Parlamentskorrespondenz Nr. 394 vom 21.04.2022

Gesundheitsausschuss: Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes wird bis Mitte 2023 verlängert

Bundesminister Johannes Rauch will Datenlage verbessern und Pflegereform in Angriff nehmen

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde heute im Gesundheitsausschuss die Verlängerung der Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes bis Ende Juni 2023 beschlossen. Die Bundesregierung kann per Verordnung auch einen anderen Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmen, wobei dieser jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2023 liegen darf. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die von Minister Rauch bereits angekündigte Vorbereitung in Sachen Corona auf den Herbst geschaffen, die im Optimalfall gar nicht ausgeschöpft werden müssen, erläuterte Ralph Schallmeiner (Grüne). Kritik an der Gesetzesinitiative, zu der im Zuge der Debatte ein entsprechender Abänderungsantrag eingebracht wurde, kam von Seiten der FPÖ und der NEOS.

Mehrheitlich beschlossen wurde das EU-Berufsanerkennungsgesetz, das europarechtliche Vorgaben umsetzt und einen partiellen Berufszugang zu bestimmten Gesundheitsberufen gewährleistet. Außerdem standen zahlreiche Initiativen der Opposition auf der Tagesordnung, die allesamt vertagt wurden. So setzte sich die SPÖ nicht nur für die Übernahme des nationalen Impfplans in das Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenversicherung ein, sondern auch für sofortige Maßnahmen gegen den Vormarsch der "Zwei-Klassen-Medizin" insbesondere durch den Mangel an KinderärztInnen. Die Freiheitlichen sprachen sich für das Außerkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und die Vorlage eines monatlichen Transparenzberichts in Bezug auf das Nationale Impfgremium aus. Die NEOS drängten darauf, den Impfstatus bei Vorsorgeuntersuchungen erheben zu lassen, Änderungen beim Wohlfahrtsfonds für ÄrztInnen vorzunehmen und Impfpflichtbefreiungen ohne bürokratische Hürden zu ermöglichen.

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden zudem drei Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums, die detailliert über die Aufwendungen im Jahr 2021 sowie in den Monaten Jänner und Februar 2022 informieren; sie gelten somit auch als enderledigt. 

FPÖ und NEOS sehen keine Notwendigkeit für Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

In der Begründung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags zum COVID-19-Maßnahmengesetzes (2066/A) hieß es, dass d ie Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre gezeigt haben, dass niedrigere Temperaturen die Verbreitung von SARS-CoV-2 begünstigen. Eine Verlängerung der Rechtsmaterie, die seit Beginn der Pandemie große Bedeutung hatte und unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie Betretungsregelungen ermöglichte, wird daher von den Regierungsfraktionen als notwendig erachtet.

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von einem obsoleten Gesetz und kritisierte, dass durch die Verlängerung die Verordnungsermächtigungen prolongiert würden. Wichtiger wäre seiner Meinung nach eine Neufassung des Epidemiegesetzes. Das Expertenhearing am Vormittag habe zudem deutlich gezeigt, dass es kein COVID-19-Impfpflichtgesetz mehr brauche (2227/A). Mit dieser Maßnahme habe man der ganzen Debatte einen "Bärendienst" erwiesen, war Kaniak überzeugt, da seit dem Inkrafttreten die Impfquote sogar zurückgegangen sei. Ein weiteres Anliegen des freiheitlichen Gesundheitssprechers war die Schaffung von mehr Transparenz betreffend Unvereinbarkeiten bei den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller (2152/A(E)). Die Öffentlichkeit und das Parlament hätten ein Recht darauf, zu erfahren, ob und in welcher "Dichte" es Unvereinbarkeiten gebe und wie diese sich auch auf Entscheidungen des Gremiums auswirken würden. Die FPÖ ersucht daher den Gesundheitsminister, dem Nationalrat monatlich einen diesbezüglichen Transparenzbericht vorzulegen.

