Parlamentskorrespondenz Nr. 429 vom 29.04.2022

Neu im Wissenschaftsausschuss

Wien (PK) — Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen Nico Marchetti (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) haben einen Antrag zur Änderung des Studienförderungsgesetzes (StudFG) eingebracht (2458/A). Ziele sind eine Anhebung der Beihilfensätze und Einkommensgrenzen unter gleichzeitiger Änderung der Berechnungsmethode der Studienbeihilfenhöhe sowie die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe um drei Jahre. Die Abgeordneten verweisen dabei auf das Regierungsprogramm 2020—2024, das den Ausbau und die Weiterentwicklung der Studienförderung vorsieht. Der Effekt der Ausweitung des Kreises der BezieherInnen von Studienförderung, der mit der im Jahr 2017 erfolgten Anhebung der Studienbeihilfenbeträge und Einkommensgrenzen erreicht werden konnte, verpuffe ohne neuerliche Anhebung der Beträge wieder, führen sie aus. Im Mittelpunkt der vorliegenden Novelle stehe daher eine neuerliche Anhebung der Beihilfensätze und Einkommensgrenzen um 8,5 bis 12%, wovon man sich einen annähernden Ausgleich der Inflationseffekte der der letzten Jahre erwartet.

68 Mio. € pro Jahr zusätzlich für Ausweitung der Studienförderung

Durch die differenzierte Anhebung der Beihilfensätze soll es zu einer Steigerung der Beihilfensätze um 8,5 bis 12% kommen. Gemeinsam mit der Anhebung der Einkommensgrenzen führe dies zu einem durchschnittlichen Anstieg der Beihilfen um 1.100 € jährlich, wovon in unterschiedlichem Ausmaß rund 46.500 BezieherInnen von Studienbeihilfe profitieren würden, heißt es in den Erläuterungen des Antrags. Darüber hinaus wird erwartet, dass weitere 3.000 Studierende durch die Anhebung der Beträge überhaupt erst anspruchsberechtigt werden. Die Koalition erwartet aufgrund der Maßnahmen jährliche Mehrkosten von rund 68 Mio. €, von denen auf den Bereich Wissenschaft rund 64 Mio. €, auf den Bereich Bildung rund 4 Mio. € entfallen würden.

Neues Modulsystem, leichterer Zugang zu Selbsterhalterstipendien, Anhebung der Altersgrenze

Das zentrale Element dieser Novelle bildet laut den Erläuterungen der Novelle die Anhebung der Studienbeihilfenbeträge, die gleichzeitig auch eine Systemumstellung bringen werde. An die Stelle des bisherigen Systems der Höchststudienbeihilfen mit diversen abzuziehenden Beträgen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag) solle demnach künftig ein modulares System von Grund- und Erhöhungsbeträgen treten, das besser als bisher das Alter und die Lebensumstände der Studierenden berücksichtigen könne. Dadurch werde auch die künftige Änderung der differenzierten Beträge legistisch einfacher und es auch leichter möglich sein, die Anpassung der Studienbeihilfe an geänderte Lebensumstände vorzunehmen, erwarten sich die Abgeordneten der Koalition.

Nach dem Konzept der verbesserten Anpassung der Förderung an konkrete studentische Lebensumstände soll die Studienbeihilfe für Studierende, die sich mindestens vier Jahre selbst erhalten haben (Studienbeihilfe nach Selbsterhalt) und bei denen das elterliche Einkommen daher keine Rolle spielt, neu geregelt werden. Vorgesehen sei dabei neben einer Anhebung der Beihilfensätze ein leichterer Zugang für Studierende, die vor der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt schon einmal Studienbeihilfe bezogen haben.

Während derzeit vorgesehen ist, dass das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden muss, solle diese Altersgrenze künftig auf 33 Jahre angehoben werden. Die maximale Altersgrenze für Selbsterhalter, Studierende mit Kind, behinderte Studierende und Studierende eines Masterstudiums wird damit bei 38 Jahren liegen.

Änderungen bei Studienerfolgsnachweis, Bezugsdauern, Verteilung von Budgetmitteln

Seit der Einführung der neuen Lehramtsstudien nimmt die Zahl der Bachelorstudien mit achtsemestriger Regelstudiendauer zu. Darauf sollen neue Studienerfolgsnachweispflichten nach dem achten Semester Rücksicht nehmen. Die maximale Bezugsdauer von Studienbeihilfe soll mit dem Zweifachen der vorgesehenen Studienzeit beschränkt werden. Weiters ist vorgesehen, den Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung auszuweiten den Absetzbetrag für Geschwister mit Behinderungen anzuheben.

Bei der jährlichen Verteilung der Budgetmittel für Leistungs- und Förderungstipendien an die Bildungseinrichtungen sollen für die Relation alle Studienabschlüsse berücksichtigt werden, nicht nur jene österreichischer Studierender. Mit der Novelle soll das Studienförderungsgesetz an die letzten gesetzlichen Änderungen im Hochschulrecht und im Einkommensteuerrecht angepasst werden. Weiters soll mit der Novelle die Regelung der Gleichstellung ausländischer Studierender an unions- und völkerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. (Schluss) sox

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