatte wieder rennt, ist es schon ein bisschen sehr fragwürdig, muss ich sagen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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Da wird einerseits gesagt, wir sollen nicht mit Zahlen herumwerfen, und gleichzeitig wird gesagt, man solle die Zahlen nennen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Da wird gesagt, es sei zu viel Gießkanne, gleichzeitig fordert man mehr Gießkanne. – Leute, was wollt ihr? (Abg. Kassegger: Das ist eine Projektion ...!) Mir kommt vor, die Opposition ist irgendwie ein bisschen orientierungslos, in welcher Art und Weise sie dieses Paket tatsächlich kommentieren soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Denken wir aber noch einmal kurz daran, warum wir heute darüber reden, dass zum Beispiel das Heizen und das Tanken so viel teurer geworden sind: Das liegt daran – unter anderem, aber jetzt aktuell ganz stark –, dass wenige Hundert Kilometer von hier die Menschen momentan nicht an Zahlen an den Zapfsäulen denken (Zwischenruf der Abg. Erasim), sondern sie denken daran, wie sie flüchten können, wie sie ihre Sachen zusammenpacken können, wie sie dem Krieg entfliehen können. Sie müssen mitan­sehen, dass ihre Heimat zerbombt wird, zerstört wird.

Was die Ukrainerinnen und Ukrainer im Moment aushalten müssen, dass das mitten in Europa passiert, das ist unvorstellbar. Ich denke, wir sollten das auch in dieser Diskus­sion nicht vergessen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Menschen in Öster­reich dafür bedanken, dass es diese sehr, sehr große Hilfsbereitschaft gibt, die Bereit­schaft, den Menschen zu helfen, die jetzt zu uns kommen; das ist keine Selbstver­ständ­lichkeit und das beeindruckt mich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Konsequenzen dieses Krieges, dieses Angriffskrieges von Wladimir Putin spüren auch wir; wir sehen das eben auch an den steigenden Zahlen und steigenden Preisen. Es gibt eine hohe Inflation, angetrieben durch hohe Energiepreise, und diese Tatsache zeigt uns einmal mehr: Wir müssen von russischem Gas unabhängig werden. Wir sind aufgrund dieser Situation angreifbar, wir müssen raus. Das Ziel muss sein: Raus aus den dreckigen Fossilen, raus aus dem russischen Gas, raus aus der fossilen Energie. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist klimapolitisch notwendig, das ist sicherheitspolitisch sinnvoll, und das ist jahr­zehntelang verabsäumt worden. Die Rechnung dafür wird uns heute präsentiert, und zwar im doppelten Sinne, denn wäre das früher erfolgt – vor zehn, 20, 30 Jahren –, dann wären wir heute nicht in dieser Situation. Stattdessen wurde Putin der rote Teppich ausgerollt, und das war nicht nur die Wirtschaftskammer, nein, das war auch die Sozial­demokratie. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Gerstl und Wöginger.)

Was tun wir jetzt mit diesem Paket, neben all den Entlastungsmaßnahmen? – Wir stocken das Budget für die Förderung und die Umsetzung von Sonnen- und Windenergie noch einmal um 250 Millionen Euro auf – damit stehen mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zig Millionen für Förderungen zur Verfügung –, denn der Wind und die Sonne schicken keine Rechnung, Gazprom schon. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeord­neten Erasim und Hörl.)

Wir haben aber nicht nur diese klimapolitischen Maßnahmen getroffen, beispielsweise ist auch die weitere Vergünstigung von Öffitickets enthalten; auch das ist eine Maß­nahme, die sozial extrem treffsicher ist. Warum? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Weil Menschen mit geringem Einkommen die Öffis stärker benutzen, weil sie seltener ein Auto haben; deshalb geht die Senkung der Ticketpreise ganz klar verstärkt in diese Schichten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn hier zum wiederholten Male völlig faktenbefreit behauptet wird, wir seien viel zu spät dran, wir tun erst jetzt etwas und das sei das erste Paket (Zwischenruf der Abg. Erasim): Das erste Paket haben wir schon letztes Jahr präsentiert und beschlossen (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP), den Teuerungsausgleich. Der Kanzler hat es gesagt: Wir sind immer noch im ersten Quartal und haben schon wieder ein riesiges Paket auf den Weg gebracht. Ich finde es gewissermaßen unverantwortlich,


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wenn auch die Sozialdemokratie der Bevölkerung gegenüber so tut, als würde nichts passieren. Das ist einfach falsch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben einen Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro gemacht – in Deutschland ist es die Hälfte. Also ich finde, es ist ein bisschen unverantwortlich, so zu tun, als wäre das Geld – das viele Geld, das wir in die Hand nehmen, 2,4 Milliarden Euro, und jetzt noch einmal 3,7 Milliarden Euro – nichts wert. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) Ich erwarte mir von den Abgeordneten hier im Haus schon ein bisschen mehr Seriosität, was das betrifft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


9.54.20

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wenn ich Klubobfrau Maurer zuhöre, stelle ich mir die Frage: Was ist der Zusammenhang zwischen dem Ausstieg aus den Fossilen und einer Erhöhung der Pendlerpauschale? Ich kriege es nicht auf die Reihe. (Beifall bei den NEOS.)

Je weiter ich mit dem Auto fahre, umso mehr Geld kriege ich von dieser Bundes­regie­rung. 875 Millionen Euro von diesem Paket entfallen allein auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Es ist im Wesentlichen ein Autofahrerpaket, das die Regierung am Sonntag vorgestellt hat. Und natürlich darf man nicht vergessen: Der Bauernbund ist auch immer mit von der Partie, darum stützt man auch noch den Agrardiesel ein bisschen. Also es geht um die Autofahrer und es geht um den Agrardiesel – ich sehe da nichts von: Raus aus den Fossilen! (Beifall bei den NEOS.)

Das geht natürlich alles am wirklichen Leben vorbei. Wir haben in Österreich 4,3 Mil­lionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen von ihnen bekommen eine Pendlerpauschale. Die anderen gehen auch arbeiten und sind auch mit höheren Preisen konfrontiert – für Woh­nen, für Essen, für Heizen –, aber sie lassen wir einmal außen vor. Was man ja vergisst – Klubobfrau Maurer hat gesagt, es seien die höheren Energiepreise, die die Inflation anheizen –: Erstens gab es vorher schon eine hohe Inflation, und zweitens schlagen sich höhere Energiepreise natürlich in fast allen Produkten und Dienstleistungen nieder, die die Menschen konsumieren; man kann das nicht auf den Sprit, auf Heizöl und Gas zu­sammendampfen.

Jetzt bekommen halt die Gruppen eine – unter Anführungszeichen – „Entlastung“, die näher bei der ÖVP sind, die Autofahrer und die Landwirte, und damit sind wir schon bei der Ausgestaltung dieser Hilfen. Ganz toll: Die Geschenke sind nämlich alle mit Juni 2023 befristet. Warum das? – Ja, es kommt ja im ersten Quartal 2023 noch eine Landtagswahl in Niederösterreich, in Kärnten, in Tirol und in Salzburg, dort müssen die Geschenke noch wirken; wenn diese Landtagswahlen vorbei sind, dann können die Leute wieder brennen wie die Luster. (Beifall bei den NEOS.)

Was die Menschen wirklich bräuchten, wäre eine Entlastung auf breiter Front, eine Ent­las­tung, von der alle etwas haben, nicht nur einzelne Gruppen – da etwas für die Auto­fahrer, da etwas für die Landwirte und da etwas für die Pensionisten –, etwas für alle, für die Selbstständigen, für die Arbeiter, für die Angestellten und für die Pensionisten – und das wäre die Abschaffung der kalten Progression. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wenn Rainer Wimmer mit seinen Gewerkschaftern verhandelt, bekommen zum Beispiel die Angestellten und Arbeiter in der Elektronikindustrie eine Gehaltserhöhung – wenn sie sich durchsetzen – um 6 Prozent; das sei ihnen vergönnt, aber der größte Profiteur von


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diesen 6 Prozent, die oben draufkommen, ist natürlich der Finanzminister (Zwischenruf bei der ÖVP), weil das der steuerlich teuerste Teil ist, der um diese 6 Prozent erhöht wird. Das gehört bereinigt. (Beifall bei den NEOS.)

Die Hände der Regierung müssen endlich aus den Taschen der Menschen raus. Neh­men Sie Ihre Pfoten da raus! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fürst.) Wir verlangen ein Umdenken, eine ganz andere Logik. Wir müssen eine Entlastung machen, nicht nach dem Motto: 150 Euro da und 100 Euro dort, sondern flächig, und eine Entlastung, die anhält, nicht eine, die bis 30. Juni 2023 gilt, denn die Energiepreise werden auch im Juli 2023 noch hoch sein und die Inflation, die jetzt anzieht, wird auch nicht so schnell verschwinden, wie Sie es sich vorstellen.

Da kommt oft der Einwand – gerade aus dieser Ecke (in Richtung Grüne weisend) –, die Abschaffung der kalten Progression würde nur den Großverdienern nützen. (Rufe bei den Grünen: Ja!) – Das ist einfach falsch, das ist schlicht falsch. (Zwischenruf des Abg. Koza.) Die kalte Progression betrifft Sie, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, ab einem jährlichen steuerlichen Einkommen von 11 000 Euro. 11 000 Euro im Jahr sind nicht viel, davon kann man kaum leben, aber dort beginnt die kalte Progression sich in Ihre Geldtasche hineinzufressen. (Beifall bei den NEOS.)

Kommen Sie einmal von dieser gönnerhaften Gutscheinpolitik und von diesen Geschen­ken für einzelne Klientelgruppen weg und nehmen Sie die Hände aus den Taschen der Menschen und schaffen die kalte Progression ab! (Beifall bei den NEOS.)

9.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Graf. – Bitte.


09.59.15

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer vor den Bildschirmen! Also nachdem ich heute zugehört habe, stelle ich eines fest: dass die Opposition außer Kritik nicht viel zu bieten hat. Ich halte die Kritik hier wirklich für einseitig und verkürzt. Sie blenden bewusst aus, dass wir ein Teuerungspaket mit 1,7 Milliarden Euro beschlossen haben (Abg. Kickl: „Teuerungspaket“!) – ein Entlastungspaket zur Teuerung. (Rufe bei der FPÖ: Bled! – Zwischenruf des Abg. Brückl.)

In Richtung SPÖ: Sie stellen auch immer die Frage nach der sozialen Verantwortung. Ich darf Ihnen das jetzt kurz einmal faktenorientiert beantworten. Fakt ist, es ist sozial, 300 Euro Teuerungsausgleich einer besonderen Menschengruppe zugutekommen zu lassen, und das sind die Mindestpensionsbezieher, das sind die Arbeitslosen, das sind Studenten, die Studienbeihilfe bekommen. Das ist sozial. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sozial ist es auch, einen Energiekostenscheck in der Höhe von 150 Euro auszustellen. Das ist auch sozial. Es ist auch sozial, den Ökostromförderbeitrag und die Pauschale runterzusetzen, weil das den Haushalten und den Betrieben zugutekommt. Das ist auch ein sozialer Weg. (Beifall des Abg. Haubner.) Und es ist sozial, ein Pilotprojekt zu star­ten, in dem wir 10 Millionen Euro investieren, um genau die einkommensschwachen Haushalte, die derzeit einen Kühlschrank zu Hause haben (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Rauch: Das größte Blödsinnpaket, das es jemals gegeben hat, das größte Blödsinnpaket!), der energieintensiv ist, zu bewegen, diesen zu tauschen, sodass wir weniger energieintensive Kühlschranke in den Haushalten haben. Das ist auch sozial.

Und was ich in Richtung SPÖ sagen kann, wenn es darum geht, was nicht sozial ist (Zwischenruf des Abg. Matznetter): Schauen Sie bitte nach Wien – Kollegin Belakowitsch hat es schon gesagt! Nicht sozial ist meiner Meinung nach, dass Wien, wo Sie etwas zu sagen haben, die Mieten erhöht, dass die Preise für die Fernwärme erhöht werden, und


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zwar mehr als in anderen Bundesländern, dass auch die Abgaben und der Wasserpreis erhöht werden. (Abg. Belakowitsch: Die Bundesländer ...! Aber was macht die Bundes­regierung besser?) Das ist nicht sozial! Machen Sie etwas in Wien und schimpfen Sie nicht immer Richtung Bundesregierung! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Was macht die Bundesregierung besser?)

Die Bundesregierung hat ihre soziale Verantwortung sehr wohl wahrgenommen: 1,7 Mil­liarden Euro für die Entlastung von der Teuerung. Jetzt kommt ein zweites Paket – das ist sozial und richtig – mit 2 Milliarden Euro. Um auch da die Frage zu beantworten: Ja, es ist sozial, unsere Pendler, die tagtäglich in die Arbeit fahren, zu entlasten. Tun Sie bitte nicht immer so, als wären unsere Pendler, die tagtäglich zur Arbeit fahren, die Schwerverdiener! Tun Sie bitte nicht so! (Zwischenruf der Abg. Greiner.)

Es ist auch richtig, die vielen KMUs, die energieintensive Betriebe sind, zu entlasten. Das ist auch richtig und wichtig. Und es ist auch legitim, Betriebe dabei zu unterstützen, dass sie von fossilen Kraftstofffahrzeugen auf ökonomische umsteigen können. Das ist auch wichtig und richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Es ist auch wichtig, die Liquidität der Betriebe zu stärken.

Der Bundeskanzler hat heute schon ein Beispiel genannt: Der Mittelstand mit 1 200 Euro erspart sich die Pendlerpauschale. Was man noch dazusagen muss: Es ist der 150-Euro-Energiescheck dabei, es sind die Ökostrompauschale und der Förderbeitrag mit 110 Euro dabei. Das kommt noch zusätzlich, 160 Euro zusätzlich. Das heißt, wir ent­lasten die Menschen mit 1 360 Euro netto.

Ich muss auch sagen, offenbar hat die Covid-Krise das Gefühl für die finanzielle Dimen­sion irgendwie verschoben. Wir investieren mit diesen zwei Paketen 3,7 Milliarden Euro, wir investieren 3,7 Milliarden Euro für 9 Millionen Menschen. Wenn ich dann nach Deutschland schaue – wir haben es heute gehört –: Deutschland investiert 4,5 Milliarden Euro für 83 Millionen Menschen. Das ist mal zehn, bitte! Also da brauchen wir uns nicht zu schämen. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!)

Die Opposition, Frau Rendi-Wagner, fordert auch eine Mehrwertsteuersenkung und dass wir da in die anderen Länder schauen sollen. Die Wifo-Ökonomen sagen, eine Mehrwertsteuersenkung gerade auf Benzin bringt uns nichts. Wenn ich in andere Länder schaue, wenn ich nach Ungarn schaue, wo sich durch diese Mehrwertsteuersenkung und das Einfrieren der Preise ein Tanktourismus entwickelt hat, dann muss ich sagen, ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist, weil die jetzt Lieferprobleme auf ihren Tankstellen haben.

Zum Schluss kann ich zusammengefasst eines sagen: Ja, das, was wir machen, ist sozial und hilft genau denjenigen, die es jetzt brauchen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schroll. – Bitte.


10.04.18

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf der Regierung jetzt einmal kurz den Iststand schildern, denn offensichtlich haben es die Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank bis zuletzt nicht wirklich realisiert – anders sind das Warten und das Erstarren der Regierung wirklich nicht mehr zu erklären.

Die Energiepreise schießen ins Bodenlose, Tanken wird zum Luxus. (Abg. Belakowitsch – erheitert –: Ins Bodenlose? In den Himmel!) Als Nächstes werden die Mieten, die Ener­giepreise und die Lebensmittelpreise kräftig ansteigen – und die Regierung schaut nach wie vor zu. Über die aktuellen Probleme im Energiebereich zu reden ist eine Sache, den


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Österreicherinnen und Österreichern aber auch wirklich zu helfen, das ist die andere Sache, und zwar die wirklich wichtigere.

Beim Reden und Schauen sind die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung wirklich große Experten. Groß angekündigt war der Energiegipfel im Bundeskanzleramt am 13. März. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was ist wirklich rausgekommen? – Ich glaube, wir haben alle darauf gewartet: ein Faktencheck! – Ein Faktencheck wäre draußen bei der Zapfsäule gut gewesen, bei den Leuten, bei der Mittelschicht, bei den Österreicherinnen und Österreichern, die sich das Heizen und das Essen und, und, und nicht mehr leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute sollte ein weiterer Gipfel mit Expertinnen und Experten, mit Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern stattfinden. Dieser wird wahrscheinlich stattfinden, aber die Regie­rung hat es wieder einmal vorgezogen, am letzten Sonntag eine PR-Show, eine Presse­konferenz abzuhalten und ein Paket vorzustellen. Meiner Meinung nach ist das Paket ja schon enderledigt worden.

Ich darf euch, liebe Regierungsfraktionen, vielleicht ein paar Zitate mitgeben – ich habe am Montag ganz aufmerksam die Medien gelesen –:

ÖGB-Chef Katzian zum Beispiel hat gesagt: Ja, es gab ein Entlastungspaket, die Frage ist nur, für wen. Die Maßnahmen seien „zu zaghaft“ und reichten nicht aus.

Seniorenbundpräsidentin Korosec: Auf mehr als 2 Millionen Pensionistinnen und Pen­sionisten wurde vergessen. – Die habt ihr einfach vergessen.

Der WKO-Präsident Mahrer hat gesagt: Die WKO sieht in diesem Paket bestenfalls einen ersten Schritt.

Was haben WWF und Global 2000 gesagt? – Wir vermissen im Gesamtpaket neue Maß­nahmen für die hoch angepriesene Energiewende.

Was hat der IV-Chef Knill gesagt? – Das Paket geht eindeutig „nicht weit genug“.

Und was hat die Landwirtschaftskammer gesagt? – Das Paket „sorge nicht für Klarheit für die Bauern und verkenne deren prekäre“ Situation. – Na, schauen wir einmal! (Ruf bei den Grünen: Das ..., das Paket, wenn alle was anderes sagen!)

Das Energiepaket der Bundesregierung kommt viel zu spät und ist ungeeignet, um die Menschen wirklich zu entlasten. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Die Zeche für das Versäumnis dieser Bundesregierung zahlen wieder einmal die Leute draußen, die Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schallmeiner und Jakob Schwarz.) Die Hilfe für diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind, weil sie zur Arbeit, zum Einkaufen fahren oder das Kind in den Kindergarten bringen müssen, ist einfach zu gering. Geht doch endlich einmal raus auf die Straße, geht zu den Zapfsäulen und schaut euch an, was die Leute, die Pendlerinnen und Pendler, die vielen Jugend­lichen, die zum Studium fahren müssen, alle mitmachen, um wie viel Euro die tanken können, weil sie es sich einfach nicht mehr leisten können!

Frau Klubobfrau Maurer, Sie haben jetzt gerade selber in Ihrer Rede – unfreiwillig – das gesamte Versagen der Bundesregierung auf den Punkt gebracht. Sie haben wortwörtlich gesagt, ihr habt voriges Jahr schon ein Paket gegen die Teuerung auf den Weg gebracht. (Ruf bei den Grünen: Ein erstes Paket! Ein erstes!) Was ist bis jetzt ange­kom­men? – Null! Null ist bis jetzt angekommen! Null! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Maurer: Das ist schon überwiesen! Das ist schon überwiesen, Herr Kollege!)

Geschätzte Damen und Herren, die Bundeswettbewerbsbehörde nimmt jetzt den Kraft­stoffmarkt unter die Lupe, nachdem die Kraftstoffpreise nicht gesunken sind, obwohl die inter­nationalen Rohölpreise wieder zurückgegangen sind. Frau Bundesministerin


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Schramböck, warum haben Sie so spät reagiert? Ich habe Sie bereits vor einigen Tagen mit einigen OTS-Aussendungen darauf aufmerksam gemacht (Heiterkeit bei den Grü­nen), dass die Spritpreise vergleichsweise höher gestiegen sind als im Rest der EU. Ja, geschätzte Frau Klubobfrau, interessant wird sein, was die Bundeswettbewerbsbehörde sagt, wenn es wirklich ein Versäumnis war. Wer zahlt dann den vielen Pendlerinnen und Pendlern das Geld zurück, das sie zu viel bezahlt haben?

Ich wiederhole mich noch einmal: Die Teuerungen kamen nicht über Nacht. Sie kamen nicht überraschend. Nein, wir haben Sie wirklich darauf aufmerksam gemacht, bereits voriges Jahr im September. Und da möchte ich vielleicht noch eines sagen: Ihr wart natürlich beschäftigt. Der eine Kanzler geht, ist dann doch wieder da, der andere kommt, um nicht zu bleiben. Jetzt haben wir den nächsten Kanzler, der versucht es wieder mit der Regierung – bekommen haben die Leute bis jetzt noch immer nichts. Wenn es darum gegangen ist, eure Sponsoren, Gönner, Aktionäre zu entlasten (Ah-Rufe bei der ÖVP), dann ist das relativ schnell gegangen. (Beifall bei der SPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Alois Schroll (fortsetzend): Die Körperschaftsteuer wurde gesenkt, flugs war 1 Milliarde Euro für die Leute da.

Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank, wir wollen keine Ankündi­gungen mehr! Wir wollen nicht mehr hören, was alles nicht geht. Wir wollen, dass die Leute draußen entlastet werden – jetzt, schnell und rasch! Politik geht anders. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


10.09.51

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungs­mitglieder! Ja, was wir brauchen, ist rasche Hilfe – und die Regierung schläft wieder einmal in der Pendeluhr.

Ich habe mir gedacht, der Bundeskanzler nützt vielleicht heute die Gelegenheit, auch ehrlich zu sein und zu sagen, dass der Grund für die Teuerung eben nicht ursächlich die Ukrainekrise ist, sondern dass die Teuerung schon wesentlich früher begonnen hat und sie ein Ergebnis der verfehlten Coronapolitik – die Sie gemacht haben – war. Sie haben eine funktionierende Wirtschaft an die Wand gefahren, Sie haben 67 Milliarden Euro, die wir noch über Generationen hinweg werden zurückbezahlen müssen, in eine Krise hinein­gepumpt, Sie haben den Leuten das Arbeiten untersagt, Sie haben sie auf Kurzarbeit geschickt und Sie haben Betriebe geschlossen. Das war der Beginn der Teuerung, Herr Bundeskanzler, und nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich ist die Ukrainekrise diesbezüglich noch ein Brandbeschleuniger ge­wesen, der die Energiepreise natürlich hat eskalieren lassen, aber nichtsdestotrotz: Suchen Sie nicht immer irgendwelche Ausreden, Herr Bundeskanzler, sondern gehen Sie einmal in die Analyse und schauen Sie, was Sie als Bundesregierung alles nicht gemacht haben!

Das Einzige, das Sie im letzten Jahr, als sich die Teuerung schon abgezeichnet hat, getan haben, war: Sie haben sich überlegt, wen man wann wo wie mit Masken aus­statten kann, wen man wann wo wie impfen kann und wann man den nächsten Lock­down macht. Das war das Einzige, das Sie beschäftigt hat – und ich habe auch eine Vermutung, warum das so war: Weil es für Sie eine praktische Situation war.


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Sie haben nämlich in der Zwischenzeit 12 von 17 Regierungsmitgliedern ausgewechselt, und das Ganze hat man natürlich in allen Krisen, die wir jetzt gehabt haben – zuerst Corona und jetzt die Ukraine –, verstecken können. Das haben Sie gemacht. Sie haben eigene Skandal vertuscht, und weil es nebenbei mitgegangen ist, haben sich Ihre Parteifreunde in der Coronakrise noch die Taschen vollgestopft: Hygiene Austria, Covid-Fighters und so weiter und so fort. Das war Ihre Agenda, aber auf die Probleme der Menschen haben Sie nicht geschaut, und das holt Sie jetzt ein, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, das kommt auch von der Überheblichkeit dieser Bundesregierung. Wenn man mit den Worten von Thomas Schmid spricht, kann man sagen, die Probleme des Pöbels haben Sie nie interessiert – „der Pöbel“ ist ein Ausdruck, der aus der ÖVP stammt, und so gehen Sie mit den Menschen um. Sie erklären die Pendler im ländlichen Raum zu Menschen zweiter Klasse, Sie lassen die Leute dort im Stich. Sie lassen es zu, dass die Grünen hergehen und diese Menschen fast als Urlauber und Touristen be­zeichnen – es schaut ja schon fast so aus, als ob die Leute in diesem Land zum Spaß Autofahren würden. Nein, das sind die Menschen, die für Sie alle erwerbstätig sind, damit sie ihre Steuern bezahlen können und damit sie ihre Familien erhalten können. Das ständige Heruntermachen dieser Menschen als Spaßtouristen und Autofreaks durch die Grünen, das lasse ich mir nicht bieten, und ich glaube, darunter sollte man auch wirklich einmal einen Strich ziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade Sie von den Grünen haben im Verbund mit der ÖVP diese Teuerung auch noch in anderen Bereichen beschleunigt. Sie haben Ihre ökomarxistische Steuerreform durchgedrückt, von der ich bis heute nicht weiß, was das eigentlich bringen soll, Sie haben die NoVA erhöht. Sehr geehrte Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler hat vorhin gerade vom Tischler gesprochen: Wissen Sie überhaupt, was den Tischler sein Pritschenwagen jetzt mehr kostet, nach Ihren großartigen Steuerideen? – Er zahlt 5 000 Euro mehr für jedes Fahrzeug. Wenn ein Fahrzeug 20 000 Euro kostet, kostet es jetzt um 5 000 Euro mehr. Das sind Ihre Erfolge für den kleinen Tischler. Was Sie den Familien mit der NoVA-Erhöhung angetan haben, was die Autopreise betrifft? – Auch da: Der Familienwagen ist genauso teurer geworden.

Und noch etwas: Auch der Gebrauchtautomarkt ist durch Ihre verfehlte Politik massiv entglitten, massiv entgleist und überhitzt, weil es keine Neuwägen mehr gibt. Da schießen Sie sich ins eigene Knie: Wenn es keine Neuwägen mehr gibt, dann gibt es auch keine neuen, effizienten Motoren. Ihre Politik ist also vollkommen gescheitert, und das gehört Ihnen auch einmal klar und deutlich gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich anschaut, was Ihr Belastungspaket sonst noch alles mit sich bringt, dann findet man eine CO2-Steuer, die mittlerweile schon mantraartig erklärt wird und die schon zur Religionsfrage erhoben worden ist. Herr Bundeskanzler, wenn Sie den Menschen helfen wollen, warum lassen Sie zu, dass die Grünen ständig in den Sack der Bürger greifen? Herr Kollege Loacker hat vorhin ohnehin gesagt, dass Ihre Hände schon längst wieder aus den Säcken der Bürger herausgenommen gehören, weil sie schon viel zu lange dort drinnen sind. Und diese CO2-Steuer ist etwas, was Sie sofort abblasen müssten, weil sie nur zu einer weiteren Eskalation führen würde. Das gehört auch einmal klar gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich muss man den Beispielen von Ungarn und so weiter folgen und an der Steuer­schraube drehen, weil der Finanzminister momentan der Einzige ist, der wirklich von dieser Preistreiberei im Spritsektor profitiert. Bei einer Spritrechnung von 120 Euro nimmt der Herr Finanzminister 60 Euro davon heraus. Natürlich muss die MÖSt runter, natürlich muss die Mehrwertsteuer runter, natürlich müssen wir den Beispielen unserer Nachbarländer entsprechend folgen.


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Wir haben weiters eine Soforthilfe vorgeschlagen. Die Menschen brauchen jetzt Unter­stützung, die Menschen brauchen jetzt mindestens 300 Euro im Monat, um die gestie­genen Lebenshaltungskosten abzudecken. Die Absenkung der MÖSt habe ich bereits erwähnt. Betreffend die Erhöhung der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes könn­ten Sie Sofortmaßnahmen setzen, die greifen. Dann sollte man natürlich auch die Ener­giepreise deckeln; von der ersatzlosen Streichung der CO2-Steuer habe ich schon ge­sprochen.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie alles das gemacht haben – wenn Sie eine Soforthilfe ge­währen, wenn Sie an der Steuerschraube drehen, wenn Sie den Bürgern Entspannung im Geldbörsel verschaffen –, dann habe ich noch eine große Bitte an Sie: Wenn Sie das alles umgesetzt haben, dann treten Sie bitte alle miteinander insgesamt zurück! Sie können es nicht. Machen Sie den Weg frei für eine Volksabstimmung, für Neuwahlen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (fortsetzend): Treten Sie zurück! Lassen Sie die Bürger entscheiden und geben Sie Ihr Projekt, das gescheitert ist, auf. (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schwarz ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


10.15.07

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Man sollte das ja im Zusammenhang mit dieser Ukrainekrise, mit diesem Krieg, und den Teuerungen, die auf uns zukommen, nicht sagen müssen, aber nach der Wutökonomie der Freiheitlichen muss man das, glaube ich, noch einmal klarstellen.

Die Teuerung ist ein Resultat des Krieges in der Ukraine – des fürchterlichen Krieges in der Ukraine – einerseits durch Direkteffekte, die aus der Lieferkette resultieren, anderer­seits durch indirekte Effekte, die die Verunsicherung betreffen, mit der die Weltwirtschaft konfrontiert ist, und nicht der Coronamaßnahmen der Bundesregierung oder anderer Ideen, die Sie da in den Raum geworfen haben. Es ist schade, dass man das hier rich­tigstellen muss, aber so ist es leider. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, eine Erkenntnis, die wir auf jeden Fall aus dieser Krise gezogen haben, ist, dass die Mär vom billigen russischen Gas, die uns über Jahrzehnte erzählt worden ist, endlich ein Ende hat – Herr Matznetter, ich glaube, Sie sind ein Vertreter derer, die diese Geschichte erzählt haben –, und dass es absolut und dringend notwendig ist, dass wir uns aus dieser Abhängigkeit von russischem und auch anderem Öl und Gas so schnell wie möglich befreien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig soll es natürlich nicht so sein, dass sich die Menschen in Österreich das Heizen oder die Fahrt in die Arbeit aufgrund dieser Preissteigerungen nicht mehr leisten können, insbesondere weil ja ein Teil der Preissteigerungen darauf zurückzuführen ist, dass der Staat über die Umsatzsteuer oder über Unternehmensbeteiligungen Mehr­ein­nahmen hat. Darum ist es auch richtig, dass die Regierung beschlossen hat, diese Mehr­einnahmen zurückzugeben. Es ist sogar ein bisschen mehr: Mit dem Teuerungspaket, das schon im Jänner beschlossen worden ist, sind es insgesamt über 3,5 Milliarden Euro. Das ist im europäischen Vergleich im Spitzenfeld, es ist aber auch im Vergleich zu Deutschland – der Herr Bundeskanzler hat es schon angesprochen – um den Faktor zehn größer. Das heißt, es ist tatsächlich ein Teuerungspaket, das die Menschen in


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einem sehr großen Ausmaß unterstützt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber noch kurz – abgesehen von der Voodooökonomie der Freiheitlichen – auf ein paar Vorschläge und Maßnahmen, die von anderen Fraktionen gekommen sind, eingehen. Viele davon, glaube ich, sind auch sinnvoll – und man kann auch versuchen, diese in zukünftige Pakete einzuweben –, aber teilweise fragt man sich schon, was damit bezweckt wird. Zum Beispiel scheinen FPÖ und SPÖ anzunehmen, dass diejenigen, denen man jetzt am stärksten unter die Arme greifen muss, die man in dieser Krise wirklich unterstützen muss, die Mineralölkonzerne sind. (Zwischenruf der Abg. Holzleitner.) Von einer Mehrwertsteuersenkung und von einer Mineralölsteuersenkung, wie Sie sie vorschlagen, haben nämlich in erster Linie – vor allem in einem Verkäufermarkt, wie der Treibstoffmarkt einer ist – natürlich die Verkäufer etwas – das sind die Mineralöl­kon­zerne. Wenn Sie das wollen, dann ist das sicher eine treffsichere Maßnahme. (Abg. Belakowitsch: Und was machen Sie?)

Wir glauben das nicht, die Bundesregierung glaubt das nicht, deshalb haben wir den Kartellanwalt eingeschaltet und eine Sachverhaltsdarstellung an die BWB übermittelt, um zu schauen - - (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Ja, eine Preisregelung ist aber auch nicht das Richtige, weil man dann die Situation hat, die man in Ungarn hat: dass der Sprit ausgeht. Das ist wahrscheinlich auch nicht so gescheit. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Matznetter.)

Ich glaube also, mit diesen Maßnahmen werden wir nicht weit kommen. Und selbst wenn – man nehme an, man hätte irgendwie einen magischen Zauberstab, und plötzlich käme alles von diesen Preissenkungen an der Tankstelle bei den Kundinnen und Kunden an –, dann ist es immer noch so, dass die, die mehr verdienen, die mehr ver­fahren, mehr von dieser Maßnahme haben als die, die weniger verdienen. Ein Beispiel: Wenn ein Gstopfter aus Mödling auf die Idee käme, er brettert jetzt einmal mit seinem 13-Liter-SUV übers Wochenende für einen Ausflug nach Triest ans Meer, dann sagt die SPÖ und die FPÖ: Das wollen wir mit 50 bis 60 Euro unterstützen, denn der braucht es ja. (Abg. Kassegger: Nein, den Pendler, der mit dem Skoda in die Arbeit fährt, den wol­len wir nicht hängen lassen!)

Umgekehrt wird die Pendlerin, die aus meiner Heimatgemeinde Sinabelkirchen täglich mit dem Auto in die Bezirkshauptstadt Weiz in die Arbeit fahren muss, fünfmal die Woche hin und her, durch diese Maßnahme mit maximal 10 Euro unterstützt. – Das ist ja nicht sozial treffsicher, das werden auch Sie einsehen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Deshalb – auch gerichtet an den Abgeordneten Loacker –: Die Pendlerpauschale und insbesondere der Pendlereuro sind natürlich die treffsicheren Instrumente. Wenn man weit fahren muss – das betrifft aber auch die, die mit den Öffis fahren –, dann kriegt man eine Unterstützung vom Staat – das ist auch sinnvoll, weil die ja stärker betroffen sind –, gleichzeitig bleibt aber der Anreiz aufrecht, umzusteigen. Man kann langsamer fahren, Sprit einsparen, man kann umsteigen. (Abg. Belakowitsch: Langsamer fahren!) Quasi alles, was man macht, um den Ausstoß zu senken, hilft und man profitiert davon. Das ist sozusagen ein Anreiz, eigentlich eine zusätzliche CO2-Bepreisung, und in dem Sinn sowohl treffsicher, es unterstützt, und ist gleichzeitig auch ökologisch quasi halbwegs treffsicher.

Zum Vorwurf der heißen Luft noch ein Letztes, weil die Lampe am Pult schon blinkt: Man muss die Pakete zuerst einmal ankündigen, das liegt sozusagen in der Natur der Sache, und danach beschließen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Jetzt ist es aber so, dass wir Dinge nicht nur beschlossen haben: Der Teuerungsausgleich ist bereits überwiesen worden,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 59

das Geld ist auf den Konten der Menschen, das sind 300 Euro, die die Leute quasi schon auf ihren Konten haben.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschließen wir heute hier im Nationalrat in zweiter Lesung den Energiekostenausgleich. Die Dinge kommen – eines nach dem anderen – bei den Menschen an und werden eben nicht nur angekündigt. Ich glaube, das ist der Unterschied zu vielen anderen Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit dieser Krise vorgeschlagen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: 10 Euro mehr kriegen, das ist ein echter Ausgleich!)

10.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.20.37

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Frau Wirtschaftsministerin! Hohes Haus! Wie sich die Grünen jetzt die Erhöhung der Pendlerpauschale schönreden, ist wirklich faszinierend. (Beifall bei den NEOS.) Es ist trotzdem eine sehr falsche Maßnahme. Weil auch Kollegin Maurer, die Frau Klub­obfrau, gesagt hat, das wäre eine faktenfreie Debatte heute hier im Rahmen dieser Aktuellen Stunde, möchte ich schon auch etwas darauf sagen: Ich liebe Fakten, und Fakt ist halt auch, dass vor allem die Abgeordneten der Grünen schon seit Monaten be­haupten, dass die Abschaffung der kalten Progression den Besserverdienern nützt.

Man kann das natürlich immer wieder behaupten, aber letztendlich ist es doch so, dass wir Ihnen das schon seit Monaten vorrechnen – Kollege Schellhorn hat es gemacht, Kollege Loacker hat es gemacht, ich habe es gemacht – und Sie dann immer sagen: Nein, das ist alles ein Blödsinn! – Sie müssen uns von der Opposition natürlich nicht glauben, das ist ganz klar (Abg. Maurer: Also ich hab eigentlich über die SPÖ geredet, aber - -!), aber letztendlich hat es auch Ihr eigener Vizekanzler gesagt, auch er hat durchaus schon bestätigt, dass die kalte Progression gestrichen werden soll. Ich erin­nere noch einmal daran (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der ein Fernsehstudio abge­bildet ist, in dem die Frage: „Soll die kalte Progression gestrichen werden?“, einge­blendet ist und Sebastian Kurz und Werner Kogler neben anderen einen Zettel mit einem grünen Häkchen in ihren Händen halten), das ist nicht lange her, das war 2019, als Herr Vizekanzler Kogler und der damalige Kanzler Kurz dagesessen sind und gesagt haben: Wir schaffen die kalte Progression ab! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Bösch und Kassegger.) – Sinnerfassendes Zuhören würde manchmal nicht schaden, Herr Kollege.

Der Verdacht, der sich bei mir ein bissel erhärtet, ist – ich weiß ja, dass in dieser Bun­desregierung auch kühne Rechner unterwegs sind –, dass man es schlicht und einfach nicht tun will, weil etwas fehlt. Es rinnt dann natürlich das Geld nicht mehr so in die Staatskassen, es rinnt dann natürlich nicht mehr so hinein und dann kann man es halt auch nicht mehr so schön verteilen. Das ist natürlich der Hauptgrund, warum die kalte Progression nicht abgeschafft wird. Noch einmal: Das ist Geld, das die Menschen ver­dient haben, das ist ja nicht auf den Bäumen gewachsen. Das ist Geld, das die Menschen verdient haben, und es steht der Bundesregierung und dem Finanzminister einfach nicht zu, das abzuholen. (Beifall bei den NEOS.)

Schaut man sich die Maßnahmen der Bundesregierung – das ist heute eh schon ein paarmal gekommen, das ist heute wieder ein ganz zentraler Punkt –, wie die Erhöhung der Pendlerpauschale, an, würde man sich – ganz im Ernst – ja manchmal wirklich wünschen, dass die Grünen in dieser Bundesregierung sitzen. Es ist unpackbar, was da gerade alles passiert. (Beifall bei den NEOS.)


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Was wäre also in dieser Situation, mit solch einer Inflationsrate, die natürlich alle Menschen betrifft, zu tun? – Noch einmal: Die nachhaltigste Maßnahme wäre die Ab­schaffung der kalten Progression. Sie alle haben es gesagt, tun Sie es also bitte einfach!

Zweiter Punkt: Wir müssen den Faktor Arbeit entlasten, da ist einiges drinnen, das muss passieren. Es ist im Augenblick nicht populär – da schaue ich jetzt auch auf die Grünen –, aber wir müssen im Gegenzug dazu die CO2-Bepreisung ernst nehmen, denn ganz im Gegenteil zu dem, was viele hier in diesem Haus sagen, ist es einfach so, dass wir nur diesen einen Planeten haben. Wir müssen ihn intakt an die nächste Generation weiter­geben.

Drittens brauchen wir einen Schutz gegen Preissteigerungen fossiler Energieträger. Ich nehme jetzt noch einmal die Preise her: beim Heizöl gegenüber dem Vorjahr 46 Prozent Preissteigerung, beim Erdgas 41 Prozent. Was ist denn der beste Schutz gegen Preis­steigerungen fossiler Energieträger? – Richtig, der entschlossene Ausstieg aus fossilen Energieträgern.

Dazu brauchen wir, viertens, weniger Abhängigkeit von Erdgas, auch das haben wir schon besprochen. Die Abhängigkeit vom russischen Gas muss dramatisch verringert werden, denn sie ist ja kein Naturgesetz. Meine Damen und Herren, wie ist das pas­siert? – Es ist das Resultat von einem Klüngel von Menschen, von ehemaligen Politikern, von ehemaligen OMV-Managern und natürlich auch von Wirtschaftskämmerern, die das ganz, ganz absichtlich im Eigeninteresse betrieben haben und damit die Abhängigkeit vom russischen Gas im Ausmaß von knapp 90 Prozent erreicht haben.

Last, not least: Wir brauchen eine umsichtige Budget- und Finanzpolitik. Warum ist das gerade im Augenblick so wichtig? – Diese Politik des Koste-es-was-es-wolle muss auf­hören, denn das geht alles auf die Kosten der nächsten Generation. Warum ist das so? – Der Schuldenrucksack wird größer, Geld wird gedruckt, immer mehr Geld kommt in den Umlauf. Was ist letztendlich das Resultat? – Die Inflation steigt wieder. Es gibt kaum etwas so sozial Ungerechtes wie die Inflation. Sie trifft alle, aber sie trifft die Schwächsten am stärksten, und deswegen: Nehmen Sie unseren Plan ernst! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich danke dem Herrn Bundeskanzler und der Frau Minister.

10.25.21Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 10094/J bis 10209/J

Zurückziehung: 10125/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

45/JPR und 46/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 9064/AB bis 9349/AB


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 61

Berichtigung der Anfragebeantwortung: Zu 8993/AB

Ergänzung der Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 9152/AB

Ergänzung der Beilage zur Anfragebeantwortung: Zu 9347/AB

3. Regierungsvorlage:

EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 – EU-BAG-GB 2022 (1403 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative betreffend "Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)" (41/BI)

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative betreffend "die Abschaffung der Deutschförderklassen und des MIKA-D Tests" (33/BI)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes – Reihe BUND 2022/8 (III-592 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend WasserCluster Lunz – Biologische Station GmbH des Bundes – Reihe BUND 2022/9 (III-602 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2020 bis Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-603 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mo­bilität, Innovation und Technologie (III-598 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis Februar 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-605 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 62

2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-601 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-604 d.B.)

Sportausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-596 d.B.)

Umweltausschuss:

8. Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umwelt­verträg­lichkeitsprüfung in Österreich (III-597 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie (III-600 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung (III-607 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie (III-599 d.B.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters ist folgender Verhandlungsgegenstand eingelangt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 1419 der Beilagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz darf ich entsprechend § 28a der Geschäftsordnung vorschlagen, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und dies bei der Erstellung der Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 5, 6 und 7, 12 bis 14, 17 und 18 sowie 23 und 24 jeweils zusam­men­zufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Ebenfalls nicht der Fall.


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Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“, die sich wie folgt aufteilt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90, NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten, ein Debattenbeitrag darf 5 Minuten nicht übersteigen.

Ich darf darüber abstimmen lassen.

Wer mit den dargestellten Zeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig. Danke schön.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.27.101. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2314/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022) (1377 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (1378 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (1376 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2315/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Kli­mabonusgesetz – KliBG) geändert wird (1379 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2033/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparente Evaluierung der Wirtschaftshilfen (1375 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Debatten zu den Punkten 1 bis 5 werden unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung hat Abgeordneter Hörl verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. Bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 64

10.28.29

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Nach der Aktuellen Stunde, in der vor allem Sachen debattiert wurden, die man noch nicht kennt, weil sie ja nur an­gekündigt wurden, haben wir heute das Energiekostenausgleichsgesetz auf der Tages­ord­nung, also eine konkrete Maßnahme gegen die Teuerung im Bereich Strom und Gas für Haushalte. Wir haben dafür jetzt ein Gesetz, und deshalb können wir uns – weil die Wahrheit konkret ist – ganz genau ansehen, wie dieses Gesetz wirkt und auch wie sich die Teuerung auswirkt.

Es gibt den E-Control-Rechner von der E-Control, mit dem man sich anschauen kann, wie sich die Energiepreise, die Strom- und die Gaspreise, für einen Haushalt, zum Beispiel für einen Dreipersonenhaushalt, verändern. Die schlechte Nachricht: Sie müs­sen damit rechnen, dass Sie aufgrund der Teuerung im Strom- und Gasbereich 1 200 Euro (die genannten Beträge jeweils in groß ausgedruckten Geldscheinen in die Höhe hal­tend) mehr ausgeben werden. Davon kassiert der Finanzminister 200 Euro. Der profitiert von der Teuerung mit 200 Euro, das bekommt der Finanzminister. (Abg. Höfinger: Und Wien? Und die Stadt Wien?)

Was passiert aufgrund dieses Gesetzes, das wir jetzt beschließen werden? Gibt er diese 200 Euro dem Haushalt zurück? – Nein. Was macht er? – Er behält 50 Euro und gibt dem Haushalt 150 Euro zurück. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Das ist das, was nach dem Energiekostenausgleichsgesetz passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Finanzminister bleibt Profiteur der Teuerung! (Abg. Höfinger: Und Wien?!) Ich rede noch gar nicht über die 1 000 Euro, ich rede nur über das Geld, das der Finanzminister da behält. 200 Euro mehr zahlt der Haushalt an den Finanzminister allein durch die Teuerung, und zurück bekommt der Haushalt 150 Euro – und die Regierung feiert das als Erfolg. Ist das ein Erfolg für den Finanzminister, weil er 50 Euro mehr hat? Die Familie jedoch hat weniger!

Man kann gerne darüber diskutieren, was die richtige Maßnahme ist, was der richtige Mix ist, wie das jetzt in der Aktuellen Stunde passiert ist, aber ich kann Ihnen sagen, der SPÖ-Vorschlag ist ganz einfach: Da bekommt die Familie 600 Euro. Das ist die Wirkung des SPÖ-Vorschlages: 600 Euro – und nicht 150. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren, wenn Sie eine bessere Idee haben, eine bessere Idee auf den Tisch legen, aber das, was heute hier beschlossen wird, ist keine gute Idee: Da profitiert einer, nämlich der Finanzminister – die Haushalte jedoch nicht, die zahlen durch die Teuerung noch mehr Steuern als vorher, und das lehnen wir ab! (Beifall bei der SPÖ.)

10.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Bitte.


10.31.39

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Lieber Kollege Krainer, wäre das die einzige Maßnahme, die diese Ko­alition zur Entlastung sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen in diesen Tagen und Wochen setzen würde oder schon gesetzt hätte, dann hätten Sie wahrscheinlich recht. Sie vernachlässigen aber alle anderen Maßnahmen – oder lassen diese ganz bewusst unter den Tisch fallen –, die in diesem Paket noch mit enthalten sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 65

Ich möchte mich diesem Thema aber von einer anderen Seite nähern. Wir wollen bis 2040 klimaneutral werden. Diese gewollte Transformation lässt allerdings den Strom­verbrauch bei uns kontinuierlich weiter steigen – das ist gewollt –, und Länder wie Deutschland steigen relativ kurzfristig und leider ohne ausreichende Alternative aus der Atomenergie aus. Deutschland und Österreich steigen aus der Kohleverstromung aus – gut so, das ist gut so! –, aber das Tempo beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger reicht leider nicht aus, um diesen Verzicht auf diese ungewollten Energieträger recht­zeitig, also kurz- und mittelfristig, zu kompensieren (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), denn dafür dauern die Förderverordnungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und auch die Genehmigungsverfahren für neue Anlagen leider zu lange.

Daher steigt auch durch unsere richtigen energiepolitischen Langfristziele kurzfristig un­sere Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas sogar noch weiter und hinterlässt natürlich auch ihre Spuren bei den Preisen dieser Energieträger – keine Frage! Und wenn man so will, meine Damen und Herren, dann schicken uns Sonne und Wind derzeit sehr wohl eine Rechnung, allerdings über den Umweg der Gazprom, nämlich der Gaspreise. Die un­sichere Liefersituation aufgrund der Sanktionen gegen Russland trägt noch das ihre dazu bei und führt noch zu zusätzlichen Preissteigerungen bei Öl und Gas.

Es sind also schon auch politische Entscheidungen mitverantwortlich dafür, dass private Haushalte und Unternehmen derzeit mit enormen Preissteigerungen zu kämpfen haben. Das wiederum, meine Damen und Herren, ist natürlich auch eine Rechtfertigung dafür, dass die öffentliche Hand Geld in die Hand nimmt und Maßnahmen setzt, um diese enormen Preissteigerungen für die Menschen und für die Betriebe abzufedern – keine Frage!

Dafür haben diese Regierung und diese Koalition, ich habe es eingangs schon gesagt, einige Maßnahmen gesetzt – Kollege Krainer hat nur eine erwähnt und die anderen natürlich geflissentlich verschwiegen –, nämlich: Aussetzen der Ökostrompauschale und der Ökostromabgabe; Transferzahlungen, die wir heute beschließen; das Energie­kos­tenausgleichsgesetz wurde schon erwähnt; aber auch Änderung des Energieabgaben­vergütungsgesetzes; auch Änderung des Klimabonusgesetzes. – All das ist in diesem Paket mit enthalten.

Ich darf zu diesem Paket auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Energiekosten­ausgleichsgesetz einbringen. Da geht es im Wesentlichen darum, das Bundesrechen­zentrum mit der Abwicklung dieses Gutscheins und mit dem Versand zu beauftragen. Geregelt wird mit diesem Abänderungsantrag auch die Einlösung dieser Gutscheine. Ich bitte Sie, diesen Antrag mitzutragen.

Am vergangenen Sonntag hat die Regierung auch ein weiteres Entlastungspaket vorge­stellt. Dafür bringen wir heute und morgen die nötigen Initiativanträge ein – auch das ist gut so.

Private Haushalte sind von diesen enormen Kostensteigerungen natürlich stark betrof­fen, aber in der Gesamtkostenbelastung doch – jetzt wäre ich fast versucht, zu sagen: nur, aber das wäre nicht angebracht, weil es um einige Milliarden geht – zu einem Drittel betroffen. Es entfallen aber gut zwei Drittel der bisherigen Entlastungsmaßnahmen auf die privaten Haushalte – auch das ist gut so. Knapp zwei Drittel der Kostenbelastungen treffen aber die Wirtschaftsunternehmen, und da, meine Damen und Herren, ist die Ent­lastung noch unzureichend. Das hat verschiedenste Gründe, zum Teil auch Restrik­tionen im EU-Beihilfenrecht – daran wird zu arbeiten sein –, aber Fakt ist, diese unzu­reichende Kostenentlastung bei den Unternehmen gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, somit auch die Versorgung und letzten Endes die Jobs.


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Wir werden also nicht umhinkommen, meine Damen und Herren, den Beihilfenrahmen auszuschöpfen, wo es noch möglich ist, den Beihilfenrahmen mit Verhandlungen in Brüssel auch auszudehnen. Da bieten sich ein paar Möglichkeiten an, die schon gehen: Strompreiskompensation zum Beispiel, aber auch eine allgemeine Steuergutschrift für Teile der Energiekosten der Unternehmen; Italien macht das zum Beispiel.

Meine Damen und Herren, es darf kein Denkverbot geben, weder bei der Mineralölsteuer noch bei der CO2-Bepreisung, was den Termin der Einführung betrifft. Es sind politische Entscheidungen, die die Energiepreise derzeit stark beeinflussen, klimapolitische Ent­scheidungen wie auch notwendige sicherheitspolitische, geopolitische Entscheidun­gen – keine Frage! –, aber die Preissteigerungen tun im Augenblick ein Vielfaches der CO2-Bepreisung, wenn es darum geht, Umstiegs- und Einsparungsanreize bei den Menschen zu setzen. Daher muss es erlaubt sein, zumindest bei der ab dem 1.7.2022 geltenden CO2-Bepreisung wenigstens über die Härtefallregelung für die Firmen noch einmal zu reden und diese rasch, gleichzeitig, nämlich mit 1.7. in Kraft zu setzen und sie auch großzügiger auszugestalten, Kollege Schwarz, als das derzeit angedacht ist. Wenn wir das nicht tun, meine Damen und Herren, dann schickt uns am Ende der Arbeitsmarkt eine Rechnung, und zwar eine saftige Rechnung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 2314/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolle­ginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022) (1377 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 1377 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. § 4 bis § 7 samt Überschriften lauten wie folgt:

„Verfahren

§ 4. (1) Soweit in Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, hat der Bundesminister für Finanzen als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35) das Verfahren zur Einlösung der Gutscheine beim Stromlieferanten nach Maßgabe der §§ 5 und 6 abzuwickeln. Die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) ist als IT-Dienstleister des Bundes mit der Vorbereitung und Abwicklung der technischen Umsetzung als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) durch das Bundesministerium für Finanzen zu beauftragen. Der Auftrags­verarbeiter ist verpflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.

(2) Der Bundesminister für Finanzen als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) ist ermächtigt, im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) über


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die Datenaustauschinfrastruktur der Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH (EDA GmbH) einen Abgleich der gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c angegebenen Daten mit den Zählpunktdaten der Stromnetzbetreiber sowie einen Abgleich mit den gemäß § 158 Abs. 4 Z 3 Bundesabgabenordnung – (BAO) – BGBl. I Nr. 194/1961 in der geltenden Fassung verfügbaren Daten zur Prüfung gemäß § 6 vorzunehmen. Der Auftragsverar­beiter ist verpflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.

(3) Die Buchhaltungsagentur des Bundes als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) ist durch den Bundesminister für Finanzen als datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Art. 4 Z 7 DSGVO) damit zu beauftragen, die Verrechnung und Zahlung der durch die Stromlieferanten an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen und gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 die Einhaltung der Voraussetzungen für den Energiekostenausgleich gemäß § 2 und § 3 zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die Daten­schutz­pflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.

§ 5. (1) An jede Adresse in Österreich, die zum 15. März 2022 für eine oder mehrere Personen als Hauptwohnsitz im ZMR ausgewiesen ist, ist ein Gutschein über 150 Euro im Wege einer Briefsendung zu versenden.

(2) Der Gutschein enthält eine eindeutige Nummer, einen QR-Code und eine Haupt­wohnsitzadresse.

(3) Für Zwecke der Einlösung des Gutscheines ist dieser um folgende Informationen zu ergänzen:

              a) Name und Geburtsdatum sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer des aus dem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt Zahlungsver­pflichteten als Begünstigtem aus dem Gutschein (§ 2 Abs. 1).

              b) Firma des Stromlieferanten sowie Bestätigung, dass die Person der Zahlungs­verpflichtete aus dem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt ist.

              c) Die Vervollständigung oder Bekanntgabe der Zählpunktbezeichnung.

              d) Die Bestätigung, dass die Höhe der Einkünfte der Person(en), die im Haushalt ihren Hauptwohnsitz hat/haben, die Grenze gemäß § 3 Abs. 1 nicht überschreitet.

              e) Die Bestätigung, dass der aus dem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt Zahlungsverpflichtete an der Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (§ 2 Abs. 1).

(4) Die Informationen gemäß Abs. 2 sind von der begünstigten Person bis längstens 31. Oktober 2022 in elektronischer Form bekannt zu geben. Soweit das nicht möglich oder zumutbar ist, sind sie bis längstens 31. Oktober 2022 im Wege einer Briefsendung an die am Gutschein angegebene Adresse zu retournieren.

(5) Personen, die im Wege der Versendung (§ 5 Abs. 1) bis 30. Juni 2022 keinen Gut­schein erhalten haben und begünstigt sind, können bis 31. August 2022 einen Gutschein für ihren Haushalt, in dem sie zum Zeitpunkt der Anforderung ihren Hauptwohnsitz haben, anfordern; für diesen Fall ist Abs. 4 ebenfalls anzuwenden. Im Fall des Verlustes eines Gutscheines kann die neuerliche Zusendung des Gutscheines angefordert wer­den.

§ 6. (1) Die Informationen gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und lit. e sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zu prüfen. Liegen die Vorausset-


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zungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Per­son mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrech­nung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.

(2) Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des § 2 und § 3 übermittelt.

Datenübermittlung

§ 7. (1) Folgende personenbezogene Daten werden, soweit sie den genannten Stellen vorliegen, zum Zweck der Abwicklung des Energiekostenausgleichs übermittelt:

              1. Der Bundesminister für Inneres übermittelt als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) für die Meldebehörden als gemeinsame Verantwortliche (Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 DSGVO) für das ZMR auf Verlangen des Bundesministers für Finanzen aus dem ZMR gemäß § 16 MeldeG zum Zwecke der Abwicklung und Aus­zahlung des Energiekostenausgleichs sämtliche Adressen im Bundesgebiet, an denen zumindest eine Person mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, an den Bundesminister für Finanzen als Verantwortlichen (Art. 4 Z 7 DSGVO) im Wege der BRZ GmbH als Auftrags­verarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO). Der Bundesminister für Inneres und die BRZ GmbH sind in ihrer Funktion als Auftragsverarbeiter verpflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.

              2. Der Bundesminister für Finanzen als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) übermittelt der Buchhaltungsagentur des Bundes als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zum Zweck der Prüfung die Namen mit Geburtsdatum, Adresse, Gutschein­nummer, sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Personen, bei denen ein Gutschein eingelöst wurde, unter Berücksichtigung der Daten gemäß § 158 Abs. 4 Z 3 BAO sowie der Einkünfte haushaltszugehöriger Personen nach Maßgabe des § 3. Diese einmalig miteinander verarbeiteten Daten werden vom Bundesminister für Finanzen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Abwicklung der Überprüfung über­mittelt und nach erfolgter Übermittlung umgehend gelöscht. Die Buchhaltungs­agentur des Bundes ist in ihrer Funktion als Auftragsverarbeiter verpflichtet, die Daten­schutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.

(2) Alle personenbezogenen Daten sind sieben Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Energiekostenausgleich bezogen wurde, zu löschen.“

2. § 8, § 9 und § 10 (samt Überschriften) erhalten die Bezeichnungen „§ 9.“, „§ 10.“ und „§ 11.“ und nach § 7 wird folgender § 8 samt Überschrift eingefügt:

„Erbringung von Dienstleistungen

§ 8. Der Unternehmensgegenstand der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) umfasst auch die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Bundesgesetz.“

3. In § 10 (vormals § 9) wird das Datum „31. Dezember 2027“ durch das Datum „31. Dezember 2029“ ersetzt.

4. In § 11 (vormals § 10) wird der Verweis auf „§ 7 Z 1“ durch den Verweis auf „§ 7 Abs. 1 Z 1“ ersetzt. 


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Begründung

Zu Z 1:

Zu § 4:

Die Abwicklung des Energiekostenausgleichs erfolgt gemäß Abs. 1 durch den Bun­desminister für Finanzen. Dazu hat er die BRZ GmbH gemäß Abs. 1 vertraglich zu beauftragen, die Vorbereitung und technischen Umsetzung des Energiekosten­aus­gleichs abzuwickeln, und die Buchhaltungsagentur des Bundes gemäß Abs. 3 zu beauftragen, die nachträgliche Überprüfung und Verrechnung vorzunehmen.

Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß Abs. 2 als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) mittels der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) ermächtigt, über die Datenaustauschinfrastruktur der Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH (EDA GmbH) einen Abgleich der gemeldeten gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und e angegeben Daten mit den aktuellen Zählpunktdaten der Stromnetzbetreiber vorzuneh­men. Das ermöglicht es, zu überprüfen, ob zur bekannten Hauptwohnsitzmeldung eine Zählpunktbezeichnung des/der Begünstigten vorhanden ist und ob diese mit der am Gutschein gemäß § 5 Abs. 2 angegebenen Zählpunktbezeichnung als auch, ob der am Gutschein angegebene Stromlieferant übereinstimmen. Wurde die Zählpunktbezeich­nung nicht oder nicht vollständig am Gutschein angegeben, so kann diese im Wege des Abgleichs vervollständigt werden. Eine Datenübermittlung seitens der EDA GmbH an den Bundesminister für Finanzen erfolgt nicht.

Der Bundesminister für Finanzen ist auch ermächtigt, die Daten, die für Zwecke der Ab­gabenerhebung gemäß § 158 Abs.  4 Z 3 BAO aus dem ZMR zur Verfügung stehen, für Kontrollzwecke zu verwenden. Damit können Daten, die für Abgabenerhebungszwecke bereits vorhanden sind, zum Abgleich mit den über die Gutscheine rückgemeldeten Daten, Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitzadresse, herangezogen werden. Dies erfolgt im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO).

Weiters ist gemäß Abs. 3 durch den Bundesminister für Finanzen die Buchhal­tungs­agentur des Bundes vertraglich zu beauftragen, die Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen von den Stromlieferanten übermittelten e-Rech­nungen nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen und nach deren Einlösung die Einhaltung der Voraussetzungen für den Energiekosten­ausgleich gemäß § 2 und § 3 zu überprüfen. Für diese Überprüfung sieht § 7 Abs. 1 Z 2 in Bezug auf die Datenübermittlung weitere Regelungen vor.

Zu § 5:

Gemäß Abs. 1 wird an jede Adresse in Österreich, die zum 15. März 2022 im Zentralen Melderegister (ZMR) mit einem/mehreren Hauptwohnsitz(en) ausgewiesen ist, von der BRZ GmbH postalisch ein Gutschein über 150 Euro versandt.

Der Gutschein enthält eine eindeutige Nummer. Diese dient der eindeutigen Zuordnung des Gutscheins zu einem Begünstigten. Weiters inkludiert der Gutschein einen QR-Code, in dem die auf dem Gutschein vorgedruckten Daten und eine im ZMR gemeldete Hauptwohnsitzadresse enthalten sind.

Will der/die Begünstigte den Gutschein mit einer Stromrechnung in Abzug bringen lassen, sind dafür in Abs. 3 näher festgelegte, auch personenbezogene Daten bekannt zu geben. Dabei handelt es sich um den Namen und das Geburtsdatum des aus einem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt Zahlungsverpflichteten zum Zweck der eindeutigen Zuordnung der Person zur im ZMR eingetragenen Meldeadresse. Weiters sollen - falls vorhanden - eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer als Kontaktdaten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 70

für allfällige Rückfragen bekanntgegeben werden. Dies erscheint zweckmäßig, um bei unvollständigen Angaben eine rasche Aufklärung sicherzustellen.

Die Firma des Stromlieferanten ist erforderlich, um den Gutschein dem jeweiligen Strom­lieferanten zukommen zu lassen. Weiters soll bestätigt werden, ob der/die Begünstigte Zahlungsverpflichteter/e aus dem Stromliefervertrag ist. Die Zählpunktbezeichnung ist vom/von der Begünstigten zu ergänzen, bzw. auszufüllen. Sie ist erforderlich, um zu überprüfen, ob die ZMR-Daten mit der im EDA-System vorhandenen Zählpunkt­bezeich­nung übereinstimmen (siehe § 4 Abs. 2).

Sollte es nur einen Zähler (Stromlieferungsvertag) für mehrere Haushalte an einer Ad­resse geben, kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Sollte ein Begünstigter mehrere Stromlieferungsverträge für einen Haushalt haben, ist einer dieser Verträge über die Zählerpunktbezeichnung anzugeben.

Der/Die Begünstigte hat zudem zu bestätigen, dass die maßgebende Einkünftegrenze nicht überschritten wird.

Abs. 4 sieht vor, dass die Bekanntgabe dieser Informationen in erster Linie elektronisch über die auf dem Gutschein bekannt gegebene Homepage erfolgen soll. Ist dies ein­zelnen Begünstigten nicht möglich oder zumutbar, soll der Gutschein ausgefüllt und pos­talisch an die BRZ GmbH retourniert werden können. Für die (elektronische oder pos­talische) Rückübermittlung besteht eine Frist bis längstens 31. Oktober 2022. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Energiekostenausgleich mehr gewährt werden.

Abs. 5 stellt sicher, dass auch Begünstigte, die keinen Gutschein zugesendet bekommen haben, jedenfalls den Energiekostenausgleich erlangen können. In diesen Fällen kann bis zum 31. August 2022 ein Gutschein (elektronisch oder postalisch) bei der BRZ GmbH angefordert werden. Betroffen sind zwei Fallkonstellationen:

An einer Adresse bestehen zwei Haushalte mit jeweils eigenen Stromlieferungs­verträ­gen. Da gemäß § 5 Abs. 1 an eine Adresse nur ein Gutschein versendet wird, in diesem Fall aber der Energiekostenausgleich für zwei Haushalte zu gewähren ist, kann neben dem versendeten Gutschein bis längstens 31. August 2022 ein weiterer angefordert werden.

Nach dem 15. März 2022 und vor dem 1. Juli 2022 wird für einen Haushalt ein Haupt­wohnsitz begründet. In diesem Fall kann ebenfalls bis längstens 31. August 2022 ein Gutschein angefordert werden. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Anfor­derung der Hauptwohnsitz tatsächlich besteht.

In beiden Fällen sind in Bezug auf das Erfordernis des Haushaltes die Verhältnisse bei Anforderung des Gutscheines maßgebend (§ 2 Abs. 1 Z 3). Der Gutschein ist auch in diesem Fall bis längstens 31. Oktober 2022 (elektronisch oder postalisch) an die BRZ GmbH zu retournieren.

Im Fall eines Verlustes kann stets ein (Ersatz-)Gutschein angefordert werden.

Zu § 6:

Die vom/von der Begünstigten über die Homepage oder den Gutschein selbst zurück­gemeldeten Informationen werden gemäß Abs. 1 einer Überprüfung durch die BRZ GmbH unterzogen. Ergibt die Überprüfung der Angaben gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und e, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, z. B. weil die hauptwohn­sitzgemeldete Person nicht der Zahlungsverpflichtete aus dem Stromliefervertrag ist, ist dies dem/der Begünstigten mitzuteilen.

Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten umgehend zur Einlösung zu über­mitteln. Die BRZ übermittelt die Gutscheine an die Buchhaltungsagentur des Bundes


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zwecks der in § 7 Abs. 1 Z 2 vorgesehenen nachträglichen (ex post) Überprüfung der Voraussetzung des § 2 (einmalige Einlösung pro Person und Haushalt) und § 3 (Einkommensgrenze).

Zu § 7:

§ 7 bildet die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten zur Er­füllung des gesetzlichen Auftrages. Damit die Abwicklung des Energiekostenausgleiches durchgeführt werden kann, ist eine Datenübermittlung aus dem ZMR notwendig.

Die Übermittlung der in Z 1 konkretisierten Daten aus dem ZMR, nämlich die Adressen, an denen ein Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, erfolgt durch den Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) für die Meldebehörden. Im Interesse der Datenminimierung erfolgt diese Übermittlung ohne Bezugnahme auf die Namen der Personen hinsichtlich des Hauptwohnsitzes.

Z 2 verpflichtet den Bundesminister für Finanzen zur Übermittlung näher bestimmten Daten an die Buchhaltungsagentur des Bundes zum Zweck der in § 4 Abs. 3 vor­ge­sehenen Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung des Energiekostenaus­gleiches. Dabei handelt es sich um die Namen mit Geburtsdatum, Adresse, Gutscheinnummer, sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Personen, bei denen ein Gutschein eingelöst wurde. Dabei erfolgt auch die Überprüfung der Einkünfte gemäß § 3 unter Heranziehung der gemäß § 158 Abs. 4 Z 3 BAO vorhandenen Daten. Diese so einmalig miteinander verarbeiteten Daten werden vom Bundesminister für Finanzen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Abwicklung der Überprüfung (Kontaktaufnahme des/der Begünstigten) übermittelt und nach erfolgter Übermittlung umgehend gelöscht. Diese Daten sind – vor dem Hintergrund der Grundsätze der Zweckbindung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und des Ver­hältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 1 Abs. 2 Datenschutzgesetz (DSG) – notwendig und erforderlich, um eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. E-Mail-Adressen und Telefonnummer sind zusätzlich notwendig, um eine Kontaktaufnahme hinsichtlich etwaiger Rückfragen oder einer möglichen Rückforderung zu ermöglichen.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist in ihrer Funktion als Auftragsverarbeiter ver­pflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzu­nehmen.

In Abs. 2 wird festgelegt, dass alle personenbezogenen Daten gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO nach der Dauer von sieben Jahre in gelöscht werden müssen. Die BRZ GmbH und die Buchhaltungsagentur des Bundes dürfen die Überprüfungsdaten aus § 7 Abs. 1 Z 2 längstens sieben Jahre auf­bewahren. Dies dient der Gewährleistung, dass alle Überprüfungshandlungen und sich allenfalls daraus ergebenden zivilrechtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wer­den können und deckt sich auch mit der Speicherfrist des § 132 BAO.

Zu Z 2 (§ 8):

Durch diese Bestimmung wird der Unternehmensgegenstand der COFAG nach dem ABBAG-Gesetz nunmehr auch auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusam­men­hang mit dem Energiekostenausgleichsgesetz 2022 ausgeweitet. So soll es der COFAG ermöglicht werden, entsprechend zur Unterstützung der Umsetzung insbesondere in Bezug auf Abwicklungsmodalitäten tätig zu werden.

Zu Z 3 (§ 10):

Aufgrund der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist nach § 7 Abs. 2, soll das Außer­krafttreten um zwei Jahre verschoben werden.


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Zu Z 4 (§ 11):

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.


10.39.16

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Öster­reicher! Größter Profiteur der explodierenden Energie- und Treibstoffpreise ist der Finanz­minister: Je höher der Grundpreis ist, desto höher sind natürlich die Steuereinnahmen. Der Dieselpreis besteht zu 49 Prozent aus Steuern und Abgaben, beim Benzin sind es sogar 54 Prozent. Durch die CO2-Strafsteuer und durch die Abschaffung des Diesel­privilegs wird der Finanzminister bei der österreichischen Bevölkerung noch unver­schämter abkassieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Dieselpreis wird sich allein dadurch bis 2025 um 21,5 Cent pro Liter erhöhen. 21,5 Cent sind die CO2-Strafsteuer und das Dieselprivileg. Das hat mit der Ukraine überhaupt nichts zu tun, Herr Kollege Kopf. Beim Benzin sind es 14,8 Cent bis 2025. Ursächlich für diese Preissteigerungen sind die Gesetzesbeschlüsse der schwarz-grünen Regierungsfraktionen, insbesondere im Rahmen der ökoasozialen Steuerreform, und nicht der Krieg in der Ukraine. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesregierung geht immer nach demselben Taschenspielertrick vor, das haben wir schon bei der kalten Progression gesehen: Wir nehmen der Bevölkerung zuerst viel Geld weg und dann verteilen wir im Rahmen von ökoasozialen Steuerreformen Almosen.

Energiesteuern und Umweltabgaben in allen Ausprägungen werden zuerst kompliziert vom Finanzminister eingehoben: Mineralölsteuer, die CO2-Strafsteuer ab 1.7.2022, die Elektrizitätsabgabe, das Ökostrompauschale, die Erdgasabgabe, die Kohleabgabe und nicht zu vergessen die NoVA. Diese Bundesregierung nimmt aufgrund der NoVA-Erhö­hung, die in dieser Legislaturperiode beschlossen wurde, den Österreichern 510 Millio­nen Euro weg, insbesondere den österreichischen Kleinunternehmern. 510 Millionen Euro bis 2025 – und dann reden Sie heute ganz stolz davon, dass Sie hier und dort einen Hunderter verteilen.

Ein sehr kleiner Teil dieser Energiesteuern und Umweltabgaben fließt dann als Almosen mit einem irrsinnigen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand an die Bevölkerung zurück. Die Bevölkerung finanziert sich wie bei der kalten Progression diese Entlastung selbst. Es wird der Bevölkerung mehr weggenommen, als ihr letzten Endes zurückgegeben wird.

Ich darf diesbezüglich auf die schwarz-grüne CO2-Strafsteuer verweisen, die ja nichts anderes als eine Mineralölsteuererhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist. Ab 1.7. wird es eine Mineralölsteuererhöhung geben, und Sie stellen sich hierher und sind ganz stolz, weil Sie ein paar Hunderter verteilen.

Und der regionale Klimabonus ist ja nichts anderes als ein Bürokratiemonster, wie der Energiekostenausgleich, den wir heute beschließen.

Die CO2-Strafsteuer ist also eine Steuer, die vom Finanzminister kompliziert eingehoben wird und dann in Form eines regionalen Klimabonus durch die Umweltministerin noch


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komplizierter und auch ungerecht verteilt wird. Es wird für die Vollziehung dieser CO2-Strafsteuer sogar eine eigene Behörde, das Amt für den nationalen Emissions­zertifikate­handel, mit bis zu 65 neuen Planstellen eingerichtet. So sieht die Verwaltungs­verein­fachung der Bundesregierung aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir zu diesem Bürokratiemonster Energiekostenausgleichsgesetz, ein Negativ­beispiel der Verwaltungsvereinfachung. Ich weiß nicht, ob Sie sich dieses Gesetz jemals durchgelesen haben. Es wird zuerst an jede Adresse in Österreich per Post ein Gutschein mit einem Fragebogen verschickt. Ob der Gutschein letzten Endes eingelöst werden darf oder nicht, muss der Haushalt selbst überprüfen. Die gestellten Fragen kann man entweder online oder auch wieder postalisch beantworten, und diese Antworten werden dann vom Bundesrechenzentrum überprüft. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Die positiv geprüften Gutscheine werden dann zum einen an die Stromlieferanten zur Einlösung geschickt und zum anderen an die Buchhaltungsagentur des Bundes, wo weitere Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Einkommensgrenze, geprüft werden. Die Verrechnung und die Zahlung der durch den Stromlieferanten an das BMF übe­rmittelten Rechnungen erfolgt dann wieder über die Buchhaltungsagentur des Bundes. Und weil dem Stromlieferanten natürlich ein erheblicher administrativer Aufwand entsteht, ersetzt man diesem Stromlieferanten die entsprechenden Bearbeitungskosten.

Das heißt, für eine einmalige Aktion in Höhe von 150 Euro, die jeder Haushalt mit einem entsprechend niedrigen Einkommen erhalten soll, werden fünf Organisationseinheiten involviert: das BMI mit den Meldedaten, das BMF, das Bundesrechenzentrum, die Buchhaltungsagentur des Bundes und der Stromlieferant. Und natürlich wird auch jeder Haushalt involviert, weil dieser ja selbst überprüfen muss, ob er diesen Gutschein überhaupt einlösen darf. Und dann bekamen wir gestern noch einen Abänderungsantrag zu dieser Gesetzesvorlage, mit dem Sie jetzt auch noch den Unternehmensgegenstand der Cofag erweitern, damit wir hier eine sechste Organisationseinheit involvieren kön­nen.

Ich darf Ihnen sagen, komplizierter geht es nicht mehr. Die Verwaltungskosten und die Rechtsbefolgungskosten sind dabei höher als die Entlastung der Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: ... einen Fünfer ...!)

