Parlamentskorrespondenz Nr. 703 vom 20.06.2022

Neu im Finanzausschuss

IFI-Beitragsgesetz 2022 und EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz

Wien (PK) – Das jährliche IFI-Beitragsgesetz sowie EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz liegen dem Finanzausschuss vor.

Beiträge zur Unterstützung von Entwicklungsbanken

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2022 sollen die Menschen in Entwicklungsländern weiter unterstützt werden. Zudem dient das Gesetz der Überwachung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFIs). Im konkreten Fall der Internationalen Entwicklungsorganisation – IDA sowie der Globalen Umweltfazilität – GEF. Um die gesetzlichen Voraussetzungen zu den finanziellen Beiträgen Österreichs an diese internationalen Finanzinstitutionen zu schaffen, wird jährlich das IFI-Beitragsgesetz beschlossen. Im diesjährigen IFI-Beitragsgesetz wird der Internationalen Entwicklungsorganisation ein österreichischer Beitrag von 2,73 Mio. € zugesprochen. Im Rahmen der Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF-8) hat Österreich einen Beitrag von 58,76 Mio. € zugesichert. Beides jedoch nur unter der Voraussetzung der parlamentarischen Genehmigung, die nun erfolgen soll (1511 d.B.)

EU-Rechtsanpassungen sollen mehr Nachhaltigkeit ins Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 bringen

Mit einer Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 soll mehr Wert auf Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten gelegt werden. Demnach werden Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele in das Wertpapieraufsichtsgesetz integriert. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssten demnach künftig bei der Produktgenehmigung potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen und die entsprechenden Zielgruppe identifizieren.

Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kunden die relevanten Informationen leicht zur Verfügung stellen kann, heißt es in der Regierungsvorlage (1492 d.B.). Dabei handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung im Bereich der europäischen Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID II). Die neuen Bestimmungen sollen ab 22. November 2022 in Kraft treten. (Schluss) gla