Parlamentskorrespondenz Nr. 692 vom 17.06.2022

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Um eine bessere Koordinierung der Sozialleistungen zu ermöglichen, drängen die NEOS auf die vollständige Einmeldung aller staatlichen Leistungen in die Transparenzdatenbank. Der SPÖ geht es um eine Erweiterung des Bezieher:innenkreises von Heimopferrenten sowie um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.

NEOS mahnen treffsichere Sozialpolitik ein

Nach Meinung von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker gibt es derzeit ein "unkoordiniertes Förderwirrwarr" in Österreich. Das liegt ihm zufolge nicht zuletzt daran, dass Förderungen nur unvollständig in der Transparenzdatenbank erfasst werden und es auch kein Gesamtkonzept dafür gibt, wie die Daten zu Steuerungszwecken genutzt werden können. Dadurch komme es zu Doppelgleisigkeiten und Intransparenz. Loacker fordert die Regierung in einem Entschließungsantrag (2609/A(E)) daher auf, eine Datenbasis für sämtliche Transfers und öffentlichen Leistungen von Seiten des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kammern und der Sozialversicherung zu schaffen, um eine treffsichere Vergabe von staatlichen Leistungen zu gewährleisten. Er beruft sich in diesem Zusammenhang auch auf Kritik des Rechnungshofs und des parlamentarischen Budgetdienstes.

SPÖ will Lücke im Heimopferrentengesetz schließen

Der SPÖ ist es ein Anliegen, eine Lücke im Heimopferrentengesetz zu schließen, die die Volksanwaltschaft in ihrem jüngsten Bericht aufgezeigt hat (2624/A(E)). Demnach haben manche Heimopfer trotz Arbeitsunfähigkeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters keinen Anspruch auf eine Heimopferrente, weil ihr Ehepartner bzw. ihrer Ehepartnerin ein zu hohes Einkommen hat und sie daher keine Mindestsicherung erhalten. Diese Differenzierung zwischen Alleinstehenden und in Partnerschaft lebenden Heimopfern sei diskriminierend, schließt sich Sabine Schatz der Meinung der Volksanwaltschaft an und verlangt eine entsprechende Gesetzesänderung.

… und fordert arbeitsrechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Schon seit Längerem fordert die SPÖ außerdem arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für jene Menschen mit Behinderung, die als arbeitsunfähig eingestuft werden und in Tageswerkstätten arbeiten. Da die dortigen Tätigkeiten nicht als normale Erwerbsarbeit, sondern als therapeutische Maßnahmen gelten, würden die Betroffenen nur ein Taschengeld zwischen 60 € und 150 € erhalten, beklagen Verena Nußbaum und Alois Stöger. Zudem seien sie nicht versichert und hätten keinen Pensionsanspruch. Die SPÖ drängt daher darauf, auch in Tageswerkstätten künftig Lohn bzw. Gehalt zu zahlen und die dort tätigen Menschen damit arbeits- und sozialversicherungsrechtlich mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichzustellen. Zudem spricht sie sich für eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Bund und eine neue Form der Begutachtung und Einschätzung von behinderten Menschen aus (2635/A(E)). (Schluss) gs

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