Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 03.06.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

ÖVP und Grüne schlagen Änderungen im Suchtmittelgesetz und diversen Sozialversicherungsgesetzen vor

Wien (PK) – Dem Gesundheitsausschuss wurden von Seiten der Regierungsfraktionen vier Initiativanträge zugewiesen, die – wie im Fall des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes - vorerst nur redaktionelle Änderungen enthalten. Im Suchtmittelgesetz wird eine coronabedingte Sonderregelung ein weiteres Mal verlängert. Durch die Novellierung diverser Sozialversicherungsgesetze sollen unter anderem die Ausweitung des Kostenersatzes für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln sowie die Finanzierung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 bis Ende des Jahres sichergestellt werden.

Dauerverschreibungen für Substitutions-Therapien bis Mitte nächsten Jahres weiterhin ohne Einbindung von Amtsärzt:innen möglich

Durch die Änderung des Suchtmittelgesetzes soll eine während der Corona-Krise geschaffene Sonderregelung in Bezug auf Substitutions-Dauerverschreibungen ein weiteres Mal bis 30. Juni 2023 verlängert werden (2589/A). Im Fokus steht dabei die Entlastung des amtsärztlichen Dienstes, da die behandelnden Ärzt:innen die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen können. Dadurch ist keine Beglaubigung durch Amtsärzt:innen mehr notwendig. In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass die Pandemie im amtsärztlichen Bereich nach wie vor Ressourcen binde und eine Zuspitzung der Lage insbesondere im Herbst und Winter nicht ausgeschlossen werden könne. Aus diesem Grund soll durch die vorliegende Novelle das Datum des Außerkrafttretens verschoben werden.

Ausweitung des Kostenersatzes für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln sowie weitere Finanzierung von Corona-Impfungen bis Ende des Jahres

Für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln erhalten die öffentlichen Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 €. Dadurch werden die Kosten für die Distribution durch den Großhandel sowie den gesamten logistischen Aufwand bis hin zu Beratung und Abgabe ersetzt. Diese Sonderregelung soll nun auch auf die ärztlichen Hausapotheken ausgedehnt werden und rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft treten, sieht ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag auf Änderung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze vor (2493/A).

Um ein halbes Jahr verlängert wird zudem die Regelung, wonach Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich, in Gruppenpraxen, in Primärversorgungseinheiten sowie selbständigen Ambulatorien weiterhin Impfungen gegen SARS-CoV-2 auf Rechnung der Krankenversicherungsträger durchführen können. Aufgrund des Fortdauerns der Pandemie soll dies nun bis 31. Dezember 2022 möglich sein. Der Bund muss den Krankenversicherungsträgern die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für die ärztlichen Honorare aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzen.

In der Sammelnovelle enthalten ist auch eine rechtliche Übergangsbestimmung im Zusammenhang mit den Eignungstests, zu denen die in die Organe der Sozialversicherungsträger entsandten Vertreter:innen der Dienstnehmer:innen und der Dienstgeber:innen verpflichtet waren. Diese wurden mittlerweile vom VfGH in zwei Erkenntnissen als verfassungswidrig eingestuft.

Bei den von den Abgeordneten Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) vorgeschlagenen Änderungen im Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz handelt es sich vorerst nur um redaktionelle Anpassungen und eine Bereinigung von Tippfehlern (2591/A). Ähnliches gilt für den Antrag zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz, der noch keine inhaltlichen Änderungen enthält (2590/A). (Schluss) sue