Parlamentskorrespondenz Nr. 446 vom 03.05.2022

Wissenschaftsausschuss spricht sich mehrheitlich für Erhöhung der Studienbeihilfe und neues Berechnungssystem aus

Opposition kritisiert Mängel im parlamentarischen Prozedere, ÖVP und Grüne verweisen auf notwendige Vorlaufzeiten für Herbst

Wien (PK) — Von einem neuen System für den Bezug von Studienförderung sollen laut den Vorstellungen der Koalition möglichst viele Studierende profitieren. Erreicht werden soll das mit einer Änderung des Studienförderungsgesetzes (StudFG), die heute den Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich passierte. Laut ÖVP und Grünen soll damit das System der Studienförderung dauerhaft abgesichert und gleichzeitig flexibler werden. Ein neues Modulsystem von Grund- und Erhöhungsbeträgen soll es den Studienbehilfenbehörden ermöglichen, besser als bisher die Lebensumstände der Studierenden zu berücksichtigen. Vorgesehen sind auch ein erleichterter Zugang zu Selbsterhalterstipendien und eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Studienförderung, um auf Studierende, die nicht gleich nach der Matura ein Studium beginnen, besser einzugehen. Außerdem wird es zu Änderungen der Bestimmungen über den Studienerfolgsnachweis und die Bezugsdauern kommen.

Im Sinne der Verbesserung der Unterstützung von Studierenden drängt die SPÖ auf eine Wiedereinführung der Förderung von Studierendenwohnheimen. Der Antrag wurde nur von SPÖ und FPÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Der NEOS-Vorschlag, eine Erweiterung des Stipendienangebots aus privaten Mitteln steuerlich zu begünstigen wurde ebenfalls abgelehnt. Neben der antragstellenden Fraktion stimmten nur die Freiheitlichen dafür.

Die FPÖ bekräftigt mit zwei Entschließungsanträgen, die beide vertagt wurden, ihre Forderungen nach einer ausreichenden Finanzierung der Fachhochschulen sowie der raschen Vorlage eines FH-Entwicklungsplans.

Aus Sicht der NEOS ist es notwendig, dass der Wissenschaftsminister ein bundesweites Standortkonzept für Hochschulen erarbeiten lässt. Dieser Antrag erhielt nur die Stimmen der drei Oppositionsparteien und fand somit keine Mehrheit.

Ausweitung der Studienförderung um zusätzliche 68 Mio. € pro Jahr

Mit einem Initiativantrag zur Änderung des Studienförderungsgesetzes (StudFG) (2458/A) soll eine deutliche Anhebung der Beihilfensätze ab Herbst 2022 erfolgen. Dabei werden auch die Einkommensgrenzen unter gleichzeitiger Änderung der Berechnungsmethode der Studienbeihilfenhöhe neu angesetzt. Die Altersgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe wird um drei Jahre angehoben.

Durch die differenzierte Anhebung der Beihilfensätze soll es ab Herbst zu einer Steigerung der Beihilfensätze um 8,5 bis 12% kommen, führte Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne) aus. Die Koalitionsfraktionen erwarten sich aufgrund der Maßnahmen jährliche Mehrkosten von rund 68 Mio. €. Damit könne zwar nicht die gesamte Inflationsrate, aber doch ein wesentlicher Teil abgedeckt werden, meinte die Wissenschaftssprecherin der Grünen.

Ein zentrales Element der Novelle ist laut Blimlinger eine Neuaufstellung des Systems der Studienförderung. An die Stelle von Höchststudienbeihilfen mit diversen abzuziehenden Beträgen solle ein modulares System von Grund- und Erhöhungsbeträgen treten, das besser als bisher das Alter und die Lebensumstände der Studierenden berücksichtigen könne. Die Grünen hätten sich auch eine automatische Valorisierung der Studienbeihilfe gewünscht, diese sei noch nicht gelungen, sie hoffe aber, dass es hier in weiteren Verhandlungen bis zum Beschluss im Plenum noch Bewegung in dieser Frage geben werde.

Da sich gezeigt habe, dass das Interesse, auch nach einigen Jahren Erwerbsleben ein Studium aufzunehmen im Steigen sei, freue sie sich, dass für Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, die Altersgrenze künftig die Vollendung des 33. anstelle des 30. Lebensjahres sein wird. Die maximale Altersgrenze für Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kind, behinderte Studierende und Studierende eines Masterstudiums werde damit bei 38 Jahren liegen.

Blimlinger konzedierte, wie auch Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP), dass der Weg der Einbringung der Novelle per Initiativantrag ein "ungewöhnlicher" sei, da der Initiativantrag parallel zur Vorlage eines Gesetzesentwurfes von Seiten des Ministeriums im Parlament eingebracht worden sei. Beide Abgeordneten betonten, dass das Vorgehen gewählt worden sei, um sicherstellen zu könne, dass Studierende die erhöhte Studienbeihilfe bereits ab September beziehen können. Die Studienbeihilfenbehörden bräuchten genügend Zeit, um die notwendigen Systemumstellungen durchzuführen, führte Blimlinger aus.

