Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 07.04.2022

Bundesrat segnet Energiekostenausgleich ab

ÖVP und Grüne loben Anti-Teuerungs-Maßnahme als sozial treffsicher; SPÖ, FPÖ und NEOS fordern mehr Entlastung für die Bevölkerung

Wien (PK) - Der vom Nationalrat beschlossene Energiekostenausgleich von einmalig 150 € an Haushalte bis zu einer Einkunft-Obergrenze erhielt heute mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auch die Mehrheit im Bundesrat. Während die Regierungsfraktionen die Maßnahme als Beitrag zum Inflationsausgleich für die Bevölkerung lobten, mit dem die Kaufkraft gestärkt werde, sahen die Oppositionsparteien darin wenig Entlastungseffekt. Steuersenkungen auf Energie und Treibstoffe trügen aus Sicht von SPÖ und FPÖ eher zur Entlastung bei, die NEOS plädierten einmal mehr dafür, die kalte Progression abzuschaffen. Kosten wird der Energiekostenausgleich den Bund voraussichtlich 600 Mio. €.

Bis auf die SPÖ gaben alle Fraktionen außerdem grünes Licht für die Anhebung von Vorausvergütungen von Energieabgaben bei energieintensiven Produktionsbetrieben auf 25% für die Jahre 2022 und 2023. Mit dieser Novellierung des Energieabgabenvergütungsgesetzes soll die Liquidität der Betriebe besser abgesichert werden, indem sie einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt zurückbekommen. Mit der Mehrheit von ÖVP und Grünen verabschiedete der Bundesrat überdies technische Anpassungen im Klimabonusgesetz hinsichtlich der dabei vorgesehenen Datenübermittlung.

Zuschuss soll steigende Energiepreise abfedern

Der einmalige Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von 150 € sei Teil des 4 Mrd. € schweren Gesamtpakets, das auch andere Entlastungsmaßnahmen umfasse, erläuterte Franz Ebner (ÖVP/N) und nannte als Beispiele unter anderem die Aussetzung der Ökostrompauschale oder die Erhöhung des Pendlerpauschales. Die Zeiten seien "extrem herausfordernd", wies er auf die Preissteigerungen bei lebensnotwendigen Ausgaben aufgrund der Inflation hin. In Österreich werde jedoch sozial ausgewogen für Abhilfe gesorgt. Wie lange die hohe Teuerung bestehen bleibt, sei angesichts der COVID-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs in der Ukraine schwer zu sagen, räumte der ÖVP-Politiker ein, er unterstrich aber, Notlagen der Einkommensschwächsten würden jedenfalls abgewendet.

Laut Gesetzestext wird der Energiekostenausgleich einkommensteuer- und abgabenfrei sein und nicht auf einen laufenden Sozialhilfebezug angerechnet werden können. Zudem soll kein Rechtsanspruch darauf bestehen. Der Gutschein soll den zu zahlenden Betrag aus der nächstfolgenden Stromrechnung kürzen und für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gelten. Für die Beurteilung des Vorliegens eines Haushaltes ist grundsätzlich der 15. März 2022 maßgebend. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Die Grenze beträgt für einen Einpersonenhaushalt 55.000 € und für einen Mehrpersonenhaushalt 110.000 € im Kalenderjahr. Die Bekanntgabe dieser Informationen soll in erster Linie elektronisch erfolgen, dazu wird eine Frist bis längstens 31. Oktober 2022 gewährt.

Mit einer Novellierung im Transparenzdatenbankgesetz 2012 in diesem Zusammenhang wird außerdem die Bestimmung zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an das Bundesrechenzentrum für die Gewährung des Energiekostenausgleiches in das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 aufgenommen.

Opposition hinterfragt Treffsicherheit des Zuschusses

Ihre Kritik am Energiekostenausgleich verdeutlichten in der Debatte Günther Novak (SPÖ/K), Michael Bernard, Andreas Arthur Spanring (beide FPÖ/N) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Die Gutscheinlösung zum Energiekostenausgleich ist für Arlamovsky keineswegs sozial treffsicher und werde aufgrund der komplexen Abrechnungsregelungen die Haushalte wohl nicht zeitgerecht erreichen. Besser wäre die Abschaffung der kalten Progression, empfahl der NEOS-Bundesrat zudem, die Mineralölsteuer aus der Umsatzsteuer herauszunehmen.

Novak sprach den aktuellen Plänen der Regierung, der Teuerung beizukommen, ebenfalls die Wirksamkeit ab. Die 150 €-Einmalzahlung sei angesichts der "explodierenden Energiekosten" keine ausreichende Lösung, ökonomisch schwache Haushalte hinlänglich zu unterstützen. Der Zuschuss sei deutlich zu erhöhen. Außerdem brauche es einen "Preisdeckel" auf Strom bei einkommensschwachen BezieherInnen. Das Finanzministerium profitiere allerdings von den steigenden Energiepreisen, meinte der Sozialdemokrat, da die stromerzeugenden Unternehmen horrende Gewinne machen würden.

