Verkehrsausschuss: Verfahrensgebühren für Verlängerungen von Führerscheinen werden abgeschafft
Vereinbarungen mit Bundesländern zum Hochwasserschutz entlang der Donau
Wien (PK) — Für eine allgemeine Befreiung von den Verfahrenskosten bei der Verlängerung von Führerscheinen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung befristet sind, sprach sich heute der Verkehrsausschuss aus. Ein Initiativantrag der Opposition zu dem Thema, der ebenfalls Gebührenerleichterungen forderte, wurde durch die einstimmig angenommene Regierungsvorlage miterledigt. Alle Fraktionen begrüßten die Aufhebung von Verfahrenskosten im Sinne von Menschen mit Behinderungen.
Der Vorschlag der NEOS, Ukraineflüchtlingen unbürokratischen Zugang zu Lenkerberechtigungen für Österreich zu geben, wurde hingegen von ÖVP und Grünen vertagt. Laut Verkehrsministerin Leonore Gewessler wird dazu gerade an einer gesamteuropäischen Lösung gearbeitet.
Zustimmung fand auch eine 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien zur Finanzierung von Vorhaben zum Hochwasserschutz im Bereich der österreichischen Donau, sowie eine Zusatzvereinbarung. Damit sollen für den Ausbau des Hochwasserschutzes rund 222 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2030 zur Verfügung stehen. Zudem befasste sich der Verkehrsausschuss mit den Berichten über Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Bereich des Verkehrsministeriums für Dezember 2021 bis März 2022.
Führerscheingesetz: Gebührenbefreiungen bei Verlängerungen
Personen mit befristeten Lenkberechtigungen müssen für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 € bezahlen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums stellte das eine Ungleichbehandlung dar, weil das Führerscheingesetz (FSG) für die regelmäßigen Verlängerungen der Lenkberechtigungsklassen C und D eine Gebührenbefreiung vorsieht. Künftig soll daher eine Gleichstellung aller Lenkberechtigungsklassen bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgen (1533 d.B.). Dafür hat sich heute der Verkehrsausschuss einstimmig ausgesprochen. Die Neuerung ist laut den Erläuterungen das Ergebnis der Prüfung eines Gesetzesvorschlages der Opposition, der eine allgemeine Gebührenbefreiung für die Verlängerung von Lenkberechtigungen fordert. Nach Berechnungen des Verkehrsministeriums umfasst der betroffene Personenkreis etwa 20.000 Personen pro Jahr. Daraus ergeben sich pro Jahr insgesamt 742.000 €, die sich als Entlastung für diese Personengruppe bzw. als Mindereinnahmen der Gebietskörperschaften niederschlagen.
Mit in Verhandlung stand auch der in der Regierungsvorlage angesprochene Antrag der Opposition zu Erleichterungen bei Verlängerungen von Führerscheinen für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (979/A). Dieser gilt durch die Annahme der Regierungsvorlage als miterledigt.
"Gut Ding braucht Weile", betonte Christoph Stark (ÖVP). In Gesprächen mit den Bundesländern habe man eine gute Lösung für die Gebührenbefreiungen bei Führerscheinverlängerungen gefunden. Dem schloss sich Heike Grebien (Grüne) an. Dank der Initiative von Ausschussvorsitzenden Alois Stöger (SPÖ) gebe es nun Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Dies sei bereits eine langjährige Forderung der Behindertenanwaltschaft gewesen. Stöger sprach von einer wichtigen Lösung im Sinne von Menschen mit Behinderungen. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck zeigte sich erfreut, dass die Regierung ein Anliegen der Opposition umgesetzt habe.
NEOS: Ukrainische Führerscheine von Inhaber:innen einer "blauen Karte" anerkennen
Weiters zur Debatte stand ein Antrag des NEOS-Abgeordneten Johannes Margreiter, ukrainischen Flüchtlingen unbürokratisch den Zugang zu gültigen Lenkerberechtigungen zu ermöglichen (2452/A(E)). Flüchtlinge aus der Ukraine würden aufgrund der Tatsache, dass ihr Heimatland kein EWR-Mitglied ist, in der Frage der Ausstellung eines gültigen Führerscheins vor hohen bürokratischen und finanziellen Hürden stehen. Eine Novelle des Führerscheingesetzes soll sie daher für die Dauer der Gültigkeit der "blauen Karte" mit EWR-BürgerInnen gleichstellen. Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt.