Folgendes ist mir überhaupt nicht verständlich: Die personenbezogenen Daten mussten nach dem ursprünglichen Entwurf fünf Jahre aufbewahrt werden, und gestern bekamen wir einen Abänderungsantrag, wonach man diese Daten sieben Jahre aufbewahren muss. Ich frage mich, warum Sie für eine einmalige Miniaktion von 150 Euro diese Daten sieben Jahre vorrätig halten wollen. Es ist ein datenschutzrechtlicher Irrsinn, der sich mit diesem Bundesgesetz abspielt. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, sparen Sie sich diesen Umverteilungsbürokratismus und senken Sie sofort die Steuern und Abgaben auf Energie und Treibstoff, insbesondere die Mine­ralölsteuer und natürlich die Umsatzsteuer! Das wäre einfach und unbürokratisch und würde die Bevölkerung sofort und auch transparent bei jedem Tanken entlasten, und verteilen Sie nicht über Gutscheine oder Steuererklärungen ein paar Hunderter.

Angesichts der Rekordinflation von 5,9 Prozent – der höchste Wert seit 1984 – frisst die kalte Progression die Masse der Steuerentlastungen sofort wieder weg. Die sofortige Abschaffung der kalten Progression und ein Vorziehen der Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend mit 1.1.2022 – und nicht erst irgendwann nächstes Jahr – sind ein Gebot der Stunde, um die Österreicher nachhaltig, transparent und sofort spürbar zu entlasten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kos­tenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“

*****

Aufgrund des Umfangs des Antrages ersuche ich um Verteilung. Ich habe diesen Antrag in seinen Grundzügen erläutert. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2314/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022) (1377 d.B.) in der 147. Sitzung des Nationalrates am 23. März 2022

Energie- und Treibstoffpreise explodieren

Seit Monaten sehen sich die heimischen Haushalte und die Wirtschaft mit enorm stei­genden Gas- und Stromkosten konfrontiert. Als ebenso dramatisch ist mittlerweile die Entwicklung der Treibstoffpreise zu bezeichnen.

Haushaltsenergie war im Jänner 2022 um 22 Prozent teurer als im Jahr zuvor.

Heizöl kostete binnen Jahresfrist um 45,8 Prozent mehr und um 6,0 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres.

Sprit war bereits im Jänner dieses Jahres rund 30 Prozent teurer als zu Beginn des Vorjahres, wie aus dem von der Österreichischen Energieagentur errechneten Energie­preisindex (EPI) hervorgeht.

Diesel wurde im Jahresabstand um 30,8 Prozent teurer und Superbenzin um 28,2 Prozent. Die enorme Steigerung des Preises für Heizöl führt dazu, dass eine typische Tankfüllung von 3.000 Litern um etwa 850 Euro kostspieliger war als im Jänner 2021.

Erdgas verteuerte sich ebenfalls sehr stark - um 37,7 Prozent binnen Jahresfrist und um 9,1 Prozent im Vergleich zum Vormonat Dezember. Fernwärme kostete um 11,4 Prozent mehr als Anfang 2021 und um 7,5 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres. (APA0020/11.03.2022)

Wie drastisch sich die Situation für die heimische Bevölkerung entwickeln wird, ver­anschaulichte Reinhold Baudisch von der Vergleichsplattform durchblicker.at bereits im Oktober 2021, also schon lange vor der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine, der „von rund 500 Euro ausgeht, die ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) Strom und 15.000 kWh Gas mehr zahlen muss, 400 Euro allein für Gas.“ (Standard, 05.10.2021)

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die AK, die in diesem Zusammenhang warnte: „Für einen Privathaushalt im Osten Österreichs, der mit Gas heizt und auch Strom verwendet, sind im kommenden Jahr höhere Energiekosten von mehreren hundert Euro möglich.


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Laut AK-Berechnungen können die Mehrkosten von rund 280 Euro (bei einem Verbrauch von 10.000 kWh Gas und 2.200 kWh Strom) über 423 Euro (15.000 kWh Gas; 3.500 kWh Strom) bis zu 600 Euro (23.000 kWh Gas; 4.500 kWh Strom) reichen.“

In diese Zahlen dürften wohl die Gas- und Strompreiserhöhungen der Landes­energie­versorger Wien, Niederösterreich und Burgenland seit 1. Februar 2022 noch nicht eingerechnet sein, die bereits mit Jahresbeginn die Strompreise mit um monatlich 12 bis 13 Euro für Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh erhöht haben. (APA0261 5 WI 0408 CI Di, 23.Nov 2021)

Für einen Wiener Durchschnittshaushalt wird durch die erfolgte Verteuerung des Gas­preises mit Mehrkosten von rund elf Euro pro Monat gerechnet. Ein durchschnittlicher Haushalt als Kunde bei der EVN mit einem Jahresverbrauch von 8.000 bis 15.000 kWh zahlt künftig zwischen elf und 21 Euro pro Monat mehr. Bei der Energie Burgenland wird die Erhöhung des Gaspreises rund 20 Prozent bzw. 20 Euro im Monat ausmachen. (wien.ORF.at /12.01.2022)

Preiserhöhungen auch durch andere Energieversorger haben bereits begonnen:

So erhöhte der Kärntner Energieversorger Kelag zum Jahreswechsel den Gaspreis. Je nach Tarif beträgt die Erhöhung zwischen 13 und 18 Prozent. Die dadurch entstehende monatliche Kostensteigerung wird von der Kelag mit zwölf bis 16 Euro beziffert.

Auch beim Strompreis gab es seitens der Kelag bereits Verteuerungen. Je nach Tarif be­deutet dies höhere Kosten von drei bis fünf Euro im Monat bei einem Durch­schnitts­jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden, so die Kelag.

Mit Ende November 2021 haben Energie Steiermark und Energie Graz eine Strompreis­erhöhung um je 7,9 Prozent angekündigt. Die Energie Steiermark hatte im Oktober erklärt, das bedeute für einen durchschnittlichen Haushalt monatliche Mehrkosten von 5,33 Euro. Davon betroffen sind rund 80 Prozent der Privatkunden. Die Energie Graz sprach von Mehrkosten von 4,50 Euro monatlich für einen durchschnittlichen Grazer Haushalt.

Die Presse" vom 08.01.2022 berichtet, dass die E-Control mit weiteren Steigerungen der österreichischen Strompreise um ein Fünftel auf rund 240 Euro je Megawattstunde im heurigen Jahr rechnet. In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der Gaspreis vervielfacht - und es gibt wenig Anzeichen, dass sich daran in den nächsten Wochen etwas ändern wird.

Mit ersten Mai 2022 erhöht nun auch der Verbund die Strom- und Gastarife für Haushalts- und Gewerbekunden. „Für Endverbraucher mit normalem Energieverbrauch erhöhen sich die monatlichen Energiekosten bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh um durchschnittlich rund 21 Euro, bei einer Menge von 15.000 kWh Gas um ca. 75 Euro“, so der Verbund in einer Aussendung vom 03.03.2022. (APA0150/03.03.2022)

Energiekosten Hauptinflationstreiber

„Steigende Treibstoff- und Energiepreise heizen die Inflation derzeit weiter an", erklärte Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas am 2. März 2022 im Kurier.

Wie die Schnellschätzung der Statistik Austria für den Monat Februar 2022 ergeben hat, steigen die Verbraucherpreise weiter. Hauptverantwortlich dafür sind wohl die enormen Energiepreissteigerungen. In Österreich liegt die Inflation im Februar laut Statistik Austria bei 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das ist der höchste Wert seit November 1984. Gegenüber dem Jänner erhöhte sich der Verbraucherpreisindex (VPI) voraussichtlich um 1,3 Prozent. Im Jänner hatte die Inflation 5 Prozent betragen, im Dezember 2021 4,3 Prozent. (02.02.2022/Kurier)


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Starke Preistreiber sind die weiterhin hohen Spritpreise und die Haushaltsenergie.

Diesel verteuerte sich im Februar im Jahresabstand um fast ein Drittel, Superbenzin um mehr als ein Viertel. Der Arbeitspreis für Gas stieg um satte 70 Prozent. Bei Strom erhöhten sich die Preise im Vergleich zu Februar 2021 um mehr als ein Fünftel. Heizöl verteuerte sich um fast 50 Prozent. „Ohne die Preissteigerungen in diesen Bereich hätte die Inflationsrate 3,8 Prozent betragen", sagte Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas. (APA0116/17.03.2022)

Die Treibstoffpreise lagen am 07.03.2022 erstmals über zwei Euro je Liter.

Der Bank-Austria-Chefökonom Stefan Bruckbauer geht davon aus, dass „sich der vor allem energiepreisbedingte Anstieg der Inflation weiter beschleunigen dürfte.“ (APA0231/15.032022)

Mit den jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Kriegszustand in der Ukraine infolge der Invasion Russlands hat sich die Preissituation insbesondere bei Erd­gas weiter massiv verschärft. So erreichte der Preis für Erdgas in Europa neue Höchst­stände. Am 07.03.2022 wurde beispielsweise am wichtigen niederländischen Han­delspunkt TTF eine Megawattstunde zeitweilig für 345 Euro gehandelt - ein Plus von rund 60 Prozent. (APA0252/07.03.2022)

Der frühere E-Control-Chef Walter Boltz warnt in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 04.03.2022 vor massiv steigenden Gaspreisen auch für Haushalte und kritisiert die Untätigkeit der Politik in der Vergangenheit. In einem Interview im ORF-Radio kann sich Boltz durchaus vorstellen, dass „sich der Gaspreis für einen durchschnittlichen Haushalt in Österreich mehr als verdoppeln könnte“.

Die Kostenlawine rollt ungebremst über Österreich!

Die negativen Auswirkungen dieser Kostenlawinen spüren die Österreicherinnen und Österreicher tagtäglich:

Treibstoff wird zum Luxusgut

Die Treibstoffpreise mit zuletzt über zwei Euro je Liter haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das eine massive Belastung für die Bevölkerung, für alle die tagtäglich auf die Benutzung eines Kfz angewiesen sind, vor allem aber für die vielen Pendler, darstellt. Viele von ihnen sind in ihrer Existenz massiv bedroht, die tägliche Fahrt zur Arbeit wird eine steigende finanzielle Belastung. Für viele Pendler sind Öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des fehlenden bedarfsgerechten Angebots bzw. aus zeitlichen Gründen keine sinnvolle Alternative.

Wohnen wird bald unleistbar

Die enormen Energiepreissteigerungen erhöhen zusätzlich die Wohnkosten. „Einkommens-schwächere Haushalte geben bis zu zwei Drittel ihres Einkommens fürs Wohnen aus“, ergibt eine repräsentative Umfrage von Joanneum Research für die AK Kärnten. (APA0296/10.03.2022)

Mit 1. April 2022 steht vielen Mietern nun durch Anhebung der Richtwertzinse um 6 % die nächste finanzielle Zusatzbelastung ins Haus.

„Die Erhöhung der Richtwertmieten bringt bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung in einem Altbau in Wien Mehrkosten von rund 360 Euro im Jahr“, erklärt Elke Hanel-Torsch, Vor­sitzende der Mietervereinigung Wien. In Oberösterreich macht die Erhöhung rund 390 Euro aus, in der Steiermark fast 500 Euro. In Vorarlberg, wo der Richtwert am höchsten ist, müssten Mieterinnen und Mieter über 550 Euro mehr zahlen.“ (OTS0083/17.03.2022)


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An Wohnraumschaffung ist vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Immobilien­preise und Baukosten für viele gar nicht mehr zu denken.

Dazu kommen ab Mitte dieses Jahres verschärfte Bedingungen für die Vergabe von Immobilienkredite. Künftig muss in Österreich der Käufer einer Wohnimmobilie, der dafür einen Kredit benötigt, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können, die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. (APA0368/11.02.2022)

Nahrungsmittel immer teurer

Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse stiegen im Februar 2022 im Vergleich zu 2021 um 5,9 Prozent, jene für Gemüse um 6,8 Prozent. Milch, Käse und Eier insgesamt kosteten um 3,0 Prozent mehr und Öle und Fette um 12,9 Prozent. Limonaden wurden um fast 10 Prozent teurer, Kaffee um 6 Prozent.

Einen starken Preisanstieg gab es mit fast 22 Prozent bei Butter. Auch Fruchtjoghurt (+16,4 Prozent), Vollmilchschokolade (+15,8 Prozent) haben sich im Februar überdurch­schnittlich stark verteuert. (APA0116/17.03.2022)

Teuerung kostet Haushalte bis zu 557 Euro im heurigen Jahr

Die massiv gestiegenen Energiepreise drohen zu einer enormen Belastung für die öster­reichischen Haushalte zu werden. Die Einkommensverluste für einen Haushalt im heu­rigen Jahr liegen bei rund 400 Euro. Am höchsten ist der Verlust im 5. Dezil (mittleren Einkommensbereich) mit 557 Euro jährlich. Die durchschnittlichen Verluste sind somit bereits höher als die Entlastung durch die Steuerreform. Mit den getroffenen Annahmen würden die Realeinkommen der Haushalte heuer um 0,9 Prozent und nächstes Jahr um 0,6 Prozent sinken. (APA0185/16.03.2022)

Dramatische Energiepreissituation belastet die heimische Wirtschaft und gefährdet Arbeitsplätze

Die hohen Gaspreise hinterlassen ihre Spuren auch bei den heimischen Unternehmen. So kommt EcoAustria in einer Studie zu dem Ergebnis, dass „allein die massiv ge­stiegenen Erdgaspreise und die verlorenen Exporte nach Russland und in die Ukraine merkliche wachstumsdämpfende Effekte haben.“

„Bis Ende des Jahres geht EcoAustria von einem Gaspreis von 150 bis 160 Euro pro Megawattstunde aus. Im Kurzfrist-Szenario wird für das kommende Jahr ein durch­schnittlicher Preis von 80 Euro angenommen. Dies hätte zur Folge, dass die heimische Wirtschaftsleistung im heurigen und im nächsten Jahr um 1,3 Prozent sinken wird. Das würde wiederum bedeuten, dass es 40.000 Beschäftigte weniger geben wird als in den Prognosen vor dem Ukraine-Krieg.“ Bei weiter steigenden bzw. anhaltend hohen Gas­preisen geht man sogar davon aus, dass 60.000 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verlieren würden. ("Die Presse"/15.03.2022)

„Ich muss in aller Deutlichkeit sagen – die derzeitige Situation gefährdet den Industrie-standort. Wenn die Politik nicht gegensteuert, werden wir unsere Industrie in der heu­tigen Form nicht aufrechterhalten können“, warnt Georg Knill, Präsident der Industriel­lenvereinigung. (OTS0021/13.03.2022)

Insbesondere die energieintensive Industrie ist massiv belastet und „stellt viele Unter­nehmen vor die Frage des Abstellens der Produktion,“ so Knill weiter.

 „Die Dramatik der aktuellen Energiepreiskrise und ihre weitreichenden Folgen für Arbeitsplätze und Wirtschaftsstandort muss endlich von der Regierung erkannt werden.


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Die Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand – es braucht jetzt rasche Hilfe und Aktivität seitens der Politik“, fordert Knill abschließend. (OTS0021/13.03.2022)

Ähnlich dramatisch ist die Entwicklung im Handel. „Jeder Strompreisanstieg und jede Treibstoffkostensteigerung führt unweigerlich zu einer Erhöhung der Betriebskosten. Das betrifft alle Wirtschaftsbereiche, von der Industrie über die Landwirtschaft und den Handel bis zum Tourismus,“ so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Eine aktuelle Studie des Handelsverbandes ergab, dass bereits 13% aller Händler kriegsbedingte Lieferverzögerungen verzeichnen, die Hälfe der Betriebe erwartet in den kommenden Wochen teils dramatische Kostensteigerungen. Laut einer Blitzumfrage der österreichischen Mittelstandsinitiative haben die heimischen KMU bereits im vierten Quartal 2021 eine Steigerung der Energiepreise um 66% verzeichnet.  Für das zweite Halbjahr 2022 erwarten die Firmen einen weiteren Anstieg um durchschnittlich 59% allein durch die ökosoziale Steuerreform.“(OTS0130/11.03.2022)

Im Lebensmittelhandel ist es auch vor dem Hintergrund der explodierenden Energie­kosten und der signifikanten Kostensteigerungen unvermeidbar, einen Teil der Mehr­kosten auch an die Konsumenten weiterzureichen, so der Obmann des Bundesgre­miums Lebensmittelhandel der WKO Christian Prauchner. „Allein der Stromtarif, etwa für den Betrieb von Kühlanlagen, beträgt im März das Drei- bis Vierfache als noch im Februar. Dazu kommt der laufend teurer werdende Treibstoff“, so Prauchner weiter (OTS0121/11.03.2022).

Die ersten Betriebe sehen sich aufgrund der Kostenentwicklung bei Gas bereits ge­zwungen, ihre Produktionen zurückzuführen oder ganz einzustellen. So drosselt die Pa­pierfabrik Norske Skog im obersteirischen Bruck/Mur ihre Produktion. Der Betrieb sei derzeit nicht leistbar, hieß es in einer Aussendung, deshalb werde ein vorübergehender Stillstand eingeleitet. Wie lange dieser dauern sollte, wurde nicht gesagt, es könnte rund ein Monat sein. (APA0156/10.03.2022)

Türkis-grüne Ankündigungsgipfel mit wenig Substanz

Anstatt Maßnahmen zu setzen, um diese enorme Belastung der Bürgerinnen und Bürger aber auch der heimischen Wirtschaft insbesondere durch stark gestiegene Energie­kosten einzudämmen, versucht diese Bundesregierung mit kosmetischen Korrekturen, zynischen Aktionen und Ankündigungen den Anschein zu erwecken, echte Maßnahmen gegen Energiearmut und Teuerungen zu setzen bzw. macht geradezu das Gegenteil und befeuert die enormen Preissteigerungen im Energiebereich durch zusätzliche Teue­rungen:

Türkis-grüne Entlastungskosmetik

So ist der Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale von 35,97 Euro sowie des Erneu­erbaren Förderbeitrages von im Schnitt 67 Euro im Jahr 2022 angesichts der enorm gestiegenen und wohl weiter steigenden Energiekosten, die die Endverbraucher mit mehreren hundert Euro jährlich zusätzlich belasten, als glatter Hohn zu bezeichnen.

Dazu kommt, dass zeitgleich die Erhöhung der Netzentgelte Mehrkosten von bis zu 21 Euro pro Jahr für Strom und zwölf Euro für Gas zusätzlich zu den gestiegenen Ener­giepreisen Mehrbelastungen von bis zu 33 Euro verursacht, womit der einmalige Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale wieder kompensiert wird.

Dazu kommt weiters, dass Wenigverdiener ohnehin keine Beiträge zahlen und damit von dieser Regelung überhaupt nicht profitieren, aber dennoch durch die enormen Ener­giepreissteigerungen massiv belastet sind.

Türkis-grünes Tohuwabohu bei Umsetzung des Energiekostenausgleichs


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Bereits Ende Jänner 2022 kündigte die Bundesregierung einen sogenannten Ener­gie­kostenausgleich an. Von diesem Energiekostenausgleich von einmalig 150 Euro sollen alle Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zwei­fachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage profitieren, die Auszahlung sollte über die Ener­gie­versorgungsunternehmen erfolgen.

„Diesen Energiekostenausgleich wolle man den Menschen so schnell wie möglich und so unbürokratisch wie möglich" zukommen lassen, kündigte damals Finanzminister Magnus Brunner an. (APA0313/28.01.2022)

Der ursprüngliche Plan scheiterte jedoch an der fehlenden Umsetzbarkeit, zumal die Energieversorger anmerkten, dass „die Netzbetreiber nicht die nötigen Informationen habe - es ginge ja um Millionen Zählpunkte", heißt es aus der E-Wirtschaft: Die Daten müssten im Finanzministerium aufbereitet werden.

Damit war diese Art der Abwicklung gescheitert, was sogar im Ausland ob des zur Schau gestellten Dilettantismus für Verwunderung sorgte, und die FAZ am 21.02. 2022 zu einem diesbezüglichen Artikel unter dem wenig schmeichelhaften Titel: „Österreichische Regierung will Bürger entlasten – weiß aber nicht wie“ animierte.

Bei der nunmehr gewählten Variante eines Energiegutscheins, der jedem Haushalt zu geschickt werden soll, muss nun jeder selbst entscheiden, ob er diesen – bei seinem Energieversorger - einlösen darf oder nicht. Hier scheint ein Abwicklungschaos wohl vorprogrammiert.

Türkis-grüne CO2-Steuer befeuert Teuerung und Energiearmut!

Als ob damit die heimische Bevölkerung nicht schon genug belastet wäre, hat die türkis-grüne Bundesregierung mit der sogenannten „ökosozialen“ Steuerreform bewiesen, dass sie vor weiteren enormen Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher nicht zurückschreckt:

So werden sich die Kosten für das Heizen und die Mobilität massiv weiter erhöhen.

Die seitens der Bundesregierung beschlossene „CO2-Steuer“, die ab Mitte des Jahres 2022 Treibstoffe, Öl und Gas weiter verteuert, wird in weiterer Folge viele Menschen vor enorme finanzielle Probleme stellen und Wohnen, Heizen, Autofahren nahezu unleistbar machen.

So rechnet Herbert Lechner von der Energieagentur damit, dass Bewohner von Ein­familienhäusern, die beispielsweise mit Gas heizen, dann mit Mehrkosten von 220 Euro rechnen müssen. Jene, die mit Öl heizen, müssen sogar 290 Euro zusätzlich bezahlen.

Die infolge der derzeit ohnehin schon exorbitant hohen Treibstoffpreise leidgeprüfte Bevölkerung wird durch diese CO2-Steuer von ÖVP und Grünen mit nochmals neun Cent je Liter zur Kasse gebeten. „Allein diese Steuererhöhung macht pro Tankfüllung rund fünf Euro aus“, so der Landesgeschäftsführer des ARBÖ OÖ, Thomas Harruk. (Kronen Zeitung" vom 08.03.2022)

Der in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte Klimabonus in der Höhe von 100 bis 200 Euro jährlich kann vor dem Hintergrund dieser auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Teuerungen wohl nur als blanker Hohn bezeichnet werden und deckt die von der türkis-grünen Bundesregierung zusätzlich verursachten Mehr­kosten für Energie, Heizen und vor allem Treibstoffe bei weitem nicht ab.

„Die heuer ab Juli auf fossile Energien fällige CO2-Abgabe in Österreich wird - trotz Klimabonus - die Inflation zusätzlich treiben“, ist WIFO-Chef Felbermayr überzeugt: „Ja, sie wird weitergegeben werden und die Preise nochmal in die Höhe treiben." (APA0155/17.02.2022)


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Gerade die Haushalte mit geringen Einkommen werden nicht nur in der kalten Jahreszeit sondern im Alltag generell durch die steigenden Energie- und Treibstoffkosten und die die Teuerung noch zusätzlich anfeuernden Maßnahmen der Bundesregierung am stärksten belastet.

Vor diesem Hintergrund stellt nunmehr auch die Spitze der WKO die Einführung der CO2-Bepreisung mit 1. Juli 2022 infrage. WKO-Generalsekretär Kopf stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es angesichts der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs eine Debatte brauche, ob der geplante Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 ausgerechnet am 1. Juli dieses Jahres eingeführt werden solle. (APA0150/07.03.2022)

Kopf wird noch deutlicher, wenn er in der Wiener Zeitung vom 07.03.2022 unmiss­verständlich klarlegt, dass es angesichts der Preissteigerungen „zynisch" wäre, die Bepreisung "noch obendrauf zu setzen".

Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieses Ansinnen postwendend von Seiten der Bundesregierung abgelehnt.

Türkis-grüner Zynismus am Rücken der Endverbraucher:

ÖVP und Grüne beschließen Energieberatung für Verbraucher „zum Schutz vor kalten oder dunklen Wohnungen“

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter und im letzten Konsumentenschutzausschuss beschlossener und nunmehr auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am 24.03.2022 stehender Antrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ schlägt angesichts des darin zum Ausdruck kommenden Zynismus gegenüber der aufgrund der exorbitant hohen Energie- und Treibstoffpreise leidge­prüften Konsumenten dem Fass den Boden aus.

Anstatt umgehend und ohne jede Verzögerung echte und unmittelbar wirkende finan­zielle Entlastungen für die Endverbraucher zu beschließen, wollen ÖVP und Grüne in dem gegenständlichen Antrag allen Ernstes mit einem niederschwelligen Angebot zur Energieberatung die Energiearmut jener Menschen verringern, die bald nicht mehr wissen, wie sie ihre Strom- und Gasrechnungen oder den Treibstoff zahlen sollen.

Wenn dann in eben diesem Antrag der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht werden, „begleitende Maßnahmen gegen Energiearmut auszuarbeiten und sicherzustellen,“ ohne auch nur in Ansätzen zu präzisieren, was darunter konkret zu verstehen ist, so ist dies ein weiterer Schlag ins Gesicht der Menschen.

Wie notwendig aber effiziente und rasche Hilfe tatsächlich wäre, beschreiben ÖVP und Grüne selbst in der Begründung zu diesem Antrag, wenn es dort wörtlich heißt:

„Bei Energiearmut geht es um die (Nicht-) Leistbarkeit von Energie. Dabei sind vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen von Energiearmut betroffen. Die zuletzt rasant steigenden Energiepreise führen allerdings dazu, dass das Phänomen der Energiearmut zunehmend in der Mitte der Bevölkerung ankommt. Im Durchschnitt sind die Energie­preise innerhalb eines Jahres um ein Viertel gestiegen. Bei Heizöl (44,3 %) und Erdgas (27,7 %) fiel die Teuerung noch deutlich höher aus.[1] Österreichweit sind beim Heizen noch knapp 40% der Haushalte von Heizöl und Erdgas abhängig. In Kärnten ist der Anteil an erneuerbaren Energien zur Raumwärmegewinnung mit über 60 % bereits sehr hoch. Etwa ein Drittel der Haushalte sind allerdings den steigenden Heizöl- und Gas­preisen ausgesetzt. In Niederösterreich heizt knapp die Hälfte der Haushalte mit Erdgas


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oder Heizöl. Die Energieanbieter ziehen aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise mit ihren Vorschreibungen kräftig an.

Auch am Strommarkt sind in der Folge hoher Gaspreise Preissteigerungen zu beobach­ten. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Stromanbieter, kommen diese Preisänderungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten zeitverzögert an. Den­noch wird wohl auch bei den Jahresabrechnungen für Strom mit Nachzahlungen zu rechnen sein.“

Wie nun die seitens der Bundesregierung geforderte niederschwellige Energie-beratung verhindern wird, dass es bei Nichtbezahlung der Strom- und Gasrechnungen im schlimmsten Fall zur Abschaltung der Stromversorgung kommen kann, wie es ÖVP und Grüne in ihrem Antrag selbst prophezeien, bleibt dahingestellt.

Türkis-grüne Regierung profitiert durch enorme Steuermehreinnahmen und Dividenden während Heizen und Autofahren unleistbar wird

Dazu kommt, dass mit jeder Preiserhöhung von Strom und Gas sowie bei den Treib­stoffen die Einnahmen aus der Umsatzsteuer bzw. der Mineralölsteuer entsprechend ansteigen.

Rund die Hälfte des Preises an der Zapfsäule fließen in die Tasche des Finanz-ministers. Pro Liter Diesel sind 39,7 Cent, pro Liter Benzin 48,2 Cent an Mineralölsteuer fällig. Dazu kommt dann noch die 20%ige Umsatzsteuer. Während es sich bei der Mineralölsteuer um einen Fixbetrag handelt, steigt die Umsatzsteuer weiter an, wenn der Preis für den Rohstoff steigt. „Das bedeutet, dass der Staat durch die steigenden Preise an den Tankstellen auch mehr verdient - und die Zeche dafür bezahlen die Autofahrer an der Zapfsäule.

Darüber hinaus freut sich der zu 80 % in öffentlicher Hand befindliche Verbund-Konzern über enorme Gewinnsteigerungen.

Der Verbund-Konzern hat voriges Jahr dank der enorm gestiegenen Strom-Groß­han­delspreise einen kräftigen Gewinnanstieg erzielt - und will diese Ergebnisse heuer noch­mals deutlich übertreffen. 2021 kletterte der Nettogewinn um 38,3 Prozent auf 874 Mio. Euro. Gleichzeitig werden die Dividenden massiv angehoben, von 75 Cent auf 1,05 Euro je Aktie. Für 2022 wird ein gigantischer Gewinn von bis zu 2 Mrd Euro erwartet. (APA0095 17.03.2022)

Hier verdient einmal mehr der Bund, der mit 51 % am Verbund beteiligt ist, über enorme Dividendenzuwächse, während die Menschen nicht wissen, wie sie die nächste Strom­rechnung begleichen sollen.

Die Menschen wissen nicht, ob sie sich das Heizen noch leisten können – Einziges Ergebnis der Bundesregierung nach Energiegipfel: „Kühlen Kopf bewahren“

Wie eigentlich nicht anders zu erwarten war, endete der groß angekündigte Energiegipfel von ÖVP und Grünen ohne Ergebnisse.

Ziel sei aber ohnehin nur ein „Faktencheck“ gewesen, so Bundeskanzler Nehammer nach dem Treffen am 13. März 2022.

Vizekanzler Kogler bedankte sich in der Aussendung für Lagebericht und Expertise aus Wissenschaft und Energiebranche mit den Worten: „Diese Einschätzungen sind wichtig, denn wir brauchen einen klaren Blick und kühlen Kopf um die besonders betroffenen Menschen in der angespannten Situation bestmöglich zu unterstützen".

Einen kühlen Kopf zu bewahren, wird auch den betroffenen Menschen, die infolge der Untätigkeit der Bundesregierung nicht mehr wissen, wie sie sich das Heizen leisten sollen, nicht schwerfallen. (APA0205/13.03.2022)


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Mittlerweile konnte man sich wohl nicht zuletzt infolge des öffentlichen Drucks zu einer weiteren Ankündigungs-Pressekonferenz durchringen. Die dort präsentierten Ergeb­nisse sind überschaubar und stellen ein Flickwerk an Maßnahmen dar, von denen viele Menschen gar nichts haben werden und die in keiner Weise ausreichen, um die enormen Teuerungen, die die Menschen tagtäglich massiv belasten, auszugleichen.

Echte Entlastungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub mehr!

Es ist nun dringend an der Zeit, dass diese Bundesregierung endlich von einer reinen Ankündigungspolitik Abstand nimmt und endlich sofort wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Menschen auf den Weg bringt.

Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass Haushalte, Familien, Alleinerzieher, Pensionisten, Arbeitslose etc. mit geringen Einkommen Gefahr laufen, sich infolge der enormen Teuerungen das Leben nicht mehr leisten zu können und insbesondere auf­grund der gestiegenen Energiepreise ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können und in der Folge in ungeheizten Wohnungen sitzen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Regierungs­vorla­gen zuzuleiten bzw. die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, die die Umsetzung ins­besondere nachstehender Forderungen im Sinne des Stopps der derzeitigen Kosten­lawine zur Entlastung für Österreich sicherstellen:

1. Sofortige massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel durch Halbierung bezie­hungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung sowohl der Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer

2. Signifikante Erhöhung des Pendlerpauschale, um Arbeitnehmer zu unterstützen, die für den Weg zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind

3. Sofortige Streichung der im Zuge der Steuerreform beschlossenen CO2-Abgabe, um einen weiteren Preisanstieg bei Treibstoffen zu verhindern

4. Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom für Privathaushalte aber auch für kleine und mittlere Unternehmen

5. Einführung eines bundesweiten Heizkostenzuschusses für bedürftige Personen in der Höhe von mindestens 300 Euro pro Haushalt und Jahr

6. Automatische Inflationsanpassung sämtlicher Versicherungs-, Familien- und Sozial­leistungen, insbesondere der Pensionen, des Arbeitslosengeldes sowie der Familien­beihilfe und des Pflegegeldes

7. Zusammenstellung eines Warenkorbs von Grundnahrungsmitteln samt Halbierung beziehungsweise Streichung der Mehrwertsteuer auf die darin enthaltenen Produkte

8. Signifikante Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer, welche die Teuerung in vollem Umfang abdecken

9. Im Gegenzug deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, um die Unternehmer nicht über Gebühr zu belasten und einen weiteren Preisanstieg bei den Produkten und Dienst­leistungen zu verhindern


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10. Sofortiges Ende der schikanösen und extrem teuren Corona-Politik, insbesondere von millionenfachen Massentestungen gesunder Bürger – Keine Lockdowns mehr!

11. Evaluierung von Sanktionen gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Österreicher – Keine Sanktionen, mit denen sich Österreich ins eigene Fleisch schneidet!

12. Konsequenter Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene gegen weitere gemein­same Schuldenaufnahmen und gegen alle Maßnahmen, die zur Umverteilung von Vermögen in die finanziell angeschlagenen Südstaaten führen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte sehr.


10.48.52

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie vorhin schon in der Aktuellen Stunde besprochen, sind viele Haushalte knapp bei Kassa. Das ist jetzt schon die zweite Maßnahme, die beschlossen wird und dadurch auch direkt eine Wirkung entfalten kann. Es sind 150 Euro für jeden Haushalt. Nur ganz gut verdienende Haus­halte sind ausgeschlossen, insofern ist es auch eine sehr einfache und gut verständliche Maßnahme.

Sie hat den großen Vorteil, dass Menschen mit geringem Einkommen relativ mehr als Menschen mit höherem Einkommen bekommen. Zweitens hat es – da es eine Pau­schale ist – den Vorteil, dass man, wenn man Energie spart, quasi mehr von diesem Ausgleich profitiert, als wenn man mehr Energie verbraucht. Und das ist gut so.

Zum Abgeordneten Krainer – ich glaube, Kollege Kopf hat es eh schon ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht –: Wenn man die Rechnung so führt, dass man nur diese eine Maßnahme den gesamten Teuerungen gegenüberstellt, dann ist es natürlich zu wenig, aber diese Maßnahme ist ja schon die dritte in einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Ins­gesamt – noch bevor dieses Paket am Wochenende präsentiert worden ist – haben Menschen mit geringem Einkommen in Österreich schon über 500 Euro Entlastung bekommen: 300 Euro über den Teuerungsausgleich, 150 Euro jetzt über diesen Ener­giekostenausgleich und dann auch noch durch die Abschaffung der Ökostrompauschale.

An Abgeordneten Fuchs, der meint, dass damit so viel Verwaltungsaufwand verbunden sei: Man geht davon aus, dass es ungefähr 20 Millionen Euro kostet, das abzuwickeln. 600 Millionen Euro kostet die Gesamtmaßnahme in Form von Gutscheinen, die an die Haushalte gehen. Das heißt, es sind nicht einmal 3 Prozent der Gesamtkosten, die für die Verwaltung investiert werden müssen.

Die NEOS kommen erst dran, aber in den vorigen Redebeiträgen ist es schon vorge­kommen: Ich bin seit zweieinhalb Jahren im Parlament und ich kann mich noch daran erinnern, wie es war, als wir das erste volle Budget beschlossen haben: Die Regierung möchte die Klimakrise mit einem Rekordklimabudget bekämpfen. Die NEOS sagen im Ausschuss: Das ist alles Schwachsinn! Was es braucht, ist die Abschaffung der kalten Progression! (Abg. Doppelbauer: Ja!) – Gut. Dann kommt die Coronakrise und die Regierung beschließt Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss und so weiter. Die NEOS sagen: Alles Schwachsinn! Was es braucht, ist die Abschaffung der kalten Progression! Dann kommt die Steuerreform: Wir wissen, dass die Ökologisierung im


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Steuersystem notwendig ist, dass kleine Einkommen entlastet werden müssen, und die Regierung macht das mit der ökosozialen Steuerreform. Die NEOS sagen: Nein, alles falsch! Es braucht die Abschaffung der kalten Progression! Jetzt gibt es die Ukrainekrise, es gibt ein Teuerungspaket, und dreimal darf man raten, was die NEOS als Maßnahme vorschlagen (Rufe bei den Grünen: Abschaffung der kalten Progression!): die Abschaf­fung der kalten Progression.

Natürlich, wenn man nur einen Hammer hat, schaut alles aus wie ein Nagel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt sicher irgendetwas, wofür die Abschaffung der kalten Progression die richtige Maßnahme ist. Sie ist es aber nicht für alles. Ab und zu muss man sich etwas anderes überlegen.

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag – das wird jetzt ein bisschen länger – des Abgeordneten Karlheinz Kopf und von mir zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börse­gesetz 2018 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 - - Beim Vorlesen stelle ich gerade fest, dass das zum nächsten Tagesord­nungs­punkt gehört, also bringe ich ihn später ein.

Das verkürzt meine Redezeit. – Vielen Dank, auf Wiederhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: ... kalte Progression!)


10.52.41

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Wirtschafts­ministerin! Hohes Haus! Wir haben es in der Aktuellen Stunde schon gesagt: Die Maßnahmen der Regierung sind ineffizient, weil sie einen Fleckerlteppich ergeben. Es sind viele, viele kleine Pflaster, die Sie da draufpicken, die aber letztendlich nichts gegen die Teuerung und nichts dafür, dass das Problem wirklich langfristig gelöst wird, tun. Deswegen fordern wir die Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei den NEOS.)

Ich habe es in meiner vorherigen Rede schon dargelegt: Es geht heute um den Energiekostenausgleich, und das ist eben auch wieder so ein einzelner Teil, zu dem wir sagen: Ja, meine Güte, das wird langfristig schlicht und einfach nicht funktionieren. Wir haben auch letzten Monat darüber gesprochen, was wir kurzfristig noch machen könnten, und da habe ich einen Antrag zur Streichung der Energieabgaben eingebracht. Na, mehr hat es nicht gebraucht! Die Kollegen Hammer und Litschauer haben mich durchs Dorf getrieben. Die haben sich hier im Plenum darüber mokiert, was denn die NEOS, um Gottes willen, für Umweltsünder sind. – Das ist einen Monat her. Jetzt machen Sie es selber – ich finde, es ist ein guter Vorschlag, man sollte das tun –, und was Sie zusätzlich noch machen, ist, das Pendlerpauschale zu erhöhen. Man würde sich wünschen, dass die Grünen in der Regierung wären. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rauch:  ... sitzt ja keiner mehr! Sind ja alle neu!)

Was natürlich ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist und was heute auch ein wenig ent­täuschend ist, ist, dass wir seit Anfang dieser Plenarsitzung zwar über die teure fossile Energie reden, aber über den Brandbeschleuniger der Energiekrise haben wir eigentlich nicht gesprochen. Der Krieg in der Ukraine ist eine unfassbare humanitäre Katastrophe. Er ist ein abscheuliches Verbrechen gegen die Menschen, gegen die Menschlichkeit und vor allem auch gegen die europäischen Werte. Ja, die Sanktionen haben jetzt natürlich Auswirkungen, schmerzhafte Auswirkungen auf Europa und auch auf Österreich, wie zum Beispiel das teure Erdgas.


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Das, meine Damen und Herren, wird sich auch so schnell nicht ändern. Diese Teue­rungen werden nicht morgen vorbei sein, die werden bleiben. Man hört jetzt schon, dass es Berechnungen von Wirtschaftsforschern gibt, die besagen, dass auch die Inflation hoch bleiben wird.

Was mir auch wichtig ist – darüber wird im Augenblick immer recht elegant hinweg­diskutiert –, ist, dass es natürlich eine Verantwortlichkeit dafür gibt, dass die Abhängig­keit von russischem Gas in Österreich so überproportional hoch ist. Österreich ist das einzige Land in der Europäischen Union, das eine 90-prozentige Abhängigkeit von rus­sischem Gas hat. Warum ist das so? – Weil eine Clique von Politikern, eine Clique von OMV-Managern und ein paar Wirtschaftskämmerer aus Eigeninteresse das Land in diese gefährliche Abhängigkeit getrieben haben. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Meine Damen und Herren, deswegen überweisen wir im Augenblick 13 Millionen Euro pro Tag nach Russland und finanzieren damit ein Regime, das einen Angriffskrieg in Europa führt. Was macht die Bundesregierung, anstatt wirklich entschlossen zu han­deln? – Viel Getöse und viel Wind.

Warum sage ich das? – Schauen wir uns an, was konkret in den letzten paar Wochen passiert ist: Die Rohstoffministerin jettet in die Emirate, was – das sagen die Experten, nicht wir – komplett sinnlos ist. Die Wirtschaftsministerin, die heute auch hier ist, beob­achtet die Entwicklungen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, sehr gut. Die Klimaministerin macht zumindest ein paar Alibigesetze und sagt: Wir sollten die Erneuerbaren aus­bauen! – Das ist ja toll. Der Finanzminister kommt mit ein paar Zuckerln, die das Problem nicht wirklich an der Wurzel packen. Und der Vizekanzler, meine Damen und Herren, ist, finde ich, in letzter Zeit irgendwie vollkommen abgetaucht, oder?

Was wäre also zu tun? – Auf den Punkt gebracht: alles, um die Abhängigkeit von rus­sischem Gas so schnell wie möglich abzubauen. Das wäre zu tun. (Beifall bei den NEOS.)

Noch einmal: Diese Abhängigkeit ist kein Naturgesetz (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger), und wir NEOS werden diese Sache und diese Situation auch nicht akzeptieren. Weiters werden wir nicht akzeptieren, dass niemand politische Verantwortung dafür übernimmt, dass diese bewusst herbeigeführte Abhängigkeit von russischem Gas hausgemacht ist. Wir werden auch nicht akzeptieren, dass es keine ernsthaften Bemühungen gibt, vom russischen Gas wegzukommen.

Ja, wir wollen die Abschaffung der kalten Progression – Kollege Schwarz hat, glaube ich, inzwischen verstanden, warum das so wichtig ist, er hat es ja auch selber aus­geführt –, das ist aber wirklich bei Weitem nicht das Einzige, das wir fordern. Die Regierung hat es offenbar nicht geschafft, deswegen haben wir mit Experten einen Maßnahmenplan ausgearbeitet, den ich jetzt gleich vorstellen werde.

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionsplan für den Ausstieg aus russischem Gas“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend einen Aktionsplan für Ausstieg aus russischem Gas vorzulegen, welcher folgende Punkte umfasst:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 86

- Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung von UVP Verfahren für erneuerbare Ener­gieprojekte und Energieinfrastrukturen inkl. verbesserter Verfahrensbegleitung und Ressourcen

- Eine weitere, deutliche Aufstockung der Fördermittel für die thermische Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden;

- Ein massives Sanierungspaket für den Bundesgebäudebestand;

- Die Ermöglichung von Investitionsförderungen für geothermische Strom- und Wärme­produktion

- Den Abbau von Bürokratie sowie die Überarbeitung und Vereinfachung behördlicher und rechtlicher Vorgaben für die Geothermie, insbesondere des MinroG

- Ausbau der Unterstützung von Pilotprojekten und Forschung bei der Dekarbonisierung und bei der Anwendung von Wasserstoff und biogenen Gasen in Industrieprozessen

- Die Ermöglichung von Co-Finanzierungsmodellen für Mieter und Vermieter, wobei Energie-Effizienzmaßnahmen über Heizkostenersparnis mitfinanziert werden können

- Eine verbesserte steuerliche Abschreibbarkeit der Kosten von Energieeffizienz­maß­nahmen, vor allem bei der Sanierung von Wohngebäuden und Mietwohnungen

- Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Novelle des Wärmegesetzes bis 15. April 2022

- Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Gaspakets bis 15. April 2022

- Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Wasserstoffstrategie bis spä­testens 31. Mai 2022

- Die Vorlage einer Novelle des Energieeffizienzgesetzes bis spätestens 31. Mai 2022

- Ein ambitioniertes Maßnahmenpaket gegen den Fachkräftemangel in der Energie­branche sowie eine entsprechende Überarbeitung der Ausbildungspläne sowie

- Die Schaffung von 15A Vereinbarungen mit den Bundesländern um

-- Widmungsprozesse zu beschleunigen und zu unterstützen,

-- die Energieraumplanung voranzutreiben,

-- verbindliche Ausbauziele für Erneuerbare festzulege,

-- Bauordnungen anzupassen um die Installation von PV-Anlagen und Wärmepumpen sowie thermische Sanierungen zu forcieren sowie

-- den Gasausstieg bei Neubauten auf Mitte 2023 vorzuziehen.“

*****

So, und jetzt möchte ich noch einmal von Kollegen Schwarz hören, wir hätten keine Vorschläge. Das wäre ein bewusstes, ein entschlossenes Handeln. Ich möchte Sie hier­mit auch auffordern, das rasch umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 87

betreffend Aktionsplan für den Ausstieg aus russischem Gas

eingebracht im Zuge der Debatte in der 147. Sitzung des Nationalrats über Ener­giekostenausgleich (1377 d.B.) – TOP 1

In der Nacht vom 23. zum 24. Februar hat Russland die Ukraine auf mehreren Fronten mit massiver militärischer Gewalt angegriffen. Obgleich dieser Überfall nur eine weitere Etappe in einer Serie von unprovozierten Völkerrechtsverletzungen beginnend mit der Invasion der Halbinsel Krim 2014 darstellt, so repräsentiert sie doch eine neue Dimen­sion in diesem Konflikt. Russland führt nun einen unverschleierten Krieg gegen ein völ­kerrechtlich – und bis vor kurzem auch von Russland – anerkanntes Nachbarland. Da der ukrainische Widerstand gegen diesen Angriffskrieg weit heftiger und kompetenter ist, als dies vonseiten Russlands wohl erhofft war und die internationale Reaktion auf die Invasion relativ geschlossen und konsequent war, kann sich die russische Führung unter Putin kaum noch gesichtswahrend zurückziehen. Dies hat innerhalb weniger Tage zu einer vollkommenen Eskalation des Kriegs geführt inklusive tausender ziviler und militärischer Toter, mehrerer Millionen Flüchtlinge und unfassbarem menschlichen Leid.

Der russische Angriffskrieg ist von der internationalen Staatengemeinschaft nahezu ein­stimmig verurteilt worden und Russland sowie seine Führung um Vladimir Putin wur­den von der EU und vielen weiteren Staaten mit harten Wirtschaftssanktionen belegt, welche bereits nach wenigen Wochen erheblichen Druck auf Russland und seine Wirtschaft verursachen. Allerdings wurde schon im Vorfeld des Krieges klar, dass sich Europa in den letzten Jahrzehnten in eine viel zu große Abhängigkeit von russischen Energie­im­porten manövriert hat, was die Handlungsfähigkeit der EU deutlich reduziert, die wirt­schaftliche und militärische Verwundbarkeit stark erhöht und Russland eine ver­lässliche Einnahmequelle zur Finanzierung des Angriffskriegs garantiert.

Österreich ist aufgrund des jahrelangen, kollektiven Versagens der österreichischen Energiepolitik in einer besonders prekären Lage. Entgegen zahlreicher Warnungen und mehrerer Völkerrechtsverletzungen vonseiten Putins (wie etwa der Besetzung der Krim) wurde im letzten Jahrzehnt nicht nur wenig bis gar nichts unternommen, um die Abhän­gig­keit von russischen Gasimporten zu reduzieren, sondern diese sogar ausgebaut. Bei einem plötzlichen Stopp der Gasversorgung - etwa bei einer weiteren Eskalation der Sanktionen oder als Folge eines Infrastrukturschadens im Zuge der Kampfhandlungen - wären aufgrund der am Ende des Winters fast leeren Speicher umgehend Lenkungs­maßnahmen notwendig und die österreichische Wirtschaft wäre gezwungen, den Betrieb deutlich zu reduzieren. Kurzfristige Alternativen für Gasimport in nennenswerten Men­gen gibt es keine, weil unsere Gasinfrastruktur bewusst jahrelang ausschließlich auf Russland ausgerichtet worden ist.

Wir befinden uns deshalb in der moralisch äußerst schwierigen und inakzeptablen Situ­ation, dass wir bei Versorgungsstopp vor einem massiven wirtschaftlichen Einbruch und Destabilisierung unserer Energieversorgung stehen und der Tatsache, dass jeder m³ Gas, welcher weiterhin aus Russland nach Österreich fließt, einen furchtbaren Angriffs­krieg ohne Rücksicht auf Zivilisten finanziert und die Taschen eines Regimes füllt, welches brutal gegen interne Kriegsgegner vorgeht und mittlerweile offen über "Säu­berungen" spricht.

Diese Situation ist für uns absolut inakzeptabel. Es ist inakzeptabel, dass die Gasrech­nung einer Wiener Pensionistin, oder Industrieprozesse in Oberösterreich Bomben auf Kiev mitfinanzieren. Umso erstaunlicher ist es, dass die Regierung mehrere Wochen nach Ausbruch dieses Kriegs sich entweder noch in Schockstarre befindet, oder keinerlei Dringlichkeit verspürt zu handeln. Wir legen deshalb, nach intensiver Beratung mit der Energiewirtschaft, der Industrie, des Gewerbes und der Wissenschaft einen Aktions­plan­gegen russisches Gas vor.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 88

1) Stagnation beim Ausbau der Erneuerbaren beenden und unser Energiesystem zukunftsfit machen!

Einer der wichtigsten Schritte zur Reduktion der Abhängigkeit von russischem Gas ist der massive Ausbau erneuerbarer Energieträger, um sowohl bei der Strom- als auch Wärmeproduktion Alternativen zum Gas zu haben. Diese Tatsache ist auch von der Regierung bzw. der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nun mehrfach betont worden. Allerdings wurde in den Wochen seit Kriegsbeginn weder ein konkreter Plan vorgelegt welche Schritte in den nächsten Wochen gesetzt werden können, noch dargelegt wie die bisherigen Hindernisse beim Ausbau der Erneuerbaren beseitigt werden sollen. Dabei kommuniziert die Branche klar, was sie braucht: Entlastung bei Bürokratie, schnellere Verfahren, weniger Hindernisse auf Landesebene und ausreichend Fachkräfte.

2) Grundlagen für eine massive Ausweitung der Biogasproduktion schaffen!

Um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren ist die massive Ausweitung der Biogasproduktion in Österreich notwendig um fossiles Erdgas zu ersetzen. Wir wollen vermeiden, dass Importe von einem problematischen Regime mit Importen aus einem anderen autoritären oder menschenrechtlich fragwürdigen Staat ersetzt werden. Biogas kann in Österreich aus Lebensmittelresten, Viehmist oder Abfallprodukten der Land- und Forstwirtschaft gewonnen werden und laut verschiedener Untersuchungen ohne Probleme einer Rohstoffkonkurrenz mit anderen Sektoren bis zu 10-15TWh Energie pro Jahr bereitstellen. Hier würde auch nahezu die gesamte Wertschöpfung in Österreich bleiben. Die Potentiale von Biogas bei der Diversifizierung unserer Gasversorgung wur­den sowohl von der Klimaschutzministerin als auch von der Landwirtschaftsministerin bereits mehrfach seit Kriegsbeginn angesprochen. Allerdings ist keinerlei ernsthaftes Bemühen ersichtlich die für den Ausbau der Biogasproduktion und die verstärkte Nut­zung dringend notwendigen und seit Jahren ausständigen Gesetzesmaterien und Stra­tegien vorzulegen.

3) Potentiale der Geothermie entfesseln!

Die tiefe Geothermie wurde bisher in der österreichischen Wärmeproduktion bisher trotz großer Potentiale weitgehend vernachlässigt. Dies ist insofern zutiefst unverständlich, da verschiedene Formen der Geothermie in jenen Staaten, welche fast 100% ihres Strom- und Wärmebedarfs erneuerbar decken (Costa Rica und Island), eine tragende Rolle spielt. Zusätzlich hat die Geothermie Vorteile, welche sie eine ideale Ergänzung zu anderen erneuerbaren Energieträgern macht (Grundlastfähigkeit, Witterungs­unab­hängigkeit, niedriger Flächenbedarf etc.).

Als häufigste Gründe für die politische Vernachlässigung der Geothermie werden vor allem ungünstigere heimische geologische Grundvoraussetzungen sowie hohe Inves­titionskosten genannt. Obwohl nicht mit Island oder Costa Rica vergleichbar, besitzt Österreich wider Erwarten durchaus vorteilhafte geographische Voraussetzungen, etwa in der - nicht zufällig so genannten - Thermenregion Südostösterreichs. Außerdem gibt es mittlerweile signifikante Fortschritte bei der sogenannten tiefen Geothermie bzw. bei der "Hot Dry Rock" Technologie, welche in der Energiegewinnung wesentlich unab­hängiger von günstiger Geologie ist. Eine weiterer Startvorteil für die heimische Geo­thermie wäre die Tatsache, dass Österreich sowohl beim wissenschaftlichen als auch beim wirtschaftlichen Know-How auf bereits vorhandene Strukturen, Universitäten und Unternehmen zurückgreifen kann.

Das Potential der österreichischen Geothermie wird aber auch durch rechtliche Hin­dernisse und Unklarheiten sowie langwierige Verfahren behindert. Aber aufgrund der Tatsache, dass wir beim Ausstieg aus russischem Gas keinerlei Potentiale ignorieren


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können und hier auch eine enorme Chance für die heimische Wirtschaft schlummert, ist ein Umdenken und Handeln dringend notwendig.

4) Ausstieg der Industrie aus fossilem Gas unterstützen!

Der Ausstieg aus russischem Gas ist eine riesige Herausforderung für unsere Industrie. Derzeit benötigt sie ca. 31 TWh Erdgas, was etwa 1/3 unseres Gesamtbedarfs ent­spricht. Besonders betroffen sind hier vor allem die Papierindustrie, die chemische Industrie sowie die Eisen- und Stahlerzeugung, doch darüber hinaus sind viele weitere Branchen von hohem Bedarf geprägt und leiden unter hohen Preisen und der derzeitigen Unsicherheit. Viele Prozesse können nur mit hohen Investitionen umgestellt oder ener­giesparender gestaltet werden, vielfach gibt es aber auch einfach keine Alternativen zu gasförmigen Energieträgern, welche nach und nach mit biogenem Gas oder Wasserstoff ersetzt werden müssen. Bereits jetzt sind unsere Industriebetriebe bei der Dekarboni­sierung internationale Vorreiter und aufgrund des europäischen Emissionshandels zu Innovationen im Umgang mit Energie angehalten. Hier gilt es einerseits den durch die Politik verursachten Standort-Nachteil aufgrund der kompletten infrastrukturellen Anbin­dung an russisches Gas wettzumachen, andererseits dafür zu sorgen, dass zehntau­sende Arbeitsplätze gesichert werden.

Gerade deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Regierung nicht bereits an einem umfassenden Maßnahmenpaket arbeitet um umgehend erste Schritte zu setzen um unsere von Gasimporten stark abhängige Industrie dabei zu unterstützen aus fossilem Erdgas auszusteigen und damit sowohl deren Existenz abzusichern, als auch eine Basis für eine nachhaltige, klimaneutrale Industrie zu legen.

5) Sanierungsrate endlich erhöhen!

Gerade bei den Haushalten und dem Dienstleistungssektor, welche momentan insge­samt ca. 20TWh Erdgas verbrauchen, könnte durch eine Erhöhung der thermischen Sanierungsrate der Energiebedarf um über die Hälfte reduziert werden. Gerade bei hohen Energiepreisen amortisieren sich thermische Sanierungen innerhalb kurzer Zeit­räume und die Regierung hat bereits signifikante Fördermittel hierfür zur Verfügung gestellt. Allerdings stagniert die Sanierungsrate in Österreich weit unter den ange­strebten 3%. Der Grund hierfür sind nicht nur fehlende Fördermittel, sondern mangelnde steuerliche Anreize, fehlende Modelle zur geteilten Finanzierung von Mietern und Vermietern, Fachkräftemangel und hohe Lohnkosten für Unternehmen sowie eine öffent­liche Hand die bei ihrem Gebäudebestand keinerlei Vorbildwirkung zeigt.

Obwohl ein sowohl die Europäische Kommission als auch die Internationale Ener­gieagentur in ihren Vorschlägen die europäische Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren die Wichtigkeit von thermischen Sanierungen betonen, und dies gerade in Österreich die sozialen Folgen hoher Gaspreise beträchtlich reduzieren könnte, hat die Regierung auch mehrere Wochen nach Kriegsbeginn noch keinen Plan vorgelegt wie die Sanierungsrate rasch erhöht werden kann und wie die bisher bestehenden Hinder­nisse beseitigt werden können. Hier gilt es nicht nur weitere Fördermittel zu mobilisieren, sondern auch die Rahmenbedingungen zu verbessern, Länder in die Pflicht zu nehmen und vor allem auch endlich

6) Gasausstieg bei der Raumwärme vorziehen!

Während es bei vielen Industrie- und Produktionsprozessen oder bei der grundlast­fähigen Stromerzeugung vergleichsweise schwierig sein wird, schnell auf gasförmige Energieträger zu verzichten, kann gerade bei der Raumwärme umgehend begonnen werden großflächig auf Alternativen umzusteigen. Ein erster, wichtiger Schritt in Rich­tung aus der Abhängigkeit von russischem Gas, ist ein politisches Bekenntnis zur Tat­sache, dass man selbst mit einer stärkeren Diversifizierung der Gasversorgung sowie


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erhöhten heimischen Biogasproduktion, eine schnelle Reduktion des Gasbedarfs von­seiten der Haushalte notwendig ist. Hier ist es unumgänglich, dass keine neuen Kunden ans Gasnetz angeschlossen werden und bei Renovierungen, nur dort wo alternativlos mit effizienteren Modellen ersetzt werden kann.

Schon vor Kriegsausbruch wurde aufgrund der hohen Gaspreise und deren sozialer Folgen klar, dass es ein erhebliches wirtschaftliches und soziales Risiko ist, unsere Wohnungen mit Energieimporten aus instabilen Weltregionen warm zu halten. Der Gasausstieg war aus klimapolitischen Gründen ohnehin bereits vorgesehen, spätestens jetzt sollte es aber klar sein, dass wir hier bedeutend schneller handeln müssen als geplant. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Regierung zögert eine ent­sprechende Vereinbarung mit den Ländern zu schaffen.

7) Fachkräftemangel endlich beheben!

Egal ob bei der Installation von Wärmepumpen, bei der Montage von PV-Anlagen, beim Verlegen von Erdkabeln oder bei der Produktion von Biogas: Fast alle Unternehmen klagen von einem Mangel an geeignetem Fachpersonal sowie teilweise veralteten Lehr- und Ausbildungsplänen, während Kund_innen von monatelangen Wartezeiten für wich­tige Sanierungen oder den Ersatz einer Gasheizung warten. Selbst bei perfekten ener­giepolitischen Plänen und Gesetzen werden wir keine Fortschritte machen, wenn Per­sonal für die Umsetzung nicht vorhanden ist.

Diese Handlungsfelder sind weder neu, noch unlösbar, sofern der politische Wille besteht. Teilweise müssten sogar einfach nur Vorhaben des Regierungsprogramms endlich umgesetzt werden. Österreich hat sich mehr oder weniger bewusst in eine ener­giepolitische Abhängigkeit von einem Regime manövriert, welches jetzt 1000de Tote auf dem Gewissen hat und unsere Volkswirtschaft zig Milliarden an Importen gekostet hat. Wir müssen hier sofort beginnen gegenzusteuern. Ein weiteres Zögern ist nicht recht­fertigbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend einen Aktionsplan für Ausstieg aus russischem Gas vorzulegen, welcher folgende Punkte umfasst:

•             Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung von UVP Verfahren für erneuerbare Energieprojekte und Energieinfrastrukturen inkl. verbesserter Verfahrensbegleitung und Ressourcen

•             Eine weitere, deutliche Aufstockung der Fördermittel für die thermische Sanie­rung von Wohn- und Bürogebäuden;

•             Ein massives Sanierungspaket für den Bundesgebäudebestand;

•             Die Ermöglichung von Investitionsförderungen für geothermische Strom- und Wärmeproduktion

•             Den Abbau von Bürokratie sowie die Überarbeitung und Vereinfachung behörd­licher und rechtlicher Vorgaben für die Geothermie, insbesondere des MinroG

•             Ausbau der Unterstützung von Pilotprojekten und Forschung bei der Dekarboni­sierung und bei der Anwendung von Wasserstoff und biogenen Gasen in Industrie­prozessen


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•             Die Ermöglichung von Co-Finanzierungsmodellen für Mieter und Vermieter, wobei Energie-Effizienzmaßnahmen über Heizkostenersparnis mitfinanziert werden können

•             Eine verbesserte steuerliche Abschreibbarkeit der Kosten von Energieeffizienz­maßnahmen, vor allem bei der Sanierung von Wohngebäuden und Mietwohnungen

•             Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Novelle des Wärme­gesetzes bis 15. April 2022

•             Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Gaspakets bis 15. April 2022

•             Die Vorlage der im Regierungsprogramm angekündigten Wasserstoffstrategie bis spätestens 31. Mai 2022

•             Die Vorlage einer Novelle des Energieeffizienzgesetzes bis spätestens 31. Mai 2022

•             Ein ambitioniertes Maßnahmenpaket gegen den Fachkräftemangel in der Energiebranche sowie eine entsprechende Überarbeitung der Ausbildungspläne sowie

•             Die Schaffung von 15A Vereinbarungen mit den Bundesländern um

o            Widmungsprozesse zu beschleunigen und zu unterstützen,

o            die Energieraumplanung voranzutreiben,

o            verbindliche Ausbauziele für Erneuerbare festzulege,

o            Bauordnungen anzupassen um die Installation von PV-Anlagen und Wärme­pumpen sowie thermische Sanierungen zu forcieren sowie

o            den Gasausstieg bei Neubauten auf Mitte 2023 vorzuziehen."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, auch ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. Bei ihm steht das Wort.  Bitte, Herr Abge­ordneter.


11.00.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, wir durchleben fordernde Zeiten, zum einen die Teuerung, die schon vor der Ukrainekrise begonnen hat, zum anderen gestörte Lieferketten und damit -engpässe, was Rohstoffe und Mate­rialen betrifft, und eine massive Preissteigerung im Bereich Energie und Treibstoffe, die uns auch unsere Abhängigkeit von anderen Teilen dieser Erde sozusagen vor Augen führt. Veränderung ist da notwendig und auf den Weg gebracht.

Ein paar Gedanken zur Landwirtschaft: Die Betriebsmittel sind bei uns in Österreich aktuell knapp und teuer, es gibt einen extremen Kostendruck. Ich darf da ein paar Zahlen zitieren: Energiekosten: Steigerungen um 23 Prozent; Futtermittelkosten: eine Steige­rung um 43 Prozent; Dünger: eine Steigerung von 250 Prozent. Noch dazu gibt es aktuell eine ganz trockene Phase hinein in das Frühjahr. Wir haben wirklich Sorge, das heurige Jahr wird uns extrem fordern. (Abg. Rauch: ... das ist dir wurscht!)

Die gute Nachricht ist aber, dass in Österreich und auch in Europa die Lebens­mittel­versorgung gesichert sein wird, weil die Familienbetriebe in Europa und in Österreich


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dafür Sorge tragen werden. Es wird aber auch einige begleitende Maßnahmen brauchen, die ich dann ganz kurz umreißen möchte.

Sorge macht uns die globale Situation, da die Landwirtschaft in der Ukraine und auch in Russland sehr exportorientiert ist. Wenn diese Warenströme letztendlich versiegen, könnte das zum Beispiel in Nordafrika auch eine Hungersnot und unter Umständen auch eine humanitäre Krise auslösen.

Welche Maßnahmen sind in Zukunft, in den nächsten Wochen notwendig? – Das eine ist, dass der hohe Kostendruck Preisanpassungen notwendig macht. Unsere Genossen­schaften, unsere Verbände arbeiten mit Hochdruck mit dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Großhandel, da braucht es eine Anpassung.

Zum Zweiten: Wir werden jeden Quadratmeter Boden in Europa brauchen, um Lebens­mittel zu erzeugen. Die Initiative von Ministerin Köstinger und der Europäischen Kom­mission, dass – bei allem Bekenntnis zur Ökologisierung und auch zum Klimaschutz – die Stilllegungsflächen jetzt für eine landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln freigemacht werden sollen, ist wirklich zu befürworten.

Ich bin dankbar für alle Pakete, die bisher von der Regierung auf den Weg gebracht wor­den sind. Im Bereich Wirtschaft und Landwirtschaft wird es noch einige Nach­schär­fungen brauchen, denn die steigenden Kosten für Treibstoff, Energie und auch für Be­triebsmittel werden Abfederungsmaßnahmen notwendig machen, damit letztendlich die bäuerlichen Familienbetriebe auch in Zukunft mittelfristig und langfristig dafür sorgen können, dass es in Österreich, in Europa und global gesehen ausreichend Lebensmittel, leistbare Lebensmittel und Rohstoffe gibt. Diese Projekte sind eine Notwendigkeit, weil wir wieder in einer neuen Krise sind. Ich ersuche Sie daher um die Unterstützung dieser Ansätze. – Danke schön. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt ist Kollege Lercher dran. Er war schon in den Startlöchern. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. (Abg. Lercher  auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, ich bin immer in den Startlöchern!)


11.03.33

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, Klubobfrau Maurer war es, die heute davon gesprochen hat, dass wir hier keine faktenbasierte Diskussion führen. Ich möchte Ihnen einen Fakt, der mir heute bei der gesamten Debatte aufgefallen ist, sagen: Fakt ist, Sie spüren die alltäglichen Sorgen der Österreicherinnen und Öster­reicher schon lange nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Faktum zeigt sich in der Debatte und auch in den Maßnahmen, die Sie uns vor­legen. Kollege Krainer hat vollkommen zu Recht vorgerechnet, dass der Finanzminister angesichts dieser Krise jetzt noch Gewinn macht. Wir wollen keinen Gutschein, wir wollen einen Preisdeckel und Steuersenkungen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen einen Staat, der in dieser Krise bereit ist, einzugreifen, einen Sozialstaat, der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angesichts der dramatischen Lage beschützt. Wir wollen einen Staat, der den Menschen Sicherheit gibt – die wissen nämlich nicht mehr, was sie tun sollen. Jetzt kommen die Stromrechnungen und alles andere der Reihe nach, und die Menschen müssen entscheiden, was zuerst bezahlt wird. Geht sich die neue Waschmaschine noch aus? Können meine Kinder auf Schulskikurs fahren? 


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Das sind existenzielle Probleme. Die Menschen erwarten sich jetzt rasches, entschlos­senes Handeln, damit sie nicht komplett in die Armut abrutschen (Beifall bei der SPÖ), damit nicht komplette Familien zerstört werden.

Wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dort soll man hinhören. Die Men­schen brauchen keine abstrakte Debatte über irgendwelche Gesetze, die vielleicht irgend­wann einmal einen 150-Euro-Gutschein bringen, die brauchen jetzt einen System­wan­del. Den vermisse ich in Ihren gesamten Maßnahmen. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) Sie kleben ein Pflasterl dorthin, ein weiteres da, aber es gibt keine Debatte darüber, wie dieser Wirtschaftsraum heute noch funktioniert. Es braucht nämlich jetzt neue Regeln für unseren Wirtschaftsraum, der das Leben für die alltäglichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sichert  und nicht für Ihre Spenderinnen und Spender. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn die Sorgen und Nöte haben, da ist die Empathie da, da wird gemacht, da werden Milliarden ausgeschüttet, wenn aber die Bevölkerung in diesem Land Hilfe braucht, dann wird sie im Stich gelassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das werfe ich Ihnen vor: Die Maßnahmen zur Spekulationsbekämpfung, Maßnahmen für eine neue Marktlogik, die debattieren Sie nicht. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Die müssten wir aber gemeinsam debattieren. Was da gerade passiert, ist: Sie säen gerade unglaublich viel Wind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hoffentlich ernten wir gemeinsam nicht einen gewaltigen Sturm, dem müssen wir entgegenwirken. Bitte handeln Sie! (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Hörl.)

11.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte.


11.06.41

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! So wichtig die Diskussion über die neuen Hilfsmaßnahmen ist – sie werden ja heute vorgestellt, und ich glaube, das ist nötig und wichtig und richtig –, so wichtig ist es, glaube ich, gleichzeitig aber auch, zurückzuschauen auf das, was wir gemacht haben. (Ruf bei der SPÖ: Oh Gott!)

Vor zwei Jahren, ziemlich genau vor zwei Jahren, hat die Pandemie begonnen. Am 15. März 2020 haben wir hier bereits die ersten Hilfsmaßnahmen beschlossen. Wir haben damals über Kurzarbeit gesprochen, wir haben den Härtefallfonds und Stundun­gen beschlossen. Damit waren wir auch Vorreiter, Vorreiterinnen in der EU und haben zum Ziel gehabt – und im Großen und Ganzen ist das gelungen –, die Wirtschaft zu stabilisieren, die Unternehmen zu unterstützen, das breite Angebot in Österreich zu erhalten und, ganz wichtig, auch die Arbeitsplätze zu erhalten – vom Einpersonenbetrieb über unsere KMUs, Klein- und Mittelbetriebe, bis zu den großen Konzernen, die Tau­senden Menschen Arbeitsplätze bieten. Wir haben vielfältige, umfangreiche Unterstüt­zungsmaßnahmen geschnürt. Es ist noch vieles dazugekommen, das wir immer wieder auch mit Expertinnen, Experten diskutiert haben, vom Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallbonus bis zu Garantien für diverse Kredite, die die Unternehmen zu diesem Zeitpunkt sonst gar nicht bekommen hätten. Also da ist ganz viel passiert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Und es ist viel Geld ausgegeben worden: 15 Milliarden Euro. Das ist wirklich viel Geld, und daher ist jetzt der Zeitpunkt, zurückzuschauen und zu evaluieren: Wurden unsere Ziele erreicht? Hat es funktioniert? – Im Großen und Ganzen, glaube ich, können wir zufrieden sein. Österreich ist ein Tourismusland, das war immer eine große Stärke, aber in einer Pandemie ist das natürlich ein Nachteil. Trotzdem ist es gelungen, in diesem


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Zeitraum 2020 und 2021 um 40 Prozent weniger Insolvenzen zu haben. Also das ist wirklich großartig. Auch im internationalen Vergleich konnten die Arbeitsplätze durch die Kurzarbeit relativ gesehen gut erhalten werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

So kann man sagen: Wir haben eine Strukturkrise und Strukturveränderungen, uner­wünschte Veränderungen verhindert. Gleichzeitig haben die Unternehmen die Zeit ge­nützt, um beispielsweise unter Nutzung der Investitionsprämie, die wir auch angeboten haben, in die richtigen, in die wichtigen Dinge – wie Ökologisierung, Digitalisierung, Neu­ausrichtung ihrer Betriebe – zu investieren. Da ist in den letzten zwei Jahren ganz viel passiert.

Der Rechnungshof prüft, das ist gut so: Kontrollen von der Wirtschaftskammer über die Cofag – das alles passiert. Was aber noch nicht passiert und was auch der Rech­nungshof so gar nicht leisten kann, ist eine umfassende Evaluierung der Wirtschafts­hilfen. Genau das brauchen wir jetzt: nach zwei Jahren rückblickend zu schauen, wie diese letzten zwei Jahre verlaufen sind.

Wir haben dazu gerade rechtzeitig Ende des letzten Jahres das Bundesstatistikgesetz dahin gehend novelliert, dass wir das Austrian Micro Data Center eingerichtet haben, in das Daten von verschiedenen Quellen datenschutzkonform und somit anonymisiert eingespeist werden und von Wirtschaftsforschungsinstituten analysiert werden können. Genau das muss jetzt passieren! Also Daten vom BMF, von der Cofag, von der Statistik Austria werden zusammengespielt, analysiert, und damit können wir auch eine makro­ökonomische Analyse dieser Wirtschaftshilfen der letzten zwei Jahre erstellen.

Das heißt, ja, wir brauchen für die Analyse dieser Wirtschaftshilfen Daten, Ressourcen, Infrastrukturen, und die wollen wir zur Verfügung stellen. Ich bitte um breite Unter­stützung für diesen Antrag. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte.


11.11.35

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Geschätztes Plenum! Es ist schon erstaunlich, welche Kindesweglegung hier von der Bundesregierung betrieben wird. Wir sprechen über einen Energiekosten­ausgleich, und die Bundesregierung stellt alles als gottgegeben und krisengegeben hin und ist selbst natürlich in überhaupt keinster Weise schuld an den gestiegenen Ener­giepreisen und der Inflation. Dabei ist es mitnichten so.

Ich kann mich noch sehr gut an die Aussagen von Vizekanzler Kogler vor wenigen Mo­naten erinnern, als das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen worden ist, als die NoVA-Erhöhung beschlossen worden ist und als er gesagt hat, fossile Energie müsse deutlich teurer werden. Das müsse richtig wehtun, hat er gesagt. – Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt sind wir so weit, dass es der Bevölkerung richtig wehtut, und schuld daran sind nicht die äußeren Umstände, sondern schuld daran sind primär die Maßnahmen dieser Bundesregierung. Dass aber nicht nur Steuern und Abga­ben ungeahnte Höhen erreichen, sondern auch viele Maßnahmen der Bundesregierung an der Inflation und an den Preissteigerungen schuld sind, möchte ich Ihnen im Detail aufzeigen:

An der Tankstelle kann jeder sehen, dass die Treibstoffpreise bei knapp unter 2 Euro liegen. Tatsächlich sind die Hälfte dieser Kosten Steuern und Abgaben, die dem Finanz­minister zugutekommen, Kosten, die ohne Probleme sofort und unmittelbar zu senken wären, was sofort den sozial Schwachen, aber auch den Betrieben zugutekommen würde. Stattdessen aber fährt diese Bundesregierung genau in die entgegengesetzte


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Richtung. Sie verfolgt eine Energiewende, die mit der NoVA-Erhöhung, der anstehenden CO2-Abgabe, der Energieabgabe, der Gasverbrauchsabgabe und noch vielen weiteren Steuern und Abgaben die tatsächlichen Energiepreise immer weiter in die Höhe treibt und Kostensteigerungen verursacht, die über das durch diese Krisensituation Bedingte weit hinausgehen und diese Steigerungen noch multiplizieren.

Nicht nur, dass die Steuern und Abgaben erhöht werden, diese Bundesregierung forciert die Inflation auch noch durch eine vollkommen fehlgeleitete Förderungspolitik, denn wenn hohe Förderungen mit kurzen Laufzeiten in einem Markt ausgeschüttet werden – zum Beispiel für Elektromobilität, aber auch für den Umstieg auf erneuerbare Ener­gieformen für Heizung und Strom,  – dann kann der Markt diese Nachfrage ja gar nicht erfüllen. Versuchen Sie einmal, jetzt ein Fotovoltaikmodul für zu Hause oder eine Wärme­pumpe für eine Umrüstung im Privathaushalt zu bestellen! – Sie sind mit Lieferzeiten konfrontiert, die teilweise über ein Jahr betragen, und Sie sind mit Anschaffungskosten konfrontiert, deren Steigerungen teilweise deutlich höher sind als das, was Sie an För­derung bekommen, also mit Preissteigerungen, die höher sind als das, was an Förde­rungen für den Umstieg ausgeschüttet wird – das heißt: vollkommen ineffizient und eine klare Mitursache für die Inflation, für die Preissteigerungen.