Für die Freiheitlichen äußerte Bernard seine Besorgnis über die Lage der Armutsgefährdeten im Land, die von der Regierung keine sinnvolle Unterstützung – etwa durch Steuersenkungen bei Treibstoffen und Energie – erhielten. Die "CO2-Strafsteuer" komme zu den steigenden Diesel- und Benzinpreisen noch als Belastung für die Bevölkerung hinzu, kritisierte er scharf die im Vorjahr beschlossene Steuerreform. Damit werde den BürgerInnen mehr weggenommen als sie zurückerhalten. Konkret am Energiekostenausgleichsgesetz prangerte er den damit verbundenen bürokratischen Aufwand und die daraus resultierenden Kosten an. In einem Entschließungsantrag forderte er aus diesem Grund ein Maßnahmenpaket von der Regierung, das die drastischen Kostensteigerungen bei Grundbedürfnissen tatsächlich ausgleiche. Der Antrag blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit. Bernards Fraktionskollege Spanring sieht den Ursprung der Energiepreissteigerungen im Corona-Management der Regierung, der er Lösungsvorschläge zur Erreichung von Energieautonomie in Österreich unterbreitete.

Die Erhöhung des Pendlerpauschales sei treffsicherer als eine Senkung der Mineralölsteuer, hielt Adi Gross (Grüne/V) seinen Vorrednern aus der Opposition entgegen. Personen, die das Pauschale beziehen, würden nämlich das Auto für den Arbeitsweg brauchen. Insgesamt ist das "Anti-Teuerungs-Paket" in seinen Augen ein für die BürgerInnen spürbares Entlastungspaket, das vor allem vulnerable Gruppen unterstütze. Ausgelöst durch die im Vorjahr stark gestiegenen Energiekosten würden Maßnahmen wie die Halbierung der Energieabgabe gesetzt, die eine große Breitenwirkung hätten. Dazu kämen Vorkehrungen seitens der Bundesländer, die dabei – etwa beim Ausbau des Klimatickets – wiederum vom Bund Zuschüsse erhielten. Generell unterstrich Gross, müsse der Umstieg auf alternative Energieformen, Stichwort "Kesseltausch", weiter gefördert werden.

Die Kosten des täglichen Lebens würden durch das Maßnahmenpaket der Regierung abgefedert, fasste Otto Auer (ÖVP/N) zusammen. Der Teuerungsausgleich komme direkt bei den Menschen an, die es brauchen, die Treibstoffrückvergütung für kleine und mittlere Unternehmen stärke die Wirtschaft. Hervorgehoben wurde von Auer, der Einfluss des Kriegs in der Ukraine auf die Teuerung sei sehr groß, deswegen müsse der Ausbau alternativer Energieträger vorangetrieben werden, genauso wie die Stärkung der eigenen Lebensmittelproduktion.

Finanzmarktaufsicht wird neu aufgestellt

Die Neuaufstellung der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde im Bundesrat heute ohne Einspruch genehmigt. Dadurch erhält die Finanzmarktaufsicht weitere Aufgaben und mehr Budget. Künftig wird die FMA als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien (central counterparty, CCP) fungieren und dabei auch Sanktionsbefugnisse haben. Eine weitere Gesetzesänderung zur EU-Rechtsumsetzung betraf unter anderem die Sicherstellung von Nachhaltigkeit bei Finanzdienstleistungen und wurde mehrheitlich angenommen. Die SPÖ votierte dagegen, da sie darin ungenügende Informationsanforderungen über Finanzprodukte für KonsumentInnen sieht. Die FMA wird auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben achten.

Steuerpauschale für LandwirtInnen: Klimawandel wird berücksichtigt

Mehrheitlich von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen wurde der Beschluss des Nationalrats, die Steuerpauschale für LandwirtInnen zu modernisieren. Im Zentrum der Novelle steht die Berücksichtigung klimatischer Verhältnisse ebenso wie der Betriebsgröße bei der Hauptfeststellung von Einheitswerten, die künftig automatisiert erfolgt. Überbordende Bürokratie solle dadurch vermieden werden, gerade angesichts der aktuellen Krisenzeiten, wie die ÖVP hervorhob. Die SPÖ beanstandete, dass diese steuerrechtlichen Erleichterungen nicht auch für ArbeitnehmerInnen umgesetzt werden.

Österreich für zielgerichtetes EU-Krisenmanagement

Krisenbewältigung auf europäischer Ebene, die Errichtung einer Banken- und Kapitalmarktunion und die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) sind Schwerpunkte des Berichts (III-781-BR/2022 d.B.) von Finanzminister Brunner zur EU-Jahresvorschau 2022, den der Bundesrat mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis nahm. Laut Bericht tritt Österreich dafür ein, dass Zahlungen an die Mitgliedstaaten aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zur Überwindung der Corona-Krise konsequent an die Erfüllung der Meilensteine und Ziele geknüpft werden. Zur Errichtung einer Europäischen Einlagensicherung im Rahmen der Banken- und Kapitalmarktunion heißt es im Bericht, für die Bereitstellung von Liquidität und Sicherung des Vertrauens in den Bankensektor sei die Europäische Einlagensicherung durchaus sinnvoll. Risikoteilung (Verlusttragung) werde jedoch nur als langfristiges Ziel und in Verbindung mit dem weiteren Abbau von Risiken im Bankensektor gesehen. (Fortsetzung Bundesrat) rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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