Parlamentskorrespondenz Nr. 575 vom 25.05.2022

Neu im Landesverteidigungsausschuss

Wien (PK) – Die NEOS sehen Aktualisierungsbedarf bezüglich des Militärbefugnisgesetzes (MBG) (2370/A(E)). Dieses regelt unter anderem den rechtlichen Rahmen für die nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr und beschränkt diese auf den militärischen Bereich. Für Antragsteller Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) stellt das eine "sachlich nicht mehr gerechtfertigte Limitierung" dar, da sich die Bedrohungslage weg von ausschließlich militärischen hin zu "hybriden-, cyber- und terroristischen Szenarien" entwickelt habe. Dementsprechend seien die Befugnisse der Nachrichtendienste im MBG von "militärischen Tatsachen, Vorgängen und Vorhaben" auf "sicherheitspolitische Tatsachen, Vorgänge und Vorhaben" zu erweitern.

Weiters würden sich laut Hoyos-Trauttmansdorff die Regelungen, insbesondere was die Informationsbeschaffung im Cyberraum und die dazu verwendeten technischen Mittel betrifft, zu wenig spezifisch gestalten, um den Diensten klare Vorgaben zu geben und eine effiziente Arbeit zu ermöglichen. Er befürchtet, dass unklare bzw. fehlende Rechtsgrundlagen die Arbeit der Dienste in der strategischen Auslandsaufklärung behindern könnten und die österreichischen Dienste aufgrund der engeren rechtlichen Beschränkungen in ihrer Zusammenarbeit mit ausländischen Partner:innen marginalisiert werden. Daher sei zu prüfen, ob die rechtlichen Limitierungen im Sinne des Schutzes der nationalen Sicherheit sinnvoll und in Abwägung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte verhältnismäßig sind. Zudem sollen laut Antrag die Befugnisse des Heeres-Nachrichtenamtes (HNaA) im Zuge der internationalen Zusammenarbeit jenen der Partnerdienste ähnlich gestellt werden.

Außerdem soll aufgrund geänderter Kommunikationsgepflogenheiten von möglichen Gefährder:innen die gegenwärtige Rechtslage dahingehend geändert werden, dass das HNaA autorisiert wird, im Anlassfall in ausländische Computersysteme, Netzwerke sowie Informationsaustauschkanäle wie soziale Medien einzudringen. Dies werde international bereits so gehandhabt, wie im Entschließungsantrag ausgeführt wird.

Konzept zur ökonomischen Nutzung des Landesverteidigungsbudgets anstatt Verteilung nach dem "Gießkannenprinzip"

Der Überfall Russlands auf die Ukraine habe zwei Jahre strategischen Umdenkens in militärischen Belangen über Nacht ins Gegenteil verkehrt, erklärt NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff in einem weiteren Entschließungsantrag (2371/A(E)). Dominierte davor die Ansicht, dass den Bedrohungsszenarien der Zukunft nicht mehr mit schweren Kampfpanzern oder Artillerie begegnet werden könne, solle nun praktisch jede Waffengattung nach dem "politisch opportunen Gießkannenprinzip" mit mehr finanziellen Ressourcen bedient werden. Laut Hoyos-Trauttmansdorff fehle dabei eine Analyse, für welche eintrittswahrscheinlichen Szenarien gewisse Waffengattungen und die dafür notwendigen Budgetmittel realistischer Weise gebraucht werden.

Im Antrag zieht er gewisse Lehren aus dem Krieg in der Ukraine und leitet daraus Fragestellungen ab, die auf die Wahrscheinlichkeit von Einsatzszenarien und die Möglichkeiten des Österreichischen Bundesheeres, vor allem im Krieg gegen einen technologisch überlegenen Feind, abzielen. Diese müssten geklärt werden, um nicht nur die Höhe des benötigten Landesverteidigungsbudgets einschätzen zu können, sondern auch die genaue Mittelverwendung.

Daher fordert Hoyos-Trauttmansdorff die Verteidigungsministerin auf, eine Analyse mit nach Eintrittswahrscheinlichkeit gereihten Einsatzszenarien vorzulegen, für jedes Szenario einen Kosten-Nutzen-Vergleich der verschiedenen Waffengattungen zur Zielerreichung zu erstellen und einen Vergleich zwischen der Zielerreichung in einem selbstständigen Einsatz des Bundesheeres und einem gemeinsamen Einsatz in einer europäischen Allianz anzustellen. Zudem soll evaluiert werden, welche Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse durch das Pooling verschiedener Waffengattungen mit den GSVP-Partnerstaaten zu erreichen wäre. (Schluss) wit