Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 07.06.2022

Neu im Innenausschuss

NEOS-Anträge zum Kindeswohl im Fremdenrecht, Vertriebenen aus der Ukraine und Beweissicherung bei Kriegsverbrechen

Wien (PK) – Unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die UN-Kinderrechtskonvention, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Österreichische Bundesverfassung, nach der das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sei, beantragen die NEOS einen ausdrücklichen Verweis auf den Kindeswohlvorrang im Verfahrensgesetz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA-VG) (2511/A). Damit soll laut Begründung einer Empfehlung der Kindeswohlkommission nachgekommen und die Notwendigkeit einer eigenständigen Kindeswohlprüfung insbesondere bei Rückkehrentscheidungen und Fragen des Aufenthaltstitels unterstrichen werden.

Gleichstellung von Vertriebenen mit Asylberechtigten

Trotz EU-weiter Einigung über den schnellstmöglichen Schutz für Vertrieben aus der Ukraine – und deren Umsetzung in österreichisches Recht durch die Vertriebenen-Verordnung – orten die NEOS zahlreiche Missstände im Umgang mit den Geflüchteten (2518/A(E)). Insbesondere über deren Behandlung als Asylwerber:innen, anstatt als Asylberechtigte, äußern sie ihr Unverständnis. Dies führe unter anderem dazu, dass Geflüchtete aus der Ukraine länger auf die Grundversorgung angewiesen seien und ihnen kein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Beschäftigungsbewilligung ermöglicht werde. Daher sprechen sich die NEOS für eine Gleichstellung von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-Verordnung ein temporäres Aufenthaltsrecht erhalten haben, mit Asylberechtigten aus.

Zentralstelle für die Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen

Weiters fordern die NEOS die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine nach dem Vorbild Deutschlands, die wesentlich zuständig für die Beweissicherung sowie die Weiterleitung der Beweise von Völkerrechtsverbrechen sein soll (2519/A(E)). Antragstellerin Stephanie Krisper (NEOS) sieht laut Antrag nicht ausreichende Bemühungen des Justiz- und des Innenministeriums betreffend der Beweissicherung, die essenziell für die Aufarbeitung der Verbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof sei. (Schluss) wit