Parlamentskorrespondenz Nr. 385 vom 14.04.2022

Neu im Tourismusausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ ortet Benachteiligungen bei Corona-Hilfen durch diskriminierende Berechnungsmethoden. Als Referenzjahr für die Berechnung der Coronahilfen - wie etwa der Umsatzersatz - werde das Jahr 2019 herangezogen, werfen die Freiheitlichen auf. Mit einem Entschließungsantrag fordern sie diesbezüglich von der Bundesregierung, dass Unternehmen, die im Referenzjahr 2019 für die Bemessung des Umsatzersatzes Investitionen im Zuge eines Um- oder Ausbaus und damit im Sinne der Stärkung der regionalen Wertschöpfung tätigten und dadurch keine oder nicht die zu erwartenden Umsätze erzielten, bei der Gewährung von COVID-19-Hilfen, insbesondere beim Umsatzersatz, von der COFAG nicht länger benachteiligt werden sollen (2323/A(E)).

Die derzeitige Berechnungsmethode führe zu wesentlich niedrigeren Zahlungen und damit zu großem Unmut und Verzweiflung bei jenen Unternehmen, die mit ihren Investitionen nicht nur Österreich als Urlaubsland weiter nach vorne bringen, sondern auch Jobs in den Regionen schaffen, so die FPÖ. Für den Fall, dass im Referenzjahr 2019 Investitionen getätigt wurden und dadurch Umsätze fehlen, schlagen die Freiheitlichen vor, die Berechnung auf Grundlage eines allenfalls modifizierten Businessplans durchzuführen und die so ermittelten Beträge rasch und in voller Höhe den betroffenen Unternehmen zu überweisen. (Schluss) mbu

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