Die Abgeordneten der Opposition Martina Künsberg Sarre (NEOS), Martin Graf (FPÖ) und Andrea Kuntzl (SPÖ) kritisierten die Vorgangsweise der Koalition. Sie laufe nicht nur parlamentarischen Usancen zuwider, sondern signalisiere den Stakeholdern, dass von ÖVP und Grünen eine Begutachtung des Ministerialentwurfes zur Studienbeihilfe als überflüssig erachtet werde, lautete der Tenor der Kritik. Blimlinger hielt dem entgegen, dass bis zur Abstimmung im Plenum noch Zeit sein werde, eventuelle Ergebnisse der Begutachtung einzuarbeiten. FPÖ-Abgeordneter Graf betonte, seine Fraktion werde eine Zustimmung im Plenum davon abhängig machen, ob es noch Änderungen in ihrem Sinne gebe.

Die Oppositionsfraktionen sprachen sich für einen Antrag der NEOS aus, den Initiativantrag zu vertagen, bis die Begutachtung des Ministerialentwurfs abgeschlossen ist, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Letztlich stimmte die SPÖ mit den Koalitionsfraktionen für den Initiativantrag. Die Erhöhung der Studienbeihilfe sei wichtig, auch wenn sie die Inflationsrate nicht abdecke, meinte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl.

Die SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits und Andrea Kuntzl fordern in einem Entschließungsantrag die Wiedereinführung der Studierendenwohnheimförderung sowie die Anpassung der Förderhöhe an die tatsächlichen Heimträgerkosten im Jahr 2022 (2405/A(E)). Leistbarer Wohnraum für Studierende sei seit langem knapp, da Österreich eine im internationalen Vergleich nur schwach ausgebaute Infrastruktur für Studierende aufweise, führte SPÖ-Abgeordneter Robert Silvan unter Verweis auf die 2019 durchgeführte Studierenden-Sozialerhebung des IHS aus. Den bereits mehrfach von der Koalition angeführten Verweis auf die Zuständigkeit der Bundesländer im Rahmen der Wohnbauförderung wollte Silvan nicht gelten lassen. 

Aus Sicht von NEOS-Abgeordneter Martina Künsberg Sarre könnten private Mittelgeber einen signifikanten Beitrag zum Ausbau des Stipendienwesens in Österreich leisten. Sie fordert daher den Wissenschaftsminister auf, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen steuerliche Anreize zu konzipieren, die die Investition privater Mittel in das Stipendienwesen im Tertiärsektor attraktiver machen (1504/A(E)). Kuntzl (SPÖ) sah den Vorschlag skeptisch, da auch Steueranreize letztlich eine Verwendung öffentlicher Mittel seien, wobei aber die Kriterien, was als Bildungsausgaben zu werten sei, schwierig festzulegen seien.

FPÖ fordert nachhaltige Finanzierung der Fachhochschulen und einen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan

Die im Jahr 2021 erfolgte Erhöhung der Fördersätze, die für Fachhochschulen im Rahmen der Studienplatzbewirtschaftung gelten, sei nicht ausreichend, um auch nur die Inflationsrate der Jahre davor auszugleichen, bemängelt FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger in einem Entschließungsantrag. Angesichts einer aktuellen Inflation von über sechs Prozentpunkten wachse die Finanzierungslücke weiter an. Damit werde das "Erfolgsmodell Fachhochschule von der ÖVP/Grün-Regierung massiv gefährdet", befindet Kassegger. Das werde auch von der Fachhochschulkonferenz so gesehen. Er fordert daher die Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, die Finanzierung der Fachhochschulen dauerhaft und langfristig planbar sicherzustellen (2460/A(E)).

Weiters merkt FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger an, dass der aktuell gültige FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan mit dem Studienjahr 2022/23 endet (2461/A(E)). Für die Studienjahre 2023/24 und die Folgejahre gebe es noch immer kein strategisches Planungsdokument des Bundes für die weitere Entwicklung des Fachhochschulsektors, kritisiert der Abgeordnete. Seine Aufforderung an Wissenschaftsminister Polaschek, bis zum 30. Juni 2022 einen neuen Plan für die Studienjahre ab 2023/24 vorzulegen, wurde auch von den Abgeordneten Eva Holzleitner (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) unterstützt. ÖVP-Abgeordneter Rudolf Taschner sprach sich hingegen für eine Vertagung aus mit dem Argument, dass die Fachhochschulkonferenz sich bereits mit den Punkten befasse, die von den Anträgen angesprochen werden.

Wissenschaftsminister Martin Polaschek betonte, dass die Kick-off-Veranstaltung zum FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan bereits am 16. Mai stattfinden werde. Dabei werde man weitere Schritte festlegen.

NEOS fordern Standortkonzept für Hochschulen

Die Pläne zur Errichtung einer neuen Technischen Universität mit Schwerpunkt Digitalisierung in Oberösterreich haben die NEOS zum Anlass genommen, vom Wissenschaftsminister ein Standortkonzept für Hochschulen einzufordern (996/A(E)). Ein solches Konzept müsse der Errichtung neuer Hochschulen vorausgehen, meinen die Abgeordneten. Aus dem bundesweiten Standortkonzept müsse klar hervorgehen, wo welche Schwerpunkte gelegt werden sollen und wie Studienangebot und -bedarf zwischen den Universitäten, Fachhochschulen und Privathochschulen bzw. -universitäten ideal verteilt und ausgebaut werden können. Der bereits einmal vom Wissenschaftsausschuss vertagte Antrag wurde diesmal mehrheitlich abgelehnt, da er nur die Stimmen der Abgeordneten der Opposition erhielt. (Schluss Wissenschaftsausschuss) sox