Parlamentskorrespondenz Nr. 448 vom 04.05.2022

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage mit Berufsrechts-Anpassungen für NotarInnen und RechtsanwältInnen

Wien (PK) – Verschiedene Probleme in den Berufsrechten der NotarInnen und RechtsanwältInnen sollen mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 zur Notariatsordnung, Rechtsanwaltsordnung und zum Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter gelöst werden, das dem Justizausschuss vorliegt (1440 d.B.).

Ausschlussfälle und Medienwechsel bei NotarInnen

Im Hinblick auf einen allfällig drohenden, sogenannten Solennitätsverlust, also den Verlust der Kraft einer öffentlichen Urkunde, bringen die derzeit teils nur vage umrissenen Fallgruppen Rechtsunsicherheit, wird in der Vorlage aufgeworfen. Für mehr Rechtsklarheit soll die Auflistung der Fälle aktualisiert werden, in denen NotarInnen keine Notariatsurkunde aufnehmen dürfen, wie beispielsweise bei nahen Verwandten. In weiteren definierten Fällen - wie etwa entfernteren Verwandten – wird eine Offenlegungspflicht des Notars bzw. der Notarin vorgeschlagen.

Außerdem sollen für einen "Medienwechsel" zwischen Papier und Elektronik und zur höheren Flexibilität etwa bei der Errichtung von Notariatsakten die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Auch das Wahlrecht nach der Notariatsordnung soll den Erläuterungen zufolge auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Ermöglicht werden soll etwa eine ausschließliche Briefwahl ohne Präsenzversammlung oder auch die Durchführung von Sitzungen und Tagungen der verschiedenen Organe der notariellen Selbstverwaltung im Rahmen von Videokonferenzen. Darüber hinaus soll durch eine Ergänzung der Eintragungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung eine im Bereich des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses aktuell bestehende Lücke geschlossen werden.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rechtsanwaltsberuf

Für den Rechtsanwaltsberuf sollen Regelungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dazu führen, dass sich mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie RechtsanwaltsanwärterInnen auch im Fall der Geburt, der Adoption oder der Pflege eines minderjährigen Kindes für eine Weiterführung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit bzw. rechtsanwaltlichen Ausbildung entscheiden. Statt der bisherigen Streichung aus der Liste der RechtsanwältInnen bzw. RechtsanwaltsanwärterInnen bei Geburt, Adoption oder Pflege eines minderjährigen Kindes soll daher samt entsprechenden Begleitregelungen die Möglichkeit einer Ruhendstellung der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung mit einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren eingeführt werden.

Darüber hinaus wird mit der Vorlage auch eine eigenständige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Verarbeitung, Übermittlung oder Weiterverarbeitung von in einem Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten in Disziplinarverfahren nach dem Disziplinarstatut für RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen vorgeschlagen. Klargestellt werden etwa bestimmte Übermittlungsregelungen und Voraussetzungen unter anderem dahingehend, dass Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Disziplinarverfahrens benötigt werden, in Erfüllung der Amtshilfe an den Kammeranwalt sowie an den Disziplinarrat auf deren Ersuchen zu übermitteln haben. (Schluss) mbu