Das betrifft nicht nur Elektromobilität oder Heizung, sondern das betrifft Wohnen im Allgemeinen. Die gesamte Inflation, die Preissteigerungen im Bausektor und bei der Neuanschaffung von Wohnraum, die langfristig zu viel höheren Mieten führen werden und eine wirkliche Bedrohung für leistbares Wohnen darstellen, sind auch durch die Förderungspolitik dieser Bundesregierung mitverschlimmert.

Schlimm ist auch, dass zusätzlich ein psychologisches Element dazukommt, nämlich die Erwartungshaltung am Markt. Inflation ist etwas, das nicht nur nach tatsächlichen Kostenkalkulationen und Verfügbarkeitsbedingungen entsteht, sondern auch sehr stark psychologisch bedingt ist. Wenn eine Bundesregierung monatelang auftritt und sagt: Wir wollen höhere Preise!, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren der Bundes­regie­rung, bekommt der Bürger höhere Preise. Das hat man auch an den Tankstellen ge­sehen, dass es zu massiv überzogenen Preiserhöhungen durch die Rohölkonzerne gekommen ist, die weit über das hinausgegangen sind, was marktüblich und notwendig gewesen wäre, aber in der Erwartungshaltung, die Sie gestiftet haben, auch durch­setzbar waren.

Auf einen letzten Punkt, der die ganze Inflation und die Preissteigerungen und die Teuerungslawine noch anheizt, möchte ich auch zu sprechen kommen – das ist heute noch gar nicht gesagt worden –: Sie haben als Bundesregierung in diesem Staat sowohl auf österreichischer als auch auf europäischer Ebene durch eine vollkommen aus­ufernde Geld-, Finanz- und Schuldenpolitik die Inflation auch noch massiv mitbefeuert. Wir haben in Österreich eine Neuverschuldung, die ihresgleichen sucht. Wir haben in den letzten zwei Jahren über 45 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. Das aktuelle Budget wird auch ordentlich aus dem Ruder laufen. Und Sie haben auf europäischer Ebene dieser Schuldenpolitik und dieser anhaltenden Nullzinspolitik zugestimmt, die zu einer Geldentwertung führt, die wiederum zu einem massiven Anstieg der Inflation und zu einer Geldentwertung führt. Schauen Sie sich den Wechselkurs vom Euro zum Dollar an, dann sehen Sie, dass wir da schon im letzten Jahr allein 10 Prozent Wertverlust, Kaufkraftverlust gehabt haben, und dieser Trend wird sich in den nächsten Monaten massiv fortsetzen. Auch das ist die Schuld dieser Bundesregierung und wird von dieser Bundesregierung mitgetragen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fordern einen rapiden Kurswechsel, zu dem diese Bundesregierung weder willens noch in der Lage ist. Wir fordern eine nach­haltige Senkung der Steuer- und Abgabenquote in diesem Land; wir fordern ein Ende der kalten Progression und ein Ende dieser Scheinmaßnahmen, mittels derer man auf


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der einen Seite der Bevölkerung zuerst mit immer höheren Steuern und Abgaben das Geld aus den Taschen zieht und sie dann zum Bittsteller gegenüber dem Staat macht, mit möglichst vielen bürokratischen Anträgen und Formularen, damit sie sich dann vielleicht einen Teil des bereits bezahlten Geldes wieder zurückholen kann.

Diese gönnerhafte Umverteilungspolitik, die in Wirklichkeit nichts anderes als eine Ent­eignung der Bevölkerung und der Sparer ist, gehört sofort beendet. Da Sie dazu nicht in der Lage sind, kann ich Ihnen nur raten: Treten Sie zurück, machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! Andere können es hoffentlich besser. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundes­ministerin. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.


11.17.36

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es ist Krieg in der Ukraine – und wir hätten das alle nie gedacht –, ein Angriffskrieg von Putin, der Auswirkungen auf Menschenleben, auf die Wirtschaft und, ja, auch auf die Preise hat. Die hohe Inflation bereitet vielen Menschen in Österreich und in ganz Europa große Sorgen, diese Sorgen nehmen wir ernst und diesen Sorgen begegnen wir auch mit einem Entlastungspaket.

Wir haben immer noch Disruptionen in den Wertschöpfungsketten durch Covid, inter­nationale Disruptionen, und der Krieg in der Ukraine kommt noch erschwerend und als schwere Last dazu. Wir haben steigende Energiepreise. Dass man diese Entwicklungen abfedern muss, sehr geehrte Damen und Herren, das stand keine Sekunde zur Debatte. Ich darf daran erinnern, dass wir als Bundesregierung rasch gehandelt haben. Wenn man die drei Monate ansieht – und es sind nicht einmal drei Monate –, kann man fest­stellen, wir haben ein Paket von 3,7 Milliarden Euro an konkreten Entlastungen auf den Weg gebracht. Das kann man vielleicht kleinreden, aber es ist nicht klein. Es ist wichtig für die Menschen in Österreich und für die Unternehmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben zusätzlich auch – und daran möchte ich erinnern, weil es nicht so lange her ist – die ökosoziale Steuerreform auf den Weg gebracht – 18 Milliarden Euro! –, vor rund zwei Monaten hier im Nationalrat beschlossen. Das heißt, in ganz kurzen Abständen, kurzen Zeiträumen sind diese Entlastungen konkret beschlossen worden, und zwar Entlastungen für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und, ja, auch Entlas­tungen für die KMUs, die für sie eine große Hilfe bedeuten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Nach diesem Beschluss der Steuerreform wurde auch beziehungsweise wird jetzt ge­rade ein 1,7-Milliarden-Euro-Paket vorgelegt – ein 1,7-Milliarden-Euro-Paket mit Maß­nahmen zur Entlastung. Was ist da konkret drinnen? – Erstens der Energiebonus von 150 Euro, um die Haushalte zu entlasten; zweitens die Aussetzung der Ökostrompau­schale und des Ökostromförderbeitrags, eine ganz, ganz wichtige Maßnahme, denn was bedeutet das konkret? – Das bedeutet 100 Euro an Entlastung für jeden Haushalt, es bedeutet für ein durchschnittliches KMU circa 60 000 Euro an Entlastung und bei jenen Unternehmen, die energieintensiv arbeiten, bis zu 340 000 Euro Entlastung jetzt in diesem Jahr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Als Drittes haben wir den 150-Euro-Teurungsausgleich für besonders vulnerable Grup­pen vom Dezember auf 300 Euro erhöht, wir haben ihn verdoppelt. Das ist ganz wichtig, denn es gilt nicht nur für Mindestsicherungs- und Sozialhilfeempfänger, sondern auch für die Studierenden, die Studienbeihilfe beziehen.

Das Paket enthält auch Maßnahmen für Unternehmen. Wir bereiten einen Transfor­mationsfonds vor, der ganz wesentlich ist, um den österreichischen Unternehmen zu


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helfen, in dieser schwierigen Lage diese Transformation zu bewältigen. Aus meiner Sicht ganz, ganz wichtig ist auch die Verbesserung der Lage der Liquidität der öster­reichi­schen Unternehmen. Die Energieabgabenrückvergütung ist da ein wichtiges Mittel. Sie hilft den Unternehmen gerade in dieser schwierigen Zeit, hilft, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. – Dieser Entwurf liegt Ihnen heute zum Beschluss vor.

Am vergangenen Sonntag ist ein weiteres Entlastungspaket beschlossen worden: Es sind von uns, der Bundesregierung, über 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht wor­den, um die gestiegenen Energiekosten und die Inflation abzufedern. Einiges ist dazu schon gesagt worden, aber lassen Sie mich drei Maßnahmen herausgreifen:

Wir senken die Abgaben – und das ist ganz wichtig, ich betone das auch in Richtung SPÖ – auf Erdgas und Elektrizität um rund 90 Prozent! Ich habe mir angeschaut, was andere Länder diesbezüglich tun: Die haben da kurzfristige Maßnahmen – auf 30 Tage, auf 40 Tage – gesetzt. Wir senken diese Abgaben nachhaltig bis Juni 2023. Das bleibt bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht und entlastet die österreichischen Haushalte und die Unternehmen in einem Ausmaß von 900 Millionen Euro! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir entlasten aber auch die inländischen Kleinst- und Mittelbetriebe, die hohen Treib­stoffaufwand haben. Sie werden eine Treibstoffrückvergütung erhalten. Die Entlastung wird 120 Millionen Euro betragen.

Und – ja, es wurde oft angesprochen – wir erhöhen die Pendlerpauschale, sie ist wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen in Österreich, und es erfolgt eine Vervierfachung des Pendlereuros. Auch als Wirtschaftsministerin ist mir das wichtig, weil ich möchte, dass die Österreicherinnen und Österreicher Kaufkraft behalten und dass wir in diesem Bereich ausgleichen. Darum ist es gut, dass wir das tun werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auch heute eines klarstellen: Wir sind wenige Hundert Kilometer vom Krieg, der in der Ukraine stattfindet, entfernt, und ganz Europa ist davon betroffen, nicht nur Österreich allein – und, ja, wir reagieren rascher als andere Länder, und das kann man nicht kleinreden. Wir haben Maßnahmen gesetzt, von denen andere Länder wie zum Beispiel Deutschland noch reden.

Wenn wir uns die Wertschöpfungsketten ansehen, dann sehen wir, dass es Engpässe gibt und dass wir natürlich darauf achten müssen, dass von der Energiebranche, von jenen Unternehmen, die im Bereich der Mineralölindustrie tätig sind, die Karten auf den Tisch gelegt werden. Das ist etwas, was auch ich gefordert habe, und diese Transparenz werden wir auch einfordern und das werden wir auch umsetzen. Ich habe deshalb schon am Freitag die Wettbewerbskommission mit einer intensiven und detaillierten Prüfung beauftragt, und damit sind wir auch im Einklang mit Deutschland, auch die machen das.

Wir haben die Bundeswettbewerbsbehörde auch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, damit sie gerade in diesem Fall intensivst prüfen kann, und die Bundes­wettbewerbs­behörde hat das schärfste Tool. Ich begrüße daher die Einleitung der Branchen­unter­suchung und unterstütze hier eben finanziell auch beim Ankauf notwendiger Daten des Großhandels.

Eines ist aber auch klar: Die aktuelle Situation darf nicht ausgenutzt werden, und man darf auch nicht daran verdienen. Man muss gleichzeitig aber auch achtsam vorgehen, denn die Unternehmen sind auf der einen Seite mit den Belastungen aufgrund des Kriegs konfrontiert, auf der anderen Seite immer noch mit den Belastungen durch Covid. Wenn wir hier genau hinschauen und andere Länder betrachten – und auch ich habe das getan, habe mir andere Länder ganz genau angeschaut –, dann sehen wir, dass


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diese Länder ganz klar auf Reduktionen von Abgaben setzen und nicht – mit Ausnahme von Slowenien und Ungarn – auf die Senkung und Regulierung der Preise.

Wir brauchen auch nur nach Ungarn zu schauen, um zu sehen: Es kommt dort zu Disruptionen, zu entsprechenden Effekten auf die Menge, zu Verknappungen, die wir so nicht wollen. Ich glaube daher, und das weiß jeder verantwortungsvolle Politiker in einer freien Marktwirtschaft – das mag vielleicht die SPÖ nicht so gerne hören und auch akzeptieren –, eine Planwirtschaft ist nicht das richtige Ergebnis und auch nicht richtig für Österreich. Wir brauchen, um das bestätigt zu finden, nur nach Ungarn zu schauen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ribo, Jakob Schwarz und Scherak.)

Richtig ist aber: Wir brauchen neben dem Entlastungspaket natürlich auch abfedernde Maßnahmen – in der Form, dass wir unseren Energiemix verändern, dass wir auf einen neuen Energiemix setzen, und dafür braucht es neben den finanziellen Maßnahmen, die wir gesetzt haben, auch entsprechende weitere Maßnahmen. Wir müssen es schaffen, dass wir in diesem Bereich schneller werden, dass wir schneller werden beim Ausbau der Wasserkraft und beim Ausbau der Windkraft. Das, was wir uns in den 1980er-, 1990er-Jahren und um die Jahrtausendwende noch leisten konnten, dass ein Windrad zehn Jahre gebraucht hat, bis es gebaut wird, oder ein Wasserkraftwerk Jahre, ja Jahrzehnte gebraucht hat, das geht jetzt nicht mehr.

Deshalb sage ich auch ganz klar: Wir müssen die UVP-Verfahren ganz konkret be­schleunigen, wir müssen Biogas ausbauen und in diesem Bereich entsprechende Maß­nahmen für die Produktions- und Infrastrukturen setzen, und wir brauchen neue Energie­partnerschaften – und zwar, ja, auch  für die Deckung des bestehenden Bedarfs an Erdgas, aber auch für grünen Wasserstoff. Dazu braucht es einen konkreten Plan, den wir aber im Schulterschluss gemeinsam erarbeiten sollten, und ich habe als Wirtschafts­ministerin für entsprechende Inputs Ihrerseits auch immer ein offenes Ohr. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Obernosterer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


11.28.57

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Frau Bundesministerin, Sie haben gerade gesagt, Österreich hat in dieser Krise rascher und effizienter gehandelt. Das ist auch richtig so, und die Fakten zeigen es auch, dass wir rasch und effizient gehandelt haben – denn wie sonst wäre es dazu gekommen, dass trotz einer solchen Krise, wie wir sie seit 25 Monaten erleben, zu der jetzt auch noch der Ukrainekrieg kommt, die Privatkonkurse und die Konkurse der gewerblichen Wirtschaft um circa 40 Prozent zurückgehen? Wir wissen, dass da wieder eine Bereinigung kommt, aber wir wissen, dass überall geholfen wurde, am Arbeitsmarkt und bei den Unternehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe Opposition – ich bin schon lange genug in diesem Haus. Etwas haben wir aber als Kinder gelernt – und ich glaube, dass das jeder in seiner Familie irgendwann lernt –: In guten Zeiten läuft es relativ locker, aber in schlechten Zeiten ist die Stärke immer gewesen, dass wir zusammenstehen. Ich habe für alles Verständnis, für jegliche Kritik und für andere Vor­schläge – egal ob sie gut sind oder nicht –, aber dass man alles, was diese Regierung in so einer schwierigen Zeit macht, nur schlechtredet, dafür habe ich kein Verständnis! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)


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Wisst ihr, warum ich dafür kein Verständnis habe? – Wir alle wissen, dass unter den Menschen, egal ob hier oder draußen, wenn man unterwegs ist, die Stimmung nicht die beste ist – aber nicht, weil es den Leuten finanziell so schlecht geht. All die Vorschriften bezüglich Corona – Auflagen, Lockdown, kein Lockdown –, jetzt der Krieg in der Ukraine: Ich sage es euch, liebe Leute, es geht uns allen gleich, irgendwann sind wir mit unseren Nerven einmal am Ende! Da geht es jedem gleich, ob er Arbeiter ist, Unternehmer oder Politiker hier im Haus.

Da erwarte ich mir von der Opposition schon, dass man diese Stimmung nicht noch weiter schürt, sondern dass man in dieser Zeit einmal ein bisschen zusammenhält. Der eine sagt, wir machen zu viele Schulden – ich bin Budgetsprecher, ich weiß, wie viel Geld ausgegeben wird! Ihr sagt, wir machen zu viele Schulden, die anderen sagen wie­der, der einzige Profiteur sei der Finanzminister, der so viel Geld einnimmt. Es wird einfach alles nur schlechtgeredet! (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Wisst ihr, was auch interessant ist, liebe Freiheitliche? – Wir sind zwei Jahre miteinander in der Regierung gewesen, da war für euch alles super, da haben wir alles richtig ge­macht! Davor war bei den Sozialisten – mit euch waren wir noch viel länger gemeinsam in der Regierung – auch alles super, da war alles fein.

Ein bisschen Geschichte kenne ich – die Redezeit ist leider zu kurz –, ich weiß, was im Jahr 2008 in der Energiekrise, als der Spritpreis auch um 100 Prozent hinaufging, geschehen ist. Wisst ihr, was wir damals gemacht haben? – Da waren wir noch mit der SPÖ gemeinsam in der Regierung, und so etwas wie all diese Pakete, die nun beschlos­sen werden, gab es damals bei Weitem nicht! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Damals hat man das Kilometergeld auf 42 Cent erhöht und die Pendlerpauschale angehoben. Etwas wie die anderen Pakete, die wir jetzt beschließen, gab es damals überhaupt nicht!

Es wird geholfen, und ich sage euch eines: Diese Zeit wird wieder vorübergehen, dann können wir wieder kritischer sein, aber was Österreich macht, ist europaweit wirklich vorbildhaft. Bei der letzten Nationalratssitzung hier haben Sie gefragt: Warum gebt ihr so viel Geld aus, die anderen geben ja auch nicht so viel Geld aus? – Heute stellt ihr euch ans Rednerpult und fragt: Warum gebt ihr den Leuten nicht mehr Geld? – Die Leute kennen sich nicht mehr aus, was ihr wollt! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Helfen wir zusammen, um durch die Krise zu kommen, und dann könnt ihr weiter eure Parteipolitik betreiben! In drei Jahren wird es Wahlen geben, und dann werden wir se­hen, wem die Österreicher ihr Vertrauen schenken. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.)

Diese Regierung aus ÖVP und Grünen hat nämlich diese Krise ordentlich bewältigt, sie hat auf die Leute geschaut und auf die Unternehmer geschaut, damit es uns zumindest finanziell halbwegs gutgeht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie Bravo­rufe bei der ÖVP.)

11.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


11.33.21

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kollege Obernosterer! Die Situation geht uns allen auf den Zeiger, ja – aber die Regierung tut ja wirklich alles dafür, dass sich die Leute nicht mehr auskennen. Dass sich die Menschen nicht mehr auskennen, ist das Ergebnis Ihrer Arbeit! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Da stellt sich der Gesundheitsminister hin und sagt, es käme eine ab Mittwoch geltende Verordnung – und dann ist es Mittwoch und die Verordnung ist nicht da. Ja, natürlich


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kennen sich die Menschen nicht mehr aus, aber da kann die Opposition nichts dafür, das haben schon Sie fabriziert! (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt zu diesem 150-Euro-Gutschein: Man kriegt jetzt also diesen Gutschein nach Hause geschickt, und den sollen bitte nur die einlösen, die nicht zu viel verdienen. Bei einem Mehrpersonenhaushalt liegt die Grenze bei Einkünften von 110 000 Euro pro Jahr. – Was bedeutet Einkünfte nun? Das sind ja Einkommen minus Werbungskosten, das heißt, jetzt muss die Familie einmal schauen, wie viel Einkünfte sie hat. (Abg. Hörl: Rech­nen!)

Da brauchen ja manche erst einen Steuerberater, bis sie ihre Einkünfte – die der Partner gemeinsam – berechnet haben! 110 000 Euro, das ist relativ viel, aber wenn zwei Leute gut verdienen oder einer sehr gut verdient, weil er zum Beispiel Nationalrats­abgeord­neter ist, dann können die zwei schon in der Nähe der 110 000 Euro liegen und müssen ihre Einkünfte berechnen – na, das stelle ich mir einfach vor! Für die Steuerberater haben Sie da etwas Schönes gemacht.

Nun zum Gesetz, wie das mit den 150 Euro abgewickelt wird: Da müssen einmal die Stromnetzbetreiber mitspielen, wir brauchen das Bundesrechenzentrum, wir brauchen die Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH, wir brauchen die Buchhaltungs­agentur des Bundes und wir brauchen das Finanzministerium, also fünf Einheiten der Republik – fünf Metastasen der Bundesverwaltung, die da wieder beschäftigt sind! (Abg. Hörl: Hallo, hallo!)

In diesen Gesetzentwurf kommt dann per Abänderungsantrag noch eine Erweiterung der Aufgaben der Cofag auf Energiehilfen. Bis jetzt haben wir die Coronahilfen bei der Cofag gehabt, jetzt haben wir auch noch Energiehilfen in der Cofag – in dieser intrans­parenten GmbH, in die keiner Einsicht hat! (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.)

Nicht nur Journalisten können da nicht einsehen, auch die Parlamentarier können nicht einsehen. Sie sagen, ich könne mich ja hineinsetzen – ja, aber wenn ich mich hinein­setze, habe ich Schweigepflicht! Das ist also einfach Unfug, was Sie da fabrizieren.

Warum siedeln Sie das bei der intransparenten Cofag an, wenn deren 25 Mitarbeiter, die bisher 10 Milliarden Euro an Hilfen abgewickelt haben oder hätten abwickeln sollen, sowieso das Finanzamt als Backoffice verwenden müssen? Warum machen wir es dann nicht gleich im Finanzamt, wo es auch Transparenz gibt und Kontrolle durch das Parlament möglich ist? Das wäre ja eigentlich das Thema. (Beifall bei den NEOS.)

Noch einmal zurück zu den 150 Euro: Es gibt eine Inflation von ungefähr 6 Prozent, die wird noch höher werden und die wird hoch bleiben – und Sie kommen mit 150 Euro Einmalgutschein und einer ein bisschen höheren Pendlerpauschale, befristet bis Mitte 2023. Das kann doch keiner ernst nehmen! Schaffen Sie jetzt bitte die kalte Progression ab, dann haben alle etwas davon, und zwar auf Dauer! (Beifall bei den NEOS.)

11.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hörl. – Bitte.


11.36.52

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wenn ich mir das anhöre, mit welchem Hohn hier über Maßnahmen gesprochen wird, die man zum Teuerungsausgleich trifft, frage ich mich, wo wir eigentlich sind. Gott sei Dank ist es so, dass Österreich ein Wirtschaftsstandort ist, der leistungsstark ist, der anpassungsfähig ist. Wenn ich mir das letzte Jahr anschaue: Trotz der Pandemie ist die Wirtschaft um 4,5 Prozent gewachsen! Es ist Gott sei Dank so, dass der Großteil der Wirtschaft – mit Ausnahme meiner Sparte, die natürlich aufgrund der Pandemie und des


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 101

dadurch bedingten De-facto-Ausschlusses aus dem Binnenmarkt und durch die vielen Schließungen am meisten gelitten hat – ganz gut durch die Krise gekommen ist.

Wenn wir alle Hilfsmaßnahmen zusammenrechnen – Herr Loacker, Sie haben gerade wieder die Cofag kritisiert –, kommt man auf 41 Milliarden Euro. Frau Doppelbauer, Sie haben im Ausschuss von einem PR-Gag der Regierung gesprochen (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), da frage ich mich schon: 41 Milliarden Euro ein PR-Gag der Re­gierung?

Das ist ein halbes Jahresbudget des Bundes oder ein Zehnjahreshaushalt des Bundes­landes Tirol, und Sie sprechen von einem PR-Gag – ich hätte mir von Ihnen eigentlich mehr Sachlichkeit erwartet. Allein die Kurzarbeit macht fast 10 Milliarden aus, das ist mehr als das Doppelte des Jahreshaushalts des Bundeslandes Tirol, und Sie sprechen von einem PR-Gag. Das ist keine Sachlichkeit, sondern das sind Hohn und Spott, die Sie hier gegen die Regierung richten. Das steht gerade Ihnen als Wirtschaftspartei, als sogenannter Wirtschaftspartei, in keiner Weise zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Natürlich werden wir, so wie Sie es verlangt haben, das Ganze evaluieren und die Effi­zienz überprüfen. Förderungen sind Steuergelder, mit denen wir sorgsam umgehen müssen, das brauchen Sie uns nicht zu sagen. Es gibt dazu viele Studien, die ich Ihnen empfehle, von Wifo, IHS, Eco Austria und KMU Forschung Austria gibt es entsprechende Werke. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Neben Corona haben wir es auch mit einer anderen Krise zu tun, wenn wir an einen Teil unseres einstigen Kronlandes Galizien denken. Lemberg ist ja in aller Munde: Vor hundert Jahren waren Abgeordnete aus diesem Bereich Europas mit unseren Vorgän­gern gemeinsam im Reichsrat! Dieser Krieg in der Nachbarschaft, dieser Angriffskrieg lässt natürlich keinen kalt, und ich bin stolz darauf, dass gerade mein Bundesland – das Heimatland von SOS-Kinderdorf – mit dem heutigen Tag 140 Waisenkinder beherbergt, weitere 200 Kinder mit Einschränkungen werden erwartet. Wir können das alles stem­men und wir können stolz darauf sein, was die NGOs, was Bürger, was der Bund, was die Länder da leisten.

Diese menschlichen Tragödien lassen uns natürlich nicht kalt, sie haben auch Auswir­kungen auf die Wirtschaft. Wir werden daher unsere Wachstumserwartungen zurück­schrauben müssen und werden mit Einschränkungen zu rechnen haben, die wir teilweise jetzt schon spüren. Auch die Teuerung bei der Energie ist zum Teil eine Auswirkung dieser Situation.

Bei allem Respekt und bei allem, was wir tun müssen, möchte ich schon darauf hin­weisen, dass das, was Sie hier gerade gefordert haben – wir sollten russisches Gas abdrehen und nicht mehr kaufen –, grob fahrlässig wäre, da wir wissen, dass wir davon abhängig sind.

Wenn Sie immer wieder auf die Wirtschaftskammer hinhauen: Die Wirtschaftskammer kauft kein Gas. Es gibt aber eben Unternehmer – das sollten gerade auch Sie wissen! –, die nach dem wirtschaftlichen Prinzip arbeiten und auch die letzten 20 Jahre danach gearbeitet haben – und die Energieversorgung mit russischem Gas war da halt auch eine sehr günstige und die wirtschaftlich beste. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Das ist eine Fehlentwicklung, die wir reparieren müssen. Die können wir aber auch nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren so ohne Weiteres kompensieren. Sie regen sich über Teuerungen auf und kommen hier daher und sagen, wir sollen diesen Markt ab­drehen. Ich glaube, das ist grob fahrlässig.

Die Regierung, das Parlament, wir alle haben viel getan. Wir beschließen heute den von Ihnen mit Hohn und Spott überzogenen Energiekostenausgleich, diesen Gutschein. Wir


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 102

haben die ökosoziale Steuerreform mit 18 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, durch die wir die breite Gesellschaft – von Unternehmen bis hin zu den Beziehern kleiner Einkommen – entsprechend unterstützen, Familien massiv fördern. Am Wochenende wurde von der Regierung vorgeschlagen, Frau Bundesminister, dass wir ein weiteres Paket von 4 Milliarden Euro in den nächsten Wochen hier in diesem Parlament aus­arbeiten. Kollege Kopf hat bereits gesagt, dass wir auch noch in einigen Wirtschafts­sparten etwas nachbessern werden müssen.

All diese Maßnahmen zeigen doch, dass verantwortungsvoll gearbeitet wird. Wir lindern damit die Teuerung, stärken den Standort und sichern damit den Wohlstand für alle. Hören Sie bitte mit Ihrem Hohn auf! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

11.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Einwallner ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.


11.41.36

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ja, wir sind in Österreich mit einer der größten und stärksten Teuerungen konfrontiert, die wir in den letzten Jahrzehnten gesehen haben.

Ich muss Ihnen sagen, viele Menschen erleben das erste Mal in ihrem Leben so eine starke Teuerung und finden den Umgang damit ganz, ganz schwierig, weil es natürlich auch eine ungewohnte Situation ist, dass plötzlich alles von heute auf morgen so viel teurer wird.

Herr Kollege Obernosterer – jetzt ist er, glaube ich, nicht mehr da – steht hier und sagt, die Menschen haben das Verständnis für die Regierung verloren und es gebe in der Bevölkerung kein Verständnis mehr. Das ist ja vollkommen klar, meine Damen und Herren, weil Sie von den Regierungsparteien offenbar das Gefühl dafür verloren haben, wie es den Menschen draußen wirklich geht, und das ist das Problem, das wir haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Unsere Bundesregierung taumelt von einer Ankündigung zur anderen, verspricht, kün­digt an. Es ist eben noch nicht beschlossen, Frau Ministerin, was am Sonntag ange­kündigt wurde. Es wurde nur angekündigt. Wir werden einmal schauen, was dann schlussendlich überbleibt. Wenn man Kollegen Hörl hört, der schon wieder sagt: Na ja, da muss man etwas tun und da muss man etwas tun!, dann kann man schon davon ausgehen, dass wahrscheinlich wieder wesentlich weniger überbleiben wird, als jetzt einmal angekündigt ist.

Was es brauchen würde, meine Damen und Herren, sind Sofortmaßnahmen, die die Menschen gleich spüren, die zielgerichtet sind, die nachhaltig entlasten und die vor allem gleich und unmittelbar wirken, und dieses Konzept fehlt leider. Wenn ich mir dieses Ener­giekostenausgleichsgesetz, das wir jetzt auf der Tagesordnung haben, anschaue, ver­dient das ja den Namen nicht. Kollege Krainer hat es vorgerechnet: Am meisten profitiert offenbar der Finanzminister davon, und die Menschen bekommen direkt nur einen kleinen Anteil.

Es braucht also ein breites Bündel an Maßnahmen und nicht einzelnes Flickwerk, um diese extremen Preissteigerungen beim Wohnen, beim Heizen, beim Strom, auch beim Tanken und bei den Lebensmitteln abzufedern und auszugleichen.

Daher bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein, der dieses Bündel an Maßnah­men, das es wirklich brauchen würde, abdeckt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 103

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „um­fas­sende Maßnahmen gegen die Teuerung – jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Paket mit sofort wirkenden Maßnahmen gegen die Teuerung zuzuleiten. Dabei sollen folgende Maßnah­men zur Erhöhung der Einkommen sowie zur Dämpfung der Preissteigerungen kombi­niert werden:

1. Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer im Bereich der Treibstoffe, Strom und Gas,“ (Abg. Haubner: Da hat die SPÖ ...!)

„2. Überwachung aller Preise durch umfassendes Monitoring und empfindliche Straf­bestimmung für die Nichtweitergabe von Steuersenkungen,

3. Festlegung einer Preisobergrenze für Treibstoffe durch die Wirtschaftsministerin,

4. und Festlegung eines Preisdeckels bei Strom und Gas für Personen mit geringeren Einkommen, finanziert durch Abschöpfung überhoher Gewinne bestimmter Erzeuger,

5. ökologische Reform des Pendlerpauschales in einen kilometerabhängigen Absetz­betrag für Pendler*innen mit kleinen und mittleren Einkommen,

6. Vorziehen der Pensionserhöhung für alle PensionistInnen spätestens ab Mitte 2022,

7. Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des Letzteinkommens, jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und Verdreifachung des Familienzuschlages,

8. Valorisierung der Studienförderung für Studierende um 10 Prozent und

9. Aussetzung der Indexierung der Richtwert- und Kategoriemieten mit 1.4.2022.“

*****

Meine Damen und Herren, das wäre ein Maßnahmenpaket, das direkt und schnell helfen würde. Die Menschen würden es spüren, und genau solche Maßnahmen brauchen wir jetzt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen

betreffend umfassende Maßnahmen gegen die Teuerung – jetzt!

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1) Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2314/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022) (1377 d.B.)

Begründung

Die Inflation in Österreich ist auf einem fast 40-jährigen Rekordhoch. Im Februar lag die Preissteigerung bei 5,9%, das ist noch einmal +1,3% gegenüber dem Jänner 2022, zuletzt war sie nur im Jahr 1984 mit 6% höher als heute.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 104

Für viele jungen Familien, die solche Teuerungen noch nie erlebt haben, und für viele Pensionist*innen werden die exorbitanten Preissteigerungen zum Beispiel beim Einkau­fen, Wohnen, Heizen, Strom oder Autofahren, kurzum in den wesentlichsten Bereichen des täglichen Lebens, Existenz bedrohend. Die Preissteigerungen für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke liegen weit über dem 2%-Inflationsziel der Europäischen Zen­tralbank, Bekleidung und Schuhe kosten um 5,8% mehr, Wohnen, Wasser und Energie wurden sogar um 7,7% teurer und die Preissteigerung beim Verkehr ist mit 10,6% schon zweistellig (Statistik Austria).

Für die Österreicher*innen bedeutet das, dass Wohnen und Heizen einen immer höhe­ren Anteil des verfügbaren Monatseinkommens auffrisst, für Pendler*innen mit kleinen und niedrigen Einkommen, wird der Weg in die Arbeit zum Luxus, vor allem am Land können sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Das Arbeitslosengeld dient der Existenzsicherung, Ende 2021 waren 233.000 Menschen arbeitslos gemeldet, die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich, im Jänner galten 154.469 Personen als langzeit­beschäftigungslose Arbeitslose. Oft reicht das Geld nicht einmal für das Nötigste, durch die Einkommensverluste wegen der Preissteigerungen bricht diesen Personen die Exis­tenzgrundlage weg.

Auch Studierende werden von der aktuellen Teuerung besonders hart getroffen, weil sie einen immer höheren Anteil des Gesamteinkommens für Wohnen und Nahrungsmittel aufwenden müssen. Die Studienbeihilfe wurde zuletzt 2017 erhöht, die Preise sind seit­her um mehr als 10% gestiegen.

Die rasante Teuerung ist für Pensionist*innen nicht mehr zu stemmen. Die jährliche ge­setzliche Inflationsanpassung erfolgt rückwirkend per Jänner und betrug zuletzt 1,8%. Die SPÖ hat die Anpassung bereits im Herbst 2021 als zu niedrig kritisiert, und bis zur nächsten regulären Anpassung dauert es noch fast ein Jahr. Der von der Regierung geplante Energiekostenausgleich als Einmalzahlung deckt die gestiegenen Energie­preise nur teilweise. Eine Abgeltung des bereits entstandenen und noch bevorstehenden Kaufkraftverlustes ist dringend notwendig.

Während die Menschen unter den hohen Energiepreisen ächzen, verdient der Finanz­minister dieses Jahr bis zu 50% mehr aus Mehrwertsteuereinnahmen auf Strom und Gas - statt 800 Mio. Euro sind 1,2 Mrd. Euro prognostiziert. Das zuletzt vorgestellte Paket der Bundesregierung gegen die Teuerung ist viel zu wenig. Es ist ungerecht, weil Pendler im oberen Einkommensbereich bevorzugt werden, es ist nichts gegen die Preis­steige­rungen im Lebensmittelbereich und beim Wohnen vorgesehen und ein wesentlicher Teil der Maßnahmen wirkt erst in ein paar Monaten oder Jahren, und nicht jetzt sofort.

Die SPÖ fordert eine sofortige Preis-Bremse für Tanken, Heizen Strom! Ein zeitlich befristetes Sofortmaßnahmenpaket kann die Menschen rasch und unbürokratisch entlasten!

Unsere Vorschläge, wie man der Teuerung in den verschiedenen Bereichen gegen­steuern kann, liegen längst am Tisch und könnten rasch umgesetzt werden:

-             Entlastung beim Tanken – vorübergehende Streichung der Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel, dadurch sparen sich die Menschen 30 Cent pro Liter.

-             Die Wirtschaftsministerin ist nach geltendem Preisgesetz (§ 5a PreisG im Verfas­sungsrang) dazu verpflichtet bei Benzin und Diesel eine Preisobergrenze festlegen.

-             Entlastung für Pendler*innen – Reform des Pendlerpauschales für 1,3 Millionen Pendler*innen, durch die Niedrigverdiener*innen und Öffi-Nutzer*innen mehr profitieren (Umstellung auf einen kilometerabhängigen Absetzbetrag für Pendler*innen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Ökologisierung durch großes Pendler-Pauschale für alle Öffi-Nutzer*innen).


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 105

-             Entlastung bei Heizkosten – auch hier durch Streichung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas. Für Personen mit geringerem Einkommen (Personengruppe, die bereits nach geltendem Recht von den Ökostromabgaben befreit ist) soll ein Preisdeckel für Strom und Gas vorgesehen werden, dieser geförderte Tarif lässt sich durch eine Ab­schöpfung überhoher Gewinne einiger Stromanbieter finanzieren.

-             Entlastung beim Wohnen

-             Verhindern der automatischen Mieterhöhung – Aussetzen der Richtwert­mietenerhöhung per 1. April,

-             neues transparentes und einheitliches Mietrechtsgesetz mit gesetzlich definierten Zu- und Abschläge zur Dämpfung der Mietpreise,

-             Abschaffung der Befristungen (ausgenommen definierte Ausnahmen wie z.B. Eigenbedarf),

-             Einführung Bestellerprinzip bei den Maklergebühren,

-             verfassungsmäßige Absicherung der Flächenwidmung sozialer Wohn­bau.

-             Entlastung für Studierende, Pensionist*innen und Arbeitssuchende

-             einmaliges Vorziehen der Pensionsanpassung,

-             Erhöhung des Arbeitslosengeldes durch Anhebung der Nettoersatzrate auf

70 % des letzten Einkommens, jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und Verdreifachung des Familienzuschlages sowie

-             Valorisierung der Studienbeihilfe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Paket mit sofort wirkenden Maßnahmen gegen die Teuerung zuzuleiten. Dabei sollen folgende Maßnah­men zur Erhöhung der Einkommen sowie zur Dämpfung der Preissteigerungen kom­biniert werden:

1.          Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer im Bereich Treibstoffe, Strom und Gas,

2.          Überwachung aller Preise durch umfassendes Monitoring und empfindliche Strafbestimmung für die Nichtweitergabe von Steuersenkungen,

3.          Festlegung einer Preisobergrenze für Treibstoffe durch die Wirtschaftsministerin,

4.          und Festlegung eines Preisdeckels bei Strom und Gas für Personen mit gerin­geren Einkommen, finanziert durch Abschöpfung überhoher Gewinne bestimmter Erzeu­ger,

5.          ökologische Reform des Pendlerpauschales in einen kilometerabhängigen Ab­setz­betrag für Pendler*innen mit kleinen und mittleren Einkommen,

6.          Vorziehen der Pensionserhöhung für alle PensionistInnen spätestens ab Mitte 2022,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 106

7.          Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des Letzteinkommens, jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und Verdreifachung des Familienzuschlages,

8.          Valorisierung der Studienförderung für Studierende um 10% und

9.          Aussetzung der Indexierung der Richtwert- und Kategoriemieten mit 1.4.2022.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.


11.46.03

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht ganz kurz ein paar Gedanken zu hier vorgebrachten Stellungnahmen, zunächst einmal begin­nend mit Vertretern der SPÖ:

Kollege Lercher hat ja in seiner Rede hier schon angedeutet, er würde gerne über eine neue Marktlogik philosophieren und diskutieren. Herr Kollege Einwallner von der SPÖ, mein Vorredner, hat hier ja schon ein paar Einblicke in diese Gedankenwelt gegeben. Ich glaube, das ist ein wenig ein Spiel mit dem Feuer, meine Damen und Herren, denn ich befürchte, Ihre Vorbilder, was eine andere Marktlogik betrifft, sind solche Länder wie Kuba oder Venezuela, und davor können wir nur warnen, weil sich immer schon in der Geschichte gezeigt hat, dass es den Menschen dann sehr schnell viel schlechter ge­gangen ist als in einer sozialen Marktwirtschaft, die seit 1945 höchst erfolgreich in diesem Lande aufgebaut wurde. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

Die soziale Marktwirtschaft, meine Damen und Herren, ist das erfolgreiche Modell und, wie gesagt, ich halte es ein bissel für eine gefährliche Drohung, das infrage zu stellen.

Meine Damen und Herren, vielleicht auch noch kurz eine Replik auf die Aussagen von Herrn Kollegen Kaniak von der FPÖ, der in seiner Rede ziemlich pauschal die Bun­desregierung für die jetzt leider sehr stark gestiegene Inflation in Österreich verant­wortlich gemacht hat (Zwischenruf bei der SPÖ): Ich empfehle Ihnen doch einen Blick über den Tellerrand – ich weiß, das ist nicht unbedingt die Stärke der Freiheitlichen. (Ruf bei der FPÖ: Eure auch nicht!) Es ist aber jetzt einfach billig, sozusagen zu polemisieren und zu sagen, daran sei ausschließlich die österreichische Bundesregierung schuld. Dann frage ich mich schon: Was ist mit den Entwicklungen in den anderen europäischen Staaten, die genau die gleiche Situation wie wir haben? – Zu sagen, das habe nichts mit den derzeitigen internationalen Entwicklungen zu tun, ist schon sehr eigenartig, muss ich sagen. (Abg. Kassegger: Wer genehmigt denn die Geldpolitik der EZB?)

Zum Schluss sei es mir gestattet, an dieser Stelle ein großes Dankeschön auszurichten, nämlich an die vielen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in diesem Land, an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, an die Unternehmer mit ihren fleißigen Mitarbeitern, an die Landwirtschaft, also an alle, die dafür sorgen, dass wir Steuermittel haben, mit denen wir entsprechend auch Politik machen können, und darüber können wir hier ja trefflich diskutieren.

Ich bin aber mit denen einer Meinung, die sagen: Grundsätzlich ist es Steuergeld, über das wir hier debattieren, es ist nicht das Geld von uns, der Politik, sondern wir haben dafür Sorge zu tragen, dass es bestmöglich und effizient eingesetzt wird. (Zwischenruf bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 107

An dieser Stelle ist es natürlich notwendig, denjenigen zu helfen – es sind ja schon viele Beispiele angeführt worden, die ich nicht wiederholen möchte –, die es jetzt dringend brauchen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das mit diesen Maßnahmen auch gut gelingt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

11.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kassegger ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


11.49.48

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Kollege Ottenschläger! Sie haben beziehungsweise du – wir sind ja per Du – hast die soziale Marktwirtschaft erwähnt. Vollkommen richtig, die soziale Marktwirtschaft ist das Wirtschaftsmodell, das auch wir Freiheitliche für gut und richtig befinden, nämlich ein Wirtschaftsmodell nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber – nicht vergessend die Solidargemein­schaft – mit einer starken sozialen Komponente.

Du hast auch kritisiert, dass die Opposition sich sozusagen hier anmaßt, die Regierung zu kritisieren – ich gehe gar nicht auf die Redebeiträge von Kollegen Hörl ein – und so weiter. Das wird dann gleich wieder als Miesmachen, Grantlerei und so weiter abgetan, wenn wir sachliche Argumente vorbringen. Und das versuche ich jetzt, nämlich sachliche Argumente vorzubringen und dabei insbesondere auf die Frage einzugehen – und das ist entscheidend –: Wer trägt die Verantwortung? – Das ist die erste Frage, und die zweite Frage ist: Wer bezahlt das dann am Ende alles, was da aufgeführt wird?

Erste Frage: Wer trägt die Verantwortung? – Selbstverständlich die österreichische Bundesregierung der letzten Jahre in Kombination mit der Europäischen Union und der Europäischen Zentralbank. Kollege Ottenschläger, wenn du sagt, die Nullzinspolitik der EZB et cetera, die Explosion der Geldmengen, die Explosion der Schulden, also die Stimmung, dass Geld sozusagen abgeschafft ist, dass alles auf Pump gemacht wird, ist nicht tendenziell inflationsfördernd, dann muss ich schon sagen, du hast die Zusam­menhänge nicht erkannt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn du sagst, die österreichische Bundesregierung hat damit gar nichts zu tun, dann weißt du offensichtlich nicht, wie Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene – in der Kommission, im Rat et cetera – funktionieren. Selbstverständlich haben die Regie­rungsvertreter, insbesondere Bundeskanzler und Wirtschaftsminister, ihren Anteil daran und haben auch eine Verantwortung in diesem Bereich zu tragen.

Das ist ja nur ein Bereich. Die große Frage ist immer: Wie kommt es jetzt zu diesen Teuerungen et cetera? – Sie tun ja gerade so, als ob die über Nacht entstanden wären. Das ist ja überhaupt nicht so. Es ist auch nicht so, wie Herr Bundeskanzler Nehammer in der Früh gesagt hat, dass nämlich Corona und der Krieg an allem schuld sind. Beides ist bedauerlich, insbesondere ist der Krieg sehr, sehr bedauerlich. Auch da sehe ich aber keine Schritte der Bundesregierung, diesen Krieg zu beenden, sondern ich sehe eher Schritte, um das Ganze noch zu befeuern, aber das ist jetzt ein anderes Thema.

Die Verantwortung liegt aber im Verhalten. Wie konnte es dazu kommen, dass Sie jetzt zum zigsten Mal herumrudern und wenig durchdachte Notmaßnahmen setzen, dass Sie zum zigsten Mal wieder der Entwicklung hintennach hinken, dass Sie zum zigsten Mal zu sündteuren chaotischen Maßnahmen greifen, die nicht zielgerichtet sind, die nicht dort ankommen, wo sie eigentlich ankommen sollen? Das erinnert mich an Corona­maßnahmen, Umsatzersatz und ähnliche Dinge. Das hat also einen Qualitätsgrad, der sehr, sehr bedauerlich ist – ich hoffe, ich bin jetzt noch auf der Sachebene. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 108

Kollege Fuchs hat es auch schon zusammengefasst: Das, was Sie da produzieren, ist kompliziert, ist chaotisch und schafft ein Bürokratiemonster der Extraklasse. Wie konnte es dazu kommen? – Selbstverständlich hat das mit der EZB zu tun und selbstver­ständ­lich auch mit Ihrer Coronapolitik der letzten zwei Jahre. Kollege Ottenschläger, das hat nichts mehr mit der von Ihnen als Ziel vorgegebenen sozialen Marktwirtschaft zu tun. Das, was Sie in den letzten beiden Jahren aufgeführt haben, ist staatlich gelenkte Plan­wirtschaft mit massivsten Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf (Beifall des Abg. Loacker) – danke, Kollege Loacker (Beifall bei der FPÖ) –, mit massivsten Eingriffen in das Grund­recht auf freie Erwerbsausübung.

Es hat einmal ein berühmter, sehr erfolgreicher Österreicher gesagt: Das kommt mir gerade so vor, als ob Sie jemandem ins Knie schießen würden und ihm dann eine günstige Operation anbieten!, zumal diese Operation auch noch vollkommen auf Pump finanziert ist. Damit bin ich bei meiner zweiten Frage: Wer wird das alles bezahlen? – Am Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Mitbürger, werden Sie das bezahlen, das werdet ihr bezahlen, das werden wir alle bezahlen. – Und das ist die Verantwortung, die Sie zu tragen haben.

Kollege Hörl, Sie können schon von 45 Milliarden Euro an Superförderungen reden, die Sie da mit der Gießkanne verteilt haben. Ich frage Sie: Wer wird denn das am Ende des Tages bezahlen? (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Was heißt: wir!? – Richtig: wir alle. (Abg. Hörl: Ja!) Wäre es nicht doch gescheiter gewesen, die Wirtschaft vorher nicht kaputtzuschießen? Dann hätten wir uns die 45 Milliarden, die wir, unsere Kinder und Kindeskinder bezahlen müssen, erspart. – Ich meine: ja. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Hörl.)

Die Wirtschaftspolitik der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP ist vollkommene Plan­wirt­schaft. Auch das, was auf EU-Ebene stattfindet, ist vollkommene Planwirtschaft. Frau von der Leyen setzt sich, natürlich mit Unterstützung der jeweiligen ÖVP-Bundeskanzler, für eine Planwirtschaft ein, nämlich unter dem Titel Green Deal.

Dieser Green Deal sieht vor – und das hat im Übrigen auch Kollege Karlheinz Kopf gesagt –: Wir wollen bis 2040 klimaneutral werden. – Ich gehe jetzt gar nicht darauf ein, was das am Ende heißt. Es heißt am Ende, dass wir 300 Terawattstunden an fossilen Brennstoffen ersetzen müssen. Das ist einfach nicht möglich! Hörl hat es in einem Zwischensatz eh schon korrigiert: Seien wir doch nicht so blöd, zu sagen, wir verzichten auf das russische Gas! – Ich weiß jetzt also auch nicht, wie sich die ÖVP da ener­gie­politisch positioniert. Da sehe ich jetzt keine wirkliche Linie. Da wird einfach einmal so gesagt und einmal so gesagt.

Es ist doch offensichtlich, dass dieser ganze Green Deal massiven Schaden für die euro­päische Industrie, auch für die klein- und mittelständischen Betriebe im globalen Wett­bewerb bringt, weil wir da einem CO2-Ziel nachhecheln. Wir, ein Kontinent, der 8 Prozent des gesamten globalen CO2-Ausstoßes verursacht – im Gegensatz zu China mit 30 Pro­zent –, machen jetzt CO2-Steuern.

Der Zertifikatehandel erhöht selbstverständlich die Energiepreise, und das führt dazu, dass unsere Grundstoffindustrie – und von der gibt es ja noch viel in Deutschland und in Österreich – aufgrund dieser Preissituation nicht mehr konkurrenzfähig ist. Das wandert ab nach China, und jetzt sage ich Ihnen etwas für Sie vielleicht Überraschendes: In China werden dann derselbe Stahl, dasselbe Aluminium und andere Rohstoffe produ­ziert, nur mit der dreifachen Emission an CO2 pro BIP-Einheit; der Anteil pro BIP-Einheit ist nämlich die richtige Kennzahl. Ist das gescheit? – Nein, das ist vollkommen dumm! (Beifall bei der FPÖ.) Auch da stellt sich die Frage nach der Verantwortung.

Letzter Punkt – und auch da stellt sich die Frage nach der Verantwortung –, die Sank­tionspolitik: Wir Freiheitliche sind nicht überzeugt davon, dass diese Sanktionspolitik


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 109

Sinn macht, etwas bringt. Was will man damit erreichen? – Verhaltensänderungen bei demjenigen oder dem Land, das sanktioniert wird.

Wir sind leider in ernster Sorge, dass das desaströse Auswirkungen auf den Wirt­schaftsstandort Europa und Österreich hat, und da stelle ich mir die Frage: Wer kümmert sich um die Interessen Europas? – Die Kommission kann es nicht sein. Wer kümmert sich um die Interessen der Republik Österreich und ihrer Bürger? – Bei der Bundes­regie­rung sehe ich da auch nicht viel.

Was bekommen wir jetzt, wenn wir sagen, von den bösen Russen – die im Übrigen unverändert weiterliefern, und wir werden morgen auch ein Gesetz beschließen, das Gaswirtschaftsgesetz, auch wieder hintennach, teuer und chaotisch – wollen wir das Gas nicht mehr haben? – Wir bekommen Frackinggas aus Amerika, das drei, vier oder fünf Mal so viel kostet, das komprimiert und mit Schwerölschiffen über den Atlantik trans­portiert werden muss. Schweröl ist, glaube ich, das Schlimmste, was CO2-Emissionen betrifft. Liebe Grüne, das geht sich von der Logik her nicht mehr aus und ist nicht vereinbar mit dem Umweltschutz beziehungsweise mit den CO2-Zielen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frau Ministerin war ja in den Vereinigten Arabischen Emiraten, bekanntermaßen eine Musterdemokratie, oder in Katar. (Bundesministerin Schramböck: Nein, im Oman war ich schon und in Saudi-Arabien!) – Sie waren nicht mit? Elli Köstinger war dort. Sie waren im Oman und in Saudi-Arabien, wo ja nur freitags gesteinigt wird. Das sind ja alles bekanntermaßen Musterdemokratien, die wir jetzt als Alternativbeschaffungswege da in die Pipeline bringen, wobei sich auch da wieder die Kostenfrage stellt.

Dann reden Sie dauernd vom grünen Wasserstoff. Es handelt sich bei dem Wasserstoff, von dem Sie reden, um türkisen Wasserstoff, und der türkise Wasserstoff, das muss man den Leuten auch sagen, wird aus Gas hergestellt. Den grünen Wasserstoff, von dem Sie reden, der aus Erneuerbaren hergestellt wird, gibt es nur in Mengen im Mikro­bereich. Da bekommen wir überhaupt keine Mengen zusammen. Abgesehen davon wissen Sie oder müssen Sie wissen, dass man auch den Effizienzgrad bedenken muss: Wir haben 50 Prozent Wirkungsgradverluste. Schenken Sie also den Menschen bitte reinen Wein ein, wenn Sie hier vom sauberen Wasserstoff reden!

Im Übrigen: Die Wasserstoffstrategie, die wir damals in der Regierung beschlossen haben, ist auch on hold, genauso wie der gesamte Bereich Gasinfrastruktur, das wissen Sie. Das ist deswegen on hold, weil Sie dem grünen Koalitionspartner da offensichtlich entgegenkommen müssen. Für den Wirtschaftsstandort Österreich, für die österreichi­sche Wirtschaft und damit für die Menschen in Österreich ist das natürlich eine voll­kommene Katastrophe.

Ich fasse zusammen: Sagen Sie bitte nicht immer, Covid ist schuld und, ich weiß nicht, der Weihnachtsmann ist schuld! Ich habe, glaube ich, jetzt auf der Sachebene relativ deutlich darlegen können, wer da die Verantwortung trägt. Das sind Sie als Bundes­regie­rung, das ist selbstverständlich die Europäische Kommission.

Ich habe hoffentlich auch darlegen können, wer das Ganze leider bezahlt. Kollege Hörl hat gesagt: wir alle. Ja, wer sind „wir alle“? – Meine Damen und Herren, das sind Sie! Sie, Ihre Kinder und Kindeskinder werden die Rechnung zu bezahlen haben, und das finden wir einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Bernhard ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 110

12.00.19

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben es tatsächlich derzeit sehr schwer, allerdings ist es anders, als jetzt vor allem die Vorrednerinnen und Vorredner von der ÖVP behauptet haben.

Wir haben ein zentrales Problem. Wir haben eine Wirtschaftsministerin und eine Minis­terin für Digitalisierung, deren größter politischer Erfolg das Kaufhaus Österreich war (Bundesministerin Schramböck: ... ein alter Hut!), und das alleine ist natürlich viel zu wenig – in einer Krise wie einer Pandemie, in einer Krise wie jetzt in der Ukraine, in einem Krieg, in dem Lieferketten unterbrochen werden, in einer Zeit, in der die Inflation massiv ansteigt, wie viele jüngere Unternehmerinnen und Unternehmer das selbst noch nie erlebt haben. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Gerade wenn keine Hoffnung im Wirtschaftsministerium besteht, müsste doch mehr Erwartungshaltung bei der Wirtschaftskammer als Interessenvertretung bestehen, und da ist anscheinend ebenfalls Hopfen und Malz verloren. Das möchte ich auch kurz begründen, weil ich da schon den Widerstand sehe: Was gibt es denn in einer solchen Krise? – Wir hatten jetzt die Pandemie, wir sind jetzt in einer Situation, in der die Ener­giekosten wirklich explodieren, in der wir von einer Sekundärinflation ausgehen müssen, die dann alle Lebensbereiche und natürlich auch alle Bereiche der Wirtschaft umfassen wird. Wir werden, wenn wir aus diesen Krisen herauskommen, mit den Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sein, und alles, was die Wirtschaftskammer macht, ist, schwach Bittsteller zu sein: Wir hätten gerne da ein bisschen etwas! Die CO2-Steuer hätten wir gerne ein halbes Jahr später! Wir müssen das Beihilfenrecht ein bisschen ausdehnen! Mit ein bisschen mehr Geld vom Staat geht es uns allen gut! – Im Übrigen hat sie die Industrie weitestgehend vergessen.

Das ist nicht die Idee einer kraftvollen Interessenvertretung. Das, was Sie machen müss­ten und was Sie nicht machen – ich habe Karlheinz Kopf sehr genau zugehört, mit keinem Wort hat er darüber geredet –, ist: Wenn Kosten in der Produktion steigen, dann müssten wir natürlich sowohl im Nationalrat als auch in der Wirtschaftskammer darüber reden, wie wir andere Kosten dauerhaft senken können. Da ist allen voran die Senkung der Lohnnebenkosten zu nennen, und da geht es nicht darum, dass man die Lohn­nebenkosten um 0,1 Prozent senkt – so, wie das jetzt im letzten Jahr und auch dieses Jahr passiert ist –, sondern da müssen wir ganz grundsätzlich über die Frage diskutie­ren: Wie können wir den Staat neu aufstellen? Wie können wir Aufgaben anders und effizienter gestalten, damit Lohnnebenkosten um 10 oder 20 Prozent sinken?

Wer, wenn nicht die Interessenvertretung von Unternehmerinnen und Unternehmern, spricht denn so etwas an? Wer, wenn nicht eine ehemalige Wirtschaftspartei, sollte denn so etwas auch tatsächlich ansprechen? Fakt ist, sowohl die ÖVP als auch der Wirtschaftsbund als auch die Wirtschaftskämmerer der ÖVP und des Wirtschaftsbundes sind in einem Ausmaß feige und verwehren sich gegen jede Reform, selbst wenn es kolossale Jahrhundertkrisen gibt. Da ist wirklich jede Hoffnung verloren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist zu dieser Debatte nun niemand mehr gemeldet, damit ist sie geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Finanzausschusses und fahre in der Tagesordnung fort.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 111

12.03.496. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1329 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (1372 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwe­sen­gesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienste­gesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1374 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Es sind dies die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim – Bitte.


12.04.36

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Banken oder Versicherungen, die Börse und der Wertpapierhandel unterliegen der Kontrolle der Finanzmarktaufsichts­behörde, und das ist gut und wichtig so.

Diese Behörde soll künftig die Aufgabe dazubekommen, als Abwicklungsbehörde für sogenannte zentrale Gegenparteien zu fungieren – volkswirtschaftlich also ganz, ganz wichtig. Wir müssen uns da jetzt nicht in jedem Fall auskennen, weil es in Österreich gerade einmal ein Institut betrifft, aber es ist nicht weniger wichtig – eine sinnvolle Sache, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen.

Keine Unterstützung, sehr geehrte Damen und Herren, wird es von uns für diese gegen­ständliche, jetzt von der Präsidentin aufgezählte Reihe von Gesetzesänderungen, die in dieser Regierungsvorlage sind, geben. Warum nicht? – Es sollen zwar eine Reihe von EU-Richtlinien und -Verordnungen in nationales Recht umgesetzt werden – eine Ver­pflichtung! –, nur die Art und Weise und auch der Zeitrahmen stören uns, weil letzterer einfach eine seriöse Begutachtung nicht ermöglicht. Wir hätten diese Regierungsvorlage eigentlich schon im März 2021, also vor einem Jahr, auf dem Tisch liegen haben müssen. Okay, nun wissen wir, dass es der Regelfall ist, dass die Regierung ihre Auf­gaben nicht rechtzeitig erfüllt, dann aber in einer so kurzen Phase einer zweiwöchigen Begutachtungsfrist eine seriöse Bewertung in alle Richtungen uns allen, die an der Gesetzwerdung mitwirken sollen, zuzumuten, kann es nicht sein, und das stört uns. (Beifall bei der SPÖ.)

Das stört aber nicht nur uns, das stört auch ganz zu Recht die Bundesarbeitskammer. Warum? – Bei diesen sperrigen Begriffen geht es um nicht weniger als um hart erspartes Geld der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Sehr geehrte Damen und Herren, wie oft haben Sie gehört: Bei negativen Zinsen – und damit haben wir seit vielen Jahren zu kämpfen – muss man verrückt sein, wenn man sein Geld nicht investiert!? – Schön und gut, wir finden es auch in Ordnung und begrüßenswert, dass Anlegeformen an soge­nannte nachhaltige, ökologische und soziale Kriterien geknüpft werden. Das ist wirklich wichtig, das soll in Zukunft auch eine stärkere Rolle spielen, damit man mit dem Geld nicht moralisch fragwürdige Unternehmen finanziert.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 112

Nur das, was uns auffällt, ist, dass der Bereich des Konsumentenschutzes – also die Interessen der Anlegerinnen und Anleger, der Sparerinnen und Sparer – zu wenig berücksichtigt wird, weil jene, die ihr Geld dann auf Anraten ihrer Vertrauenspersonen bei den Banken und Versicherungen tatsächlich anlegen, nicht wissen, ob es transparent und ob es kontrollierbar – also effektiv von dieser Finanzmarktaufsichtsbehörde kontrol­lierbar – ist, dass auch richtig investiert wird. Das kann es doch nicht sein, das ist doch schon wieder so ein Etikettenschwindel. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist doch das, was landläufig als Greenwashing bekannt ist. Es klingt supergut, aber in Wahrheit wissen wir nicht, wo das Geld dann tatsächlich landet. Das ärgert uns, sehr geehrte Damen und Herren, da das seriös durchleuchtet gehört, weil es um nicht weniger als um hart er­spartes Geld der Sparerinnen und Sparer, der Bürgerinnen und Bürger des Landes geht.

Ich lade Sie dazu ein, endlich mit dieser Selbstbeschäftigung aufzuhören und sich den Interessen der Menschen in diesem Land zu widmen! Wir brauchen jetzt eine gut funk­tionierende Regierung, die sich um die Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher kümmert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


12.08.35

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Es geht um eine sehr komplexe Materie, Frau Kollegin Yildirim hat ja schon einige Punkte angesprochen.

Ich glaube, dass es grundsätzlich wichtig ist, dass wir diese Bundesgesetze jetzt be­schließen, weil es um eine Umsetzung von EU-Regelwerk geht. Einerseits brauchen wir diese EU-Regelumsetzung, weil sie eine Anpassung bei der Nachhaltigkeit von Finanz­dienstleistungen ist; und wenn wir wirklich wollen, dass wir Nachhaltigkeit bei Finanz­dienstleistungen haben, sind wir auch aufgefordert, diese Umsetzung des EU-Regel­werkes zu machen. Wenn das EU-Regelwerk seit März daliegt, dann kann man sich damit ja auch schon befassen.

Deshalb wünsche ich mir, meine Damen und Herren, wenn wir das umsetzen – wir machen da ja Gott sei Dank kein Gold Plating, sondern wir machen die Umsetzung eines Regelwerks mit ein paar Punkten, die wir noch für notwendig erachten –, dass wir hier auf breite Zustimmung stoßen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Wir beschließen nämlich heute hier die notwendigen Änderungen in diesem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, im Bankwesengesetz, dem Börsegesetz und in weiteren Gesetzen. Wir bestimmen somit auch – das ist ganz wichtig, dass wir diese Voraussetzung schaffen – die FMA als zuständige Behörde in diesem Zusammenhang, um gewisse Informations- und Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit zu prüfen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir da eine gewisse Bereinigung machen, nämlich dass die Zuständigkeit der Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste von der nationalen Ebene, nämlich von der nationalen Aufsicht, auf die Europäische Wertpapier- und Markt­aufsichtsbehörde, die sogenannte Esma, übertragen wird. Auch das findet sich also in diesem Bereich.

Es sind steigende Anforderungen in der Regulatorik – wir sind da ja sehr gefordert, ein bisschen weniger wäre oft ganz gut –, trotzdem ist es aber für die Sicherheit der Konsu­menten und natürlich auch der Anleger wichtig, dass die Regulatorik funktioniert. Das fordert uns aber natürlich auch im Bereich der Finanzierung. Neue Anforderungen in der Regulatorik sind stets mit einem steigenden Ausmaß an Finanzkosten verbunden, und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 113

deshalb haben wir den Bundesbeitrag für die Finanzmarktaufsicht auf 4,6 Millionen Euro erhöht – auch eine Maßnahme, die wir heute beschließen werden.

Das zweite Gesetz, die zweite Verordnung ist in ihren Eckpunkten schon geschildert worden. Es geht dabei um das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz. Es ist so, dass das auch eine europäische Richtlinie ist. In Österreich haben wir eben wie schon erwähnt nur eine quasi zentrale Gegenpartei, nämlich eine, die sich im Eigentum der Wiener Börse und der Kontrollbank befindet. Sie zählt im Vergleich zu vielen anderen euro­päischen zentralen Counterparties allerdings zu den kleineren in der EU. Das zuständige Ministerium ist auch da das BMF. Damit verbunden sind bestimmte Informationspflichten bei der Abwicklung, bei der Abwicklungsbehörde FMA an das Ministerium und ein Zu­stimmungsrecht zu bestimmten Maßnahmen.

Wie schon anfangs erwähnt: Klingt alles sehr kompliziert; ist es auch, meine Damen und Herren, das hat die Regulatorik so an sich. Ich bitte Sie trotzdem um Zustimmung zu diese beiden Gesetzentwürfen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Jakob Schwarz zu Wort. – Bitte.


12.12.43

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir müssen raus aus den Fossilen, einerseits im Sinne des Klimaschutzes und andererseits, um unsere Unab­hängigkeit auszubauen. Dafür braucht es massive Investitionen – sowohl der öffent­lichen Hand als auch von privaten Kapitalgebern – in den öffentlichen Verkehr, in die Sanierung von Häusern und in die erneuerbaren Energien. Die öffentlichen Finanzen reichen dafür eben nicht, sondern man muss auch den Kapitalmarkt, den Finanzmarkt mobilisieren, und dafür ist es notwendig, zu definieren, was grün ist. Es muss also – Stichwort Taxonomie – festgelegt werden: Welche Investitionen sind sinnvoll im Sinne dieser Transformation? Welche sind es nicht?

In diesem Zusammenhang ist natürlich auch wichtig, dass Österreich mit einer Klage gegen gewisse ungrüne Elemente dieser Taxonomie, insbesondere im Bereich Gas und Kernkraft, vorgeht, damit eben kein Greenwashing passiert, sondern das dann wirklich Investitionen sind, die uns im Klimaschutz und auch bei anderen Umweltthemen unterstützen.

Diese EU-Disclosureverordnung, die mit diesen Novellen, die wir da jetzt mitbe­schließen, umgesetzt wird, hat genau zum Zweck, dass genauer geregelt wird, wann Finanzprodukte als grün gelten dürfen und welche Informationen dafür bereitgestellt werden müssen, damit man das als Konsumentin, als Konsument oder auch als InvestorIn relativ klar und deutlich sieht.

Frau Yildirim, genau um Greenwashing zu vermeiden, ist es wichtig, dass es gleichzeitig auch starke Aufsichtsbehörden gibt, die darauf schauen können, dass die Informationen, die bei solchen Finanzprodukten zur Verfügung gestellt werden, auch stimmen, dass sozusagen auch green drinnen ist, wenn green draufsteht. Deshalb haben wir gemein­sam mit diesen Umsetzungen auch den Deckel bei der Finanzierung der Finanz­marktaufsicht, bei der FMA, erhöht und, wie Abgeordneter Haubner schon gesagt hat, auch den Bundeszuschuss angehoben. Damit ist sichergestellt, dass es nicht zu Green­washing kommt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner.)

Ich darf jetzt noch den Abänderungsantrag einbringen, den ich vorhin schon ein bisschen angeteasert habe – jetzt aber wirklich zum Tagesordnungspunkt 7. Ich darf kurz ver­lesen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 114

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarkt­auf­sichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zah­lungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1374 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1364 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

A. Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016) wird wie folgt geän­dert:

1. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 128 Abs. 2 zweiter Satz lautet:

,Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informa­tionen stehen.‘“

2. In Z 17 wird in § 340 Abs. 12 nach dem Zitat „§ 109a,“ das Zitat „§ 128 Abs. 2,“ eingefügt.

B. Artikel 8 (Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:

„10a. § 49 letzter Satz lautet:

,Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informa­tionen stehen.‘“

2. In Z 25 wird in § 117 Abs. 6 nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 Z 16 und 17,“ das Zitat „§ 49,“ eingefügt.

*****

Ich hoffe, Sie unterstützen die Vorlagen und auch diesen Abänderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)

12.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarkt­auf­sichts­behördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1374 der Beilagen)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 115

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1364 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

A. Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016) wird wie folgt ge­ändert:

1. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 128 Abs. 2 zweiter Satz lautet:

„Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informa­tionen stehen.““

2. In Z 17 wird in § 340 Abs. 12 nach dem Zitat „§ 109a,“ das Zitat „§ 128 Abs. 2,“ eingefügt.

B. Artikel 8 (Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:

„10a. § 49 letzter Satz lautet:

„Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Infor­matio­nen stehen.““

2. In Z 25 wird in § 117 Abs. 6 nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 Z 16 und 17,“ das Zitat „§ 49,“ eingefügt.

Begründung

Im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 soll klargestellt werden, dass Marktingmitteilungen den Anforderungen des Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 entsprechen müssen. Damit soll auch klargestellt werden, dass Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 auch von der Strafbestimmung des § 322 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 bzw. § 322 Abs. 2 Z 5 VAG 2016 und des § 95 Abs. 1 Z 31 WAG 2018 hinsichtlich der Marktingmitteilungen umfasst ist.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Kalte Progression!)


12.17.06

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! (Ruf bei der ÖVP: Kalte Progression!) Vorab, weil ich es vorhin nicht erwähnt habe: Ich wünsche unserem Finanzminister wirklich einen milden Verlauf seiner Covid-Erkrankung, und ich wünsche mir auch, dass er bald wieder fit ist; also auch auf diesem Weg: Alles Gute von unserer Seite! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Baumgartner.)

Worauf ich heute noch eingehen möchte, ist eben die Aufstockung der Finanzierung der FMA, der Finanzmarktaufsicht. Es ist ja schon angesprochen worden: Es ist ein wirklich wichtiges Thema, denn eine funktionierende FMA ist einfach essenziell für einen gesunden Standort. Was uns besonders wichtig ist: Die Aufgaben der FMA müssen natürlich in diesem Zusammenhang unabhängig gemacht werden können, und sie müssen finanziell so dotiert werden, dass die FMA, dass diese Behörde ihre Aufgaben auch gut erfüllen kann. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute zustimmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 116

Wir haben im internationalen Vergleich aber durchaus gesehen, dass es vielleicht noch ein paar Verbesserungsmöglichkeiten für die FMA geben könnte, und das würde ich gerne noch kurz ansprechen. Es ist natürlich so, dass in Österreich die Finanzierung der FMA derart geregelt ist, dass ein Teil über die Republik, über den Steuerzahler kommt, während es international eigentlich schon Usus ist, dass solche Aufsichtsbehörden durchaus auch von den Banken bezahlt werden. Aus meiner Sicht ist das etwas, das wir uns anschauen sollten. Wir würden das durchaus unterstützen.

Der zweite Punkt, den ich noch aufgreifen wollte, betrifft eben dieses doch sehr öster­reichische System der Vor-Ort-Überprüfungen, die eigentlich von der FMA gemacht werden könnten, in Österreich aber eben von der Nationalbank durchgeführt werden. Das ist ein bisschen eine österreichische Lösung. Das hört sich im ersten Augenblick nicht besonders schlimm an, hat aber natürlich durchaus Auswirkungen und Konsequenzen.

Zwei dieser Schönheitsfehler sind für mich, dass die Nationalbank ja eben eigentlich der Republik, also uns Steuerzahlern, gehört und deswegen richtigerweise auch von uns finanziert und sozusagen bezahlt wird. Die Nationalbank übernimmt aber diese Auf­gaben von der FMA, und man könnte sagen: Das wird ja eh bezahlt; da gibt es ein Budget, das die FMA der Nationalbank überweist, um das auch durchführen zu kön­nen. – Das stimmt schon, aber es ist viel zu wenig! Es werden nämlich nur 10 Millionen Euro abgegolten, es kostet im Jahr aber circa 50 Millionen Euro. Das heißt, wir Steuer­zahler zahlen da eigentlich ein zweites Mal dazu und zahlen dabei drauf.

Der zweite Schönheitsfehler – dieser wird auch regelmäßig vom Rechnungshof ange­sprochen – ist, dass es da Doppelstrukturen und Doppelgleisigkeiten gibt. Im Sinne der Effizienz ist das natürlich auch etwas, was wir gerne gelöst hätten; und jetzt komme ich wieder mit dem Fall Commerzialbank Mattersburg: Ja natürlich, das war ein Systemver­sagen, weil es ein Kriminalfall war, das ist schon ganz klar. Ich möchte aber dazusagen – und das sagen auch viele Expertinnen und Experten, die das schon jahrelang beob­achten –, dass es natürlich besser wäre, wenn man da klare Zuständigkeiten hätte. Wenn nämlich die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand macht, und wenn die Kommu­nikation zwischen den Behörden teilweise Monate dauert – na ja, dann wird man so einen Kriminalfall halt nicht lösen können.

Was wäre also zu tun? – Doppelgleisigkeiten aufheben, die Dotierungen anschauen und auch richtig aufstellen, und so, wie es auch ist, die FMA wirklich unabhängig halten und das auch in Zukunft garantieren. Wenn wir das in Zukunft schaffen, wären wir noch glücklicher, aber wie gesagt: Wir finden das Paket insgesamt gut und werden ihm auch unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

12.20


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Die Abstimmungen zu diesen Tagesordnungspunkten verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Finanzausschusses.

12.21.058. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1363 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (1373 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 117

Herr Abgeordneter Christoph Matznetter, Sie haben als Erster das Wort. – Bitte.


12.21.34

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher, die unserer Debatte folgen! Manchmal wird der Windschatten genützt. Unsere Regierung hat in der Pande­miebekämpfung neben relativ viel Dilettantismus auch in den letzten Wochen ja nicht gerade einen Beitrag dazu geleistet, dass man, sagen wir einmal, von einer vernünftigen Form der Gestionierung ausgehen kann, auch in der Krise, die wir durch den blutigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erleben. Diesen Windschatten nützt man, um zwischendurch, so wie jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt, möglichst im Windschatten Gesetzesvorlagen zu bringen, damit es niemandem auffällt.

Was steht da drinnen? – Was für normale Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eigentlich schwer begreiflich ist, ist, dass es ganze Gruppen in der Gesellschaft gibt, die ihre Steuer nicht nach der Höhe ihres Lohneinkommens oder nach dem Gewinn, den sie ermitteln müssen, zahlen, sondern die in gewisser Form pauschaliert werden; und danach wird nicht nur die Steuer, sondern auch die Sozialversicherung bemessen.

Dieses System ist ein Langzeitsystem in einem Bereich der landwirtschaftlichen Pro­duktion, bei dem man die Ermittlung der Höhe der Einkünfte anhand eines Einheits­wer­tes, sprich nach einer Bewertung des Betriebes, vornimmt – und jetzt wird das einfach gestrichen! Jetzt werden Veränderungen, die eintreten, nur noch teilweise, wenn sie klimabedingt sind, berücksichtigt.

Beim vorletzten Tagesordnungspunkt erklärt uns die Österreichische Volkspartei, wie bedeutend und wichtig die Marktwirtschaft sei. In diesem Bereich aber bestehen keinerlei Hemmungen, unfaire Wettbewerbsverhältnisse herzustellen, denn die Wahrheit ist doch folgende: Während eine Vielzahl kleiner Bäuerinnen und Bauern in diesem Lande aufhören muss, gibt es größere Betriebe, die umso besser wirtschaften. Normalerweise würde die Fairness es gebieten, dass sie eine normale Gewinnfeststellung machen und die kleine Bäuerin und der kleine Bauer so wie jeder und jede kleine Gewerbetreibende – ich schaue Peter Haubner tief in die Augen – ihre Steuererklärung abgeben; und wenn der Gewinn unter 12 000 Euro ist, zahlen sie keine Steuer.

