Parlamentskorrespondenz Nr. 606 vom 03.06.2022

Neu im Menschenrechtsausschuss

Wien (PK) – "Selbst im Krieg gibt es Regeln, die zwingend zu befolgen sind", machen ÖVP und Grüne in einem gemeinsamen Entschließungsantrag geltend, in dem die Koalitionsparteien das Engagement Österreichs zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts in der Ukraine bekräftigen. Die FPÖ wiederum sieht Versäumnisse bei der Regierung, wenn es um Korruptionsprävention geht.

ÖVP und Grüne: Unabhängige Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Ukraine

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht dar, machen ÖVP und Grüne in ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geltend. Verwiesen wird dabei etwa auf den Expert:innenbericht der OSZE, wonach die Mission in der Ukraine klare Muster von Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch russische Streitkräfte in der Kriegsführung gefunden hat. So gebe es Beobachtungen von Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung, Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser und systematischen Vergewaltigungen. Aufgrund dieser mutmaßlichen Kriegsverbrechen gelte es, Beweise rasch, systematisch und effizient zu sammeln sowie unabhängige, internationale Untersuchungen einzuleiten, die zu einer objektiven Aufklärung der Geschehnisse beitragen, so die Forderung der Koalitionsparteien. Österreich soll die Zusammenarbeit der diversen Akteur:innen auf internationaler und europäischer Ebene mit den zuständigen Stellen auf nationaler Ebene vorantreiben, damit Beweise systematisch ausgewertet und eine zügige Durchführung von Strafverfahren ermöglicht werden könne (2601/A(E)).

FPÖ: Regierung bei Umsetzung der GRECO-Empfehlungen säumig

In einem Entschließungsantrag attestiert die FPÖ der Regierung einen Reformstau, wenn es um Korruptionsbekämpfung geht. Konkret sei die Koalition bei der Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) säumig. In ihrem letzten interimistischen Umsetzungsbericht komme GRECO zum Schluss, dass Österreich bisher drei der 19 Empfehlungen zufriedenstellend und neun Empfehlungen nur teilweise umgesetzt habe. In sieben Fällen seien die Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt worden. Auch vor dem Hintergrund von strafrechtlichen Verfahren in Zusammenhang mit der ÖVP sei die Umsetzung der Empfehlungen von GRECO zur Korruptionsprävention zu beschleunigen (2584/A(E)). (Schluss) keg