Sozialausschuss beschließt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende des Jahres
Weitere Beschlüsse: Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und Neuregelung des finanziellen Urlaubsersatzes
Wien (PK) – Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern von COVID-19-erkrankten Kindern passierte heute den Sozialausschuss mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ. Ebenso beschlossen wurde eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, womit künftig Härtefälle infolge aufgedeckter Schwarzarbeit vermieden werden sollen sowie ein Antrag zur Neuregelung des finanziellen Urlaubsersatzes.
Mehrere Forderungen der Opposition wurden vertagt oder blieben in der Minderheit. Davon betroffen waren die SPÖ-Forderung zur Einführung eines Pflegestipendiums 2022, FPÖ-Anträge zur Einrichtung einer internen Revision im Arbeitsministerium und für Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt und die NEOS-Anliegen zur Absenkung der Kammerumlagen, zur Einführung eines Arbeiterkammer-Kollektivvertrags und zur Lohnnebenkosten-Senkung. Zur Kenntnis genommen wurden mehrere Berichte zur Kurzarbeit und zur Sonderbetreuungszeit.
Wiedereinführung eines eingeschränkten Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
Einen neuerlichen Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder sieht ein Antrag der Koalitionsparteien (2796/A) vor, der mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ angenommen wurde. Voraussetzung ist, dass sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und sie die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können. Das betrifft gemäß den Erläuterungen derzeit Kinder in Volksschulen, aber etwa auch Krabbelstuben und die Betreuung durch Tageseltern. Weiters soll der Rechtsanspruch im Fall einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen – diesfalls auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – zum Tragen kommen. Gelten sollen die Bestimmungen rückwirkend ab 5. September bis zum Ende des laufenden Jahres. Für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen sind analoge Bestimmungen vorgesehen.
Wie bereits in den vergangenen Phasen der Sonderbetreuungszeit (Phase 6 endete am 8. Juli 2022) sollen die Arbeitgeber:innen die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter:innen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt bekommen. Die Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit auf freiwilliger Basis zu vereinbaren, ist nicht mehr vorgesehen. Bereits gewährte Dienst- und Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden.
SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek kritisierte die "ständigen Verlängerungen" der Maßnahme, die noch dazu immer erst rückwirkend in Kraft treten würden. Da das "Virus gekommen sei, um zu bleiben", bräuchten die Betroffenen mehr Sicherheit in diesem Bereich. Eine unbefristete Verlängerung der Sonderbetreuungszeit wäre wünschenswert gewesen (2740/A(E)). Außerdem trat sie für eine Ausweitung des Anspruchs auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ein (2129/A(E)). Die beiden dazu zur Debatte stehenden Anträge fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Nach Ansicht von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker brauche es keinen der Anträge, zumal für Notfälle die Pflegefreistellung zur Verfügung stehe. Man sollte nun endlich wieder in den Normalbetrieb übergehen.
Während Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) im Zusammenhang mit der Sonderbetreuungszeit von einer sehr wichtigen und guten Maßnahme sprach, erkundigte sich Heike Grebien (Grüne) danach, warum viele Anträge abgelehnt wurden. Für Hochrisikokinder würde es individuelle Lösungen geben, zeigte sich Bettina Zopf (ÖVP) unter Bezugnahme auf die SPÖ-Forderung überzeugt.
Beim Großteil der abgelehnten Anträge waren formelle Gründe ausschlaggebend, erläuterte Arbeitsminister Martin Kocher. In 453 von insgesamt 666 Fällen habe es sich um Doppel- oder Folgeanträge gehandelt.
Berichte des Arbeitsministers: Bisherige Ausgaben für Sonderbetreuungszeit belaufen sich auf rund 25,45 Mio.
Seit Mitte März 2020 können Eltern im Rahmen der Sonderbetreuungszeit von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen. Die Lohnkosten werden den Arbeitgeber:innen vom Bund ersetzt. Finanziert wird das Instrument aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Regelmäßige Berichte des Arbeitsministers legen die aktuellen Ausgaben dafür offen. Im Sozialausschuss standen heute die Berichte für April (III-649 d.B.), Mai (III-673 d.B.), Juni (III-698 d.B.), Juli (III-729 d.B.) und August 2022 (III-753 d.B.) zur Debatte, die mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden. Bis Ende August haben sich die Auszahlungen auf nunmehr rund 25,45 Mio. € erhöht. Von den insgesamt 17.927 Anträgen der Phase 6 wurden bislang 3.694 ausbezahlt und 666 abgelehnt. 13.567 Anträge sind noch offen.