Wieso geht das da nicht? Wieso wird damit ein unlauterer Wettbewerb produziert? Wenn man einen Gewinn feststellt, werden die, die gut verdienen, mehr Steuer zahlen und die, die nichts oder wenig verdienen, werden wenig zahlen, und das ermittelt man durch Gewinnermittlung. Was machen Sie? – Sie zerstören das System noch weiter.

Ehrlich, in diesem Bereich gibt es von uns keine Zustimmung, auch deswegen nicht, weil nämlich im Bereich der Lebensmittel unsere Gewerbebetriebe Steuern zahlen müssen und all diesen Vorschriften unterliegen. Diese haben keinen Einheitswert, haben keine Pauschalbesteuerung, sie verkaufen aber unter Umständen die gleichen Lebensmittel; und es ist auch jetzt keine Armenförderung – ich meine, Sie wissen, wie die Lebens­mittelpreise sich entwickeln, im Moment besteht die Krise nicht darin, dass die Erzeuger zu wenig bekommen.

Ehrlich gesagt: Unterlassen Sie solche Vorhaben, schauen Sie lieber, dass alle gleich behandelt werden! Alle sollen ihre Steuer zahlen, und sie sollen sie nach den gleichen Prinzipien zahlen. Und wenn Herr Sigi Wolf das nächste Mal kommt und 700 000 Euro Steuererleichterung bekommt, sagen Sie: Nein, wir machen es bei allen, alle müssen fair zahlen! – Das gilt dann auch für die bäuerliche Bevölkerung. Den kleinen Bauern wird es helfen, den großen keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Wir stimmen nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.25



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 118

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.


12.25.23

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Ja, es ist eine Herausforderung, nach Kollegen Matznetter zu sprechen; man müsste jetzt einiges richtigstellen, meine Redezeit ist mir aber ehrlich gesagt zu schade, denn ich möchte in meiner Rede gerne auf meine Inhalte eingehen. (Zwischenruf der Abg. Greiner. – Abg. Yılmaz: ... richtigstellen!)

Mit den Änderungen des Bewertungs- sowie des Bodenschätzungsgesetzes wird die Be­messungsgrundlage für diverse Steuern und Abgaben aktualisiert. Mit der Haupt­feststellung des Einheitswertes wird ein bewährtes System eben für viele kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Herr Kollege Matznetter, fortgeführt, sehr wohl für viele kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe. (Abg. Matznetter: Nein ...! Die Kleinen zu viel, die Großen zu wenig!)

Die Aktualisierung 2023 soll sich auf die klimatischen Verhältnisse konzentrieren. Keine Berufsgruppe hat so schwer mit den Klimaveränderungen zu kämpfen wie die Land­wirtschaft. Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen – all diese Ereignisse häufen sich und werden in ihrer Intensität stärker werden. Die Bäuerinnen und Bauern unternehmen sehr viel, um auf die Klimaveränderung zu reagieren, und das wird leider oft gegenteilig dargestellt.

Fruchtbarer Boden wird einen immer höher werdenden Stellenwert einnehmen, damit eben weiterhin wirklich gute Lebensmittel erzeugt werden können und auch die Versor­gung im Land sichergestellt werden kann; das machen uns Corona und jetzt auch der Krieg in der Ukraine sehr deutlich.

Die österreichische Landwirtschaft hat bewiesen, dass sie in herausfordernden Zeiten wertvolle Lebensmittel erzeugen kann. Durch gute Ausbildung, Wissen und den wirklich effizienten Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutz können unsere Lebensmittel in ausreichender Menge produziert werden. Und eines muss schon bewusst sein: ohne Stickstoff kein Wachstum, ohne Pflanzenschutz keine gute Pflanze, keine gesunde Pflanze, kein Produkt und keine ausreichende Lebensmittelversorgung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Alles andere ist wirklich eine Luxusdiskussion, die nur so lange fortgeführt werden kann, solange man freiwillig auf Erträge verzichten wird. Der Krieg macht deutlich, dass dieser Lifestyle durchdacht oder überdacht werden muss. Auch die EU muss da rasch handeln und muss den Green Deal überdenken, denn in seiner jetzigen Form bedeutet er noch mehr Verlust der Eigenversorgung und verstärkt die Importabhängigkeit.

Wir sehen, es sind sehr viele Zahnräder am Werk, und die sind alle miteinander ver­bunden. Landwirtschaft ist einmal nicht nur schwarz-weiß, Landwirtschaft ist sehr bunt, Landwirtschaft ist sehr vielfältig, und unsere Bäuerinnen und Bauern gehen wirklich sehr sorgfältig mit ihrem Boden um. (Beifall bei der ÖVP.) Sie schauen, dass sie das Wasser am Feld halten, dass sie es im Boden speichern und dass sie dadurch die Fruchtbarkeit des Ackerlandes sicherstellen. Sie schützen die Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln vor Schädlingen und Krankheiten, und sie machen das nicht nach Beliebigkeit. Sie machen das nach ausführlicher Testung, nach Messungen und nach Beobachtungen.

Darum gehört meiner Meinung nach einiges überdacht, denn wenn wirksames Werk­zeug für die Landwirtschaft nicht zur Verfügung steht, ist eine ausreichende Lebens­mittel­versorgung nicht mehr garantiert. Dazu möchte ich ein Beispiel anbringen. Schau­en wir den Raps an: Vor einigen Jahren wurden noch 90 000 Hektar Raps angebaut, heuer sind es nur mehr 25 000 Hektar; und der Raps fehlt nicht nur als Öl in den Regalen, als Rapsöl,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 119

er fehlt auch als Treibstoffbeimischung. Warum aber werden nur mehr 25 000 Hektar angebaut? – Weil der Landwirtschaft das Werkzeug, nämlich der Pflanzenschutz, weg­genommen worden ist. Jetzt haben wir den Salat, im wahrsten Sinne des Wortes, und das ohne Rapsöl.

Wir sollten Eigenversorgung und Regionalität in den Vordergrund stellen, und dazu braucht es eine weitere Entlastung der Landwirtschaft zur Abfederung der hohen Be­triebsmittel- und Energiepreise. Ich möchte es noch einmal betonen: Unsere Bäue­rinnen und Bauern stehen zu Umweltschutz, zu Naturschutz, zur Artenvielfalt und zum Klima­schutz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.


12.30.30

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Aus­drück­liches Ziel dieser Bewertungsgesetznovelle ist, wenn man den parlamentarischen Materialien Glauben schenken darf, eine Verwaltungsvereinfachung und eine Reduzie­rung der Rechtsbefolgungskosten – was auch tatsächlich der Fall ist, aber nicht nur –, weshalb wir diesem Gesetz auch zustimmen werden.

Nach der geltenden Rechtslage wäre zum 1.1.2023 eine Hauptfeststellung der Einheits­werte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens notwendig gewesen. Man hätte 550 000 Erklärungen verschicken müssen, diese hätten ausgefüllt, verarbeitet und bearbeitet werden müssen; all das ist mit dieser Novelle hinfällig – also im Grunde eine gute Sache. Erinnern wir uns aber an die heutige Diskussion zum Energiekosten­aus­gleichsgesetz: Da verschickt man vier Millionen Gutscheine mit Fragebögen an die Haushalte. Das hätte man sich auch ersparen können. Das heißt, konsequent ist das nicht: Hier schafft man die Erklärungspflicht ab, woanders belastet man die Haushalte aber mit vier Millionen Fragebögen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Reduzierung der Rechtsbefol­gungs­kosten muss man aber verstärkt im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung weiter­ar­beiten. Wir haben diesbezüglich schon öfter als Entbürokratisierungsmaßnahme eine Erhöhung des Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer von 132 Euro auf 300 Euro gefordert; allein durch diese Maßnahme würden sich 60 000 Arbeitnehmer ihre Arbeit­nehmerveranlagung ersparen. Bedauerlicherweise sind Verwaltungsvereinfachungs­maß­nahmen durch die schwarz-grünen Regierungsfraktionen eher die Ausnahme. Wir haben heute schon über die CO2-Strafsteuer und den Klimabonus gesprochen – Nega­tivbeispiele einer Verwaltungsvereinfachung; auch das Energiekostenausgleichs­gesetz ist hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung eine Katastrophe.

Um aber zur Novelle des Bewertungsgesetzes zurückzukehren: Ziel dieser Novelle ist natürlich auch eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge der Land- und Forst­wirte – doch dieses Ziel verschweigt man in den parlamentarischen Materialien. Die Gesetzesmaterialien gehen gar so weit, die finanziellen Auswirkungen für Gebiets­körperschaften und die Sozialversicherungsträger mit null zu beziffern. Da aber im Rah­men der künftigen Hauptfeststellung die Einheitswerte unter Berücksichtigung eines Temperatur- beziehungsweise Niederschlagsindex, aber auch der Betriebsgröße adaptiert werden, wird es selbstverständlich zu einer Reduktion der Einheitswerte und damit auch der Sozialversicherungsbeiträge und der Grundsteuer kommen. Warum traut man sich das nicht zu sagen, warum diese Heimlichtuerei? Für eine Entlastung der Bauern braucht man sich nicht zu schämen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 120

Auch die Einkommensteuerbelastung wird für die Vollpauschalierer unter den Land­wirten natürlich sinken. All das wird in den Gesetzesmaterialien nicht angeführt. Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, ist aber auch für den Rechnungshof nicht nach­vollziehbar, der sagt, dass das ganz klar den Vorgaben durch das Bundes­haus­haltsgesetz widerspricht.

Ich erwarte mir hier in Zukunft mehr Transparenz, haushaltsrechtlich korrekte Regie­rungsvorlagen und auch rechtskonforme Begutachtungsfristen, die es in diesem Fall nicht gegeben hat. Auch sollte man überlegen, ob man mittelfristig nicht das System der fiktiven Ertragswerte durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ersetzen sollte; der Land- und Forstwirt hätte dadurch einen besseren betriebswirtschaftlichen Überblick über seine Aufwands- und Ertragssituation und dadurch natürlich auch mehr Kosten­wahrheit. Hinsichtlich der Steuerbelastung der Land- und Forstwirte sollte sich dadurch nichts ändern müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte.


12.35.55

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollege Matznetter, es ist interessant, dass Sie darauf hinweisen, dass das Bewertungssystem in Zukunft abgeschafft wird. – Es ist ja genau das Gegenteil der Fall: Wir bauen es aus, wir übernehmen die Daten von 2014, weil sich diese kaum verändert haben, und ergänzen diese um genau jene Daten, die sich eben verändert haben. (Abg. Matznetter: Gewinnermittlung! Einnahmen, Aus­gaben!)

Es ist für mich nachvollziehbar, dass man es, wenn man in Sitzungssälen ohne Fenster – wie hier – sitzt, nicht mitbekommt, aber: Wir haben den trockensten März seit über 100 Jahren, wir haben nicht einmal 5 Prozent der Niederschläge (Abg. Matznetter: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Herr Kollege!) eines normalen März. (Beifall bei den Grünen.) Das schlägt sich draußen in der Werkstatt der Landwirtschaft, nämlich auf den Feldern und Äckern, massiv nieder – und das wird in Zukunft einfließen. Ich denke, das ist gut und notwendig so. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Salzmann und Sieber.)

Gleichzeitig werden die Betriebsgrößen neu bewertet, was genau in dieselbe Kerbe schlägt, die du angesprochen hast, nämlich dass aufgrund von Strukturwandel, aufgrund des globalen Marktes die Betriebsstrukturen größer werden und damit kleinere Betriebe benachteiligt werden. Das sollte in der Anpassung der Abschlagszahlen für die Be­triebsgrößen Niederschlag finden. (Beifall bei den Grünen.)

Meiner Meinung nach ganz interessant war auch der nächste Redebeitrag von Kollegen Fuchs, der gesagt hat, es gäbe keine Wirtschaftsfolgenabschätzung. Da hat er die Pro­gram­matik noch nicht ganz verstanden: Da geht es nämlich um das Bewertungsgesetz, und es geht darum, die Richtlinien zur Bewertung festzustellen. Wenn wir die Wirt­schaftsfolgen jetzt schon wüssten, bräuchten wir keine Hauptfeststellung. Da die letzte Hauptfeststellung 2014 war – und vorher lange nichts – und jetzt die Klimadaten von 1961 bis 1990 herangezogen werden, ist es wohl naheliegend, jetzt etwas näher an die Zeit heranzurücken, Klimadaten miteinzurechnen. Am Ende, nämlich nach der Haupt­feststellung, werden wir erst die Auswirkungen sehen; und die werden – genau so, wie es Herr Matznetter verlangt – näher am tatsächlichen Ertrag sein als bisher. (Abg. Matznetter: Näher heißt: Gewinnermittlungen! – Abg. Fuchs: Märchenerzähler!)


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Nichtsdestotrotz, unbestritten ist: Die Agrarmärkte werden in Zukunft großen Verwerfun­gen unterliegen. Die Ukrainekrise verschwendet nicht nur Menschenleben, sondern auch unzähliges Ackerland, das nicht bestellt wird. Es ist völlig egal, ob der Krieg nächste Woche oder in einem Monat oder in fünf Jahren endet: Diese Ernte ist bereits Ge­schichte. Wie immer in solchen Situationen beginnt dann ein Tauziehen, ein Tauziehen zwischen Agrarindustrie und doch etwas vernünftigerer Landwirtschaftspolitik.

Wir sprechen jetzt schon wieder darüber, Stilllegungen, Brachen zu aktivieren. Das sind in Österreich 9 000 Hektar, die nicht eins zu eins mit anderem Ackerboden vergleichbar sind, weil naturgemäß diese Brachen an Waldrändern, in Feuchtgebieten sind, überall dort, wo gute Ackerbewirtschaftung nicht möglich ist. Was wir damit machen, ist even­tuell ein populistischer Vorstoß, was wir aber ganz sicher damit machen, ist, dass wir auf diesen Flächen Bodenbrüter, Regenwürmer, Kleinstlebewesen ganz einfach ein­häck­seln für genau null Output. (Beifall bei den Grünen.)

Eine weitere Maßnahme, die auf der EU-Ebene diskutiert wird, ist das Anheben von Pestizidrückstandswerten für importierte Getreidesorten. Das ist ja nur der perfide Versuch der Europäischen Union, die eigene Knappheit mit finanziellen Ressourcen auszugleichen. Dieses Getreide aus diesen Ländern wird ja jetzt auch nicht einfach weggeworfen. Das geht ja auch in Länder, in denen es dringend benötigt wird, und zwar dringender benötigt wird als in diesem Land. Wir schaffen damit nur eine größere Konkurrenz zu einem hochwertigeren Getreide, und wir nehmen es genau den Leuten weg, die es am dringendsten brauchen. Das ist eine Maßnahme, die entschieden abzu­lehnen ist.

Solange wir – und ich habe es schon einmal gesagt – jeden dritten Stier in die Tonne treten, solange wir Lebensmittel verschwenden, solange wir Ressourcen auf so hohem Niveau verschwenden, so lange haben wir hier genug Schrauben, an denen wir drehen können, um einzusparen, Ressourcen zu sparen und enger zusammenzurücken. (Beifall des Abg. Michael Hammer.)

In Europa ist Krieg, und ich glaube, so offen kann man das auch hier sagen: Es wird der gesamten europäischen Bevölkerung nicht erspart bleiben, etwas davon zu spüren. Wir werden versuchen, dagegenzuhalten, dennoch wird der Krieg auch hier spürbar sein. Jeder Einzelne kann da mit kleinen Maßnahmen gegensteuern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Hubert Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.42.20

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Mein Vorredner, Kollege Stammler, hat behauptet, dass diese Novelle zum Bewertungsgesetz keine finanziellen Auswirkungen haben wird.

Ich berichtige tatsächlich: Durch die Einführung eines Temperatur- und Nieder­schlags­index beziehungsweise durch die Berücksichtigung der Betriebsgröße bei der Festle­gung der zukünftigen Einheitswerte wird selbstverständlich der Einheitswert nach unten verän­dert, reduziert werden. Und wenn die Bemessungsgrundlage sinkt, dann reduzie­ren sich auch die Steuern und Abgaben und Beiträge, die auf Basis dieser Bemessungs­grund­lage errechnet werden.

Steuern sind das Produkt aus Bemessungsgrundlage mal Tarif. Und wenn man die Be­messungsgrundlage reduziert, hat das selbstverständlich Auswirkungen auf das Ergebnis. Der Rechnungshof hat das auch festgestellt. Ich würde Ihnen daher vorschlagen, zukünftig


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 122

die Stellungnahmen und auch Ihre eigenen Regierungsvorlagen genauer zu studieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.


12.43.57

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn ich in Richtung SPÖ hinüberschaue, dann muss ich feststellen, das Feindbild Bauern hat sich bei der SPÖ schon ziemlich tief festgesetzt. (Abg. Höfinger: Klassenkampf! Übelster Klassenkampf! – Abg. Loacker: Das ist der Bauernbund!) Da kommt Kollege Matznetter heraus und redet von unlauterem Wettbewerb (Zwischenruf des Abg. Matznetter), kritisiert die steuerliche Pauschalierung, die heute ja gar nicht Thema ist, denn die steuerliche Pauschalierung ist nicht im Bewertungsgesetz, sondern im Einkommensteuergesetz geregelt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Höfinger: Sehr richtig! Der kennt sich aus!) Und diese Novelle des Einkommensteuergesetzes, in der die steu­erliche Pauschalierung für die bäuerlichen Betriebe verankert war, haben wir – siehe da! – 2015 gemeinsam mit der SPÖ beschlossen. (Abg. Höfinger: Mit Gaßner aus­gearbeitet!) So kann sich die Sichtweise ändern, wenn das Feindbild Bauern bei der SPÖ tief sitzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Heute diskutieren wir aber das Bewertungsgesetz, und dabei geht es darum, dass wir eine unbürokratische Lösung finden, nicht nur für die bäuerlichen Betriebe, sondern für ungefähr 550 000 Grundbesitzer, die einen Einheitswertbescheid in Händen haben. Wir schaffen heute eben die gesetzlichen Grundlagen für diesen Einheitswert, der ja, wie vom Kollegen Fuchs ganz richtig festgestellt worden ist, die Grundlage für Abgaben und Steuern und auch für die Sozialversicherungsbeiträge ist. In Wahrheit bildet dieser Ein­heitswert die Ertragsfähigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes ab und musste bisher alle fünf Jahre mittels einer Hauptfeststellung – bei jedem einzelnen Betrieb, bei jedem einzelnen Grundstück – neu festgestellt werden, deren Ergebnis dann auch mittels Bescheid zugestellt werden musste.

Wir beschließen jetzt eine vereinfachte Möglichkeit, wo in der ersten Stufe 2023 die kli­matischen Verhältnisse – Temperatur- und Niederschlagsindex – und die Betriebsgröße eingearbeitet werden. Es ist schon von den Vorrednern erwähnt worden: Da werden die Daten aus der Periode 1960 bis 1990 jenen Daten der Periode 1990 bis 2020 gegen­übergestellt. In einer zweiten Phase sollen bis 2027 die Grundlagen der Bodenschätzung neu festgelegt werden, und in einer dritten Phase ab 2032 soll eine rollierende Bewer­tung stattfinden. Das heißt, es muss nur mehr demjenigen ein neuer Bescheid zugestellt werden, bei dem die Änderungen am Betrieb und beim Grundstück auch entsprechend gravierend sind.

Herrn Finanzminister Magnus Brunner – herzlichen Dank! – ist damit gelungen, eine praxistaugliche, eine unbürokratische und eine kostengünstige Lösung zustande zu brin­gen, und ich glaube, die werden wir hier heute doch mit einer großen Mehrheit be­schließen können. Es ist dies ein Vorteil für die Grundbesitzer, es ist dies ein Vorteil für die Bäuerinnen und Bauern, es ist das auch ein Vorteil für den Staatshaushalt, weil sich der Staat so eine Unmenge an Bescheiden und die Arbeit davor und danach erspart, und es ist damit auch ein Vorteil für die Menschen in unserem Land.

Beschließen wir also diese heutige Vereinfachung, die dann gemeinsam mit der öko­sozialen Steuerreform, mit vielen Maßnahmen, die in der Vergangenheit, in der jüngsten Vergangenheit auch beschlossen worden sind, zum Wohle der Menschen in unserem Land auch in Kraft treten kann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.47



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 123

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner, Sie gelangen jetzt zu Wort. Bitte.


12.48.06

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Zuseher! Wie lange wird sich die österreichische Landwirtschaft die Produktion noch leisten können? Das ist nicht jetzt erst das große Problem, sondern schon länger. Aus dem Grünen Bericht wissen wir, dass die Land- und Forstwirte in einer extrem schwierigen Situation sind.

Die Politik, wohlgemerkt seit Jahren in ÖVP-Hand, beobachtet lieber den Markt und hat keine Lösungen. Die durchschnittlichen Einkünfte in der Land- und Forstwirtschaft sind rückläufig, und von diesem niedrigen Einkommen müssen dann auch noch die Sozial­versicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Nachrichten sind voll von Kostenstei­gerun­gen und Inflation. Dies trifft die Landwirte doppelt: als Unternehmer und als Privatperson. Dieses Jahr beginnt für viele Landwirte in weiten Landesteilen mit großer Trockenheit, und die Ängste der Bauern vor einer schlechten Ernte sind natürlich groß.

Wir diskutieren jetzt die Änderung des Bewertungsgesetzes, also die Änderung der Ein­heitswerte für die Bauern. 2014 wurde infolge der Änderung des Bewertungsgesetzes eine neue Hauptfeststellung durchgeführt – mit ernsten Folgen für die Bauern. Wesent­lich dabei war, dass die öffentlichen Gelder in Form eines Zuschlages miteingerechnet wurden. Dies führte zu extremen Erhöhungen der Einheitswerte, in weiterer Folge zu höheren Steuern für die Landwirtschaft, zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen und zu höheren Kammerumlagen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es kam zu massiven finanziellen Belastungen, das Bauern­hofsterben wurde angefeuert.

Jetzt aber zu diesem Gesetz: Wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen. Es bringt eine kleine Entlastung für die Bauern, aber in Wirklichkeit müsste man viel mehr machen: bei den Einheitswerten, aber auch eine sofortige Änderung der GAP, eine Streichung der Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer auf Diesel für landwirtschaftliche Betriebe, Dünger zu angemessenen Preisen für die Bauern und die Sicherung einer umfassenden Selbstversorgung mit heimischen und gesunden Lebensmitteln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

12.50


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wenn alle Fraktionen einverstanden sind, dann würde ich jetzt mit dem Abstim­mungs­vorgang weitermachen. Gibt es Zustimmung von allen? – Ja, vielen Dank. Mir wird Zustim­mung signalisiert.

12.51.14Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 8


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zu den verlegten Abstimmungen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Energiekostenaus­gleichsgesetz 2022 in 1377 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 124

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Änderung der ursprünglichen §§ 4 bis 10 sowie die Einfügung eines neuen § 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Damit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aktionsplan für den Ausstieg aus russischem Gas“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassende Maßnahmen gegen die Teuerung – jetzt!“

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1378 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1376 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Klima­bonusgesetz samt Titel und Eingang in 1379 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 125

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5:

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1375 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 2033/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1375 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Evaluierung der Wirtschaftshilfen und Lehren aus der Krise“.

Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (240/E)

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahme­gesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1329 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1364 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­de­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 7 und 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vor­lage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz und das Grundsteuergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1363 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 126

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

12.57.459. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1291 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbrin­gungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvoll­zugs­gesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021) (1400 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu Tagesordnungspunkt 9.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Alma Zadić sehr herzlich in unserer Mitte.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.


12.58.19

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zu­hörer! Wir haben heute hier eine Novelle der Verfahrensgesetze in der Justiz zu disku­tieren, und dies ist ein sehr wichtiger Punkt, denn wir sprechen immer über den Zugang zum Recht und darüber, den Zugang zum Recht zu ermöglichen und das System so zu halten, dass es diesen Zugang ermöglicht und dass es den Rechtsuchenden auch eine rasche Entscheidung bringen kann. Das geht aber nur, wenn die entsprechenden Be­stimmungen dafür vorhanden sind.

Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen. Erstens einmal ist es wichtig, dass es keine praktischen Hürden gibt; dann ist es wichtig, dass die finanziellen Hürden abge­baut werden; und vor allem ist es auch wichtig, dass effiziente Strukturen vorhanden sind. Nur wenn diese drei Voraussetzungen gegeben sind, können wir tatsächlich von einem leichten Zugang zum Recht sprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Diese Novelle bringt uns in all diesen Punkten sehr, sehr große Fortschritte. Es gibt eine große Erleichterung im digitalen Bereich: im Bereich der digitalen Aktenführung einer­seits, aber auch im Bereich des Zugangs zu diesen digitalen Akten von außen, indem man auch digitale Kopien zu einem Preis machen kann, der dem digitalen Zeitalter ange­messen ist, nämlich nach Datenvolumen und nicht mehr nach Seiten. Das klingt nach einer Banalität, bedeutet aber tatsächlich, wenn man es auf Cent und Euro runter­rechnet, einen sehr großen Sprung.

Gerade im Bereich Digitalisierung haben wir ganz viel mitnehmen können, was wir in zwei Jahren Pandemie gelernt haben, denn genau da war es wichtig, dass der digitale Zugang zum Recht da ist und genutzt werden kann. Wir konnten deshalb Regelungen, die wir jetzt umsetzen werden, vorher sozusagen im Feld erproben. Manche davon haben sich sehr bewährt, bei anderen ist man draufgekommen: Nein, die wollen wir besser nicht haben, denn sie erleichtern den Zugang zum Recht nicht, sondern verun­sichern die Ergebnisse der Rechtsprechung!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 127

Aus diesem Grund haben wir jene Bestimmungen und jene Regelungen, die uns den Zugang zum Recht erleichtern und uns helfen, das Ganze effizienter, kostengünstiger und niederschwelliger zu machen, in diese Novelle mit hineingenommen. Jene, die für Unsicherheit im Bereich der Verfahrensführung, im Bereich der Unmittelbarkeit der Rechtsprechung sorgen, haben wir nicht hineingenommen, das sind zum Beispiel die Videoverhandlungen, bei denen sich sehr viele Problemfelder aufgetan haben. Da haben wir gesagt: Gut, wir haben es probiert, es war ein Versuch, es war in der Pandemie notwendig, es ist aber für das Dauerrecht nicht geeignet, und deswegen machen wir es aus einer ganz bewussten Entscheidung heraus nicht!

Ein weiterer Punkt, und der ist mir auch sehr wichtig, den finanziellen Zugang zum Recht betreffend, sind die Gerichtsgebühren. Diese stellen für viele Menschen eine hohe Schwelle dar, und es ist sehr wichtig, dass die Gebühren so bemessen sind, dass sie mit den Gegebenheiten, die gerade Bestand haben, Schritt halten. Wir erleben gerade eine massive Teuerung  wir haben das heute am Vormittag schon sehr intensiv be­sprochen , und deshalb wird die Anhebung der Gerichtsgebühren ausgesetzt. Auch das ist ein ganz ein wichtiger Punkt, um den Zugang zum Recht für die Menschen zu erleichtern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich, da wir gerade dabei sind, Barrieren abzubauen, noch einen letzten Punkt anführen: In Fällen, in denen es um Verfahren nach dem Behinderten­gleich­stellungsgesetz geht, wird der Zugang zum Obersten Gerichtshof zehn Jahre lang für alle Verfahren, unabhängig von der Streitwerthöhe, ermöglicht. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, um zu Entscheidungen zu kommen, auf die dann die spätere Rechtsprechung aufbauen kann. Auch da wird wiederum der Zugang zum Recht erleichtert.

Unter dieser Maxime steht die gesamte Zivilverfahrens-Novelle, und deshalb bitte ich um eine sehr breite Zustimmung für diese Regelungen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.03


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


13.03.22

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Digitalisierung bestimmt unser aller Leben, sie ist bereits überall angekommen, das ist ganz klar. Wenn wir an Gerichts­verfahren oder an behördliche Verfahren in früheren Zeiten und an Faxgeräte denken, die immer wieder Zettel fressen, und den Ärger, der damit verbunden ist, wissen wir, dass das Ganze jetzt mit einer gewissen Nostalgie betrachtet werden kann und der Zukunft weichen muss.

Die Novelle des Zivilverfahrensrechts, über die wir heute diskutieren, ist ein Schritt in diese Richtung. Dabei gibt es aber natürlich Herausforderungen und Fragen, die zu meistern und die zu beantworten es gilt: In welcher Art profitieren die Bürgerinnen und Bürger von der zunehmenden Digitalisierung? Wie können wir die Sicherheit der Ver­fahren garantieren und Sicherheitslücken schließen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Verfahren auch jederzeit funktionieren? Haben wir genug Fachpersonal? Haben wir die notwendige Hardware und Software?

Eines vorweg: Es stimmt, wir sind im europäischen Vergleich in puncto Digitalisierung der Justiz verhältnismäßig gut aufgestellt. Papierlose Verfahren, digitale Akteneinsicht und der Elektronische Akt – all das funktioniert zum Teil in der Praxis schon, wie Pilot­phasen seit 2016 belegen. Allerdings ist es immer noch die Ausnahme.

Ich bin der Überzeugung, dass Digitalisierung bei einfachen Verfahren, bei Massenver­fahren durchaus Positives bringt und auch zur Beschleunigung der Verfahren und deren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 128

Erledigungen beiträgt. Bei komplexen Verfahren aber bin ich davon nicht so sehr, besser gesagt nicht mehr so sehr, überzeugt. Einen Akt mit zehn Seiten, 20 Seiten digital zu bearbeiten wird möglich sein. Hat dieser Akt jedoch 100, 1 000 oder mehrere Tausend Seiten, verliert man in der Praxis oft den Überblick. Tatsache ist, dass dann in der Praxis sämtliche Aktenteile wieder ausgedruckt werden und es wieder einen Stapel Papier geben wird, weil die Richterin oder der Richter aufgrund der vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht in der Lage sein wird, das korrekt zu bearbeiten, weil Aktenbear­beitungsprogramme noch nicht in dem Ausmaß zur Verfügung stehen. Es bräuchte wahrscheinlich einen zweiten Bildschirm, um überhaupt den Überblick über so ein Ver­fahren zu behalten. In diesen gesamten Prozess muss man noch viel stärker jene ein­binden, die tatsächlich tagtäglich damit arbeiten müssen.

Digitalisierung darf aber nicht ein Wegrationalisieren von Arbeitsplätzen bedeuten, oder anders ausgedrückt: Die beste Digitalisierung ersetzt nicht den fachkundigen und hilfsbereiten Menschen, an den man seine Fragen richten und bei dem man seine An­liegen vorbringen kann. Die Justiz war und ist im Personalbereich in den letzten Jahren ohnehin sehr stark unter Druck geraten. Fehlt es an den qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird es womöglich mehr Nachteile bringen. Diesen Herausforderungen werden wir uns alle stellen müssen.

Ganz besonders wichtig, und das dürfen wir nicht vergessen, sind die Bürgerinnen und Bürger und dieser niederschwellige Zugang zum Recht, also werden wir in die Richtung arbeiten müssen, eine sichere Digitalisierung, eine moderne und bürgernahe Justiz zu gewährleisten, mit der die Menschen  möglichst viele Menschen  mitgenommen wer­den können. Da gilt es noch sehr viel Potenzial zu nützen, Frau Ministerin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


13.07.17

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt und ich möchte das noch einmal betonen, dass wir in der Justiz in Österreich tatsächlich sehr fortschrittlich sind, was die Digitalisierung betrifft, ich würde sogar sagen, teilweise Welt­spitze. Wenn man das Firmenbuch, das Grundbuch betrachtet: Das gibt es nirgendwo auf der Welt, dass man auf Knopfdruck sehen kann, wer Eigentümer welcher Liegen­schaft ist, und es ist auch ein unglaublicher Standortvorteil, weil es natürlich Investitionen und vieles mehr erleichtert. Da haben wir wirklich einen großen Vorteil.

Wir sind mittlerweile auch in der Lage, digital Gesellschaften zu gründen und digital Signaturen zu beglaubigen. Auch das ist etwas, das uns noch nicht viele nachmachen. Es wird zum Beispiel aus Deutschland betreffend solche Vorgänge durchaus bei uns nachgefragt, weil es eben bei uns funktioniert und in Deutschland nicht. Wir sind da sehr fortschrittlich, und jetzt wird ein weiterer Schritt gesetzt, indem die Digitalisierung auch bei der Aktenführung verbessert wird.

Natürlich ist noch viel zu tun. Das hat ja auch immer sehr viel damit zu tun, dass man ausbilden muss, dass man investieren muss, auch in die Infrastruktur. Wir wissen, dass die Justiz nicht immer mit Geld gesegnet ist, aber diese Vorlage ist insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung. Sie beinhaltet ein paar Dinge, die aus der Praxis kommen und deshalb vorgeschlagen wurden.

Man muss natürlich trotzdem immer, wenn man Verfahren vereinfacht, darauf aufpas­sen, dass Sicherheit und Qualität nicht darunter leiden. Nicht alles kann man digital


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machen, nicht alles kann man vereinfachen. Man wird erst nach einiger Zeit sehen, ob man wirklich in alle Richtungen etwas verbessert hat.

Ich will zwei Punkte ansprechen: Der eine ist, dass man am Ende einer Tagsatzung das Protokoll unter Umständen nicht mehr zur Einsicht vorgelegt, sondern vorgespielt be­kommt. Ob es, wenn ich etwas nur höre, wirklich so gut ist, wie wenn ich es selbst lese, das wage ich zu bezweifeln, es wird sich aber auch da erweisen, ob das wirklich ange­wandt wird.

Ein zweiter Punkt ist, dass bei Ausfall eines Richters – also wenn ein Richter, nachdem er sein Urteil verkündet hat, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – ein anderer Richter das Urteil schriftlich ausführen kann. Das wird sicherlich nur sehr selten vorkommen, es ist aber schon grenzwertig, weil sich dann die Frage nach der fixen Geschäftsverteilung, nach dem Recht auf den gesetzlichen Richter und nach der Unmittelbarkeit des Verfahrens stellt. Ich nehme aber wie gesagt an, auch das wird sehr selten vorkommen, und man wird dann auch sehen, ob es tatsächlich ein Problem ist.

Insgesamt, wie gesagt, halten wir die Regelungen für sinnvoll und geben daher unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

13.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.


13.10.19

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Eine Novelle zum Zivilprozessrecht: Zivilprozessrecht ist das Recht, das man braucht, wenn man sich einmal nicht mehr einigt. Wenn man doch – entgegen allen außergerichtlichen Versuchen – das Gericht braucht, dann stehen da die Spielregeln drin.

Es ist ein gut eingeführtes Gesetz, das selbstverständlich wie alle anderen Dinge auch da und dort Reformen benötigt. Diese Reform, die wir heute beschließen, ist ein bisschen eine Mischung aus verschiedensten Bereichen. Wir kreieren neue Gerichtszu­ständig­keiten für einzelne Streitereien, wir modernisieren die Laienrichterbestellung und – mein Lieblingspunkt, den Kollege Stefan ein bisschen kritisch erwähnt hat – wir übernehmen eine kaiserliche Verordnung aus dem Jahr 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von Entscheidungen, wenn der Schriftführer oder der Richter dauernd verhindert ist.

Ein ganz großer Punkt darin ist aber natürlich – meine Vorredner haben das alle schon erwähnt – die Digitalisierung der Justiz. Die Einbindung einer elektronischen Identität, wie wir sie für Österreich, für den Staat ohnehin planen, kommt für Sachverständige, für Dolmetscher. Das wird beim Identitätsnachweis einiges vereinfachen. Ich hoffe, wir können dieses System noch in viele weitere Richtungen ausbauen.

Ich bin einer Meinung mit dem Justizsprecher der Freiheitlichen Partei: Wir sind trotz aller Unkenrufe, die ich hier ab und an vom Rednerpult vernommen habe, wirklich weit vorne, was die Digitalisierung in der Justiz betrifft. Es ist beispielgebend, was wir da in vielen Dingen tun. Wenn Sie, meine Damen und Herren, so wie ich weiland noch bei Kopierstellen gestanden sind und schauen mussten, dass Sie zwischen 9 und 12 Uhr an einem Gericht einen Akt aus der Geschäftsabteilung bekommen, ganz egal wie dick er war, sich dann beim Kopieren anstellen mussten, für die 2 Stunden, die Sie dann für das Kopieren gebraucht haben, auch noch zahlen mussten, dann wissen Sie, was für eine nahezu revolutionäre Neuerung das ist, dass man heute, ganz egal wo man sitzt, wenn man den Zugang hat, wenn man Anwalt ist, wenn man berechtigt ist, in einen Gerichtsakt Einsicht nehmen kann und nicht alles herauskopieren muss, auch Dinge, die vielleicht gar nicht notwendig sind.


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Da, meine Damen und Herren, sind wir wirklich Europaspitze. Ich kann nur jedem empfehlen, einmal mit deutschen Kollegen über das Führen von Grundbüchern, Firmen­büchern oder auch die elektronische Akteneinsicht zu diskutieren. Wie sagte einst ein deutscher Kollege am Telefon zu mir? – Herr Kollege, wenn ich höre, was bei Ihnen geht: Sie sind ja wahre Götter. (Heiterkeit der Abg. Steinacker.) – Ich habe bescheiden geantwortet: Danke für das Kompliment, ich begnüge mich bis zur Apotheose mit einer Anrede als Halbgott! (Heiterkeit des Abg. Loacker. Zur Gottwerdung ist es noch ein Stückchen. Ich glaube aber, dass wir dazu auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.13


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.


13.13.47

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir novellieren die Zivilprozessordnung. Alles, was dazu von meinen Vor­rednerInnen gesagt worden ist, kann eigentlich bestätigt werden. Kollegin Prammer, es wird eine breite Mehrheit für diese Novelle geben! Auch die NEOS werden zustimmen.

Es ist durchaus erfreulich, dass wir in Österreich, was die Digitalisierung und den Auto­matisierungsgrad der Justiz betrifft, wirklich vorbildlich in Europa unterwegs sind. Den­noch kann diese Novelle, die wir heute beschließen, nur ein Zwischenschritt sein.

Die Zivilprozessordnung ist eine Rechtsmaterie, die nicht nur ungefähr 2 000 Richter in Österreich und fast schon 7 000 RechtsanwältInnen betrifft, sondern sie betrifft natürlich auch die Prozessparteien. Wenn man sich vor Augen führt, dass es jährlich in Österreich circa 400 000 Zivilprozesse gibt, die von den Gerichten abgewickelt werden, an denen mindestens zwei Prozessparteien – Kläger und Beklagter – beteiligt sind, sieht man, dass das schon 800 000 Betroffene sind, die mit dieser Zivilprozessordnung irgendwie zu tun haben.

Da gibt es natürlich unterschiedliche Erfahrungen, die man macht, je nachdem, ob man den Zivilprozess zum Schluss als Sieger verlässt und beendet oder ob das Gericht ein Klagebegehren abweist und man davon als Beklagter betroffen ist, und da scheint mir die derzeitige Regelung doch da und dort in die Jahre gekommen zu sein. Ich erinnere daran, dass unsere Zivilprozessordnung im Kern aus dem Ende des 19. Jahrhunderts stammt.

Das war damals ein äußerst fortschrittliches Gesetz. Es ist damals die freie Beweis­würdigung der Richter eingeführt worden. Vorher hat es fixe Beweisregeln gegeben, an die man sich zu halten hatte. Dann hat man es den Richtern überantwortet, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse festzustellen: Was war? Was ist der entscheidungs­wesentliche Sachverhalt?

Jetzt sind wir wieder viele Jahrzehnte weiter, haben viele wissenschaftliche Erkennt­nisse, insbesondere im Bereich der Psychologie, gewonnen und wissen, dass das mit der Wahrheitsfindung mitunter eine sehr schwierige, ja ich möchte sagen, aussichtslose Unternehmung ist, weil die Wahrheit doch etwas ist – und das kann jeder, der in der Praxis tätig ist, wahrscheinlich bestätigen –, das nicht immer auch objektiv die Wahrheit ist. Ich weiß von Parteien, die subjektiv für sich die Wahrheit sagen, trotzdem ergibt sich durch Sachverständigengutachten oder andere Sachbeweise, dass es eben nicht die objektive Wahrheit war. In diesem Spannungsfeld Konflikte zu lösen führt nicht immer zu gewünschten Ergebnissen. Daher wäre es eben sehr wünschenswert, dass wir die Zivilprozessordnung weiterentwickeln.


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Daher stelle ich den folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neu­kodi­fikation der Zivilprozessordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine umfassende Neukodifikation der Zivilprozess­ordnung mit dem Ziel in die Wege leitet, diese zu einem Instrument moderner Konflikt­regelung weiter zu entwickeln.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neukodifikation der Zivilprozessordnung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 147. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Kinderbetreuungs­geld­gesetz und das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021) (1400 d.B.) – TOP 9

Die geltende Zivilprozessordnung (ZPO), die auf der wegweisenden Arbeit des öster­reichischen Juristen Franz Klein am Ende des 19. Jahrhunderts basiert, geht von einem konfrontativen Konfliktlösungsmodell aus:

Parteien erstatten ein Vorbringen und erbringen Beweisanbote für die Richtigkeit ihrer tatsächlichen Behauptungen. Die zuständigen Richter:innen nehmen die relevanten Be­weise auf und legen sie ihrer Beweiswürdigung zugrunde. Das Ergebnis dieses Pro-zesses bestimmt, welche Tatsachen von den Gerichten als erwiesen angenommen werden und welche nicht. Die so getroffenen Feststellungen werden der rechtlichen Subsumtion unterzogen und führen zur Entscheidung des Gerichts, das dann Ansprüche gewährt oder abweist.

Dieses Modell rechtsstaatlicher Konfliktlösung ist getragen von der Annahme, dass es – immer im engen Rahmen der Beweis- und Feststellbarkeit – eine objektive, prozedural gewonnene Wahrheit gibt, die von den subjektiven Positionen der Prozessparteien losgelöst als staatlich sanktioniertes Ergebnis eines kontradiktorischen Verfahrens Grundlage für vollstreckbare Urteile werden soll.

Der so abgeführte Prozess mag vielen ökonomisch und zweckmäßig erscheinen und prägt das Rechtsverständnis von Generationen von Jurist:innen. Er trifft sich aber nur selten mit den Erwartungen der rechtssuchenden Bevölkerung. Es ist hinlänglich be­kannt, dass nicht nur für die unterlegenne Parteien das Konstrukt der „prozeduralen


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Wahrheit“ - und dessen notwendig nur unvollständige Abbildung der real zum Konflikt beitragenden Ereignisse - eine unbefriedigende und sehr häufig zu weiteren Konflikten führende Situation schafft.

Dieser Befund, nämlich, dass gesprochenes Recht von einem Wahrheitskonstrukt aus­gehen muss, das sich mit der lebensweltlichen Erfahrung der Parteien – und zwar oft beider Parteien! – nicht oder nur partiell deckt, trifft sich auch mit modernen wissen­schaftlichen Erkenntnissen (Stichwort: Wahrheitspsychologie).

Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass die in gerichtlichen Verfahren einander gegenüber­stehenden Tatsachenbehauptungen einander oft widersprechen und dennoch nicht un­wahr oder subjektiv unaufrichtig sind. Parteien, auch wenn sie im Konflikt stehen, sind oft ehrlich überzeugt, dass ihre Perspektive auf den Konflikt, ihre Sicht der Dinge, die richtige und wahre ist.

Die legitime Erwartungshaltung, dass ein Prozess die Wahrheit ans Licht bringt, den Verlauf des Konfliktes korrekt und umfänglich abbildet und in allen Aspekten würdigt, wird von dem überkommenen Modell des Zivilverfahrens daher notwendig enttäuscht. Statt Aufklärung und Verständigung liefert der Prozess eine neue, notwendig konstru­ierte und von den Erfahrungen aller unmittelbar Beteiligten losgelöste, dritte Wahrheit, die den Erwartungen der Rechtsmittelinstanzen gerecht werden mag, aber nicht dem Verlangen nach einer gerechten und billigen Entscheidung.

Es ist an der Zeit, das Modell der Wahrheitsfindung zu hinterfragen und zu überlegen, ob nicht Konfliktlösungsmodelle leistungsfähiger sind, die eine wesentliche Funktion gerichtlicher Entscheidungen besser erfüllen: Die Schaffung von Rechtsfrieden.

Das Verhalten vieler Richter:innen, auf Vergleiche zu drängen, ist eine gängige Praxis der etablierten Zivilgerichtsbarkeit, Konflikte zu befrieden. Es hat aber auch in der jüngeren Vergangenheit viele erfolgversprechende Vorstöße gegeben:

Mediation, auch gerichtlich angeordnete, gibt einen Anstoß zu einer die Interessen und Perspektiven der Parteien achtenden Entscheidung. Die Parteien werden nicht nur gehört, sie erhalten auch eine Chance, der letztlich gefundenen Konfliktlösung subjektiv zuzustimmen und sie ein Stück weit nicht nur als obrigkeitliche Entscheidung hinzu­nehmen, sondern als eigenen Entschluss zu bejahen. Die Möglichkeit, das Gericht in geeigneten Bereichen nicht darauf zu beschränken, nur zwischen "Alles oder Nichts" entscheiden zu können, sondern tragfähige Lösungen zwingend anordnen zu können, könnte ebenfalls geeignet sein, Konflikte nachhaltig zu entschärfen.

Es ist an der Zeit, das Modell der Zivilprozessordnung grundsätzlich zu hinterfragen. Mediation, die Suche nach einer gemeinsam erreichten und die Parteien versöhnenden Lösung von Konflikten sollte nicht ein Schattendasein als optionales Modell führen, sondern zur Kernaufgabe der Gerichte werden und zum Kernanspruch des staatlichen Beitrages zur Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden werden, um eine nicht an der Vergangenheit orientierte, sondern in die Zukunft gerichtete Konfliktlösung zu ermöglichen.

Es ist daher Zeit für eine Neukodifikation der Zivilprozessordnung und eine Revision von Modell und Anspruch gerichtlicher Entscheidungsfindung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 133

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine umfassende Neukodifikation der Zivilprozess­ord­nung mit dem Ziel in die Wege leitet, diese zu einem Instrument moderner Konflikt­regelung weiter zu entwickeln."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


13.17.52

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vision für das Justiz­ministerium ist es, eine bürgernahe, effiziente und moderne Justiz zu schaffen. Mit dieser Zivilverfahrens-Novelle setzen wir nun einen wichtigen Schritt, um dieser Vision einen Schritt näherzukommen.

Die Novelle beinhaltet auch drei wichtige Teilaspekte, die in diese Richtung gehen. Ein wichtiger Teilaspekt wurde schon mehrfach erwähnt. Da bin ich den Abgeordneten, die heute gesprochen haben, auch sehr dankbar, denn sie haben bereits betont, dass unsere Justiz gerade im europäischen Vergleich, was die Digitalisierung betrifft, eine Vor­reiterrolle einnimmt. Ja, die Deutschen blicken ganz neidisch auf uns, weil wir in der Justiz so hoch digitalisiert sind. Da bin ich sehr dankbar und möchte mich bei allen, die sich daran beteiligt haben, dass wir das schaffen, herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, ich habe beim Amtsantritt immer wieder gesagt, ich möchte die digitale Akten- und Verfahrensführung ausbauen, und ja, wir haben auch sehr viel Budget in die Digitalisie­rung der Akten und der Verfahrensführung gesteckt. Dementsprechend braucht es aber auch weitere gesetzliche Änderungen, um entsprechende Grundlagen zu schaffen. Wir müssen nämlich unser Zivilverfahrensrecht in die digitale Welt bringen. Das bedeutet, dass wir diese etablierten Prinzipien – die hohe Qualität und auch den Rechtsschutz – in der digitalen Welt genauso verwirklicht wissen müssen. Daher gibt es entsprechende Anpassungen im Zivilverfahrensrecht. Als Justiz 3.0 firmiert das ganze Vorhaben.

Frau Abgeordnete Yildirim, ich möchte Sie und gerne auch andere Justizsprecher ganz herzlich einladen, sich einmal anzuschauen, wie so etwas passiert. Ich habe zu meinem Amtsantritt eine Führung im Handelsgericht gehabt und mir ganz genau angeschaut, wie die digitale Aktenführung funktioniert, und ich muss sagen, ich bin wirklich begeistert! Da ist jahrelange Arbeit hineingeflossen, es hat viele Rückmeldungen gegeben, und diese wurden im System, in der Software berücksichtigt. Es ist wirklich wahnsinnig intuitiv und großartig. Ich lade Sie alle herzlich ein, dass wir uns das einmal gemeinsam anschauen.

Der zweite große Punkt ist natürlich der Zugang zum Recht. Es ist mir ein Anliegen, dass wir, gerade wenn es um die Gerichtskosten geht, eine gewisse Reduktion vornehmen. Dadurch erleichtern wir den Zugang zum Recht, und das ist der zweite große Punkt in dieser Regierungsvorlage. Dadurch, dass wir alles ins Digitale verschieben, können wir auch die Gebühren in diesem Zusammenhang, insbesondere die Gebühren der Akten­einsicht, neu regeln. So wird es nicht mehr auf die Zahl der ausgedruckten Seiten an­kommen, sondern es geht um das Datenvolumen, das man abruft.

Im Ausschuss hat es auch einen Abänderungsantrag gegeben, mit dem wir die dies­jährige Valorisierung der Gerichtsgebühren aussetzen, darüber hinaus erhöhen wir die


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Stundensätze der psychosozialen Prozessbegleitung. All das trägt dazu bei, den Zugang zum Recht etwas zu erleichtern.

Der dritte große Punkt in diesem Zusammenhang ist das Sachverständigenwesen. Wir wollen im Sachverständigenwesen die Qualität verbessern, und das tun wir auch stetig. In erster Linie geht es um die Verfahrensbeschleunigung, um Verfahrensökonomie und natürlich auch um Qualitätssicherung. Deswegen wollen wir beispielsweise einführen, dass Sachverständige, die bereits in mehr als zehn Verfahren ihnen gesetzte Fristen überschritten haben, das künftig bei einer neuen Bestellung dem Gericht mitteilen kön­nen, denn so kann der Richter oder die Richterin darauf achten und schauen, dass vielleicht ein anderer Sachverständiger bestellt wird, um das Verfahren zu beschleu­ni­gen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, es ist eine Reihe von Maß­nahmen in diesem Gesetzentwurf enthalten, die eine Modernisierung und eine bürger­freundliche Justiz zum Ziel haben. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums für die Ausarbeitung und Umsetzung bedanken.

Ich freue mich, dass uns dieser Schritt Richtung Modernisierung und Digitalisierung der Justiz gelungen ist, und ich hoffe wirklich sehr auf breite Zustimmung von Ihnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.22


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort. – Bitte.


13.22.45

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin, Sie haben richtigerweise erwähnt, dass diese Zivilverfahrens-Novelle erledigt ist – Sie haben Ihre Hausaufgaben erfüllt. Der digitale Akt wurde als durchaus modernisierter Akt gegen­ständlich vorgelegt, und ich bin auch überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist.

Ich möchte positiv erwähnen, dass Sie auch im Bereich des ASGG eine Klarstellung getroffen haben, dass im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes und im Bereich des Pflegegeldes betreffend Rückersatz nunmehr klare Regelungen geschaffen worden sind. Ich finde es auch positiv, dass es im Zuge dieser Zivilverfahrens-Novelle auch geschafft wurde, die streitwertunabhängige Anrufung des OGH in Streitigkeiten nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu ermöglichen. Diese Punkte sind po­sitiv, deshalb sind die Hausaufgaben auch erfüllt. Es war ein Pilotprojekt, von 2016 weg, es hat einige Jahre gedauert, aber die Regelungen werden heute wahrscheinlich die Zustimmung aller Fraktionen erhalten.

Wo ich nicht Ihrer Meinung bin – Sie haben Ihre Vision von Bürgernähe ausgedrückt –, ist, wenn es um den Bereich der Verbraucher und die Verhandlungen zur Verbraucher­kreditrichtlinie geht. Ich bin der Meinung, dass Sie derzeit die Probleme und Ängste der Menschen, auch aufgrund der Pandemie und der Teuerung, nicht oder zu spät sehen. Ich denke, dass da vielleicht die Bremse zu stark ist oder vielleicht mit angezogener Handbremse gefahren wird.

Ich möchte Ihnen das illustrieren. Derzeit haben viele ältere Menschen Probleme, und es gibt auch viele Beschwerden. Diese Menschen sagen: Wir haben den Staat mit aufgebaut, wir haben es euch ermöglicht, hier zu sein und eine entsprechende Aus­bildung zu erfahren, wir haben auch 2008 die Banken gerettet, und jetzt sind wir in der Phase, in der wir älter sind, in der wir vielleicht nicht mehr diese Kreditwürdigkeit haben und am Leben, am sozialen und wirtschaftlichen Leben, aber gehindert und behindert werden.


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Ich kann Ihnen Beispiele nennen, bei denen das jetzt gerade im Zuge der Teuerung virulent ist. Zum Ersten betrifft das den Pflegebereich: Viele brauchen einen Treppenlift, um trotz ihrer Behinderung den sozialen und wirtschaftlichen Umgang zu Hause zu pflegen. Diese Menschen haben oft nicht das erforderliche Eigenkapital, bekommen aber keinen Kredit. Andere wiederum sind gezwungen, die Heizungssysteme zu än­dern – wir selbst wollen das, auch die Grünen wollen, dass Gasheizungen, Ölheizungen umgestellt werden –, haben aber nicht das erforderliche Kapital und müssten einen Kredit nehmen, bekommen diesen aber nicht. Ein weiteres Beispiel sind die Bäder, in denen es oft Barrieren gibt. Die Bäder müssten umgebaut werden, damit diese Men­schen sie benützen können, sie bekommen aber keinen Kredit.

Frau Bundesministerin, diesbezüglich laufen Verhandlungen, Sie sind auch mit dem Seniorenrat in Verbindung. Wir werden heute wiederum einen Entschließungsantrag einbringen. Diese älteren Menschen dürfen nicht im Stich gelassen werden, und da besteht Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass eine Lösung in vier, fünf Jahren gefunden wird, wie es bei diesem Gesetz der Fall war, sondern ich erwarte mir, dass wir spätestens bis Herbst eine Lösung haben, sodass wir diesen älteren Menschen sagen können – so wie in Deutschland –: Ja, ihr bekommt die Kredite, unabhängig davon, wie alt ihr seid, ihr habt die Möglichkeit, weiterhin am Leben teilzunehmen, und ihr sollt auch im Alter – gerade im Alter! – die Möglichkeit haben, in einer Art und Weise zu leben, die ihr euch verdient habt.

In diesem Sinne ersuche ich Sie wirklich, diesen Antrag entsprechend umzusetzen. Wir als SPÖ werden zwar dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zustimmen, aber wir wer­den weiterhin die Altersdiskriminierung bekämpfen, und wir werden sie verhindern. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.


13.26.34

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher daheim vor den Bild­schirmen! Ja, Frau Ministerin, wir stärken die Justiz und wir setzen mit dieser Novelle auf die Digitalisierungsoffensive.

Uns liegt ein Entwurf für das Zivilverfahren vor, in dem zahlreiche Gesetze abgeändert werden, mit einem ganz klaren Ziel für diese Zivilverfahrens-Novelle, nämlich der An­passung der Verfahrensgesetze an die fortschreitende Digitalisierung, die vor der Justiz nicht haltmacht; im Gegenteil: Die digitale Aktenführung und Verfahrensführung wird gerade bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften im Bereich der Initiative Justiz 3.0 noch einmal wesentlich gestärkt und ausgebaut.

Meine Damen und Herren, wir gestalten die Justiz mit diesem Entwurf noch bürgernäher. Mit dieser Novelle kommt es zu zahlreichen Verbesserungen des Verfahrensrechts, die eine Erleichterung der Verfahrensführung, aber auch eine Verbesserung im Zugang zum Recht und einen besseren Überblick über die Rechtslage schaffen, gerade auch für die Rechtsanwender, für die Bürgerinnen und Bürger, und das ist von großer Bedeutung.

Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen, auch für die Zuseher, damit sie sich das ein bisschen plastischer vorstellen können. Der Vergleich im Rechtsstreit, auf den wir eigent­lich ja auch abzielen, wird noch einmal attraktiver gemacht, die Gebühren etwa werden auf die Hälfte reduziert. Auch die digitale Akteneinsicht wird neu geregelt. Die Gebühren werden – Frau Ministerin, Sie haben es vorhin ausgeführt – auch im Bereich der Akten­einsicht und der Aktenkopien noch einmal reduziert.


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Die Justiz, meine Damen und Herren, hat eine tragende Rolle in unserem Rechtsstaat und auch für unsere Demokratie. Die Justiz leistet tagtäglich hervorragende Arbeit, ge­rade auch im Bereich des Zivilverfahrens – dort werden Verfahren extrem schnell abge­wickelt.

Mit diesem elektronischen Rechtsverkehr in der österreichischen Justiz werden wir bahnbrechend in Europa unterwegs sein. Wir haben da wirklich eine Vorreiterrolle inne, auch international liegen wir im Spitzenfeld. Für die Rechtsanwender werden wesent­liche Verbesserungen geschaffen.

Ich freue mich daher, dass – wie ich das jetzt von meinen Vorrednern gehört habe – breite Zustimmung für diesen zukunftsweisenden Entwurf zu erwarten ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.29


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ruth Becher. – Bitte.


13.29.26

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich heute mit einem Zettel hier stehe (Unterlagen in die Höhe haltend), ist eigentlich eine Ausnahme, denn wie fast alle hier arbeite ich natürlich mit dem Tablet. Das ermöglicht uns die Parlamentsdirektion, weil auf der Home­page des Parlaments alles in digitaler Form zu finden ist. Wir können recherchieren, wir können handschriftliche Notizen machen, wir können Nachrichten empfangen und ver­schicken und haben natürlich auch einen guten Zugang zum Archiv. Das ist uns als Abgeordneten möglich, weil das Parlament seit vielen Jahren alle Unterlagen digitalisiert hat.

Die Bundesmuseen haben ihre Verwaltung und die Bestände von Akten digitalisiert, und das funktioniert dort seit Langem sehr gut.

Natürlich ist auch bei der Justiz eine effiziente Verwaltung von Aktenbeständen beson­ders wichtig. Eine digitale Aktenführung soll natürlich die Gerichte entlasten und den Bür­gerinnen und Bürgern viel Arbeit und Mühe ersparen. Das heißt, die Digitalisierung muss das System insgesamt billiger machen.

Ein zentraler Punkt – darauf müssen Sie als Justizministerin auch achten – ist, dass die Kosten im Bereich der Gerichtsgebühren und die Nebenkosten dramatisch gesenkt werden. Es mag zwar den Finanzminister freuen, dass die Justiz und die Gerichte so geschäftstüchtig sind, sich mehr oder weniger selbst erhalten und alles von der Justiz selbst finanziert wird, das hat aber natürlich einen Haken. Der Zugang zu den Gerichtsverfahren darf nichts kosten und darf an sich keine Frage des Geldes sein. Das finanzielle Risiko muss raus aus der Rechtsprechung.

Wie das geht, leben Städte wie Wien sehr gut vor. Dort gibt es Schlichtungsstellen, bei denen man beispielsweise Anträge wie Betriebskostenüberprüfungen oder Mietüber­prüfungen völlig kostenlos einbringen kann, sogar die Sachverständigengutachten wer­den von der Behörde zur Verfügung gestellt.

In diesem Sinn hoffe ich, dass auch die Zivilverfahrens-Novelle die Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit schrumpfen lässt. Wir werden das natürlich unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 137

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen aus dem Justizausschuss.

13.32.2210. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1296 d.B.): Vereinba­rung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Groß­britannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar (1401 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.


13.32.57

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es? – Das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarates wurde durch einen Notenwechsel zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich auch auf das kleine Überseegebiet Gibraltar, diesen winzigen Fleck Erde im Südwesten Europas, erstreckt. Es ist ein kleiner, ein guter, ein schöner Schritt zu einem einheitlichen Europa, zu einem gemeinsamen Ort der Sicherheit, des gemeinsamen Rechts und des Friedens.

Ich freue mich über diesen kleinen Schritt und kann dabei trotzdem nicht verbergen, dass ich traurig bin, dass am anderen Ende Europas, im größten europäischen Land, der Ukraine, ein verbrecherischer Angriffskrieg geführt wird, in dem alle diese Werte vollkom­men infrage gestellt werden, in dem ganze Städte auf verbrecherische Art und Weise in Schutt und Asche gebombt werden, sodass viele Menschen und VölkerrechtlerInnen mittlerweile davon sprechen, dass dort kein Krieg mehr geführt wird, sondern das Verbrechen aller Verbrechen, nämlich Völkermord, begangen wird.

Was vor unser aller Augen stattfindet, während wir uns am anderen Ende Europas auf friedliche und gütliche Weise zusammentun und zusammenwachsen, darf uns nicht egal sein. Es ist auch für uns wichtig, weil auch das Europa ist. Deshalb beschließe ich meine heutige Rede anders als sonst üblich mit einem Gruß, der in diesen Tagen der Gruß aller Europäerinnen und Europäer sein sollte: Slawa Ukrajini! (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)

13.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Troch. – Bitte.


13.35.30

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute hier entsprechend dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen von 1969 nun die Ausdehnung auf ein Gebiet Europas ganz im Südwesten Europas, auf Gibraltar, ein Gebiet, das zum Vereinigten Königreich, also UK, Großbritannien oder kurz auch England genannt, gehört. Das ist positiv.

Diese Auslieferungsbegehren spielen natürlich besonders dann eine wichtige Rolle, wenn es um grenzüberschreitende Kriminalität geht, insbesondere organisierte Krimi­nalität. Das ist für die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei in Europa natürlich ein Schritt, der begrüßenswert ist. Seit dem Jahr 1969 sind 53 Jahre vergangen, bis wir durch einen entsprechenden bilateralen Vertrag mit dem Vereinigten Königreich nun sozusagen auch Gibraltar in dieser Auslieferungszone haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 138

Ich sage aber, es gibt abgesehen davon natürlich auch andere völkerrechtliche Verträge, die wir diskutieren sollten, zum Beispiel den UN-Migrationspakt. Ich hoffe, dass es nicht auch 53 Jahre dauern wird, bis Österreich den UN-Migrationspakt unterzeichnet. Auch die UN-Kinderrechtskonvention ist vonseiten Österreichs noch nicht ratifiziert worden. Das ist in diesem Fall eine innerösterreichische Geschichte, dabei geht es aber immerhin um Kinderrechte, darum, wie wir sie in Österreich umsetzen beziehungsweise auch international unsere Stimme erheben, wenn es um Kinderrechte geht.

Ich denke, das sollten auch Säulen einer österreichischen Außenpolitik sein, die wieder Kontur bekommt. Dabei ist natürlich Neutralität ein ganz wichtiges Thema. Ich glaube, dass wir Neutralität leben müssen. Wir sind kein Krieg führendes Land, wollen es nie wieder werden und werden uns natürlich auch in kriegerischen Konflikten, was das Militärische betrifft, zurückhalten. Das ist gut so, das hat auch Gott sei Dank immer noch eine angemessene Mehrheit in der österreichischen Bevölkerung. Wir werden die österreichische Neutralität dann glaubhaft leben können, wenn wir uns militärisch in internationalen Konflikten zurückhalten, aber auf der humanitären Seite wie bisher ganz klar Stellung nehmen.

Wenn der Vorredner etwas zur Ukraine gesagt hat, sage ich: Als die Regierungsparteien und auch namhafte Vertreter der ÖVP im Parlament noch gezögert haben, wie wir der Ukraine helfen, hat der rote Wiener Bürgermeister schon klare Worte gefunden, wie wir ganz konkret hilfesuchenden Ukrainern und Ukrainerinnen vor Ort im Land oder auch hier in Wien helfen und Menschen aufnehmen können. Eine Symbolpolitik der Worte brauchen wir nicht, es geht um konkrete Hilfe. Ich glaube, gemeinsam schaffen wir es auch in Österreich, den Ukrainerinnen und Ukrainern zu helfen.

Die Neutralität würde ich nicht aufgeben, denn erst die Neutralität macht Wien zu einem Ort der internationalen Politik, zu einem Ort der internationalen Begegnung. In diesem Sinn: Ja zur österreichischen Neutralität! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

13.39


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Lausch-Angriff!)


13.39.16

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Es wird wenig verwunderlich sein, dass auch wir diesem Abkommen zustimmen. Wenn ich solche internationalen Abkommen Österreichs mit anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU und auch die überparteiliche breite Zustimmung sehe, schaue ich aber auch immer auf ihre Praxistauglichkeit. Es gibt ja sehr viele Abkommen, die natürlich gut sind, für die auch wir Freiheitlichen stets waren.

Solche gibt es auch im Strafvollzug. Zur Strafverbüßung im Heimatland gibt es mit sehr vielen Ländern innerhalb und außerhalb der EU Abkommen. Schaut man sich aber die Praxistauglichkeit an, dann sieht man eigentlich klar, dass sehr viele dieser interna­tionalen Abkommen schwerlich bis gar nicht funktionieren und dass es verwun­derlicher­weise mit gewissen nordafrikanischen Staaten in der Prämisse Strafvollzug auch gar keine Abkommen gibt oder erst sehr spät Abkommen gab.

Frau Bundesministerin, ich habe 2020 – im Dezember 2020, also fast schon 2021 – eine Anfrage an Sie gestellt, und da waren Ihre Antworten in Bezug auf Marokko erstaunlich. Das Land Tirol kann, wie man weiß, ein Lied davon singen, die Tiroler haben eine sehr große straffällige Marokkanercommunity in ihrem Land. Und siehe da, was Ihre Antwor­ten waren: Ich fragte danach, wie viele marokkanische Staatsbürger sich in den Jahren 2010 bis 2020 im österreichischen Strafvollzug befanden. Sie antworteten: 825. – Das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 139

ist ja nicht wenig. Ausgehend davon, dass 10 000 Inhaftierte in Österreichs Gefäng­nissen sitzen und davon fast 1 000 Marokkaner sind, war die weitere Frage: Wie viele marokkanische Staatsbürger wurden in den Jahren 2010 bis 2020 in ihr Heimatland zurückgeführt? Ihre Antwort: Seit dem 1. Jänner 2010 bis 30. Juni 2020 erfolgte keine Rückführung von Insassen aus dem Staat Marokko.

Da würde ich Sie also schon bitten: Wenn Sie solche bilateralen, überstaatlichen Abkom­men wie auch das jetzt diskutierte – obwohl das etwas anderes ist – abschließen, was wir gut finden und wozu wir unsere Zustimmung geben, bitte überprüfen Sie auch, ob es so etwas mit den Ländern gibt, von denen wir wie in meinem Beispiel sehr viele straf­fällige Staatsbürger im Lande haben, sodass diese ihre Strafe vielleicht im Heimatland verbüßen können! So könnten wir sehr viel Steuergeld und Geld der Bürgerinnen und Bürger sparen. Es wäre dringend notwendig, die Praxistauglichkeit zu prüfen und zu schauen, ob es solche Abkommen gibt.

Ich weiß ganz genau, dass Sie nicht alleine dafür verantwortlich sind, Sie brauchen dazu das Außenministerium und das Innenministerium. Es ist nicht einfach, denn man braucht bis zu einem gewissen Grade auch die Zustimmung des Abzuschiebenden. Ich denke aber, dass da in nächster Zeit mehr getan gehört, weil man ja weiß, dass über 50 Prozent der in Österreich in Haft sitzenden Menschen nicht die österreichische Staatsbürger­schaft haben. Wenn das Geld, auch für den Strafvollzug, immer weniger und immer knapper wird, kann und muss man als verantwortungsvolle Ministerin, wie Sie ja eine sind, da natürlich den Hebel in den nächsten Jahren verstärkt ansetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang bringe ich wieder folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Ab­schluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.

*****

Frau Bundesminister, ich weiß, Sie sind nicht untätig, Sie machen viele Dinge. Ich muss sagen, Sie sind keine schlechte – obwohl Sie nicht eng mit uns verbunden sind –, keine schlechtere Ministerin, als es Ihre schwarzen Amtsvorgänger waren. Diese haben auch nicht viel mehr zusammengebracht, ich würde Sie aber wirklich bitten, im Sinne des Straf­vollzuges tätig zu werden. Schauen Sie sich das bitte an! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 140

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1296 d.B.): Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar (1401 d.B.), am 23. März 2022, in der 147. Sitzung des Nationalrates.

Durch die vom ehemaligen Bundesminister Jabloner beantwortete (180/AB) Anfrage (108/J), ist anschaulich dargestellt, dass mit Stand 1. Dezember 2019 weit mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staats­bürger sind. Mit Stand 1. September 2020 (siehe Homepage BMJ) hat sich an diesem Verhältnis nichts geändert.

Laut der letzten Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz (9328/AB), haben knapp 50% der Insassen nicht die österreichischer Staatsbürgerschaft.

In einzelnen Haftanstalten etwa in Wien, ist der Anteil an ausländischen Häftlingen weiterhin höher als von inländischen Häftlingen.

Der durchschnittliche Vollkostensatz pro Hafttag betrug im Jahr 2017 127,39 Euro, Im Jahr 2018 129,73 Euro. Im Jahr 2014 waren es noch 100 Euro.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd.130 Euro an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über mehreren Hunderttausenden Euro pro Jahr bewirken.

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familien­angehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berücksichtigen. Soziale Aspekte, wie die Verbindung zu Familienangehörigen oder die Verständigung mit der Muttersprache, sind die besten Voraussetzungen für eine Resozialisierung.

Dies würde der Justiz auch noch Ersparnisse im Bereich Dolmetscherkosten bringen und die übermäßige Auslastung der Dolmetscher reduzieren.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.400 in Öster­reich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin f. Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Ab­schluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 141

13.44.16

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Ge­schätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause und auf der Galerie! „Aus Verantwortung für Österreich“. Wenn ich auf den Austritt Großbritanniens aus der EU zurückschaue, habe ich immer das Gefühl, dass da viel überhastet passiert ist. Zuerst gab es eine sehr emotionale Abstimmung in Groß­britannien, dann einen Austrittsprozess, der offiziell noch keiner war, und schlussendlich das tatsächliche Austrittsverfahren, bei dem vieles, aber leider nicht alles endgültig geregelt wurde.

In den letzten Jahren während der Pandemie zeigten sich in Großbritannien die Auswir­kun­gen des Brexits. Es gab dort teilweise Lieferengpässe und leere Supermarktregale. Auf EU-Seite mussten wir zum Glück nicht mit solchen Konsequenzen umgehen, bei uns hielten sich die Folgen in Grenzen, der normale Österreicher spürte keine direkten Auswirkungen.

Einige Themen wurden mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht abschließend geregelt; so auch die Vereinbarung über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsabkommens auf Gibraltar, die wir heute behandeln  aus Verantwortung für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Es kann nämlich nicht sein, dass sich Straftäter innerhalb Europas absetzen und nicht ausgeliefert werden können. Wir schaffen wieder einen besseren Zustand für die länder­übergreifende Strafverfolgung auf dem europäischen Kontinent. Wie wichtig die Zusam­menarbeit in Europa ist, sehen wir gerade jetzt wieder enorm.

Die Kriminalität wird immer globaler, deshalb ist es unter anderem auch unsere Aufgabe, für die Justizbehörden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese auch über Staatsgrenzen hinweg schnell und effektiv zusammenarbeiten können. Dies mag kein Thema sein, dass morgen die Titelseiten der Zeitungen füllen wird, aber es ist für die Menschen wichtig zu wissen, dass die Politik in Österreich und Europa sich darum kümmert, dass Sicherheit und Strafverfolgung lückenlos gewährleistet sind. „Aus Verant­wortung für Österreich“. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage nun die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang übergehen können. – Gut, alle sind damit einverstanden.

13.47.34Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 und 10


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend Zivilverfahrens-No­velle 2021 samt Titel und Eingang in 1400 der Beilagen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 142

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jo­han­nes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neukodifikation der Zivilpro­zess­ordnung“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Justiz­ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrags: Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Aus­dehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsüberein­kom­mens auf Gibraltar, in 1296 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG zu geneh­migen.

Wer für diese Genehmigung ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staats­verträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

13.49.2511. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1362 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird (1366 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Polaschek im Hohen Haus.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.50.08

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Apotropaion: Dieses wunderbar klingende Fremdwort bedeutet Zaubermittel, etwas, das wie durch ein Wunder alles zum Besten wendet. Wir suchen immer nach einem Apotropaion, und tatsächlich glauben manche, sogar viele, dieses Wundermittel in der Digitalisierung gefunden zu haben.

Digitalisierung in allen Lebensbereichen wird die Welt besser machen, insbesondere die Digitalisierung in Bildung und Unterricht, so der Glaube. In Bildung und Unterricht gibt es aber schon seit Jahren auch noch ein anderes Apotropaion, das ist das Wort Kom­petenz. Alles muss kompetent sein, mit Kompetenz werden wir eine gute Schule erreichen. Jetzt ist es natürlich naheliegend, diese beiden Zaubermittel in eines zu vermengen: Wir wollen digitale Kompetenz vermitteln. Damit wäre also die Schule wirklich besser gewor­den.

Sie sehen vielleicht meine leise Skepsis in diesen Worten, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nicht missverstanden werden. Digitalisierung ist im Unterricht wirklich außerordentlich wichtig, sie wird einen großen Fortschritt bedeuten. Wir wissen auch, dass die Digitalisierung in der Zeit von Corona ein ganz wesentliches Hilfsmittel gewesen ist.

Es ist ganz entscheidend, dass wir der Digitalisierung einen richtigen Stellenwert geben. In zweierlei Hinsicht will ich das im Unterricht sehen: In der einen Hinsicht ist das, dass


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die Digitalisierung den Unterricht in den traditionellen Fächern verbessert. Man kann beim Vokabellernen, bei der Darstellung von chemischen Reaktionen auf dem Com­puter – wenn man die Moleküle tatsächlich vor sich sieht, wie sie sich zu neuen Mole­külen zusammenfinden – und in vielen anderen Bereichen der Digitalisierung im traditio­nellen Unterricht einen breiten Raum einräumen.

Andererseits ist es wesentlich, dass wir die Grundlagen und das Wissen um die Digi­talisierung – darum heißt ja dieses Fach Digitale Grundbildung – möglichst weit verbrei­ten, sowohl was die Digitalisierung alles vermag, aber auch, wo die Digitalisierung – und auch das muss verbreitet werden – in die Irre führen kann und was ein Computer einfach nicht kann. Ein Computer kann nicht träumen – es gibt also auch Dinge, die der Com­puter nicht beherrscht, und auch das muss gewusst werden. Insofern ist tatsächlich die Beteuerung der Digitalisierung sehr wichtig und es ist wiederum wichtig, dass wir dies in dieser Vorlage durch finanzielle Absicherung stützen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem wird die digitale Kompetenz nicht das wirkliche Wundermittel sein. Wenn Sie mich fragen, was das Apotropaion im Schul­unterricht ist, kann ich Ihnen die Antwort geben: Das sind die Persönlichkeiten von Leh­rerinnen und Lehrern, die wissen, erstens einmal, dass man die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes, jedes einzelnen jungen Menschen, dem man gegenübersteht, ernst nehmen muss, und die zweitens von ihrem Fach begeistert sind und diese Begeis­te­rungsfähigkeit und das Wissen in ihrem Fach weitergeben können. Darauf kommt es an.

