Parlamentskorrespondenz Nr. 1008 vom 23.09.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

"Strompreisbremse": ÖVP und Grüne legen Gesetzesentwurf für Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss vor

Wien (PK) – Aufgrund der Teuerung haben ÖVP und Grüne unter dem Titel "Strompreisbremse" einen Gesetzesentwurf für eine befristete Stromkostenförderung für Haushalte vorgelegt (2827/A). Zum einen sollen durch einen Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr für Haushaltskund:innen vom Bund gestützt werden. Die Förderung soll von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung kommen und greifen, wenn der Strompreis gemäß dem jeweiligen Stromlieferungsvertrag des Haushalts den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt. Jener Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst werden. Über 40 Cent/kWh hinausgehende Preise sollen maximal mit der Differenz zwischen den beiden Schwellenwerten, also mit 30 Cent/kWh, gestützt werden.

Bei einem geringeren Jahresverbrauch als 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge, da der Stromkostenzuschuss mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt sein soll. Für größere Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, ist laut Vorlage ein Zusatzkontingent vorgesehen.

Zum anderen sollen einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss erhalten. Abgestellt wird dabei in der Zuerkennung auf die Befreiung von der GIS-Gebühr. Gewährt werden soll der Netzkostenzuschuss in einer Höhe von 75 % der reinen vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte ohne sonstige Leistungen. Die jährliche Höhe des Netzkostenzuschusses ist außerdem mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gedeckelt.

Die Werte des Stromkostenzuschusses sollen außerdem durch Verordnung der Umweltministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister angepasst werden können, wenn nicht mehr zu gewährleisten ist, dass die Kostenbelastung von Haushaltskund:innen für ein leistbares Strom-Grundkontingent in einem ausreichenden Ausmaß verringert wird.

Für die Stromkostenzuschüsse und Netzkostenzuschüsse sollen laut Entwurf für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert werden. Bei Bereitstellung der Mittel ist den Erläuterungen zufolge auch das genannte Zusatzkontingent für größere Haushalte zu berücksichtigen.

Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss soll nach Ende des Förderungszeitraumes evaluiert werden, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Lieferanten Preisanpassungen vorgenommen haben, die in einem Alternativszenario ohne Stromkostenzuschuss unterblieben wären. (Schluss) mbu


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