Neu im Sozialausschuss
Gesetzesinitiativen der Koalitionsparteien zur Sonderbetreuungszeit, zum Urlaubsersatz und zum Teuerungsausgleich für Pensionist:innen
Wien (PK) – ÖVP und Grüne schlagen vor, die Sonderbetreuungszeit in einer eingeschränkten Form bis Jahresende wiedereinzuführen. Auch ein SPÖ-Entschließungsantrag liegt zu dieser Materie vor. Außerdem haben die Koalitionsparteien Änderungen im Sozialversicherungsrecht und im Urlaubsgesetz beantragt.
Wiedereinführung eines eingeschränkten Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
Konkret soll mit dem Antrag der Koalitionsparteien auf Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (2796/A) ein neuerlicher Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder verankert werden, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Das betrifft gemäß den Erläuterungen derzeit Kinder in Volksschulen, aber etwa auch Krabbelstuben und die Betreuung durch Tageseltern. Weiters soll der Rechtsanspruch im Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen – diesfalls auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – zum Tragen kommen.
Gelten sollen die Bestimmungen laut Antrag rückwirkend ab 5. September bis zum Ende des laufenden Jahres. Für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen sind analoge Bestimmungen vorgesehen.
Wie bereits in den vergangenen Phasen der Sonderbetreuungszeit (Phase 6 endete am 8. Juli 2022) sollen die Arbeitgeber:innen die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter:innen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt bekommen, wobei die Vergütung mit der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist. Zudem muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer wie in der Vergangenheit alle zumutbaren Alternativen ausschöpfen. Die in früheren Phasen bestehende Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit auf freiwilliger Basis zu vereinbaren, ist in der neuen Phase 7 nicht mehr vorgesehen. Bereits gewährte Dienst- und Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden.
SPÖ fordert unbefristete Wiedereinführung von Sonderbetreuungszeit
Auch die SPÖ hat zum Thema Sonderbetreuungszeit einen Antrag eingebracht (2740/A(E)). Sie fordert eine unbefristete Wiedereinführung des Rechtsanspruchs, beginnend mit dem 5. September 2022. Begründet wird dies von Antragstellerin Petra Wimmer damit, dass viele Eltern seit Schulbeginn vor enormen Herausforderungen stünden. Schließlich dürften Kinder, die mit dem Coronavirus infiziert sind, Kindergärten und Schulen nicht besuchen. Zwar hätten betroffene Eltern in solchen Fällen auch gemäß allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen das Recht auf eine kurzfristige Dienstfreistellung, Details wie die Dauer dieser Freistellung seien aber nicht geregelt. Es sei für die Eltern nicht zumutbar, ihren Arbeitsplatz zu riskieren, macht Wimmer geltend.
Finanzieller Urlaubsersatz: ÖVP und Grüne wollen EuGH-Urteil umsetzen
Mit einer Novellierung des Urlaubsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes wollen die Koalitionsparteien eine EuGH-Entscheidung vom November 2021 und ein darauf basierendes OGH-Urteil vom Februar 2022 umsetzen (2793/A). Demnach soll künftig auch Arbeitnehmer:innen, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zustehen. Für das aktuelle Urlaubsjahr ist diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt. Damit wird es für die fünfte und sechste Urlaubswoche im Austrittsjahr in den genannten Fällen weiterhin keinen Ersatzanspruch geben.
Teuerungsausgleich für Pensionist:innen soll nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
Beantragt haben ÖVP und Grüne außerdem eine Novellierung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze (2794/A). Zum einen geht es ihnen darum, dass der im Juli beschlossene Teuerungsausgleich für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 € nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und einen allfälligen Sozialhilfe-Bezug somit nicht schmälert. Zum anderen soll die im Zuge der Sozialversicherungsreform eingeführte Pflicht für Versicherungsvertreter:innen, vor ihrer Entsendung in einen Verwaltungskörper eine Informationsveranstaltung des Dachverbands zu besuchen, adaptiert werden. Künftig wird es demnach ausreichen, wenn der Nachweis innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung erbracht wird. Damit wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass die Verwaltungskörper nach dem Ausscheiden eines Mitglieds rasch wieder vollzählig besetzt werden können.
Zwei weitere von den Koalitionsparteien vorgelegte Sozialversicherungsnovellen (2810/A, 2811/A) haben lediglich redaktionelle Richtigstellungen zum Inhalt. (Schluss) gs
Format
Links
- 2796/A - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
- 2740/A(E) - Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
- 2810/A - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz u.a.
- 2811/A - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
- 2794/A - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, u. a.
- 2793/A - Urlaubsgesetz, Landarbeitsgesetz 2021, u. a.