Parlamentskorrespondenz Nr. 468 vom 06.05.2022

Neu im Justizausschuss

Entschließungsanträge von SPÖ und NEOS

Wien (PK) – Dem Justizausschuss liegen Entschließungsanträge vor, mit denen die SPÖ eine Strafbarkeit des Versendens von sogenannten "Dickpics" sowie ein Klagsrecht für die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert. Die NEOS setzen sich für eine Erhöhung des Kostenersatzes bei einem Freispruch im Strafverfahren ein.

SPÖ fordert Strafbarkeit des Versendens von "Dickpics"

Sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch seien in unserer Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet, ruft die SPÖ in einem Entschließungsantrag in Erinnerung (2434/A(E)). Häufig gebe es von Seiten der Täter auch kein Unrechtsbewusstsein. Das ungefragte Versenden von Bildern von männlichen Genitalien im Internet, sogenannten "Dickpics", greife immer weiter um sich und sei eine Grenzüberschreitung, Machtdemonstration und laut Expert:innen klar als sexuelle Belästigung einzustufen. Für Betroffene, meist Frauen und sogar Mädchen, entstehe oft eine große psychische Belastung. Ein rechtliches Vorgehen in Österreich sei aktuell allerdings nur möglich, wenn regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg Genitalfotos verschickt werden oder bei unmündigen Opfern die Anbahnung von Sexualkontakten beabsichtigt ist. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Finnland werde hingegen längst radikal gegen unerwünschte Genitalfotos vorgegangen, etwa mit drohenden Freiheitsstrafen.

Die Sozialdemokrat:innen fordern daher von der Justizministerin ehestmöglich einen Gesetzentwurf für die Strafbarkeit des ungefragten Versendens von solchen Bildern. Angeregt wird eine Ergänzung des § 218 StGB um einen Absatz, nach dem auch zu bestrafen sein soll, wer eine andere Person durch Übersendung einer solchen bildlichen Darstellung in ihrer Würde verletzt.

SPÖ: Klagsrecht und Klagsbudget für Gleichbehandlungsanwaltschaft

Eines der zentralen Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft sei seit Jahren ein Klagsrecht und Klagsbudget für eine Mitwirkung an Gerichtsverfahren, so die SPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag (2435/A(E)). Die Gleichbehandlungsanwaltschaft könne aktuell von Diskriminierung Betroffene nur im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission begleiten. Vor Gericht sei dies nicht möglich. Muster- und Verbandsklagen - statt einer Flut von Einzelklagen – würden außerdem dabei helfen, Gerichte zu entlasten, und durch rechtliche Klärung Rechtssicherheit bringen. Um der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu ermöglichen, Menschen effektiv bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen zu können, fordern die Sozialdemokrat:innen daher entsprechende Gesetzentwürfe sowie ein ausreichend hohes Budget vorzusehen und zu gewähren.

NEOS für Erhöhung des Kostenersatzes bei Freispruch im Strafverfahren

Angeklagte erhalten im Falle eines Freispruches oder der Einstellung eines Verfahrens zwar Kostenersatz für ihre Verteidiger:innenkosten, thematisieren die NEOS (2454/A(E)). Bei langen Verfahren wie beispielsweise dem Tierschützer:innenprozess decke der vorgesehene maximale Kostenersatz von 10.000 € aber nur einen geringfügigen Teil der den Angeklagten erwachsenen Verteidiger:innenkosten ab. Die NEOS  fordern daher, in der Strafprozessordnung den Kostenersatz bei Freisprüchen in Strafverfahren an die tatsächlichen Kosten für den Angeklagten bzw. die Angeklagte gemäß den Honorarkriterien für Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen zu erhöhen. (Schluss) mbu