Parlamentskorrespondenz Nr. 437 vom 02.05.2022

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) — Die FPÖ unternimmt einen neuen Anlauf zur Einleitung einer Ministeranklage gegen Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Die NEOS halten es für notwendig, ukrainischen Flüchtlingen leichteren Zugang zu einer gültigen Lenkerberechtigung in Österreich zu gewähren.

Lobau-Tunnel: FPÖ bringt erneut Antrag auf Ministeranklage ein

Bereits im Dezember letzten Jahres hat die FPÖ den Versuch unternommen, Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des verkündeten Baustopps für den Lobau-Tunnel und andere Straßenbauprojekte beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Der damalige Antrag wurde von den anderen Fraktionen nach Beratungen im Verkehrsausschuss und im Plenum abgelehnt, nun unternehmen Christian Hafenecker und seine FraktionskollegInnen einen neuen Anlauf zu einer Ministeranklage gegen die Verkehrsministerin (2463/A). Gewessler verletze das Bundesstraßengesetz vorsätzlich, dafür gebe es auch neue Beweismittel, macht Hafenecker geltend. Vertreten werden soll die Ministeranklage beim VfGH durch FPÖ-Abgeordnete und Rechtsanwältin Susanne Fürst.

In den Erläuterungen zum Antrag beruft sich Hafenecker unter anderem auf zwei von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Diese belegen aus seiner Sicht, dass das Klimaministerium keine gesetzliche Befugnis hat, Baustopps zu verhängen bzw. der ASFINAG in diesem Zusammenhang Weisungen zu erteilen. Vielmehr seien die im Bundesstraßengesetz verankerten Bauvorhaben — nach Maßgabe der wirtschaftlichen Möglichkeiten — ehestens umzusetzen. Dazu gehöre auch die S1 samt Lobau-Tunnel. Die FPÖ sieht außerdem eine persönliche Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ASFINAG gegeben, zumal Hafenecker zufolge jahrzehntelange Vorarbeiten und Kosten von 150 Mio. € "in den Sand gesetzt" würden. Auch für die Traisental Schnellstraße S34, die Marchfeld Schnellstraße S8 und die Kärntner Schnellstraße S37 machen sich die Freiheitlichen stark.

Ein gleichlautender Antrag auf Ministeranklage (2464/A) wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

NEOS: Ukrainische Führerscheine von InhaberInnen einer "blauen Karte" anerkennen

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter weist darauf hin, dass Flüchtlinge aus der Ukraine aufgrund der Tatsache, dass ihr Heimatland kein EWR-Mitglied ist, in der Frage der Ausstellung eines gültigen Führerscheins vor hohen bürokratischen und finanziellen Hürden stehen. Eine Novelle des Führerscheingesetzes solle daher Flüchtlinge aus der Ukraine in Bezug auf die Lenkerberechtigung für die Dauer der Gültigkeit der "blauen Karte" mit EWR-BürgerInnen gleichstellen (2452/A(E)). (Schluss) sox