Es gehe im Sinne der Integration in den Arbeitsmarkt um die Sicherstellung von Mobilität, hielt Johannes Margreiter (NEOS) zu seinem Antrag fest. Für Alois Stöger (SPÖ) ist es grundsätzlich nicht nachvollziehbar, weshalb die Qualifikation zum Lenken eines Fahrzeugs nach sechs Monaten erlischt. Laut Christian Ries (FPÖ) ist die geltende Rechtslage ausreichend. Sechs Monate seien genügend Zeit, um sich eine gültige Lenkerberechtigung zu besorgen. Geht es nach dem FPÖ-Abgeordneten, sollen Ukrainer:innen hier nicht besser als andere Nicht-EWR-Bürger:innen gestellt werden.
Derzeit gebe es noch keinen Regelungsbedarf, da ukrainische Führerscheinbesitzer:innen sechs Monate lang ein Fahrzeug lenken dürften, erläuterte Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Man wolle aktuell abwarten, da gerade eine gesamteuropäische Lösung im Arbeit sei. Sollte sich diese verzögern, könne man die Fristen im Führerscheingesetz um weitere sechs Monate verlängern, versicherte Gewessler.
Bund trifft Vereinbarungen über Hochwasserschutzprojekte mit Oberösterreich, Niederösterreich und Wien
Der Hochwasserschutz entlang der Donau wurde in den letzten Jahrzehnten massiv ausgebaut. Zur Finanzierung dieser Vorhaben wurden bisher zwei 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgeschlossen. Mit der "3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau" sollen weitere Hochwasserschutzprojekte umgesetzt werden, die Schutz vor hundertjährlichen Hochwässern bieten sollen (1536 d.B.). Der Bund und die beteiligten Länder tragen damit gemeinsam die Kosten von 13 Hochwasserschutzprojekten. Das Gesamtvolumen umfasst rund 222 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2030. Der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten, also rund 111 Mio. €. 30% sollen die Bundesländer und 20% die jeweilige Gemeinde bzw. die Interessent:innen tragen.
Da einige Projekte im Rahmen einer vorangegangenen, zweiten 15a-Vereinbarung noch nicht umgesetzt sind, ist eine Zusatzvereinbarung zur neuen Vereinbarung mit Niederösterreich und Wien vorgesehen (1537 d.B.). Sie soll die Möglichkeit schaffen, alle geplanten Vorhaben der früheren Vereinbarung, deren Durchführung am 30. Juni 2021 noch nicht begonnen wurde, aus nicht verbrauchten Mitteln der neuen 15a-Vereinbarung zu finanzieren. Da Oberösterreich hier sämtliche Vorhaben bereits umgesetzt habe, sei das Bundesland nicht Teil der Zusatzvereinbarung, informierte Ministerin Gewessler im Verkehrsausschuss.
Beide Regierungsvorlagen wurden von allen sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten begrüßt und einstimmig angenommen. Es sei wichtig, die in den letzten Jahren gesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter auszubauen, unterstrich Johann Singer (ÖVP). Dem schloss sich Melanie Erasim (SPÖ) an. Es gehe darum, durch Investitionen in den Hochwasserschutz Menschenleben zu schützen. Für Gerhard Deimek (FPÖ) ist bereits Wichtiges geschehen, es sei aber noch "Einiges in Arbeit". Der FPÖ-Abgeordnete interessierte sich zudem dafür, ob auch die vermehrt auftretenden Starkregenereignisse Eingang in die Konzepte finden würden. Johannes Margreiter (NEOS) zeigte sich besorgt, ob die für ein 100-jähriges Hochwasser ausgelegten Maßnahmen aufgrund des Klimawandels ausreichend sein werden.
