Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 22.04.2022
Neu im Gleichbehandlungsausschuss
Bereits seit Langem wird sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene über eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt diskutiert. Die SPÖ hat dazu zuletzt im April 2021 einen Antrag eingebracht, der im Sozialausschuss liegt. Nun unternimmt sie einen neuen – erweiterten – Vorstoß (2412/A).
Konkret geht es Mario Lindner und seinen FraktionskollegInnen darum, dass Menschen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden dürfen, und zwar nicht nur wie derzeit unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch unabhängig von ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität, ihres Geschlechtsausdrucks oder ihrer Geschlechtsmerkmale. Das soll insbesondere auch den Zugang zu Wohnungen betreffen. Eine Erhebung der EU-Grundrechteagentur zeige deutlichen Handlungsbedarf, argumentiert Lindner. So hätten 35% der befragten LGBTIQ-Personen in Österreich Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt – 7% bei der Wohnungssuche, 21% in Bars oder Restaurants, 10% in Geschäften – erfahren. Zudem ist der SPÖ auch eine Gleichbehandlung im Bereich des Sozialschutzes, bei sozialen Vergünstigungen und bei Bildung ein Anliegen.
Mit dem Diskriminierungsverbot einher gehen sollen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Schadenersatzregelungen, ein erweiterter Schutz vor Belästigung sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommission und der zuständigen GleichbehandlungsanwältInnen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch einige Ausnahmetatbestände vom Gleichbehandlungsgebot vor. So soll es weiterhin möglich sein, eine Altersuntergrenze für den Zugang zu Sport- und Kulturveranstaltungen festzulegen oder günstigere Eintrittskarten für SchülerInnen, StudentInnen und PensionistInnen anzubieten. Auch an Kinder- oder reinen Erwachsenenhotels oder an auf spezielle Bedürfnisse von Frauen ausgerichteten Wohnprojekten will die SPÖ nicht rütteln. Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei der Preisgestaltung sollen allerdings nicht erlaubt sein.
Der Antrag soll vor der Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss einer Ersten Lesung unterzogen werden. (Schluss) gs