Parlamentskorrespondenz Nr. 693 vom 17.06.2022

Neu im Sozialausschuss

SPÖ fordert Maßnahmen zum Teuerungsausgleich sowie Pflegegeldanspruch für vertriebene Ukrainer:innen

Wien (PK) – Die SPÖ hat in Reaktion auf die aktuelle Teuerung zwei Anträge eingebracht, die auf eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung zielen. Insbesondere geht es ihr um eine vorgezogene Valorisierung der Pensionen und des Pflegegeldes sowie eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Zudem ist es der SPÖ ein Anliegen, dass auch vertriebene Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Pflegegeld erhalten.

SPÖ pocht auf vorgezogene Erhöhung der Pensionen und des Pflegegelds

Konkret hat die SPÖ eine Erhöhung des Pflegegelds mit 1. Juli 2022 um 6% beantragt. Gleiches soll für Pensionen bis zu 4.000 € sowie für diverse Opferrenten gelten. Mehrfachpensionen sollen dem Antrag zufolge zusammengezählt werden. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen müsse rasch gehandelt werden, begründet SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch die Gesetzesinitiative (2636/A). Schließlich sei nicht nur Tanken und Heizen teurer geworden, auch die Preise für Wohnen und Lebensmittel hätten zuletzt bereits angezogen. Den von der Regierung angekündigten Energiekostenausgleich hält Muchitsch für unzureichend, um den Kaufkraftverlust abzudecken.

Ergänzt wird die Gesetzesinitiative durch einen Entschließungsantrag (2633/A(E)), in dem die SPÖ nicht nur eine vorgezogene Erhöhung der Pensionen und des Pflegegelds um 6%, sondern auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des Letzteinkommens und eine Verdreifachung der Familienzuschläge fordert. Zudem drängt Muchitsch darauf, auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe jährlich zu valorisieren. Schon vor der aktuellen Teuerungswelle sei jede:r fünfte Kurzzeitarbeitslose und jede:r zweite Langzeitarbeitslose armutsgefährdet gewesen, argumentiert er.

Pflegegeldanspruch für Vertriebene aus der Ukraine

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ, vertriebenen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine einen Anspruch auf Pflegegeld – bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen – zu gewähren. Die Abgeordneten Petra Wimmer und Verena Nußbaum haben in diesem Sinn ebenfalls eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes beantragt (2634/A). Es gebe einige dramatische Fälle, wo dringend Unterstützung benötigt werde, machen sie geltend. In den Erläuterungen geschildert wird etwa die schwierige Situation schwer behinderter Kinder, die zum Teil rund um die Uhr Betreuung oder spezielle Ernährung bzw. therapeutische Unterstützung bräuchten. (Schluss) gs