Parlamentskorrespondenz Nr. 426 vom 29.04.2022

Neu im Bautenausschuss

FPÖ- und NEOS-Forderungen zu gestiegenen Baukosten im geförderten Wohnbau und Geschäftsraummieten

Wien (PK) – Die FPÖ setzt im Nationalrat eine Initiative, um die gestiegenen Baukosten im geförderten Wohnbau abzufedern. Die NEOS treten für die Herausnahme von Geschäftsraummieten aus dem Mietrechtsgesetz ein.

FPÖ: Wiedereinrichtung der Wohnbauinvestitionsbank zur Abfederung der steigenden Baukosten im geförderten Wohnbau

Für die Wiedereinrichtung der Wohnbauinvestitionsbank, um die steigenden Baukosten im geförderten Wohnbau abfedern zu können und die geförderte Bauleistung aufrechtzuerhalten, tritt FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl in einem Entschließungsantrag ein (2466/A(E)). Gravierende Baukostensteigerungen infolge der Corona- und Ukraine-Krise hätten den geförderten Wohnbau massiv unter Druck gebracht. Dies werde zu einem Anheben der Baukostenobergrenzen sowie der Höchstmietzinsen und damit zu steigenden Wohnkostenbelastungen führen, wird im Antrag angeführt. Eine Neuauflage der Wohnbauinvestitionsbank wäre ein geeignetes Mittel, um den Förderungseinsatz je Wohneinheit zu erhöhen und so den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, schlägt Schrangl vor.

NEOS: Entfall der Geschäftsraummieten aus dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

Geschäftsraummieten aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes auszunehmen und dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch zu unterstellen, fordert NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter mittels Antrag (2448/A). Das Mietrechtsgesetz schränke die Vertragsfreiheit und -gestaltung zum Schutz der MieterInnen vor Übervorteilung massiv ein. Für den Bereich der Wohnungsmieten, aber nicht bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten, sei dieser Schutzgedanke "nicht gänzlich von der Hand zu weisen", führt Margreiter an. Geschäftsraummieten sollen daher zukünftig im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, schlagen die NEOS vor. Bei Neuabschluss von Geschäftsraummietverträgen soll somit kein Kündigungsschutz mehr anwendbar sein, die Kündigungsbestimmungen sollen einzelvertraglich geregelt werden. Bisher kündigungsgeschützte, unbefristete Mietverträge sollen den NEOS nach auf für 30 Jahre befristete Verträge umgestellt werden. (Schluss) pst


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