Viele dieser Lehrerinnen und Lehrer unterrichten an Österreichs Schulen, wir wollen natürlich noch mehr haben, sodass das wahre Apotropaion, das zur besseren Schule führen wird, wirklich wirkt. Die Digitalisierung ist nur ein Hilfsmittel dabei. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Prammer, Rössler und Voglauer.)

13.53


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits ist die nächste Rednerin. – Bitte.


13.53.54

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Werte ZuseherInnen, was meinen Sie, wie wäre es, wenn eigentlich alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen ihr Arbeits­gerät kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen würden? Was würden Sie dazu sagen? Werte Schülerinnen und Schüler, was würdet ihr dazu sagen? Das wäre eigentlich nur logisch, oder?

Bei den Schulbüchern ist es damals nämlich auch mit politischem Willen gelungen, dem ist aber heute leider nicht so. Seit Jahren warten Schülerinnen und Schüler auf ihr Arbeitsgerät, ihre Arbeitsmittel. Wenn sie es haben, dann müssen sie einen Beitrag zahlen. Ja, es gibt einige Ausnahmen, aber nur einige wenige. Weil die Bundesregierung erkannt hat, dass es zu wenige Ausnahmen gibt, werden heute weitere Ausnahmen beschlossen. Das ist okay, das werden wir unterstützen, weil dadurch einige SchülerInnen mehr profitieren werden, es ist aber einfach ein Klein-Klein und es ist keine umfassende Gesamtlösung; übrigens auch nicht in den Bereichen von zum Beispiel Druckkosten, Internetkosten, Wartungsarbeiten. Wer zahlt das, Herr Bundesminister, wer? – Es sind einfach offene Fragen und keine Antworten da.

Es wäre wirklich so an der Zeit, die Schulbuchaktion von damals in die Jetztzeit zu überführen, also: Laptops und Tablets für alle, und das kostenlos. Das wäre halt 2022! (Beifall bei der SPÖ.)

Das braucht es auch, denn ehrlich, ich stelle die Frage: In welches Büro nimmt sich die Beschäftigte ihr eigenes Arbeitsmittel mit? – Ich kenne keines. Deshalb wäre es so logisch,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 144

das ganz einfach auch bei Schülerinnen und Schülern flächendeckend für alle umzu­setzen. Apropos alle: Bis heute hat das Ausrollen von Laptops noch nicht an allen Schulen funktioniert und hat noch nicht alle Schulen erreicht  und das nach zwei Jahren Pandemie.

Apropos zwei Jahre Pandemie: Die Kindergärten und Schulen sind am Limit, das wissen wir. Ihre Ansage, Herr Minister, dass bis Ostern einmal alles gleich bleibt – so Ihre sinn­gemäße Antwort im Rahmen der „Pressestunde“ am vergangenen Sonntag –, heißt, dass wieder einmal Kinder und Jugendliche und by the way PädagogInnen ignoriert werden. Es ist wirklich schwer zu fassen, ehrlich.

Außerdem schwer zu fassen ist, dass Sie nicht wissen, wie viele aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler zu uns nach Österreich kommen. Auch da gibt es keine Antworten. Ihre Antwort: Wir schauen einmal.  Es ist damit keinem Kind geholfen, keiner Pädagogin geholfen, niemandem geholfen. Wie gewährleisten Sie, Herr Bundes­minister, nach der Flucht die bestmögliche Unterstützung, das bestmögliche Ankommen der Kinder in allen Bildungseinrichtungen? Wie? Wie unterstützen Sie Kinder, die trau­matisiert sind?

Sie wissen, dass unterstützende Kräfte in Kindergärten und in Schulen prinzipiell rar sind, leider, da in den letzten Jahren ziemlich viel gespart worden ist (Zwischenruf der Abg. Steinacker), nun gibt es aber ergänzend zur Istsituation, zur Pandemie  einfach neue Herausforderungen zu meistern. Wird es zusätzliche PädagogInnen, Schul­psycho­logInnen, SozialarbeiterInnen, muttersprachliche Angebote geben? Wird es das alles geben? Was ist Ihr Plan, wie schaut dieser aus? Ein Dank an PädagogInnen reicht nicht. Applaus ist zu wenig und übrigens auch keine politische Kategorie.

Also: Was tun Sie seit vier Wochen, um Kindergärten und Schulen, gemeinsam mit den Kindern und PädagogInnen vor Ort, zu unterstützen, um für alle Kinder und damit eben auch für Kinder aus Kriegsgebieten ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten? Wir hören, spüren und sehen dazu leider nichts.

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfas­sendes Unterstützungspaket in Schulen und Kindergärten für Kinder aus Kriegsge­bieten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat raschest möglich ein umfassendes Unterstützungspaket für Schulen und Kindergärten vorzulegen, das zusätzliches Unter­stützungspersonal, Pädagog*innen, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen vorsieht und die nötigen Mittel dafür zur Verfügung stellt. Damit soll die bestmögliche Aufnahme und längerfristige Perspektive geflüchteter Kinder und Jugendliche und das Recht auf Bildung für alle Kinder sichergestellt werden.“

*****

Ich bitte Sie wirklich um breite Zustimmung im Sinne aller Kinder, denn es geht um ihr Recht auf Bildung von Anfang an. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

13.58


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 145

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend umfassendes Unterstützungspaket in Schulen und Kindergärten für Kinder aus Kriegsgebieten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1362 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finan­zierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird (1366 d.B.) (TOP 11)

Angesichts des Krieges in der Ukraine kommen derzeit täglich viele geflüchtete Kinder nach Österreich, die so schnell wie möglich gut eingeschult und mit verschiedenen Hilfs­angeboten wie psychologischer Unterstützung gegen Traumatisierungsfolgen versorgt werden müssen. Laut Bildungsminister mussten bereits jetzt Schulplätze für 1500 Kinder und Jugendliche gefunden werden, alleine 750 bis 800 davon in Wien. Mit einem starken weiteren Anstieg ist zu rechnen. Leider hat der erste Auftritt des Bildungsministers in der ORF-Pressestunde am vergangenen Sonntag gezeigt, dass der Bund für diese Herausforderung keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat. Diese Tatsache, das Versagen im Corona-Management an den Schulen und die Weigerung, die Sicht­weisen von Eltern und Kindern in die eigenen Überlegungen einzubeziehen – Stichwort freiwillige mündliche Matura –, hat dem Bildungsminister auch erste Rücktrittsforde­run­gen eingebracht.

Bereits derzeit ist die Personalsituation an den Schulen, aber auch Kindergärten, dra­matisch – teilweise hausgemacht durch Einsparungen, teilweise durch schlechtes Covid-Management. An regulären Unterricht ist kaum zu denken, das System steht vor dem Kollaps. Nun kommt mit dem Krieg in der Ukraine eine weitere Herausforderung auf das Bildungssystem hinzu. Zusätzlich zu den Sprachbarrieren besteht bei den Kindern aus der Ukraine noch eine große psychische Belastung aufgrund der traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnisse. Wieder einmal wird erwartet, dass das Personal in den Bildungs­einrichtungen diese zusätzliche Aufgabe bewältigt. Bisher gibt es seitens des Bildungs­ministers keine Aussage dazu, ob Unterstützung, beispielsweise im Form von zusätz­lichem Personal – Lehrer*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen – und Budget gewährt wird. Schulen, Kindergärten und Pädagog*innen dürfen mit dieser wichtigen Aufgabe aber nicht allein gelassen werden.

Wie der Auftritt des Bildungsministers in der Pressestunde zeigte, ist der Bund darauf nicht vorbereitet. Der Minister konnte nicht einmal Schätzungen dazu nennen, mit wie vielen zusätzlichen Schüler*innen in den nächsten Wochen und Monaten zu rechnen ist. Es braucht daher dringend ein umfassendes Unterstützungspaket für Schulen und Kindergärten. Die Kinder aus den Kriegsgebieten brauchen jetzt eine liebevolle, durch Expert*innen (Pädagog*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen) gestaltete Will­kom­mensphase in den Kindergärten und Schulen   ergänzt durch Angebote in ihrer Muttersprache. Außerdem braucht es eine längerfristige Perspektive bezüglich ihrer angestrebten Bildungsabschlüsse, um nicht nach der Heimat auch noch ein Jahr in ihrer Bildungskarriere zu verlieren.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat raschest möglich ein umfassendes Unterstützungspaket für Schulen und Kindergärten vorzulegen, das zusätzliches Unter­stützungspersonal, Pädagog*innen, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen vorsieht und die nötigen Mittel dafür zur Verfügung stellt. Damit soll die bestmögliche Aufnahme und längerfristige Perspektive geflüchteter Kinder und Jugendliche und das Recht auf Bildung für alle Kinder sichergestellt werden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


13.58.21

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Regierungsantrag handelt es sich aus unserer Sicht eher um einen etwas peinlichen Antrag, denn man hatte wieder einmal in der Vergan­genheit etwas übersehen, das man jetzt korrigieren muss. Es geht darum, dass Kinder in Mehrstufenklassen nicht begünstigt sind, wenn sie bereits über die 5. Schulstufe hinaus sind, und das wird jetzt hier korrigiert. Das ist auch gut so, dass man das macht.

Hohes Haus! Im Juni 2020 hat der damalige Bundesminister Faßmann mit dem dama­ligen Bundeskanzler Kurz eine Pressekonferenz gegeben und dort einen Achtpunkte­plan zur Digitalisierung präsentiert. Ein Meilenstein hätte es sein sollen. Wir haben be­reits damals davon gesprochen, dass das tatsächlich eine halbherzige Lösung ist, so wie sich das heute ja auch ganz klar zeigt und bewahrheitet. Angekündigte Vorhaben waren damals unklar formuliert, es fehlte – wie immer – eine klare Ansage, eine klare Aussage, eine klare Vorgabe für alle Betroffenen. Wie gesagt, viele Fragen blieben offen. Zu Breitbandausbau oder verbesserten WLAN-Verbindungen hat es ja bereits im Vorfeld jahrelange Gespräche gegeben, aber noch immer gibt es in diesem Bereich im Bildungs­system Lücken.

So wie damals die Vorgaben und die Ansagen fehlten, fehlen sie auch heute. Ich darf an dieser Stelle bei meiner Vorrednerin anschließen: Herr Bundesminister, Sie waren am Sonntag in der „Pressestunde“. Sie haben eine Stunde geredet und Sie haben in Wirklichkeit nichts gesagt. Sie haben keine Antworten geliefert. Gesundheitsminister Rauch hat vergangene Woche in einem Radiointerview gemeint, Herr Minister Polaschek mache ein Paket für die Schulen, er arbeite etwas aus – und Sie haben am Sonntag diesen Ball zurückgespielt und gemeint, der Herr Gesundheitsminister mache etwas, wir müssten warten. Das ist das reinste Pingpongspiel innerhalb Ihrer Regierung. Sie haben am Sonntag keine Antworten geliefert!

Das Einzige, das bleibt, Herr Bundesminister, ist Ihre Aussage, sie seien ein fleißig arbeitender Mann.  Ja, das stelle ich nicht in Abrede; fleißig ist auch die Frisörin, fleißig ist auch der Tischler, fleißig ist auch die Mitarbeiterin im Supermarkt, aber das hilft unseren Kindern nicht, das hilft den Lehrern nicht, das hilft den Schülern nicht. Diese wollen klare Ansagen, sie brauchen klare Ansagen, Herr Bundesminister, und eine solche kann nur sein: Wir machen Schluss mit dem Testwahnsinn in den Schulen, wir beenden


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die unsinnigen und nicht mehr nachvollziehbaren Quarantäneregeln, die es gibt, und die Maske verschwindet aus den Schulen!

Das Virus ist da, es wird auch nicht verschwinden, wir werden es nicht besiegen. Das müssen auch die Beratungshardliner in der Regierung zur Kenntnis nehmen, die niemals, zu keinem Zeitpunkt dieser Pandemie, berücksichtigt haben, wie schwer unsere Kinder in ihrer Psyche und ihrer Seele durch die unseligen Regierungsmaßnahmen getroffen werden.

Daher: Ja zu einem gewohnten, zu einem ganz normalen Schulbetrieb! Ja dazu, dass wir unseren Kindern ermöglichen, dass sie die Schule wieder frei und ordentlich, ohne Zwänge und ohne Angst besuchen können! – Herr Bundesminister, Sie sind dazu aufgerufen, daran mitzuwirken und dieses Regierungschaos, das in den vergangenen zwei Jahren verursacht worden ist, zu beenden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.02


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


14.02.16

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundes-minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier heute über ein kleines Update zu einer ziemlich großen Erfolgsgeschichte. Wie Sie ja schon wissen, bekommen seit diesem Schuljahr alle Kinder der 5. und 6. Schulstufe Laptops oder Tablets, und zwar eigene, neue und gemeinsam über die Schule bestellte. Was man dazu sehr deutlich sagen muss – und das sage ich speziell Kollegin Kucharowits –: Das ist tatsächlich die Weiterentwicklung der Schulbuchaktion der Siebzigerjahre. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)

Das bedeutet nämlich, dass alle Kinder in einer Klasse die gleichen Unterrichts­mate­rialen haben, egal wie wohlhabend ihre Eltern sind. Es sitzt tatsächlich seit den Sieb­zigerjahren – und das war eine große Errungenschaft – kein Kind mehr mit den schmud­deligen Büchern aus dritter Hand in der Klasse (Rufe bei der SPÖ: Und auch ohne Laptop!), und es sitzt künftig auch kein Kind mehr mit einem halb Kleinkaputten Note­book in der Klasse. (Abg. Greiner: Ohne! Sie sitzen ohne Laptop!) Das ist kein Klein-Klein, sondern das ist ein Riesenschritt, an dem sozialdemokratische Bildungsminis­terInnen jahrzehntelang gescheitert sind. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Greiner: Das stimmt nicht!)

Ja, Sie haben recht, es gibt einen Eigenmittelanteil von 25 Prozent. Dieser wird Kindern aus ärmeren Familien erlassen, und den Kreis dieser Familien weiten wir heute mit dieser Novellierung aus. Noch mehr Kinder werden diese Geräte komplett kostenlos be­kommen, und ein zusätzlicher Ausweitungsschritt umfasst auch die Kinder in Mehr­stufen­klassen, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es besser ist, wenn alle Kinder die­selben Geräte haben, damit sie auch gemeinsam damit arbeiten können.

Auch recht geben muss ich Ihnen darin, dass tatsächlich jetzt auch mit den Flüchtlings­kindern, die wir in den Schulen erwarten, große Herausforderungen auf die Schulen zukommen. Die werden ja selbstverständlich zum Beispiel auch Geräte bekommen, und da werden sich große Herausforderungen ergeben, was zum Beispiel Wohnortwechsel, Schulwechsel betrifft. Wir werden Tauschbörsen einrichten müssen. Ich glaube, das Ministerium ist bereits dabei, sich Dinge zu überlegen, und ich möchte mich an dieser Stelle bei allen im Schulsystem, die an diesem Kraftakt beteiligt sind, schon herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.04



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 148

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre ist die nächste Rednerin. – Bitte.


14.04.57

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Selbstverständlich stimmen wir für diese Klarstellung und Verbesserung, was die Geräte betrifft, aber die Selbst­beweih­räucherungen der Regierung lassen einen schon immer wieder erstaunt zurück, weil es natürlich nicht nur diese Nachbesserungen bräuchte, sondern man müsste an den Schu­len auch den IT-Support ausbauen, und selbstverständlich bräuchte es auch endlich die verpflichtende digital-didaktische Fortbildung für alle Lehrkräfte im österreichischen Schulsystem – aber das ist ja nur ein Bereich.

Herr Bildungsminister, Sie sind jetzt mehr als 100 Tage im Amt und eigentlich nur durch Ihre Unauffälligkeit aufgefallen. (Beifall bei den NEOS.) Ihr Auftritt in der „Pressestunde“ lässt einen ratlos zurück. (Ruf bei der ÖVP: Wenn man sich nicht auskennt!) Wofür stehen Sie? Gibt es irgendein bildungspolitisches Anliegen, das Sie haben, oder irgend­ein Thema, für das Sie brennen?

Wir können nicht so weitermachen wie bisher, ich glaube, das ist uns in den letzten zwei Jahren sehr bewusst geworden. Die Pandemie wäre ja schon genug gewesen, aber jetzt haben wir einen Krieg mitten in Europa, verbunden mit unfassbarem Leid und vielen Millionen Flüchtlingen, die auch zu uns kommen. Wir brauchen einen Investitions- und einen Reformboost im Bildungsbereich und endlich mutige Menschen, die diesen auch angehen können. Es geht um nichts weniger als um die Chancen für alle Kinder hier in Österreich.

Ich beginne mit dem Elementarbereich: Die Jüngsten brauchen endlich die beste altersadäquate Bildung. Die Eltern brauchen endlich genug vorhandene Plätze, damit sie beide arbeiten gehen können, wenn sie das wollen. Bis heute gibt es von dieser Bundesregierung keinen langfristigen Plan, und genau Sie als Bildungsminister, gemeinsam mit der Familienministerin, müssten hier einen Plan vorlegen, damit wir endlich wissen, wohin die Reise überhaupt geht. Es kommt aber einfach nichts!

Zur Schule: Herr Bildungsminister Polaschek, werden Sie endlich konkret! Wie wollen Sie den Anteil von jenen Jugendlichen, die nicht sinnerfassend lesen können, verrin­gern? Wie attraktivieren Sie den LehrerInnenberuf, damit motivierte Pädagoginnen und Pädagogen in diesen Beruf gehen und vor allem auch motiviert bleiben? Was tun Sie dagegen, dass Bildung in Österreich nicht mehr davon abhängt, in welches Elternhaus man hineingeboren wird? Und vor allem: Wann kommt die groß angekündigte Lehrplan­reform? – Es kommt einfach nichts! Von Ihnen kommt nichts, und die Grünen machen bei allem mit.

Wenn Sie etwas nicht genau wissen oder nicht zu allen Themen Antworten haben, dann ist das auch keine Schande, das ist normal, aber dann muss man Expertise einholen, man muss Leute mit einbinden, die sich in den verschiedensten Bereichen auskennen. Laden Sie zu einem Bildungskonvent ein, zu dem Sie Menschen, Experten aus den verschiedensten Lebensbereichen, einladen und vor allem solche Leute einladen, die sich nicht fürchten, wenn ihnen Gegenwind entgegenbläst, die sich trauen, über Re­formen, die dringend notwendig wären, zu diskutieren! Ja, diese Veränderung mag vielleicht ein schmerzvoller Kraftakt sein, aber es ist ein Kraftakt, der sich lohnen wird, weil er für Kinder und Jugendliche gesetzt wird.

Wir brauchen kluge Köpfe, junge Menschen mit Herz, Hirn und Verstand. Wir brauchen Menschen, die sich vor Herausforderungen nicht fürchten. Wir brauchen Menschen, die auf das Leben vorbereitet sind. Wir brauchen Menschen, die die Unsicherheiten und


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Widersprüche von heute aushalten können und dafür Lösungen suchen. Und wir brauchen vor allem Menschen, die für sich und auch für andere Verantwortung überneh­men. All das brauchen wir dringend, vor allem auch vor dem Hintergrund von Tausenden Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die in Österreich Schutz suchen.

Mit einem Bildungsminister, der weiterhin nur auf Tauchstation ist, werden wir das leider nicht schaffen. Daher bringe ich heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bildung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, werden aufgefordert, umgehend und in enger Zusammenarbeit mit den Bun­desländern ein gesamtstaatliches Vorgehen im Bildungsbereich für geflüchtete ukraini­sche Kinder und Jugendliche zu erarbeiten und vorzulegen, das den Schulstandorten ermöglicht, flexibel auf die aktuelle Notlage reagieren zu können:

- die bundesweite Einstellung ukrainischsprachiger Pädagog_innen bei gleichzeitiger Unterstützung des gesamten Lehrpersonals,

- die Ausweitung des Förderstundenkontingentes auf aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche,

- die Unterstützung und Ausweitung ukrainischer Samstagsschulen und von ukraini­schem Online-Unterricht durch das BMBWF, sofern vorhanden,

- die Übernahme des Mehraufwandes durch den Bund,

- die rasche Aufnahme in den Regelunterricht, um die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu beschleunigen.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

14.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bildung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

eingebracht im Zuge der Debatte in der 147. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1362 d.B.):

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird (1366 d.B.)– TOP 11

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erschüttert seit rund einem Monat die Weltöffentlichkeit. Während in der Ukraine Menschenleben, Infrastruktur und zivile Ein­richtungen nachhaltig zerstört werden, sind bereits mehrere Millionen Menschen aus ihrer Heimat geflüchtet und haben in den europäischen Nachbarstaaten Schutz gesucht. Diese wiederum stehen geeint und solidarisch hinter der Ukraine und nehmen Geflüchtete


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 150

auf bzw. unterstützen sie bei der Weiterreise. Laut Migrationsforscher Gerald Knaus ist das jedoch erst der Anfang, denn Putins Art der Kriegsführung ziele genau auf solche Fluchtbewegungen ab, um Europa zu destabilisieren.1 Bedenkt man, dass innerhalb der wenigen Wochen seit Kriegsausbruch bereits mehr als doppelt so viele Menschen in die EU geflüchtet seien, als im gesamten Jahr 2015, werden die Dimensionen dieser wahr­scheinlich größten Fluchtbewegung seit dem 2. Weltkrieg deutlich - allein in Österreich werden in den nächsten Wochen bis zu 200.000 Geflüchtete erwartet.

Wie viele Schulkinder unter den Geflüchteten sind, lässt sich zwar zurzeit noch nicht abschätzen, in Wien alleine besuchen laut Medienberichten jedoch bereits Mitte März rund 800 Schüler_innen aus der Ukraine Wiener Schulen.2 Der unkomplizierte und rasche Zugang zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ist durch eine EU-Richtlinie gesichert. Darüber hinaus gilt es jedoch auf natio­naler Ebene weitere Schritte zu setzen, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Einstieg in den neuen Schulalltag möglichst reibungslos zu gestalten. Ein wesent­licher Schritt ist die Einstellung ukrainischsprachiger Pädagog_innen. Wien hat hier z.B. bereits mit rund 40 Personen Kontakt aufgenommen und auch die anderen Bundes­länder müssen hier rasch die notwendigen Schritte setzten. Auch flexible Lösungen wie z.B. der bedarfsorientierte Ausbau der ukrainischen Samstagsschulen oder die Auswei­tung des Förderstundenkontingentes auf ukrainische Kinder und Jugendliche sind in einer solchen Notlage anzudenken. Im Sinne der sozialen Integration sollten die Kinder und Jugendlichen möglichst rasch in Regelklassen mit deutschsprachigen Schüler_innen integriert werden. Eine weitere Möglichkeit bietet der durch ukrainische Schulen bereit­gestellte Online-Unterricht, der sofern vorhanden, durch das BMBWF unterstützt und ermöglicht werden kann. Gleichzeitig gilt es, das durch die Corona-Pandemie bereits belastete Lehrpersonal bei diesen Vorhaben entsprechend zu unterstützen und aus­reichend psychologische Betreuung für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen bereit­zustellen. Viele Kinder und Jugendliche werden hoffentlich bald wieder in ihre Heimat und zu ihren Familien zurückkehren können. Doch auch für sie und v.a. für diejenigen, die dauerhaft in Österreich bleiben werden, ist eine unmittelbare Integration in das öster­reichische Bildungssystem und ein strukturierter Tagesablauf von Beginn an von großer Bedeutung für ihren zukünftigen Lebensweg.

1 https://kurier.at/politik/ausland/krieg-in-der-ukraine-experte-mahnt-bessere-vorbereitung-auf-fluechtlinge-ein/401937676

2 https://www.derstandard.at/story/2000134170275/ukrainische-schuelerzuflucht-auf-der-wiener-schulbank

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, werden aufgefordert, umgehend und in enger Zusammenarbeit mit den Bun­desländern ein gesamtstaatliches Vorgehen im Bildungsbereich für geflüchtete ukraini­sche Kinder und Jugendliche zu erarbeiten und vorzulegen, das den Schulstandorten ermöglicht, flexibel auf die aktuelle Notlage reagieren zu können:

• die bundesweite Einstellung ukrainischsprachiger Pädagog_innen bei gleichzeitiger Unterstützung des gesamten Lehrpersonals,

• die Ausweitung des Förderstundenkontingentes auf aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche,


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• die Unterstützung und Ausweitung ukrainischer Samstagsschulen und von ukraini­schem Online-Unterricht durch das BMBWF, sofern vorhanden,

• die Übernahme des Mehraufwandes durch den Bund,

• die rasche Aufnahme in den Regelunterricht, um die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu beschleunigen. "

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister Polaschek.


14.10.16

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf, bevor ich auf die Novelle zum Gesetz eingehe, zu zwei Punkten Stellung neh­men, da ich direkt angesprochen worden bin.

Da Frau Abgeordnete Künsberg Sarre beklagt hat, dass ich in der „Pressestunde“ nicht klar zu gewissen Themen Stellung genommen habe: Wenn man etwas gefragt wird, dann antwortet man auf diese Fragen und wechselt nicht das Thema. Ich habe sehr wohl meine Meinung zu vielen Dingen, und ich tue sie auch in zahlreichen Gesprächen vor Ort kund. Ich bin im Austausch mit vielen Lehrerinnen und Lehrern, mit Menschen aus der Bildungsverwaltung, ich spreche im Laufe einer Woche mit vielen Menschen sehr viel über Bildung. Wenn Sie nicht dabei sind, tut es mir leid, ich werde Sie das nächste Mal gerne dazu einladen, aber wenn man nicht zuhören will, dann wird man es einfach nicht mitkriegen, es tut mir leid. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Litschauer.)

Das gilt auch in Bezug auf die Ukraine: Wir sind gut aufgestellt und wir arbeiten alle ge­meinsam – alle Personen, Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kinder­gärtner, die gesamte Schulverwaltung. Die Eltern sind eingebunden, alle Menschen im Schulsystem, selbst die Schülerinnen und Schüler, bringen sich aktiv ein, um alles zu tun, damit wir den Kindern, die aus der Ukraine kommen, die bestmöglichen  Voraus­setzungen bieten, damit wir sie so gut es nur irgendwie geht willkommen heißen und ihnen ermöglichen, österreichische Schulen möglichst gut zu besuchen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei all jenen Menschen bedanken  und das Kleinreden hier ist ein Schlag ins Gesicht all dieser Menschen , die sich seit Wochen um diese Menschen bemühen, die wirklich viel Arbeit investieren und die wir alle nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir wissen nicht, wie viele Menschen aus der Ukraine kommen, wir wissen es noch nicht. Ich bin im Gespräch etwa – zuletzt – mit dem ukrainischen Botschafter, gestern mit dem rumänischen Bildungsminister, heute mit dem ungarischen Botschafter. Wir wis­sen nicht, wie viele Menschen in den nächsten Wochen noch aus der Ukraine kommen und wie viele hier auch bleiben werden, und wir wissen nicht, wie viele Kinder kommen werden. Das, was wir bereits tun, ist, für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen, Vorbereitungen zu treffen, um darauf vorbereitet zu sein, wenn Kinder kommen, und die entsprechenden administrativen Grundlagen zu haben, um sie möglichst gut in die Schulen zu bringen.


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Das, was wir bereits gemacht haben, ist, dass wir umfangreiche Informationsmaterialien auf Ukrainisch und auf Englisch für die Eltern und für die Kinder zur Verfügung gestellt haben, damit diese ein Gefühl dafür bekommen, wie das österreichische Schulsystem ist, damit die Eltern auch wissen, auf welche Art und Weise ihre Kinder in Schulen dann unterrichtet werden, und damit die Eltern auch ein Gefühl dafür bekommen, in welche Schulen es am besten ist, ihre Kinder zu schicken. Dafür gibt es in allen Bildungs­direk­tionen Ansprechpersonen, die extra darauf vorbereitet sind und dafür geschult sind, diese Menschen bestmöglich zu unterstützen.

Wir haben bereits 1 500 Kinder aus der Ukraine in die österreichischen Schulen ge­bracht. Diese Kinder werden mit Deutschförderklassen unterstützt, sie werden mit digita­len Endgeräten unterstützt, es gibt bereits auch, wie es Frau Abgeordnete Hamann angesprochen hat, eine entsprechende Tauschbörse. Wir arbeiten intensivst daran, den Kindern Unterrichtsmaterialien auch auf Ukrainisch zur Verfügung zu stellen. Es gibt Unterstützungspersonal, und es gibt bereits die entsprechenden Vorsorgen dafür, dass wir zusätzliches Unterstützungspersonal finanzieren können. Wir haben bereits auch die Rahmenbedingungen ausgearbeitet, wie wir am besten ukrainische Lehrerinnen und Lehrer in die österreichischen Schulen bringen können, der entsprechende Erlass ist Ende letzter Woche bereits ergangen.

All diese Dinge sind bereits vorbereitet. Wir arbeiten intensiv daran, und wir sind in der Lage, wenn es Lehrerinnen und Lehrer oder auch andere Menschen aus der Ukraine gibt, die sich gerne in den Schulbereich einbringen wollen, dies entsprechend zu unter­stützen.

Eines darf ich auch noch ergänzen: Wir haben ein eigenes Buddysystem auf die Beine gestellt. Wir haben ungefähr 2 700 ukrainische Studierende hier in Österreich. Viele von ihnen haben sich schon gemeldet, aber auch andere Menschen, gerade aus der Ukraine oder aus anderen Ländern, vor allem aus Österreich, die Ukrainisch sprechen oder die auch Englisch mit den Kindern sprechen, haben sich bereit erklärt, gerade die Kinder dabei zu unterstützen, sich im österreichischen Bildungssystem zurechtzufinden, und etwas für diese Kinder zu tun. Das sind jetzt schon Hunderte Menschen – und ich finde es nicht in Ordnung, dass diese Menschen strukturell ignoriert werden, im Gegenteil, man sollte sich bei ihnen allen dafür bedanken, dass sie das tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die entsprechende psychologische Unterstützung ist bereits in Vorbereitung. Es gibt eine große ukrainische Samstagsschule hier in der Stadt Wien. Ich hatte letzte Woche Gelegenheit, diese gemeinsam mit dem ukrainischen Botschafter zu besuchen. Wir haben gemeinsam dort mit den Schulerhaltern darüber gesprochen, was die wichtigsten Dinge sind, die sie jetzt brauchen. Wir haben gemeinsam eine Strategie entwickelt, wie wir diese Schule am besten unterstützen können. All diese Dinge sind bereits in Aus­arbeitung, wir arbeiten intensiv daran. Wir helfen auch dieser Schule, wo immer es geht, und wir sind wie gesagt mit dem Verein, der diese Schule trägt, gemeinsam daran, bereits entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit auch dieser Verein möglichst gut ukrainische Kinder unterstützen kann – und auch die tun alles, was sie nur können.

Ich darf auch noch ergänzen, dass wir bereits als eine erste Maßnahme für ukrainische Studierende, die aus der Ukraine kommen, 500 Stipendien zusammengebracht haben. Das wird sicher nicht alles sein, aber es sind bereits vonseiten des Ministeriums 500 Sti­pendien für ukrainische Studierende aufgelegt worden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lassen Sie mich noch kurz zu diesem Gesetz kommen! Es ist bereits angesprochen worden: Das ist eine wichtige Novelle, um die Ausstattung von Schülerinnen und Schü­lern mit günstigen Laptops und Tablets weiter auszuweiten. Wir haben die Befreiungs­möglichkeiten vom 25-prozentigen Selbstbehalt basierend auf den Erfahrungen aus dem ersten Projekt weiter ausgebaut, um den Menschen noch mehr entgegenzukommen.


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Es ist bereits mehrfach angesprochen worden: Das schon in Kraft getretene Bundes­ge­setz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts war ein Meilenstein, war wirklich ein Meilenstein für die Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts und ist ein starker Anschub für unsere Kinder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Wir haben zahlreiche flankierende Maßnahmen wie Lehrkräftefortbildungen, den Ausbau der digitalen schulischen Infrastruktur oder die Erweiterung der Eduthek gesetzt und ein konzertiertes und umfassendes Maßnahmenpaket dazu geschnürt. Es sind mittlerweile bereits 93 Prozent der Schulen der Sekundarstufe I, die an diesem Projekt teilnehmen und die mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

Der Großteil hat diese Endgeräte schon. Es hat in einigen Bereichen vonseiten des Anbieters Verzögerungen gegeben; da ist die Bundesbeschaffungsgesellschaft dabei, gemeinsam mit dem Anbieter dieses Problem zu lösen, das ist aber nur eine Frage der Zeit und nicht eine Frage des Ob. Deshalb können wir guten Mutes in die Zukunft blicken, weil viele Kinder bereits digitale Endgeräte haben und durch die Novelle, die Sie, wie ich hoffe, heute beschließen werden, weitere Kinder, die bislang nicht von diesen Maßnah­men erfasst wurden, auch in diese Maßnahmen mit hineingenommen werden. Noch mehr Kinder werden die Möglichkeit haben, digitale Endgeräte zu bekommen, womit wir genau diese Lücken wieder ein Stück schließen und diesen Aufholbedarf im Bereich der Bildung wettmachen.

Es ist mir ein Anliegen, wir arbeiten intensiv daran, und Sie werden noch genügend von uns darüber hören, was wir in diesem Bereich machen. Es tut mir leid, wenn Sie unge­duldig sind, aber Sie werden noch genügend Maßnahmen von uns präsentiert bekom­men, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, und über diese können wir dann gerne diskutieren. Ich lasse mich aber nicht hetzen. Wir arbeiten sehr intensiv an diesen Dingen. Ungeduld ist ein schlechter Ratgeber.

Wir haben im Moment Menschen aus der Ukraine, um die wir uns kümmern müssen, und wir haben eine Pandemie, in der wir Verantwortung für all die Kinder in den Schulen tragen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir treffen die besten Maßnahmen. Das mögen Men­schen verschieden sehen, Sie können mir aber glauben: Wir arbeiten sehr intensiv für un­sere Kinder, und – bei allem Respekt – das lasse ich mir von Ihnen nicht schlecht­reden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Michael Hammer: Jawohl!)

Dieses Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein, um eine weitere Lücke zu schließen. Ich bitte alle Abgeordneten um die Zustimmung zu diesem Gesetz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.19


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer zu Wort. – Bitte.


14.19.34

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundesminister hat schon aus­geführt, dass durch diese Regierungsvorlage ein größerer Kreis an Eltern vom Selbst­behalt für digitale Geräte befreit werden kann. Damit unterstützen wir Familien ange­sichts der finanziellen Mehrbelastung und gleichzeitig schaffen wir auch Chancen­gleich­heit für Kinder, an digitalen Unterrichtsmethoden teilhaben und die Vorteile, die sich da­durch bieten, nutzen zu können. Auch dort, wo Mehrstufenklassen bis dato nicht die Mög­lichkeit hatten, im gesamten Klassenverband digitale Geräte zu nutzen beziehungs­weise zu beziehen, wird dies nun unabhängig von der Schulstufe ermöglicht.

Zur Kritik des Kollegen Brückl darf ich noch sagen: In der Begutachtungsphase holt man natürlich Stellungnahmen ein, aber nicht immer ist alles dabei und wird rückgemeldet,


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nicht immer kann alles berücksichtigt werden. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass die FPÖ dieses Thema aufgebracht hätte, als wir damals dieses Gesetz beschlos­sen haben. Was uns aber auszeichnet, ist, dass innerhalb kürzester Zeit nach Bekannt­werden entsprechende Schritte gesetzt worden sind, damit Mehrstufenklassen in Zukunft berücksichtigt werden und diese Geräte beziehen können, damit digitaler Unterricht stattfinden kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ein weiterer Kritikpunkt, der jetzt hier angebracht wurde, ist nicht verwunderlich, er zeigt einfach unterschiedliche Zugänge auf: Alles sollte gratis sein. – Ich sehe es hingegen als durchaus berechtigt an, einen Selbstbehalt der Eltern einzuheben. Im Gegensatz zu Schulbüchern können digitale Geräte auch für private Zwecke genutzt werden, das ist sinnvoll und auch für die Schüler und Schülerinnen bereichernd. Durch den Selbstbehalt erhält dieses Gerät auch einen gewissen Wert, und nicht zuletzt sprechen wir da über das Geld von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Die Allgemeinheit finanziert zu einem großen Teil diese Geräte, unabhängig davon, ob man selbst Nutznießer ist. Es ist daher angebracht, eine Aufsplittung der Kosten zu beschließen, sodass diejenigen, die das Gerät tatsächlich nutzen, einen gewissen Bei­trag leisten. Wir sprechen da von einem Viertel des Kaufpreises, und auch das nur für jene, die es sich leisten können, ansonsten trägt der Bund die Kosten dieses Gerätes zu 100 Prozent – also auch das ist durchaus gerechtfertigt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Da meine Redezeit schon fast abgelaufen ist, möchte ich an dieser Stelle noch die Chance nutzen, Danke zu sagen. Ich habe mich in den letzten Tagen mit einigen Leh­rerinnen und Lehrern telefonisch unterhalten – Besuche vor Ort sind derzeit nicht mög­lich –, und auch mit Eltern: Die Lehrerinnen und Lehrer haben in den vergangenen Monaten sehr viel dazu beigetragen, zum einen den digitalen Unterricht zu gewährleisten und sich da immer wieder an neue Situationen anzupassen, zum anderen haben sie auch zusätz­liche administrative Tätigkeiten und vor allem das Testen übernommen, um das Infek­tionsgeschehen in der Schule gering zu halten.

Sie haben einen wesentlichen Beitrag geleistet und sie sind jetzt gerade durch die Aus­wirkungen des Konflikts in der Ukraine erneut gefordert, wenn man an die Frauen und Kinder denkt, die zu uns nach Österreich kommen. Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen da an der Schule auch für Stabilität für junge Menschen, die natürlich vieles durchge­macht haben, die traumatische Erlebnisse hinter sich haben. Das ist so wesentlich und so wichtig – da sprechen wir noch gar nicht von Lehrstoff, sondern vor allem darüber, Stabilität zu gewährleisten –, und dafür möchte ich ein Dankeschön sagen: Danke an die Lehrkräfte, danke an die Lehrerinnen und Lehrer dafür, dass sie diesen Beitrag leisten! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Totter. – Bitte.


14.23.27

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Das beachtliche Budgetplus im Bildungsressort schlägt sich besonders im Schwerpunkt Digitalisierung des Schulunterrichts nieder. Auf die Umsetzung des „8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht“ entfallen im heurigen Jahr rund 56 Millionen Euro, davon alleine 46 Millionen für die Bereitstellung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte. Als begleitende Maßnahme wurden zusätzliche Planstellen für IT-Unterstützungspersonal geschaffen, die den Schulen als Second-Level-Support zur Verfügung stehen.


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Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, vom Bundesministerium beginnend über die Teams der Bildungsregionen bis zu den Schulleitungen, insbesondere aber bei den Lehrerinnen und Lehrern, für die konsequente und sehr gute Umsetzung dieses Projektes. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Herzlichen Dank auch an alle Gemeinden, die die Implementierung der digitalen Infra­struktur unterstützen, viel in den Breitbandausbau investieren und dafür sorgen, dass das Arbeiten mit diesen Endgeräten sowohl in der Schule als auch zu Hause gelingen kann.

Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive soll den Kindern neben technischen Fertig­keiten auch die Fähigkeit vermittelt werden, digitale Medien kompetent, aber auch reflek­tiert zu nutzen. Mit Daten bewusst und verantwortungsvoll umzugehen und Informations­quellen kritisch zu bewerten zählt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen zu den Grundkompetenzen. Aus diesem Grund freut es mich natürlich ganz besonders, dass digitale Grundbildung jetzt als Pflichtfach eingeführt wird und ab dem kommenden Schuljahr sowohl an unseren Mittelschulen als auch in den Klassen der AHS-Unterstufen auf dem Stundenplan steht.

Auch Lehrerinnen und Lehrer werden mit qualitativ hochwertigen Fortbildungs­veranstal­tungen an den pädagogischen Hochschulen dabei unterstützt, ihre digitalen Kompeten­zen zu erweitern.

Meine Damen und Herren, die nun verwendeten Geräte haben natürlich auch einen großen materiellen Wert. Da Schülerinnen und Schüler die Endgeräte auch privat nutzen können, ist es richtig, dass jene, die es sich leisten können, einen 25-prozentigen Privat­anteil bezahlen. Klar ist aber auch, dass all jene, für die dieser Selbstbehalt nicht leistbar ist, von diesem befreit sein müssen, und es freut mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Befreiungsmöglichkeiten ausgeweitet wurden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Prammer.) Damit das Digitalisierungskonzept flächendeckend erfolgreich umgesetzt werden kann, wird darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, in Mehrstufenklassen auch andere Altersgruppen als Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe mit Endgeräten auszustatten.

Meine Damen und Herren, Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aller Schultypen – Bundesschulen, aber auch Mittelschulen, und das freut mich ganz besonders – sowie für das Lehrpersonal sind ein echter Meilenstein, das wurde heute schon mehrfach ge­sagt. Während SPÖ-Ministerinnen stets nur davon gesprochen haben, das einzuführen, haben wir dieses dringend notwendige Projekt gemeinsam mit dem Regierungspartner in Umsetzung gebracht. – Vielen herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Herr Abgeordneter Nico Marchetti? – Er ist offensichtlich nicht im Saal, dann schließe ich die Rednerliste. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt verlege ich an den Schluss der Ver­handlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

14.27.5212. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2304/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evalu­ierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwick­lung eines inklusiven Bildungssystems (1367 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 156

13. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2277/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusive Bildung (1368 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Petition Nr. 63/PET: Petition be­tref­fend „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“, überreicht von den Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum (1369 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Der erste Debattenbeitrag kommt von Frau Abgeordneter Petra Vorderwinkler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.29.01

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Im Jahr 2008 hat sich Österreich zu einem inklusiven Bildungssystem bekannt. 14 Jahre nach dieser Ratifizierung durch das österreichische Parlament wissen wir nach einer Evaluierung durch die Universität Wien und nach zahlreichen Rückmeldungen verschiedenster Orga­ni­sationen sowie aus dem Bildungssystem: Heute sind wir vom Ziel weiter entfernt, als dass wir uns diesem angenähert hätten. Mit der immer noch vorhandenen 2,7-Prozent-Deckelung der Ressourcen für den SPF kommt seit Jahren kein einziges Bundesland aus, und alles, was darüber hinaus gebraucht wird, wird anderen Kindern weggenom­men. So kann es einfach nicht weitergehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem nicht mehr weggeschaut werden kann. Corona hat alle Missstände dieses Bildungssystems noch verschärft. Alle Baustellen, die es schon seit Jahren bei uns gibt, sind durch die fehlenden Hilfen, durch die fehlende Unterstützung zu Riesenbaustellen geworden. Das wird nicht mehr von allein! Im Gegenteil, das Bildungssystem steht derzeit vor einem Kollaps und die Einrichtungen sind am Ende. Der Personalmangel, den es seit Jahren gibt, wird durch die zahlreichen Quarantäneausfälle noch verschärft. Es gibt PädagogInnen, die zwei Jahre hindurch an der Belastungsgrenze gearbeitet haben und nicht mehr können, es gibt Kinder, die bereits im Volksschulalter Suizidgedanken haben. Es kann in Österreich nicht sein, dass es dafür keine Hilfe gibt, dass es keine Therapieplätze gibt und alle wegschauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem Kinder um Hilfe schreien, die Eltern um Hilfe schreien, Pädagoginnen und Pädagogen um Hilfe schreien, die Schulleiterinnen und Schulleiter um Hilfe schreien. Und was machen Sie, Herr Minister? – Sie haben am Sonntag in der „Pressestunde“ eine ganze Stunde lang geredet, ohne inhaltlich etwas zu sagen, nur dass Sie keinen Plan, keine Idee, keine Meinung zu Fragen, die gerade brennen, haben, und offensichtlich haben Sie auch kein Verständnis. (Zwischenruf der Abg. Totter.) Wir befinden uns gerade nicht nur auf dem Gipfel der Coronafallzahlen, sondern auch auf dem Gipfel des Chaosmanagements dieses Bildungsministeriums, das seit zwei Jahren an den Bedürfnissen aller vorbei arbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 157

Wie ist die Aussicht auf den Herbst? – Es gibt derzeit noch keine Antwort von Ihnen. Wissen Sie eigentlich, dass jetzt gerade im März die Bedarfserhebungen von den Schu­len an die Bildungsdirektionen gemeldet werden? Übrigens ist am ersten Montag im September Schulbeginn  nur damit es heuer im Ministerium nicht wieder eine Über­raschung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

In den meisten Fällen werden dann von den Schulqualitätsmanagern bei den Besprechun­gen die Stunden gekürzt und reduziert (Zwischenruf der Abg. Totter), weil vom Bund nicht mehr Bedarfsdeckung da ist. – Ja, Frau Kollegin, Sie brauchen gar nicht den Kopf zu schütteln! (Abg. Totter: Unglaublich!) Wir brauchen bedarfsgerechte Ressourcen­zuteilung, und davon sind wir meilenweit entfernt. Von den versprochenen Entlastungen, die die Schulen erreichen sollten, ist nichts zu sehen. So schaut es aus! (Zwischenrufe der Abgeordneten Totter und Schnabel.)

Immer mehr Schulleiter befürchten daher einen pädagogischen Super-GAU für den nächsten Schulbeginn. Die Entwicklungsschere ist nämlich bei den Schulanfängern, die jetzt in die Schule kommen, größer als sie es jemals zuvor war. Das ist deswegen so, weil ein unregelmäßiger Kindergartenbesuch dazu geführt hat, dass einige Kinder ver­mutlich schon lesen, schreiben und rechnen können und andere nicht einmal soziale Kontakte erlernt haben, weil sie nicht im Kindergarten waren. In normalen Jahren ist das schon eine Herausforderung für eine Pädagogin, für einen Pädagogen, aber in diesem Jahr ist das eine Riesenherausforderung, die von einer einzigen Lehrkraft nicht mehr bewältigt werden kann.

Für das kommende Schuljahr braucht es angepasste Verstärkung, eine pädagogische Erhöhung der Stundenzuteilung. Ich fordere daher für die 1. und 2. Schulstufe eine Dop­pelbesetzung. Bevor der Einwand kommt, dass wir ja ohnehin kein Personal haben: Es ist lösbar. Wenn nämlich Musiker, Sportler oder Künstler Fächer wie Musik, Sport und Bewegung, Bildnerische Erziehung oder Werken mit Sonderverträgen übernehmen, könnten wir sofort die freigespielten Lehrkräfte für die individuelle Unterstützung zum Beispiel in Deutsch und Mathematik einsetzen. Besondere Herausforderungen brauchen einfach besondere Antworten.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorrang für die Volksschule“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu über­mitteln, in der endlich der erhöhte Förderbedarf von Kindern in der Volksschule Berück­sich­tigung findet. In der daraus folgenden Konsequenz sollen ab dem Schuljahr 2022/2023 als ein erster Schritt in den ersten beiden Schulstufen in der Grundstufe I jedenfalls zwei Lehrkräfte zum Einsatz kommen, zumindest jedoch in den Leitgegenständen Deutsch und Mathematik.“

*****

Ich ersuche alle Abgeordneten, nicht wegzuschauen und die Kinder und die Bildungs­einrichtungen mit diesem Problem nicht allein zu lassen!

Herr Minister, Sie haben sich selber als fleißigen und intensiv arbeitenden Mann, sozu­sagen als den dʼArtagnan der Bildung dargestellt, der dafür kämpft, dass es Verbesserungen


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gibt. Im Moment wirken Sie eher wie ein Sancho Panza auf einem Esel, der sich nicht vom Fleck bewegt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Hallo!)

14.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Vorrang für die Volksschule“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Petition 63/PET betreffend "Inklusive Bildung jetzt", überreicht von den Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum (1369 d.B.) (TOP 14)

Seit zwei Jahren stellt die Corona-Krise mit ihren Begleiterscheinungen für alle Men­schen in Österreich eine große Herausforderung dar. Gerade für Kinder jedoch ist diese Zeit noch viel schwieriger zu bewältigen. Ihre Entwicklung und ihre Entfaltung wurden durch die Maßnahmen während der Pandemie stark eingeschränkt. Die Jüngsten in unse­rem Schulsystem trifft diese Corona-Zeit besonders. Ein unregelmäßiger Besuch der elementarpädagogischen Einrichtungen während der vergangenen zwei Jahre hat die Entwicklungsschere der Kinder, die im nächsten Schuljahr in die erste Schulstufe kommen, noch weiter auseinanderklaffen lassen. Das bedeutet, sie kommen mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen und Lernständen vom Kindergarten in die Volksschule. Beim kommenden Schulbeginn im Herbst wird dieser Unterschied größer sein als jemals zuvor. Schon früher unter „normalen“ Umständen war eine erste Schul­stufe eine Riesenherausforderung für jede Pädagogin und jeden Pädagogen. Corona hat jedoch auch diesen Umstand um ein Vielfaches verschärft. Es treffen nun im Herbst Kinder, die auf der einen Seite bereits lesen, schreiben und rechnen können auf jene, die vermutlich weder ihren Namen schreiben noch mit anderen ausreichend sprachlich kommunizieren können oder nur bedingt soziale Erfahrungen gemacht haben. Und alle jene 25-30 Kinder in der Klasse werden von einer einzigen Pädagogin oder einem Pädagogen unterrichtet, die bzw. der diesen Spagat ganz allein tagtäglich vornehmen muss, damit am Ende des Schuljahres die Lehrplanziele erfüllt sind. Eine nicht mehr leistbare Aufgabe!

Nun kommt mit dem Krieg in der Ukraine eine weitere Herausforderung auf alle in unserem Bildungssystem hinzu. Viele geflüchtete Kinder werden im nächsten Schuljahr in Österreich zur Schule gehen. Zusätzlich zu den Sprachbarrieren besteht noch eine große psychische Belastung aufgrund der traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnisse. Das pädagogische Personal in den Bildungseinrichtungen ist auch hier wieder einmal jenes, das zusätzlich zu allen anderen Aufgaben auch diese bewältigen muss. Ob eine ausreichende Unterstützung, als psychosozialer Support, in dieser Hinsicht zu erwarten ist, ist derzeit noch offen.

Unbestritten ist, dass notwendiges Wissen, welches in der Volksschulzeit nicht auf­ge­baut werden kann, in der späteren schulischen Laufbahn nicht mehr aufzuholen ist und das hat wiederum volkswirtschaftliche Auswirkungen auf Jahrzehnte hin. Im Kindesalter gibt es ein sogenanntes Entwicklungsfenster für den Erwerb bestimmter Fähigkeiten. Besonders deutlich wird dies beim Spracherwerb, der in einem Zeitfenster vom dritten bis zum achten Lebensjahr stattfindet. Ähnlich verhält es sich mit der Zähl- und Rechen­kompetenz. Erfahrungen, die in diesem Lebensalter nicht gemacht werden, lassen sich


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nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr kompensieren. Daher muss gewährleistet sein, dass jedem Kind die beste Begleitung und Unterstützung ermöglicht wird, um sich entfalten zu können und Grundlegendes zu erlernen. Dies ist jedoch unter den hier be­schriebenen Umständen nicht möglich.

Die jüngsten Schüler*innen in den ersten beiden Schulstufen brauchen die meiste Unterstützung. Sie können nicht auf sich allein gestellt Arbeitsaufträge erfüllen, sie brauchen Hilfe, Anleitung und Zuwendung. Damit unsere Volksschullehrer*innen jedoch allen individuellen Bedürfnissen der Kinder in ihrer Vielschichtigkeit gerecht werden können, brauchen sie in den ersten beiden Schulstufen zwei Pädagog*innen in der Klasse, zu­mindest aber müssen in einem ersten Schritt die Leitgegenstände Deutsch und Mathe­matik mit einer zweiten pädagogischen Kraft besetzt sein. Teamteaching muss ermög­licht werden.

Um dieser Aufgabe zumindest ansatzweise gerecht zu werden, braucht es also für den kommenden Schulbeginn im Herbst 2022 dringend eine der Situation angepasste pädagogische Verstärkung und eine Erhöhung bei der Ressourcenzuteilung. Mit der momentan bestehenden Personalknappheit ist qualitativer Unterricht nicht mehr durch­führbar. Personalreserven waren vor Corona schon meist nicht vorhanden und sind nun in kürzester Zeit nicht mehr verfügbar, Supplierungen stehen an der Tagesordnung und die Aufgaben, die an die Schulleiter*innen und Pädagog*innen übertragen werde, wer­den immer mehr. Die vom Bildungsministeriums angekündigten Entlastungen sind leere Worte – das Gegenteil ist der Fall. Die versprochenen 1000 Studierenden zur Unter­stützung sind nach fast einem ganzen Schuljahr in den meisten Schulen nicht vor­handen.

In vielen Schulen wird derzeit, auch aufgrund der vielen Ausfälle durch Corona, gerade noch der Betrieb aufrecht erhalten, von Unterricht kann kaum die Rede sein. Und das seit Wochen. Unter schwierigsten Bedingungen werden dennoch täglich soziale Kom­peten­zen, Werte und Normen vermittelt. Vieles, das Kinder und Jugendliche zusätzlich brauchen, ist aber nicht mehr mit der Profession von Lehrer*innen abzudecken. Auch hier besteht dringender Bedarf in Form von sofort verfügbaren multiprofessionellen Teams. Die Pädagog*innen sind an ihren Belastungsgrenzen angelangt. Wie schlimm muss die Situation der Bildungseinrichtungen, die allesamt vor dem Kollaps stehen, noch fortschreiten, bis endlich Hilfe vom Bildungsministerium kommt? Die Bundesregierung setzt mit dieser Politik auch die Gesundheit eines ganzen Berufsstandes aufs Spiel!

Zusammenfassend ist nochmals zu betonen: Bildungsrückstände, die in den ersten zwei Schulstufen entstehen, bleiben ein Leben lang. Das darf von der Politik nicht bewusst in Kauf genommen werden! Eine verantwortungsvolle Bildungspolitik stärkt das Fun­dament. Es muss daher generell, aber in der momentanen Situation besonders, die absolute Priorität auf die Volksschulen im österreichischen Bildungssystem gelegt werden. Es ist die Pflicht unseres Staates, den Kindern in Österreich die bestmöglichen Bildungschancen zur Verfügung zu stellen. Volksschulen brauchen somit einen tat­säch­lichen Fördervorrang!

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu über­mitteln, in der endlich der erhöhte Förderbedarf von Kindern in der Volksschule Berück­sich­tigung findet. In der daraus folgenden Konsequenz sollen ab dem Schuljahr 2022/2023


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als ein erster Schritt in den ersten beiden Schulstufen in der Grundstufe I jedenfalls zwei Lehrkräfte zum Einsatz kommen, zumindest jedoch in den Leitgegenständen Deutsch und Mathematik.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Kira Grünberg, Sie gelangen zu Wort. Bitte.


14.34.50

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Blicken wir gemeinsam 50, 60 Jahre in die Vergangenheit! In den Sechziger- und Siebzi­gerjahren war es unvorstellbar, dass ein Kind mit einer körperlichen Behinderung eine normale Schule besucht und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet wird. Ein paar Jahrzehnte später, in den Neunzigerjahren, war das dann nicht mehr so unvor­stellbar, denn auch Kinder mit einer körperlichen Behinderung wurden gemeinsam mit nicht behinderten Kindern beschult.

Es war jedoch weiterhin unvorstellbar, dass Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven Beeinträchtigung, mit einer Lernschwierigkeit, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in die Schule gehen. Wenn wir uns heute umsehen, stellen wir fest, dass es beinahe an jeder Volks- und Mittelschule und auch an Berufsschulen Integrationsklassen gibt. Kinder, so vielfältig sie sind, haben die Möglichkeit, zusammen zur Schule zu gehen. Es hat sich einiges getan.

Ich möchte damit aber nicht sagen, dass wir bereits am Ziel angekommen sind. Inklusion ist immer noch nicht selbstverständlich, in den letzten Jahrzehnten hat sich aber doch einiges bewegt. Wir, die Regierungsparteien, werden schulische Inklusion weiterhin voranbringen, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und auch gemeinsam ihre Abschlüsse machen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ganz entscheidend, damit Inklusion funktioniert, ist auf der einen Seite gut ausgebildetes Personal und auf der anderen Seite die richtige Unterstützung von Kindern und Jugend­lichen mit Behinderungen. Jedes Kind hat seine unterschiedlichen Fähigkeiten und braucht individuelle Unterstützungsleistungen. Wie die Unterstützungsleistungen genau aus­schauen, ist abhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes. 2019 wurde das Verfahren für den sonderpädagogischen Förderbedarf bundesweit vereinheitlicht und liegt seitdem in der Zuständigkeit der Bildungsdirektionen.

In Österreich haben durchschnittlich 5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Was dabei auffällig ist, ist die Schwankung in den Bundesländern. Im Schuljahr 2019/2020 wurde beispielsweise in Vorarlberg bei 7,2 Pro­zent aller Schülerinnen und Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, in Tirol hingegen waren es nur 3,4 Prozent. Ebenso ergeben sich Unterschiede bei der besuchten Schulform. So werden zum Beispiel in Kärnten fast 85 Prozent der Schüle­rinnen und Schüler mit SPF integrativ beschult, während es in Wien nicht einmal 50 Pro­zent sind. All diese Unterschiedlichkeiten werfen die Fragen auf, ob es wirklich mehr oder weniger behinderte Kinder in den unterschiedlichen Bundesländern gibt und ob das Ausmaß der Behinderung wirklich so unterschiedlich ist. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Wahrscheinlich liegt es doch an der Vergabepraxis des SPF in den Bundesländern und dadurch variiert die SPF-Quote.


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Um all diese Fragen zu beantworten und wirklich ein einheitliches System in Österreich zu bewerkstelligen, liegt dieser Entschließungsantrag vor, denn die Erkenntnisse darü­ber, wie die SPF-Vergabe vonstattengeht und in welche Settings die SPF-Ressourcen dann fließen, sind notwendig, um mehr Transparenz in der Ressourcenvergabe herzu­stellen und eine Optimierung der Verteilung zu erreichen. Schließlich sollen auf Basis der gewonnen Erkenntnisse Implikationen abgeleitet und Schritte zur Ausgestaltung inklusiver Bildung gesetzt werden.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich freue mich schon, wenn Sie uns bald Hand­lungs­empfehlungen und Konzepte vorlegen können, welche einen Wissenstransfer zwischen bestehenden Sonderschulen und inklusiven Angeboten ermöglichen, mit dem Ziel, die Inklusionsquote in Österreich wesentlich und nachhaltig zu erhöhen, damit unsere Kinder und SchülerInnen und Jugendlichen in Österreich, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht, gemeinsam zur Schule gehen können und gemeinsam ihre Ab­schlüsse machen können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


14.40.01

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Selbstverständlich sagen auch wir Ja zu mehr Unterstützung für Menschen, die einfach Hilfe brauchen. Es ist unsere Aufgabe, es ist Aufgabe der Politik, dass wir allen Menschen, allen Mitbürgern die gesellschaftliche Teilhabe so leicht wie möglich machen.

Wenn es um inklusive Bildung geht, dann sagen wir aber auch, dass es eine Wahlfreiheit geben muss, eine Wahlfreiheit für Kinder, für Eltern. Die Betroffenen müssen selbst ent­scheiden können, welche Bildungsmöglichkeit, welche Bildungschance sie in Anspruch nehmen, nutzen wollen. Die Beibehaltung der sonderpädagogischen Lehranstalten ist daher für uns ein Muss. Eine Zwangsinklusion ist für uns nicht denkbar und auch falsch. Die Wahlfreiheit muss für die Betroffenen, für die Eltern gegeben sein. Auch im Hinblick auf die Lehrerausbildung muss es möglich sein, dass wir nicht nur oder nicht mehr aus­schließlich in Richtung Inklusion ausbilden – auch das sollte klar sein.

Zur Lehrerausbildung: Es ist ja kein Geheimnis, dass wir in diesem Land derzeit einen Lehrermangel haben. Das wird sich noch über einen längeren Zeitraum hinweg so darstellen. Herr Bundesminister, wir standen in einem Austausch mit Ihrem Vorgänger, mit Minister Faßmann, der uns auch zugesagt hat, dass er in diese Richtung etwas erar­beiten wird. Unser Vorschlag war nämlich, dass wir die Ausbildungszeiten für Lehrer verkürzen. Fünf Jahre, sechs Jahre, um anschließend in einer Volksschule zu unterrich­ten, das ist zu lange, das dauert viel zu lange, ist viel zu aufwendig. Herr Bundesminister Faßmann hat damals definitiv zugesagt, etwas in diese Richtung auszuarbeiten. Ich würde Sie ersuchen, dass auch Sie bei einer Änderung der Ausbildung im Lehrerbereich, gerade auch im Pflichtschullehrerbereich, mitwirken und etwas tun.

Ich möchte zum Thema zurückkommen. Es steht auch eine Petition in Verhandlung, mit dem Titel „Inklusive Bildung jetzt“. Diese Petition wurde von 4 000 Menschen unterstützt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es bereits davor eine Petition mit dem Titel „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen [...] darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird“ ge­geben hat. Diese Petition hat 27 000 Unterschriften erhalten, also ein Vielfaches davon. Daher darf ich noch einmal darauf hinweisen: Es darf bei uns keine Zwangsinklusion geben.


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Herr Bundesminister, Ihre Aufgabe ist es, dass Sie sensibel mit dieser Thematik um­ge­hen, und ich hoffe, Sie gehen sensibler mit dieser Thematik um, als Ihr Ministerium das bislang mit unseren Kindern, mit unseren Schülern, mit unseren Lehrern im Zuge dieser Krise getan hat. Maskenzwang, Testwahnsinn, fehlende Unterstützung für Lehrer, für Schüler, für Eltern in Zeiten von Lockdowns, keine Ideen, wie man Bildungsrückstände aufarbeiten kann: All das wurde vonseiten des Ministeriums veranlasst beziehungsweise nicht berücksichtigt.

Herr Bundesminister, wir müssen zurück zur Normalität an unseren Schulen, zur Nor­malität im Sinne unserer Kinder, im Sinne der Eltern und auch im Sinne der Lehrer. Ich bitte Sie daher wirklich, mit diesem Wahnsinn, der immer noch passiert, endlich Schluss zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann.


14.43.57

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer. Liebe Initiatoren und Initiatorinnen dieser Petition! Ich möchte mit einem Dank ganz speziell an Sie beginnen. Ich weiß, wie viel Kraft und wie viel Expertise Sie schon seit Jahren in dieses Thema stecken, wie viel Expertise für inklusive Bildung es auch braucht. Ich finde es supergut und wichtig, dass Sie Druck machen und immer wieder dranbleiben, und ich finde es auch gut, dass wir Ihre Petition zuerst im Ausschuss diskutiert haben und jetzt auch im Plenum gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister diskutieren. Wir brauchen Sie ganz definitiv, speziell in diesem Bereich. Wir brauchen AktivistInnen, wir brauchen NGOs, wir brauchen die Selbstorganisation der Betroffenen, wir brauchen ExpertInnen und wir brauchen die Wissenschaft, damit auf diesem wichtigen Feld etwas weitergeht.

Die grundsätzlichen Ziele dieser Petition decken sich über weite Strecken, wie das Kollegin Grünberg schon ausgeführt hat, mit unseren. Ja, wir brauchen selbstver­ständ­lich ausreichend inklusive Kindergartenplätze. Ja, wir brauchen selbstverständlich unbe­dingt ausreichend Lehr- und Supportpersonal mit ausreichend inklusiver Kompetenz in allen Schulen. Wir brauchen selbstverständlich auch ausreichend Plätze in der 11., 12. Schulstufe und in höheren Schulen und wir brauchen selbstverständlich bessere Unterstützung in Form von persönlicher Assistenz oder auch in anderer Form, damit – wie es Kollegin Grünberg auch schon so schön gesagt hat – jedes Kind, ob mit oder ohne Behinderung, in diesem Land sein ganzes Potenzial ausschöpfen kann. – So viel zum Thema der Petition.

Warum wir dem NEOS-Antrag, der hier jetzt auch mit abgestimmt wird, nicht zustimmen, ist wegen der pauschalen Forderung nach 100 Millionen Euro. Warum? – Das Haupt­problem ist ja nicht, dass kein Geld im System wäre. Es gibt eine aktuelle Stellungnahme des Finanzministers, der uns vorrechnet: 450 Millionen Euro pro Jahr gehen in die Sonder­pädagogik, das ist mehr als ein Zehntel aller Planstellen.

Das Problem ist nur: Ein Großteil von diesem vielen Geld ist in getrennten, sepa­rierenden Unterrichtssettings gebunden, ist in Sonderschulen gebunden. Dort ist viel Expertise gebunden, da ist Erfahrung gebunden, da wird natürlich tolle Arbeit geleistet. Da gibt es zum Teil auch tolle Gebäude und viel Ressourcen. Die große Herausfor­derung wäre aber, diese vielen Ressourcen in inklusive, gemeinsame Settings herüber­zuholen. Das heißt Sonderschulen öffnen, das heißt auch gleichzeitig, Regelschulen öffnen, die beiden Systeme zusammenführen und dabei das Wissen, das sich ange­sam­melt hat, bestmöglich transferieren, damit eben Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen können, damit Pädagoginnen und Pädagogen miteinander arbeiten und auch voneinander lernen.


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Deswegen der Antrag, den Kollegin Grünberg schon vorgestellt hat: Wir wollen die SPF-Vergabe überprüfen, die Unterschiede, die Lücken in unserem derzeitigen System fin­den und die Ressourcen dem tatsächlichen Bedarf anpassen, mit einem ganz klaren, deutlichen Ziel, nämlich die Inklusionsquote wesentlich und dauerhaft zu erhöhen. Darauf haben wir uns festgelegt, und da werden wir mit Ihrer Hilfe dranbleiben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.48


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


14.48.11

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Beim Vorbereiten dieser Rede zur inklusiven Bildung hat mich ein Artikel im „Standard“ vom 15. März nachdenklich gemacht: „Plakolm gegen weitere Diskriminierung beim Blut­spenden“. „Die ÖVP-Jugendstaatssekretärin versteht ,die Diskriminierung von Jungen und Homosexuellen ganz und gar nichtʻ.“

Frau Staatssekretärin, ich finde es sensationell, dass Sie sich dafür einsetzen, wirklich, vor allem nach den zahlreichen Anträgen meines Kollegen Shetty und den Versprechun­gen von Minister Anschober, dieser Diskriminierung ein Ende zu setzen. Es wird Zeit, dass auch die ÖVP das endlich versteht und das Unrecht sieht. Wie kam es aber zu diesem Umdenken? Jahrelang war das alles egal. – Die Jugendstaatssekretärin wollte mit ihren Mitarbeitern Blut spenden. Drei von acht konnten aber nicht spenden, weil Aus­schlussgründe vorlagen. Homosexuelle, Bisexuelle und Transpersonen sind zum Blut­spenden nicht zugelassen, sofern sie die letzten zwölf Monate Sex mit Männern hatten. Außerdem ist grundsätzlich ein Mindestalter von 18 erforderlich. – Da haben wir unsere Antwort: persönliche Betroffenheit. Hätte sie sich des Themas auch angenommen, wenn sich dieser Vorfall nicht ereignet hätte? – Ich vermute nicht. Meist macht sich der Mensch nämlich erst Gedanken, wenn es ihn selbst betrifft.

Jetzt komme ich zum Punkt: Was bedeutet das für Menschen mit Behinderungen? Wer­den sie deshalb oft nicht einbezogen? Werden sie deshalb vergessen? – Wir dürfen nicht erst an Inklusion denken, wenn es uns selbst betrifft. Kommen wir endlich ins Tun!

Der Nationale Aktionsplan Behinderung muss jetzt veröffentlicht und umgesetzt werden. Meinem Gefühl nach schreibt dieses Ministerium aber einen nach dem anderen, nur um sich Großartiges zu leisten und einen nach dem anderen in die Lade zu legen.

Minister Rauch ist hier zwar neu, aber letztverantwortlich. Er hat die Chance, bahn­brechende Entscheidungen zu treffen, die das Leben vieler Österreicherinnen und Österreichern da draußen verändern könnten. Im vergangenen Jahr haben wir uns im Petitionsausschuss und schlussendlich jetzt auch im Unterrichtsausschuss mit der Petition „Inklusive Bildung jetzt“ beschäftigt. Leider wurde die Petition wenig über­raschend im Unterrichtsausschuss nur zur Kenntnis genommen. Wir wissen alle, was das heißt.

Jetzt wende ich mich an Sie, Herr Minister Polaschek. Auch Sie sind noch relativ neu im Geschäft und haben die Tragweite dieser Petition wohl nicht ganz verstanden. Wir hätten hier endlich die ersten Schritte in die richtige Richtung setzen können. Stattdessen wurde uns eine weitere Evaluierung des SPF präsentiert, die in Folge die Inklusionsquote erhöhen soll. – Wir brauchen 100 Prozent Inklusion und keine Quote!

Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung an. Um das zu verwirklichen, „gewährleisten die Ver­trags­staaten ein inklusives Bildungssystem“. Sehr geehrter Herr Minister, in Österreich sind wir davon meilenweit entfernt. Österreich ist bereits 2013 massiv vom UN-Fachausschuss


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zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen wegen mangelnder und ungenügender Umsetzungsschritte kritisiert worden. Die nächste Beurteilung wird schneller da sein, als uns lieb ist, und wir schlittern auf ein katastrophales Ergebnis zu.

Es liegt in Ihrer Hand, hier in die Gänge zu kommen. Wir alle, vor allem unsere Kinder, werden davon profitieren. Setzen Sie endlich die notwendigen Schritte für ein inklusives Bildungssystem! Es ist höchste Zeit, weil Inklusion ein Menschenrecht ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.51


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.


14.52.00

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Verehrte Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Das Thema für diese Tagesordnungspunkte ist Inklusion und För­derung der Schülerinnen und Schüler, die ein besonderes Handicap haben und daher dem Unterricht nur schwerer folgen können.

Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben – das eint uns, und das freut mich im Bereich der Bildung –, stehen wir fraktionsübergreifend dafür ein, dass unsere Schülerinnen und Schüler die beste Förderung, die beste Bildung bekommen, die sie verdient haben, damit wir als Österreich in eine gute Zukunft gehen. Das halte ich hier von diesem Rednerpult einfach einmal fest. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Inklusion, meine Damen und Herren, beschreibt das, was wir als Mitglieder in der Gesell­schaft leben möchten, nämlich ein Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird: Jeder Mensch ist ein anerkannter und wertvoller Teil der Gesellschaft. Die Vielfalt der Einzelnen prägt unsere Gemeinschaft.

Die Förderung der Chancengerechtigkeit ist eines der wichtigsten Ziele in unserem Bildungssystem. Wir wollen unsere jungen Menschen entsprechend ihren Interessen, ihren Talenten und ihren Begabungen bestmöglich fördern und ihnen bedarfsgerechte Lernangebote zur Verfügung stellen.

Dies wird dem Umstand gerecht, dass wir auch Schülerinnen und Schüler haben, die aufgrund einer körperlichen, physischen oder psychischen Einschränkung oder aufgrund diverser Lernschwächen dem Unterricht nur schwerer folgen können. Das heißt für uns aber: Wir wollen den Schülerinnen und Schülern so viel Inklusion und so viel sonder­pädagogische Förderung ermöglichen, wie notwendig ist und wie sie es brauchen. Das ist für uns ein klares Ziel.

Das bedingt, dass wir im Regelunterricht möglichst viele Schülerinnen und Schüler inte­grativ beschulen und fördern. Das bedingt aber auch, dass wir nicht zu 100 Prozent Inklusion schaffen können, weil das den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf gar nicht gerecht werden würde, Frau Kollegin Fiedler  das kann ich auch an Ihre Adresse sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Ich möchte dazu auch erwähnen, dass wir derzeit die psychosoziale Unterstützung gemeinsam mit den Ländern noch stärker ausbauen und im Zuge dessen auch die Schulsozialarbeit stärker ausbauen werden.

Frau Kollegin Vorderwinkler! Ich sehe Sie jetzt nicht. Sie haben in Ihrer Rede ja alles kritisiert, was man kritisieren kann, bedenken Sie aber bitte, wenn Sie von der Res­sourcenverteilung sprechen, auch Folgendes: In den letzten zehn Jahre waren in mehr als der Hälfte der Zeit rote Bildungsministerinnen am Werk, und trotzdem sind die Ziele


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der UN-Behindertenrechtskonvention nicht erreicht worden! Das halte ich hier auch fest. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Es geht für uns darum, die Ressourcenvergabe im sonderpädagogischen Förderbedarf noch einmal genau zu evaluieren, damit wir sie bedarfsgerecht und somit auch ziel­gerichtet verteilen können. Ich bin schon ein wenig verwundert darüber (Zwischenruf bei der SPÖ), dass die Verteilung des sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Bun­des­ländern durchaus unterschiedlich ist. Das variiert sehr stark. Sehr auffällig ist für mich, dass die Inklusion, für die die SPÖ so stark eintritt, beziehungsweise die Inklu­sionsquote in Kärnten mit 84 Prozent der Schülerinnen und Schüler sehr, sehr hoch ist, während sie in Wien, meine Damen und Herren, nicht einmal 50 Prozent, nämlich genau 48,7 Prozent ausmacht. Das wundert mich sehr.

Ich halte aber fest: Wir wollen eine inklusive Bildung. Wir wollen so viel integrative Be­schulung der Schüler wie nur irgend möglich, es braucht aber auch weiterhin die sonder­pädagogischen Zentren, in denen hervorragende Arbeit geleistet wird. Und wir werden im Zuge dessen natürlich auch das eigenständige Lehramt für die Sonderpädagogik weiter anwenden müssen.

Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich von dieser Stelle aus bei allen Lehre­rinnen und Lehrern und ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen, die im son­derpädagogischen Bereich tätig sind und tagtäglich großartige Arbeit leisten, für ihren Einsatz bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.56


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmungen verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

14.57.16 15. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2305/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Frauenförderung im MINT-Bereich (1370 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir fahren in der Tagesordnung fort und gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maria Theresia Niss. – Bitte.


