Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 04.05.2022

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Energielenkungsgesetzes 2012 wollen ÖVP und Grüne einen Anreiz für Großabnehmer von Gas schaffen, um vorsorglich Gasmengen einzuspeichern. Die Parteien begründen diesen Schritt mit der großen Bedeutung der Verfügbarkeit von Gasmengen in Speicheranlagen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Störung der Gasversorgung.

Kein Zugriff von Lenkungsmaßnahmen auf geschütztes Gas

Ab 27.4.2022 eingespeichertes Gas soll demnach vor Lenkungsmaßnahmen geschützt werden. Um das Horten über den eigenen Bedarf hinausgehend zu vermeiden, soll der Schutz auf 50% des letzten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Die Maßnahme richtet sich primär an Großabnehmer, steht aber allen Endverbraucher:innen, also auch Privaten offen, auch Dritte (einschließlich Versorger:innen) können damit beauftragt werden. Diese Regelungen über die "geschützten Gasmengen" werden auf 3 Jahre befristet (2502/A).

Kernelement der von Lukas Hammer (Grüne) und Tanja Graf (ÖVP) vorgebrachten Initiative ist auch, dass die bisher nur für feste und flüssige Energieträger geltende Entschädigungsregelung auf Lenkungsmaßnahmen im Bereich Elektrizität und Erdgas ausgedehnt wird. Wird also zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Störung oder einer bereits eingetretenen Störung über gespeichertes Gas verfügt, so erhält man eine Entschädigung. Ersetzt werden der Kaufpreis samt Speicherkosten und Netznutzungsentgelten. Zugegriffen werden darf aber nur auf jene Mengen, die 50% des Vorjahresverbrauchs überschreiten. Eine Ausnahme von dem Schutz gibt es jedoch. Lenkungsmaßnahmen bleiben ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung völkerrechtlicher oder EU-rechtlicher Vorgaben erforderlich sind.

Für den rechtswirksamen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sowie die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. (Schluss) gla