Parlamentskorrespondenz Nr. 746 vom 23.06.2022
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Ein SPÖ-Antrag zielt auf eine Ausweitung der Anspruchsberechtigung des Energiekostenausgleichs ab, damit nicht nur Personen, die direkt Kund:innen von Energielieferanten sind, diesen beantragen können. Die FPÖ legt ein Forderungspaket zur Existenzsicherung von Trafiken vor.
SPÖ: Erweiterung des Bezieher:innenkreises für den Energiekostenausgleich
Der von den Regierungsparteien beschlossene Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 € schließe durch die derzeitige Auszahlungsform Menschen von der Entlastung aus, die nicht direkt gegenüber den Stromlieferant:innen als Kund:innen aufscheinen, bemängeln die SPÖ- Abgeordneten Alois Schroll und Alois Stöger in ihrem Initiativantrag (2650/A). Dies erscheine aus Gleichheitsüberlegungen als verfassungswidrig und soll durch eine Änderung des Energiekostenausgleichsgesetzes auf alle Personen mit Hauptwohnsitz ausgeweitet werden, sofern sie die finanziellen Obergrenzen nicht überschreiten. Damit sollen künftig etwa auch Betreiber:innen von Wohneinrichtungen wie Wohnheime oder Alten- und Pflegegeheime für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz Anspruch auf eine Gutschrift haben.
FPÖ für Forderungspaket zur Existenzsicherung von Trafiken
Die Freiheitlichen sehen die Existenzgrundlage der österreichischen Trafikant:innen durch den "Plan gegen den Krebs" der Europäischen Kommission, der eine Reduktion der Raucherquote von derzeit 25% auf 5% vorsehe, gefährdet. Bezugnehmend auf eine Studie der KMU Forschung Austria, die weitreichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen für die Trafiken prognostiziert, orten sie in einem Entschließungsantrag akuten politischen Handlungsbedarf (2641/A(E)).
Daher greift die FPÖ die Anliegen des WKÖ-Bundesgremiums der Tabaktrafikant:innen zur Zukunftssicherung der Trafiken auf und spricht sich für deren Forderungspaket aus. Danach soll der Verkauf von rauchbaren Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt unter 0,3% ausschließlich in Trafiken erfolgen und das Tabakmonopol um weitere sensible Genussmittel – insbesondere neuartige Tabakerzeugnisse, wie Nikotinpouches – erweitert werden. Auch Lotterieprodukte sollen exklusiv in Trafiken vertrieben und das Online-Glücksspiel analog zum Tabakmonopolgesetz geregelt werden. Zudem wird die Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakwaren sowie eine Wiedereinführung der 200-Stück-Regelung beim legalen grenzüberschreitenden Einkauf gefordert. (Schluss) med/wit