14.57.44

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehr­ter Herr Minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zusehe­rinnen und Zuseher! Vor allem aber liebe Mädchen! Es ist wirklich ein gesellschaftliches Versäumnis, dass wir es in den letzten Jahren nicht geschafft haben, mehr junge Mädchen und Frauen in technische und naturwissenschaftliche Berufe zu bringen.

Warum sehe ich das so dramatisch? – Das hat vor allem zwei Gründe: einerseits weil es in diesen Bereichen extrem spannende Jobs gibt. Ich glaube, dass viele junge Frauen und Mädchen ihren Beitrag zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen leisten möch­ten, beispielsweise zur Heilung von Krankheiten, zur Konstruktion von Prothesen, zur


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Lösung des Klimawandelproblems durch die Einsparung von CO2 in Industrieprozessen et cetera.

Vor allem aber sind diese Jobs auch gut bezahlt, sie sind normalerweise extrem nach­gefragt, man kriegt leicht einen Job und man kann normalerweise auch relativ leicht Karriere machen. Es ist also eine Frage der Gleichstellung, dass wir mehr Frauen in technische Berufe bringen; und so ist es, verdammt noch mal – Verzeihung für den Ausdruck, aber ich muss es hier wirklich sagen –, unsere Aufgabe, hier endlich einen Schritt weiterzukommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meinen Beitrag möchte ich durch die kürzlich gegründete Stiftung Mintality leisten. Ziel dieser Stiftung ist es, durch Projekte und vor allem durch die Vernetzung dieser Projekte Mädchen für Technik zu begeistern und diese Begeisterung aufrechtzuerhalten. Das ist, glaube ich, das Wesentliche, denn wir wollen ja, dass sie mit 15 Jahren in eine tech­nische Lehre gehen, dass sie in eine HTL gehen oder mit 18 ein technisches Studium beginnen und dass wir sie auf dem Weg dahin nicht verlieren.

Was wir dafür brauchen, ist ein Gesinnungswandel. Eltern, Lehrer, aber auch andere Meinungsbildner glauben immer noch viel zu oft, dass es für Mädchen besser ist, Bürokauffrau zu werden oder ein Dolmetschstudium zu absolvieren, als Elektrotechnik zu studieren oder eine Mechatroniklehre zu machen. Das muss sich ändern, und dazu brauchen wir einen Kraftakt von uns allen und eine Strategie.

Ich bin normalerweise kein großer Freund von Strategien, aber es gibt im Mint-Bereich so viele Einzelprojekte. Wir sind das Land der tausend Projekte. In jedem Unternehmen, in jeder Gemeinde gibt es einzelne Projekte, das Problem ist aber meistens, dass sie nicht aufeinander abgestimmt sind, dass sie nicht aufeinander aufbauen.

Es reicht eben nicht, wenn ein Mädchen mit acht Jahren einen Codingkurs macht oder wenn es mit zwölf Jahren einmal an einem Girls’ Day teilnimmt. Ich glaube, jede dieser einzelnen Maßnahmen ist extrem gut, aber wir müssen die Mädchen konstant immer wieder mit Technik in Verbindung bringen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Im Bildungsbereich passiert da sehr, sehr viel. Das Bundesministerium hat da sehr viele Initiativen gesetzt, auch die Bildungsdirektionen und die Länder haben viele Initiativen gesetzt. Wir führen jetzt das Pflichtfach Digitale Grundbildung ein, was natürlich auch zum Ziel hat, dass wir mehr Mädchen für die Digitalisierung, für Informatik, für die Tech­nik begeistern, aber es ist auch da wichtig, dass wir diese Maßnahmen bündeln und dass sie aufeinander aufgebaut werden, dass wir beispielsweise das Thema Gender­gerechtigkeit in den Schulbüchern stärker verankern, dass wir die Lehrer dafür sensi­bilisieren, welche Auswirkungen ihr Tun auch auf junge Mädchen hat. Ich glaube, wenn wir da eine gute Strategie verfolgen, dann haben wir wirklich die Möglichkeit, den Anteil von Mädchen in technischen Ausbildungsfeldern zu erhöhen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich freue mich, dass das Bildungsministerium das genauso sieht und es ihm auch zu wenig ist, dass immer noch nur 10 Prozent der AbsolventInnen in der Elektrotechnik oder in der Informatik Frauen sind. Ja, es ist natürlich nicht der Bildungsbereich alleine, wir müssen es auch schaffen, dass wir diese Berufe und diese Studien viel besser und gendergerechter darstellen. Das ist auch ein Punkt, dem sich die Mintality-Stiftung wid­men möchte, aber der Bildungsbereich ist eben ein wesentlicher. Es ist wichtig, wie der Physikunterricht, der Werkunterricht, der Chemieunterricht ausgerichtet sind, und es ist auch gut und wichtig, dass wir 450 Mint-Schulen haben, aber es ist einfach entschei­dend, darauf abzuzielen, dass sich Mädchen in Zukunft öfter für ein Informatikstudium entscheiden und nicht mehr so oft für andere Studien.


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Meine Damen und Herren, wir müssen etwas tun, wir sind es den kleinen Mädchen, die sich für Mikroskope begeistern, schuldig, aber wir sind es vor allem auch den Mädchen schuldig, deren Eltern beispielsweise nicht so sehr technikaffin sind.

Ich möchte, dass Mädchen in Zukunft ihre Träume verwirklichen können, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Beitrag zu leisten, und dass sie daneben auch noch gut ver­dienen. Ich freue mich, dass das alle Parteien in diesem Plenum genauso sehen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

15.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.


15.02.49

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – Mint –: Das alles hat meines Erachtens sehr viel mit Erziehung, mit offener Erziehung zu tun, und das heißt, dass man das Ganze auch vorleben muss.

Wenn ein Mensch auf die Welt kommt, dann spielt er – männlich oder weiblich – gerne entweder mit Puppen oder irgendwelchem Handwerkzeug, und das sollte man ganz einfach zulassen, das sollte man ganz einfach machen – egal ob Mädchen oder Junge: Man muss die Menschen kreativ erziehen. Wir als Sozialdemokraten wollten das im Kindergarten schon immer haben: keine Bildungsstätten oder Aufbewahrungsstätten für Kinder, wie es zum Teil die ÖVP haben will, sondern wir wollen Kindergärten haben, in denen die Bildung im Vordergrund steht und in denen sich ein Kind entwickeln kann.

Dasselbe sollte auch schon in den Volksschulen passieren, und das wollen wir forcieren. In Schulen in Kärnten – die Stadt Villach macht das zum Beispiel – passiert das. Mir fällt überhaupt auf, dass sozialdemokratisch geführte Bundesländer da einfach einen Schritt voraus sind, denn ich kann es mir sonst nicht erklären, dass diese Kindergartenmilliarde nicht gekommen ist. (Abg. Obernosterer: ... nicht verwechseln!) Euer ehemaliger Bun­deskanzler Kurz hat das ja verhindert, weil ja die ÖVP unbedingt Wahlen gewinnen musste, und das ist ein Zeichen dafür, dass diese Milliarde genau für diese Mint-Sachen hätte eingesetzt werden können. Das wäre Gleichberechtigung für alle Kinder in Öster­reich gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Vorrednerin hat zwei Gründe angeführt; der dritte Grund, warum da noch nichts weitergegangen ist, ist meines Erachtens ganz einfach die ÖVP. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Ihr habt dafür zu wenig Geld übrig, ihr habt den Willen nicht dafür, das zu machen, weil bei euch wahrscheinlich diese Freunde – diese türkisen Freunde hin bis zum Katholischen Familienverband – noch immer Kindergärten und Aufbewahrungs­stät­ten bis hin zur Nanny haben wollen. Das ist noch euer Ziel, dass die Frauen sich da nicht entwickeln. Wärt ihr in der Vergangenheit SozialdemokratInnen – MinisterInnen, Abge­ord­neten zum Nationalrat oder Landtagsabgeordneten – gefolgt, wäre da schon viel, viel weitergegangen. (Abg. Melchior: ...! Wer waren denn bei euch die Minister? – Abg. Obernosterer: ... eure Minister!) – Das habt ja ihr verhindert, die hätten das sonst längst gemacht, glaubt mir das! Ihr gehört die nächsten Jahre in die Oppositionspolitik, dann geht da sicher etwas weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

15.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr.


15.05.37

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! „Es gibt kein Problem in der Wissenschaft, das von einem Mann gelöst werden kann, das nicht von einer Frau gelöst werden kann.“  – Zitat Vera Rubin, Astrophysikerin.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 168

Wir brauchen eine Strategie. Dieser Tagesordnungspunkt – und Kollegin Niss hat es bestätigt –: tausend Projekte; es gibt Aktivitäten, es gibt Projekte, aber es gibt keine Ge­samtstrategie – diesmal bei der Frauenförderung im Mint-Bereich. Es ist wieder einmal skurril: Es braucht immer extra Anträge der Regierungsparteien an ihre eigenen Minis­ter – so quasi als Anschubenergie –, damit dort endlich etwas weitergeht und dort endlich gearbeitet wird, was wir als Mandatare ja eigentlich für selbstverständlich halten würden.

Es gibt 50 Mint-Schulversuche, die im Schulbudget abgebildet sind, es gibt das Mint-Gütesiegel vom Kindergarten bis zur höheren Schule, es gibt das jetzt von der Frauenministerin initiierte Projekt LEA und vieles mehr – ohne Gesamtstrategie. All das soll die Mint-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik insbeson­dere den Frauen und den Mädchen schmackhaft machen – einerseits weil diese Branchen besser bezahlt werden, andererseits weil auch im Mint-Bereich die Fachleute ausgehen.

Einzelne Kampagnen sind zu wenig, um in diesem Bereich den Frauenanteil nachhaltig zu erhöhen. Susanne Metzger, Vorsitzende der Fachkommission Mint der Akademien der Wissenschaften Schweiz, sagt zum Beispiel: Viele Projekte für eine relativ kurze Zeit, das ist nicht nachhaltig, langfristige Projekte wären sinnvoller.

Die Bilanz der Mint-Förderung ist auch dort sehr ernüchternd: So sind zum Beispiel in der Physik an der ETH Zürich die Studentinnenzahlen in den letzten fünf Jahren nur um 1 μ – um in der Mint-Sprache zu bleiben – gestiegen, in der Informatik und in der Mathe­matik sind sie sogar gesunken.

Laut einer Studie von Absolventinnen der Uni Wien mit der Statistik Austria ist ein Studienabschluss ein Garant für einen guten Arbeitsplatz und für ein gutes Gehalt – unabhängig davon, welche Fachrichtung man absolviert. Das heißt, es muss nicht zwangsläufig ein Mint-Fach sein. Es ist auch bewiesen – wir wissen das –: Wenn Männer in Frauenberufe drängen, dann steigt das Gehaltsniveau, wenn Frauen in Männerberufe drängen, dann hat das die gegenteilige Auswirkung. Die Top zwei der frauendominierten Branchen sind das Gesundheits- und Sozialwesen und Erziehung und Unterricht – und wir haben es auch heute schon gehört: Wir brauchen genau dort das Personal und noch mehr, als eigentlich dort drinnen ist. Wozu also umschichten in Mint-Bereiche? Frauen stellen mehr als 50 Prozent der Studierenden, und trotz unzähliger Girls’ Days und Fraueninitiativen: So wirklich steigt der Frauenanteil im Mint-Bereich nicht.

Wieso lassen wir die Frauen daher nicht einfach das lernen und studieren, was sie am liebsten möchten, und werten nicht die Niedriglohnbereiche, gerade im Sozial- und im Pflegebereich, dementsprechend auf? Die Mädchen und Frauen in unserem Land sind alles in allem gut ausgebildet, sie sind vielseitig interessiert, und sie sind mit Sicherheit auch für einen Mint-Beruf geeignet, wenn sie das denn auch selbst wirklich wollen.

Wir sagen Ja zu dieser Strategie, weil es die sowieso längst geben sollte. Der Antrag ist sehr unverbindlich formuliert, und eine Mint-Strategie – ja, das könnte sogar diese Regie­rung schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte sehr.


15.09.34

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Lieber Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade noch einmal die drei häufigsten Lehrberufe bei Jugendlichen nachgeschaut, und ich habe insgeheim gehofft, es könnte sich etwas geändert haben, seit ich zuletzt nachgeschaut habe.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 169

Nein, die drei häufigsten Lehrberufe bei Mädchen sind Einzelhandel, Bürokauffrau, Fri­seurin, die drei häufigsten bei Burschen: Metalltechniker, Elektrotechniker, Kfz-Tech­niker. Ich glaube, ich kann die Liste auswendig, die war so, als ich selber in dem Alter war, und sie ist heute noch so. Ich will aber erleben, dass sich das noch ändert. (Abg. Ries: Wieso?) – Warum? Das möchte ich jetzt nicht so konkret beantworten wie Kollegin Niss, die das eh sehr schön gemacht hat, sondern ganz grundsätzlich als Feministin mit Leib und Seele: Das muss sich ändern, weil die traditionellen Geschlechterrollen ein grundsätzliches Übel für diese Gesellschaft sind. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Krisper und Künsberg Sarre.)

Die traditionellen Geschlechterrollen tun Kindern, und zwar allen Kindern, nicht gut, sie tun Buben nicht gut und tun Mädchen nicht gut. Sie beschneiden ihre Möglichkeiten, sie beschränken ihren Horizont, sie hindern Kinder daran, ihre Talente zu entdecken, etwas auszuprobieren und den richtigen Beruf zu finden, der sie auch langfristig glücklich macht. Das ist individuell wirklich tragisch und das ist gesellschaftlich wirklich schädlich, denn es vernichtet Ressourcen und Potenzial, und ich glaube, das können und wollen wir uns gesellschaftlich gesehen nicht länger leisten.

Deswegen brauchen wir Burschen in Careberufen, deswegen brauchen wir mehr Mädchen in Mint-Berufen; und deswegen dieser Antrag zu einer gemeinsamen Mint-Strategie, der hoffentlich diesbezüglich etwas weiterbringt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

15.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Melchior. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


15.11.49

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal zu Kollegen Köchl: Die Dauerschleife der Reden gegen Sebastian Kurz und Co könnten Sie jetzt irgend­wann einmal langsam ändern. Selbst Kollege Philip Kucher hat es nach vielen Wochen und Monaten eines Abschiedsschmerzes geschafft, irgendwann einmal nicht mehr darü­ber zu reden. (Beifall bei der ÖVP.)

Was nämlich auch noch ist: Sie verwenden immer falsche Tatsachen, Sie verwenden immer falsche Aussagen. Und was mir bei der Sozialdemokratie am meisten gefällt: Sie blenden ja sich selber und Ihre Geschichte aus (Zwischenrufe der Abgeordneten Einwallner und Leichtfried), als wären Sie nicht bis 2017 in der Regierung gewesen, als würden Sie nicht BildungsministerInnen oder auch Frauenministerinnen gestellt haben. Ich sage also nur: Liebe Sozialdemokratie, es ist schon länger her, dass ihr irgendwie Verantwortung übernommen habt (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), aber es würde euch nicht schaden, diese wieder einzunehmen, nämlich im Sinne der Menschen und im Sinne des Landes. (Beifall bei der ÖVP.)

Kommen wir aber zu einem anderen Thema, nämlich zu jenem, über das wir eigentlich reden: Gestern vor zwei Wochen war Weltfrauentag. Der Weltfrauentag zeigt uns immer auf, dass es zwar rein rechtlich gesehen eine Gleichstellung gibt, diese Gleichstellung in ganz, ganz vielen Bereichen aber noch nicht gegeben ist. Einer dieser Bereiche ist jener der Ausbildung und der Berufswahl, in dem wir – Theresia Niss hat es auch schon aufge­zeigt – sehen, dass sich ganz viele Frauen und Mädchen oftmals für andere Bereiche entscheiden. Wir sehen, dass an den Hochschulen zwischen 24 und 36 Prozent der StudienanfängerInnen in Mint-Fächern, also jenen für Mathematik, Informatik, Naturwis­senschaften und Technik, Frauen sind, also ein vergleichsweise viel geringerer Anteil als bei anderen Studien.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 170

Wir sehen aber, dass es nicht an der Universität anfängt, sondern es fängt vor dem Hörsaal an, an den Schulen. In den technischen Schulen erleben wir, dass wir nur 30 Prozent Mädchen und Schülerinnen haben, die sich für diesen Zweig entscheiden. Das müssen wir ändern! Wir müssen es ändern, weil einerseits – ich möchte einmal sagen –: Frauen können Technik!, andererseits brauchen wir Frauen in der Technik. Wir brauchen diese Menschen in der Technik, und ich möchte auch nie die Situation haben, dass man irgendwann einmal sagt, Frauen können etwas nicht, Frauen können dort nicht hineinkommen, Frauen können dieses Berufsbild nicht genauso oder besser erfüllen als ihre männlichen Kollegen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir wollen noch einen Schritt weiter gehen. Ich bin ja ein versöhnlicher Mensch und möchte deswegen noch einmal auf den Kollegen von der Sozialdemokratie eingehen: Sie haben ja vollkommen recht. Gerade bei Kindern im Kindergartenalter kann man beobachten – ich habe ja selber Kinder, Gott sei Dank sehr viele, da erlebe ich es –, dass diese überhaupt keinen Unterschied machen, ob das jetzt ein Mädchen oder ein Bursche ist, ob ein Spielzeug für ein Mädchen oder für einen Burschen ist. Meine Kinder verstehen Gott sei Dank nicht, was es für einen Unterschied machen soll, ob jemand ein Mädchen oder ein Bursche ist, wenn es darum geht, ob sie jetzt in der Fußball­mannschaft dabei sein können oder nicht, welchen Beruf sie irgendwann einmal später ausüben sollen. Genau dort müssen wir hin, und das ist die gesellschaftspolitische Ver­antwortung, die wir haben. Diese Verantwortung müssen wir sehr, sehr ernst nehmen, und deswegen bin ich wirklich extrem dankbar.

Liebe Theres (in Richtung Abg. Niss), ich möchte dir auch von hier aus besonders dafür danken, dass du dich dieses Themas seit so vielen Jahren so sehr annimmst. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses Thema ist eine große Leidenschaft von dir, und ich bin sehr dankbar, dass wir diesen Antrag heute hier im Parlament haben. Ich bin dankbar, dass es allen Parteien möglich ist, zuzustimmen.

Es ist ein wirklich großer Erfolg, aber wir müssen auch in diesem Bereich weiterarbeiten. Ich möchte einmal einen Weltfrauentag erleben, an dem wir sagen: Es gibt nicht nur eine rechtliche Gleichstellung, sondern auch eine faktische. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

15.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

15.16.0216. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2330/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Ge­setz geändert wird (1371 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 16. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung hat die Frau Abgeordnete verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.


15.16.31

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir debattieren über einen Initiativantrag der Regierungsparteien,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 171

mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert werden soll. Das ist an und für sich eine gute Sache, aber liest man die Änderungen in dem Initiativantrag, dann wird klar, dass es dazu kommen wird, dass Förderungen nicht mehr ausgeschrieben werden; wenn Studien vergeben werden, werden sie nicht mehr ausgeschrieben.

Als gelernter Sozialdemokratin fällt mir dazu ein, dass wir in einem Untersuchungs­aus­schuss einige Erfahrungen mit ÖVP-geführten Ministerien gemacht haben, bei denen sich gezeigt hat, welche Studien da in Auftrag gegeben werden, wenn etwas nicht aus­geschrieben wird. Da schrillen die Glocken. Da haben wir Nein gesagt, denn bei einer Änderung, die zu mehr Intransparenz führt, können wir mit Sicherheit nicht mitgehen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn das verbieten eigentlich unsere Erfahrungen. Eine neue Blackbox brauchen wir nicht, wirklich nicht – darum unsere Entscheidung, das nicht zu befürworten.

Herr Minister, meine Kollegin Vorderwinkler, unsere Bildungssprecherin, hat einige Bau­stellen in unserem Bildungswesen angerissen, die wirklich immer größer werden und durch die Pandemie auch noch größer geworden sind. Eine davon, die sie nicht genannt hat, sind die Deutschförderklassen. Wir haben diese Förderklassen seit 2018, und dazu gibt es seit 2019 die Mika-D-Prüfungen – das ist ein sperriges Wort, das heißt Mess­instrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch. Wir wissen, wie die Kinder und Jugend­lichen in der Pandemie darunter gelitten haben: Bildung, Förderung und gerade Deutsch­förderkurse. Diese Kinder wurden nicht gefördert, es kam zu vielen Ausfällen durch die Eltern, durch die Kinder, durch die LehrerInnen. Schulleitungen schreiben uns immer wieder an und sagen: Bitte tut etwas, ich habe keine Leute, die diese Tests ausführen können! – Quarantäne, die Kinder sind nicht gefördert, manche sind krank.

Ich bitte Sie, diese Deutschförderklassen standen sowieso von Anfang an unter Kritik von allen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern. Sie kommen aus der Wissen­schaft, aber weil Sie auf einem ÖVP-Ticket sitzen, werden Sie sich dessen auch nicht annehmen. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)

Darum ist es unser Wunsch, dass Sie diese Mika-Tests diesmal aussetzen und den Kindern einmal etwas ersparen. Die Vorschulkinder werden getestet, dann kriegen sie keine Förderung, und dann sollen sie noch einmal getestet werden. Diese Kinder wiederholen, wenn sie den Test nicht schaffen, die Klasse, sie verlieren zwei Lebens­jahre! Ja, zwei Jahre, Herr Minister, bis zu zwei Jahre; und wenn sie ihn dann noch immer nicht bestehen, kommen sie in den Regelbetrieb, sie haben aber schon zwei Jahre verloren. Da kommen dann Sechsjährige, sie sind aber schon acht Jahre alt.

Gut, ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen der MIKA-D-Tests“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, in die­sem Jahr die MIKA-D-Testungen auszusetzen und in der Folge die prinzipielle Sinn­haftigkeit dieser Tests zu hinterfragen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.21


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 172

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Petra Vorderwinkler

Genossinnen und Genossen

betreffend Aussetzen der MIKA-D-Tests

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2330/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird (1371 d.B.) (TOP 16)

Seit 1. September 2018 werden außerordentliche Schüler*innen in so genannten Deutsch­förder-klassen separiert. Für die Feststellung des (außer-)ordentlichen Status und die Zuteilung in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen steht seit April 2019 mit MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse-Deutsch) ein Instrument für den flächen­deckenden Einsatz zur Verfügung, das verpflichtend in Verbindung mit der Schüler*in­neneinschreibung oder Testung von außerordentlichen Schüler/innen anzu­wenden ist.

Die angehenden Schüler*innen müssen diese Kompetenzüberprüfung für Deutsch po­sitiv absolvieren. Durch diesen punktuellen Test werden Kinder oft bereits im Vorschul­alter bewertet, für "unzureichend" befunden und aussortiert. Die Testungen werden von Expert*innen als methodisch nicht valide beurteilt, ein punktuelles Testverfahren ist für die tatsächliche Kompetenzerfassung nicht adäquat und die Testung für die Eltern der Kinder völlig intransparent. Die Deutschförderklassen und der dazugehörige Kompe­tenz­test sind daher Instrumente der Bildungsungerechtigkeit, die die Bildungsschere weiter auseinandertreiben.

Von Beginn an gab es daher vehemente Kritik aus Expert*innenkreisen sowohl an den Deutschförderklassen als auch an den Testungen. Die Wissenschaft sowie inter­nationale Studien sprechen sich deutlich für den integrativen Unterricht in der Bildungs­sprache aus. Entscheidend für das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache ist neben dem Kontakt zu Kindern, die Deutsch als Erstsprache sprechen, ein guter Betreu­ungsschlüssel - beides ist in den Deutschförderklassen nicht gewährleistet. Die Aneig­nung der deutschen Sprache ist für den Bildungserfolg maßgeblich, aber der Schlüssel dafür ist nicht die Schaffung von Parallelstrukturen an Schulen mittels Deutschförder­klassen und die Ausgrenzung mehrsprachiger Kinder aus der Regelklasse.

Aufgrund zahlreicher pandemiebedingter Krankenstände und daraus resultierend feh­lendem bereits eingearbeiteten Testpersonal stellen die aktuell anstehenden Testungen eine Überforderung des Schulpersonals dar. Auch den Kindern gegenüber wäre es nach zwei durch die Pandemie geprägten Schuljahren oder sporadischem Kindergarten­besuch nicht fair, sie in eine Testung mit so weitreichenden Folgen zu schicken. Dass Kinder, die gerade dem Krieg in der Ukraine entronnen sind, ebenfalls dem Prüfungs­stress ausgesetzt werden sollen, ist abzulehnen. Hier braucht es flexible und individuelle Lösungen zum Wohle der Kinder an den einzelnen Schulstandorten. Aufgrund dieser Umstände gilt es, die MIKA-D Tests in diesem Jahr auszusetzen und die gewonnene Zeit zu nutzen, prinzipiell die Sinnhaftigkeit dieser zu hinterfragen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 173

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, in die­sem Jahr die MIKA-D-Testungen auszusetzen und in der Folge die prinzipielle Sinn­haftigkeit dieser Tests zu hinterfragen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ist auch ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Wir kommen zur nächsten Wortmeldung: Frau Abgeordnete Niss. Sie ist schon da. – Bitte sehr.


15.21.15

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zusehe­rinnen und Zuseher! Ich verstehe zwar nicht ganz, was die Deutschförderklassen mit der Innovationsstiftung zu tun haben (Abg. Heinisch-Hosek: Bildung!), ich glaube aber, dass es schon wichtig ist, dass die Kinder, die nach Österreich kommen und ins Bil­dungssystem integriert werden, die deutsche Sprache vorher lernen (Abg. Heinisch-Hosek: So nicht! – Abg. Yılmaz: In der Klasse!) und sich damit besser integrieren. Das System wird ständig evaluiert und weiterentwickelt, und ich glaube, dieses System be­halten wir auch bei. (Abg. Heinisch-Hosek: ... schlecht!) – Das aber nur dazu, denn eigentlich wollen wir über die Innovationsstiftung reden.

Letzten Donnerstag war ich im Westen, und ich habe mir dort einerseits in Liechtenstein eine tolle Mint-Initiative angeschaut, hatte dann aber vor allem auch die Möglichkeit, in Hard die Schule am See zu besuchen. Das ist ein Cluster einer Volks- und Mittelschule besonderer Art. Ich muss ganz ehrlich sagen, dieser Besuch hat mich wirklich berührt, weil es unglaublich beeindruckend war, zu sehen, wie mit ganz viel Liebe, Begeisterung, muss ich wirklich sagen, und auch Zeit unter dem Direktorenteam Christian Grabher und Ulla Riedmann dort gemeinsam mit Eltern, Lehrern, aber auch der Gemeinde eine Schule entwickelt wurde, bei der man wirklich das Gefühl hat, dass der Schüler und die Schülerin im Mittelpunkt stehen.

Die Schüler erwerben dort mehr als Wissen, sie erlernen soziale Kompetenzen. Es gibt dort Mehrstufenklassen, die älteren Schüler bringen den jüngeren Schülern etwas bei und umgekehrt, sie lernen gegenseitig voneinander. Die Schüler kochen dort beispiels­weise ihr eigenes Essen. Es gibt die sogenannte Akademie, wo sie auch ihre eigenen Obstbäume et cetera anpflanzen. Die Kinder lernen dort, neben den Schulstunden, vor allem aber auch, eigenverantwortlich in Kleingruppen zu lernen, und werden somit auf das Leben vorbereitet.

Es profitieren davon aber nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer. Es gibt nämlich in dieser Schule neun eigene kleine Schulen. Da hat jede dieser Schulen ein eigenes Team, und somit haben natürlich die Lehrer dort viel mehr Verantwortung und lernen auch Managementkompetenzen.

Warum erzähle ich Ihnen das? – Weil die Schule am See letztes Jahr den Staatspreis Innovative Schulen des Bildungsministeriums bekommen hat, der besonders innovative Zukunftssysteme auszeichnen soll. Da schaut man sich an, wie innovativ gelehrt wird, man schaut sich an, wie die Schulkultur ist, man schaut sich an, inwiefern eine Schule eine lernende Organisation ist und ob sie mit Partnern kooperiert. Ich muss ganz ehrlich sagen: großartig. Es gibt mehrere von diesen Schulen, und sie leben einfach von moti­vierten Lehrern und vor allem auch Direktoren. Die allerbesten werden ausgezeichnet.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 174

So, und warum erzähle ich Ihnen das? – Weil der Staatspreis ein Projekt der Inno­vationsstiftung für Bildung ist. Das war die Idee des damaligen Wissenschaftsministers Harald Mahrer. Die Stiftung ist eine ausgegliederte Institution des Bildungsministeriums, die Innovation ins Bildungssystem bringen soll. Das soll die Innovationsstiftung einer­seits tun, indem sie selbst Projekte durchführt, wie beispielsweise den Staatspreis Inno­vative Schulen, aber auch indem sie es zulässt, dass Kostiftungen gegründet werden.

Kostiftungen sind meist private Initiativen, die eben Innovation ins Bildungssystem bringen sollen. Beispielsweise gibt es die Stiftung für Wirtschaftsbildung, die sich damit auseinandersetzt, wie Wirtschaftsbildung ins Bildungssystem gebracht wird. Es gibt beispielsweise die Stiftung Motion4kids, die sich damit beschäftigt, wie das Thema Bewegung noch stärker in Schulen gebracht wird. Eine weitere Kostiftung ist die Mintality-Stiftung, durch die Mädchen für Technik begeistert werden sollen.

Diese Projekte sowohl der Innovationsstiftung selbst als auch die Kostiftungen waren bis jetzt davon geprägt, dass die Fördermittel kompetitiv ausgeschrieben werden mussten. Das ist prinzipiell, glaube ich, eine gute Idee, aber es ist nicht immer so, dass die Qua­litätssicherung nur durch eine Ausschreibung gewährleistet werden kann, und – das wissen wir alle – das ist extrem viel Bürokratie. Deswegen ermöglichen wir mit dieser Novelle, dass, wenn eine Qualitätssicherung gewährleistet werden kann, nicht mehr unbedingt kompetitiv ausgeschrieben werden muss. Das wird aber natürlich in vielen Fällen trotzdem weiter passieren.

Ich bin froh, dass wir die Innovationsstiftung haben, denn unser Land und unsere Gesell­schaft brauchen die Innovation im Bildungssystem. Wir brauchen mehr Schulen am See, wir brauchen mehr private Initiativen, die praxisnah das öffentliche Bildungssystem ergänzen und unterstützen; und wenn wir das noch unbürokratischer und noch ziel­gerichteter tun können, dann hilft das, glaube ich, nicht nur unseren Kindern, sondern auch der Gesellschaft sowie im Endeffekt dem Land und dem Standort.  Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)

15.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Hamann ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


15.26.00

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Worte zur Innovationsstiftung für Bildung, die wir ja heute etwas novellieren wollen. Die Bildungsinnovationsstiftung ist ein tolles Vehikel, um Neuigkeiten ins System zu bringen – neue Ideen, Geld und vor allem auch Innovation. Ziele sind Schulentwicklung sowie, speziell auch angeführt, die Verbesserung der Chancengerechtigkeit.

Diese Stiftung fördert Projekte, und derzeit ist das nur möglich, wenn sich Bildungs­institutionen, also Kindergärten oder Schulen, um diese Mittel bewerben, das heißt, wenn sie in einen Wettbewerb miteinander treten.

Was wir heute mit dieser Novellierung machen, ist, zu ermöglichen, dass es auch andere Arten der Auswahl für diese Schulen gibt, ganz konkret zum Beispiel die Auswahl an­hand eines objektiven Kriteriums wie jenes des Chancenindexes, was bedeutet, dass man speziell jene Schulen fördern kann, die besonders schwierige Voraussetzungen mitbringen und die das auch besonders notwendig haben. Ich tue mir jetzt wirklich ein bisschen schwer, zu verstehen, warum die SPÖ da etwas dagegen haben könnte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Yılmaz: Blackbox!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 175

Ein Beispiel dafür, ganz konkret, ist das Projekt 100 Schulen – 1 000 Chancen, das ja bereits begonnen hat und das jetzt schon ganz viel innovative Kraft in den Schulen geweckt hat.

Die Standorte, die da ausgewählt wurden – aufgrund des Chancenindex eben –, werden bei gezielter Schulentwicklung begleitet. Sie werden bei Fragestellungen wie: Was brauchen wir?, Was wollen wir?, Was können wir?, begleitet, und sie können ganz, ganz unterschiedliche Wege gehen, je nachdem wie die Lage bei ihnen ist.

Da habe ich schon von ein paar tollen Konzepten gehört. Die einen wollen ganz be­sonders stark auf die Zusammenarbeit mit den Eltern setzen, andere setzen auf Out­doorklassen, da wird also ganz, ganz viel Neues passieren. Da wird ganz viel Innovation in Schulen kommen, und all das kann jetzt unkompliziert über die Stiftung abgewickelt werden. Das ist definitiv der richtige Weg, weil ich meine, dass genau bei diesen Schulen Innovation beginnen sollte, dort, wo sie besonders notwendig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


15.28.39

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen dem Antrag zu, wobei ich durchaus diese Weiterführung der kompetitiven Vergabe betonen möchte. Es macht aber sicherlich Sinn, in einigen Be­reichen andere Qualitätssicherungsverfahren anzuwenden, es wird aber notwendig sein, dass Förderwerber und auch Förderempfänger nachvollziehbare Kriterien sehen, nach denen ausgewählt wird. Die von der SPÖ befürchtete Blackbox darf es nicht geben, und da müssen das Bildungsministerium und auch die Geschäftsführung der ISB darauf schauen.

Die Neuregelung bei der ISB macht sie natürlich noch stärker, auch im Vergleich zu gemeinnützigen Stiftungen, weil die ISB nämlich schon seit Beginn steuerbegünstigt ist, und die gemeinnützigen Bildungsstiftungen, die meistens privat initiiert wurden oder wer­den, wie Kollegin Niss schon ausgeführt hat, können sich dann als Kostiftungen dran­hängen, um auch in diese Steuerbegünstigung zu fallen.

Die Anträge von uns, von meiner Kollegin Karin Doppelbauer und mir, betreffend Steuerbegünstigung und Spendenabsetzbarkeit für Bildungsinitiativen kennen Sie ja zur Genüge. Sie haben sich – ich glaube, es war vor Weihnachten – dazu entschlossen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, um da mehr Themen hineinzunehmen, um das genau unter die Lupe zu nehmen und gesamthaft – wie es ein Kollege von der ÖVP gesagt hat – anzuschauen. Was auf keinen Fall passieren darf, ist, dass Sie nach Beendigung dieser Arbeitsgruppe zu dem Schluss kommen, dass es die Spendenbegünstigung für Bildungsstiftungen gar nicht mehr braucht, weil sowieso alles an die ISB andocken kann. Die neue Regelung darf auch nicht zu einem Vehikel werden, dass man nur noch mit der ISB gemeinsam begünstigt spenden kann.

Da nehme ich Kollegin Niss und auch Kollegen Hanger beim Wort, wenn sie sagen, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen, dass es auch für privat initiierte gemeinnützige Bil­dungsstiftungen zu einer Spendenabsetzbarkeit beziehungsweise Steuerbegüns­ti­gung kommt, weil wir ganz viele Initiativen brauchen, auch abseits der und ohne die ISB. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 176

15.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

15.31.26Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 11 bis 16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen wie vereinbart zu den verlegten Ab­stimmungen über die Berichte des Unterrichtsausschusses, die ich über jeden Tages­ordnungspunkt getrennt vornehme.

Können wir mit der Abstimmung beginnen? SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP?

Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird, samt Titel und Eingang in 1362 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist jetzt einstimmig der Fall.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucharowits, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „umfassendes Unterstützungspaket in Schulen und Kinder­gärten für Kinder aus Kriegsgebieten“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Künsberg Sarre, Kol­le­ginnen und Kollegen betreffend „Bildung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine“.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Auch das ist die Minderheit, abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 12, die dem Ausschussbericht 1367 der Beilagen ange­schlos­sene Entschließung betreffend „Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. (241/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Unterrichts­auschusses, seinen Bericht 1368 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen.

Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1369 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer tut das? – Das ist wiederum einstimmig der Fall, einstimmig angenommen.

Entschließungsantrag der Abgeordneten Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorrang für die Volksschule“.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15, die dem Ausschuss­be­richt 1370 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Frauenförderung im MINT-Bereich“.

Wer dafür ist, ist um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig ange­nommen. (242/E)


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Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Innova­tionsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1371 der Beila­gen.

Wer dafür ist, den würde ich um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen der Mika-D-Tests“.

Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

15.35.0517. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2328/A der Abgeord­ne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Uni­versitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (1385 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2193/A(E) der Abgeord­neten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauf­tragung einer Studie, um Auswirkungen der Pandemie auf Bildungschancen von Studierenden zu erheben (1386 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort, Frau Abgeordnete.


15.35.46

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt zwei Anträge, die sich im Wesentlichen mit der Situation der Studierenden während der Pandemie beschäftigen. Der eine Antrag, der Antrag von Kollegin Künsberg Sarre, fordert von der Bundesregierung, dass man sich mit den Auswirkungen von Distancelearning und den finanziellen Folgen der Phase der Pan­demie auf die Studierenden näher beschäftigen soll, und zwar in einer eigenen Studie.

Ich denke, dass es das tatsächlich wert wäre, da genauer hinzuschauen, weil die Stu­dierenden in den letzten Semestern, in der Phase der Pandemie wirklich sehr, sehr stark beeinträchtigt waren. Die meisten Studierenden haben vier Semester einfach zu Hause hinter dem Laptop verbracht, manche, die in dieser Phase zu studieren begonnen haben, haben von Anfang an ihre Universität gar nicht gesehen. Es war in weiten Bereichen eine Phase an den Universitäten, die nicht so stattgefunden hat, wie wir uns Studieren vorstellen – Auseinandersetzung, Diskussion, Vernetzung, Austausch –, sondern eben


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sehr stark reduziert, zu Hause im Distancelearning, in der Einsamkeit mit dem Computer, auf sich zurückgeworfen.

Dazugekommen ist, und das wird auch in diesem Antrag erwähnt, dass vielen Stu­dierenden in dieser Phase auch noch die Jobs weggebrochen sind, das heißt, dass das auch noch finanziell eine belastende Phase für die Studierenden war. Ich denke, das ist eine Gemengelage, die es wirklich wert wäre, dass da genauer hingeschaut wird und dass man sich – wie auch in dem Antrag gefordert – damit auseinandersetzt, wie sich diese Phase auf die Bildungschancen der jungen Menschen ausgewirkt hat.

Das ist im Ausschuss diskutiert worden, der Antrag ist im Ausschuss von den Regie­rungsparteien abgelehnt worden, mit dem Hinweis darauf, dass das im nächsten Bericht zur sozialen Lage der Studierenden behandelt werden soll, der aussteht.

Der Bericht zur sozialen Lage ist ein Bericht, der sich in regelmäßigen Abständen eben mit der sozialen Situation der Studierenden auseinandersetzt. Das ist immer ein sehr hilfreicher Bericht gewesen, aber wir denken, dass dieses Anliegen, sich die Situation während der Pandemie anzuschauen, es wert wäre, gesondert und nicht in einem Unterkapitel dieses Berichts behandelt zu werden, daher unterstützen wir diesen Antrag so, wie er ist. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir in den letzten Monaten gelernt haben, dass in ÖVP-geführten Ressorts sehr viel Geld in Studien zu absurden Themen investiert wurde. Ich denke, das wäre ein Anliegen, bei dem jeder Euro gut investiert wäre, und daher unterstützen wir das. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre und Scherak.)

Der zweite Antrag ist ein Antrag der Freiheitlichen Partei, in dem es darum geht, dass ein Gesetz, das gemacht wurde, um die Hochschulen zu ermächtigen, Schutz­maß­nahmen individuell festzulegen, abgeschafft werden soll. Wir denken, angesichts der Zahlen ist es weiterhin sinnvoll, dieses Gesetz zu haben. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir uns schon von Ihrem Vorgänger, Herr Bun­des­minister, erwartet hätten, dass es mehr Unterstützung und auch mehr Aufforderung an die Universitäten gibt, die Situation der Studierenden auch in dieser Phase zu ver­bessern. Wir hoffen, dass es nicht mehr zu so schwierigen Situationen kommt, aber wenn, dann erhoffen wir uns von Ihnen mehr Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.


15.39.42

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kuntzl ist schon auf die zwei Anträge eingegangen, um die es jetzt geht.

Zuerst einmal geht es um die Verlängerung des COVID-19-Hochschulgesetzes bis in das Sommersemester hinein. Diese Verlängerung halten wir für absolut sinnvoll, weil das den Hochschulen in ihrer Autonomie die Möglichkeit gibt, auf die dynamische Situ­ation der Covid-19-Entwicklung einzugehen. Diese Autonomie ist dabei ein ganz beson­ders wichtiger Aspekt, denn die Hochschulen sind sehr unterschiedlich. Es sind eben andere Kriterien anzuwenden, wenn es sich um eine Allgemeinuniversität mit sehr großen Vorlesungen handelt oder wenn es sich um eine Kunstuniversität mit Instru­mental- oder Gesangseinzelunterricht handelt oder wenn es um eine medizinische Universität geht, wo noch als zusätzlicher Aspekt die große Verantwortung im Zusam­menhang mit dem Kontakt mit den Patientinnen und Patienten hinzukommt.


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Die Pandemieentwicklung ist dynamisch, die Zahlen sind derzeit hoch. Wir werden sehen, wie es sich weiterentwickelt. Gut, dass die Universitäten reagieren können.

Der zweite Antrag spricht ein ganz wesentliches Thema an: Wie ist es den Studierenden in diesen jetzt zwei Jahren der Pandemieentwicklung gegangen? Das ist natürlich eine besondere Herausforderung gerade für jene Studierenden gewesen, die in diesen zwei Jahren neu in die Universitäten eingetreten sind.

Thema Bildungschancen, Kompetenzerwerb: Da schaut es eigentlich recht gut aus. Es hat die Zahl der aktiven Studierenden in dieser Zeit sogar um 3,3 Prozent zugenommen, und auch die Zahl der Erstabschlüsse hat um 4,7 Prozent zugenommen. Das heißt, Universität hat stattgefunden, und die Studierenden konnten auch wirklich ihre Leistun­gen einbringen. Das ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass die Universitäten ja mit dem E-Learning nicht von null weg starten mussten, sondern seit Beginn der 2000er-Jahre hat das Bildungsministerium in mehreren Tranchen einen hohen zwei­stelligen Millionenbetrag an Förderungen den Universitäten zum Aufbau von E-Learning gegeben. Und das E-Learning ist ja auch von den Studierenden in vielen Aspekten durchaus als etwas Positives, als etwas, das ihnen auch wieder mehr Flexibilität gibt, wahrgenommen worden.

Natürlich ist es ganz wichtig, dass da entsprechend auf die Qualität geachtet wird. Des­halb ist es auch ein selbstverständliches Anliegen, und dazu hat sich ja das Ministerium committet, dass diese Aspekte Kompetenzerwerb, Bildungschancen, aber auch soziale Situation und besonders auch finanzielles Umfeld als gesonderter Teil in die nun an­stehende Studierenden-Sozialerhebung aufgenommen werden. Es ist gut, dass das da drinnen platziert ist, weil man damit auch die Parallelität zum Eurostudent hat, das heißt zu einem europäischen Programm der Studierendenevaluierung, und damit eine gute Vergleichbarkeit herstellen kann.

Was die Qualität des E-Learnings betrifft, eine kleine steirische Anmerkung, weil auch der Antrag von der steirischen Kollegin Künsberg Sarre gekommen ist: Die neun steiri­schen Hochschulen bieten gemeinsam mit der Steirischen Hochschulkonferenz schon seit 2017 ein eDidactics-Programm an, eine Fortbildung für Lehrende aller Universitäten und Hochschulen im E-Learning, ein umfassendes Programm, das aus verschiedenen mehrtägigen Modulen besteht. Und genau das sind die Aktivitäten, die auch weiter intensiv betrieben werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte sehr.


15.43.35

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister aus Graz! Wir kennen uns ja schon seit 30 Jahren von der Universität Graz. (Bundesminister Polaschek: 30 Jahre!) Ich sage jetzt nicht zu viele Jahre, weil uns das älter macht. (Abg. Gabriela Schwarz: Schon passiert!) Der Herr Bundesminister war nämlich damals noch als Assistent der Betreuer meiner Doktorarbeit am Institut für Rechtsgeschichte. Also wir kennen uns wirklich schon sehr, sehr lange.

Zur Evaluierung der Pandemiemaßnahmen: Ich bin selbst seit 20, 25 Jahren an Hoch­schulen, Universitäten und Fachhochschulen als Vortragender tätig. Da brauche ich nicht viel zu evaluieren, um ganz klar folgende Hypothese aufzustellen, nämlich dass Distancelearning, E-Learning, Distanzunterricht natürlich niemals den Präsenzunterricht qualitativ gleichwertig ersetzen können, aber sehr wohl komplementär zum Präsenz­unterricht ihre guten Dienste leisten können. Das hat aber in den letzten Semestern auf den Universitäten nur sehr eingeschränkt stattgefunden – womit ich bei dem Punkt bin,


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den ich eigentlich ansprechen will, nämlich den Tagesordnungspunkt: Antrag des Kolle­gen Graf hinsichtlich einer Beendigung des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes.

Der ursprüngliche Antrag von uns war ja so gedacht, dass dieses Sondergesetz mit Ende des Wintersemesters 2021 außer Kraft treten sollte. Ich sage bewusst Sondergesetz. Wenn jetzt das Argument kommt: Nein, nein, das können die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie regeln!, dann sage ich Ihnen, das hat mit Autonomie nichts zu tun, sondern das ist ein Sondergesetz, das den Universitäten – ich sage es jetzt einmal flapsig – die Lizenz für teilweise absurde Regelungen gibt. Jede Universität kann sich selbst sozusagen austoben, wenn es darum geht, Studierende von der Universität fernzuhalten.

Auch hier ganz allgemein: Das, was über diesen gesamten Coronamaßnahmen der Bun­des­regierung schwebt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit teilweise massiven Einschränkungen von Grund­rechten. Und in diesem konkreten Fall geht es um das Grundrecht auf Bildung, das in vielen Fällen leider auf Grundlage dieser sondergesetzlichen Ermächtigung stark einge­schränkt wurde. Ich weiß nicht, warum diese Regelung sinnvoll sein soll, Frau Kollegin Kuntzl. Wir sehen das nicht so, sondern eben als Lizenz für absurde Regelungen.

Ich darf Ihnen ein paar Beispiele geben, was den Wildwuchs auf den verschiedenen Universitäten betrifft. Da macht jede Universität, was sie will. Die WU Wien zum Beispiel wollte grundsätzlich eine 2G-Regelung einführen. Erst als Verfassungsrechtler, aber auch die Studentenschaft aufgezeigt haben, dass das vielleicht Probleme mit eben die­sem Grundrecht auf Bildung geben könnte, ist man zurückgerudert. Noch absurder die Medizinische Universität Wien, die eine 1G-Regelung einführen wollte, sogar eine ver­schärfte 1G-Regelung, also dreifach geimpft, und zwar nicht nur für Ausbildungsstätten, in denen Arbeit am Patienten stattfindet, sondern auch für ganz „normale“ – unter Anfüh­rungszeichen – Lehrveranstaltungen im Hörsaal. Anstatt diese absurde Regelung ein­fach zurückzunehmen, hat man sich damit beholfen, dass man gesagt hat, wir kontrol­lieren das einfach nicht, wobei man hört, dass sehr wohl punktuell trotzdem kontrolliert wird. Das heißt evidenzbefreite Willkür und Chaos auf Grundlage dieses Sondergeset­zes, und das wollen wir nicht. Deswegen halten wir natürlich unsere Forderung, dieses Sondergesetz aufzuheben, weiterhin aufrecht.

Es gibt aber auch gute Beispiele: Die Universität Wien hat sämtliche G-Regelungen mit Beginn des Sommersemesters aufgehoben.

Ich möchte mit den Worten des neuen Gesundheitsministers Johannes Rauch schließen, der das sehr ähnlich sieht. Ich zitiere aus einem Interview in der „Presse“ vom 29. Jän­ner: „Und dann sind da noch die demokratiepolitischen Dinge: Die Corona-Sonder­gesetze haben es ermöglicht, im Erlassen von Verordnungen, im Fassen von Beschlüssen Ab­kürzungen zu nehmen. Ich mag nicht, dass wir uns daran gewöhnen. [...] Als nächster Schritt sollten die Sonderbestimmungen für Legislative und Exekutive außer Kraft treten. Regierungen und Parlamente auf allen Ebenen müssen wieder in den verfassungs­rechtlichen Normalbetrieb zurückkehren.“

Fangen wir doch bitte gleich mit diesem Sondergesetz an! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr.


15.48.31

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Das meiste ist schon gesagt, ich werde mich kurz halten.


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Was mir aber besonders wichtig ist, ist, immer klarzustellen, dass die Universitäten die Autonomie, in der sie agieren, wirklich nach bestem Wissen und Gewissen nützen. Das heißt, auch die Maßnahmen, die sie während Covid ergriffen haben, waren solche zum Schutz der Studierenden, der Lehrenden, aber auch der Administration und all jener, die sich in den universitären Räumen bewegen.

Wie Kollege Smolle schon gesagt hat: Es ist halt höchst unterschiedlich, ob ich in ein Labor muss, ob ich einen Einzelunterricht am Klavier, im Gesang oder auch in der bilden­den Kunst oder eine Vorlesung mit 500 bis 700 Leuten im Audimax der Uni Wien habe. Da frage ich mich immer schon, wozu man dort eigentlich sitzen muss, das hätte man immer schon anders machen können.

Kollege Melchior, als er noch Mediensprecher war, und ich haben immer davon ge­sprochen, dass wir eigentlich gerne so etwas wie ein Uniflix hätten, das nicht nur für die Studierenden, sondern für jeden zugänglich ist, wo man zum Beispiel eine Einführungs­vorlesung bei den Juristen durchaus für alle freischalten könnte.

Also so gesehen ist es eine gute Balance zwischen Präsenz- und Digitalunterricht ge­wesen, und darauf waren die meisten Lehrenden gut vorbereitet. Natürlich gibt es immer welche, die das verweigern, die das nicht machen wollen, aber das ist in jedem Unter­nehmen so und das ist natürlich auch an Universitäten so.

Zu den Studien betreffend Bildungschancen ist zu sagen, dass es da bereits sehr viele sozusagen Forschungen an den Universitäten gibt und wir da, denke ich, nicht zusätzlich etwas beauftragen müssen. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich die Fragestellung zum derzeitigen Zeitpunkt etwas verfrüht finde. Das lässt sich wahrscheinlich, um es wirklich sinnvoll zu erfragen, vielleicht in zwei, drei Semestern machen oder vielleicht noch später.

In diesem Sinne möchte ich mit besonderem Nachdruck darauf verweisen – weil wir uns in Zeiten eines Krieges befinden –, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass die Windisch-Kaserne, die nach einem Kriegsverbrecher benannt ist, in Richard-Wadani-Kaserne – Richard Wadani war ein Deserteur – umbenannt werden soll. Gäbe es mehr Deserteure, gäbe es weniger Krieg. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abge­ordneten Reiter und Smolle.)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


15.51.27

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Worum geht es in meinem Antrag? – Ich habe vorgeschla­gen, eine Studie in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der Umstellung auf Dis­tancelearning an den Hochschulen auf die Studierenden zu untersuchen und auch den Kompetenzerwerb und die Bildungschancen der Studierenden anzuschauen.

Warum haben wir das vorgeschlagen? – Es gibt eine Studie, die das BMBWF beauftragt hat, und diese Studie hat diese wertvollen Erkenntnisse geliefert, nämlich betreffend einerseits die positiven Auswirkungen oder Entwicklungen in der digitalen Lehre, was sich da sozusagen weiterentwickelt hat, aber diese Studie kommt eben auch zum Schluss, dass sich durch die Pandemie und die lange Zeit der Distanzlehre an den Hochschulen die Bildungsungleichheit unter den Studierenden vergrößert hat. Auch die finanzielle Lage hat sich selbstverständlich verändert, weil einfach viele Studierende, die vorher erwerbstätig waren, nicht mehr erwerbstätig sind.

Sie haben im Ausschuss meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung – Sie haben es ja auch hier ausgeführt, vor allem Kollege Smolle hat dies sehr ausführlich getan –, dass


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Sie dieses Thema in die Studierenden-Sozialerhebung aufnehmen. Grundsätzlich muss nicht unbedingt immer eine neue Studie her, wichtig ist, dass, wenn Sie es in die Studierenden-Sozialerhebung aufnehmen, dieses Thema nicht mit einer oder zwei Fragen abgetan ist, sondern dass das ein großes Kapitel sein muss, und vor allem – das ist bei der Regierung ja auch nicht immer gewährleistet – dass die Studien, die in Auftrag gegeben werden, überhaupt das Licht der Welt erblicken. Insofern: Wenn es dort einfließt, ist es gut, es muss aber ausführlich und gut abgefragt werden, damit wir auch Schlüsse daraus ziehen können.

Herr Minister, Sie als Wissenschaftsminister beziehungsweise auch als früherer Rektor wissen ja, dass die Situation der Studierenden sehr, sehr schwierig und anstrengend war. Wir blicken auf fünf Semester in der Pandemie und Distanzlehre zurück. Jetzt haben wir schon gehört, dass es gut gelaufen ist. – Ich sehe das nicht so, ich höre auch nicht von allen Studierenden, dass die Distanzlehre so super gelaufen ist. Und was man auch dazusagen muss, ist, dass es während der Pandemie selbst dann, wenn die Zahlen niedrig gewesen sind, auch keine flächendeckende Präsenzlehre gab, weil man dann einfach gar nicht von der Distanzlehre auf Präsenz umgestiegen ist.

Also insofern wäre es natürlich wünschenswert, dass es endlich wieder eine flächen­deckende, vor allem auch verlässliche Präsenzlehre gibt, aber andererseits muss man natürlich auch die Lehren und die Erkenntnisse, die wir aus der digitalen und aus der hybriden Lehre ziehen können, anwenden. Da muss es auch möglich sein, dass alles gestreamt wird, dass vieles sowohl in Präsenz als auch online angeboten wird. Ich glaube, dass da die Universitäten, die Hochschulen sehr gefordert sind – ich finde, es wäre auch Ihre Aufgabe, sie da weiterhin zu unterstützen –, ihre Angebote auszubauen und zu professionalisieren.

Die Studierenden waren nämlich sicher eine Gruppe, die in den letzten fünf Semestern nicht im Fokus der Wissenschafts- oder Bildungspolitik gestanden ist, und Sie als ehe­maliger Rektor können da ja dafür sorgen, dass es besser wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


15.55.22

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident, es sind schon fast 10 Sekunden Redezeit weg, und das Podium ist noch nicht einmal oben – aber wir werden das hin­kriegen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre als Einstand für den Herrn Bundesminister natürlich etwas leichter gewesen, wenn man die Möglichkeit von neuen Studien unterstützt hätte. Ich finde den Vorschlag von Frau Kollegin Künsberg Sarre sehr intelligent, dass man versucht, eine Studie zu machen, in der wir uns anschauen, wie die Bildungschancen von jungen Menschen, von Studieren­den durch die Coronakrise beeinflusst worden sind.

Ich glaube, wenn wir uns ein bisschen zurückerinnern, wissen wir alle, dass in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr Geld für unsinnige Studien verschwendet worden ist. Ich möchte nicht in die Vergangenheit gehen – Kollege Melchior hat es heute ange­sprochen –, aber eine Umfrage, ob der Bundeskanzler ein Pfau oder ein Delfin ist, hat einmal die läppische Summe von 150 000 Euro gekostet, und da wäre eine Studie, mit der man nachfragt, wie sich die soziale Situation von Studierenden verändert hat, wahr­schein­lich deutlich intelligenter. Es wäre auch für den neuen Bundesminister eine schöne Möglichkeit gewesen, für seinen neuen Zugang, nämlich evidenzbasierte Politik zu


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betreiben, Unterstützung zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: ... Applaus!) Sie hätten ja auch klatschen können. Ich habe ja direkt versucht, auch die ÖVP sozu­sagen mit an Bord zu nehmen, aber vielleicht gelingt das mittelfristig.

Ich darf den Herrn Bildungsminister um Folgendes bitten: Vielleicht können Sie ver­suchen, die Rolle – das wäre der eine Zugang, neben der Beauftragung von Studien, die wirklich evidenzbasierte Politik ermöglichen – als Hüter wahrzunehmen, damit die Wissenschaft unabhängig arbeiten kann. Es hat gestern einen Bericht in der Tageszeitung „Die Presse“ gegeben, in dem Mitglieder der Gecko-Kommission der Bundesregierung offen gesagt haben: „Wir wissen, dass wir benutzt werden“. Das ist nicht unbedingt ein Kom­pliment.

Wenn es Beeinflussung im Krisenmanagement der Bundesregierung gibt, hat das natür­lich zwei Folgen: Einerseits verliert die Bevölkerung das Vertrauen ins Krisenmanage­ment, wenn man immer wieder das Gefühl hat, dass Parteipolitik und irgendwelche ÖVP-Spindoktoren eine wichtige Rolle im Hintergrund spielen und vielleicht nicht immer nur auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten entschieden wird, und das Zweite ist: Es ist natürlich auch sozusagen eigentlich tragisch, wenn sich verdiente Expertinnen und Experten irgendwann aus dem Krisenmanagement verabschieden und sagen: Wir möchten damit und mit der Bundesregierung nichts mehr zu tun haben. – Es ist ja schade, wenn diese Expertise nicht aufgegriffen wird und die Expertinnen und Experten nicht unabhängig arbeiten können.

Da wäre es, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass Sie, Herr Bundesminister, diese Rolle eben auch als Wächter, als Mahner wahrnehmen, wie es Kollege Taschner auch immer wieder macht, und sozusagen auch, wenn es Beeinflussungsversuche seitens des neuen Bundeskanzlers oder der ÖVP gibt, wirklich versuchen, eine Mauer zu bilden und zu sagen: Nein, stopp, da muss das Krisenmanagement unabhängig stattfinden!

Als letzter Punkt zum Antrag der Freiheitlichen, in dem man wieder versucht, das Krisenmanagement im Bereich der Coronasituation umzudeuten: Jetzt mögen wir alle die Maßnahmen unterschiedlich beurteilen, aber das Coronavirus wird sozusagen nicht beeindruckt durch die Meinungen und Positionen der Freiheitlichen Partei. Das ist leider das Problem: Ihr könnt behaupten, dass es das Coronavirus nicht gibt, es wird trotzdem da sein, ob man es haben möchte oder nicht. (Abg. Kassegger: Du musst schon zuhören, was ich sage! Red nicht so einen Blödsinn! Horch mir zu! – Zwischenruf des Abg. Zanger.– Wir haben eh verstanden, was ihr meint, wir kennen ja die Debatten.

Das brauchen wir gar nicht neu aufzurollen (Abg. Kassegger: Dann red einmal ge­scheit!), wir kennen die Diskussionen schon. Man kann herinnen hundertmal erzählen, dass ein Wurmmittel gegen Corona hilft, es ändert nur nichts, es bleibt einfach ein Märchen. Deswegen darf ich natürlich auch bitten, dass sich die Freiheitlichen vielleicht bilateral mit dem neuen Bildungsminister sozusagen als Hüter der Wissenschaft ausei­nan­dersetzen. Vielleicht hat das ja auch einen Erfolg. Dann könnten wir miteinander einen doppelten Nutzen – für die Republik und auch für das Krisenmanagement – stif­ten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: ... aber zuhören das nächste Mal! – Abg. Haubner: ... nur drei Leute klatschen!)

15.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte, Sie sind am Wort.


15.59.06

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Seit dem Sommersemester 2020 wurden die Lehrveranstaltungen an den Hochschulen und Universitäten digital abgehalten,


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das heißt ohne Präsenz, und wir haben schon gehört, auch jetzt noch sind die Zutritts­regelungen – 2,5G, 3G, 1G, kein G, Maskenpflicht – je nach Uni und Hochschule unter­schiedlich. Die langfristigen Maßnahmen sind wirklich schwer abschätzbar.

Es wurden 1 000 Studierende online befragt, und die Hälfte der Studierenden gab an, dass sich die Studienbedingungen verschlechtert hätten. Das waren Studierende im vierten Semester, die also wirklich einen Vergleich dazu hatten.

Es ist kein Wunder: Der Unialltag fiel komplett weg, die Studierenden fanden sich in einem komplett anderen Setting wieder. Neue Studierende hatten überhaupt Einstiegs­probleme, beklagten unzureichende Internetverbindungen, die Onlinesitzungen wurden unterbrochen, der Vortrag lief aber weiter, die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Studienkollegen war nur sehr schwer möglich.

Ein WG-Zimmer oder ein Jugendzimmer ist kein Hörsaal, das wissen wir. Die Hälfte der Studenten wünschte sich mehr Präsenzveranstaltungen. Diesem Wunsch wurde nicht nachgekommen, das wurde komplett ignoriert. 45 Prozent meinten sogar, dass die Hochschulen mit dem Covid-Management überfordert sind. Herr Minister, da wäre genau hinzusehen. Wenn dieser Zustand vielleicht wiederkommt, lassen wir uns wieder darauf ein? Ist es egal, wenn die Hochschulen überfordert sind?

Praktikumsplätze zu finden war eine große Herausforderung, Auslandsaufenthalte waren beinahe nicht möglich, und finanzielle und psychische Belastungen waren an der Tages­ordnung. Das, sehr geehrte Damen und Herren, lässt befürchten, dass die Wertigkeit der aktuellen Studienjahrgänge und der früheren Studienjahrgänge unterschiedlich ist. Das kann später im Arbeitsleben Folgen haben.

Es wird Sie nicht wundern: Drei Viertel der Studierenden fühlten sich von der Politik, sprich von den Maßnahmen der Regierung, sowieso komplett vergessen. Für die Bewertung der Lernrückstände, um die finanziellen Folgen, die Bildungsungleichheit und wie sich das weiter auswirkt, festzustellen, müsste man wirklich genau hinschauen. Die Regierung will aber nicht genau hinschauen. Warum wohl? – Erstens, und das wissen wir, Studien und ÖVP, das ist zurzeit kein Wohlfühlthema; und zweitens, das Bild der Eigenwahrnehmung – erinnern Sie sich: Wir haben die Krise am besten gemeistert! – würde dann wie ein Puzzle auseinanderfallen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir verlegen die Abstimmungen wie vereinbart an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Wissenschaftsausschusses.

16.02.1419. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 652/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Fachhochschul-Fördersätze jetzt! (1387 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.



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16.02.36

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln einen Antrag der Freiheitlichen Partei, in dem es um die Finan­zierung der Fachhochschulen geht und mit dem die Erhöhung der Fachhochschul­fördersätze gefordert wird. Der Antrag ist in dieser Form zwar leider überholt, aus unserer Sicht aber in der Sache unterstützenswert, weil sich die Fachhochschulen schon seit Langem zu einer ganz wichtigen Säule innerhalb unseres Bildungssystems ent­wickelt haben.

Es wäre daher erstens nötig, den Fachhochschulsektor ausreichend zu finanzieren und zu unterstützen. Er stellt ein wichtiges Bildungs- und Ausbildungsangebot für die jungen Leute in unserem Land dar. Fachhochschulen sind aufgrund ihrer regionalen Zugäng­lich­keit als zusätzliche Schiene im Hochschulbereich zentral, ihr Bildungsangebot, das in einem wesentlich höheren Maße berufsnah ist, stellt eine bedeutende, eigenständige Schiene dar, und sie bieten ein berufsbegleitendes Angebot, das für viele, die später neben dem Beruf noch eine höhere Ausbildung machen wollen, sehr wichtig ist. Daher ist es von großer Bedeutung, diesen Sektor finanziell gut auszustatten. Unserer Meinung nach wäre es nötig, da auch eine regelmäßige Valorisierung, so etwas wie einen Valorisierungsautomatismus, einzuführen, auf den sich die Fachhochschulen verlassen können.

Zum Zweiten wäre es auch sehr wichtig, dieses Angebot auszubauen und deutlich mehr Fachhochschulplätze zur Verfügung zu stellen. Ich erinnere daran, dass damals, als von Ihren Vorgängern die Studienplatzfinanzierung an den Universitäten eingeführt worden ist und das dazu geführt hat, dass in vielen Studienrichtungen das Angebot an Stu­dienplätzen reduziert worden ist, das mit der Zusage, dafür den Fachhochschulsektor vom Angebot her massiv auszubauen, verknüpft war. Er wird in ganz kleinen Schritten ausgebaut, das ist richtig, aber wir glauben, dass es notwendig wäre, da wirklich beherzt einen stärkeren Ausbau in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. – Bitte.


16.05.22

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wissenschaftsminister! Der Antrag von Kollegen Graf hat zum Inhalt, dass die Förder­sätze der Studienplatzfinanzierung ab dem Studienjahr 2021 erhöht werden. Meine Vor­rednerin hat es gesagt: Es ist ja passiert, die Fördersätze sind per 1.1.2021 um 10 Pro­zent gestiegen, und damit ist der Antrag überholt, weswegen wir ihn ablehnen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zusätzlich auf etwas hinzuweisen. Kollegin Kuntzl hat gesagt, sie wünsche sich mehr Studienplätze. Wir haben 330 zusätzliche Studienplätze geschaffen (Zwischenruf der Abg. Kuntzl) und 40 Millionen Euro für einen weiteren Ausbau des FH-Sektors bereitgestellt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ich glaube, es kann Ihnen nicht genug sein, aber zumindest erwähnenswert ist auch das, und deswegen habe ich es jetzt hier gesagt.

Ich möchte aus aktuellem Anlass die Gelegenheit nutzen, einer Person zu danken, die ganz wesentlich dafür war, dass es den FH-Sektor in dieser Art und Weise überhaupt gibt, dem, ich würde es fast so sagen, Architekten des FH-Sektors, dem kürzlich ver­storbenen ehemaligen Wissenschaftsminister Erhard Busek. Er war sicher einer der Gründerväter des Erfolgsmodells Fachhochschule. Er war im Übrigen auch der erste Rektor der FH Salzburg. Ich möchte in diesem Rahmen noch einmal meine Wertschät­zung für seine Arbeit, die er als Minister getätigt hat, ausdrücken. Ich glaube, es wäre


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auch ein schönes Signal, wenn wir für seine Gattin Helga hier im Hohen Haus diese Wertschätzung in Form von Applaus zum Ausdruck bringen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

16.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte. (Abg. Haubner: Schon wieder! – Abg. Kassegger – auf dem Weg zum Redner­pult –: „Schon wieder“, sagt Kollege Taschner, „schon wieder“! – Abg. Haubner: Das war ich! – Abg. Kassegger: Peter, Entschuldigung!)


16.07.28

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Marchetti hat gerade vollkommen zu Recht Dr. Busek als einen maßgeblichen „Vater“ – unter Anführungszeichen – des Fachhoch­schul­wesens gewürdigt, der da eine Dynamik hineingebracht hat. Diese Dynamik ist der ÖVP aller­dings in den letzten Jahren etwas beziehungsweise vollkommen abhanden­gekommen.

Wir diskutieren heute einen Antrag des Kollegen Dr. Graf, die Förderbeiträge für die Fachhochschulen um zumindest 10 Prozent zu erhöhen. Der Antrag ist Gott sei Dank nach langen Kämpfen insoweit obsolet, als diese Fördersätze tatsächlich im letzten Jahr um 10 Prozent erhöht wurden – nachdem viele, viele Jahre nichts gemacht wurde, nicht einmal sozusagen die Inflation abgegolten wurde. Jetzt wurde mit dieser 10-prozentigen Erhöhung im Wesentlichen mehr oder weniger die Inflation abgegolten.

Wie stehen wir heute da? – Es herrscht dieselbe Rechtsunsicherheit im gesamten Fach­hochschulbereich, was die Erhöhung der Fördersätze für die Studierenden betrifft. Wir haben mittlerweile eine Inflationsrate von 6 Prozent. Es steigen alle Kosten, es steigen die Gehälter, es steigen die Stromkosten, es steigen die Heizkosten, es steigen sonstige Betriebskosten für die Erhaltergesellschaften der Fachhochschulen.

Was nicht korrespondierend steigt, sind die entsprechenden Fördersätze. Die Fachhoch­schulen bekommen jetzt de facto mehr oder weniger im Ausmaß der Inflationsrate jährlich weniger. Das kann es ja nicht sein, und deswegen kommt von der Freiheitlichen Partei die Forderung, eine Automatisierung zumindest in Sprüngen vorzunehmen, ange­lehnt an den VPI – wenn der VPI um 5 Prozent steigt, gibt es eine 5-prozentige Erhö­hung. Besser wäre noch eine jährliche, sich an der Inflationsrate orientierende auto­matische Anpassung. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kommen, wir sehen keinerlei Signale dahin gehend, insoweit ist dieser Antrag nicht obsolet, sondern aktu­eller denn je.

Ich möchte noch mit einer Mär aufräumen, nämlich jener – falls das erzählt wird –, dass die Österreichische Volkspartei der große Kämpfer für die Fachhochschulen und der Freund der Fachhochschulen sei. Das konnten wir als Freiheitliche Partei in den letzten Jahren nicht feststellen. (Zwischenruf des Abg. Taschner.)

Kollegin Kuntzl kann ich im Übrigen hinsichtlich ihrer Zitate zum aktuellen Tagesord­nungspunkt vollkommen zustimmen. Sie hat gesagt – ich zitiere –, die Fachhochschulen sind eine wichtige „Säule innerhalb unseres Bildungssystems“ und decken viele Be­reiche gut ab, insbesondere die Anwendungsnähe. Sie hat auch – und das unterstütze ich inhaltlich zu 100 Prozent – das berufsbegleitende Angebot erwähnt. Wir reden immer von lebenslangem Lernen, wir müssen aber auch entsprechende Ausbildungsmög­lich­keiten zur Verfügung stellen. Der Fachhochschulbereich übernimmt diese Aufgabe und löst sie in ganz hervorragender Weise.

Zur ÖVP: Ich sage nur Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan. Den gibt es – vorhin ist das, von Kollegin Kuntzl, glaube ich, auch schon angedeutet worden – mit bescheidenen Ausbauplänen. Bescheiden heißt: 1 000 Plätze.


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Wie ist es zu diesen 1 000 Plätzen gekommen? – Noch einmal – ich sage es zum fünften oder zehnten Mal –: Wir waren damals mit der ÖVP in der Regierung. Dieser Plan gilt ja bis heute, bis zum Ende des Sommersemesters 2023. Diese 1 000 Plätze sind so zu­stande gekommen, dass die ÖVP an sich 350 Plätze haben wollte. Wir wollten 2 000 Plätze, das ist einigermaßen in Ordnung. Sie können sich erinnern: Man hat sich dann auf 1 000 Plätze geeinigt. Das ist immer noch zu wenig. Wir brauchen einen deutlichen Ausbau. Ich zitiere jetzt noch einmal Kollegin Kuntzl: „beherzt einen stärkeren Ausbau“. – Das ist vollkommen richtig, wir brauchen beherzt einen stärkeren Ausbau.

Der Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan liegt nicht vor, der bestehende läuft im Sommer 2023 aus. Eine konkrete Frage an den Herrn Bundesminister: Gibt es da schon irgendetwas in der Pipeline? Sie wissen, es gibt ja erhebliche Vorlaufzeiten, wenn die Erhalter planen. Wir reden da von den Studienplätzen beginnend mit dem Wintersemester 2023/2024. Mindestens eineinhalb Jahre Vorlaufzeit also – das ist meine Erfahrung – braucht man da schon. Deswegen würde uns sehr, sehr interes­sieren, inwieweit seitens des Ministeriums schon konkrete Planungen hinsichtlich des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans Neu bestehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.12.39

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das meiste ist schon gesagt, was mir in diesem Zusammenhang aber wichtig ist, ist, dass die einfache Forde­rung nach mehr Fachhochschulplätzen eine ist, die ein bisschen ins Leere geht, und zwar, weil es ja nicht einfach darum geht, mehr Plätze zu schaffen, sondern diese Plätze sollten, wenn, dann auch mit Inhalt gefüllt sein. Das heißt: In welchen Bereichen sollten solche Fachhochschulstudienplätze mit der dazugehörigen Studienrichtung implemen­tiert werden, berufsbegleitend und eher mit dem Fokus auf Ausbildung, wie ja nahezu alle meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben?

Das ist natürlich die Krux der ganzen Geschichte, denn die Frage ist: Sagt man einfach: 2 000 Plätze!, und definiert nicht, für welchen Bereich, oder sagt man: Diese Berufe werden gebraucht!, macht das zielgerichtet auf den Arbeitsmarkt hin – das ist etwas, zu dem ich sage, es entspricht nicht der Idee von Bildung oder Ausbildung, dass aus­schließlich der Arbeitsmarkt definiert, welche Angebote es gibt –, oder lässt man die Fachhochschulen – und das tun sie ja zum Großteil auch – mit Vorschlägen kommen, die natürlich eine gewisse Nähe zum oder Sinnhaftigkeit in Bezug auf den Arbeitsmarkt haben müssen?

Ich muss aber sagen, dass der Prozentsatz jener – ich habe ihn jetzt nicht mehr präsent, ich habe ihn mir aufgeschrieben, doch leider vergessen – Absolventinnen und Absol­venten der FHs stetig steigt, die danach ihren Master an den Universitäten machen, das heißt, den Bildungsweg fortsetzen wollen und nicht unbedingt gleich auf den Arbeits­markt streben. Die Frage der Fachhochschulplätze ist also nicht eine, bei der man ein­fach: Erhöhen!, sagen kann, sondern man muss sich das im gesamten Hochschulsystem im Sinne des Fachhochschulplans anschauen, auch, wenn man so will, in der Trias von Universität, pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen, insbesondere auch, was den ganzen Bereich der pädagogischen Ausbildungen – und da meine ich jetzt nicht nur die Schulen, sondern insgesamt – betrifft.


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Noch ein Satz dazu: Ich kann mich noch sehr gut – und das ist meinem hohen Alter geschuldet – an die Diskussionen mit Busek über die Fachhochschulen erinnern. Zu dieser Zeit habe ich in der – damals hieß sie noch so – Rektorenkonferenz gearbeitet. Da gab es von den Universitäten natürlich eine massive Gegenwehr. Das hat sich mitt­lerweile etwas entspannt. Ganz entspannt ist es noch immer nicht, aber das Verhältnis hat sich entspannt.