Grundsätzlich gehe es darum, in den Bereichen, wo noch kein Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser gegeben ist, diesen weiter auszubauen, erklärte die Klimaschutzministerin. Bei einzelnen Projekten gebe es durch höhere Bauten aber sehr wohl einen Sicherheitszuschlag. Was die Frage der Miteinbeziehung von Starkregeereignissen betrifft, hätten diese keine Auswirkungen auf den Hochwasserschutz, informierte Gewessler.
Förderung von umweltfreundlicher Mobilität aus COVID-19-Hilfsmitteln
Der Verkehrsausschuss befasste sich auch mit den Berichten des Verkehrsministeriums über Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Bereich des Verkehrsministeriums für Dezember 2021 (III-563 d.B.), Jänner 2022 (III-599 d.B.), Februar 2022 (III-618 d.B.) und März 2022 (III-630 d.B.). Aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurde die Forschungsförderung des KLIEN Klima-Konjunkturpakets 2020 zur Forcierung von Innovationen für die Dekarbonisierung zusätzlich mit 32 Mio. € dotiert. Gefördert werden damit Projekte im Bereich der Mobilität, die eine höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und CO2-Reduktion ermöglichen. Im Berichtszeitraum von Dezember 2021 bis Ende März 2022 stiegen die Auszahlungen für das gesamte "KLIEN Klima-Konjunkturpaket 2020 — Forcierung von Innovationen für die Dekarbonisierung" auf etwa 9,28 Mio. €. Von diesem Betrag entfielen auf das Programm "Vorzeigeregion Energie" rund 6,07 Mio. €, auf den Bereich Energieforschung etwa 3,22 Mio. €. Die Berichte wurden im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Die Berichte würden verdeutlichen, dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs während der Pandemie gesichert und aufrecht erhalten worden sei, betonten Hermann Weratschnig (Grüne) und Joachim Schnabel (ÖVP). Wenn notwendig, könne man die Fonds bei Bedarf wieder "hochfahren", so Weratschnig.
Johannes Margreiter (NEOS) interessierte sich dafür, ob es Planungen für eine neuerliche Notvergabe auf der Weststrecke für den kommenden Herbst gebe und ob durch die hohen Treibstoffpreise die Kapazitäten der ÖBB ausreichen würden. Sie gehe nicht für den Bedarf einer weiteren Notvergabe aus, antwortete Leonore Gewessler. Die letzten zwei Jahre hätten aber gezeigt, dass die Pandemie unberechenbar sei. Was die Kapazitäten der ÖBB betrifft, seien derzeit zu den Stoßzeiten im Fernverkehr mehr Menschen als im Rekordjahr 2019 unterwegs. Die ÖBB hätten jedoch rasch mit zusätzlichen Angeboten reagiert, zudem arbeite man kontinuierlich an einem weiteren Kapazitätsausbau. Laut Gewessler soll es im Fernverkehr bis 2030 zu einer Steigerung von einem Drittel kommen.
Von Ausschussvorsitzenden Alois Stöger (SPÖ) auf die "Vorzeigeregionen Energie" angesprochen, informierte die Verkehrsministerin, dass es sich dabei um insgesamt drei Regionen oder Schwerpunkte handle. Dies sei einerseits das "Green Energy Lab", bestehend aus den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien, wo es um die Entwicklung und Demonstration grüner Energietechnologien gehe. In den industriestarken Bundesländern Oberösterreich und Steiermark werde im Rahmen des Projekts NEFI – New Energy for Industry – die Dekarbonisierung des industriellen Energiesystems vorangetrieben. Mit dem dritten Projekt verfolge man zudem das Ziel der Umstellung der österreichischen Volkswirtschaft auf ein stark Wasserstoff-basiertes Energiesystem, so Gewessler. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) med
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- III-563 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021 – Untergliederung 41 Mobilität
- III-599 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2022 – Untergliederung 41 Mobilität
- III-630 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2022 – Untergliederung 41 Mobilität
- 1/A-VE - Verkehrsausschuss
- 1533 d.B. - Führerscheingesetz (22. FSG-Novelle)
- 2452/A(E) - Gültigkeit ukrainischer Führerscheine
- III-618 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2022 – Untergliederung 41 Mobilität
- 979/A - Führerscheingesetz
- 1536 d.B. - 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
- 1537 d.B. - Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau