Parlamentskorrespondenz Nr. 755 vom 24.06.2022

Neu im Finanzausschuss

EU-Rechtsanpassung soll mehr Nachhaltigkeit bei Investmentfonds bringen

Wien (PK) – Mehr Nachhaltigkeit soll eine EU-Rechtsanpassung im Investmentfondsgesetz 2011, im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz bringen. Konkret sollen Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden, heißt es in der Begründung. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand wird festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen ist, wenn ein Basisinformationsblatt erstellt wurde (1569 d.B.).

Die gesetzlichen Bestimmungen, zu den Nachhaltigkeitskriterien sollen mit 1. August 2022 in Kraft treten. Die Bestimmungen zum Basisinformationsblatt sollen ab 1. Jänner 2023 gelten. (Schluss) gla