In diesem Sinne: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Holzleitner ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


16.16.05

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Welch wichtigen Beitrag die Fachhochschulen leisten, ist, glaube ich, mittlerweile wirklich allen klar oder sollte allen klar sein, wenn wir über Hoch­schulen in Österreich sprechen. Die soziale Durchmischung funktioniert an Fachhoch­schulen besser, mehr ArbeiterInnenkinder studieren beispielsweise dort, und sie liefern einen essenziellen Anteil an Fachkräften, an ForscherInnen, die Österreich auch wirklich dringend, dringend braucht.

Nur so als kleine Sideinformation: Man kann nicht nur den Bachelor an den Fach­hochschulen machen, sondern auch den Master. Konsekutives Studieren zum Beispiel ist also auch dort möglich.

Ein Dorn im Auge ist uns als SPÖ, dass es an viel zu vielen Fachhochschulen leider noch Studiengebühren gibt. Als SPÖ treten wir immer gegen Studiengebühren auf, und wir sagen auch, dass diese an den Fachhochschulen wirklich weggehören und in die Geschichtsbücher gehören. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Wertschätzung gegenüber dem gesamten Hochschulstandort und gegenüber der gesamten Hochschule vermissen wir als SPÖ sehr oft. Gerade auch in den Pressekon­ferenzen der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren ist sehr oft von Universitäten gesprochen worden. Wenn wir über Hochschulen sprechen, müssen wir eben über alle Hochschulen sprechen; die Fachhochschulen, die pädagogischen Hochschulen waren genauso von Distancelearning betroffen, die MitarbeiterInnen waren von Homeoffice und Co betroffen. Wenn wir immer nur von Universitäten sprechen, schließen wir eigent­lich unglaublich viele Studierende, MitarbeiterInnen, LektorInnen, ProfessorInnen, For­scherInnen aus. Es kann nicht sein, dass die Fachhochschulen nach wie vor als kleines Beiwagerl gesehen werden. Sie müssen endlich als gleichberechtigte Partnerinnen im Bereich der Hochschulen wahrgenommen und gesehen werden, und das muss sich auch in der Politik niederschlagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass Fachhochschulen wirklich eine sehr, sehr große Bereicherung sind, zeigt sich auch an ihrem Studienangebot, beispielsweise in Oberösterreich: Wels, Linz, Steyr, Hagenberg. Dort gibt es wirklich großartige Studienangebote: Softwareengineering, Automotive Computing, Hardware-Software-Design, Data Science, Energy Informatics, Human-centered Computing, Automatisierungstechnik, Umwelttechnik, Intelligente Produktions­technik, Internationales Logistikmanagement – das ist nur ein Auszug!

Warum erwähne ich das? – Weil die Studierenden, die dort ausgebildet werden, oftmals direkt dem Industrie- und Wirtschaftsstandort Oberösterreich zugutekommen, weil sie dort direkt als Arbeitskräfte anfangen. All das sind vor allem Studiengänge, die die digitale Transformation begleiten, auch mitnehmen, sie einleiten, sie unterstützen.


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Insbesondere dieser Blick auf den Wirtschaftsstandort und auf der anderen Seite auch auf den Hochschulstandort Oberösterreich mit der Fachhochschule und genauso auch mit der Johannes-Kepler-Universität sollte uns ein sehr, sehr wertvoller Hinweis sein, wenn wir in diesem Hohen Haus bald über tiefe, tiefe Einschnitte in diesen oberöster­reichischen Hochschulstandort diskutieren und die Regierungsparteien diese auch be­schließen werden, wenn bestehende und gute Strukturen Gefahr laufen, ausgetrocknet zu werden, und dafür ein exklusives und elitäres System geschaffen wird. Das sehen wir sehr, sehr kritisch. (Beifall bei der SPÖ.)

16.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit beendet.

16.19.23Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17 bis 19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen, die wir über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehmen.

Können wir mit den Abstimmungen beginnen? – Das ist der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 1385 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 18: Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsaus­schus­ses, seinen Bericht 1386 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge das bekunden. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 1387 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

16.20.2220. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz) (1402 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Oberrauner. – Bitte, das Wort steht bei Ihnen.


16.20.44

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Wie Sie schon gehört haben, reden wir heute über das GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz. Wir halten die Restrukturierung der Wetterdienste grundsätzlich für eine gute Idee. Das wird damit aber jetzt nicht umgesetzt, sondern es werden zwei Behörden, die Zamg und die GBA, zu­sammengelegt. Wir sehen diesen Gesetzesvorschlag durchaus kritisch, weil er eigentlich


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keine Einsparung der Kosten und keine Verschlankung, wie sie der Rechnungshof seit Jahren fordert, bringt.

Wenn es keine Einsparungen und keine Verschlankung gibt, zahlen logischerweise die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern die Kosten. Wir haben Bedenken und sehen das im Gesetz auch nicht so geregelt, dass hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätig­keiten in dieser neuen Gesellschaft, die öffentlich ist, wirklich trennbar gesehen werden, und zwar organisatorisch – eine gemeinsame Infrastruktur – und personell: Die gleichen Personen entscheiden über privatwirtschaftliche und hoheitliche Tätigkeiten.

Es wurde von uns auch sehr genau diskutiert, was wir machen, wenn es Verluste gibt. Es hat im Ausschuss geheißen, es kann keine Verluste geben. – Ich würde sagen, wenn man privatwirtschaftliche Dienstleistungen anbietet, muss man wahrscheinlich auch die Kosten für die Leute, die das anbieten wollen, und die Infrastruktur bewerten. Wenn die Aufträge dann nicht so sind, wie man sich das vorstellt, kommt es zu Verlusten. Wer trägt dann die Kosten, wenn es einen Verlust gibt? Ich hoffe, nicht wieder die Be­völ­kerung. Es gehört also unserer Meinung nach besser geregelt.

Wir reden auch über eine Wettbewerbsverzerrung, denn neben den Bürgerinnen und Bürgern zahlt auch die Wirtschaft mit, und zwar für unserer Meinung nach unnütze Expansionspläne. Der Staat schenkt mit diesem Gesetz der GSA die Nutzung von Bundesimmobilien. Der marktagierende Teil der GSA spart sich dadurch Millionen für Büro- und Rechenzentrumsflächen. Das kann man in § 24 Abs. 2 und 3 nachlesen, falls es Zweifel gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Weder zahlt sie nach der Zusammenlegung der Infrastruktur Steuern auf Umsätze, noch unterliegt sie der Gewerbeordnung. Auch das ist wettbewerbsverzerrend. Sie kann unter dem Titel legitime Geschäftsinteressen entscheiden, wem sie Daten zur Verfügung stellt, und damit als Datenmonopolist den Markt und die Klimaforschung beherrschen – siehe § 5 Abs. 2 Z 2 GSA-Errichtungsgesetz. Das halten wir für unrichtig, und das ist auch gegenüber der Wirtschaft nicht in Ordnung. Ich könnte noch einige andere Sachen aus dem Gesetz aufzählen, die das untermauern, aber ich möchte zum Schluss kommen.

In Deutschland gibt es eine Alternative – dort hat man die gleichen Ziele wie Österreich. Dort fokussiert sich der Deutsche Wetterdienst seit 2017 auf hoheitliche Aufgaben. Auf dem deutschen Privatmarkt konnte eine Reihe von innovativen Start-ups Fuß fassen und neue Arbeitsplätze schaffen. Das ist ein innovatives Modell.

Fazit: Ich glaube, diese neue Gesellschaft entspricht nicht den ursprünglichen Zielen und dem ursprünglichen Sinn einer Zusammenlegung der Wetterdienste, sondern ist einfach eine vergrößerte Struktur, die auch am Markt auftreten kann, wobei die Rahmen­bedin­gungen nicht korrekt geregelt sind. Wir stimmen nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. Bei ihm steht das Wort.


16.24.25

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es handelt sich eigentlich nicht um eine Zusammenlegung der Wetterdienste, Frau Kollegin Oberrauner, es ist etwas Größeres. Es handelt sich um die Zusammenlegung der Geologischen Bundesanstalt mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodyna­mik zu einer neuen Institution. An sich ist diese Zusammenlegung tatsächlich – ich will etwas größer formulieren als Frau Kollegin Oberrauner – ein Meilenstein innerhalb der österreichischen naturwissenschaftlichen Forschungslandschaft und insofern sehr zu begrüßen.


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Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich hatte ja selbst einmal als Student die Ehre, in der Zentralanstalt eine Vorlesung über Einführung in die Meteorologie zu hören, und habe diese Zentralanstalt dabei sehr schätzen gelernt. Es ist eine wirklich unglaublich interessante Institution.

Geodynamik ist ja ein etwas eigenartiger Begriff. Gḗ ist die Erde, aber Geodynamik ist nicht Geografie, ist keine Beschreibung der Erde, sondern Geodynamik hat mit Dýnamis, mit der Kraft zu tun. Es werden die Kräfte untersucht, die die Erde beherrschen, und es werden auch die Kräfte untersucht, die von der Sonne gesteuert die Atmosphäre beherrschen, also die Meteorologie.

All diese Dinge werden in Österreich seit einiger Zeit – beide Einrichtungen sind ja um 1850 gegründet worden – mit Weltklasse auf höchstem Niveau untersucht. Ich will nur drei Namen nennen. Das war einmal Felix Maria von Exner-Ewarten, der einen wesent­lichen Meilenstein gesetzt hat, Victor Conrad, und dann möchte ich vor allem Reinhard Böhm erwähnen, den großen Klimatologen, der im Herbst vor zehn Jahren am Sonnblick viel zu früh gestorben ist. Er ist einer der wirklich entscheidenden Klimatologen, die Österreich gehabt hat. Ich habe selbst die Ehre gehabt, ihn einmal in der Steiermark zu treffen.

Er wusste, dass das Klima durch ein chaotisches, dynamisches nichtlineares System gesteuert wird – so sagt es auch das IPCC –, dass Voraussagen sehr, sehr schwierig zu machen sind, wenn sie überhaupt möglich sind. Die Mathematik der chaotischen Sys­teme ist nämlich eine sehr komplizierte Angelegenheit. Böhm hat das Klima aber tat­sächlich mit einer Präzision und in einer Klarheit untersucht, die ihresgleichen sucht. Es gibt nämlich in der Klimatologie eine Reihe von Scharlatanen, ich könnte einige nennen. Nomina sunt odiosa – wenn man mich fragt, kann ich sie sagen, aber hier will ich sie nicht nennen. Bei Reinhard Böhm weiß man, er ist in der Klimatologie wirklich ein Fels in der Brandung gewesen.

Die neue Institution, die jetzt gebildet wird, möge Kapazitäten und Forscher­persönlich­keiten beherbergen, so wie Reinhard Böhm einer gewesen ist, um diese Tradition weiter­zuführen. Ich glaube, das ist etwas, was ich mir wünschen darf. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.


16.27.39

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vor­weg, Herr Kollege Taschner: Frau Kollegin Oberrauner hat nicht gesagt, dass sich die Wetterdienste zusammenschließen, sondern sie hat genau das gesagt, was im Gesetz festgeschrieben ist, nämlich die Zusammenlegung der GBA und der Zamg. Was Kollegin Oberrauner gesagt hat, ist, dass der Rechnungshof schon sehr lange darauf aufmerk­sam macht, dass die Wetterdienste zusammengelegt werden müssten, und dass das mit diesem Gesetz nicht passiert. Ich korrigiere Sie also an dieser Stelle von hier aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir diskutieren heute ein Gesetz – wir haben es auch schon gehört –, das auf den ersten Blick ja ganz okay ausschaut, weil es sich um Spitzenforschung handelt, weil das Ganze auch einen internationalen Charakter haben soll. Es sind aber aus unserer Sicht – Kolle­gin Oberrauner hat es ausgeführt – etliche Fragen ganz einfach unbeantwortet: Was passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Institutionen? Was ist der Mehrwert der Zusammenlegung oder der Neugestaltung dieses Instituts für die Bevöl­kerung? Handelt es sich bei den Ergebnissen und bei den Daten, nämlich bei den


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Wettergrunddaten, auch um Open Data, die dann für alle kostenlos nutzbar sind? – Das sind Fragen, die vorhanden sind und nicht beantwortet wurden. Wir werden demnach, wie schon gesagt, heute auch nicht zu stimmen. Wir haben das auch schon im Aus­schuss argumentiert.

Apropos Ausschuss: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen über den Ausschuss zu reden, weil die Ausschüsse ja nicht öffentlich sind. Ich möchte einfach an der Stelle wieder einmal festhalten, dass im Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung nicht nur dieser Punkt auf der Tagesordnung stand, sondern elf, davon fünf Anträge von uns Oppositionsparteien, also von FPÖ, NEOS und der Sozial­demo­kratie. (Ruf bei der ÖVP: Weniger als die Hälfte!) Alle sind von den Regierungsfraktionen wieder einmal vertagt, schubladisiert worden, und da sind gute Ideen und gute Anträge mit dabei!

Ich nehme jetzt einfach einen von jeder Fraktion her, zum Beispiel: mehr Transparenz, was das IHS anbelangt. Wir erinnern uns: Es gab Gespräche zwischen Thomas Schmid und dem jetzigen Arbeitsminister, bei denen Druck ausgeübt wurde. Ein Antrag betraf die Wasserstoffstrategie, die dringend vonnöten wäre. In einem Antrag von uns geht es um die digitale Souveränität, um ganz ehrlich den Mut aufzubringen, Österreich in eine digitale Souveränität innerhalb Europas zu führen. All das passiert nicht, weil alles immer wieder vertagt wird.

Die Pandemie hat uns einfach gezeigt, wie dringend notwendig zum Beispiel der Antrag zur digitalen Souveränität Europas wäre. Sie hat uns vor Augen geführt, dass wir von riesigen Konzernen, die demokratiepolitisch höchst bedenklich sind, abhängig waren und sind. Die Regierung hat deshalb eigentlich die dringende Verpflichtung, für eine demokratische, von Großkonzernen unabhängige und datenschutzkonforme Digitalisie­rung einzustehen und zu sorgen. Das passiert bisweilen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt nur blamable Produkte, wie Kaufhaus Österreich, den E-Führerschein oder auch den schleppenden Ausbau, was die Infrastruktur anbelangt. Wir hinken in Österreich meilenweit hinterher und da können wir hundertmal die Breitbandoffensive zum Thema machen. Offen gesprochen, werte Kollegen und Kolleginnen: Da rede ich noch gar nicht von der Auseinandersetzung mit den Themen Digitalisierung und Demokratie, Digita­lisie­rung und Ethik. Diese politische Diskussion müssten wir eigentlich führen. Sie tun es aber nicht.

Es ist sehr, sehr traurig und deshalb auch nicht nachvollziehbar, dass Sie unseren Antrag betreffend ein digital souveränes Europa wieder vertagt und damit in Wirklichkeit abgelehnt haben, aber – manche hier im Haus kennen mich schon länger –: Ich werde nicht lockerlassen, und die Hoffnung stirbt zuletzt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


16.31.32

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Als Obmann des Ausschusses möchte ich gleich da anschließen, wo Frau Kollegin Kucharowits aufgehört hat. Es war wirklich schade, dass wir im letzten FID-Ausschuss nicht die Möglichkeit hatten, inhaltlich über die Anträge zu sprechen, die von der Opposition eingebracht worden sind. Wie Kollegin Kucharowits auch gesagt hat: Das sind Anträge, die am Puls der Zeit sind, die uns in vielen Bereichen wirklich weiterhelfen könnten und würden, und ich verstehe nicht, warum man die Diskussion dazu verweigert. Natürlich kann man sie anpassen, aber man sollte wenigstens darüber reden.


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Die Unsitte, dass wir politisch durch die Regierungsparteien eigentlich gelähmt werden und keine konstruktive Arbeit zusammenbringen, greift immer mehr um sich, auch im FID-Ausschuss, was mir als Vorsitzender entsprechend leidtut. Die Regierungsparteien kommen auch gar nicht einmal auf die Idee, uns in solchen Zusammenhängen zu kontaktieren und den Versuch zu unternehmen, dass man zu einer Lösung kommt und auch – wie es früher möglich gewesen ist – Anträge zusammenbringt, die dann von allen Parteien getragen werden. Ich glaube, diese Kultur der Diskussionsverweigerung gehört jetzt wirklich einmal durchbrochen, vor allem wenn es so viele Probleme im Land gibt, die uns tagtäglich beschäftigen.

Ich möchte mich jetzt noch auf den Tagesordnungspunkt zur Zusammenlegung der Wetterdienste beziehen: Das war definitiv auch eine alte Forderung von uns Frei­heitlichen. Wir sind froh, dass man jetzt einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht hat, wenngleich das Ganze aus unserer Sicht relativ lange gedauert hat. Den ersten Ministerratsvortrag dazu gab es bereits im Jahr 2019, damals noch in der Regierungszeit von ÖVP und FPÖ, und jetzt liegt endlich der fertige Entwurf vor.

Wie gesagt halten wir das grundsätzlich für gut, einfach deswegen, weil es immer auch ein Prinzip der Freiheitlichen ist, dass man versucht, die Verwaltung zu verschlanken. Das passiert in diesem Fall aus unserer Sicht natürlich. Eines ist aber auch klar, und darauf werden wir ganz genau schauen – ich wende mich da vor allem an die beiden Regierungsparteien –: Wir wollen nicht, dass das neue Institut sozusagen ein Generator für Green Jobs und Black Jobs oder für Green Deals und Black Deals wird. Das heißt, wir werden ganz genau schauen, was sich dort personell tut.

Dazu nur nebenbei: Aktuell haben wir die Diskussion um Ihren Berater Herrn Lockl, der schon fast 1,4 Millionen Euro mit der Scheibtruhe aus dem Klimaschutzministerium hinausgeführt hat, dank Verträgen, zu denen ich mir gar nicht ausmalen möchte, was los gewesen wäre, wenn das im freiheitlichen Umfeld passiert wäre und wenn wir in Zeiten wie diesen um 1,4 Millionen Euro so eine Agentur beschäftigt hätten. Wir werden also ganz genau darauf schauen, dass so etwas dort eben nicht stattfindet.

Herr Bundesminister, ich bin auch gespannt, wie Sie das handhaben werden, wie diese Zusammenlegung kommuniziert wird: Haben Sie da schon wieder irgendeine Agentur in der Pipeline, die 100 000 Euro dafür kassiert, dass sie erklärt, was wir heute eigentlich eh beschlossen haben, oder nimmt man davon Abstand?

Was uns auch wichtig ist, Herr Bundesminister: Wir gehen natürlich davon aus, dass es mit höchster Transparenz passiert, wenn es in Zukunft darum geht, dort Führungs­positionen zu besetzen, und dass das nicht in irgendwelchen Sideletters aufgelegt und eigentlich schon vorbesprochen ist. Wenn das alles klappt, dann sind wir auf einem guten Weg.

Zum Abschluss, Herr Bundesminister, noch eine Bitte – oder nein, keine Bitte, sondern ein Verlangen von uns Freiheitlichen –: Es ist hoffentlich klar, dass diese zusammen­gelegten Dienste natürlich auch selbst Studien erstellen werden und – wie Kollegin Kucharowits gesagt hat – dass das nach dem Prinzip Open Data passiert, sodass man darauf auch zugreifen kann.

Ich hoffe tatsächlich, dass dieses Institut dann nicht vielleicht Studien an Externe vergibt oder sonst irgendetwas macht. Auch da muss uns klar sein: Nach den Vorfällen, die jetzt im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss aufgelöst werden, nach den Vorfällen mit Herrn Lockl, der ganz gut kassiert, sollten wir uns diese Blöße nicht geben. Wir sollten für Sauberkeit in der Politik sorgen und wie gesagt keine externen Spielereien betreiben. Diese Institutionen sind gut genug aufgestellt, um ihre Sachen selber zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.35



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 194

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundes­minister. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Bundesminister.


16.35.36

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich auf die Sache eingehe, darf ich auf etwas hinweisen: Es ist ein schöner Zufall, passt aber, glaube ich, ganz gut, dass wir dieses Thema heute, am Welttag der Meteorologie, behandeln. Das ist ein besonderer Tag, der daran erinnert, dass an einem 23. März die Konvention der Weltorganisation für Meteorologie von der UNO ins Leben gerufen wurde, der es damals darum ging, die Vernetzung von Wetterdaten zu gewährleisten und meteorologische Forschung wirklich als globales Projekt voranzutreiben.

Das passt, denke ich, heute ganz gut dazu, denn durch dieses Gesetz wird eine eigene Geosphere Austria, kurz: GSA, geschaffen, ein gemeinsamer, fusionierter geologischer, geophysikalischer und meteorologischer Dienst. Wir leisten durch die Verbindung von zwei Institutionen einen wirklich nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen Österreichs, zu einem wissensbasierten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen, zu einer nachhaltigen Entwicklung Österreichs und auch zur Steigerung der gesamtstaatlichen Resilienz- und Krisenfestigkeit. Eine solche zentrale Kompetenzstelle wird gerade in Zeiten des Klimawandels und damit einher­gehender außergewöhnlicher Wetterereignisse und Extremwetterlagen immer wichtiger.

Die aktuellen dringlichen Anforderungen kennen Sie genauso gut wie wir: Es geht um Raumordnungskonzepte unter besonderer Berücksichtigung des Untergrunds. Es geht um den Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie der Infrastruktur vor Natur­gefahren. Es geht auch um die nachhaltige und umweltverträgliche Rohstoffgewinnung und Energiespeicherung, die Sicherung der Grundwasserreserven und nicht zuletzt um die Nutzung alternativer Energieformen wie Geothermie, Solar- oder Windenergie. Aus aktuellem Anlass darf ich außerdem daran erinnern, dass zu den Leistungen auch der Bereich des Strahlenschutzes gehört. Das heißt, es werden entsprechende Simulatio­nen der Ausbreitung von Schadstoffwolken durchgeführt, um die Sicherheit der Bevölke­rung zu gewährleisten.

Mit der Geosphere Austria wird jetzt eine gemeinsame Institution mit zukünftig knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern errichtet. Das ist eine Forschungsorganisation, die wirklich der wissenschaftlichen Integrität verpflichtet ist. Das ist eine zentrale Kompe­tenz­stelle des Bundes für Daten und Informationen über die gesamte Geosphäre, also die Atmosphäre, die Lithosphäre, die Hydrosphäre und auch die Pedosphäre. Das wird eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, finanziert durch eine dreijährige Leistungsvereinbarung mit dem Bund, versehen mit einem jährlichen Budget von knapp 40 Millionen Euro.

Es wurde bereits angesprochen: Ja, die Geosphere Austria kann auch Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Ich möchte betonen, dass das schon bisher sowohl bei der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als auch bei der Geologischen Bun­desanstalt der Fall war. Sie waren schon bisher auch als teilrechtsfähige Einrichtungen am Markt. Darin sehe ich nichts Schlechtes, im Gegenteil: Wenn wir solche Leistungen jetzt mit einem Schlag privatisieren würden, würde das Know-how, das in diesen Institu­tionen vorhanden ist, mit dem dort qualitätsgesichert gearbeitet wird, plötzlich wegfallen. Wir würden es einer unkontrollierten Privatisierung unterwerfen. Das, was die Opposition fordert, würde bedeuten, dass mit einem Schlag 250 Leute ihre Arbeit verlieren würden. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es kommt zu keinen Mehrkosten, es kommt auch zu keiner Wettbewerbsverzerrung, sondern es kommt zu einem sinnvollen und innovativen Schritt der Vereinigung zweier


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bisher alleinstehender Institutionen. Es kommt zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, und es kommt künftig zur Verbindung der gesamten Datenmengen beider Institutionen, um genau das zu gewährleisten, was bereits mehrfach angesprochen worden ist: eine Zurverfügungstellung all dieser Daten auf transparente Art und Weise im Sinne von Open Data, eine Zurverfügungstellung und eine Zusammenführung von Daten, die es der Wissenschaft und Forschung über beide bisherigen Institutionen hinaus, den For­schungseinrichtungen, aber natürlich auch der Öffentlichkeit ermöglichen, selber mit diesen Daten zu arbeiten. Das ist also ein ganz, ganz wichtiger Schritt gerade in Rich­tung Open Science. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Weil es angesprochen worden ist: Diese neue Institution wird von einem wissen­schaft­lichen und einem kaufmännischen Generaldirektor, einer Generaldirektorin geleitet, die für je fünf Jahre bestellt werden und insbesondere bei hoheitlichen Aufgaben weisungs­gebunden sind. Die Bestellung wird aber selbstverständlich transparent erfolgen. Durch diese eigenständige Leitung einerseits und eine Leistungsvereinbarung mit dem Minis­terium andererseits bekommt diese Einrichtung die größtmögliche Autonomie und gleich­zeitig eine Finanzierungssicherheit und einen starken organisatorischen Rahmen.

Es wird ein Kuratorium als Aufsichtsgremium eingerichtet, dessen zehn Mitglieder von ver­schiedenen Ministerien, allen voran vom Bildungsministerium, unter anderem aber auch von der Personalvertretung entsendet werden, um eine größtmögliche Transpa­renz sicher­zustellen. Und es wird ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus neun Mitgliedern, eingerichtet, sieben werden von der wissenschaftlichen Generaldirektion und zwei Mitglieder von der Österreichischen Universitätenkonferenz vorgeschlagen werden.

Da es um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht: Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach dem Angestelltengesetz beschäftigt. Die bisher beschäftigten Beamtinnen und Beamten werden, so wie es auch im Zusammenhang mit der Auto­nomie der Universitäten erfolgt ist, in einem eigenen Amt, der Geosphere Austria, ange­siedelt. Für die Vertragsbediensteten bleibt das Vertragsbedienstetengesetz weiterhin die dienstrechtliche Grundlage. Ich darf betonen, dass es mir wichtig war, dass es weder für die Bundesbediensteten noch für Angestellte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Ver­schlechterungen gibt.

Ich darf Ihnen versichern, ich war letzte Woche in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, ich war diesen Montag in der Geologischen Bundesanstalt und hatte in beiden Institutionen die Gelegenheit, mit vielen Menschen zu sprechen, die dort in der Administration und in der Wissenschaft und Anwendung tätig sind. Was ich mitge­nommen habe: Dort herrscht eine extreme Aufbruchstimmung, sie sind hoch motiviert und freuen sich, nun gemeinsam in einer neuen Institution das Ihre für unser Land beitragen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorbereitenden Maßnahmen für die Fusion müssen eben jetzt gesetzt werden, damit wir möglichst rasch beginnen und dann entsprechend die Umsetzungen vornehmen kön­nen, um auch die wichtigen Leistungen der beiden Institutionen weiterhin zu garantieren, damit wir auch in Zukunft für die Anforderungen gut gerüstet sind. Ich darf noch einmal auf den Welttag der Meteorologie zurückkommen: Das heurige Motto ist Early Warning, Early Action, also Frühwarnsysteme für schnelles Handeln.

Wir brauchen diese Einrichtung, und diese Einrichtungen werden in der neuen Geo­sphere Austria umso schlagkräftiger werden und umso besser mit anderen Diensten weltweit, aber auch mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen kooperie­ren können und für uns diese wichtigen staatlichen Aufgaben weiterhin erfüllen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur gegenständlichen Regierungsvorlage.  Vielen herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.44



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 196

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Erasim. – Bitte sehr.


16.44.06

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorrednerinnen, die Kolleginnen Oberrauner und Kucharowits, haben schon sehr klar erörtert, warum es betreffend das GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz aus unserer Sicht weitaus mehr Fragen gibt, als diese Zusammenlegung der Geologischen Bundesanstalt mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Antworten liefern würde.

Herr Bundesminister, ich muss Sie korrigieren: Wir als Sozialdemokratie fordern keine Privatisierung, sondern wir wollen genau das Gegenteil. Wir wollen nämlich, dass die Dienstleistungen, die Sie am privaten Markt beauftragen, dann einem fairen Wettbewerb entsprechen. Diese Kontrolle hätten wir gerne und die liefert diese Gesetzesvorlage aus unserer Sicht eben nicht.

Herr Bundesminister, mir kommt es auch so vor, als ob Ihnen die Beamten Ihres Minis­teriums diesen Gesetzentwurf als superklasse verkauft hätten, weil sie erkannt haben, dass sie halt sonst auch eher schwimmend unterwegs sind, als tolle Gesetze auf den Tisch zu legen  man braucht sich nur die nicht vorgelegten Verordnungen oder fehlen­den Gesetzentwürfe in anderen Bereichen anzusehen. Dieses Gesetz ist ja schon lange, lange Zeit in Ausarbeitung, da ist es schon ein bisschen seltsam, wenn dann ein Minister kommt und das in ein paar Wochen  mir nichts, dir nichts  auf das Tapet bringt.

Genau das merkt man auch an der Qualität des Gesetzentwurfs, aus unserer Sicht sind nämlich die Aufgaben der GSA nicht klar geregelt. Aus unserer Sicht bedeutet das die Schaffung eines Datenmonopols. Verbotene Quersubventionierung kritisieren wir ebenso wie dass es im Grunde genommen teurer wird, da ja gleich viel bezahlt wird, obwohl Dinge gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Tatsache, dass da keine Verschlankung gelungen ist, spricht eben auch nicht für diese Gesetzesvorlage. Eine derart starke Wettbewerbsverzerrung droht sehr gesunde, private Unternehmen vom Markt zu drängen, was sich sehr negativ auf die Innovationskraft und auf die Arbeitsplätze hier in Österreich auswirken wird.

Über die anderen Punkte, was da sinnvoll ist und was nicht, kann man durchaus dis­kutieren. Worüber wir aber auf keinen Fall diskutieren können, ist der Umgang der Regie­rungsparteien mit Anträgen und Vorschlägen der Opposition in diesem Ausschuss  so wie in allen anderen Ausschüssen! (Beifall bei der SPÖ.)

Zukunftsweisende Anträge seitens der Opposition, vom geforderten Aktionsplan für ein digital souveränes Österreich und Europa von Kollegin Kucharowits über eine korrup­tionsfreie Finanzierung von IHS und Wifo bis hin zur Aufforderung, eine österreichische Wasserstoffstrategie vorzulegen: Alles wird nur mit fadenscheinigen Gründen und ohne Interesse am politischen Diskurs, ohne die Fähigkeit, Vorschläge anderer aufzunehmen, vertagt.

Herr Bundesminister, Sie und Ihre KollegInnen laufen mit politischen Scheuklappen durchs Leben und bekommen nicht einmal annähernd mit, welchen Schaden Sie in den unterschiedlichsten Bereichen anrichten: weltfremd, abgehoben und ausschließlich auf Zuruf der befreundeten Millionäre tätig. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Wenn Ihnen der Wissenschaftsbereich oder der Forschungsbereich wichtig wären, Herr Minister, würden wir hier komplett andere Gesetzesvorschläge diskutieren. (Abg. Schmuckenschlager: Millionäre ...!) Da wäre das hier einer von vielen und nicht der einzige Antrag, der es ins Plenum schafft.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 197

Die Menschen, der Bildungsbereich, der Forschungsbereich, der Wissenschaftsbereich hätten sich wirklich etwas anderes verdient (Zwischenruf bei der ÖVP), nicht das, was Sie hier liefern. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. Ruf bei der ÖVP: ... vorgelesen!)

16.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Blimlinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


16.48.35

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meiner Vorrednerin: Wir sind außerordentlich am politischen Diskurs interessiert, aber dafür ist es halt notwendig, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie einmal in Materien vertiefen, denn angesichts dessen, was bis dato von der SPÖ-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf gekommen ist, muss ich leider davon ausgehen, dass sich niemand diesen Gesetzentwurf (Zwischenruf der Abg. Erasim), die erläuternden Bemerkungen oder die Begründung dafür durchgelesen hat.

Wenn Frau Kollegin Kucharowits sagt, niemand weiß, was mit den Mitarbeitern, Mitar­beiterinnen passiert: Lesen! (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Wir haben sehr genau definiert, wie der Übergang für beide Gruppen ist. Wir haben sehr genau definiert, was mit den im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angestellten Personen passiert, was mit den Beamten und Beamtinnen passiert, was mit den Vertragsbediensteten wird; dass ein Kollektivvertrag auszuhandeln ist, dass Betriebsvereinbarungen übernommen werden, dass die Betriebsräte im Kuratorium sitzen. – Also, Frau Kollegin oder überhaupt die ganze Fraktion: Wir führen gern einen politischen Diskurs, aber schon auf einer Ebene, auf der man weiß, wovon man redet – und das wisst ihr offensichtlich nicht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich finde es wirklich sehr bedauerlich, dass die SPÖ da nicht mitstimmt. Wenn dann noch der Vorwurf kommt, der Rechnungshof sage, man solle private Wetterdienste bezie­hungsweise die Wetterdienste zusammenlegen, dann muss ich leider sagen: Offen­sichtlich habt ihr keine Idee, was in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik und in der Geologischen Bundesanstalt passiert.

Ja, dort gibt es auch einen Wetterdienst, aber die Wetterdienste sind ganz woanders und die werden wir dort sicher nicht zusammenfassen, weil es um eine Forschungs­institution und die Stärkung der Forschung in beiden jetzt nachgeordneten Dienststellen, denen der Minister nach wie vor eine Weisung geben kann, geht. So sehr ich den Herrn Bundesminister schätze und kenne: Mir ist es recht, wenn er dort keine Weisung gibt. Das ist eine Institution, die im Forschungsfinanzierungsgesetz enthalten ist, es gibt eine Direktion, es gibt eine Leistungsvereinbarung, und der Weg, der mit den Universitäten in Bezug auf die Autonomie beschritten worden ist, wird weitergegangen. Genau das ist sozusagen der zentrale Punkt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Kollegin sagt: Unsere Anträge werden im FID nicht behandelt! Jammer, Jammer, Jammer! – Es sind viele Dinge, die genau dort behandelt werden, im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Es geht um den Klimawandel, es geht um die Entwicklung einer Wasserstoffstrategie, es geht um die Fragen der Rohstoffverknappung. Es geht genau um diese Forschungsfelder. Okay, dass Anträge vertagt werden, ist für die Opposition nicht sehr angenehm, ich weiß. Vieles aber von dem, was hier verlangt wird – nicht alles, gebe ich gerne zu –, wird genau dort verhandelt und in dieser neu geschaffenen Institution zusammengeführt.

Ich muss vielleicht einen Wermutstropfen ansprechen, den wir bis zum Schluss ver­handelt haben – leider war es nicht möglich, ich habe das schon im Ausschuss erwähnt –:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 198

Mir als Historikerin ist es natürlich immer ein Anliegen, Begriffe zu erhalten. An diesen uns allen vertrauten Begriff Zamg – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik  hätte man ein zweites G anhängen können, dann wäre die Geologie mit dabei gewesen. Wenn zwei Institutionen zusammengeschlossen werden, ist es schwierig, dass die eine unter dem Namen der anderen firmiert, das ist für mich nachvollziehbar; es wäre mir aber ein Anliegen gewesen. Man gewöhnt sich mit den Jahren daran, das war auch mit dem Statistischen Zentralamt ein bisschen so. Die Jüngeren werden es nur mehr als Statistik Austria kennen, bei mir war es noch das Statistische Zentralamt.

Weil uns ein paar kleine Fehler unterlaufen sind, bringe ich noch folgenden Abände­rungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kollegin­nen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1365 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 6 lautet:

»6. Nach § 766 wird folgender § 767 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 767. Die §§ 5 Abs. 1 Z 17 bis 19, 7 Z 4 und 53a Abs. 3a in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“«

Art. 3 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 12 lautet:

»12. Nach § 277 wird folgender § 278 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 278. Die §§ 1 Abs. 1 Z 18, 38 und 39 sowie Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 1 Z 5, 5 Abs. 1 Z 8a, 6 Abs. 1 Z 1, 7a Abs. 2 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7 und 8, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, 30a, 84 Abs. 1, 93 Abs. 3a und 151a Z 1 sowie die Überschriften zu Abschnitt VI des Ersten Teiles und zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes II des Zweiten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“«

*****

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden muss. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger

und Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 199

zur Regierungsvorlage (1365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungs­organi­sationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes in 1402 d.B. (TOP 20)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 6 lautet:

»6. Nach § 766 wird folgender § 767 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 767. Die §§ 5 Abs. 1 Z 17 bis 19, 7 Z 4 und 53a Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft."«

Art. 3 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 12 lautet:

»12. Nach § 277 wird folgender § 278 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 278. Die §§ 1 Abs. 1 Z 18, 38 und 39 sowie Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 1 Z 5, 5 Abs. 1 Z 8a, 6 Abs. 1 Z 1, 7a Abs. 2 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7 und 8, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, 30a, 84 Abs. 1, 93 Abs. 3a und 151a Z 1 sowie die Überschriften zu Abschnitt VI des Ersten Teiles und zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes II des Zweiten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft."« ·

Begründung

Die Schlussbestimmungen zu den Sozialversicherungsnovellen werden redaktionell berichtigt.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.


16.55.13

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich mache es ganz kurz, weil ich dann beim nächsten Tagesordnungspunkt etwas länger über die Ukraine sprechen möchte, ich halte das Thema aber für wichtig. Das Zusammenlegen von meteorologischen Diensten – ich erin­nere mich – ist jedenfalls ungefähr so lange im Gespräch wie die Reduzierung der Lohn­nebenkosten; dort sind wir noch nicht so weit. Wir haben das jetzt gemacht, wir stimmen zu.

Für wichtig halte ich auch, dass die Daten offengelegt werden, dass alle Wissenschafte­rinnen und Wissenschafter auf die Daten zugreifen können. Es geht – und da bin ich beim wesentlichen Punkt – um Klimawandel, Klimakrise, und neben all den anderen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 200

Themen, die uns im Moment beschäftigen, ist es wesentlich, dass wir die Lebens­fähigkeit der Erde für die nächsten Generationen bewahren.

Immerhin sind wir jetzt so weit, dass, glaube ich, von allen Fraktionen – hoffentlich – hier in diesem Haus anerkannt wird, dass der Klimawandel menschengemacht ist. Und die­jenigen, die es noch immer nicht glauben, müssen jetzt, und das ist eine Anweisung, dieses kleine Büchlein (das Buch „Klimawandel: Fakten gegen Fake & Fiction“ in die Höhe haltend) lesen; es beweist, dass man gescheite Bücher auch in dünnerer Form schreiben kann. Marcus Wadsak schreibt über Fakten zum Klimawandel. Bitte lest es und glaubt ihm!

Seit 1982 – es war übrigens eine Ölfirma, die als Erste darüber berichtet hat – gibt es den Klimawandel nicht nur, sondern er ist nachgewiesen und er ist menschengemacht. Bitte darüber lesen, darüber reden und etwas tun! Mit der Plastiksackerlverordnung kom­men wir nicht weiter. Es geht schon auch wesentlich um den Autoverkehr, den wir ja gerade wieder fördern, und natürlich um andere Themen. Also bitte mein Appell: dass diese neue Institution Wissenschafterinnen und Wissenschafter beschäftigt, die es auch erklären können. (Abg. Taschner: Die es können!)

Kommunikation: Wir haben in der Covid-Krise erklärt, wie wichtig das Erklären der Wissenschaft ist, und darum ich würde bitten: dass wir dort Frauen und Männer haben, die uns erklären, warum das für unsere Generationen und vor allem für die nächsten Generationen, die kommen, so wichtig ist. Dieser Klimawandel gefährdet uns alle. Bitte lest das Buch, redet darüber und beschäftigen wir Menschen, die es uns allen erklären! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Michael Hammer: Die sucht also ihr aus, oder was?)

16.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte sehr.


16.57.23

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Meine Familie zu Hause im Salzburger Pongau bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb. Das heißt, wir arbeiten mit den Jah­reszeiten, und dementsprechend wird bei uns viel über das Wetter geredet. Wie ist das Wetter? Wie wird das Wetter werden? Wie war das Wetter? Vom Küchentisch im Haus bis zum Futtertisch im Stall spielt also das Wetter eine ganz wichtige Rolle für uns.

Wie ist jetzt gerade das Wetter in Österreich? – Es ist extrem trocken, der Niederschlag lässt auf sich warten. Gerade jetzt wäre aber Feuchtigkeit für die aktive Vegetation sehr, sehr wichtig. Das gilt für unsere Äcker, für unser Grünland, aber auch für unsere Wälder. Warum ist es so trocken? – Dahinter stecken komplexe klimatische Prozesse. Aktuell wirken mehrere Effekte zusammen, und das verschärft die Situation noch zusätzlich. Damit wir Prozesse wie diese und auch die Wechselwirkungen, die daraus entstehen, besser verstehen können, braucht es die Klimaforschung. Mit der Errichtung der Bundes­anstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie, also known as Geo­sphere Austria, GSA, schaffen wir ein nationales Kompetenzzentrum.

Die GSA mit ihren 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird dafür sorgen, dass wir gesamtstaatlich krisenfester und resilienter werden können. Es geht auch darum, dass wir die Einsatzbereitschaft von Behörden und Einsatzorganisationen im Katastrophenfall verbessern können, und es geht um einen vorsorgebasierten Umgang mit Klimawandel und dessen Folgen.

Klimaforschung ist sehr wichtig für unsere Gesellschaft. Wir haben einen weiten Weg zurückgelegt, wenn man sich den Bereich der Klimaforschung anschaut, von der ersten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 201

Klimakonferenz 1985 in Villach bis jetzt. Mit der Errichtung der GSA machen wir einen weiteren, sehr wichtigen Schritt in der Klimaforschung, und das ist auch notwendig – aus Verantwortung für unseren Planeten, aus Verantwortung für unsere Land- und Forst­wirtschaft und vor allem aus Verantwortung für unsere Jugend. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.59

16.59.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf fragen, ob wir zur Abstimmung kommen können? SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Ja.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1365 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Niss, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­de­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zuerst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließ­lich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Wir kommen also zum Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 und 3.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer ist dafür? – Das ist wieder die gleiche Mehrheit; mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.00.5521. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2345/A(E) der Abge­ord­neten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frei­lassung von türkischen Journalist*innen (1380 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.


17.01.25

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Mei­nungs­freiheit inklusive der Medien- und Informationsfreiheit ist die Basis für unsere Demokratie und für eine freie Gesellschaft. Leider werden im Windschatten von Corona, im Windschatten dieses Krieges Tendenzen ersichtlich, dass sich in vielen Ländern die Situation dramatisch verschlechtert. (Abg. Wurm – erheitert –: In Österreich! In Österreich,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 202

Frau Kollegin!) Jedes Jahr kommt es zu über 100 Tötungen von Reporterinnen und Reportern. Die Dunkelziffer liegt weit höher.

Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich nun um eine Aufforderung an Herrn Bun­desminister Schallenberg, sich weiterhin für die freie Meinungsäußerung und für die Freilassung von Journalistinnen und Journalisten in der Türkei starkzumachen – Jour­nalis­tinnen und Journalisten, die aufgrund von Verfahren inhaftiert sind, die nicht den internationalen rechtsstaatlichen Standards entsprechen. Oft ist es aber gar nicht nur das Verfahren, sondern es sind die Verfolgung durch die Polizei (Abg. Wurm – erhei­tert –: Ja!), die langen Untersuchungshaften, die Haftbedingungen, die diese Menschen brechen sollen, mit denen versucht wird, sie einzuschüchtern und sie zum Schweigen zu bringen. Die Diplomatie kann da schon in einem ganz, ganz frühen Stadium helfen, nicht erst im Fall von Haft, sondern bereits bei den Gerichtsverfahren.

Doch die Problematik besteht ja weltweit, gerade jetzt: immer akutere Eingriffe in die Meinungsfreiheit in Südamerika, in Weißrussland, in Russland (Abg. Wurm – erheitert –: In Österreich! Überall!), in China, überall. (Abg. Wurm: Überall!)

So, jetzt erlauben Sie mir bitte – auch Sie, Herr Kollege –, meine Gedanken zur Presse­freiheit zu formulieren: Freiheit kann immer nur mit Verantwortung einhergehen. Diese zwei Begriffe gehören eins zu eins zusammen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Wenn wir jetzt die Diskussion über die Grenze der Freiheit führen, wie wir sie zum Beispiel bei Russia Today oder bei anderen Plattformen sehen, so ist festzuhalten: Diese haben unter dem Deckmantel der Pressefreiheit operiert, aber da haben wir jetzt ganz ge­nau hinzusehen (Abg. Wurm: Wer entscheidet das, Frau Kollegin?), denn anderer­seits werden ja auch durch die Pressefreiheit (Abg. Wurm: Wer entscheidet das?) ganz, ganz viele Existenzen nicht nur gefährdet, sondern auch zerstört, auch hier in Österreich. Durch Berichterstattung über ein vermeintliches Fehlverhalten werden Menschen ge­brand­markt, würde ich fast sagen, und ganz viele scheitern daran.

Auch wenn man jetzt schaut, wie darauf in der Breite der Gesellschaft reagiert wird, kann man feststellen: Viele akzeptieren das auch gar nicht mehr, denn es gilt ja immer die Unschuldsvermutung. (Abg. Wurm: Ganz richtig: Unschuldsvermutung!) Die Unschulds­vermutung schützt aber nicht vor einer moralischen Vorverurteilung durch eine breite Basis. Ich glaube daher, wir täten gut daran, die Pressefreiheit hochzuhalten und sie alle gemeinsam zu verteidigen, aber dafür – um diesen Wert hochzuhalten – braucht es auch die Journalistinnen und Journalisten.

Daher müssen wir uns eines fragen: Auf welchem Grundprinzip baut denn die Presse­freiheit eigentlich auf? – Sie baut darauf auf, dass sich diese Berufsgruppe selbst einem besonderen Ethos unterstellt, dass die ethischen Standards eingehalten werden. Nur das kann auch die Antwort auf diese Tendenzen sein, und zum Glück ist diese Verant­wortung den meisten Journalistinnen und Journalisten in Österreich auch bewusst, aber auch da gibt es einige oder viele schwarze Schafe. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.) Hajo Friedrichs, ein bekannter Journalist, hat einmal gesagt: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, [...] dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache“, aber „auch nicht mit einer guten Sache.“ (Abg. Wurm: Objektivität! – Abg. Hafenecker: Das ist nicht in Ordnung, wie Sie über ... reden!) Es muss eine Frage der Ethik sein, ob ich mich entweder als Journalist sehe oder ob ich mich als PR-Berater sehe, und diese Differenzierung muss jeder für sich vornehmen.

Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie wie der unseren, weltweit. (Abg. Brandstätter: ...! Der hat nichts davon gehalten!) – Ich verstehe Sie nicht, Herr Brandstätter. (Abg. Brandstätter: Der Herr Kurz hat davon gar nichts gehalten!) – Von der Pressefreiheit? – Ich glaube, das ist Ihr eigenes Thema. Dieses


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Thema ist, glaube ich, Ihr Lebensthema. Das werden Sie irgendwann einmal bei einem Therapeuten klären müssen, aber nicht ständig hier. (Heiterkeit der Rednerin. – Beifall bei der ÖVP.)

Was Herr Kurz gemacht hat oder nicht, dafür stehe ich heute nicht hier, ich rede vom Ethos der Journalisten. Die Pressefreiheit gilt es zu verteidigen – und dieses Gut, Herr Brandstätter, liegt aber auch in den Händen der Journalisten, denn da, wo Freiheit ist, da ist auch Verantwortung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Litschauer und Jakob Schwarz.)

17.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Holzleitner ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


17.05.49

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Pressefreiheit, journalistische Frei­heit, unabhängige Berichterstattung – all das sind wesentliche Merkmale und wesent­liche Bausteine einer Demokratie; die Kollegin hat es auch schon angesprochen. Die Pressefreiheit ist aber in weiten Teilen dieser Welt leider in großer Gefahr, und ich glaube, es ist trotzdem ein wichtiges Zeichen, das wir uns hier auch über die Fraktions­grenzen hinweg in einem erneuten Antrag dafür einsetzen, dass Journalistinnen und Journalisten freigelassen werden müssen, insbesondere in der Türkei, und dass wir hier diese Menschenrechtsverletzungen auch ganz klar ansprechen und auch wirklich klar verurteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

Viele Verfahren dieser Journalistinnen und Journalisten entsprechen eben nicht diesen menschenrechtlichen Standards und den Anklagepunkten. Das hat auch die EU-Kom­mission festgehalten. Bis Jänner 2021 sind in den zwei Jahren davor 353 Journalis­tin­nen und Journalisten in der Türkei strafrechtlich verfolgt worden – 353 zu viel, meiner Meinung nach. Es gab auch Drohungen, physische Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sowie auf Medienorganisationen aufgrund ihrer Arbeit, und auch die haben sich nach dem Berichtszeitraum kontinuierlich fortgesetzt.

Im globalen Index zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen ist die Türkei auf den traurigen Platz 153 von 180 Ländern abgerutscht. 153 – das ist wirklich schon ganz, ganz, ganz am Ende dieses Rankings. Auch ein Blick auf die Homepage von Reporter ohne Grenzen zeigt ein unglaublich trauriges Bild: 2022 wurden bisher 19 Jour­nalistinnen und Journalisten getötet, dazu zwei MedienassistentInnen. Es befinden sich weltweit 362 Journalistinnen und Journalisten, knapp 100 BloggerInnen sowie 24 Me­dienassistentInnen in Haft. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich noch höher. – Das darf nicht sein. Das müssen wir immer auch in diesem Hohen Haus auf das Schärfste verur­teilen, und wir fordern auch die Bundesregierung auf, sich vehement dafür einzusetzen, dass das nicht passieren darf und nicht weiter zugelassen werden darf. (Beifall bei der SPÖ.)

Meinen größten Respekt möchte ich an dieser Stelle auch jener russischen Mitarbeiterin aussprechen, die bei einer Nachrichtensendung ganz klar ein Schild gegen den Krieg und für den Frieden hochgehalten hat – im vollen Bewusstsein der Konsequenzen, die ihr drohen. Das ist Mut, und das ist Friedensaktivismus! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

An dieser Stelle möchte ich mit einem Appell schließen, mit einem Zitat der erst kürzlich verstorbenen Präsidentin von Reporter ohne Grenzen, einer Kämpferin für die Pres­sefreiheit, Rubina Möhring, die gesagt hat: „Medien sind nicht Transportvehikel der Politik, sondern müssen unabhängig agieren. Das ist nicht nur Teil der Pressefreiheit von Jour­nalistinnen und Journalisten, sondern auch ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger


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auf freien Informationszugang.“ – Dieses Zitat muss uns, glaube ich, in diesem Haus immer eine Leitlinie sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Brandstätter und Krisper.)

17.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte sehr.


17.09.10

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Jeitler-Cincelli, ich habe Ihren Worten sehr aufmerksam gelauscht und habe mir gedacht, ich traue meinen Ohren nicht. Sie stellen sich hierher, halten eine Sonntagsrede zu Medienfreiheit, wissen aber, dass wir gerade im Untersuchungs­ausschuss über das Beinschab-„Österreich“-Tool reden!

Was haben Sie da vorhin gesagt? Von wegen Freiheit und Verantwortung: Sie haben im großen Stil die österreichische Medienlandschaft komplett korrumpiert. Sie haben diese mit 500 Millionen Euro überschüttet, damit sie Ihre Berichterstattung als Durchläufer an die Bevölkerung überbringt. Sie haben Umfragen fälschen lassen (Ruf bei der ÖVP: Das ist unerhört!), um einen parteiinternen Zwist durchzusetzen und Herrn Kurz an die Macht zu putschen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haubner und Weidinger.) Dazu haben Sie Steuergelder verwendet. Und jetzt stellen Sie sich  hierher und sagen etwas von Verantwortung und von Freiheit der Medien?! – Frau Kollegin, Ihre Ambitionen in allen Ehren, aber ich glaube, Sie sind jetzt gerade nicht die glaubwürdigste Fraktion, um das hier zu vertreten, ganz ehrlich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Noch etwas: Sie haben gesagt, Verantwortung müsse man leben, und man müsse halt schauen, wer was schreibt – na wer entscheidet das denn? Sie mit Ihrer Fraktion ge­meinsam mit den Grünen, die am liebsten überhaupt jegliche Meinungsäußerung verbie­ten würden? (Abg. Stögmüller: Na hallo!)

Das wären dann die Instanzen, die vorgeben, was die richtigen Medien und was die falschen sind? – Ich glaube, da haben wir dann ein bisschen ein Problem, Frau Kollegin Jeitler-Cincelli. Wie gesagt, vielleicht denken Sie das nächste Mal, bevor Sie eine Sonn­tagsrede halten, ein bisschen darüber nach, ob Sie das auch wirklich alles so ernst meinen, was Sie da sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Grundsätzlich zum gegenständlichen Antrag: Selbstverständlich sehen auch wir die Situation in der Türkei sehr, sehr kritisch und werden dem Antrag natürlich zustimmen. Dort, wo Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr sind, muss man natürlich entsprechen­de Konsequenzen und auch Zeichen setzen, das werden wir selbstverständlich tun.

Ich habe mir zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung auch durchgelesen, zu welchem Schluss die Europäische Union beziehungsweise die Kommission gekommen ist, wie der aktuelle Zustand in der Türkei ist. Da wird festgestellt, dass sich die Lage hinsichtlich der Grund- und Menschenrechte weiter verschlechtert habe, dass Beschränkungen der Tätigkeiten von Journalisten vorgenommen würden und dass auch die Ausübung von Grundrechten eingeschränkt sei. Das führt vor allem zu etwas, das man Selbstzensur nennt.

Da bin ich schon gespannt, wie wir in diesem Zusammenhang morgen eine ähnliche Dis­kussion führen werden, denn wie Sie alle wissen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Verfassungsausschuss einen Gesetzentwurf, der genau diese Zensur auch nach Österreich bringen soll. Bevor jetzt wiederum die Kritikrufe kommen, das wäre eine prorussische Haltung: Ich möchte schon grundsätzlich einmal unter­streichen, dass wir in Österreich ständig irgendwelchen Zensurakten unterliegen. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Kriegspropaganda!)


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Es ist vollkommen egal, ob es die Ukrainekrise ist oder ob es die Coronakrise ist: Wir leben tagtäglich mit Zensur! Wenn ich einen Bericht schreiben würde, der dem ähnlich ist, was da über die Türkei steht – Selbstzensur, Beschränkung der Meinungsfreiheit –, müsste ich sagen, es gibt dieses Problem mittlerweile auch in Österreich massiv.

Ein Beispiel – und da bin ich gespannt, wie sich das am Ende des Tages argumentativ ausgehen wird – ist die Geschichte, dass man auf sozialen Medien gesperrt wird, wenn man schreibt oder sagt, dass die Impfung gegen Omikron nicht helfe. Jetzt gibt es aber Frau von Laer, die gestern gesagt hat, es gehe sowieso nur mehr eine 1G-Regel, denn die Impfung helfe nicht. Sie schütze nicht vor einer Ansteckung, sie ist sozusagen wertlos, das ist die Conclusio daraus. Jetzt bin ich gespannt, ob Frau von Laer auch eine Schwurblerin ist, und ich bin gespannt, ob sie jetzt auch aus den sozialen Medien verbannt wird und wie man das am Ende erklärt.

Das sind die Zensurakte, die man gesetzt hat: auf Facebook bei der AfD und so weiter und so fort, also da sollte man einmal nachdenken, wie weit wir schon sind. Vielleicht kommt uns ja sonst irgendwann einmal die Türkei zu Hilfe und sagt: Moment einmal, auch bei euch in Österreich gibt es ein Problem mit der Meinungsfreiheit! Die Euro­päische Union will die EMRK schützen, indem sie sie selber bricht – das sind Dinge, bei denen ich gespannt bin, wie wir das morgen diskutieren werden und wie wir damit umgehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich müssen wir mit dem Finger auf Men­schenrechtsverletzungen zeigen und auch den Finger in die Wunde legen, wenn die Meinungsfreiheit verletzt wird. Nichtsdestotrotz sollten wir uns aber in diesem Zusam­menhang nicht als moralische Oberinstanz aufspielen, sondern auch darauf schauen, was wir selbst in unserem Land zulassen.

Zum Abschluss noch einmal Folgendes: Wenn die ÖVP die moralische Oberinstanz ist, was den Umgang mit den Medien betrifft, dann wünsche ich uns viel Spaß! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich glaube, Sie sollten diesbezüglich zuerst Ihre Hausaufgaben machen und beim nächsten Mal dann eine bessere Rede halten. (Beifall bei der FPÖ.)

17.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte.


17.13.42

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): In der Türkei sitzen 353 Journalisten und Journalistinnen im Gefängnis, und Kollege Hafenecker, ich würde mich da schon als moralische Instanz aufspielen und sagen, das gehört so nicht und das müssen wir verurteilen. (Abg. Hafenecker: Habe ich auch gesagt, oder? – Abg. Steger: Wir verur­teilen es eh ...!)

Ich würde das an Ihrer Stelle nicht mit Österreich vergleichen – es ist schon so, dass man in Österreich seine Meinung frei äußern kann. Dass wir Diktatoren kritisieren sollten, finde ich auch, und genau deshalb behandeln wir hier diesen Antrag. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Es ist so, dass die Türkei Hunderte Journalistinnen und Journalisten einsperrt, dass man für das, was dort als Beleidigung des Präsidenten qualifiziert wird, ins Gefängnis geht. (Abg. Steger: ... Beitrittsverhandlungen!)

Das betrifft Tausende Menschen und das muss mit aller Härte verurteilt werden. Ich finde es wichtig, dass wir das als österreichischer Nationalrat sehr deutlich und einstimmig


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machen, weil wir – und damit komme ich zum nächsten Punkt – da wirklich eine offen­sive Rolle übernehmen sollten.

Wir haben jetzt eine Grundsatzdiskussion darüber, wie wir mit der Ukraine umgehen und wie wir mit unserer Neutralität umgehen. Ich finde, das ist eine sehr wichtige Funktion, die wir als neutrales Land übernehmen sollten, Menschenrechtsverletzungen, Verletzun­gen der Meinungsfreiheit und so weiter offensiv zu kritisieren und diese Rolle zu über­nehmen.

Gerade als EU-Mitglied ist das wichtig, denn die Türkei ist auch Nato-Mitglied – und gerade jetzt ein sehr wichtiges Nato-Mitglied, das den Bosporus kontrolliert und einige wichtige militärische Funktionen für die Nato erfüllt –, und man wird in den nächsten Monaten und Jahren von Nato-Ländern weniger an Kritik über die Zustände in der Türkei hören. Diese Lücke der Kritik in der EU darf nicht bleiben, die müssen wir füllen. Das muss Österreich übernehmen, das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte deshalb auch die Behauptung zurückweisen, das wäre in irgendeiner Form gleichzusetzen mit dem Umgang der Europäischen Union mit Russia Today, Sputnik­news und anderen FPÖ-Medien - - (Heiterkeit bei der ÖVP – Beifall bei Grünen und ÖVP) – ah, fast: anderen Putin-Medien, die die FPÖ seit Jahren fördern. Das sind Staatsmedien, das sind von Putin finanzierte, gezielt eingesetzte Staatsmedien für staatliche Propaganda. Das ist das Gegenteil von Pressefreiheit: Die Pressefreiheit soll die Freiheit der Berichterstattung gegenüber der Regierung verteidigen, um das Volk zu schützen, und nicht Regierungspropaganda machen, um das Volk zu beeinflussen! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Ich bin gespannt, wie Sie das im ORF umsetzen wollen!)

17.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.


17.16.37

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich müssen wir die Türkei verurteilen, wenn Jour­nalistinnen und Journalisten eingesperrt werden oder, wie wir wissen, zum Teil auch flüchten müssen.

Natürlich müssen wir aber auch über die Ukraine reden: Wenn Journalisten oder Jour­nalistinnen in Russland das Wort Krieg aussprechen – das gilt auch für Korresponden­tinnen und Korrespondenten, also auch für die ORF-Leute, die Österreich in Moskau hat –, dann laufen sie Gefahr, für 15 Jahre ins Gefängnis zu kommen – und da sind wir neutral, Frau Rendi-Wagner?

Wenn ich Bilder von Geburtskliniken sehe, auf denen eine Frau ihr neugeborenes Baby hält und stillt, und auf einmal kommt etwas von oben herunter, das Kind ist verletzt und die Frau blutet: Da sind wir neutral? Wenn ich sehe und höre, wie Putins Sprecher, Herr Peskow, sagt: Ja, wir werden vielleicht auch Atomwaffen einsetzen, wenn wir uns bedroht fühlen!, sind wir dann neutral? Wenn im russischen Fernsehen Menschen auftreten und sagen: Natürlich kann es sein, dass wir in Polen einfallen! – das ist ein EU-Partner von uns –, sind wir dann auch neutral?

Wenn inzwischen zehn Millionen Menschen auf der Flucht sind, dann sind wir ganz sicher nicht neutral, weil wir denen, die zu uns kommen, natürlich helfen werden! Manch­mal habe ich das Gefühl, es heißt nicht Neutralität, sondern es heißt Wurstigkeit. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Steger und Hörl.)


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Vielleicht ist es auch Angst oder der Blick, den ich eher von dieser Seite (in Richtung ÖVP) erwartet habe, auf Umfragen: Da steht Neutralität, alles super! – Weder sind wir beschützt noch sind andere Menschen beschützt. Die Ukraine gehört keinem Bündnis an und ist überfallen worden, und wie gesagt, Herr Peskow kündigt ja auch an, dass er andere Länder überfällt. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Ein Zitat des Philosophen Sloterdijk lautet: „Verzichtest du auf weitere Fragen, bist du vorläufig in Sicherheit.“ – Aber eben nur vorläufig, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nicht in Sicherheit, wenn wir auf Fragen verzichten, sondern wir müssen die Frage stellen: Was ist als Nächstes?

Ich tue mir sehr schwer mit historischen Vergleichen, und auch die Vergleiche zwischen Putin und Hitler mag ich nicht, weil es ja völlig andere Voraussetzungen sind. Den Vergleich zwischen Putin und Stalin müssen wir inzwischen aber treffen, denn was hat Josef Stalin gesagt? – Jeder kann sein System ausbreiten, so weit seine Armee reicht. Und genau das hat er ja nach dem Zweiten Weltkrieg gemacht, er hat die Leute dort nicht nur umbringen und verhungern lassen, sondern auch Journalistinnen und Jour­nalisten und andere Menschen eingesperrt. Das ist genau das, was Putin jetzt zumindest plant.

Es geht jetzt um diese Zeitenwende, um die Frage, welches System sich durchsetzen wird. Wir sind der Illusion nachgehangen, dass es ein gemeinsames Haus Europa gibt: Ich glaube, Gorbatschow wollte das, vielleicht wollte es auch Jelzin, das wissen wir nicht so genau – Putin will es nicht, Putin will uns bekämpfen. Er bekämpft uns, und ich würde gern wissen, was daran neutral ist.

Sie können jetzt diskutieren, wie Sie ihm entgegnen wollen, ich bin froh, dass Herr Selenskyj vielleicht doch noch bei uns sprechen wird. Weil das aber noch etwas dauern wird, habe ich jetzt etwas mitgebracht: kein Buch, sondern Flugzettel (die Flugblätter zei­gend).

Ich war jetzt gemeinsam mit Kollegen Bürstmayr bei einer Veranstaltung am Minoriten­platz, einer kleinen Demonstration, zu der sich Menschen aus der Ukraine zusammen­gefunden haben und uns bitten – ja, sie bitten uns! –: Bitte, können Sie das im Natio­nalrat verteilen, wenn Sie Herrn Selenskyj schon nicht zuhören? – Ich habe gesagt: Ja, das werde ich gerne machen.

Das sind Vorschläge, Ideen, Gedanken, Sorgen der Menschen, die jeden Tag sehen, wie ihre Verwandten umgebracht werden, bedroht werden und natürlich auch, wie die Leute flüchten. Deswegen würde ich schon dringend bitten, dass Sie das in Ruhe lesen, ansehen und dass wir Herrn Selenskyj auch zuhören.

Herr Bundesminister, wir hatten heute aber auch den bosnischen Botschafter hier und natürlich haben wir über die Lage in Bosnien gesprochen. Wir wissen ja auch, dass Putin Europa von mehreren Seiten angreift, nicht nur militärisch. Er greift auch vom Balkan aus an und will alles dafür tun, dass in Bosnien Unruhe herrscht und dass dieser Herr Dodik – er hat übrigens offensichtlich Besitztümer, Eigentum in Österreich; wer schaut sich das denn bitte schön an und wie können wir ihn bitte schön sanktionieren? (Zwischenruf des Abg. Hörl) – im Auftrag von Putin dort für Unruhe sorgt. Das wird eine weitere Rückwirkung auf Österreich und auf die Europäische Union haben und darum müssen wir uns auch kümmern.

Weil der Herr Bundeskanzler in Serbien war: Ich bin ja sehr dafür, dass wir mit Herrn Vucić reden, aber ich glaube, ein bisschen anders, als er es gemacht hat. Mir ist das ein bisschen zu nahe und ein bisschen zu freundlich vorgekommen, wie der Herr Bundeskanzler mit Herrn Vucić gesprochen hat. Was ist als Schlagzeile in einer seiner Zeitungen – es gibt in Serbien keine Medienfreiheit, Serben ist nicht bereit, in die EU


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aufgenommen zu werden, weil es dort keine Medienfreiheit gibt –, in einer dieser Bou­levardzeitungen, die Herr Vucić finanziert, am ersten Tag gestanden? – Die Ukraine überfällt Russland.

Sie haben das ja wirklich auch noch umgedreht und die Leute auch noch belogen. In dem Zustand ist Serbien – leider, sage ich, leider! – kein Partner und hat keine Mög­lichkeit, in die EU aufgenommen zu werden, während wir alles dafür tun müssen – und darüber werden wir auch morgen im EU-Hauptausschuss sprechen –, dass wir die Ukraine unterstützen, natürlich mit einer Perspektive betreffend die EU, vor allem aber mit einer Art Marshallplan, denn natürlich müssen wir dafür sorgen, dass, wenn sich dieses Land hoffentlich gewehrt und die Truppen vertrieben hat, dieses Land wieder aufgebaut wird und jedenfalls ein Freund, ein Partner der Europäischen Union und auch Österreichs wird. – Herzlichen Dank, und jetzt verteile ich diese Flugblätter an Sie. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Troch. – Bitte.


17.22.32

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass Kollegin Eva Maria Holzleitner diesen Antrag, den Ursprungs­antrag, eingebracht hat und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei anspricht.

Zu meinem Vorredner, Kollegen Brandstätter, darf ich aber schon sagen: Ich finde es ein bisschen billig, hier innenpolitisches Kleingeld machen zu wollen. Es gibt eine ganze Reihe von gemeinsamen Anträgen mehrerer Parteien – zumindest von vier, wenn nicht von fünf Parteien –, in denen man sich ganz klar gegen den Krieg in der Ukraine aus­spricht, und das möchte ich noch einmal betonen. So zu tun, als ob Kollege Brandstätter oder NEOS die Einzigen wären, die hier das gelbblaue Fähnchen hochhalten, ist nicht richtig, denn so ist es überhaupt nicht. Es war der Wiener Bürgermeister, der rote Wiener Bürgermeister, der als Erster gesagt hat: So etwas wie Moria darf nicht wieder passieren. Selbstverständlich nehmen wir Flüchtlinge, Menschen, Frauen, Kinder aus der Ukraine auf. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber nicht den Fehler begehen, wie Kollege Brandstätter, dass man das Thema Türkei hier völlig wegschiebt. Das ist genau der Punkt, dass man in so einer Situation, in der die Ukraine quasi die ganze Weltberichterstattung überlagert, auf manche Menschen, Freiheitskämpfer eben nicht vergisst, sondern ihnen sehr wohl hier das Forum gibt, auch für Menschenrechte in der Türkei einzutreten.

Wenn in der Türkei Antiterrorgesetze verwendet werden, um gegen Meinungsfreiheit, um gegen Menschenrechte vorzugehen, so ist das das System Erdoğan. Es beginnt bei einzelnen Minderheiten, richtet sich gegen Armenier, gegen Kurden, gegen Zyprioten, gegen Griechen, die zu Feindbildern werden. Der nächste Schritt ist dann die eigene Justiz – Journalisten, die Opposition, die Medien. Diese Feindbilder für die eigene Be­völkerung zu schaffen, ist das System Erdoğan.

Es beinhaltet auch ein massives Vorgehen gegen türkische Aktivisten. Säuberungen, Schauprozesse führen zu Angst und zu Selbstzensur dieser Menschen. Hunderte Rich­ter und Staatsanwälte, die nach dem Putschversuch vor etlichen Jahren sozusagen gesäubert wurden, werden trotz nachträglicher Freisprüche nicht wieder in den Staats­dienst aufgenommen. Eine unabhängige Justiz ist in der Türkei quasi beseitigt worden. Es gibt Verurteilungen wegen bloßer Beleidigung der Regierungschefs und des Präsi­denten.


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Einer dieser türkischen Aktivisten ist Osman Kavala. Ich möchte nicht, dass Sie aufgrund des Ukrainekriegs auf diese Helden in der Türkei, auf diese Helden von Meinungsfreiheit und Medienvielfalt vergessen. Die politische Justiz in der Türkei nützt nur einem, Erdoğan und seinem Clan, um von der Korruption abzulenken. Das darf man Erdoğan nicht schenken, auch wenn es in der Ukraine Probleme gibt. Die Vorfälle in der Ukraine dazu zu verwenden, die Menschenrechtsverletzungen in einem Nato-Land zu überlagern, darf in diesem Hohen Haus nicht passieren, Herr Brandstätter, das lasse ich Ihnen nicht durchgehen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.26

17.26.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet und die Tagesordnung, Entschuldigung, die Debatte damit geschlossen – (erheitert) die Tages­ordnung noch nicht.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich fragen: Können wir abstimmen? SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP geht auch.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1380 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „Freilassung von türkischen JournalistInnen“.

Ich darf die Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. (243/E)

Ich danke.

17.27.0722. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht des Bun­desministers für Inneres betreffend Evaluierung der Symbole-Bezeichnungs-Ver­ordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung, aufgrund der Ent­schließung des Nationalrates vom 9. Juli 2020, 82/E XXVII. GP (III-491/1420 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 22.

Ich darf mich vorab noch beim Herrn Außenminister für seine Anwesenheit bedanken und begrüße den Herrn Innenminister.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte sehr.


17.27.47

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt hat man ja über die Kriegssituation in Europa gesprochen, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es auch um Kriegsereignisse, die aber Jahrzehnte vorbei sind. Vielleicht kann uns das ein Beispiel sein, wie lange eine Gesellschaft damit zu tun hat, bis man Dinge über­winden kann, bis man miteinander reden kann.

Das, was wir heute beschließen, ist auch ein Zeichen. Nachdem es schon einen Ent­schließungsantrag von vier Parteien gegeben hat, beschließen wir heute den Bericht des Innenministers mit fünf Parteien. Das ist ein Zeichen, dass jahrzehntelange Aufbauarbeit und jahrzehntelange Verarbeitungsbemühungen – darf ich so sagen? – hier wirklich Platz gegriffen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich werde jetzt vieles aus dem Bericht des Innenministeriums zitieren. Das ist aber kein Bericht des Innenministeriums allein, sondern ein Bericht von 15 Experten, die sich mit


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der Aufarbeitung der Ustascha-Massaker und auch mit dem Gedenken an diese Ustascha-Mörder wirklich beschäftigt haben. Da wahrscheinlich vielen, die uns zusehen, nicht mehr so bewusst ist, worum es da geht, möchte ich ein paar Zitate bringen. Das erste Zitat ist: „Die Ustascha wollte mit Massenmord an SerbInnen, Jüdinnen und Juden sowie Romnia und Roma eine äußerst heterogene Gesellschaft ethnisch homogenisieren.“ – Solche Vorgangsweisen finden wir leider immer wieder.

Was war die Reaktion darauf? – Die findet sich auch gleich im Anschluss: „Bis in die Gegenwart präsent ist der Massenmord [...] jugoslawischer PartisanInnen an mindes­tens rund 60.000 [...] kroatischen und slowenischen Soldaten und Paramilitärs, mit diesen fliehenden ZivilistInnen [...], die sich im Mai 1945 nach Kärnten geflüchtet hatten und dort von der britischen Armee an Tito-Jugoslawien ausgeliefert wurden“.

Was wir da, glaube ich, sehr, sehr gut sehen, ist, dass von einem totalitären Regime ein Unrecht begangen worden ist, das von einem anderen Regime, das anders totalitär war, zu rächen versucht wurde. Jedes Regime findet für sich die Rechtfertigung, dass es ja im Interesse des Gesamtstaates, eines Volkes, einer Rasse oder vielleicht auch eines Geschlechts handelt. All das sind Morde, all das sind Kriegsverbrechen, und egal, von welchem Regime sie begangen werden, sie sind eindeutig zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Krisper.)

Da das kommunistische Regime in Jugoslawien alle Erinnerungen daran verboten hat, haben sehr schnell solche Gedenken an die Verbrechen, die an den Ustascha-Mördern begangen worden sind, in Österreich begonnen, schon 1953. Das ging eigentlich die Jahrzehnte über durch so bis herauf zur Zeit, als der Eiserne Vorhang gefallen ist. Dann hat eine politische Partei aus Kroatien das für sich in Anspruch genommen, instrumen­talisiert, um gleichzeitig damit auch in Vergessenheit geraten zu lassen, dass das Re­gime der Ustascha damals nämlich auch ein KZ gehabt hat, dass das Regime der Ustascha wirklich versucht hat, Teile der Gesellschaft auszuradieren. Das wurde einfach verleug­net. Bis es dann 2012 so weit kam, dass auch neonazistische Gruppen sich mit ange­schlossen haben. Und dann hat es nochmals eine Zeit gedauert, bis wir 2020 zu einer gemeinsamen Entschließung gekommen sind. Ich freue mich aber, dass es in den Jahrzehnten möglich geworden ist, dass wir zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen, dass diese Verbrechen, die passiert sind, eindeutig verurteilt werden und dass Gedenken nicht missbraucht wird. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir hier zum Ausdruck bringen müssen. Gedenken darf niemals zur Rechtfertigung politi­schen Handelns verwendet werden.

Ich darf auch ganz klar allen ein Danke sagen, die sich dieser Angelegenheit ange-nommen haben. Ich habe heute schon mehrmals zu Kollegin Voglauer geschaut – Sie haben sich sehr darum gekümmert. Ich möchte auch Zitate aus den Medien bringen, die mir deswegen wichtig sind, weil sie auch die unterschiedliche Beleuchtung zeigen:  Die Grünen „kritisieren Bleiburg-Treffen“. Dann habe ich: „SPÖ-Schatz: ,Ustaša-Treffen in Bleiburg endlich ein für alle Mal untersagen‘“, und dann habe ich: „Bleiburg: Kirche mahnt zu Gedenken ohne Missbrauch“.

