Parlamentskorrespondenz Nr. 808 vom 01.07.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) - Um vorrangig technische und datenschutzrechtliche Fragen geht es bei den von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderungen im Epidemiegesetz. Aus Gründen der Datenminimierung soll das Impfzertifikat im elektronischen Impfpass (eImpfpass) nicht mehr als PDF-Dokument gespeichert werden, sondern nur mehr als Link zur Verfügung stehen. Für die Übermittlung des Impfzertifikats an die ELGA GmbH ist der Gesundheitsminister zuständig. Der Link-Abruf durch die ELGA GmbH erfolgt über eine Schnittstelle zum EPI-Service, wobei die eindeutige Zuordnung zu einer individuellen Person anhand des im eImpfpass gespeicherten bereichsspezifischen Personenkennzeichens erfolgt. Die bereits an die ELGA GmbH übermittelten und gespeicherten PDFs sind zu löschen. Außerdem wird im COVID-19-Maßnahmengesetz eine redaktionelle Anpassung vorgenommen (2652/A ).

Auch die von Regierungsfraktionen beantragte Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes enthält vorerst nur die Behebung eines Redaktionsversehens (2659/A). (Schluss) sue