Parlamentskorrespondenz Nr. 574 vom 25.05.2022
Neu im Konsumentenschutzausschuss
Wien (PK) – Während die Freiheitlichen die missbräuchliche Patentierung von Braugerste kritisieren, fordern die NEOS die Erstellung eines Berichts zu den vom Konsumentenschutzminister gesetzten Maßnahmen.
FPÖ: Schutz der heimischen Braukultur vor Patenten der Großindustrie
Die Bundesregierung soll sich zum Schutz der heimischen Braukultur gegen die missbräuchliche Patentierung von Braugerste einsetzen, fordern die FPÖ-Abgeordneten Peter Schmiedlechner und Peter Wurm mittels Entschließungsantrag (2582/A(E)). Dazu brauche es eine Konkretisierung des Europäischen Patentübereinkommens, um Ausnahmen zu schaffen, damit künftig Gene von Lebewesen und Pflanzen nicht wie patentierbare Produkte behandelt werden können. Umwelt- und Saatgutschützer:innen würden einen zunehmenden Missbrauch des Patentrechts kritisieren, da große Konzerne immer mehr Kontrolle über die Pflanzenzucht und die Lebensmittelproduktion erlangen würden. Dies führe zu Einschränkungen heimischer Brauereien, da diesen der Zugang zu neuen patentierten Pflanzensorten und Produktionsverfahren verwehrt bleibe, so die Antragsteller. Gleichlautende Anträge wurden auch im Landwirtschafts- (2598/A(E)) und im Umweltausschuss (2599/A(E)) eingebracht.
NEOS fordern Bericht über Maßnahmen des Konsumentenschutzministers
Die NEOS setzen sich für die Erstellung eines Berichts zu den vom Konsumentenschutzminister gesetzten Maßnahmen für die Jahre 2020 und 2021 ein. In weiterer Folge soll im Zweijahresabstand ein solcher Bericht veröffentlicht werden. Konsument:innenpolitik gewinne etwa durch die Globalisierung, die Corona-Pandemie oder aufgrund der steigenden Inflation immer mehr an Bedeutung, betont Antragstellerin Katharina Werner. Die Zuständigkeiten des Konsumentenschutzministeriums seien vielfältig und würden dabei etwa von allgemeiner Produktsicherheit, grenzüberschreitender Behördenkooperation bis zu Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen oder Schlichtungs- und Beratungsstellen reichen. Es fehle jedoch an Daten und Fakten, um transparent zu machen, wie effizient die gesetzten Maßnahmen sind und ob sie gegebenenfalls evaluiert werden sollten. Ein Gesamtbericht soll daher die Grundlage für weitere evidenzbasierte Ansätze in der Konsument:innenpolitik bilden, heißt es in dem Entschließungsantrag (2527/A(E)). (Schluss) med