Alle meinen das Gleiche, aber alle haben eine andere Schwerpunktsetzung. Aber das, was wir, glaube ich, der Bevölkerung auch immer sagen müssen, ist, dass es darum geht, dass wir einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Wir halten uns an den Staats­vertrag: Kein Faschismus in Österreich, in keiner weiteren Form. Selbstverständ­lich werden solche Versammlungen in Zukunft untersagt, und das sichert dieser Bericht auch zu. Und Symbole, die von der Ustascha oder von nationalsozialistischen oder faschistischen Organisationen verwendet werden, dürfen in Zukunft niemals verwendet


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werden. Das ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit, das ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Sinne unserer Verfassung geboten ist.

Als Verfassungssprecher ist es mir auch ganz wichtig, klar festzuhalten, dass ein solches Treffen nicht mehr stattfinden kann. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Krisper.)

17.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.


17.34.22

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Kollege Gerstl hat ja schon aus dem uns vorliegenden Bericht der Experten- und Expertinnengruppe zitiert, und der kommt auf 110 Seiten zu dem Schluss, den wir als SPÖ schon seit Jahren gezogen haben, und zu dem, was wir seit Jahren fordern: dass diese Kundgebung endgültig zu untersagen ist. Das jährliche Ustascha-Treffen in Bleiburg ist nicht mit unserem demokratischen Rechtsstaat verein­bar. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von Grünen und NEOS sowie des Abg. Zarits.)

Jährlich kommen Mitte Mai 10 000 bis 30 000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Bleiburg zusammen, um dort die Erinnerung an den kroatischen NDH-Staat, an seine Wehrver­bände, an die faschistische Ustascha, an die Waffen-SS hochzuhalten. Es ist bekannter­maßen das größte Faschisten- und Neonazitreffen in Europa, und das ausgerechnet in Österreich. Das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Veranstalter dieses Treffens, und das wird ja auch im Bericht ausführlich ausgeführt, ist der Bleiburger Ehrenzug, dem geschichtsrevisionistische Tendenzen zugeschrieben werden. Eine Veranstaltung, bei der offen Hitlergrüße gezeigt werden, bei der es immer wieder zu Verstößen gegen das Abzeichen-, das Symbole-Gesetz und gegen das Verbotsgesetz kommt, ist in der Form in Kroatien nicht möglich. Deswegen weicht man sozusagen bisher auch nach Österreich aus. Daher hat es dieses Treffen nur in Österreich gegeben, und es war ausschließlich der Pandemie geschuldet, dass dieses Treffen in der Form, wie es vor 2020 stattgefunden hatte, 2020 und 2021 nicht stattfinden hat können.

Jetzt kommt die Experten- und Expertinnengruppe, die nach unserem gemeinsamen Vierparteienantrag zum Beschluss der Untersagung des Treffens noch vom damaligen Innenminister Nehammer eingesetzt wurde, ganz eindeutig zu dem Schluss, dass diese Veranstaltung – und da zitiere ich aus diesem Bericht –, wie sie 2019 und davor stattgefunden hat, zu untersagen ist. – Zitatende.  Zudem weist man auch darauf hin, dass der Gedenkstein am Bleiburger Feld gegen das Abzeichengesetz verstößt und dass es ganz explizit einem bloßen Totengedenken widerspricht, wenn dieser Gedenk­stein dort stehen bleibt.

Landeshauptmann Peter Kaiser hat sich klar positioniert. Er sagt, das Treffen ist zu untersagen. Wir stehen hinter dieser Position. Wir fordern, dass dieses Treffen untersagt werden muss. Eine derartig klare Positionierung habe ich von Ihnen, Herr Innenminister, noch nicht gehört. Deswegen würde es mich interessieren, Herr Innenminister: Werden Sie auch aufgrund dieses Experten- und Expertinnenberichts das Treffen der Ustascha in Bleiburg ein für alle Mal untersagen? Werden Sie die entsprechenden Weisungen an die zuständigen Behörden erteilen? Werden Sie dafür sorgen, dass dieser Gedenkstein in der Form, wie er jetzt am Bleiburger Feld steht, entfernt wird? Ich glaube, darum geht


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es. Und jetzt gibt es keine Ausreden mehr, wenn wir dieses Treffen ein für alle Mal unter­sagen wollen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Abschließend: Frau Kollegin Blimlinger, Ihr Einsatz für die Umbenennung der Windisch-Kaserne in allen Ehren. Mein Kollege Alois Stöger und ich haben dazu einen ent­sprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Bitte unterstützen Sie uns, dann kön­nen wir auch das endlich umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Amesbauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


17.38.14

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, worum geht es? – Kollege Gerstl hat schon einiges angeführt. Es geht bei dieser Veranstaltung, bei dieser Ge­denkfeier im Raum Bleiburg um das Gedenken an das Massaker von Bleiburg. Im Jahr 1945 sind dort mindestens 60 000 Menschen zu Tode gekommen. Es war ein Massenmord, der insbesondere kroatische und slowenische Soldaten betroffen hat, aber auch Serben, Muslime und Zivilbevölkerung.

Dieses Gedenken, das seit Jahrzehnten stattfindet, ist grundsätzlich eine legitime Ver­anstaltung. Wir beobachten aber seit einigen Jahren, vor allem in den Jahren vor 2020, dass dieses Treffen von einigen Personen und einigen Gruppierungen auch missbraucht wird, um dort faschistische und auch nationalsozialistische Botschaften zu transpor­tie­ren. Das ist natürlich inakzeptabel, und es gibt ja auch den entsprechenden Rechtsrah­men, um dagegen vorzugehen.

Wir haben dem ursprünglichen Ansinnen hier im Parlament, dem ursprünglichen Antrag, die Bundesregierung, insbesondere den Innenminister aufzufordern, das zu untersagen, damals aus einem einfachen Grund nicht zugestimmt: weil aus unserer Sicht der Innenminister nicht zuständig ist und auch dieses Haus nicht zuständig ist, denn zuständig ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, und das ist in diesem Fall die BH in Völkermarkt.

Es gibt den Rechtsrahmen. Wir haben das Strafrecht, wir haben das Veran­staltungs­gesetz, wir haben das Versammlungsgesetz, wir haben das Symbole-Gesetz und natür­lich auch das Verbotsgesetz.

Im Hinblick auf das Symbole-Gesetz möchte ich in Erinnerung rufen, dass in der Amts­zeit von Herbert Kickl als Innenminister die Ustascha-Symbole überhaupt erst in das Symbole-Gesetz aufgenommen wurden und dadurch auch zu verbotenen Symbolen wurden. – So viel grundsätzlich zur Zuständigkeit.

Der Evaluierung haben wir aber schon unsere Zustimmung gegeben und wir werden auch dem Bericht heute hier unsere Zustimmung geben. Es ist nämlich klar, dass die Mehrheit, die Masse der Menschen, die an dieser Veranstaltung, an dieser Gedenkfeier teilnehmen – und es ist ja, das darf man auch nicht vergessen, grundsätzlich eine kirchliche, katholische Messe, Gedenkfeier –, ehrenhafte Absichten hat und da keine kruden Gedanken oder nationalsozialistischen Theorien verbreiten will. Man darf das also nicht pauschal sehen und darf nicht alle in einen Topf werfen.

Dieser Bericht, diese Evaluierung findet also unsere Zustimmung. Darin steht auch klipp und klar, und das möchte ich hier besonders betonen, dass die Expertenkommission zu dem Schluss kommt, dass nichts gegen ein Totengedenken im Sinne und in Form einer katholischen Messe spricht. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, auch das zu betonen, dass nämlich auch diese Kommission das so feststellt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 213

Darum kann man sich nicht wie Kollegin Schatz hierherstellen und pauschal sagen, ich fordere jetzt den Innenminister auf, dafür zu sorgen, dass es untersagt wird. Auch ich fordere den Innenminister zu vielem auf, aber das ist jetzt nicht seine Angelegenheit, sondern das ist Angelegenheit der Bezirksverwaltungsbehörde. Ich bin aber überzeugt davon, dass sich die zuständige Bezirkshauptmannschaft diesen Expertenbericht genau ansieht und auch dementsprechend handeln wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Voglauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


17.41.59

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovana Visoka Hiša! Dragi kolegi! Drage kolegice! Dragi poslušalci in poslušalke! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister! Es ist wirklich etwas Besonderes: Vor nicht ganz zwei Jahren haben wir hier den Antrag gestellt, das zu prüfen, zu schauen, wie es zu untersagen ist. Es wurde ein Bericht erstellt. Und wir haben gesehen, dass da wirklich bis ins Detail gearbeitet wurde, dass die Aufgabe sehr ernst genommen wurde, und heute haben wir den Bericht im Plenum. So schließt sich dieser Kreis vom Antrag bis zum Bericht.

Es wird dieses Treffen in Pliberk/Bleiburg nicht mehr geben – Punkt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist die Conclusio dieses Berichtes.

Warum ist dem so? – Weil sich dieser Bericht letztendlich auf die österreichische Verfas­sung bezieht und auf die Vereinbarungen im Rahmen des Staatsvertrages, wo im Artikel 9 ganz klar steht, dass wir dazu verpflichtet sind, jegliche Form des Faschismus zu unterbinden – jegliche Form!

Dieses Treffen war nichts anderes als ein Manifest des Faschismus und wir haben zugesehen! Die Kärntner Behörden haben zugesehen! Es war nicht so, dass Organi­sationen und Menschen, AktivistInnen nicht genügend darauf hingewiesen haben, dass das so nicht geht. Unzählige Jahre wurde Jahr für Jahr darauf hingewiesen, dass dieses Treffen ein Aufmarsch von Neonazis, von Ustascha-Anhängern, von Anhängern eines komplett verkehrten Weltbildes ist, und man hat weggesehen.

Gut ist, dass dieser Bericht nicht nur das Treffen an sich betrachtet hat, sondern auch den Gedenkstein, aber auch den Grabstein, den es am Loibacher Friedhof gibt. Bei allen drei Punkten kommt die ExpertInnengruppe zu dem Schluss, dass das alles zu untersagen oder zu entfernen ist.

Das Ergebnis zeigt aber vor allem auch, dass zwischen Wien und Kärnten die Auf­fassung der Rechtsmaterie bisher unterschiedlich war.

Der Bericht kommt auch zu dem Schluss, dass, wenn wir es jetzt untersagen, wir es eigentlich schon immer hätten untersagen müssen, denn dieser Rahmen einer kirch­lichen Feier war nie gegeben. Die ExpertInnen kommen klar zu dem Schluss, dass man es so nie hätte interpretieren können beziehungsweise zukünftig so nicht interpretieren kann.

Wenn heute hier die Aufforderung kommt, das Innenministerium müsse dafür sorgen, dass das zu untersagen ist, dann kann ich nur beipflichten, dass das Innenministerium seine Hausaufgaben jetzt gemacht hat.  ist hier ein Bekenntnis der Kärntner Lan­desregierung, dass solche Treffen auf Kärntner Boden einfach nicht stattzufinden haben, und eine entsprechende Arbeit der Bezirksbehörde, der LPD und des LVT. (Beifall bei


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 214

den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Also da braucht sich niemand auf das Innenministerium auszureden.

Es gilt mein Dank dem Mauthausen Komitee Österreich, es gilt mein Dank dem Doku­mentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, es gilt mein großer Dank der AK Bleiburg/Pliberk, es gilt mein Dank dem Verein Stoppt die Rechten, der jüdischen Hoch­schülerInnenschaft JöH und dem Klub Slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien. Sie alle und viele mehr haben dafür gesorgt, dass wir jedes Jahr aufgezeigt haben, warum dieses Treffen nicht sein kann. Sie haben im Hintergrund mitgeholfen, dass die­ser ExpertInnenbericht auch so umfassend ausgefallen ist.

Nikloli ne bomo pozabili! Niemals vergessen! Das heißt auch, den Behörden auf die Fin­ger zu schauen und dafür zu sorgen, dass es solche Treffen in Österreich nie wieder geben wird. Sie haben bei uns keinen Platz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

17.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr.


17.46.10

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren, auch zu Hause! Lieber Herr Kollege Amesbauer! Ich kann nur Kollegen Gerstl und Kollegin Voglauer in allem, was sie gesagt haben, zustimmen. Bei Kollegin Voglauer haben Sie aber einen Part versäumt, und ich möchte diesen wieder­holen, nämlich worum es bei der Ustascha-Bewegung geht.

Die 1929 gegründete Ustascha-Bewegung hatte das Ziel, die Unabhängigkeit Kroatiens mit terroristischen Methoden zu erkämpfen, und herrschte in Kroatien von 1941 bis 1945 als Handlangerin der deutschen Nazis und der italienischen Faschisten. Das Regime war für den Genozid an verschiedenen ethnischen Gruppen, besonders an Serben, Juden und Roma, sowie für die Ermordung zahlreicher politischer Oppositioneller verant­wortlich.

Das ist die Geschichte hinter dieser Veranstaltung, die wir auch durch Symbole alljährlich ganz plakativ zu Gesicht bekommen haben – ich sage „haben“ in der Erwartung, dass diese Veranstaltung nicht mehr stattfindet, denn die Gedenkfeier in Bleiburg, Herr Kollege Amesbauer, wurde in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Veranstal­tung von neonazistischen Gruppierungen aus Kroatien (Abg. Amesbauer: Das habe ich ja gesagt!) sowie aus anderen Teilen Europas. (Abg. Ries: Das hat er ja gesagt! Genau das hat er gesagt!)

Da sich alle Parteien hier sehr bemüht haben, auch um diese Evaluierung, haben wir jetzt ein klares Ergebnis, nämlich aufgrund des Berichts, wonach es bei dieser Veran­staltung wiederholt zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen ist und das faschistische Ustascha-Regime gewürdigt wurde, sodass es geboten sei, die Veran­staltung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zu untersagen.

Es ist daher sehr erfreulich – wir sind jetzt sehr optimistisch und erwarten uns das –, dass nun diesem für unsere Zweite Republik unwürdigen Schauspiel ein Ende gesetzt wird; denn dem im Staatsvertrag von 1955 feierlich abgegebenen Versprechen, als Staat alles zu unternehmen, damit das Gedankengut und die Ideologie des National­sozialis­mus und des Faschismus hier in Österreich, auf österreichischem Boden nicht um sich greifen kann, werden wir dadurch wieder einen Schritt mehr gerecht. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.48



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 215

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.


17.48.26

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat Kollegen Amesbauer schon historisch sozusagen belehrt. Ich gebe Ihnen aber gern weitere ausführliche Informationen darüber – dazu reichen meine paar Minuten hier aber nicht, besser, ich schicke Ihnen das zu. Es gibt gute historische Arbeiten über dieses Massaker.

Für mich ist heute ein absoluter Freudentag, muss ich sagen. Ich verfolge das seit Jah­ren, um nicht zu sagen, seit Jahrzehnten. Olga Voglauer hat schon all jene erwähnt, die Jahr für Jahr darauf hingewiesen haben und schon vor Jahren versucht haben, ein Ver­bot durchzusetzen. Es wurden immer wieder Ausreden gefunden.

Nun wird im Bericht vollkommen klargestellt, dass es hätte verboten werden müssen, und nun wird es verboten werden, für alle Zukunft, auch wenn sich die Gruppen, die dort mit faschistischen Symbolen auftreten, unter anderem mit Symbolen der HOS, die wir im Übrigen jetzt auch in die Symbole-Bezeichnungsverordnung aufgenommen haben, natürlich durchaus überlegen, was sie machen.

Es ist ja nicht einfach so, dass da jetzt Ruhe wäre – das wäre zu schön. Da wird natürlich etwas überlegt im Zusammenhang mit anderen Grundstücken, da wird überlegt, ob und wo man da etwas machen kann. Und da ist das Innenministerium – aber noch mehr das Land Kärnten, die Landesregierung in Kärnten – natürlich gefordert, zu schauen, ob da wirklich Vorbereitungen getroffen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Der nächste Schritt muss sein, dass all diese Dinge, die auf dem sogenannten Gedenk­stein zu sehen sind – nämlich die Schrift, der Spruch und das Symbol –, entfernt werden. Entweder man entfernt den ganzen Stein oder man entfernt sozusagen das Symbol und die Schrift. Das kommt darauf an, was einfacher ist. Wahrscheinlich entfernt man den Stein. Das ist eine Aufgabe der Bezirkshauptmannschaft und das sollte eigentlich umgehend geschehen. Das ist mittlerweile klar, das ist auch in der BH Völkermarkt be­reits angekommen.

Lassen Sie mich abschließend zwei Punkte sagen, die mir in diesem Zusammenhang wichtig sind: Es ist aus meiner Sicht im Jahr 2022 wirklich Zeit geworden, dass eine Veranstaltung wie der sogenannte Bleiburger Ehrenzug, der als Gedenkveranstaltung getarnt war, endlich verboten wird. Es ist Zeit, wenn man sich überlegt, was seit 1945 an Reflexion, an Aufarbeitung passiert ist, was versäumt wurde. Es ist also eines der hoffentlich letzten Dinge, die dann wirklich nicht mehr stattfinden werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ein zweiter Punkt: Es steht in dem Bericht – Kollege Amesbauer hat es natürlich hervor­gehoben –, dass es so etwas wie ein neutrales Gedenken und ein Totengedenken gibt. – Es gibt kein neutrales Gedenken. Gedenken im Zusammenhang mit Faschisten kann niemals neutral sein. Das geht einfach nicht (Beifall bei Grünen und ÖVP), auch wenn man das irgendwie glaubt. Es gibt kein neutrales Gedenken. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)

Olga Voglauer hat sich ja schon vielfach bedankt. Am Schluss möchte ich mich vor allen Dingen aber auch bei ParlamentarierInnen der Grünen, die über die Jahrzehnte – man muss es leider sagen – da auch immer wieder tätig waren, bedanken: bei Terezija Stoisits, Harald Walser und Karl Öllinger; diese seien vorhergehoben, es waren auch noch viele andere. Ich möchte eine Person nennen, die da wirklich immer eine der größten Unterstützungen war, und mich gewissermaßen bei einer Person – es sind so


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viele, die kann man nicht alle nennen – bedanken: Das ist Mathias Lichtenwagner. Er ist sozusagen einer derjenigen, die über Jahre und Jahrzehnte die Ausdauer hatten, wirklich dafür zu sorgen, dass nun endlich diese Veranstaltung verboten wird.

Im Übrigen bin ich gerade in diesem Zusammenhang – die Kriegsverbrechen wurden in Serbien und am Balkan begangen – und genau aus diesem Grund der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden muss. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Einwallner ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


17.53.26

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich nehme jetzt auch noch einmal Bezug auf den Bericht und möchte auch betonen, wie wichtig und richtig es ist, dass dieser Bericht vorliegt und auch klar­gestellt wird, dass dieses faschistische Treffen zukünftig untersagt werden soll.

Ich bin jetzt aber zum Rednerpult gekommen, um eines klarzustellen, weil es ein bisschen im Unklaren gelassen wurde: Es gibt ein klares Bekenntnis des Landeshauptmannes von Kärnten, von Peter Kaiser, und es gibt ein klares Bekenntnis der Kärntner Lan­desregierung, dass dieses Treffen untersagt werden soll! (Beifall bei der SPÖ.) Da will ich auch nicht, dass wir jetzt die Kompetenzen so hin- und herschieben. Es gibt da eine klare Positionierung, und ich bin überzeugt, dass dieses Treffen in dieser Form nicht mehr stattfinden soll.

Sie, Frau Kollegin Voglauer, haben die LPD und das LVT angesprochen, und es gibt noch einen Punkt, den ich den Grünen hier – Ihnen, Frau Blimlinger und, und, und – heute mitgeben möchte: Es ist um die Bestellung des LVT-Chefs in Kärnten gegangen. Es wurde jemand bestellt, der ganz offensichtlich am Ulrichsberg aufgetreten ist und bei dessen Bestellung eines nicht getan wurde: Es wurde die vertiefende Vertrauens­würdig­keitsprüfung nicht durchgeführt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, das ist richtig.

Jetzt hat die SPÖ einen Antrag gestellt, dass diese vertiefenden Vertrauenswürdig­keits­prüfungen sofort – sofort! – durchgeführt werden sollen. Und was machen die Grünen im Ausschuss? (Abg. Blimlinger: Was hat das mit Bleiburg zu tun? Was hat das mit Bleiburg zu tun?) – Sie sind nicht dafür, dass man diese Vertrauenswürdigkeits­prü­fungen durchführt, nein, sie vertagen. Wenn es darum geht, Anträge abzustimmen, sieht man dann, wie die wahre Politik der Grünen ausschaut. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Blimlinger vertagt diesen Antrag mit genauso viel Freude, wie sie die Umbe­nennung der Kaserne verlangt. Wenn es um das Abstimmen von Anträgen geht: nicht nur hier heraußen einfordern, sondern stimmen Sie ab und stimmen Sie auch bei der Umbenennung der Kaserne mit! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Stimmen Sie dort auch ab und erzählen Sie nicht jedes Mal hier heraußen nur, dass Sie es sich wünschen! Sie sind Parlamentarierin, stimmen Sie die Anträge ab, stimmen Sie zu oder stimmen Sie dagegen, dann können wir es hier herinnen behandeln!

Ich hätte diese LVT-Geschichte gerne hier herinnen behandelt. (Abg. Blimlinger: Was hat das LVT mit Bleiburg zu tun?) – Weil es mit dem LVT etwas zu tun hat, weil ich im Verfassungsschutz gerne Verfassungsschützer, die unabhängig sind, und gutes Per­sonal hätte. Das ist das Ziel, aber Sie verhindern das ganz offensichtlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

17.56



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 217

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wie vereinbart darf ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Innenausschusses verlegen.

17.56.1423. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2146/A der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (1421 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2222/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schafts­ge­setz 1985 geändert wird (1422 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte sehr.


17.56.58

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen, Kollegen! Zuschauer zu Hause! Wir sind am Ende des Plenartages noch bei einem ganz wichtigen Thema angelangt: bei der Novellierung des Staats­bürger­schaftsgesetzes für Nachkommen von NS-Verfolgten. Es ist tatsächlich ein in mehr­facher Hinsicht besonderes Gesetz, von dem wir hier sprechen, eine besondere No­vellierung – einerseits für die Betroffenen, ich denke, aber auch für uns, auch als Zeichen des Parlamentarismus und der gemeinsamen Arbeit aller Parteien.

Worum geht es da? – Wir haben vor nicht ganz drei Jahren § 58c Staatsbürger­schafts­gesetz mit dem Gedanken beschlossen, dass Menschen, die durch das Naziregime verfolgt waren, und deren Nachkommen eigentlich heute österreichische Staatsbürger wären, wenn es diese Zeit nicht gegeben hätte; wir haben daher ein Gesetz beschlos­sen, das auf eine großzügige Art und Weise diesen Menschen und deren Nachkommen ermöglicht, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen.

Das ist ein Gesetz, das uns sehr viel Goodwill in aller Welt eingebracht hat, das sozu­sagen auch überall als Zeichen des neuen Österreich gesehen wurde. Ich denke, es war auch ein besonderes Bemühen, das gemeinschaftlich, also mit allen Parteien, zu be­schließen.

Wir haben dann nach einem Jahr, also im September 2021, einen Prozess des Reviews begonnen, das heißt, zu schauen, welche Lücken da – bei allem Bemühen – beim ur­sprünglichen Gesetz trotzdem offengeblieben sind. Da haben sich einfach gewisse Fälle ergeben, die durch das ursprüngliche Gesetz nicht abgedeckt waren.

Diese Gesetzeslücken haben wir jetzt eben – und ich möchte das jetzt auch noch einmal ausdrücklich betonen – in einem wirklich ausgezeichneten und besonderen gemein­schaftlichen Arbeiten auf parlamentarischer Ebene geschlossen: einer Zusammenarbeit aller Parteien in einem wirklich sehr, sehr positiven und gemeinschaftlichen Denken und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 218

Arbeiten und – das muss man auch noch einmal ausdrücklich betonen – unter wirklich ganz wichtiger Mitarbeit und Unterstützung durch die Beamten des Innenministeriums, des Außenministeriums und auch der vollziehenden Behörde, der Magistrats­ab­tei­lung 35 in Wien.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich allen Parteien für die gute Zu­sammenarbeit beim Zustandekommen dieser Novellierung sowie den Beamten im Innen- und Außenministerium und auch der MA 35 danken.

Ich gehe jetzt nicht mehr im Detail darauf ein, welche Lücken wir da geschlossen haben, aber jedenfalls haben wir nach bestem Wissen und Gewissen alle Problemfälle damit abgedeckt.

Ein offener Punkt war natürlich auch noch, dass es durch diese Anträge eine doch sehr hohe personelle Belastung sowohl im Außenministerium, also bei den Botschaften, welche die Anlaufstellen für diese Anträge oder Anzeigen, wie es heißt, sind, und auch bei der MA 35 gibt. Dazu haben wir neben unserem gesamtändernden Abänderungsantrag auch einen Entschließungsantrag gemäß § 27 eingebracht, gemäß dem die zusätzlichen Kosten der MA 35 abgedeckt werden sollen.

Ich habe jetzt aber auch noch die Aufgabe übernommen, einen Unselbständigen Ent­schließungsantrag gemäß § 55 Geschäftsordnungsgesetz einzubringen, in dem es darum geht, dass auch die zusätzlichen Kosten, die im Außenministerium anfallen, ab­gedeckt werden sollen.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Be­reit­stellung ausreichender Mittel für das Bundesministerium für Europäische und Inter­nationale Angelegenheiten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die zusätz­lichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die novellierte Regelung für Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können. Demgemäß sollen die Mehrkosten in den Finanzjahren 2024-2026 im Bundesfinanz­rahmengesetz für den relevanten Zeitraum Berücksichtigung finden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

gemäß § 55 GOG

der Abgeordneten Martin Engelberg, Sabine Schatz, Hannes Amesbauer, Eva Blimlinger; Stephanie Krisper


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Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bereitstellung ausreichender Mittel für das Bundesministerium für Euro­pä­ische und Internationale Angelegenheiten

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 23 über den Antrag der Ab­geordneten Martin Engelberg, Sabine Schatz, Hannes Amesbauer, Eva Blimlinger, Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (1421 d.B.)

Begründung

Um zu ermöglichen, dass unter erleichterten Bedingungen Personen, die im NS-Regime verfolgt wurden und ihre österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wurde oder ver­loren haben, sowie deren Nachfahren die österreichische Staatsbürgerschaft (wieder-) erlangen können, wurde mit dem im Oktober 2019 in Kraft getretenen Staatsbürger­schaftsrechtsänderungsgesetz 2018, BGBl. I Nr. 96/2019, Sondererwerbstatbestände eingeführt. Im Vollzug der neuen Bestimmungen zeigte sich jedoch, dass eine relevante Anzahl von Fallkonstellationen, die nach dem Telos des Staatsbürger­schaftsrechtsände­rungsgesetz 2018 wohl erfasst sein sollten, nicht unter das neue Regelungsregime fie­len.

Am 15. Dezember 2021 brachten daher Abgeordnete aller Fraktionen des Nationalrates einen Initiativantrag ein, um § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz, der die erleichterte Erlan­gung der Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus und deren Angehörige regelt, zu novellieren (2146/A XXVII. GP).

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens machte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten darauf aufmerksam, dass mit der Einführung von Sondertatbeständen betreffend die Wiedererlangung der österreichischen Staats­bürgerschaft durch Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen das Bundes­ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit einer ressourcen­intensiven Aufgabenerfüllung, die sich durch die erwähnten Bestimmungen ergibt, kon­frontiert sah und sieht. Die Aufgaben reichen von Beratung, Anzeigelegung, Begleitung im Verfahren und Ausfolgung der Bescheide bis hin zu Rechtsmittelverfahren.

Durch die nunmehr beabsichtigte Novelle wird die Möglichkeit des Staatsbürgerschafts-erwerbs auf einen wesentlich größeren Personenkreis ausgedehnt werden, wodurch es zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl der zu führenden Verfahren kommen werde und folglich mit erheblichen Mehrkosten auf Vollzugseben zu rechnen sei.

Um den im Interesse der Republik Österreich erforderlichen hohen Standard in der Betreuung sicherzustellen, sei daher die Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel unerlässlich, damit sowohl personelle Ausstattung als auch Infrastruktur an den Vertre­tungsbehörden diesen Erfordernissen gerecht werden können.

Außerdem sollte nicht übersehen werden, dass die Betreuung durch das Bundes­ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit dem Abschluss des Verfahrens und der Erteilung der Staatsbürgerschaft nicht ende, weil davon auszugehen sei, dass die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Auslandsösterreicherinnen und -österreicher konsularische Dienstleistungen umfassend in Anspruch nehmen werden und ihnen seitens der Vertretungsbehörden besondere Aufmerksamkeit im Sinne einer Heranführung an die österreichische Heimat zu widmen sein werde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die zusätz­lichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die novellierte Regelung für Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können. Dem­gemäß sollen die Mehrkosten in den Finanzjahren 2024-2026 im Bundesfinanz­rah­mengesetz für den relevanten Zeitraum Berücksichtigung finden.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.


18.02.38

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, ich möchte bei Kollegen Engelberg anschließen: Das war ein sehr wertschätzender und konstruktiver Prozess, über alle Parteigrenzen hinweg. Ich will inhaltlich nicht mehr viel dazu sagen, es ist bereits aus­geführt worden. Es geht im Kern darum, dass jene Menschen, die aufgrund des NS-Unrechtsregimes ihre Staatsbürgerschaft, die sie sonst nicht verloren hätten, verloren hatten, und deren Nachkommen die Möglichkeit haben, wieder zu ihrer ursprünglichen österreichischen Staatsbürgerschaft zu gelangen. Es ist eine Geste, die wir hier ge­meinsam setzen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Das bedingt natürlich auch, dass die notwendigen personellen und finanziellen Res­sourcen bereitgestellt werden. Diese Menschen müssen bei der Antragstellung informiert, be­raten werden, sie brauchen dann da und dort vielleicht Unterstützung einer konsula­rischen Vertretung. Es ist völlig klar, wenn man A sagt, muss man auch B sagen, und wenn wir diese Möglichkeit schaffen, müssen wir auch die personelle und finanzielle Ausgestaltung sicherstellen.

Ich finde, das ist ein guter Abschluss, sage ich einmal, des heutigen Plenartages, dass wir hier gemeinsam als österreichisches Parlament dieses Zeichen für jene Menschen setzen, die Österreicher sind, die die ihnen zustehende Staatsbürgerschaft wieder­erlan­gen wollen und nun auch die Möglichkeit dazu haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ so­wie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.04


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


18.04.18

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, es ist zweifellos ein wichtiges Zeichen, das wir heute setzen. Im September 2019 haben wir über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Nachkommen von NS-Verfolgten einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglichen soll.

Seit September 2020 kann die Staatsbürgerschaft nun von Nachkommen von NS-Verfolgten beantragt werden. Und ja, die Praxis hat eben gezeigt, dass dieses Gesetz


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lückenhaft ist, dass ganz viele Anträge von Nachkommen zurückgewiesen werden mussten. Mit dieser heutigen Gesetzesänderung, die wir beschließen, reparieren wir sozusagen das erste Gesetz, das wir 2019 beschlossen haben.

Ich möchte mich auch dem Dank anschließen, dem Dank an alle Parlamentsparteien, dass das so rasch und so professionell über die Bühne gegangen ist. Ich möchte mich aber auch bei allen bedanken, die sich in der Begutachtungsfrist seit der Einbringung unserer Gesetzesänderung im Dezember bis jetzt eingebracht haben, für all die Stel­lungnahmen, für die persönlichen Kontaktierungen, bei jenen, die zu uns gekommen sind, weil uns das ermöglicht hat, noch einmal zu versuchen, mit einem gesamtän­dernden Abänderungsantrag alle Lücken zu schließen und eine wirklich gute, breite, umfangreiche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Ja, damit werden wir einmal mehr unserer historischen Verantwortung gerecht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die Umsetzung dieses Staatsbürgerschaftsverfahrens liegt ausschließlich bei der MA 35 in Wien. Da zu erwarten ist, dass es durch den erweiterten Kreis der Anspruchs­berech­tigten jetzt vermehrt zu Anträgen kommen wird, braucht es natürlich auch die nötigen personellen, die nötigen finanziellen Ressourcen, damit diese Anträge entsprechend rasch abgewickelt werden können und es eben nicht zu einem Rückstau kommt. Des­wegen haben wir gemeinsam vereinbart und einen Antrag dahin gehend mitbeschlos­sen, dass sozusagen die Republik diese Verantwortung übernehmen soll und diese historische Verantwortung nicht ausschließlich bei der Stadt Wien bleiben soll, dass die Republik die notwendigen budgetären Mittel für die Vollziehung dieses Gesetz zur Verfügung zu stellen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem heute gefällten Beschluss setzen wir eine kleine, aber wichtige Geste im Sinne unserer historischen Verantwortung. Es hat lange gedauert, bis sich Österreich überhaupt zu den Verbrechen, zu den NS-Gräueltaten bekannt hat. Es hat noch länger gedauert, bis wir NS-Verfolgte selbst nach Österreich eingeladen haben, bis wir sie eingeladen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Mit dem heutigen Beschluss weiten wir diese Möglichkeit auch auf die Nachkommen der NS-Verfolgten aus, und ich glaube, dass wir damit auf einem guten Weg sind. Ich möchte mich wirklich noch einmal ganz herzlich bei allen für dieses gemeinsame wichtige Zeichen bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


18.07.46

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich denke, das meiste ist zu § 58c schon gesagt. Eine grundlegende Änderung ist, wie ich glaube, dass wir in den letzten Jahren immer mehr dazu kommen, dass alle Parteien sich dafür aussprechen, und das freut mich auch außerordentlich. Schaut man ein bisschen in die Geschichte, so war das nicht immer so. Da war nicht immer klar, dass man in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen, einen Allparteienantrag zustande bringen kann.

Es ist nun so, dass durch die Novellierung der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert beziehungsweise präzisiert wurde; die Absicht, denke ich, war schon am Anfang so, aber weil der Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Staatsbürgerschaftserlangung eine komplexe Materie ist, waren da eben Punkte drinnen, die wir jetzt sozusagen repariert haben, würde ich sagen. Ich hoffe, dass wir alle Einwendungen, die von den einschlägigen Organisationen


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gekommen sind, wirklich ausreichend berücksichtigt haben und nicht wieder irgend­jemanden vergessen haben. Sollte das der Fall sein – ich hoffe es inständig nicht –, denke ich, gibt es unter uns Abgeordneten hier eine große Bereitschaft, das auch wieder zu ändern.

Lassen Sie mich einen Punkt herausheben: Die Sondererwerbstatbestände sollen nicht gelten, wenn die Nachkommen im Bewusstsein, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen, eine fremde erworben haben. Da ist sozusagen ein bisschen eine Un­ein­heitlichkeit gegeben. Dann hat aber die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes festge­stellt, dass die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft via Antrag – es war eben ein Verfahren zum Erhalt dieser Doppelstaatsbürgerschaft – in Zukunft auch mög­lich sein muss.

Das heißt, österreichische Staatsbürger, Staatsbürgerinnen, die eine andere Staats­bürger­schaft annehmen wollen und Nachkommen von Verfolgten des Nationalsozialis­mus sind, können das in Zukunft auch tun; es braucht nicht dieses Hin, Her, Hin, Her. Wir haben das mehrfach diskutiert, das bleibt jetzt also so im Antrag drinnen, also es sei hier nochmals gesagt: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen wollen und Nachkommen von NS-Opfern sind, können dies tun. Das sagt der Verwaltungsgerichtshof eindeutig aus.

In diesem Sinne hoffe ich, dass die finanziellen Mittel ausreichen, damit jetzt alle An­tragstellerinnen und Antragsteller ihre österreichische Staatsbürgerschaft schnell be­kommen, und ich freue mich, dass alle Stellen wirklich sehr intensiv daran arbeiten.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper zu Wort ge­meldet. – Bitte.


18.11.19

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren zu Hause! Ja, wieder ein erfreulicher Anlass: Wir haben hier Konsens in einer Gesetzesmaterie, die sehr wichtig ist. Ich glaube, es wurde aber inhaltlich noch nicht ausgeführt, was heute eigentlich be­schlossen wird.

Seit Oktober 2019 können Nachkommen von NS-Opfern die österreichische Staats­bürgerschaft erwerben. Davor waren nur NS-Opfer selbst anspruchsberechtigt. In der jüngeren Vergangenheit zeigte sich, dass es immer wieder Probleme im Vollzug dieser Bestimmungen gab, und es fehlten auch Bestimmungen, wodurch viele Sachverhalte und Schicksale völlig unsachlich unberücksichtigt blieben. Deswegen war es sehr, sehr wichtig, das zu reparieren, und es freut mich sehr, dass hier alle Parteien konstruktiv an einer Lösung mitgearbeitet haben, dass wir das hier gemeinsam so schnell geschafft haben.

Wir können deswegen heute ein gemeinsames Zeichen setzen, eine überfällige Geste, auch anderen Gruppen gegenüber, die in diesem Gesetz mitbedacht werden sollten, nämlich auch NS-Opfern und deren Nachkommen, wenn die Opfer nicht nur geflohen sind, sondern ermordet wurden, in ihr Heimatland Österreich nicht zurückkehren konnten oder ins Ausland deportiert wurden oder auch Selbstmord begangen haben. Diese wer­den mit der heutigen Novelle in dieses Gesetz inkludiert.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 223

Getrübt wird diese Novelle für uns NEOS in zwei Punkten. Der erste ist, dass man, während man ursprünglich ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft geschaffen hat, dies jetzt zukünftig gleichzeitig wieder einschränken möchte, wenn der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft zuvor durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verloren hat.

Das ergibt aber mit Blick auf die Lebensrealitäten überhaupt keinen Sinn. Es ignoriert, dass da genauso ein Unrechtsgehalt besteht, den es wiedergutzumachen gilt – soweit man das kann, zumindest ein Zeichen ist hier zu setzen –, und es widerspricht einer jüngst ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Es ist demnach wirklich absurd, dass wir diesen Absatz nicht ändern. Das tun wir deswegen nicht, weil die ÖVP völlig ideologisch gegen Doppelstaatsbürgerschaften auf die Barrikaden steigt und nicht einmal in diesem Fall eine Ausnahme, die sachlich gerechtfertigt wäre, macht.

Weil uns das nicht akzeptabel erscheint, bringen wir ein Verlangen auf getrennte Ab­stimmung betreffend § 58c Abs. 5 ein. Wer es mit dieser Geste der Versöhnung für alle, die es verdienen, ernst meint, stimmt diesem Verlangen heute auch zu.

Der zweite Punkt ist, dass der Vollzug der Novelle gesichert werden muss, weil die für die Staatsbürgerschaft zuständigen Behörden bereits jetzt personell unterbesetzt sind und aufgrund dieser Novelle mit mehr – deutlich mehr – Staatsbürgerschaftsanträgen gerechnet wird.

Es gibt die Entschließung der anderen Parteien, die für uns viel zu vage war, weil wir da vonseiten des Finanzministeriums konkrete baldige Unterstützung versprochen bekom­men wollen, und daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finan­zierung des Vollzugs der neuen Bestimmung im Staatsbürgerschaftsgesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, den Mehraufwand der vollziehenden Landesbehörden anhand konkreter Kriterien fest­zu­stellen sowie unmittelbar und zeitnah einen Ausgleich (durch bspw. einen Zweckzu­schuss oder durch eine Novellierung d. Bundesvoranschlags) der finanziellen Mehr­be­lastungen für die Länder vorzunehmen.“

*****

Ein Versprechen mit Worten, das dann im Vollzug nicht zeitnah umgesetzt wird, wird nämlich bitter.

Bitter wird im Übrigen auch ein anderes Versprechen, Herr Innenminister, wenn man hier in diesem Hohen Haus jetzt Kontakt mit der Gegenwart da draußen aufnimmt, näm­lich das Versprechen, Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bestmöglich und schnellst­mög­lich zu helfen; dazu möchte ich meine Zeit noch nützen.

Es stehen jetzt Frauen und Kinder auf der Straße und warten vergebens darauf, schnell registriert zu werden und Zugang zu Krankenversorgung und Grundversorgung zu bekommen. Das Chaos der letzten Wochen konnte nur durch die Hilfsbereitschaft der Zivilbevölkerung abgefangen werden, die Sie immer so dankend annehmen. Sie muss aber koordiniert werden, und das ist schon längst Ihre Verantwortung. Die Zivilge­sellschaft und deren Hilfsbereitschaft werden schlecht abgeholt, und wir kommen daher viel früher als nötig an den Rand unserer Kapazitäten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 224

Daher richte ich einen Appell an die Bundesregierung und an Sie, sich dafür einzusetzen, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Polen, in Ungarn, in Moldau und bald auch in Österreich nicht mehr adäquat Schutz erfahren können, insbesondere Frauen und Kinder, über solidarische Luftbrücken in Sicherheit gebracht werden, in andere euro­päische Länder, die noch Ressourcen haben, um adäquat zu helfen, und darüber hinaus. Ein Antrag dazu wird heute eingebracht, und ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, im Interesse Österreichs und der Betroffenen – es eilt. (Beifall bei den NEOS.)

18.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Finanzierung des Vollzugs der neuen Bestimmung im Staatsbürger­schafts­gesetz

eingebracht im Zuge der Debatte in der 147. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2146/A der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (1421 d.B.) - TOP 23

Um zu ermöglichen, dass unter erleichterten Bedingungen Personen, die im NS-Regime verfolgt wurden und ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, sowie deren Nachfahren die österreichische Staatsbürgerschaft (wieder-)erlangen können, wurde mit dem im Oktober 2019 in Kraft getretenen Staatsbürgerschafts­rechtsände­rungs­gesetz 2018, BGBl. I Nr. 96/2019, Sondererwerbstatbestände eingeführt. Im Vollzug der neuen Bestimmungen zeigte sich jedoch, dass eine relevante Anzahl von Fallkonstellationen, die nach dem Telos der Novellierung, gegenüber Personen, die aufgrund des NS-Regimes keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, durch Feststellung ebendieser ein wichtiges Zeichen der historischen Verantwortung Öster­reichs, erfasst sein sollten, nicht unter das neue Regelungsregime fielen.

Am 15. Dezember 2021 brachten daher Abgeordnete aller Fraktionen des Nationalrates einen Initiativantrag ein, um § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz, der die erleichterte Erlan­gung der Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus und deren Angehörige regelt, zu novellieren (2146/A XXVII. GP).

Im Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 19. November 2021 wurde darauf hingewiesen, dass den Ländern in Vollziehung der bundesgesetzlichen Bestimmungen über den Staatsbürgerschaftserwerb für geflohene Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen Mehrkosten entstandenen sind, und erklärt, dass sich die Lan­deshauptleutekonferenz für eine zeitnahe finanzielle Abgeltung der bereits entstandenen und noch zu erwartenden künftigen Aufwendungen einsetzt.

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens machten wiederum sowohl das Amt der Wiener Landesregierung (207187/SN) als auch das Bundesministerium für Finanzen (168656/SN) darauf aufmerksam, dass die erneute Novelle die Möglichkeit des Staats­bürger­schafts­erwerbs auf einen wesentlich größeren Personenkreis ausdehnt, wodurch es zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl der zu führenden Verfahren kommen werde und folg­lich mit erheblichen und sofortigen Mehrkosten auf Vollzugsebene zu rechnen sei, wenn man zum Ziel hat, die Anträge in einem für die AntragstellerInnen akzeptablen Zeitraum abzuarbeiten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 225

Um eine zeitnahe Abgeltung garantieren zu können, wird ein entsprechendes Zweck­zu­schussgesetz des Bundes oder die Berücksichtigung im Bundesvoranschlag vorge­schla­gen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, den Mehraufwand der vollziehenden Landesbehörden anhand konkreter Kriterien fest­zu­stellen sowie unmittelbar und zeitnah einen Ausgleich (durch bspw. einen Zweck­zuschuss oder durch eine Novellierung d. Bundesvoranschlags) der finanziellen Mehr­belastungen für die Länder vorzunehmen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, Sie sind zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.16.09

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Staatsbürgerschaft ist Identität. Staatsbürgerschaft kann Heimat sein. Sie ist Recht, aber auch Pflicht, und es ist daher legitim, damit auch restriktiv um­zugehen.

Nicht der Staat, sondern wir als Gesellschaft verbinden damit Zugehörigkeit und dass wir in zumindest einem gewissen Maß Werte und Ansichten teilen. Das scheint uns hier und jetzt vielleicht gar nicht so bewusst zu sein, spätestens aber im Ausland, wenn wir vielleicht irgendwo auf Urlaub sind, wenn wir aus beruflichen Gründen oder aus schu­lischen Gründen, wie es bei mir war, länger dort sind: Wenn man hört, dass jemand aus Österreich kommt, entsteht automatisch eine Verbundenheit, einfach weil man gewisse Dinge miteinander teilt.

Die meisten von uns sind natürlich in ihre Staatsangehörigkeit hineingeboren, einige ent­scheiden sich bewusst dafür, und manch einem wurden sie in den dunklen Stunden un­serer Geschichte entzogen oder durch diese vorenthalten. Um Letzteres geht es heute.

Seit 2019 besteht eine Sonderregelung, dass Nachkommen von verfolgten Personen­gruppen die Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen beantragen können, Men­schen, die ohne das Unrecht des Nationalsozialismus heute im Besitz der öster­reichi­schen Staatsbürgerschaft wären. In der Praxis hat sich gezeigt, dass gewisse Fälle nicht bedacht worden sind oder die Bestimmungen zu eng gefasst waren und ein Antrag daher durch die zuständigen Behörden abgelehnt werden musste.

Ich freue mich daher, dass auf Initiative meines Kollegen Martin Engelberg, der sich dieser Fälle auch besonders angenommen hat, mit allen Fraktionen hier ein gemein­samer Abänderungsantrag zustande gekommen ist, ein „Ausdruck des Bekenntnisses Österreichs zu seiner Verantwortung für die Verbrechen während der NS-Zeit“ – so steht es in der Begründung zum Antrag, und so kann ich es auch nur unterstreichen. Ich möchte ergänzen: Es ist ein Stück Identität und Verbundenheit für die Menschen, die die Staatsangehörigkeit erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

18.18



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 226

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.


18.18.36

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich gebe meiner Vorrednerin, Abgeord­neter Himmelbauer, recht: Staatsbürgerschaft schafft Nähe, Identität, sie schafft aber auch Rechte für die betroffenen Personen. Sie entscheidet über Teilhabe, über gesell­schaftliche Teilhabe und auch Teilhabe am politischen Leben.

Meine Rede gilt dem anderen Antrag, das ist TOP 24. Da gibt es nämlich auch einen Abänderungsantrag, und da geht es um jene Personen, die staatenlos in Österreich auf die Welt kommen.

Bis jetzt war es so, dass Österreich sich der UN-Konvention angeschlossen hat und die­sen Personen ab dem 18. Lebensjahr einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht hat. Die UN-Konvention legt den Staaten nahe, nach der Vollendung des 18. Lebensjahres dafür ein Zeitfenster von drei Jahren vorzusehen. In Österreich waren es immer zwei Jahre, warum auch immer.

Es ist jetzt der Fall, dass wir diesen Zeitraum auf drei Jahre verlängern. Es gibt dazu eine Vierparteienübereinkunft. Wir unterstützen das. Wir wären auch bei diesem Abän­derungsantrag gerne dabei gewesen, wurden aber nicht beigezogen. Das ist aber etwas, das wir sehr gerne unterstützen wollen, weil die Personen, die staatenlos sind, im Alltag massive Probleme haben, von fehlenden Arbeitsmöglichkeiten bis hin zu dem Problem, aufgrund fehlender Dokumente nicht reisen zu können; sogar ein Bankkonto zu eröffnen macht ganz große Probleme. Wir setzen die Umsetzung der Vorschläge der UN-Kon­vention fort.

Ein Problem gibt es noch, nämlich dass die wenigsten Betroffenen von diesem erleich­terten Zugang zur Staatsbürgerschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres wissen. Da muss seitens der Behörden Aufklärungsarbeit für die betroffenen Personen geleistet werden. Das wäre sehr wichtig. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wirklich ein Motor für die Integration ist. Die österreichischen Ein­bürgerungsvoraussetzungen gehören ja zu den strengsten. Da gehen wir Hand in Hand mit Bulgarien. Das muss man sich einmal vorstellen: So streng sind wir! Seit 2009 wird die österreichische Bevölkerung immer weniger. Es leben in Österreich bald neun Millionen Menschen oder auch mehr, aber die Zahl der Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wird immer geringer; es wird immer weniger eingebürgert.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt Branchen, in denen man bei Vollzeitbeschäfti­gung zu wenig verdient, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen, und glauben Sie mir, es betrifft meistens die Frauen. Wir brauchen überhaupt ein modernes, integratives Staats­bürgerschaftsrecht, und ich freue mich auf die Beschlussfassung dieser beiden No­vellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer ist die nächste Rednerin. – Bitte.


18.22.47

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher! Aus zwei mach drei: Das ist das, worüber wir heute hier reden. Statt dass man nach dem 18. Geburtstag nur zwei Jahre Zeit hat, hat man in Zukunft, wenn man ein staatenlos in Österreich geborenes Kind war, drei Jahre Zeit, die österreichische Staats­bürgerschaft zu beantragen. Das klingt jetzt nach ganz, ganz wenig, bedeutet aber so


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 227

unglaublich viel. Staatsbürgerschaft bedeutet nicht nur Zugehörigkeit und Identität, sie bedeutet auch Schutz durch den Staat.

Wir haben das jetzt in den beiden Krisen sehr stark zu spüren bekommen und mitbe­kommen – ob es im Rahmen der Pandemie gewesen ist, als österreichische Staats­bürgerinnen und Staatsbürger zurückgeholt werden mussten, als alles gesperrt war, als überall die Flüge ausgefallen sind, oder auch jetzt in der Ukrainekrise, indem geschaut wird, dass man die österreichischen Staatsbürger wieder hierherbringt.

Es bedeutet so unglaublich viel, einem Staat anzugehören – und da werte ich noch gar nicht, welchem; wir reden vom österreichischen Staat, aber einem Staat anzugehören. Die Staatsbürgerschaft eines Staates zu haben ist unglaublich wertvoll für jede einzelne Person. Trotzdem gibt es immer noch so viele Menschen, die staatenlos sind, das heißt, die keine Staatsangehörigkeit haben. Das wird von der Staatengemeinschaft bekämpft. Es gibt zahlreiche Übereinkommen zur Bekämpfung von Staatenlosigkeit, und dazu ge­hört vor allem auch, dass man Staatenlosigkeit generell verhindert.

Grundsätzlich erwirbt man die Staatsbürgerschaft mit der Geburt. Ob man die Staats­angehörigkeit aufgrund der Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt oder jene des Staates, in dem man geboren wird, hängt vom jeweiligen Recht ab, aber grundsätzlich erwirbt man die Staatsangehörigkeit durch Geburt. Wenn man aber keine Eltern hat, die einem dieses Recht verleihen, und nicht in einem Staat zur Welt kommt, der einem das Recht durch Geburt verleiht, hat man keine Staatsbürgerschaft, kann man auch keine haben und ist von Geburt an staatenlos.

Genau um diese Gruppe geht es. Es geht um Kinder, die in Österreich geboren werden und deren Eltern staatenlos sind. Das sind Kinder, die hier in Österreich aufwachsen, die in Österreich zur Gesellschaft gehören, die hier in den Kindergarten, in die Schule gehen, eine Ausbildung machen – und dennoch nicht dazugehören. Nicht nur gehören sie nicht zu den österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, sie haben auch keine andere Staatsangehörigkeit, sie gehören auch nicht zu dieser Gruppe, zu jener Gruppe oder zu der Gruppe, sie gehören einfach nirgends dazu, und das ihr ganzes jugendliches Leben lang.

Wenn sie dann mit 18 Jahren die Möglichkeit haben, selbst, im eigenen Namen die Staatsbürgerschaft zu beantragen, dann müssen sie das – wie es auch meine Vor­rednerin gesagt hat – zuerst einmal wissen. Es besteht nämlich ein unglaubliches Unwissen darüber, nicht nur bei den betroffenen Personen selbst, sondern auch bei den entsprechenden Behörden, und da sehe ich uns als Staat, uns als Gesellschaft in der Verantwortung, auf dieses Recht aufmerksam zu machen.

Was wir hier machen, ist ein wirklich kleiner Schritt, nämlich diese Zeitspanne zu verlän­gern, die junge Menschen ab dem Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit haben, wenn sie anfan­gen, den Führerschein zu machen, sich Dokumente zu besorgen und sich überhaupt einmal über ihre Rechte und über die Möglichkeit der Einbürgerung Gedanken zu machen. Sie haben dadurch ein Jahr länger Zeit, um auf all das draufzukommen, um die notwendigen Behördenwege zu erledigen, um diesen Antrag überhaupt zu stellen.

Aus meiner Sicht ist das ein erster kleiner Schritt, den wir gehen müssen, und es gibt noch viele weitere, denn grundsätzlich fängt es schon damit an, dass eigentlich rund um Österreich kaum ein Staat eine Einbürgerung unter 18 Jahren nicht ermöglicht. Auch da müssen wir uns etwas überlegen, auch da müssen wir schauen: Wie können wir da vorankommen? Wie können wir verhindern, dass Kinder aufwachsen, die keine Staats­bürgerschaft haben, die aber unsere Staatsbürgerschaft haben könnten, weil sie eigent­lich zu uns dazugehören, weil sie eigentlich Teil unserer Gesellschaft sind, weil sie auf­wachsen wie Kinder, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, die überhaupt irgendeine Staatsbürgerschaft haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 228

Darum ist es ein solch großes Problem. Stellen Sie sich vor, die Kinder wollen an einer Schulveranstaltung teilnehmen, im Rahmen derer sie eine Staatsgrenze überschreiten müssen: Die staatenlosen Kinder müssen zu Hause bleiben. Es gibt immer wieder Situ­ationen im Leben dieser Kinder, in denen ihnen vor Augen geführt wird, dass sie nicht dazugehören. Diese Situation müssen wir bekämpfen, müssen wir verändern.

Das hier ist ein wichtiger, ein sehr, sehr wichtiger Schritt für die Betroffenen, aber auch für Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.28


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

18.28.2225. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2223/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (1423 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


18.28.52

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieser Initiativantrag zur Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes geht leider am Ziel vorbei. Ziel war es nämlich grundsätzlich – das ist natürlich etwas, worin wir uns hier wahrscheinlich absolut einig sind –, Gesundheitspersonal mög­lichst gut zu schützen, und das gilt natürlich nicht nur für das Gesundheitspersonal in Krankenhäusern, sondern das gilt natürlich auch für Ärztinnen und Ärzte im nieder­gelassenen Bereich, die sich – man konnte sich das vor wenigen Monaten noch gar nicht vorstellen – jetzt eigentlich regelmäßig mit Bedrohungen konfrontiert sehen.

Den Grund­anstoß für diesen Antrag gab ein Entschließungsantrag im Dezember des letzten Jahres. Mit diesem Gesetzesantrag kommt man aber der Intention dieses Grundanstoßes, die wir eigentlich umgesetzt haben wollten, nicht entsprechend nach. Dieser Gesetzes­an­trag geht an der Entschließung, die im Dezember gefasst wurde, aus unserer Sicht total vorbei, denn eines haben wir in diesem Entschließungsantrag ganz klar ausgeschlossen und wollten wir nicht: Wir wollten keine Schutzzonen haben.

Das, was Sie nun machen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist, dass wir jetzt vor Krankenhäusern Schutzzonen installieren. Was bedeutet das in weite­rer Folge? – Diese Schutzzonen, die Sie heute hier beschließen wollen, sind leider auch ein Instrument, um zukünftig auch Demonstrationen zum Beispiel des Kranken­haus­per­sonals, das auf seine Arbeitssituation aufmerksam macht, zu verhindern, und das wollen wir nicht. Das geht mit der Sozialdemokratie nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer.)

Die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern machen schon ganz, ganz lange auf ihre Arbeitssituation aufmerksam, das geht schon auf eine Zeit vor der Pandemie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 229

zurück, und jetzt machen sie es natürlich umso stärker. Darum ist es wichtig, dass es diese Möglichkeit, dass diese Menschen vor ihrem Betriebsort auf ihre Arbeits­bedin­gungen aufmerksam machen, protestieren können, auch weiterhin gibt.

Dann sagt man, diese SPG-Änderung braucht es unbedingt, weil es keine andere Mög­lichkeit gegeben hätte. Aber das stimmt nicht! Herr Innenminister, das Versammlungs­gesetz ist da ganz eindeutig. In § 6 Abs. 1 heißt es: „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.“ – Herr Innenminister, Sie hätten alle Möglichkeiten, Versammlungen, die dort vor Ort nicht gewünscht sind, dementsprechend zu untersagen, aber Sie tun es nicht. Sie tun es nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich stelle mir inzwischen die Frage: Was tun Sie eigentlich als Innenminister? Ich weiß es nicht, denn: Die Möglichkeiten, die Sie haben, nutzen Sie nicht. Stattdessen machen Sie überschießende Regelungen, die dann im Endeffekt auf dem Rücken der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden, und das ist nicht in Ordnung. Herr Innenminister, ich weiß nicht, was Sie tun – Sicherheitspolitik machen Sie jedenfalls keine in diesem Land, das ist eindeutig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Bitte. (Abg. Haubner: Bitte sag es jetzt, wie es wirklich ist!)


18.32.31

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundes­minister! Werte Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuseher zu Hause vor den Fernseh­bildschirmen! Stellen Sie sich eines vor: Sie haben einen medizinischen Notfall mit Ihrem Kind, das vor Schmerzen schreit, und Sie können nicht in das Spital, weil die Rettungs­einfahrt und der Eingang zum Krankenhaus von einer Impfgegnerdemo blockiert sind. Sie meinen, so etwas gibt es nicht in Österreich? – So passiert in Wels mit mehr als 600 Impfgegnern, die vor dem Krankenhaus eine Demo abgehalten haben, nachdem die MFG in Telegram dazu aufgerufen hat. Zum Glück gab es eine zweite Rettungseinfahrt.

Stellen Sie sich dieses bizarre Bild vor: auf der einen Seite drinnen der Überlebens­kampf, der Kampf des Gesundheitspersonals um das Leben der Patienten, der Kampf gegen das Virus in einer völlig überfüllten Intensivstation, und auf der anderen Seite draußen der Kampf gegen die Impfung. Um genau so etwas in Zukunft zu verhindern, behandeln wir heute diesen Antrag, Schutzzonen für Gesundheitseinrichtungen zu errichten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.)

Kritische Infrastruktur, die gerade jetzt in der Pandemie ganz besonders wichtig und wertvoll ist – dazu gehören Krankenhäuser, Teststraßen und Impfstraßen –, ist zu schüt­zen. Dieser Antrag, der heute hier behandelt wird, ist nicht nur eine Reaktion auf eine vermehrt stattfindende öffentliche Radikalisierung gegen Coronamaßnahmen, sondern auch eine Reaktion auf den Dezember-Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr, Genossinnen und Genossen betreffend „Schutz der Krankenan­stal­ten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“, in dem es darum geht, Pflegepersonal und PatientInnen zu schützen.

Wie soll das gemacht werden? – Eine Schutzzone soll im Umkreis von höchstens 150 Metern um die kritische Infrastruktur Krankenhäuser, Teststraßen und Impfstraßen gebildet werden. Wir hoffen, dass die Pandemie bald ein Ende hat, deswegen ist das Gesetz mit einer Sunsetklausel mit 31.12.2022 zeitlich begrenzt.

Liebe SPÖ! Schade, dass Sie diesen Antrag nicht unterstützen. Wir haben gehofft, dass Sie heute die Menschen, die so Wichtiges leisten, besonders schützen wollen. Zeigen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 230

Sie Solidarität mit den Mitarbeitern in den Spitälern, Test- und Impfstraßen! Sie haben es verdient, besonders geschützt zu werden.

Ein: Danke!, und mein größter Respekt geht an alle Menschen, die im Gesundheits­bereich seit über zwei Jahren unermüdlich Übermenschliches leisten. Es ist unsere moralische Pflicht, die Personen im Gesundheitsbereich zu schützen. Wir müssen die schützen, die anderen Menschen helfen. Das ist oberstes Gebot. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neßler und Rössler.)

Traurig, dass es so weit gekommen ist. Ein Abrüsten der Worte und ein friedliches Mit­einander wären höchst an der Zeit. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


18.36.47

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in jedem Staat, der sich als Demokratie begreift, und ist seit 1867 für jeden Staats­bürger in Österreich verbrieftes Recht. Freilich muss es auch da seine Beschränkungen geben, und zwar dann, wenn eine Versammlung ein höherwertiges Rechtsgut gefährdet.

Eine Versammlung kann untersagt werden – Kollege Einwallner hat es schon gesagt –, wenn zu befürchten ist, dass gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen wird – da wären wir jetzt wieder am Loibacher Feld – „oder durch sie die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet“ wird. Nach geltender Rechtsmeinung geht man davon aus, dass die öffentliche Sicherheit etwa dann gefährdet wird, wenn das Leben, die Freiheit oder die Gesundheit von Menschen in Gefahr ist. Ist daher aufgrund einer zu stellenden Prognose zu befürchten, dass das der Fall ist, kann eine Untersagung als Präventivmaßnahme in Kraft treten. Das ist bereits jetzt geltendes Recht im Versamm­lungs­gesetz. Dafür braucht man also diese zusätzliche Schutzzone nicht.

Gehen wir jetzt weg von einer klassischen Kundgebung oder Versammlung, gehen wir zu einer eher losen Verbindung, Zusammenkunft von Menschen, die sich entschlossen haben, etwa bei einer Spitalsauffahrt Informationsblätter zu verteilen. Dazu gibt es ein VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1987, das besagt, dass es sehr wohl zulässig ist, gegen die Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken einzuschreiten, weil durch dieses Einschreiten keine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit gegeben ist. Also auch dazu braucht man diese zusätzliche Schutzzone nicht.

Im Übrigen bieten das SPG als solches und auch diverse landesgesetzliche Vorschriften schon jetzt die Möglichkeit, einzuschreiten und Wegweisungen vorzunehmen, wenn die öffentliche Ordnung bedroht wird oder die Hilfeleistung an öffentlichen Orten behindert oder gestört wird. Ja sogar die Wegweisung von Privatgrundstücken ist möglich, wenn durch die Anwesenheit schwerwiegend in die Rechte eines Besitzers eingegriffen wird, und das ist zweifellos bei der Blockierung einer Spitalseinfahrt oder bei der Behinderung des Spitalsbetriebs der Fall. Also auch in diesem Fall brauchen wir diese zusätzliche Schutzzone nicht. Das wissen auch die Einbringer dieses Antrages, sonst hätten sie diesen Antrag nicht mit einer Sunsetklausel versehen. Das heißt, am Ende des Jahres ist dieses wichtige Thema wieder hinfällig.

Werte Damen und Herren, ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass geltendes Recht angewandt wird und dass nicht willkürlich am Rechtsbestand herumgebastelt wird. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 231

Hören Sie also endlich mit diesen Showbeschlüssen auf, die den Charakter von Ermäch­tigungsgesetzen in sich tragen! (Beifall bei der FPÖ.)

18.40


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.


18.40.29

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegen Einwallner von der SPÖ ist es erfolgreich gelungen, diesem Gesetz einen Inhalt zu unterstellen. Mit „erfolgreich“ meine ich, dass ich jetzt in der unangenehmen Situation bin, meinem Vor­redner von der ÖVP in einem Punkt widersprechen zu müssen: Dieses Gesetz, das wir hier beschließen, hat nichts mit Versammlungen zu tun.

Ob eine Versammlung zulässig ist oder nicht, ob sie aufzulösen ist oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, und unser Verfassungs­ge­richtshof legt diese Bestimmungen (Zwischenruf des Abg. Einwallner) sehr streng – das heißt, sehr versammlungsfreundlich – aus. Es kann aber durchaus sein, dass Demons­tra­tionen, so wie das in der Vergangenheit der Fall war, tatsächlich das öffentliche Wohl gefährden oder auch die Gesundheit von Menschen – insbesondere in einem Kran­kenhaus –, und dann ist es Aufgabe Ihrer Polizei, unserer Polizei, Herr Bundesminister, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, weil Versammlungen nicht Menschen, Gesundheit oder Menschenleben gefährden dürfen.

Was wir heute hier beschließen, nämlich eine weitere Regelung zur Erlassung, zur Fest­legung von Schutzzonen, soll kritische Infrastruktur im Gesundheitswesen schützen, aber nicht vor Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen, und schon gar nicht, lieber Kollege Einwallner, vor Demonstrationen von Gesundheitspersonal. (Zwi­schenruf des Abg. Einwallner.) – Bitte lass dir das von einem Verfassungsjuristen erklären! Ich praktiziere auf diesem Rechtsgebiet seit 25 Jahren. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Krisper. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Geschützt werden soll vielmehr vor Einzelpersonen und kleinen Grüppchen, die andere gefährden, zum Beispiel indem sie sagen: Das ist ja gar keine Versammlung, das ist ja ein Spaziergang, und wir spazieren jetzt einmal eben auf dieser Ausfahrt, wir spazieren jetzt einmal eben vor diesem Eingang dieses Krankenhauses!, und dann anfangen, Leute anzupöbeln, dann anfangen, Leute zu bedrohen. – Und ja, leider ist aufgrund der enormen Radikalisierung, die wir in den letzten Monaten feststellen mussten (Zwi­schenruf des Abg. Zanger), so etwas nicht nur möglich, sondern auch schon vorge­kommen. (Abg. Michael Hammer: Das sind dem Kickl seine Freunde!)

Wir beschließen heute also einen sehr kleinen einzelnen Schritt, der legistisch notwendig war, um in bestimmten Situationen Leben und Gesundheit und die Arbeit in kritischer Infrastruktur des Gesundheitswesens – also sprich, in größeren Krankenanstalten – zu schützen und zu ermöglichen. Den Rest, nämlich die Anwendung des Versammlungs­rechts und des weiteren Polizeirechts, auch zu diesem Zweck, aufgrund der geltenden Gesetze, müssen wir nicht beschließen, denn dieses Recht haben wir schon. Es ist Aufgabe der Polizei und ihrer Führung, dieses Recht auch durchzusetzen und Men­schen, die dringend Schutz brauchen – und wer im Krankenhaus ist, braucht diesen Schutz wohl –, ausreichend zu schützen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Krisper.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: 2 Minuten! – Abg. Stocker – auf dem Weg zum Rednerpult –: Tätet ihr euch wünschen! – Abg. Zanger: ... die ÖVP ist ...!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 232

18.44.37

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine geschätzten Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung noch verfolgen! Hohes Haus! Ich habe ja viel Verständnis dafür, dass man in der Opposition dagegen ist – ich war lange genug Oppositionspolitiker in meiner Heimatstadt, und mir ist natürlich klar, dass der Standort den Standpunkt bestimmt und dass Opposition Da­gegensein beinhaltet (Abg. Loacker: Das merkt man beim ÖVP-Untersuchungs­aus­schuss ...!) –, aber mir fehlt jedes Verständnis für die Haltung der Opposition zu diesem Antrag; ich verstehe es wirklich nicht. Und wenn Kollege Einwallner nicht weiß, wofür der Innenminister steht, dann weiß ich jetzt nicht mehr, wofür die Sozialdemokratie steht. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum weiß ich das nicht mehr? – Ich darf Ihnen jetzt den eigenen Entschließungs­antrag zur Kenntnis bringen: Ihr eigener Entschließungsantrag, den Sie gestellt haben, zielt genau darauf ab, was dieser Beschluss heute bewerkstelligen soll. Er zielt darauf ab, dass das Personal – nicht die niedergelassenen Ärzte, sondern das Personal! –, die „Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen“ geschützt werden, und zwar in Kranken­anstalten – das haben Sie ausgeführt –, in Impfstraßen und ähnlichen Einrichtungen – und genau das bildet dieser Antrag ab.

Jetzt sind Sie dagegen, weil Sie – auch Sie, Herr Kollege Ries – sagen: Ja, das Ver­sammlungsgesetz würde ja eine Handhabe bieten! (Abg. Ries bewegt seine Hand mit der Handfläche Richtung Redner mehrmals hin und her.) – Das ist schon eine bemer­kenswerte Argumentation. Sie, Herr Kollege Einwallner, machen sich Sorgen, dass dann vor den Gesundheitseinrichtungen nicht mehr demonstriert werden darf (Zwischenruf des Abg. Einwallner) – und sagen gleichzeitig: Aber im Versammlungsgesetz gibt es eine Untersagungsmöglichkeit! (Abg. Einwallner: ... die Beschäftigten!) – Ja, wurscht, wer! (Abg. Einwallner: Nein ...!) Wenn Sie es untersagen, dann demonstriert wirklich niemand mehr.

In einer Schutzzone kann jederzeit eine Demonstration abgehalten werden, jederzeit – aber Sie lesen Ihre eigenen Anträge nicht, Sie lesen auch diese Beschlüsse nicht. In der Schutzzone kann nämlich nur dann jemand weggewiesen werden, wenn aufgrund be­stimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass durch sein Verhalten eine Störung dieser Ein­richtung erfolgt. Und da sagen Sie, Herr Kollege Ries, das hat einen Ermächtigungs­charakter. – Ich würde mit dieser Wortwahl sehr vorsichtig sein (Abg. Ries: Bin ich auch!) – sehr vorsichtig sein! –, Sie wissen, warum. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie von der Sozialdemokratie sich von Ihren eigenen Anträgen verabschieden, ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Opposition dagegen ist, weil es halt um das Dagegensein geht, aber nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass durch Ihr Verhalten den Beschäftigten, dem Personal, das unter diesen Situationen gelitten hat, nicht geholfen wird. Diese schützen Sie am allerwenigsten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dieser Antrag entspricht dem, was notwendig ist, weil verfassungsrechtlich die Unter­sagung – und das ist hier schon angeklungen – nur dann möglich ist, wenn das öffent­liche Wohl oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, das muss auch im Einzelfall geprüft werden. Und das ist ein zu weit gehender Maßstab beziehungsweise ein zu enger Maßstab – je nachdem, wie Sie es auslegen.

Vieles, das passiert ist, hätte in dieser Bestimmung keine Deckung gefunden, daher bin ich dem Herrn Bundesminister dankbar, dass er die Initiative ergriffen hat, damit mit diesem Antrag der Schutz für die Beschäftigten, für das Personal in unseren Gesundheitsein­richtungen verbessert wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

18.48



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 233

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Maximilian Köllner zu Wort. – Bitte.


18.49.05

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stocker! Ja natürlich – wir sind uns ja grundsätzlich einig –, wenn Coronamaßnahmengegner mit Protestaktionen den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen behindern und blockieren, dann ist das definitiv kein tragbarer Zustand, denn mit solchen Verhaltensweisen kann es eben zu einer massiven Gefährdung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten kommen.

Ich möchte aber noch einmal kurz zu Kollegen Einwallner zurückkommen, denn er hat angesprochen, worum es geht. Wenn jemand eine Anticoronademonstration vor einem Spital anmelden möchte, dann kann diese eben auch gemäß Versammlungsgesetz untersagt werden, § 6 Abs. 1.

Man muss sich bei so einer Anlassgesetzgebung schon gut überlegen, ob das nicht doch etwas überschießend ist (Abg. Gabriela Schwarz: Geh bitte! – Zwischenruf des Abg. Haubner) und ob das nicht weitreichendere Folgen hat. Wenn grundsätzlich Schutz- oder Verbotszonen vor Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen ver­ord­net werden, dann gilt das zum Beispiel eben auch – ich möchte das noch einmal wiederholen –, wenn Krankenhauspersonal für höhere Löhne demonstrieren möchte. (Abg. Michael Hammer: Na, sowas! So ein Blödsinn! – Abg. Gabriela Schwarz: Da merkt man, wie Sie zugehört haben! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da wären wir wieder beim Punkt der Wertschätzung (Ruf bei der ÖVP: Ja, genau! Geh bitte!) der viel zitierten Helden des Alltags in dieser Pandemie. (Beifall bei der SPÖ.) Vielleicht ist genau das ja der gewünschte Nebeneffekt: dass sie eben nicht rausgehen können, vor das Spital gehen können. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wissen Sie, was das Hauptproblem ist? – Sie haben einfach keine Linie. (Abg. Haubner: Du sollst nicht die Unwahrheit sagen!) Was wir seit Beginn der Pandemie erleben, ist nichts anderes als ein Zickzackkurs (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz): Maske rauf, Maske runter, Lockdown, dann wird mitten in einer Coronawelle wieder alles auf­gesperrt. (Abg. Gabriela Schwarz: ... der Doskozil hat Zickzack in der SPÖ ...!) – Frau Kollegin Schwarz (Abg. Michael Hammer: Der Dosko ist der Zickzack!), melden Sie sich zu Wort, wenn Sie rausgehen möchten, aber bitte schreien Sie mir nicht dauernd rein! (Abg. Michael Hammer: Der Dosko ist der Zickzack!) Ich will gar nicht vom Hin und Her bei der Impfpflicht reden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Der ist auch gegen euch, der Dosko!)

Da brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn die Menschen, wenn die Leute, wenn die Bevöl­kerung mit Ihren Maßnahmen einfach nicht mehr mitgehen möchte. (Abg. Haubner: ... politi­sches Slalomfahren hat der Doskozil erfunden! – Abg. Michael Hammer: Der Dosko ...!)

Wir sind mittlerweile im dritten Jahr dieser Pandemie, und noch immer gibt es keine Planbarkeit für die Bevölkerung – das ist das eigentliche Trauerspiel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Das war ein schlechter Abschluss!)

18.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet.

Möchte der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

18.51.58Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 22 bis 25


Präsidentin Doris Bures: Wenn alle Fraktionen einverstanden sind, würde ich jetzt zu den verlegten Abstimmungen kommen. – Mir wird Zustimmung signalisiert. Vielen Dank.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 234

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, den Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Evaluierung der Symbole-Bezeichnungs-Verordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2020, 82/E, XXVII. GP, III-491 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist einstimmig so zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird, in 1421 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Krisper vor. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 58c Abs. 5 in Z 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1421 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend „Berücksichtigung der Kosten, die im Vollzug des Staatsbürger­schaftsgesetz wegen der Novellierung des § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz entstehen wird“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (244/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Engelberg, Schatz, Amesbauer, Blimlinger, Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung ausreichender Mittel für das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Ent­schließungsantrag ist einstimmig angenommen. (245/E)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Vollzugs der neuen Bestimmung im Staats­bürgerschaftsgesetz“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, er ist abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1422 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll147. Sitzung, 23. März 2022 / Seite 235

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1423 der Beilagen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

18.56.04Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2360/A bis 2405/A(E) eingebracht worden sind.

18.56.15Verlangen im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR


Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2360/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Geba­rungs­überprüfung durch den Rechnungshof betreffend „die Aufgabenerfüllung und Ein­satzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade“ ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist die Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.57 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

18.57.10Schluss der Sitzung: 18.57 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien