Parlamentskorrespondenz Nr. 435 vom 02.05.2022

Neu im Verfassungsausschuss

SPÖ sorgt sich um Österreichs Demokratie, FPÖ will Gewessler beim VfGH anklagen

SPÖ urgiert Demokratiereformpaket

Wien (PK) – Die SPÖ hat die Herabstufung Österreichs von einer "liberalen Demokratie" zu einer "Wahldemokratie" durch das V-Dem-Institut der schwedischen Universität Göteborg zum Anlass genommen, um in Form eines Entschließungsantrags ein "Demokratiereformpaket" zu fordern (2433/A(E)). Dabei geht es Abgeordnetem Jörg Leichtfried und seinen FraktionskollegInnen insbesondere um die Schaffung von Informationsfreiheit anstelle der Amtsverschwiegenheit, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und um eine Schärfung der Antikorruptionsbestimmungen. Österreichs Demokratie leide unter Korruptionsaffären und mangelnder Transparenz, es sei höchste Zeit, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist Leichtfried überzeugt.

Wie in den Erläuterungen zum Antrag festgehalten wird, erfolgte die Herabstufung Österreichs im Demokratiereport der Uni Göteborg aufgrund eines deutlichen Rückgangs bei den Indikatoren "transparente Gesetze" und "berechenbare Durchsetzung". Das sei ein Warnsignal, schließt sich Leichtfried der Meinung von Experten an. Mit der Herabstufung ist Österreich übrigens nicht alleine: Auch Portugal, Ghana und Trinidad und Tobago sind aus der – nunmehr nur noch 34 Länder umfassenden – Spitzengruppe gefallen.

Lobau-Tunnel: FPÖ bringt erneut Antrag auf Ministeranklage ein

Bereits im Dezember letzten Jahres hat die FPÖ den Versuch unternommen, Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des verkündeten Baustopps für den Lobau-Tunnel und andere Straßenbauprojekte beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Der damalige Antrag wurde von den anderen Fraktionen nach Beratungen im Verkehrsausschuss und im Plenum abgelehnt, nun unternehmen Christian Hafenecker und seine FraktionskollegInnen einen neuen Anlauf (2464/A). Gewessler verletze das Bundesstraßengesetz vorsätzlich, dafür gebe es auch neue Beweismittel, macht Hafenecker geltend. Vertreten werden soll die Ministeranklage beim VfGH durch FPÖ-Abgeordnete und Rechtsanwältin Susanne Fürst.

In den Erläuterungen zum Antrag beruft sich Hafenecker unter anderem auf zwei von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Diese belegen aus seiner Sicht, dass das Klimaministerium keine gesetzliche Befugnis hat, Baustopps zu verhängen bzw. der ASFINAG in diesem Zusammenhang Weisungen zu erteilen. Vielmehr seien die im Bundesstraßengesetz verankerten Bauvorhaben – nach Maßgabe der wirtschaftlichen Möglichkeiten – ehestens umzusetzen. Dazu gehöre auch die S1 samt Lobau-Tunnel. Die FPÖ sieht außerdem eine persönliche Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ASFINAG gegeben, zumal Hafenecker zufolge jahrzehntelange Vorarbeiten und Kosten von 150 Mio. € "in den Sand gesetzt" würden. Auch für die Traisental Schnellstraße S34, die Marchfeld Schnellstraße S8 und die Kärntner Schnellstraße S37 machen sich die Freiheitlichen stark.

Ein gleichlautender Antrag auf Ministeranklage wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen (Schluss) gs