Parlamentskorrespondenz Nr. 569 vom 25.05.2022

Neu im Unterrichtsausschuss

Mehr Schulautonomie und Vorbereitung auf Corona-Herbst an Schulen

Wien (PK) – Selbstständiges Lernen zu fördern, ist eine der Zielsetzungen einer Regierungsvorlage zur Ausweitung der Schulautonomie. Unter anderem soll den Standorten eine flexiblere Gestaltung der Unterrichtsorganisation ermöglicht werden sowie eine standortspezifische Anpassung der Leistungsbeurteilung in der Oberstufe. Außerdem will man gesetzlich Vorsorge treffen für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Fall gesteigerter Corona-Infektionszahlen.

Wahlfreiheit für Standorte

Eine Erweiterung der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten beinhaltet der Entwurf zur Sammelnovelle (I-1487 d.B.), mit der unter anderem das Schulunterrichtsgesetz und das Schulorganisationsgesetz geändert werden. Die Schulversuche "Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung" (NOST) und die "Modulare Oberstufe" (MOST) will die Regierung zusammengefasst zur semestrierten Oberstufe (SOST) ins Regelschulwesen überführen. Inwieweit die SOST-Bestimmungen an den Standorten angewandt werden, bleibt dabei aber den Schulen überlassen. So liegt es etwa in der Entscheidung der Schulen, ob sie die geänderten Aufstiegsmodalitäten übernehmen, wonach ab der 10. Schulstufe jedes Semester ein positiver Abschluss in jedem Pflichtfach für den positiven Abschluss der Schule zwingend erforderlich ist.

Neue Lehrplankonzeption

Organisatorisch soll sich die Schulautonomie in einem schüler:innenzentrierten Kurssystem für Wahlpflichtgegenstände an mittleren und höheren Schulen ausdrücken, in die auch in einer höheren Schulstufe als jener, in der sie erstmals angeboten werden, eingetreten werden kann. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen wird den Schulen im Zusammenhang mit dem Kurssystem ermöglicht, das Gesamtstundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände für die Schülerinnen und Schüler herabzusetzen. Leitgedanke des Bildungsministeriums bei der neuen Lehrplankonzeption ist, neben dem Wissenserwerb an den Schulen die Entwicklung von Fähigkeiten wie Teamarbeit und Querschnittsdenken entsprechend der Dynamik in Wirtschaft, Technik und Arbeitsmarkt zu stärken.

Individualisierung des Unterrichts

Zur Individualisierung des Unterrichts soll überdies beitragen, dass auch in Pflichtgegenständen Schüler:innen dem Unterricht in einer höheren Schulstufe folgen können. Hier wird besonders auf die Begabtenförderung hingewiesen. Ebenso kann die Schule für Schüler:innen in einzelnen Fächern die Teilnahme am Unterricht eines niedrigeren Semesters ermöglichen. Auch die Einrichtung schulautonomer alternativer Pflichtgegenstände, insbesondere Wahlpflichtgegenstände, sieht der Gesetzesentwurf vor. An Bildungsanstalten für Leistungssport würde beispielsweise künftig im Sinne der Berufsvorbereitung anstelle des Gegenstands "Bewegung und Sport" auch ein anderer sportbezogener Gegenstand zulässig sein. Ziel des Vorschlags ist die Förderung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, wobei auf bedarfsgerechte Fördermaßnahmen – auch in zeitlicher beziehungsweise räumlicher Hinsicht – Bedacht genommen werde, heißt es in den Erklärungen zur Regierungsvorlage.

Mehr Spielraum gibt die ausgeweitete Schulautonomie nicht zuletzt bei der Schulzeit und beim Umgang mit Schüler:innen in längerer Heilbehandlung. Hinsichtlich der Semesterdauer wird in abschließenden Klassen von mittleren und höheren Schulen den Standorten nahegelegt, das Ende des Wintersemesters nach vorne zu verschieben, sodass es annähernd die gleiche Dauer wie das Sommersemester hat. Damit will man im Rahmen der semestrierten Oberstufe die Unterrichtsgestaltung erleichtern, indem für die Stoffvermittlung in Wahlpflichtkursen des Sommersemesters ausreichend Zeit bleibt. Für Personen in Heilbehandlung sollen schulautonom Möglichkeiten geschaffen werden, Prüfungen am Behandlungsort abzulegen.

Verlängerung von Corona-Maßnahmen

Zur rechtlichen Vorsorge, dass bei einem neuerlichen Anstieg an Corona-Infektionen weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung an Schulen ergriffen werden können, sieht der Entwurf entsprechende Corona-Bestimmungen auch für das Schuljahr 2022/23 vor. (Schluss) rei


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