Parlamentskorrespondenz Nr. 779 vom 28.06.2022

Finanzausschuss: Feuerwehren erhalten zusätzliche Mittel aus dem Katastrophenfonds

Regelung analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Geringverdiener:innen auch für Selbstständige geplant

Wien (PK) – Für den Einkauf von Einsatzfahrzeugen sollen den Feuerwehren jährlich zusätzliche 20 Mio. € aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden. Dafür hat sich heute der Finanzausschuss einstimmig ausgesprochen.

Zu einer Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, die vorerst nur redaktionelle Anpassungen enthält, kündigte Elisabeth Götze seitens der Grünen an, dass analog zum Teuerungsabsetzbetrag von 500 € für Geringverdiener:innen auch an einer solchen Maßnahme für Selbstständige gearbeitet werde.

Die Anträge der Oppositionsparteien wurden von ÖVP und Grünen im Ausschuss vertagt. Die FPÖ will den Vergabemodus von Trafiken beibehalten und legt zudem ein Forderungspaket zur Unterstützung von Trafiken vor. Die NEOS sprechen sich für die Einberufung einer Sitzung des OMV-Aufsichtsrats aus, um über Alternativen zu russischen Gasimporten zu beraten. Ein Wagniskapitalfonds-Gesetz soll die Rahmenbedingungen für Start-Ups verbessern, so eine weitere NEOS-Forderung.

Zusätzliche Mittel für Investitionen der Feuerwehren

Die heute beschlossenen Mittel von jährlich 20 Mio. € für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds ab 2022 sollen den Bundesländern proportional zu ihrer Bevölkerungszahl zur Verfügung gestellt und hauptsächlich für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Voraussetzung für die Gewährung soll ein Nachweis des Landes sein, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für die Zwecke der Feuerwehren verwendet wurden, heißt es in dem Initiativantrag von ÖVP und Grünen (2647/A). Manfred Hofinger (ÖVP) betonte, dass die Feuerwehren einen sehr wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten und ebenso unter den Teuerungen leiden. Mit der Aufstockung würden auch die Gemeinden unterstützt, die die Ausstattung der Feuerwehren finanzieren, so Elisabeth Götze (Grüne). Das Ansinnen sei zu begrüßen, meinte dazu etwa auch Gerald Loacker (NEOS). Ihn würde allerdings unter anderem die Benchmark hinsichtlich der Anzahl an Einwohner:innen pro Feuerwehrauto interessieren. Sowohl Michael Schnedlitz (FPÖ) als auch Selma Yildirim (SPÖ) hakten unter anderem zum Thema eines echten Mehrwertsteuerausgleichs bei den Feuerwehren nach. Die nunmehrigen 20 Mio. € seien demgegenüber die "ehrlichste" Variante, meinte dazu Gabriel Obernosterer (ÖVP), zumal dieses Geld direkt dahingehe, wo es gebraucht wird.

Koalition arbeitet an Absetzbetrag für Selbstständige zur Teuerung

Ein weiterer Beschluss betrifft eine von ÖVP und Grünen angenommene Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Damit wird vorerst nur ein Redaktionsversehen bereinigt (2669/A). Es soll aber noch vor dem Sommer auch eine Lösung für Selbstständige analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Unselbstständige gefunden werden, entgegnete Jakob Schwarz (Grüne) etwa der Kritik von Alois Stöger (SPÖ), Karin Doppelbauer (NEOS) und Michael Schnedlitz (FPÖ) an der unüblichen Vorgangsweise, einen "leeren" Antrag ins Plenum zu schicken.

Jüngst wurde vom Nationalrat unter anderem ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag für Geringverdiener:innen bei Unselbstständigen in der Höhe von 500 € beschlossen. An einer solchen Lösung werde nun auch für Selbstständige gearbeitet, so Götze. Zu den demokratiepolitischen Bedenken der Opposition, dass der Antrag als eine "Trägerrakete" ins Plenum wandere, meinte etwa Peter Haubner (ÖVP), das Ansinnen, auch Selbstständige unterstützen zu wollen, sei wohl für alle das gleiche. Er entschuldigte sich für das fehlende Vorliegen der Lösung im Ausschuss, die Thematik sei jedoch komplex und noch in einem Abstimmungsprozess. Ein Experte des Finanzministeriums erörterte, seitens des Sozialministeriums werde mit der Sozialversicherung an einer inhaltsgleichen Regelung für Selbstständige gearbeitet, die über die Sozialversicherung laufen solle. Auch Finanzminister Magnus Brunner bezeichnete die Umsetzung als technisch-rechtlich anspruchsvoll. Ein Vertagungsantrag, den die SPÖ stellte, blieb mit den Stimmen der Oppositionsparteien in der Minderheit.

