Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 03.05.2022

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage mit Regelung für Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Wien (PK) – Dem Justizausschuss liegt eine Regierungsvorlage des Justizressorts mit einer Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 vor (1446 d.B.). Konkret geht es vor allem um den sogenannten Spätrücktritt bei Lebensversicherungen, dessen Bedingungen nach einer Novelle 2018 aufgrund von Urteilen des OGH und des EuGH revidiert werden sollen. So soll klargestellt werden, dass eine grob fehlerhafte - ebenso wie eine überhaupt fehlende - Rücktrittsbelehrung den Beginn der Rücktrittsfrist nicht in Gang setzt. Per Definition geht es dabei um eine Rücktrittsbelehrung, die "derart fehlerhaft ist, dass sie dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit nimmt, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben".

Entfallen soll für einen solchen Fall auch der Punkt, dass lediglich der Rückkaufswert zu erstatten wäre. Die Regelungen sollen mit 1. August 2022 in Kraft treten und auch rückwirkend für entsprechende Fälle von Rücktritten gelten, die nach dem 31. Dezember 2018 erklärt wurden. Damit werde laut Erläuterungen die Rechtsprechung des OGH anwendbar, der schon bisher den betreffenden Paragraphen unangewendet gelassen und bei einem Spätrücktritt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung vorgenommen habe. (Schluss) mbu