Parlamentskorrespondenz Nr. 674 vom 15.06.2022
Neu im Unterrichtsausschuss
Wien (PK) – Mit einer Regierungsvorlage (1494 d.B.) will die ÖVP-Grünen-Koalition die Novelle der verfassungsrechtlichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Kindergärten (15a-Vereinbarung) fixieren. Demnach soll es in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 jährlich in Summe 200 Mio. € an Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder geben. Die Aufteilung der Gelder auf die Länder berechne sich aus dem Anteil der unter Sechsjährigen pro Bundesland an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung, heißt es in den Erklärungen zum Gesetzesentwurf. Die Aufteilung der Mittel zwischen Ländern und Gemeinden liege in der Kompetenz der Gebietskörperschaften.
Weiterhin verpflichtend ist der Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung im Jahr vor der Schulpflicht des Kindes. Der Besuch soll wie gehabt im Ausmaß von 20 Stunden beitragsfrei angeboten werden, was der Bund im Rahmen der Zweckzuschüsse mit 80 Mio. € pro Kindergartenjahr bis 2026/27 mitfinanzieren will. Die verbleibenden 120 Mio. € sind laut Vorschlag zum Großteil zweckgebunden von den Ländern einzusetzen, nämlich zu mindestens 51% für den Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen und zu mindestens 19% für die frühe sprachliche Förderung. Für diese beiden Bereiche ist von Bundesländerseite zudem eine zusätzliche Kofinanzierung von jährlich 63 Mio. € vorgesehen. Die verbleibenden 30% des Bundeszuschusses können je nach Bedarf des jeweiligen Landes flexibel eingesetzt werden.
Zu den Zielsetzungen der neuen Finanzierungsvereinbarung gehören die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen und ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, wodurch auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll. Konkret geht es der Regierung darum, dass Österreich seine aktuelle Betreuungsquote von 29% der unter Dreijährigen auf das Barcelona-Ziel der EU von 33 % hebt. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt Österreich der Regierung zufolge mit einer Betreuungsquote von 95 % bereits über dem 90 %-igen Zielwert. Zum qualitativen Ausbau der Angebote elementarer Frühförderung will man die Qualifikation der Betreuenden bundesweit vereinheitlicht weiterentwickeln. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung sprachlicher Förderung, die nicht nur von Kindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch benötigt werde, wie es in der Regierungsvorlage heißt. Grundsätzlich hofft man, mit einer Ausweitung der Kindergartenangebote eine gerechtere Aufteilung der Betreuungsaufgaben unter den Eltern herbeizuführen.
Mehr Assistenz und Sozialarbeit an Pflichtschulen
An Pflichtschulen, die ebenfalls in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen, beabsichtigt der Bund, mit einer Aufstockung der Mittel den Ausbau der administrativen und psychosozialen Unterstützung an Schulen sowie der ganztägigen Schulplätze zu fördern. Nötig sind dazu Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und im Bildungsinvestitionsgesetz. Die als "Transferaufwand" bezeichneten Zahlungen an die Länder betragen laut Novellenentwurf (1493 d.B.) für das Restjahr 2022 2,33 Mio. €, für 2023 sind 45,84 Mio. € vorgesehen und von 2024 bis 2026 jährlich 22 Mio. €.
Für heuer ist der Mittelaufwand im Bundesfinanzgesetz 2022 gedeckt, heißt es in den Erläuterungen, für die Folgejahre sei im Bundesfinanzrahmengesetz 2023 – 2026 Vorsorge zu treffen.
In der Problembeschreibung wird auf das fehlende Pflichtschulpersonal auf Sekretariatsebene hingewiesen, wodurch Schulleitungen und Lehrkräfte viel Verwaltungsarbeit übernehmen müssten. Nur noch bis Ende August 2023 laufe ein in diesem Zusammenhang bereits 2020 gestartetes und vom Arbeitsmarktservice mitfinanziertes Wiedereingliederungsprojekt, das Langzeitarbeitslose bzw. Wiedereinsteiger:innen als administrative Assistenz an die Schulen bringt. Ebenso bestehe eine Kooperation zwischen dem Bund und den Bundesländern im Bereich der Schulsozialarbeit, die derzeit mit Ende August 2022 befristet sei. Die Regierungsvorlage sieht eine dauerhafte Fortsetzung dieser Modelle samt personellem Ausbau vor, indem sich der Bund künftig pro Schuljahr mit maximal 15 Mio. € (Assistenz) bzw. 7 Mio. € (Sozialarbeit) an den Kosten beteiligt. Die aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht abgerufenen Mittel zur qualitätsvollen Freizeitbetreuung an ganztägigen Pflichtschulen sollen laut Entwurf bis ins Jahr 2024 zur Verfügung stehen, um die schulische Tagesbetreuung auszuweiten. (Schluss) rei