Kocher: Das Instrument der Kurzarbeit werde auch in Zukunft zur Verfügung stehen
Mit Ende Juli 2022 lagen die Ausgaben für COVID-19-Kurzarbeit bei rund 9,77 Mrd. €. Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung rund 10,3 Mrd. €. Das geht aus dem aktuellsten Bericht des Arbeitsministers hervor (III-728 d.B.) hervor, der heute gemeinsam mit jenen von April bis Juni (III-655 d.B., III-675 d.B., III-714 d.B.) im Ausschuss diskutiert wurde. Von Juli bis Dezember 2022 gilt ein Übergangsmodell zur Kurzarbeit für Betriebe, die in nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Von Kurzarbeit betroffen waren mit Stand Ende Juli insgesamt 1.331.719 Menschen. Der Frauenanteil lag bei 44,6%. Die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie lagen insgesamt weiter an der Spitze. Die Berichte wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ zur Kenntnis genommen und gelten als enderledigt.
Das Kurzarbeitsmodell werde auch in Zukunft zur Verfügung stehen, versicherte Arbeitsminister Martin Kocher, dies wurde seinen Angaben zufolge auch so mit den Sozialpartnern vereinbart. Wenn sich die Energie- oder Wirtschaftskrise verschärfe, brauche es einen flexiblen Rahmen, war er überzeugt. Derzeit seien 6.000 Personen zur Kurzarbeit vorangemeldet.
Finanzieller Urlaubsersatz: ÖVP und Grüne wollen EuGH-Urteil umsetzen
Mit einer mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS im Ausschuss beschlossenen Novellierung des Urlaubsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes soll eine EuGH-Entscheidung vom November 2021 und ein darauf basierendes OGH-Urteil vom Februar 2022 umgesetzt werden (2793/A). Demnach soll künftig auch Arbeitnehmer:innen, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zustehen. Für das aktuelle Urlaubsjahr ist diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt. Wenn es um die Rechte von Arbeitnehmer:innen geht, werde immer nur die "unterste Kante" als Richtschnur genommen, bemängelte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Auch Josef Muchitsch (SPÖ) lehnte den Antrag ab, da seiner Meinung nach eine andere Lösung möglich gewesen wäre.
Es handle sich letztlich um die Umsetzung eines OGH-Urteils, konstatiere Bundesminister Martin Kocher, von der wohl nur eine sehr kleine Gruppe von Personen betroffen sei. Die Regelung komme zudem nur beim laufenden Urlaubsanspruch aliquot zur Anwendung und nicht beim Alturlaub.
Oppositionelle Kritik an der Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Vermeidung von Härtefällen
Eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (2720/A) sieht ein Antrag der Koalitionsparteien vor, der mehrheitlich von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen wurde. Damit sollen Härtefälle infolge aufgedeckter Schwarzarbeit vermieden werden. Künftig soll dem AMS ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeber:innen glaubhaft machen können, dass sie konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu verhindern. Zur Anwendung komme diese Regelung nur bei ganz spezifischen Ausnahmefällen, erläuterte Markus Koza von den Grünen.
Er habe Verständnis dafür, dass Betriebe einmal einen Fehler machen können, meinte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Mit der vorliegenden Maßnahme werde aber ein Freibrief für weitere Verfehlungen ausgestellt. Ablehnung kam auch von Seiten der FPÖ, die sich gegen eine "Aufweichung" der bestehenden Bestimmungen aussprachen. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch trat zudem für sektorale Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte ein (2803/A(E)). Schon jetzt liege der Anteil ausländischer Schulungsteilnehmer:innen an AMS-Kursen bei über 50%. ÖVP-Mandatar Ernst Gödl führte diesbezüglich ins Treffen, dass Integration nur durch Arbeit und Spracherwerb gelingen könne.
Der FPÖ-Entschließungsantrag wurde nur von den Freiheitlichen unterstützt und blieb somit in der Minderheit.
FPÖ fordert erneut Einrichtung einer internen Revision im Arbeitsministerium
Das Arbeitsministerium sei seit knapp zweieinhalb Jahren ohne interne Revision tätig, kritisieren die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (2800/A(E)), der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde. Das Ressort verwalte ein Milliardenbudget und in der Vergangenheit wie etwa bei der Causa Hygiene Austria sei es zu aufklärungsbedürftigen Vorgängen gekommen, argumentierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) im Ausschuss und erkundigte sich bei Arbeitsminister Martin Kocher, wie der Stand der Umsetzung sei. Die interne Revision sei eingesetzt worden, nachdem die dafür nötigen Planstellen verfügbar waren, argumentierte dieser und betonte, dass die Mittel des AMS immer deren internen Revision unterlegen seien.
NEOS drängen auf rasche Absenkung der Kammerumlagen und fordern Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern
Eine rasche Senkung der Arbeiterkammerumlage auf 0,4% fordern die NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker und Michael Bernhard in einem Entschließungsantrag (2760/A(E)), der mit den Stimmen von FPÖ und NEOS in der Minderheit blieb. In den letzten Jahren seien die Überschüsse und Rücklagen bei den Kammern stark gestiegen, argumentieren sie. Die Ursachen dafür würden einerseits in der mangelnden Aufsicht durch das Arbeitsministerium und andererseits in den zu hohen Umlagen liegen. Dadurch seien die Rücklagen bei den Arbeiterkammern mittlerweile auf 571 Mio. € angewachsen.
