Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 22.06.2022

Neu im Umweltausschuss

Novelle des Klimabonusgesetzes bringt Anti-Teuerungsbonus als Teil des Entlastungspakets der Regierung

Wien (PK) – Eine Novelle des Anfang des Jahres beschlossenen Klimabonusgesetzes bringen die Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) mittels Antrag ein (2663/A). Diese beinhaltet Maßnahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung. So ist neben dem Klimabonus ein zusätzlicher Anti-Teuerungsbonus für 2022 vorgesehen und der Regionalausgleich soll erst 2023 umgesetzt werden.

2022 soll eine einheitliche Auszahlung des regionalen Klimabonus in Höhe von 250 € für alle anspruchsberechtigten Personen und für Kinder in der Höhe von 125 € erfolgen. Die ursprünglich vorgesehene Systematik von Sockelbetrag und ergänzendem Regionalausgleich wird aber erst ab dem Jahr 2023 vollumfänglich zur Anwendung kommen. Zusätzlich ist ein Anti-Teuerungsbonus in Form eines Sonderzuschlags vorgesehen, der die aktuellen Preissteigerungen abfedern soll. Für über 18-jährige soll dieser 250 € und für Personen unter 18 Jahren 125 € betragen.

Der Sonderzuschlag soll kein eigenes Einkommen darstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass er für Zuverdienstgrenzen, die z.B. bei der Familienbeihilfe oder bei der Waisenpension relevant sind, unbeachtlich bleibt. Ebenso soll der regionale Klimabonus als auch der Sonderzuschlag als nicht anrechenbare Leistungen im Sinne des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gelten.

Um die soziale Treffsicherheit des Sonderzuschlags zu gewährleisten, ist eine einkommensabhängige Differenzierung vorgesehen. Bei Jahreseinkommen von über 90.000 € ist der Sonderzuschlag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Dabei wird der Sonderzuschlag einer Empfängerin bzw. eines Empfängers, aber nicht der von Personen unter 18 Jahren, hinzugerechnet – dieser bleibt jedenfalls steuerfrei.

Außerdem werden im Rahmen der Novelle gesetzliche Grundlagen für Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen im Falle von Rückforderungen für zu Unrecht bezogene regionale Klimaboni eingeführt. (Schluss) pst