FPÖ-Anträge zu Trafiken

In einem vom Sozialausschuss an den Finanzausschuss zugewiesenen Entschließungsantrag spricht sich die FPÖ für die Beibehaltung des Vergabemodus von Trafiken aus. Laut Antragsteller Peter Wurm (FPÖ) werde durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die bisherige Vergabepraxis von Tabaktrafiken auf Grundlage des Tabakmonopols "aus den Angeln gehoben" (2340/A(E)). Um den Berufsstand der Trafikant:innen sowie die Nachfolgeregelung im Sinne der vorzugsberechtigten Trafikwerber:innen bzw. der Familiennachfolge sozial und ökonomisch zu schützen, tritt die FPÖ für entsprechende gesetzliche Anpassungen ein.

In einem weiteren Entschließungsantrag (2641/A(E)) sehen die Freiheitlichen die Existenzgrundlage der österreichischen Trafikant:innen durch den "Plan gegen den Krebs" der Europäischen Kommission gefährdet. Dies bedeute weitreichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen für die Trafiken, weshalb die FPÖ ein Forderungspaket vorlegt. Danach soll etwa der Verkauf von rauchbaren Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt unter 0,3% ausschließlich in Trafiken erfolgen und das Tabakmonopol um weitere sensible Genussmittel erweitert werden. Auch Lotterieprodukte sollen exklusiv in Trafiken vertrieben und das Online-Glücksspiel analog zum Tabakmonopolgesetz geregelt werden. Die Trafiken würden auch eine wichtige Rolle als Nahversorger einnehmen, betonte Hermann Brückl (FPÖ).

Die Anträge wurden durch ÖVP und Grüne vertagt. Ausschussvorsitzender Karlheinz Kopf (ÖVP) kann in beiden Vorlagen grundsätzlich legitime Anliegen erkennen. Nina Tomaselli (Grüne) meinte aber unter anderem zum Vergabemodus, dass derzeit an einer rechtskonformen Lösung gearbeitet werde. Kai Jan Krainer (SPÖ) wies etwa im Hinblick auf umsatzstarke Trafiken, beispielsweise in Bahnhöfen, auf einen SPÖ-Vorschlag hin, wonach das Vererben über mehr als eine Generation ein Ende haben müsse. Eine Generation würde auch aus Sicht von Gerald Loacker (NEOS) reichen, schloss er sich Krainer an. Differenziert betrachten möchte Finanzminister Magnus Brunner die Ansinnen beider Anträge, sowohl vergaberechtlich, als auch gesundheits- und sozialpolitisch sowie im Hinblick auf höchstgerichtliche Urteile und europarechtliche Bestimmungen. Gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Gesundheitsministerium gebe es derzeit Bemühungen, mit der Branche Lösungen zu erarbeiten.

NEOS wollen Sitzung des OMV-Aufsichtsrats einberufen

Im Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde ebenfalls eine NEOS-Initiative (2486/A(E)), derzufolge der Finanzminister mit Unterstützung der ÖBAG eine Sitzung des OMV-Aufsichtsrats einberufen soll, um über Alternativen zu den Gasimporten aus Russland zu beraten. Dort sollte der OMV-Vorstand dem Aufsichtstrat auch zu den Konsequenzen für die OMV im Fall eines Lieferstopps, zu gescheiterten OMV-Projekten sowie zur Prüfung größerer Liefermengen von Gas aus Norwegen Bericht erstatten. Zudem will Antragstellerin Karin Doppelbauer (NEOS) die Beeinflussung von Vorstandsmitgliedern bei strategischen Entscheidungen sowie Szenarien für eine Neuausrichtung der OMV thematisiert wissen. Insgesamt fehle ihr im Zusammenhang mit den Gas-Fragen die Transparenz, so Doppelbauer. Viele andere Länder in Europa würden das aus ihrer Sicht besser machen.

