Parlamentskorrespondenz Nr. 626 vom 08.06.2022

Hauptausschuss genehmigt nach Zwischenfall in OMV-Raffinerie Freigabe von Treibstoffreserven

Verordnung aufgrund von Gefahr in Verzug bereits erlassen

Wien (PK) – Der Hauptausschuss genehmigte heute einstimmig eine Freigabe von Treibstoffreserven vom vergangenen Pfingstwochenende, um einen Versorgungsengpass nach einem Zwischenfall in der OMV-Raffinerie Schwechat zu überbrücken. Die entsprechende Verordnung von Bundesministerin Leonore Gewessler wurde aufgrund von Gefahr in Verzug gleichzeitig mit dem Antrag an den Hauptausschuss erlassen.

Einhellig gebilligt hat der Hauptausschuss zudem eine Verordnung über die Sonderpauschalvergütung von Verfahrenshelfer:innen.

Freigabe von Treibstoffreserven für 14 Tage

Am 3. Juni ist es in der Raffinerie der OMV in Schwechat zu einem mechanischen Zwischenfall gekommen, der die Hauptdestillationsanlage für Rohöl beschädigt hat. Die Raffinerie, die seit 19. April aufgrund einer Wartung stillsteht, kann deshalb nur verzögert in Betrieb genommen werden. Das Ausmaß des Schadens und die Dauer der Verzögerung werden derzeit von der OMV geprüft, wie Ministerin Gewessler erläuterte. Die OMV-Raffinerie Schwechat versorgt demnach als einzige Raffinerie im Land den österreichischen Markt zu 40 bis 50%. Weil die Lagerbestände des Unternehmens für Benzin in fünf und für Diesel in vier Tagen aufgebraucht worden wären und mit Pfingsten ein nachfragestarkes Wochenende bevorstand, sah die Ministerin Gefahr in Verzug. Sie wies die Erdöl-Lagergesellschaft daher per Verordnung an, Erdölprodukte an die OMV freizugeben (175/HA). Durch eine Freigabe für 14 Tage soll der Versorgungsengpass überbrückt werden.

Die Pflichtnotstandsreserven von 90 Tagen werden durch diese Maßnahme laut Schätzungen um sechs Tage reduziert, so Gewessler. Es handelt sich um 112.000 Tonnen Diesel und 56.000 Tonnen Benzin. Die freigegebenen Produkte dürfen nur auf österreichischem Hoheitsgebiet abgegeben werden, unterstrich die Ministerin ebenso wie etwa Lukas Hammer (Grüne). Damit soll sichergestellt werden, dass Engpässe in anderen Staaten nicht durch österreichische Reserven gedeckt werden.

Aufgrund des Vorfalls seien derzeit etwa 80% der Raffinerie nicht betriebsfähig, erläuterte Gewessler. Wegen der niedrigen OMV-Lagerstände sei unmittelbares Handeln nötig geworden. Dass die Lagerstände niedrig gewesen seien, erkläre sich dadurch, dass man sich am Ende der Wartungsphase befunden habe und die Lager genau dazu da sind, diese Phasen zu überbrücken. Die OMV werde die Freigabemenge der Pflichtnotstandsreserve sobald wie möglich wieder auffüllen, so die Ministerin.

Peter Haubner (ÖVP) strich hervor, dass es wichtig gewesen sei, mit der Freigabe die Versorgungsstabilität sicherzustellen. Auf Fragen etwa von Johannes Margreiter (NEOS) und Erwin Angerer (FPÖ) führte Gewessler aus, dass die OMV unter anderem intensiv an alternativen Logistikrouten arbeite. Die 14 Tage sollen die Zeit überbrücken, bis die alternativen Routen stehen oder die Raffinerie wieder den regulären Betrieb aufnehmen kann.

Einer der Erwägungsgründe für die Freigabe aus der Pflichtnotstandsreserve sei gewesen, Unruhe am "enorm sensiblen" Markt sowie Preisausschläge zu vermeiden. Sie könne zu weiteren Preisentwicklungen zwar keine Garantien abgeben, meinte Gewessler unter anderem auf Fragen von Alois Schroll (SPÖ). Expert:innen würden es aber so einschätzen, dass die erfolgte Freigabe keinen unmittelbaren Zusammenhang mit Preisausschlägen haben werde.

Sondervergütung für Verfahrenshelfer:innen

Einhellige Zustimmung erteilte der Hauptausschuss einer Verordnung der Justizministerin über die Sonderpauschalvergütung für Verfahrenshelfer:innen (171/HA). Der Bund zahlt für diese Sondervergütung für das Jahr 2017 insgesamt 421.812,46 € und für das Jahr 2018 2.877.384,48 €.

Rechtsanwält:innen, die in überlang dauernden Verfahren als Verfahrenshelfer:innen ohne direkten Entlohnungsanspruch gegenüber ihrer Partei tätig sind, haben Anspruch auf gesonderte Vergütung in jenen Verfahren, in denen innerhalb eines Jahres bereits mehr als zehn Verhandlungstage oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden geleistet wurden. Die Rechtsanwaltskammern müssen ihnen alle darüber hinausgehenden Leistungen abgelten. Sie bekommen die Mittel dafür vom Bund zur Verfügung gestellt. Der Betrag für die Jahre 2017 und 2018 wurde laut Erläuterungen in den letzten Jahren durch Vorschusszahlungen bereits zur Gänze bereitgestellt, sodass mit der Verordnung im laufenden Finanzjahr keine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt einhergehe. Auf diesbezügliche Fragen von Johannes Margreiter (NEOS), warum die Verordnung erst jetzt vorliege, nannte Justizministerin Alma Zadić Verfahrensgründe wie etwa die Notwendigkeit, alle Bescheide, etwaige Beschwerden und ergänzende Erhebungen abzuwarten. (Schluss) kar/mbu