Damit seien die Einnahmen der Arbeiterkammern stärker als die Inflation gestiegen, argumentierte Loacker im Ausschuss und forderte eine Senkung, damit die Arbeitnehmer:innen "mehr Netto von ihrem Brutto" haben. Das Budget der Arbeiterkammern habe sich aufgrund der Steigerung der Beschäftigten erhöht, hielten Josef Muchitsch (SPÖ) und Markus Koza (Grüne) dagegen. Dadurch hätten sich die Leistungen der Arbeiterkammern auch dementsprechend erhöht. Bettina Zopf (ÖVP) hob das Bekenntnis der ÖVP zur Sozialpartnerschaft und zu den Kammern hervor.
In Anlehnung an Empfehlungen des Rechnungshofs drängt NEOS-Abgeordneter Loacker in einem weiteren Entschließungsantrag, der mit den Stimmen von FPÖ und NEOS in der Minderheit blieb, auf die Schaffung eines Kollektivvertrags für die Arbeiterkammern (1340/A(E)). Er will damit "Traumgehältern" und "üppigen Zusatzpensionen" einen Riegel vorschieben.
Der Rechnungshof habe diesen Punkt nicht beanstandet, kritisierte Josef Muchitsch (SPÖ) den Antrag. Gegen Privilegien in den Kammern und die "Zwangsmitgliedschaft" argumentierte Peter Wurm (FPÖ), betonte aber auch, dass Arbeiter- als auch Wirtschaftskammern sinnvolle Einrichtungen seien. Die Möglichkeit eines Kollektivvertrags sei bereits gesetzlich für die Arbeiterkammern vorgesehen, erklärte Markus Koza (Grüne). Die Gehälter seien nicht "exorbitant hoch" und zudem würden die Arbeiterkammern viele gut ausgebildete Expert:innen beschäftigen.
NEOS treten für deutliche Senkung der Lohnnebenkosten ein
Schon in der Vergangenheit haben die NEOS immer wieder eine Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Nun nahmen sie mit einem Entschließungsantrag (2763/A(E)) einen neuen Anlauf, der heute im Ausschuss jedoch keine Mehrheit fand. Konkret gesenkt – oder gänzlich gestrichen – werden könnten laut Antragsteller Gerald Loacker vor allem nicht-arbeitnehmerbezogene Lohnnebenkosten, zu denen er etwa Beiträge zur Wohnbauförderung und zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer und die Wirtschaftskammer-Umlage 2 zählt. Aber auch bei den Unfallversicherungsbeiträgen sieht er Kürzungspotenzial. Insgesamt ortet er ein Entlastungsvolumen von 15 Mrd. €.
Man könne durchaus über alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die angeführten Leistungen diskutieren, räumte Abgeordneter Markus Koza (Grüne) ein. Seine Fraktion würde bei vermögensbezogenen Steuern und einer weiteren Ökologisierung des Systems ansetzen.
Abgeordneter Klaus Fürlinger (ÖVP) unterstützte grundsätzlich die Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten. Man habe in der Vergangenheit schon einige Schritte in diese Richtung gesetzt.
SPÖ fordert Pflegestipendium bereits ab September 2022
Ein wieder aufgenommener Entschließungsantrag der SPÖ mit der Forderung, das Pflegstipendium bereits 2022 statt erst 2023 einzuführen (2505/A(E)), wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue/pst
Links
- 2720/A - Ausländerbeschäftigungsgesetz
- 2129/A(E) - Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder
- III-673 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Mai 2022
- III-753 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis August 2022
- 2740/A(E) - Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
- III-649 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis April 2022
- 1340/A(E) - Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern
- 2760/A(E) - Umlagensenkungen bei den Kammern
- 2796/A - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
- 2803/A(E) - AMS-Schulungen: Mehr als 50 Prozent Ausländer!
- III-714 d.B. - Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis Juni 2022
- III-698 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2022
- III-728 d.B. - Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis Juli 2022
- 2505/A(E) - Start des Pflegestipendiums bereits mit 1. September 2022
- 2800/A(E) - Interne Revision im Arbeits- und Wirtschaftsministerium
- III-675 d.B. - Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis Mai 2022
- 2763/A(E) - Lohnnebenkosten senken und Lohnverhandlungsspielraum schaffen
- III-655 d.B. - Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis April 2022
- 2793/A - Urlaubsgesetz, Landarbeitsgesetz 2021, u. a.
- III-729 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2022
- 1/A-AS - Ausschuss für Arbeit und Soziales