Ähnlich wie Andreas Hanger (ÖVP), der weder das Finanzministerium noch die ÖBAG berechtigt sieht, Aufsichtsratssitzungen einzuberufen, mahnte Finanzminister Brunner, das Aktienrecht seriös im Auge zu behalten. Solcherart Sonderbestimmungen gebe es dort nicht. Doppelbauer meinte dazu allerdings, Spezialist:innen würden es sehr wohl als möglich bezeichnen, über die ÖBAG eine solche Sitzung einzuberufen. Auch könnten ihr zufolge über die ÖBAG zusätzliche Leitungskapazitäten angedacht werden, wenn die Zusatzkosten durch die Republik abgefedert würden. Auch der Überlegung einer Privatisierung würde sie, wenn es nichts anderes gibt, das getan werden könne, Raum geben.

NEOS urgieren Wagniskapitalfonds-Gesetz

In einem weiteren von ÖVP und Grünen vertagten Entschließungsantrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-Ups fordern die NEOS die Vorlage eines Wagniskapitalfonds-Gesetzes (2646/A(E)). Dieses soll sich an internationalen Best-Practice-Modellen orientieren und zur Entwicklung eines Marktes für außerbörsliches Risikokapital beitragen. Dies sei notwendig, da es in Österreich keine optimalen Voraussetzungen für Start-ups gebe, um sich im Markt zu halten bzw. rasch wachsen zu können, so Antragstellerin Karin Doppelbauer. Finanzminister Magnus Brunner sei hier säumig, obwohl bereits geeignete Vorschläge für ein Wagniskapitalfonds-Gesetz vorliegen würden, kritisiert die Oppositionspartei. Peter Haubner (ÖVP) meinte dazu, die Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema laufen bereits, man sei gerade dabei, Regelungen dazu in Umsetzung zu bringen.

SPÖ: Erweiterung des Bezieher:innenkreises für den Energiekostenausgleich

Der von den Regierungsparteien beschlossene Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 € schließe durch die derzeitige Auszahlungsform Menschen von der Entlastung aus, die nicht direkt gegenüber den Stromlieferant:innen als Kund:innen aufscheinen, bemängelt die SPÖ in ihrem Initiativantrag (2650/A). Dies erscheine aus Gleichheitsüberlegungen als verfassungswidrig und soll durch eine Änderung des Energiekostenausgleichsgesetzes auf alle Personen mit Hauptwohnsitz ausgeweitet werden, sofern sie die finanziellen Obergrenzen nicht überschreiten. Damit sollen laut dem Antrag künftig etwa auch Betreiber:innen von Wohneinrichtungen wie Wohnheime oder Alten- und Pflegegeheime für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz Anspruch auf eine Gutschrift haben. Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien vertagt. Finanzminister Magnus Brunner räumte ein, dass es hier unterschiedliche Gruppen und Problemstellungen gebe. Für jene Gruppe in Trägereinrichtungen etwa soll noch an Sonderlösungen gedacht werden.

SPÖ will ländliche Regionen stärken

Die SPÖ macht sich für eine Offensive zur Kräftigung der österreichischen Regionen stark und will dabei die regionale Handlungsebene stärken. Im Kern geht es in dem ebenfalls vertagten Entschließungsantrag (2667/A(E)) um Chancengleichheit von Menschen im städtischen sowie im ländlichen Raum. Den Fokus will SPÖ-Mandatar Maximilian Lercher dabei auf soziale Verantwortung sowie Infrastruktur und das Leben am Land legen. Er regt unter anderem dazu an, die Gesundheitsversorgung, die Versorgung älterer Menschen und die Kinderbetreuung zu verbessern. Dabei soll die Mobilität gefördert und Digitalisierung vorangetrieben werden. Maßnahmen schlägt Lercher auch zur Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt sowie zur Verwaltung vor und möchte strategische Schwerpunkte setzen und ländliche Räume intelligent nutzen. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sollten bei den Finanzausgleichsverhandlungen mitbedacht werden. Seitens der ÖVP meinte Ernst Gödl (ÖVP), die eingebrachten Punkte seien beim Finanzausgleich gut aufgehoben, um sie in diesem Zusammenhang mitzubedenken. (Schluss Finanzausschuss) mbu/med