Auch Fiona Fiedler von den NEOS lehnte den Antrag zum COVID-19-Maßnahmengesetz ab, da eine Verlängerung keine Vorbereitungsmaßnahme auf den Herbst sei. Stattdessen sollte man etwa endlich die Pflegereform angehen oder die Angebote für Psychotherapie ausweiten. Weiters wünschte sie sich Verbesserungen der Datenlage im Impfbereich, was in einem Entschließungsantrag (2205/A(E)) ihrer Fraktion zum Ausdruck kam. Als ersten Schritt schlug sie vor, den Impfstatus im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen erheben zu lassen. Ziel wäre es, dass auf Basis des e-Impfpasses Erinnerungen für nötige Auffrischungsimpfungen automatisch verschickt werden. Eine weitere Initiative der NEOS zielt darauf ab, bürokratische Hürden bei der Befreiung von der COVID-19-Impfpflicht zu beseitigen (2355/A(E)). Es müsse vor allem für Menschen, denen auf Grund einer Behinderung die Interaktion mit technischen Geräten schwer falle, mehr Unterstützung geben.

Um der Bevölkerung einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen, plädiert SPÖ-Mandatar Rudolf Silvan dafür, den nationalen Impfplan in das Leistungsportfolio der Österreichischen Gesundheitskasse zu übernehmen (1590/A(E)). Er macht darauf aufmerksam, dass Österreich im OECD-Ranking etwa bei den Diphterie-, den Tetanus- und den Influenza-Impfungen teilweise weit hinter vergleichbaren Ländern liege. Die Finanzierung dieser flächendeckenden kostenlosen Impfprogramme müsse im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sichergestellt werden.

Bei der Abstimmung wurde das COVID-19-Maßnahmengesetz in der Fassung des Abänderungsantrags von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen. Die fünf Initiativen der Opposition wurden vertagt.

Vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben in Sachen partieller Zugang zu bestimmten Gesundheitsberufen

Auf der Agenda des Gesundheitsausschusses stand auch das "EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 (EU-BAG-GB 2022)", das Änderungen in insgesamt acht Rechtsmaterien beinhaltet: Ärztegesetz, Apothekengesetz, Apothekenkammergesetz, Gehaltskassengesetz, Hebammengesetz, Tierärztegesetz, Zahnärzte- und Zahnärztekammergesetz (1403 d.B.). Dabei geht es im Sinne der Förderung des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs um die Verpflichtung, Berufsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen einen partiellen Berufszugang zu einem reglementierten Beruf zu gewähren. Die Regierungsvorlage wurde nur von der FPÖ nicht unterstützt und somit mehrheitlich angenommen.

Da Österreich in dieser Frage säumig gewesen sei, soll mit dem heutigen Beschluss EU-Konformität hergestellt werden, erklärte Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP).

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) zweifelte daran, dass die Umsetzung der Richtlinie gut gelungen sei. Er frage sich, wie eine Teilanrechnung von Berufsqualifikationen in der Praxis funktionieren könne.

Eine Expertin des Gesundheitsressorts wies darauf hin, dass Österreich Ausnahmen für bestimmte Berufe vorsehen wollte, dies allerdings vom EuGH nun anders entschieden wurde. Es gebe auch genaue Checklisten, was den partiellen Berufszugang betrifft. Insgesamt sei davon auszugehen, dass nur eine sehr geringe Anzahl von im EWR-Ausland ausgebildeten Berufsangehörigen die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllen werden.

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) hielt die Anpassung des EU-Berufsanerkennungsgesetzes für überfällig. Handlungsbedarf gebe es nach Auffassung der NEOS auch beim Wohlfahrtsfonds für ÄrztInnen, der sehr ungerecht gestaltet sei. So würden MedizinerInnen, die aus beruflichen Gründen das Bundesland wechseln oder ins Ausland gehen, derzeit einen beträchtlichen Teil ihrer Altersvorsorge verlieren (2195/A(E)). Auch allfällige Wertsteigerungen aus der Veranlagung bisheriger Einzahlungen würden nicht berücksichtigt. Es sei daher hoch an der Zeit, diese Bestimmung im Ärztegesetz jenen Grundsätzen in Bezug auf die Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages anzugleichen, die in anderen Bereichen der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Österreich, nämlich im Betriebspensionsgesetz (BPG), Gültigkeit haben.

