Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 11.04.2022
Corona: Bundeskanzleramt erhält 6,2 Mio. € zusätzlich
Wien (PK) – Wie aus dem Bericht (III-613 d.B.) des Bundeskanzleramts (BKA) zur Nutzung der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds hervorgeht, wird für die Weiterführung der 2020 gestarteten Corona-Informationskampagne heuer weiteres Geld benötigt. Am 25. Februar 2022 genehmigte das Finanzministerium den diesbezüglichen Antrag des BKA auf Mittelverwendungsüberschreitung in der Höhe von 6,2 Mio. €, wobei es sich dabei um bereits 2021 bewilligte, bisher jedoch nicht abgerufene Mittel handelt. Im Monat Februar wurden für die Kampagne 1,09 Mio. € ausgegeben, Agenturhonorar fiel dabei laut Bericht keines an.
Für März 2022 (III-636 d.B.) weist das Bundeskanzleramt 2,26 Mio. € an Gesamtkosten für die Informationskampagne aus, davon gingen 136.138 € an die Agentur MediaCom. Im April 2022 fielen Kosten von 838.871 € an, davon 8.046 € für Agenturleistungen (III-662 d.B.). Die Kampagnenkosten für Mai 2022 (III-692 d.B.) werden mit 1,029 Mio. € beziffert, gleichzeitig wurden in diesem Monat für technische Server- und Produktionskosten 294.287 € benötigt. Die Agenturhonorare für Mai beliefen sich auf 207.913 €. Zudem hat das Bundeskanzleramt Anfang Mai eine weitere Mittelverwendungsüberschreitung von 4 Mio. € beantragt, die schließlich im Juli genehmigt wurde. Im Juni 2022 flossen 681.455 € in die Informationskampagne, dazu kommen 2.555 € für Server- bzw. technische Kosten (III-711 d.B.).
Für Juli 2022 gibt der Bericht (III-732 d.B.) Gesamtkosten von 1,56 Mio. € an, davon entfielen 8.759 € auf Serverkosten und 2.274 € auf Agenturleistungen. Im August wurden 498.962 € für die Informationskampagne ausgegeben, dazu kommen 714 € für Server- bzw. technische Kosten und 20.016 € für Agenturhonorare (III-764 d.B.). Der Bericht für September 2022 (III-787 d.B.) führt Kampagnekosten in der Höhe von 2 Mio. €, Agenturkosten von 160.218 € und Produktionskosten von 108.346 € an. Im November stehen Kosten von 7.034,17 € für die Informationskampagne Gutschriften in der Höhe von 64.734,68 € gegenüber (III-845 d.B.)
Im Jahr 2021 kam es im September und im November zu Erhöhungen des dem BKA zugeteilten Corona-Krisenbudgets von 21,7 Mio. € um jeweils 7,5 Mio. €. Erklärtes Ziel der Informationsinitiative ist eine möglichst breitenwirksame und reichweitenstarke Kommunikation über Maßnahmen, die alle BürgerInnen bei der Pandemiebekämpfung ergreifen können. Das genutzte Medienspektrum umfasst je nach Zielgruppe Print-, Online- und audiovisuelle Formate, wobei die Kampagne "Österreich impft" 2022 von der Kampagne "Gemeinsam Geimpft" abgelöst wurde. (Schluss) rei/gs
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- III-692 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2022
- III-662 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2022
- III-845 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2022
- III-732 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2022
- III-764 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2022
- III-613 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2022
- III-636 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2022
- III-711 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022
- III-787 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2022