Der eklatante Mangel an KinderärztInnen mit Kassenverträgen führe zu einer immer stärkeren "Zwei-Klassen-Medizin" im Bereich der Pädiatrie, warnen die SozialdemokratInnen in einem Entschließungsantrag (2240/A(E)). Den insgesamt 609 Praxen mit Kassenvertrag stehen mittlerweile schon 330 private KinderärztInnen gegenüber, deren Behandlungsangebote sich viele Familien allerdings nicht leisten können. Außerdem werde sich durch eine größere Pensionierungswelle in den nächsten fünf Jahren die Situation noch verschärfen. Die Politik sei daher dringend gefordert, steuernd und finanziell einzugreifen, um eine gleich gute Versorgung für alle Versicherten sicherzustellen, forderte Philip Kucher (SPÖ). Es sollten jährlich mindestens 200 Mio. € zusätzlich in den Ausbau der Gesundheitsversorgung investiert werden, um den Vormarsch der Zwei-Klassen-Medizin zu stoppen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch stimmte mit den Abgeordneten Werner Saxinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) darin überein, dass es neue Arbeitsmodelle für die ÄrztInnen brauche. Er werde sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen und Gespräche mit allen Beteiligten suchen. In diesem Zusammenhang wies Schallmeiner darauf hin, dass ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer bereits angekündigt habe, flexiblere Modelle anbieten zu wollen, um das Arbeiten in Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten zu erleichtern. Durch die Entwicklung eines "Susi-Sorglos-Pakets" sollen jüngere MedizinerInnen dazu bewegt werden, einen Kassenvertrag zu übernehmen bzw. bei der Ordinationsgründung unterstützt werden.

Die Entschließungsanträge von NEOS und SPÖ wurden mehrheitlich vertagt.

COVID-Berichte: Rauch will Verbesserungen bei der Datenlage erreichen und eine Pflegereform rasch umsetzen

Im Laufe des Jahres 2021 wurden den Ländern und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hohe Kostenersatzleistungen gewährt, wobei bis Ende Dezember insgesamt 1,03 Mrd. € an Zahlungen geflossen sind. Nimmt man noch die Ausgaben des Jahres 2020 hinzu, ergibt sich eine Summe von 1,13 Mrd. €. Im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz wurden 425,8 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, der Mehrbedarf wurde durch Umschichtungen sowie Mittelverwendungsüberschreitungen gedeckt. Das geht aus einem Bericht von Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein an den Nationalrat gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor, der nicht nur einen Jahresüberblick bietet, sondern auch die Detailzahlen für November und Dezember enthält. Die größten Posten darunter entfallen auf Vergütungen für Verdienstentgang (454,37 Mio. €), Untersuchungen (283 Mio. €) sowie Screening-Programme (198 Mio. €). In weiterer Folge schlugen die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform "Österreich testet", des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes zu Buche (in Summe 20,04 Mio. €).

Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistete der Bund einen Zweckzuschuss. Unter diesem Titel belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 1,24 Mrd. €. Die Mittel werden insbesondere für folgende Kategorien eingesetzt: Schutzausrüstung, administrativer Aufwand und Personal (Gesundheitshotline 1450, Testungen, Impfaktionen), COVID-19-Tests in Apotheken, Mehraufwand für Rettungsorganisationen oder Ersatzspitäler (Gesamtsumme 2020 und 2021: 1,6 Mrd. €). Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut aufgewendet.

Durch die kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Aus dem Jahresbericht 2021 geht hervor, dass die Ausgaben für Corona-Impfstoffe bis inklusive Dezember auf 318,6 Mio. € angewachsen sind. Wenn alle Optionen und noch nicht in Verhandlung befindliche Vorkaufverträge ausgeschöpft werden, sollen bis einschließlich 2023 rund 70,5 Mio. COVID-19-Impfdosen an Österreich geliefert werden. Per Stand Dezember 2021 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (100.000), Bosnien und Herzegowina (500.000), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Iran (1.630.000), Tadschikistan (50.000), Usbekistan (150.000), Vietnam (50.000) und Bangladesch (956.550). Burkina Faso (396.000 Dosen), die Philippinen (266.400) und Afghanistan (331.200) erhielten den Impfstoff Janssen.

Für die Beschaffung von Arzneimitteln gegen COVID-19 ist im BFG 2022 zwar kein eigener Posten vorgesehen, die Bedeckung dafür erfolgt daher vorerst aus den für den Ankauf von Impfstoffen budgetierten Mitteln, ist den Berichten von Jänner und Februar zu entnehmen. Insgesamt wurden 70,21 Mio. € für folgende Medikamente ausgegeben: Paxlovid (270.000 Dosen), Lagevrio (210.240 Dosen), Regkirona (60.000 Dosen) Xevudy (18.360 Dosen) und Evusheld (7.500 Dosen). Bei den Ausgaben für die COVID-19-Impfstoffe kam es 2022 zu einem sehr deutlichen Rückgang. Im Jänner beliefen sich die Auszahlungen auf rund 51 Mio. €, im Februar auf 29 Mio. €. Wenn alle Optionen und noch nicht in Verhandlung befindliche Vorkaufverträge ausgeschöpft werden, sollen bis einschließlich 2023 rund 70,5 Mio. COVID-19-Impfdosen an Österreich geliefert werden.

Per Stand Ende Februar 2022 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (100.000), Bosnien und Herzegowina (500.000), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Iran (1,630.000), Tadschikistan (50.000), Usbekistan (150.000), Vietnam (50.000) und Bangladesch (956.550). Burkina Faso (396.000 Dosen), die Philippinen (266.400) und Afghanistan (331.200) erhielten den Impfstoff Janssen, 1.200 Dosen des Impfstoffs Moderna wurden der OSZE zur Verfügung gestellt.

Der Jahresbericht 2021 (III-547 d.B.) wurde ebenso wie die Monatsberichte Jänner und Februar 2022 (III-591 d.B.  und  III-605 d.B.) mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) ortete eine Versorgungslücke bei den Corona-Testungen und gab zu bedenken, dass 25% des angeschafften Impfstoffs an andere Länder verschenkt werde. Diese Mittel hätte man in anderen Bereichen des Gesundheitssystems besser einsetzen können.

Laut Abgeordnetem Christian Drobits (SPÖ) wurde zwar ein "Füllhorn" an Geldern ausgeschüttet, diese seien jedoch nicht effektiv eingesetzt worden. Wenn man sich die Corona-Todeszahlen ansehe, dann liege Österreich etwa hinter der Schweiz, wo es nicht einmal Lockdowns gegeben habe. Neben der raschen Umsetzung einer Pflegereform brauche es daher dringend eine Datenoffensive, um evidenzbasierte Politik machen zu können.

Sowohl bei den Impfstoffen als auch den Arzneimitteln habe man rechtzeitig und ausreichend Vorsorge getroffen, konstatierte Bundesminister Johannes Rauch. Auch wenn die Corona-Teststrategie seit Anfang April angepasst wurde, sei ein flächendeckendes Angebot für die Bevölkerung gewährleistet. Sollte es im Herbst einen höheren Bedarf geben, könne das System wieder hochgefahren werden. Anfangs habe es zwar eine Verzögerung gegeben, mittlerweile wurden aber vier Millionen sogenannte Wohnzimmer-Tests ausgeliefert. Auf Fragen der Abgeordneten führte Rauch weiter aus, dass es keine Geheimverhandlungen der Kommission mit den Impfherstellern gebe. Es laufen jedoch Gespräche darüber, die Abrufmöglichkeiten der Impfstoffe flexibler zu gestalten. Was die Medikamente betrifft, so konnten bereits rund 10.000 Personen therapeutisch behandelt werden, informierte er. Der Minister stimmte mit Drobits überein, was die derzeitige Datenlage betrifft. Er leide selbst unter dem "unfassbaren Wildwuchs an Systemen", hier müsse es rasche Verbesserungen geben. Allerdings brauche es auch die Bereitschaft der Länder, die notwendigen Daten zu liefern. Ein ganz wichtiges Anliegen sei ihm die Pflegereform, die vor allem in den Bereichen Ausbildung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung sowie bei der Durchlässigkeit und Anerkennung von Ausbildungen ansetzen müsse. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue